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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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Pilot und Flugzeug Artikel
7. Dezember 2013 Jan Brill

Flugbetrieb: Max-Reisen 2014


Max-Flüge 2014: Die schönsten Ziele in Südasien und Oshkosh Air-Venture

Die Erlebnisse der Leserreise 2013 in Singapur, Mandalay, Bhutan und Indien haben Sie neugierig gemacht? Es reizt Sie einmal Südasien und den Himalaja aus dem Cockpit heraus in zwei Wochen zu erleben? Unter ortskundiger Anleitung eines in der Region erfahrenen Safety-Piloten? Oder Sie wollen dieses Jahr endlich einmal selber als Pilot nach Oshkosh fliegen? Mit einer sicheren Twin-Turboprop den Nordatlantik, Grönland und das größte Fliegertreffen der Welt erfliegen? Auch für 2014 haben wir zwei Max-Trips vorbereitet, die Ihnen genau dies ermöglichen. Und falls Sie eigene Pläne und Ziele haben – kontaktieren Sie uns. Wir machen's möglich und planen gerne mit Ihnen Ihre individuelle Pilotenreise in der Cheyenne.

Trip Nr. 1: Can do! Die schönsten Ziele in Südasien – Februar 2014

Der Ferne Osten ist näher, als man denkt. An­lässlich der Singapur Airshow im Fe­bruar 2014 bieten wir allen interessierten Piloten, die nicht gleich um die Welt fliegen wollen, einen Max-Trip zu den schönsten Zielen in Südasien und Indochina an.

Dabei können Sie nur den Hin- oder Rückweg buchen oder auch beide Wege fliegen. Unsere Route führt uns über Muscat im Oman nach Rajasthan in Indien und weiter ins sagenhafte Bhutan. Von dort fliegen wir in die Stadt des Lächelns, nach Mandalay in Myanmar, und weiter nach Singapur.

Wir machen weniger Stopps als auf der Leser­reise, was Kosten spart und Zeit gewinnt für die wunderschönen Destinationen dieser Region. Sie fliegen dabei selber im Cockpit unserer Cheyenne I Twin-Turboprop, angeleitet durch einen unserer in der Region erfahrenen Safety-Piloten. Die Flugkosten ab Deutschland werden sich bei ca. 35 Stunden pro Weg auf rund 31.500 Euro belaufen, pro Person bei vier Teilnehmern also 7.875 Euro.

Gerne arbeiten wir auch individuelle Ziele wie z.B. Kathmandu oder eine Runde um den Everest in den Reiseplan mit ein. Kontaktieren Sie uns! We can do it, so you can do it ...

Termin Hinflug Ausgebucht!
Abflug Deutschland: 1. Februar 2014
Ankunft Singapur: 13. Februar 2014

Termin Rückflug Ausgebucht!
Abflug Singapur: 18. Februar 2014
Ankunft Deutschland: 4. März 2014

Wenn Sie Interesse an einem oder an beiden Wegen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen dann den Rest.

+49 6103 8314 193





Trip Nr. 2: Oshkosh Air-Venture und Nordatlantik

Fliegen Sie mit unserer Cheyenne Twin Turboprop entspannt und flott über den Nordatlantik. Die Strecke bringt ihnen nicht nur wertvolle fliegerische Erfahrung in dieser Region, die vermittelt Ihnen auch wunderschöne Eindrücke der Landschaften in Island und Grönland.

In Nordamerika besuchen Sie das größte Fliegertreffen der Welt: Oshkosh! 500.000 Besucher, weit über 10.000 Flugzeuge und alles was in der GA Rang und Namen hat. Und Sie sind mitten drin! Sie landen unter Anleitung unserer erfahrenen Safety-Piloten direkt auf dem AirVenture, machen den "Fisk-Arrival" und lernen das Fliegen in den USA von seiner schönsten Seite kennen. Auf dem Rückweg können Sie einen Abstecher in New York einlegen und selber die Freiheitsstatue umrunden. Falls Sie nach diesem Flieger-Erlebnis dann überhaupt noch zurück nach EASA-Land wollen, führt Sie der Heimweg wieder über Grönland und Island nach Europa.

Die Kosten für einen Weg belaufen sich bei rund 25 Flugstunden auf ca. 22.500,- Euro (alle Flugkosten, exkl. Hotel). Bei vier Teilnehmern sind für einen Weg also rund 5.625 Euro zu veranschlagen.


Auch hier können Sie den ganzen Trip buchen oder nur Hin- bzw. Rückweg.

Termin Hinflug (Heimreise über Chicago) AUSGEBUCHT
Abflug Deutschland: Samstag 19. Juli 2014
Ankunft Oshkosh: 28. Juli 2014

Termin Rückflug (Anreise über Chicago)
Abflug Oshkosh: 1. August 2014
Ankunft Deutschland: 10. August 2014

Weitere Ziele, Verlängerungen oder eine frühere Abreise sind in Absprache mit den anderen Teilnehmern gerne möglich!

Wenn Sie Interesse an einem oder an beiden Legs haben, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen dann den Rest.

+49 6103 8314 193


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
7. Dezember 2013 Jan Brill

Magazin: Weihnachtsaktion


Abonnieren Sie Pilot und Flugzeug und gewinnen Sie einen hochwertigen Profi-Zollwerkzeugkasten!

Auch in diesem Jahr haben wir uns für unsere Weihnachtsaktion ein besonders nützliches Geschenk ausgesucht. Für alle, die gerne selber am Flugzeug Hand anlegen ist hochwertiges Zoll-Werkzeug ein absolutes Muss. Und Hazet ist der Name für gutes, langlebiges und effizientes Werkzeug. Abonnieren oder schenken Sie also bis zum 15. Januar 2014 Pilot und Flugzeug und gewinnen Sie einen von drei Profi-Zollwerkzeug-Sätzen Typ Hazet 882.

Wenn Sie zwischen dem 30. November 2013 und dem 15. Januar 2014 ein Jahres-Abonnement von Pilot und Flugzeug abschließen oder ein Geschenkabo verschenken, dann nehmen Sie an der Verlosung dreier Hazet Zoll-Steckschlüsselsätze im Wert von je 400 Euro teil! Voraussetzung: Der Empfänger des Abonnements, also Sie oder der Beschenkte, darf im letzten Jahr kein Abo bezogen haben.

Bestellen unter 06103 8314 188


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
7. Dezember 2013 Jan Brill

Magazin: Layout Webseite


Kleine Layout-Überarbeitung, neue Features

Die Website von Pilot und Flugzeug hat eine kleinere Überarbeitung des Layouts erfahren. Grund ist die bessere Tablet-Tauglichkeit der Seite und der Wunsch unserer Werbekunden branchenübliche Anzeigenformate schalten zu können. Außerdem sind ein paar kleinere Features und Verbesserungen in der Funktionalität implementiert worden.

Der Diskussions-Index ist von der linken Spalte nach rechts gerutscht. Dadurch hat er nun mehr Platz bekommen und zudem eine erhöhte Funktionalität. In der Header-Zeile lässt sich die Anzahl der aktuellen Diskussionen die angezeigt werden nun in 10er-Schritten verstellen und der Leser hat die Möglichkeit zu drei Stellen der Diskussion zu springen:
  • Diskussions-Anfang: Klicken auf das Thema
  • Erster ungelesener Beitrag: Klicken auf die Anzahl der ungelesenen Beiträge, z.B. "12 neu"
  • Ende des Threads: Klicken auf die Gesamtzahl der Beiträge, z.B. "von 84".

Unsere Website ist mit monatlich 350.000 Pageviews, 75.000 Visits und mehr als 25.000 Unique Visitors (gem. Google Analytics) inzwischen eine auch für Nicht-Luftfahrt-Anbeiter interessante Werbeplattform. Die erzielten Einnahmen aus der Werbung können uns helfen die Rechtskosten, die im Zusammenhang mit der Seite leider immer häufiger entstehen, zumindest teilweise wieder zu erwirtschaften.

Daher werden wir im Januar auch eine kleine Online-Umfrage starten, die uns helfen soll die Seite interessanter und für Werbekunden besser kalkulierbar zu machen.


Bewertung: +2.00 [2]  
 
 






IFR & ATC | Beitrag zu Brain-Lock in EDLN
30. November 2013: Von Jan Brill an Lutz D.
PS: Wie komme ich an das Band?

Falls Du im Flieger nicht selber aufzeichnest wohl gar nicht, es sei denn irgendjemand untersucht das, aber das wird nicht geschehen, weil nichts passiert ist und der Lotse zumindest gemäß der Schilderung eine ziemlich schlechte Figur macht.

In der MA zeichnen wir standardmäßig den Funkverkehr auf dem EFB-Rechner auf, jeweils mit Timestamp und GPS-Position. Da kann man Abläufe auch nachträglich ganz gut verfolgen, vor allem zeitlich. Einfach als QM-Maßnahme zwischen den Kopfhörern. Kommt bei mir auch öfter's vor, dass ich noch mal was nachvollziehen will.


viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Brain-Lock in EDLN
30. November 2013: Von Jan Brill an Lutz D.
Hat der Lotse wirklich im Final gefunkt: "you are not able to comply with standard procedure, I need you do make a full-stop landing or leave the CTR immediately" ??

Das wäre in der beschriebenen Situation wohl gelinde ausgedrückt "less than helpful".

Ich versteh' das Problem aber vielleicht noch nicht ganz. Lotse hat erst "join traffic circuit 31" gefunkt. Das wäre links. Dann nach zwei Positionsmeldungen wollte er die Rechtsplatzrunde. Das war dann aber schon zu spät. So what?
Oder wollte er die Rechtsplatzrunde danach? Dann sollte er das auch so sagen. Ich bin mir jedenfalls beim Lesen nicht sicher und wäre es im Cockpit bestimmt auch nicht gewesen.

Wäre interessant hier mal das Band zu hören. Jedenfalls ist die Reaktion oben wirklich ungewöhnlich und m.E. auch nicht zielführend. Denn wenn ich wirklich einen scheinbar unsicheren Piloten in der Platzrunde habe, ist es bestimmt am allerbesten ihn im Final dazu aufzufordern noch schnell seine Pläne zu ändern... tss...

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Leserflugzeug | Beitrag zu Lisa I Frankfurt Autopilot delphinartig?
27. November 2013: Von Jan Brill an Alexander Wipf
Hallo,

offenbar ist das Problem mit der A/P Höhenhaltung jetzt behoben. Avionik Straubing hat Montag und Dienstag daran gearbeitet und ein Leck im Static System sowie ein verschlissenes Servo identifiziert und repariert.

Einer der Lisa-Piloten (danke Mike!!) hat den Flieger heute geholt und den A/P ausgiebig getestet. Keine Wellenflüge mehr.

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
25. November 2013 Jan Brill

Technik: TBO Extension


Zusammenfassung EASA TBO-Problematik

In den letzten Wochen hat die EASA Decision ED 2013/025/R bei Flug­zeughaltern jede Menge Ärger und Be­fürch­tungen ausgelöst. Auch Pilot und Flugzeug hatte sich in den letzten beiden Aus­gaben mit Teilaspekten dieser Neu­regelung befasst. Klar ist, die pragmatische und großzügige Regelung der NfL II 70/99 ist in Deutschland Geschichte. Sie galt zwar zuletzt nur noch für Annex II Flugzeuge, aber die flächendeckende Neu­regelung der EASA bringt erhebliche Nachteile, und die bisherige Interpretation und Praxis des LBA verschärft dies sogar noch. Betroffen sind alle Halter, egal in welcher Flugzeugklasse und Betriebsart. Wir stellen die Neuregelung vor und untersuchen, wo es durch die Interpretation des LBA zusätzliche Probleme geben kann.

Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass die Frage, wie mit Herstellerempfehl­ungen zur TBO umgegangen werden soll, europaweit einheitlich geregelt wird. Denn wenn es darum geht, ob und wann einer Hersteller-Empfehlung zum Intervall zwischen zwei Grundüberholungen Folge zu leisten ist, gingen die Meinungen in Europa sehr weit auseinander. Dies war und ist ein konstantes Problem, wenn es darum ging, Flugzeuge ins Ausland zu verkaufen und dort zuzulassen.

Denn bei uns galt seit der NfL II 70/99 aus dem Jahr 1999 eine sehr großzügige und pragmatische Regelung. Der Halter hatte zu entscheiden. Später dann die CAMO. Das LBA hatte damit die TBO-Intervalle z.B. für Kolbenflugmotoren als das erkannt, was sie sind: Empfehlungen und ggf. Teil des Instandhaltungsprogramms. „Empfiehlt“ ein Hersteller im Instandhaltungsprogramm oder Service Bulletin die Grundüberholung nach 2.000 Stunden, kann der Halter dieser Empfehlung nachkommen. Er muss aber nicht. Und die allermeisten TBOs für GA-Flugzeuge sind von den Herstellern aus dem US-Rechtsraum klar als Empfehlungen veröffentlicht („Recommended Time Between Overhaul“).

Etwas ganz anderes sind Festlegungen im Gerätekennblatt (TCDS) zur maximalen Lebensdauer oder Betriebsstundenzahl einer Komponente. Diese sind Bestandteil der Zulassung und in jedem Fall verbindlich. Solche Festlegungen gibt es im GA-Bereich meist nur für die Zelle (z.B. 12.500 Stunden) und so gut wie nie bei klassischen Kolbentriebwerken von Lycoming oder Conti­nental. Daher schrieb das LBA in der NFL II 70/99 auch richtigerweise:

Unberührt von der Aufhebung bleiben auch Lebenszeiten und Inspektionsintervalle, die im Gerätekennblatt des jeweiligen Luftfahrtgerätes explizit oder mit Hinweis auf andere Unterlagen als Lufttüchtigkeitsgrenzen (Airworthiness Limitations) aufgeführt sind.

Es geht in der gesamten Diskussion also ausschließlich darum, wie mit Empfehlungen des Herstellers (im EASA-Speak „Design Approval Holder“ genannt) umzugehen ist. Fixe Betriebsstunden-Limits waren verbindlich, sind verbindlich und bleiben verbindlich. Nur wer den Unterschied zwischen einer Empfehlung und einer Airworthiness-Limitation nicht kennt, könnte hier ins Schleudern kommen. Die FAA hat das begriffen, sie stellt das Nachkommen solcher Empfehlungen im privaten Bereich allein ins Halterermessen. Dass wir es in Europa schaffen, uns selbst bei diesem im Prinzip recht simplen Thema massig Knüppel zwischen die Beine zu werfen, ist leider nicht untypisch.


Was ist ein AMC?

Die EASA hat nun ein AMC herausgegeben. AMCs sind „Acceptable Means of Compliance“. Sie sind nach Regulations und Implementing Rules die dritte Stufe der EU-Regelungen, mit denen wir es zu tun haben. AMCs sind am ehesten mit Durchführungsverordnungen vergleichbar. Sie werden direkt von der Behörde erlassen und durchlaufen keinerlei gesetzgeberischen Prozess.

Wichtig ist aber: Sie legen nur eine mögliche Art und Weise fest, den Vorgaben der Implementing Rules (hier Part-M) zu entsprechen. Wer nach einem AMC verfährt, kann also von seiner Behörde nicht mit strengeren Auflagen beglückt werden. Das ist die gute Nachricht. Grundsätzlich wäre es für eine Behörde auch möglich, eigene AMCs zu erlassen und der EASA vorzulegen, sie muss aber einen von der EASA beschriebenen Weg (AMC) ebenfalls akzeptieren. Im vorliegenden Fall ist allerdings kaum anzunehmen, dass es weitere AMCs geben wird. Wir müssen also davon ausgehen, dass das, was in der Decision Nr. 2013/025/R steht, erst mal verbindlich ist.


Was hat die EASA entschieden?


Es geht nicht nur um Triebwerke und Propeller. Auch andere Komponenten wie z.B. Fahrwerksbeine oder Hydraulik haben TBOs. Hal­tern von Turbinen-Flugzeugen und Maschinen > 2.730 kg MTOM drohen jetzt über Nacht enorme Kosten für diese Baugruppen, sofern eine „Grundüberholung“ überhaupt möglich ist.
Zunächst einmal wirft die EASA unseren soeben mühevoll herausgearbeiteten Unterschied zwischen Empfehlung und Auflage wieder über den Haufen. Sie schreibt nämlich:

When the instructions for continuing airworthiness referred to in M.A.302 (d) (ii) contain overhaul intervals for components, typically referred to as Time Between Overhauls (TBO), they should be taken into account when developing the aircraft maintenance programme. Unless paragraph 2 or 3 below is followed, TBO values established by the design approval holder (DAH) should apply.

Jetzt müssen wir nur noch schauen, was M.A.302 (d) (ii) festlegt, und da finden wir dann die Unterlagen, die wir zur Erstellung des IHPs heranziehen, also die:

Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, die von den Inhabern der Musterzulassung [...] herausgegeben wurden; [...]

Wenn diese Instandhaltungsanweisungen also auch nur eine empfohlene TBO „enthalten“ („contain“), ist diese nach dem Willen der EASA erst mal als verbindlich an­zu­sehen. Betrachten wir ein konkretes Beispiel. Die aktuellen TBOs für alle Lycoming-Kolbentriebwerke werden in der von Lycoming herausgegebenen Service Instruction No. 1009AV geregelt. Und da steht groß und fett: „Recommended Time Between Overhaul Periods“.

Der Hersteller schreibt die Grundüberholung also nicht vor, er empfiehlt sie. Da diese Empfehlung aber in einer Service Instruction enthalten ist, wird sie in der EASA-Welt im Handumdrehen zur Pflicht! Auch so kann man natürlich die eigenen Bürger grätschen.

Ausnahmen sind nach der Entscheidung der EASA nur für Segel- und Kolbenflugzeuge möglich. Diese Unterscheidung bringt schon die erste wesentliche Einschränkung. Denn damit werden TBO-Verlängerungen in Turbinenflugzeugen unmöglich – egal für welche Komponente. Ein und derselbe Hydraulikzylinder mag also in einer C210 jenseits der TBO Dienst tun, in einer Silver Eagle geht das nicht. Das ist so unsinnig, dass man sich an den Kopf greift.

Ebenfalls außen vor sind Complex Motor-powered Aircraft (CMPA), also nach Artikel 3 Basic Regulation ein Flächenflugzeug:
  • mit einer höchstzulässigen Startmasse über 5.700 kg oder
  • zugelassen für eine höchste Fluggastsitz-Anzahl von mehr als 19 oder
  • zugelassen für den Betrieb mit einer Flugbesatzung von mindestens zwei Piloten oder
  • ausgerüstet mit einer oder mehreren Strahlturbinen oder mit mehr als einem Turboprop-Triebwerk.
Da Turbinenflugzeuge aber sowieso schon ausgenommen sind, betrifft diese Ein­schränkung eigentlich nur noch die Super-Constellation und die DC-3. Was übrig bleibt und sich überhaupt Hoff­nungen auf TBO-Verlängerung machen darf, sind also Kolbenflugzeuge unter 5,7 Tonnen. Nun kommen aber weitere Einschränkungen hinzu:

Luftfahrtunternehmen. Keine TBO-Ver­läng­erung gibt es für Flugzeuge, die in Luft­fahrtunternehmen eingesetzt werden. Eine einfache Vercharterung (z.B. Lisa) fällt jedoch nicht darunter.

Anfängerschulung. Keine TBO-Ver­längerung gibt es für Flugzeuge, die zur Ausbildung von Schülern ohne Vorkenntnisse (Ab-Initio-Ausbildung) eingesetzt werden. Die IFR-Ausbildung fällt da jedoch nicht drunter, das bedeutet für private Halter, die auf dem eigenen Flugzeug das IFR erwerben wollen, eine leichte Verbesserung zur bisherigen Regelung des Part-M. Auch ein CPL oder ein Typerating könnten nun mit TBO-Verlängerung geschult werden.

IFR-Komponenten. Diese Klausel hatte uns (und nicht nur uns) mächtig verwirrt. Die EASA stellte klar: Gemeint ist nicht, dass Flugzeuge, die nach IFR betrieben werden, generell keine TBO-Verlängerung bekommen könnten. Lediglich die IFR-spezifischen Komponenten (was auch immer das sein mag, vielleicht Horizont, Wendezeiger?) könnten nicht verlängert werden. In der Praxis dürfte dies keine Rolle spielen, da diese Komponenten meist sowieso keine TBO haben.

Sondernutzung (Kunstflug). Diese Klausel wurde bislang so interpretiert, dass Flug­zeuge, die für Kunstflug zugelassen sind, keine TBO-Verlängerung erhalten könnten. Wir sind uns da nicht so sicher. In der Ent­scheidung der EASA steht:

[... ] components [...] for which their normal serviceable condition could be affected because of the aircraft’s utilisation (e.g. engine on an aircraft used for aerobatic flight).

Dass die Autoren der Entscheidung ausgerechnet in diesem Punkt ein Beispiel anführen, wird unzähligen Haltern von Kunstflug-Maschinen noch schwer Kopfzerbrechen bereiten. Betrachtet man sich allerdings die Formulierung genauer und berücksichtigt auch die etwas unorthodoxe Wortwahl und Auslegung bei den IFR-Komponenten, muss man daraus keine generelle TBO-Pflicht für Kunstflugmaschinen ableiten.
Lediglich wenn die Nutzungsart den Zustand der Komponente beeinträchtigt (hier wäre ein kausaler Zusammenhang gefordert), ist die TBO nach dieser Lesart Pflicht. Eine einsame 152er Aerobat, die zweimal im Jahr zum Trudeltraining verwendet wird, fällt da sicher nicht drunter. Der Absatz bedeutet also keineswegs einen Automatismus, sondern eröffnet lediglich die Möglichkeit einer nutzungsabhängigen Einzelabwägung.


Wie lang verlängern?


Wann ein Triebwerk „fällig“ ist, muss der Halter zusammen mit der Werft entscheiden, die das Flugzeug ständig wartet. Denn nur dort hat man die nötigen Informationen zur Wartungs- und Service-Historie.
Verlängert wird eine TBO nach der EASA-Entscheidung grundsätzlich in Schritten von 20%, wobei nach 10% eine erneute Prüfung der Komponente erforderlich ist. Für Flugzeuge unter 2.730 kg und im privaten Betrieb ist kein Limit für die Anzahl der Verlängerungen vorgesehen. Flugzeuge über 2.730 kg dürfen nur maximal zweimal um 20% verlängern, also im Ergebnis 40%. Bedeutet für einen Motor mit zwölf Jahren und 2.000 Stunden z.B. 2.800 Stunden und knapp 17 Jahre. Für Triebwerke mag das noch gehen, aber z.B. Fahr­werks­komponenten an seltenen Flugzeugen gehen hier vor allem beim Zeitlimit oft drüber. Hier können für Halter enorme Kosten entstehen, und das schon bei der nächsten Nachprüfung!

Nicht ganz klar ist auch die Ein­schränkung auf „privately operated“ aircraft. Hier beglückt uns die EASA mal wieder mit einer völlig neuen Definition. War sonst immer von „Flugzeugen im Luft­fahrt­unternehmen“ die Rede (das ist klar), ist diese neue Definition völlig offen. Was ist z.B. mit einer 172er im Verein? Einer DA40 in der Haltergemeinschaft? Oder einer C210 im Werksverkehr? Was ist mit einer privaten Vercharterung? Oder darf wirklich nur ein Privatmann, der selber sein eigenes Flugzeug fliegt, über die 40% TBO-Extension gehen? Diese Punkte sind im Moment ungeklärt.


Wer darf verlängern?

Sehr heikel ist die Frage, wer eigentlich die TBO-Verlängerung genehmigen darf. Bislang konnte dies der Wartungsbetrieb tun bzw. die CAMO, die das ARC ausstellte. Nun dürfen (außer für ELA1-Flugzeuge) nur noch sog. „B“ und „C“ eingestufte Betriebe eine TBO-Verlängerung aussprechen. Dies bedeutet de facto: Nur noch Betriebe, die selber die Genehmigung haben, die Komponente überholen zu dürfen, können auch eine TBO-Verlängerung genehmigen. Das ist aus Sicht eines Kölner Schreibtischs wahrscheinlich nachvollziehbar, in der Praxis aber leider selten behämmert. Denn:

1) Lange nicht für alle Komponenten gibt es in Europa genehmigte Überholungsbetriebe. Vor allem Aggregate und Fahrwerksteile können meist nur in den USA überholt werden, und da wird sich niemand den Aufwand des EASA-Paperworks antun, nur um dann nichts an der Überholung zu verdienen.

2) Für die meisten TBO-Entscheidungen ist die Werft, die das Flugzeug auch täglich wartet, die allerbeste Adresse. Denn diese hat keinen wirtschaftlichen Konflikt und kennt vor allem die Wartungs- und Service-Historie des Flugzeugs. Denn TBO-Verlängerungen sind Prognosen. Und da ist die Historie einer Komponente mindestens genauso wichtig wie der aktuelle Befund. Ein Überholbetrieb irgendwo im Grünen hat diese Historie nicht. Hatten wir vorher schon einmal Metall im Öl? Zickt der Alternator jetzt schon zum dritten Mal oder war‘s zuletzt der Regler? Wie haben sich die Temperaturen seit letztem Jahr verändert? Lief der Zylinder immer schon 40° wärmer?

3) Einen ollen O-320 erst mal beim Überholer vorsprechen zu lassen, um dann (wahrscheinlich nach Aktenlage) zu entscheiden ja oder nein, ist ein irrer bürokratischer Aufwand oder schlicht eine Farce. Entweder kommt der Überholbetrieb zum Flugzeug und macht ein paar Tests (da können schnell mal fünf bis sechs Betriebe anreisen!) oder es wird nach Aktenlage entschieden, und dann ist dieser Schritt für die Katz.


Details


Turbolader, Pumpen, Aggregate: Wo auch immer eine Recomended TBO draufsteht ist diese +40% nach dem Willen der EASA nun für alle Kolbenflugzeuge > 2.730 kg MTOW verpflichtend. Und für Turbinen-Flieger gibt es gar keine Verlängerungen mehr. Sie können nicht mal einen Klimakompressor oder einen Propeller jenseits der TBO betreiben.
Welchen Umfang genau eine Inspektion für und während einer TBO-Verlängerung hat, ist nicht festgelegt. Lediglich für Kolben­triebwerke gibt die EASA im AMC etwas Anleitung, da steht aber auch nur das, was eh jeder tut: Ölfilter, Kerzen, Kompression, Ölverbrauch, Leistungsabgabe, Korrosion. Das sind exakt die Untersuchungen, die bei jeder 100er enthalten sind. Warum man dafür einen Überholungsbetrieb braucht, bleibt das Geheimnis der EASA, vor allem wenn man sich klar macht, dass für ELA1 Flugzeuge (< 1.200 kg MTOM) die normalen Prüfer eben doch wieder TBO-Verlängerungen machen dürfen.

Dies führt dann wieder zu völlig willkürlichen Glückstreffern: Für eine Ur-182er darf der Prüfer also eine TBO-Verlängerung genehmigen. Für eine C182A mit 1.202 kg MTOM geht‘s hingegen wegen 2 kg (!) zum Überholbetrieb.


Fazit

Wie so oft bei EU-Regelungen gibt es Ge­winner, Verlierer, Leute, die nochmal davonkommen, und Leute, die zittern müssen.

Gewinner:
  • Halter, die auf ihrem Flugzeug mit TBO-Verlängerung eine weiterführende Ausbildung (CPL, IR) machen wollen. Dies war bislang nicht möglich, nun geht es.

Verlierer:
  • Halter von Turbinenflugzeugen. Dort sind gar keine TBO-Verlängerungen mehr möglich, auch nicht für Komponenten, die mit der Turbinenhaftigkeit des Flugzeugs gar nichts zu tun haben (Heizung, Fahrwerk, Aggregate).
  • Halter von Flugzeugen > 2.730 kg MTOM. Hier sind nur noch 40% TBO-Verlängerung möglich.

Für beide Gruppen gilt: Die entsprechenden Kompo­nenten müssen schon bei der nächsten Nachprüfung raus. Hier werden für viele Halter sehr plötzlich enorme Kosten entstehen.

Nochmal davon kommen Halter von ELA1-Flugzeugen. Hier sieht es im Moment so aus, als ob sich in der Praxis nicht viel ändert.

Zittern müssen alle anderen. Für Kunst­flugzeuge gibt es vielleicht etwas Hoffnung, wenn die EASA den entsprechenden Absatz zur Nutzungsart präzisiert bzw. sich das LBA nicht die strengstmögliche Auslegung zu eigen macht und anstatt stur nach Kunst­flugtauglichkeit wirklich nach der tatsächlichen Nutzung des Flugzeugs entscheidet, wie es der Absatz 2 (l) iv ja fordert.

Für die anderen Halter kommt es auf Inter­pretationsfragen an. Was genau muss ein Überholungsbetrieb für eine TBO-Verlängerung tun? Wie wird „privately operated aircraft“ am Ende ausgelegt?

Große Sprengkraft kann auch die Tatsache entfalten, dass nicht zwischen kritischen Komponenten, wie Triebwerken, und weniger kritischen Komponenten, wie z.B. einer Hydraulikpumpe oder einem Fahrwerksbein, unterschieden wird. Das ist vor allem für Turbinen-Flugzeuge und Flugzeuge > 1.200 kg unangenehm. Die einen dürfen gar keine TBO-Verlängerung machen, die anderen müssen erstmal einen Betrieb finden, der den Eisenklotz EASA-konform instand setzen darf.


Kommentar

Während Turbinen-Halter maximal geschädigt sind und Halter von Flugzeugen > 2.730 kg auf 40% festgenagelt wurden, ergibt sich vor allem für Betreiber von Flugzeugen zwischen 1.200 kg und 2.730 kg eine beträchtliche Unsicherheit. Vor allem die Frage, wer die TBO-Verlängerung genehmigt, ist hier entscheidend.

Dabei ist nach Informationen von Pilot und Flugzeug der Fall keineswegs so klar, wie er auf den ersten Blick scheint. Die EASA hat nämlich auf den wütenden Protest der normalen Werften („A-Betriebe“) hin erklärt, das LBA könne durchaus auch A-Betrieben erlauben, TBO-Verlängerungen durchzuführen. Das LBA hat jedoch bislang erklärt, dass man dies nicht tun werde, da man sich beim nächsten EASA-Audit kein Finding einfangen möchte (es gibt eine EASA-interne Rangliste der dollsten Behörden. Da will das LBA aufsteigen!). Hier sind die Halter in einem typischen Ping-Pong-Spiel zwischen zwei Behörden gefangen.
  • Die EASA macht eine sehr schädliche Regel.
  • Sobald diese auf die Praxis trifft, ertönt ein Aufschrei.
  • Die EASA rudert zurück und erklärt, die nationalen Behörden könnten ja auch Ausnahmen zulassen.
  • Die nationalen Behörden erteilen dann aber keine Ausnahmen, entweder weil sie nicht wollen oder weil sie beim nächsten Audit der EASA dabei auf wenig Verständnis stoßen würden.
  • Ergebnis: Der Halter sitzt in der Tinte.
Dieses Spiel erleben wir vielfach in den der EASA unterworfenen Bereichen. Es ist für die Bürger das Frustrierendste, da niemand Verantwortung für den Zustand übernimmt.

Es bleibt festzuhalten, dass wir dieses Problem wohl selber lösen müssen. Ein europäischer Aufschrei wird kaum erfolgen, denn für viele Länder, die bislang keine oder kaum TBO-Verlängerungen bei Triebwerken erlaubten, eröffnet die EASA-Ent­schei­dung ungeahnte Frei­räume.

Deutschland war hier mit der klaren Unter­schei­dung zwischen Empf­eh­lungen und Auf­lagen an internationale Standards angepasst und technisch fortschrittlich, was auch an der exzellenten Arbeit der War­tungs­betriebe lag, denn Unfälle mit deutsch registrierten Luft­fahrzeugen, die auf TBO-Über­schreitungen zurückzuführen wären, gab es seit 1999 genau null.
Deutschland macht jetzt also einen Rückschritt, was auch beim LBA bedauert wird, oder wie ein LBA-Mitarbeiter Pilot und Flugzeug gegenüber nicht ohne Ironie und Bitterkeit sagte: „Das sollte uns die Europäische Einigung schon wert sein.“

Wir müssen jetzt darauf dringen, die Folgen abzumildern. Also:
  • A-Betrieben die TBO-Verlängerung zu erlauben. Die Betriebe haben das bislang vorbildlich gemacht, und sollten dies weiter tun dürfen.
  • Turbinen-Flugzeugen und Flugzeugen > 2.730 kg TBO-Verlängerungen erlauben (dies muss die EASA tun). Die Kriterien sind nämlich völlig untauglich: Ein Fahrwerksbein in einer Turbinen-Duke wird auch nicht anders belastet als in einer Kolben-Duke. Auch die Heizung in einer Cessna 340 (2.719 kg) dürfte kaum länger halten als in einer C414 (3.062 kg), nur weil das Flugzeug leichter ist!
  • Die schwammigen Begriffe wie „privately operated aircraft“ definieren bzw. durch gebräuchliche Kategorien ersetzen. Hier sollte das BMVBS die deutschen Flugzeughalter vor Rechtsunsicherheit bewahren und verbindliche Kriterien festlegen.


Update 20. Dezember 2013: Die EASA hat die hier beschriebene Decission am 19. Dezember vollumfänglich zurückgezogen.


Bewertung: +11.67 [13]  
 
 






Leserflugzeug | Beitrag zu Lisa I Frankfurt Autopilot delphinartig?
20. November 2013: Von Jan Brill an Alexander Wipf
Hi Alex,

ist bekannt und ein Lisa-ism, kein Bedienungsfehler. Wurde schon mehrfach versucht zu beheben, bislang aber nur mit bescheidenem Erfolg. Deshalb ist Lisa am 25.11. auch zum Behandlungstermin bei Avionik-Straubing auf der Couch angemeldet.

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Schreibrecht entzogen
15. November 2013: Von Jan Brill an Markus Vogt
Wie kommt's???

Ihre E-Mail-Adresse ist wahrscheinlich unter mehreren Benutzerkonten abgelegt. In diesem Fall erhalten Sie für jedes Konto eine Reset-Mail. Je nachdem auf welche Sie antworten entscheidet welches Login zurückgesetzt und danach genutzt wird.

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Mögliche Fristverlängerung für Drittstaaten-Lizenzinhaber in der EU
7. November 2013: Von Jan Brill an Thomas Dietrich
Theoretisch gibt's für diesen Fall den FCL Artikel 8 Absatz (5):

Flugzeug- oder Hubschrauber-Musterberechtigungen können den Inhabern von Teil-FCL-Lizenzen, die die von einem Drittland festgeleg­ten Anforderungen für die Erteilung dieser Berechtigungen erfüllen, erteilt werden. Diese Berechtigungen sind auf die in diesem Drittland registrierten Luftfahrzeuge beschränkt.

Ist aber ein völlig neues Konzept. Also viel Spass beim LBA damit. Vor allem dann, wenn z.B. unter FAR gar keine Musterberechtigung gefordert und das LFZ in der Liste der EASA-Typeratings nicht geführt wird. Enjoy …

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
6. November 2013 Jan Brill

Leserreise: Leserreise 2013


Die schönsten Bilder der Leserreise 2013 Around the World

Wir haben in den letzten Tagen aus der Vielzahl der schönen und aufschlussreichen Fotos die während der Leserreise 2013 entstanden sind versucht eine Auswahl zu treffen. 650 Bilder haben wir ausgewählt, kommentiert und hier online gestellt. Die Bilder dokumentieren die Weltreise von neun Flugzeugen, die zwei Monate lang den Erdball von Ost nach West umrundeten. Die Pilot und Flugzeug Leserreise hat dabei einige "Firsts" aufgestellt: Die erste Gruppe dieser Größe die Westbound um die Erde flog und die erste Gruppe von GA-Flugzeugen überhaupt, die Bhutan besuchen konnte. Ausführliche Berichte zu dieser Reise finden Sie in drei Teilen auch in den Pilot und Flugzeug-Ausgaben 2013/10, 11 und 12. Viel Spaß beim Nachfliegen!

Mit von der Partie waren vom 1. September bis zum 2. November 2013.

- Mooney M20T "Maggie"
- Cessna C10T Silver Eagle
- Jetprop
- Zwei PC-12
- Zwei TBM850
- King Air 200
- Cheyenne I "Max"

… und eine Columbia 400, die uns bis Attu begleitete.

Startpunkt: Reykjavik, Island
Endpunkt: Odessa, Ukraine


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Bewertung: +5.67 [6]  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Mögliche Fristverlängerung für Drittstaaten-Lizenzinhaber in der EU
5. November 2013: Von Jan Brill an Philipp Tiemann
Ja, einige nationale CAAs mit denen ich 2012 bei Einführung gesprochen hatte haben klar gesagt dass sie das in der Übergangsphase nicht verfolgen. Aber das ist natürlich ein ziemlich dünnes Brett.

Ad-hoc Groundings beim Ramp-Check wegen Drittstaaten-Lizenz halte ich auch für sehr unwahrscheinlich, da man ja vor Ort kaum feststellen kann ob der Operator "Established or residing in the EU" ist.

Das Problem ist halt wie immer – wenn mal was passiert…

viele Grüße
Jan
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Pilot und Flugzeug Artikel
5. November 2013 Jan Brill

Luftrecht: FAA-Lizenzen in der EU


Mögliche Fristverlängerung für Drittstaaten-Lizenzinhaber in der EU

Für in der EU angesiedelte Inhaber und Nutzer einer Lizenz aus einem Nicht-EASA-Land (also vor allem FAA-Lizenzen) war bislang der 8. April 2014 die längstmögliche Frist, bis zu der diese Lizenzen allein – also ohne parallele äquivalente EU-Lizenz – genutzt werden konnten. Nun gestattet die EU den Nationalstaaten eine Verlängerung dieser Frist bis zum 8. April 2015.


Inhaber einer ICAO-Lizenz können deren Rechte wahrscheinlich noch bis April 2015 ausüben, müssen aber die Implementierungsfristen der einzelnen Länder beachten.
Betroffen sind vor allem Inhaber eines US-IFR, für die es bislang keine praktikable Um­schrei­­bungs­möglichkeiten in eine EU-Lizenz gibt. Mit einer Verabschiedung des vereinfachten europäischen IFR, welches eine recht simple Konversion des US-IFRs in ein vollwertiges EASA-IFR beinhaltet, wird frühestens in der ersten Hälfte des nächsten Jahres gerechnet. Die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA zur Lizenzanerkennung auf PPL/IR-Ebene dauern mit Sicherheit noch länger.

Inhaber einer ICAO- oder US-Lizenz wären also ab dem 8. April 2014 unwiderruflich gegroundet, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Umschreibung tausender IFR-Berechtigungen nach den Regeln des neuen vereinfachten EU-IFRs auch ­nicht in einer Woche zu machen ist. Eine Fristverlängerung ist also dringend notwendig, darauf hatten die Verbände immer wieder hingewiesen.

Die Entscheidung fiel nun nach einer Meldung der AOPA Germany auf der Tagung des EASA-Komitees Ende Oktober. Allerdings ist die Sache – wie so oft in Europa – in der Praxis etwas komplizierter. Das EASA-Komitee hat nämlich keinesfalls beschlossen, die Frist generell zu verlängern, es hat lediglich den einzelnen Mitgliedsstaaten erlaubt, diese Implementierungs-Frist in eigener Regie bis zum April 2015 auszudehnen.

Inhaber einer ICAO- oder US-Lizenz müssen also nach wie vor streng genommen für jedes Land, das sie befliegen, einzeln prüfen, ob dort auch der volle Rahmen bis 2015 ausgeschöpft wurde. Um eine überfällige Klarstellung dieser Frage – ob nämlich die Implementierungsfrist des Heimat- und Lizenz-Austellungs-Landes oder die des Landes, in dem man sich befindet, ausschlaggebend ist – drückt sich die EU seit zwei Jahren.


  
 
 






Reise | Beitrag zu Leserreise - Weltumrundung
4. November 2013: Von Jan Brill an Sabine Knüller
Mich würde mal interessieren, wie teuer der Spass pro Person war, also reine Kosten für Hotel, Landegebühren, Handling etc ohne Fuel.

Für die Cheyenne werden wir die Kosten im dritten Teil des Reiseberichts (Heft 2013/12) darlegen. Bin noch am addieren und das wird wohl auch noch eine Weile dauern …

viele Grüße
Jan Brill
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Reise | Beitrag zu Leserreise - Weltumrundung
4. November 2013: Von Jan Brill an Othmar Crepaz Bewertung: +3.00 [3]
Nachdem man den Endbericht nicht kommentieren kann, sollten wir (ich glaube, im Namen vieler zu sprechen) auf diesem Weg den teilnehmenden Piloten zu ihrer außerordentlichen Leistung gratulieren, für die vielen interessanten Berichte danken und uns gemeinsam freuen, dass alle gesund wieder heimgekommen sind.


Vielen Dank, wie schon gesagt ist es technisch bedingt, dass man die Einträge im Reisetagebuch nicht kommentieren kann. Keine Absicht.

Übermorgen gibt's eine erste große Bilderauswahl.

Mehr als 70.000 Einzelpersonen (Unique Visitors) haben sich lt. Google Analytics die Berichterstattung seit dem 1. September angesehen. Bei so vielen gedrückten Daumen musste die Sache ja gutgehen

viele Grüße
Jan Brill
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Reise | Beitrag zu Leserreise - Weltumrundung
4. November 2013: Von Jan Brill an Wolff E.
Was mich interessieren würde, wäre, was alles unterwegs an Technik (nicht der von Staturn) ausgefallen ist.

Erstaunlich wenig:

- Ein Klimaanlagen-Schlauch (Cheyenne), konnte jedoch in Australien wieder repariert werden
- Zwei Prop-Macken (PC12, BE20)
- Ein Generator (M20T)
- Eine Batterie (M20T)
- Ein GNS530-Display (M20T)
- Ein Startergenerator (C10T)
- Ein Rettungsboot (TBM) – ging am Boden ungefragt auf
- Ein Tankdeckel (P46T)

Keiner ist wegen Technik auch nur einen Tag liegengeblieben. Sehr viel besser als 2011 in Afrika!

viele Grüße
Jan
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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Home safe. Alle Flugzeuge der Leserreise 2013 wieder in der Heimat
2. November 2013: Von Jan Brill an Jan Brill Bewertung: +11.33 [12]

Sichtlich erleichtert. Das Redaktionsflugzeug mit Jan Brill und Arnim Stief wieder an der Homebase Mainz/EDFZ
Die Firma FSW (vormals FSI) versorgte uns mit Permissions und arbeitete unermüdlich daran Steine aus dem Weg zu räumen und Erlaubnisse zu beschaffen. Das Team rund um Heinz Graumann und Andrew Rudd hatte dabei die undankbarste Aufgabe überhaupt. Lief alles glatt, trat ihre Arbeit gar nicht weiter in Erscheinung. Bockte aber irgendwo eine Behörde schauten alle Crews gespannt nach Baden Baden. Das Ergebnis steht für sich: Nicht ein einziges Mal konnten wir wegen einer fehlenden Permission einen Flug nicht antreten, nicht einmal verzögerte sich ein Abflug wegen fehlender Erlaubnisse. Es gibt auf der Welt wirklich nur eine Handvoll Firmen, die das schaffen. FSW gehört hier ganz sicher zu den besten!

Arnim und Marissa Stief bereiteten gemeinsam den Aufenthalt und die Genehmigung der Gruppe in Bhutan vor. Pilot und Flugzeug war die allererste Gruppe von GA-Flugzeugen die dieses wunderbare Land besuchen durfte. Dies beinhaltete vorab Besuche vor Ort und viel, viel vertrauensbildende Arbeit mit den dortigen Behörden. Arnim leitete die Gruppe während der berufsbedingten Abwesenheit von Jan Brill zwischen Fiji und Bhutan und unterstütze die Cheyenne-Crew als Safety-Pilot vom rechten Sitz aus. Marissa unterstütze die Gruppe vor Ort auf den Philippinen und sorgte mit viel Einsatz und Vorbereitung dafür, dass diese schwierige Region für uns machbar wurde.
Beide halfen der Cheyenne-Crew und der Gruppe bei unzähligen Kleinigkeiten, räumten Steine aus dem Weg und sorgten hinter den Kulissen für einen glatten Ablauf.

Die Max-Crew, bestehend aus der Stammcrew Ingrid, Georg und Siggi sowie zeitweise Karlheinz und Olaf, flog und versorgte unsere Cheyenne sicher und routiniert von der grönländischen Arktis über den Dschungel Neu Guineas und den Himalaja bis nach Hause. Nicht nur die fliegerische Leistung der Crew, sondern auch das eingespielte Team am Boden, welches Max Hand in Hand versorgte, erlaubte es Arnim und Jan sich größtenteils um die Belange der Gruppe zu kümmern.
Georg übernahm dabei sogar die täglichen Logbucheinträge auf unserer Webseite, was bei Jan nicht nur für viel Entlastung sorgte, sondern auch eine neue und interessante Schweizer Perspektive in die Berichterstattung einbrachte.

Peter Steeger machte durch seine Ortskenntnis, seine Geduld und seine Vorbereitung unseren Aufenthalt in Japan zum absoluten Vergnügen. Von der gefürchteten Bürokratie bekamen wir so gut wie nichts mit und die Kosten blieben erträglich. Dank seiner exzellenten Betreuung erlebten wie seine Wahlheimat Japan fliegerisch von der allerbesten Seite.

Die Crews der – neben Max – acht teilnehmenden Flugzeuge lieferten eine fliegerisch glänzende Leistung ab, und das auch unter Stress. Mit unterschiedlichsten Bedingungen und Anforderungen wurden die Besatzungen fertig. Die Crews halfen sich gegenseitig in vorbildlicher Weise und verloren auch in schwierigen Situationen nicht ihren Humor. Für die vielen Stunden sicheren Fliegens und die noch zahlreicheren Stunden geselliger Gemeinsamkeit von uns ganz herzlichen Dank!


Die Leserreise 2013 war weit mehr als eine Weltumrundung. Es handelte sich um eine Weltreise. Auch für Pilot und Flugzeug war diese Leserreise eine Ausnahmeveranstaltung. Die Leserreise 2013 sprengte in Umfang und Komplexität den Rahmen vergangener Reisen deutlich. Dies wird ein Einzelfall bleiben. Die Auswirkungen der Reise zeigten sich im gesamten Umfeld. Ich möchte mich herzlich bei den Lesern bedanken, die geduldig und verständnisvoll auf die wegen des Trips um neun Tage verschobenen Oktober- und November-Hefte warteten, sowie beim gesamten Team von Pilot und Flugzeug, das mit viel Einsatz ein derart langes Projekt überhaupt erst ermöglichte.

Nun beginnt die Aufarbeitung der Eindrücke. In drei Artikeln berichten wir im Heft über die Reise. Zusätzlich wird es Fotostrecken geben und im Frühjahr wird unser Film über die Weltumrundung erscheinen. Die Crews werden im Mai/Juni 2014 für ein Nachtreffen zusammenkommen und vielleicht sehen wir dann mit etwas Abstand klarer, was wir in den letzten zwei Monaten erleben durften …
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Captain's Log | Beitrag zu IFR-Übungsrunde Egelsbach - Haßfurt - Giebelstadt - Egelsbach
14. Oktober 2013: Von Jan Brill an Norbert S.
ist das KLN94 für stand-alone GPS approaches in der Lisa zugelassen?
scheint von Flieger zu Flieger unterschiedlich zu sein ...

Ja, isses. Braucht für die Approach-Zulassung an "Extras" eigentlich nur die Annunciator-Lampen, das AFM-Supplement und eben den 337. Ist beim Einbau des KFD von Avionik-SR miterledigt worden.

viele Grüße
Jan Brill
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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu PuF: EASA hebt ab - alle TBOs für IFR Flugzeuge zukünftig verpflichtend
6. Oktober 2013: Von Jan Brill an Ursus Saxum-is
AMCs enthalten im EASA-Speak immer nur shall. Sie stellen ja nur einen möglichen Weg da die Implementing Rules umzusetzen.

Das Inetrpretations-Chaos ist schon im vollen Gange. In einer Stellungnahme der EASA, die uns allerdings erst nach Redaktionsschluss erreichte heisst es:

This provision means that only the TBO of an equipment specifically needed for IFR cannot be extended, in this case engines are not considered.

Das LBA hat in einer Mitteilung vom 23.9. genau die gegenteilige (strengere) Interpretation vertreten... enjoy!

viele Grüße
Jan Brill
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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu PuF: EASA hebt ab - alle TBOs für IFR Flugzeuge zukünftig verpflichtend
6. Oktober 2013: Von Jan Brill an Norbert S.
doch was ist eigentlich aus den Problemen geworden wie

Verlässliche "Meldungen" gibt's da nicht. Daher kurz Stichpunkte:

- Beratungsresistent: EASA zwingt zum Einmot-Fliegen

Die EASA hat der AOPA versprochen sich das Thema nochmal anzusehen. Mehr nicht. Die gegenständlichen und beanstandeten Regeln sind im Gesetzentwurf enthalten und verabschiedet. Die AOPA bezeichnet diese Zusage als Erfolg, ich bin mir da nicht so sicher. Es läuft eine Übergangsfrist von [glaube ich] drei Jahren...


- EASA - FCL im Beta-Test: Jet-Piloten ohne Multicrew gegrounded und FIs in der Föderalismusfalle ?

Hängt alles in der Luft. Uns sind Fälle bekannt, in denen die mit Lizenzumstellung verloren gegangenen Lizenzrechte nach dem zweiten oder dritten Antrag erteilt wurden, in anderen Fällen nicht. Fälle in denen Lehrer und Prüfer einfach weitergemacht haben wie bisher sind teils durchgewunken, teils beanstandet worden. Hängt anscheinend vom Sachbearbeiter, Wochentag, Sternenkonstellation und Raumtemperatur ab.

Die einzig verlässliche Aussage: Die bei den Landesluftfahrtbehörden geführten nationalen FIs mit CPL-Theorie sind in allen von uns recherchierten Fällen in einem verwaltungstechnischen Weltwunder tatsächlich ans LBA übertragen und als EASA FIs in die Lizenzen eingetragen worden. Dies aber auch erst nach zig Anweisungen des BMVBS ans LBA.


viele Grüße
Jan Brill
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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu PuF: EASA hebt ab - alle TBOs für IFR Flugzeuge zukünftig verpflichtend
5. Oktober 2013: Von Jan Brill an Christof Edel
... also wie das Triebwerk in einem nach IFR betriebenen Flugzeug nicht "linked to IFR operations" sein kann ist mir auch noch nicht klar.

Wenn die EASA gemeint hätte "components required soley for IFR operations as listed under NCO.IDE.A.125" hätte sie das ja hinschreiben können. Hat sie aber nicht. Da sind wir wieder beim Thema Rechtsunsicherheit. Viel Spass beim Einklagen einer solchen englischen Formulierung vor einem deutschen Gericht.

viele Grüße
Jan Brill
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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu PuF: EASA hebt ab - alle TBOs für IFR Flugzeuge zukünftig verpflichtend
5. Oktober 2013: Von Jan Brill an Christof Edel
In den Regularien steht nur etwas von "Equipment specific to IFR flight".

Hallo Herr Edel

nicht ganz. Die genaue Formulierung lautet:

l) TBO extensions in accordance with this AMC2 should not be considered for
components:
i. installed in aircraft used in commercial air transport
ii. installed in aircraft used for ‘ab initio’ training activities,
iii. linked to IFR operations, and
iv. for which their normal serviceable condition could be affected because of the aircraft’s utilisation (e.g. engine on an aircraft used for aerobatic
[Quelle]. Eine verbindliche deutsche Übersetzung wird es bei einem AMC nicht geben, ich denke aber, dass "linked to IFR operations" wohl vom LBA so ausgelegt wird, dass dies Komponenten betrifft die in Flugzeugen mit einer IFR-Zulassung eingerüstet sind. Alles andere ist m.E. Wunschdenken.

MfG
Jan Brill
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Leserreise 2013 Around the World Live-Tracker: Keine Flüge heute
Weitere Fotos und Videos auch auf Instragram!
Über den stillen Ozean nach Fiji
Einträge im Logbuch: 60
Neukaledonien – Französische Enklave in Melanesien
28. September 2013 Jan Brill

Leserreise: Tag 27 bis 31

Fotostrecke: Fiji

Vier volle Tage verbrachten die Crews der Leserreise auf Fiji. Bei traumhaftem Wetter, angenehmem Klima und in einem wirklich ausgezeichneten Hotel vergingen diese Tage wie im Flug. Tauchen, Am Südseestrand liegen, Golf spielen und die wunderbaren Sonnenuntergänge bewundern waren die Hauptaktivitäten. Und es gab einige Crew-Wechsel. Mehrere Teams verabschiedeten sich in Fiji von Crewmitfliedern oder bekamen neue hinzu. Auch im Redaktionsflugzeug: Planmäßig übernahm ab Fiji Arnim Stief für zwei Wochen die Leitung der Gruppe, bis Jan Brill in Singapur wieder zur Gruppe stößt.
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Mit dem Tow-Truck zum Flugzeug. Die Salomoneninseln waren die letzte Station vor Fiji.





Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Über den stillen Ozean nach Fiji
30. September 2013: Von Jan Brill an Jan Brill

Anflug nach Nadi/NFFN entlang der vorgelagerten Inselketten in Fiji. Wer das Südsee-Klischee sucht, wird hier fündig.
#fiji#Wieder zeigte sich Henderson Field auf den Salomonen als problemlos. Eine Flugzeug nach dem anderen machte sich im Laufe des Vormittags auf den Weg nach Osten. Mit Rückenwinden bis zu 30 Knoten strichen TBM, PC-12, King Air und Cheyenne den geplanten Fuelstopp in Vanuatu und flogen das 1.150 NM lange Leg nach Fiji in einem Stück. Die Kommunikation mit ATC verlief über den Weiten des Pazifik größtenteils mittels Satphone. Brisbane- und Nadi-Centre riefen die Crews bei Bedarf auch im Flieger an um Freigaben zu erteilen oder Estimates abzufragen.

Die Mooney und eine PC-12 waren auf diesem Leg nicht mit von der Partie. Diese beiden Crews waren von Tari/AYTA in Papua Neuguinea aus planmäßig nach Australien weitergeflogen, da sie ihren Australienaufenthalt verlängern und auf das Leg nach Fiji verzichten wollten.

Der Anflug nach Fiji verlief dann ohne Radar, was an dem geschäftigen Flughafen nicht ganz leicht war. Estimates müssen hier genau stimmen, denn anders als mit den von den Piloten übermittelten Höhen, Distanzen und Zeiten kann die Staffelung auch im Anflug nicht hergestellt werden. Diese Funkaufzeichnung zeigt die typische Arbeitsweise der Lotsen in einer solchen Umgebung.

Schockiert waren die Teilnehmer zunächst von der Höhe der am Flughafen verlangten Gebühren. Dass Fiji ein teures Pflaster ist, darauf hatten wir die Besatzungen hingewiesen. Die verlangten Summen waren aber mit bis zu 7.000 US-Dollar fast doppelt so hoch wie die im März von uns recherchierten Kosten. In den folgenden Tagen sollten wir diese jedoch mittels Druck, Verhandlung und stetiger Bemühung deutlich senken können und trübte damit die Urlaubsfreude nur kurz.

Nach den teilweise doch eher zweckmäßigen Unterkünften der letzten Tage waren die Teilnehmer von dem von uns ausgewählten Interconti-Resort auf der Hauptinsel hellauf begeistert. Angenehmes Klima mit stetigem Wind und nicht zu hohen Temperaturen, Sonnenschein, glasklares Südseewasser und einem hinter einem Riff wunderschön geschützten Strand sind nur einige der Annehmlichkeiten hier. Allerbestes Essen und wunderschöne Zimmer mit Blick auf die Südsee tragen ebenfalls zur guten Stimmung der Crews bei. Fünf Nächte werden die Besatzungen hier in Fiji bleiben und entspannen. Dann geht es wieder westwärts!
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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Auf die Salomonen
29. September 2013: Von Jan Brill an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Unsere Security auf dem Flugplatz Tari. Das kann für Aussenstehende etwas gewöhnungsbedürftig sein.
Um kurz vor sechs bestiegen die Crews der langsameren Flugzeuge den schon etwas älteren Toyota-Bus der Lodge. Die sehr zügige Fahrt hinab ins Tal und durch den Nebel liess eventuelle Risiko-Abwägungen zur Low-Visibility-Departure in Tari dann als sekundär erscheinen. Auf dem Vorfeld der Gasförderfirma angekommen entschieden wir uns jedoch in jedem Fall mit dem Start zu warten bis sich der Nebel gelichtet hatte, da einfach nicht sichergestellt werden konnte, dass die Piste frei von Menschen, Gegenständen und Baufahrzeugen war.

Unter der kräftigen aufgehenden Äquatorsonne dauerte es dann auch keine 30 Minuten, bis ausreichende Sichten herrschten und so konnten die ersten Crews um kurz nach 7.00 Uhr den Weg nach Rabaul antreten. Eine etwas umständliche ATC im oberen Luftraum sorgte leider dafür, dass sich Flugzeuge mit unterschiedlicher Geschwindigkeit nicht überholen konnten, auch wenn sie Sichtkontakt hatten und Visual Separation sicherstellen konnten.

Nach und nach trafen die Maschinen also in Rabaul ein, was eigentlich gar nicht mehr Rabaul heisst, denn der Ort wurde bei einem Vulkanausbruch 1994 fast vollständig zerstört und unter Asche begraben. Der ehemalige Flugplatz musste aufgegeben werden und wurde in Tokua 20 NM entfernt neu errichtet. Dass diese Gegend trotzdem geologisch recht aktiv ist zeigte die ATIS. Eine Warnung vor "volcanic activity" in der Umgebung hört man zumindest bei uns eher selten.

Auch in Rabaul war es extrem schwer die erforderliche Benachrichtigung an den Zoll abzusetzen. Lediglich ein Telefonat bekamen wir am Vortag zur Zolldienststelle durch. Faxe und E-Mails liefen ins Leere. Nach der Landung waren wir jedoch positiv überrascht. Freundlich und effizient wurden die Flugzeuge betankt, Zoll war schon zugegen und fertigte die Flugzeuge zügig ab. Gebühren wollte niemand haben. Nach weniger als eineinhalb Stunden Groundtime konnten die ersten Maschinen wieder starten.


Anflug auf Henderson Field/AGGH in Honiara auf den Salomonen.
Dieser Tag versöhnte uns wieder etwas mit Papua Neuguinea. Nach der offen feindseligen Einreise in Vanimo verlief die Ausreise problemlos. Insgesamt erlebten wir vor die Kommunikation als das Hauptproblem für die Flugdurchführung in PNG. Telefonate gehen so gut wie nie durch, Telefonnummern von Dienststellen sind oft nur private Handynummern der (machmal schon lange abgelösten) Mitarbeiter und E-Mail, Fax SITA oder AFTN funktionieren so gut wie nie oder werden nicht beantwortet. Trotzdem verlangte die Zolldienststelle in Vanimo Benachrichtigungen und Vorab-Informationen wie in einem Land mit funktionierender Infrastruktur – eine Aufgabe, an der selbst die Zivilluftfahrtbehörde in der Hauptstadt Port Moresby scheiterte.

Der Weiterflug nach Henderson Field/AGGH in Honiara, der Hauptstadt der Salomonen verlief dann problemlos. Astreine ATC im Anflug auf den unkontrollierten Flugplatz und eine problemlose und kostengünstige Einreise (ca $ 300 gesamt pro Flugzeug) bei günstigen Treibstoffpreisen waren eine Wohltat. Einzig das Hotel "Solomon Kitano" hatte seine besten Zeiten klar hinter sich.

Im Redaktionsflugzeug machten wir noch einen Abstecher zur Insel Kiriwina, einer für die Forschung sehr wichtigen Südseeinsel, die sich Karlheinz – unser mitreisender Ethnologe – einmal genauer betrachten wollte. Der Flug in 500 ft über die malerischen Strände und Lagunen war dann auch für die anderen Crewmitglieder in der Cheyenne ein echter Hochgenuss.
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