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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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IFR & ATC | Beitrag zu LPV in UK wird abgeschaltet...
27. Februar 2021: Von Jan Brill an Gerald Heinig Bewertung: +10.00 [10]

... naja, die Situation ist wohl – typisch für einen Scheidungszank – etwas komplizierter.

Die ESSP akzeptiert selbstverständlich auch Anträge für ein EGNOS Working Agreement (EWA), von außerhalb der EU. Sonst wären LPVs in Norwegen, der Schweiz oder Serbien ja nicht möglich. Dafür muss sich der ANSP (ATC-Dienstleister) aber konform mit der Single European Sky (SES) Regulation erklären.

Und genau das – EU-Regulation durch die Hintertür – ist in GB im Moment natürlich ein riesengroßes NoNo. Aus politischen Gründen versteht sich. GB könnte also m.E. die EWAs durchaus am Leben halten, will das aber nicht.

Es geht übrigens nicht mal um Geld. Die Nutzung der EGNOS-Dienste ist komplett kostenlos. Es geht um bürokratisch-politische Sandkasten-Spiele.

viele Grüße,
Jan Brill

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IFR & ATC | Beitrag zu LPV in UK wird abgeschaltet...
26. Februar 2021: Von Jan Brill an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Habe gestern was dazu für die kommende Ausgabe vorbereitet. Ziemlich merkwürdig. Vor allem, wenn man bedenkt dass die UK-ATC "NATS" ein Mitgründer und Haupteigentümer des European Satellite Service Provider (ESSP) ist.

Scheint mir eher, als ob beide Seiten auf dem Rücken einer recht kleinen Gruppe ihr bürokratisches und politisches Spielchen machen, nach dem Motto: "Das habt Ihr jetzt von Euerm Bexit!" und "Brüsseler NAV-Signale wollen wir nicht!"

Kompletter Sandkasten.

viele Grüße,
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Aircraft Guaranty Corporation eingefroren, Geschäftsführung in Haft
1. Februar 2021: Von Jan Brill an Malte Höltken Bewertung: +5.00 [5]

Bei Penetrierung der Druckkabine ist das ein Major Change bzw. STC (was ja auch sinnvoll ist). Aber in der Regel ist das nciht zu komplex. Wenn Bedarf besteht, kannst du mich gerne ansprechen, wir machen das ja öfter.


Danke, mein Bedarf an Löchern im Flieger ist gedeckt ;-) Gut, dass wir die Wahl haben, denn unsere Ansichten sind da wirklich unterschiedlich.

Mal zwei Beispiele aus der aktuellen Praxis:

  1. Bonnie: Die BE35 hat einen wunderschönen und modernen Prop eines bestimmten Niederbayrischen Herstellers auf dem E225. Der ist nach FAA-Rules ganz normal mit einem 337 drauf gekommen (nicht STC). Geht aber nicht in D-reg zu überführen, weil genau dieser Bereich, wie Sie sicher wissen, von all den schönen neuen Möglichkeiten ausgenommen ist. Es müsste also wieder ein alter rostender Hartzell drauf oder ein noch älterer Beech-Prop (wenn man sowas noch findet).
    Das Flugzeug bleibt also sicher n-reg.

  2. D-INFO: Einbau einer L3-TAS-Antenne: Kosten nur Paperwork (STC gekauft): 5.000 Euro. Kosten bei N191MA: ca. $200.

  3. D-INFO: Einbau einer FLARM-Antenne für das airAvionics-Traffic-System. Kostenvoranschag 8.000 Euro (da keine STC vorhanden). Ergebnis: Wir fliegen ohne FLARM. Leider.


Bitte nicht falsch verstehen. Ich sage nicht "geht alles nicht unter EASA". Ich sage nur: Es gibt gute Argumente für N-reg.

viele Grüße,
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Aircraft Guaranty Corporation eingefroren, Geschäftsführung in Haft
30. Januar 2021: Von Jan Brill an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Amerikanische STC können mit vergleichsweise geringem Aufwand für ein EASA-Flugzeug zugelassen werden, es ist nicht unmöglich und daher kein wirklicher Grund.

Sorry, aber das ist einfach unrichtig. Versuchen Sie mal eine banale Cleveland-Bremsen STC auf eine PA31T zu bringen. Hat Monate gedauert und Tausende Euro gekostet.

Oder einen TruTrak A/P in ein EASA-Flugzeug einzubauen?

Oder 'ne Antenneninstallation bei einem Druckkabinenflugzeug?


MfG
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Aircraft Guaranty Corporation eingefroren, Geschäftsführung in Haft
30. Januar 2021: Von Jan Brill an Jürgen Scheiwe Bewertung: +7.00 [7]

Wie Achim schon sagt, mit den 2020er Änderungen im Part ML gibt es für einen normalen E-Klasse-Flieger bei der regelmäßigen Instandhaltung kaum noch einen Unterschied. Vorteile sind: STCs, PMA-Parts und Owner-Manufactured Parts, 337 und vor allem die neuen Avionik-Zulassungen mittels AML, mit denen sich die EASA nach wie vor schwer tut.

Ich habe als n-Halter einfach mehr Auswahl und preisgünstigere Zulassungen für Nachrüstung und Ersatzteile.

Für mich privat der wesentliche Vorteil: Beständigkeit. Seit ich angefangen habe n-registrierte Flugzeuge zu betreiben (1999), hat sich so gut wie nix geändert in meiner Preisklasse. Was ich vor >20 Jahren mal gelernt/gelesen habe gilt nach wie vor.
Da habe ich dann auch als normaler Halter eine faire Chance das Paperwork ohne Fachstudium halbwegs korrekt zu machen und damit den Wert des Flugzeugs zu erhalten.

Wer den selben Zeitraum für eine D-Registrierung überschaut kommt zu einem etwas anderen Ergebnis. Warum soll ich mich alle fünf Jahre in ein neues Regelsystem einarbeiten? Geschraubt wird doch eh immer das gleiche.

Ich habe den direkten Vergleich zwischen unserer D-INFO und unserer alten N191MA. Wenn bestimmte wirtschaftliche Randbedingungen bei der Cheyenne nicht gegeben wären, würde ich nie deutsch zulassen und auch jedem davon abraten.

Ganz ehrlich: Warum sollte man sich das antun? Masochismus?

viele Grüße,
Jan Brill

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Sonstiges | Diskussion Download-Probleme 2021/02, es gibt neue Links
29. Januar 2021: Von Jan Brill  Bewertung: +4.00 [4]

... Fortsetzung von Diskussion PuF Ausgabe 1/2021 unter besserer Überschrift.

Danke für die Hinweise, es gab tatsächlich einen klassischen Bug, weshalb der Download-Link bei einigen nicht funktioniert hat. Daher haben alle Abonnenten jetzt neue Links bekommen (bitte nicht wundern).

Für alle IT-interessierten:

Auf Wunsch eines sehr um die Sicherheit auf unserem Server besorgten Kunden haben wir mit dem Januar-Release 13.51.00 die erlaubten Zeichen im Benutzerpasswort um die üblichen Sonderzeichen erweitert.

Die Access Keys die für die URL des 72-Stunden Link wurden allerdings aus dem selben char array generiert. Daher enthielten die nun auch Sonderzeichen. Das war keine gute Idee, da diese für die URL nicht prozentkodiert waren. Also gingen einige Links nicht.

Wir haben für die Access Keys die Generierung wieder auf URL-verträgliche Zeichen beschränkt.
Sonderzeichen in Passwörtern sind weiterhin erlaubt.

Mit den im vorangegangenen Thread ebenfalls thematisierten Login-Problemen hat das nix zu tun.

Beste Grüße aus der IT-Abteilung,
Jan Brill

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Sonstiges | Beitrag zu PuF Ausgabe 1/2021
29. Januar 2021: Von Jan Brill an Thomas R.

Wenn ich nach dem Login im Download-Center schaue, ist das aber leer.

... das ist leicht erklärbar: Sie haben zwei Kundenkonten bei uns angelegt. In dem einen xxxx95 ist das Abonnement, da ist auch alles zum Download drin. In dem anderen xxxx86 sind andere Artikel aus dem Shop. Für beide ist aber die selbe E-Mail-Adresse hinterlegt, was einen PW-Reset nur erlaubt wenn man wirklich die Konto-ID kennt.

Sonst noch jemand..? Der Helpdesk ist noch bis 18.00 Uhr besetzt ;-)


MfG, Jan Brill

Fortsetzung hier: Download-Probleme 2021/02, es gibt neue Links

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Sonstiges | Beitrag zu PuF Ausgabe 1/2021
29. Januar 2021: Von Jan Brill an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

Hallo, der Link aus der E-Mail ist immer nur 72 Stunden gültig. Die Ausgabe 2020/01 sehe ich in Ihrer Download-Liste ganz normal, allerdings mit dem Erscheinungsdatum, dem 23.12.2020.

MfG,
Jan Brill

P.S. habe gerade mal weiter nachgeforscht, es gab da eine Fehlermeldung die ich jetzt auch nicht 100% verstehe, das Abo ist aber jetzt nochmal neu angelegt und sollte defintiv über das Download-Center (nicht den E-Mail-Link) abrufbar sein.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Aircraft Guaranty Corporation eingefroren, Geschäftsführung in Haft
29. Januar 2021: Von Jan Brill  Bewertung: +4.00 [4]

Privatpersonen und Firmen, die nicht bestimmte Anforderungen bezüglich der US-Staatsbürgerschaft erfüllen, müssen sich zur Eintragung eines n-registrierten Flugzeuges eines sog. Trusts bedienen. Das sind etablierte Konstruktionen, die auch ansonsten von US-Staatsbürgern gerne genutzt werden um z.B. Haftungsrisiken zu minimieren.

Die von Connie Wood gegründete Aircraft Guaranty Corporation (AGC) war zumindest für die Allgemeine Luftfahrt seit vielen Jahren der zahlenmäßig größte Trust, der auch die höchsten Preise verlangte. Im Jahr 2014 erwarb Debbie Mercer-Erwin, die Gründerin von Wright Brothers Aircraft Title, das Unternehmen. Mehr als 1.000 Flugzeuge sind nach Angaben der Firma bei AGC registriert.


Mugshot und Pressebild von Debbie Mercer-Erwin. Die Inhaberin der Aircraft Guaranty Corporation (AGC) hatte sich in der Branche nicht viele Freunde gemacht, weil sie aktiv Zweifel an der Legalität anderer US-Trusts streute. Nun sitzt sie seit dem 18. Dezember 2020 selber in Haft.
© DOJ, NAFA 
Debbie Mercer-Erwin ist uns bei Pilot und Flugzeug in lebhafter Erinnerung da sie vor einigen Jahren auf der AERO aggressiv Zweifel bezüglich der Vertrauenswürdigkeit ihrer Mitbewerber im Trust-Geschäft streute. Dem Autor gegenüber behauptete Sie im persönlichen Gespräch der damals von uns genutzte Trust sei vermutlich nicht legal und warb für einen Wechsel zu AGC (was wir nicht taten).
In den folgenden Wochen wurden wir von zahlreichen Lesern angesprochen, die wohl ebenfalls Kontakt zu Debbie Mercer hatten und nun besorgt waren um die Sicherheit ihrer Registrierung. Um es vorsichtig zu sagen: Das kam weder beim Autor – der seit 1999 Trust-Dienstleistungen nutzt – noch bei den Mitbewerbern besonders gut an.

Am 18. Dezember 2020 wurde Debbie Mercer-Erwin nun in Oklahoma verhaftet. Das Verfahren wird vom US-Bezirksanwalt Robert Austin Wells aus dem Eastern District of Texas geführt. Wells ist Experte für Geldwäsche-Ermittlungen und wie Pilot und Flugzeug aus dem Umfeld des Unternehmens erfahren hat, bewegen sich die Vorwürfe gegen Mercer-Erwin in diesem Bereich.

Um es klar zu sagen: Die Vorwürfe und Ermittlungen haben nichts mit dem legitimen Trust-Geschäft zu tun. US-Trusts bleiben ein rechtlich einwandfreies Werkzeug zur Registrierung von US-Flugzeugen.

Scott Brokaw, selbst US-amerikanischer Rechtsanwalt und Inhaber des kleinen Flugzeug-Trusts QualitAir LLC, sagt im Gespräch mit Pilot und Flugzeug: "Die Trust-Verträge werden einzeln von Anwälten der FAA geprüft. Da gibt es dann keinen ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Konstruktion."

Flugzeuge zurzeit nicht handelbar

Flugzeuge aus dem AGC-Trust sind zurzeit nicht handelbar, da das notwendige Paperwork nicht unterschrieben werden kann. Mehrere Parteien warten seit Dezember auf die Abwicklung des Eigentumsübergangs. Gegroundet sind die Maschinen im Normalfall jedoch nicht, es sei denn ein erforderliches Dokument (Registration oder Radio Station License) ist genau seit Dezember abgelaufen. Diese können zurzeit nämlich nicht ersetzt oder erneuert werden.

Scott Brokaw hatte allerdings kürzlich Kontakt zum zuständigen Staatsanwalt aufgenommen. Dieser hat sich verständnisvoll und hilfsbereit gezeigt, denn die europäischen Begünstigten des Trusts sind nicht Teil des Verfahrens. Wells erwartet die erforderlichen Genehmigungen aus dem US-Justizministerium in den nächsten Wochen. Dann können die Flugzeuge aus dem Trust herausgelöst werden.

Ob und wann aber administrative Arbeiten wie z.B. der Triannual Registration Renewal durchgeführt werden können ist fraglich.

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa B wieder im Einsatz
29. Dezember 2020: Von Jan Brill an Dieter Kleinschmidt

Hallo,

ja, Lisa B ist bis 31.1. in Straubing, da es nach wie vor Beanstandungen gibt. Nur eine davon ist safety-relevant, nämlich, dass das neue GPS (AeroNav 800) bei kalten Temperaturen gerne mal komplett den Empfang verliert (nein, das liegt nicht daran, dass jemand bei -5°C das Dach aufmacht im Flug und die Antenne abdeckt!).

Die restlichen Beanstandungen reichen von mittel bis klein. Z.B:

- COM1 stört ins COM2
- Bluetooth und WLAN nicht angeschlossen
- Fuel Computer nicht angeschlossen
- Standby-Frequenz COM1 nicht mit dem Audio-Panel verbunden
- Dämpfung Altitude- & Speed-Tape

viele Grüße,
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Jetzt Pilot und Flugzeug abonnieren und Wetter live ins Cockpit oder ins Wohnzimmer bekommen!
14. Dezember 2020: Von Jan Brill 


Live-Wetter im Cockpit mit dem Golze ADL 140
© Golze 
Wenn Sie zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 15. Januar 2021 ein Jahresabonnement von Pilot und Flugzeug abschließen, dann bekommen Sie nicht nur engagierten Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits für zwölf Monate in Print oder PDF-Form ins Haus geliefert, Sie nehmen auch an unserer großen traditionellen Weihnachtsaktion teil.

Golze ADL 140

Der Hauptpreis ist ein Golze ADL 140 Iridium Wetterempfänger für das Cockpit im Wert von 350 Euro netto inklusive der Subscription für ein Jahr für 39,50 Euro netto im Monat. Ein Gesamtwert von 955 Euro inkl. MwSt.

Mit diesem Gerät, das wir auch in unserer Bonnie nutzen, bekommen Sie in der Luft zuverlässig Wetterdaten in einem Korridor entlang Ihrer eingegebenen Route. Dazu gehören Infrarotbilder, Höhenwinde, ME-TARs, TAFs und natürlich Radarbilder für die europäische Abdeckung. Außerdem können Sie Textnachrichten im Cockpit senden und empfangen sowie Tracking-Positionsmeldungen absetzen.

Mehr als einmal haben wir in den letzten Jahren über dieses System berichtet. Für kleine GA-Flugzeuge ohne Wetterradar ist das Golze Inflight Wetter eine echte Erweiterung der Einsetzbarkeit. Zahlreiche Flüge wären allein in den letzten zwölf Monaten ohne das System nicht möglich gewesen.


Drei wetteronline home Wetterstationen gibt es ebenfalls zu gewinnen.
© WetterOnline 
WetterOnlineHome

Als weitere Preise verlosen wir drei wetteronline home WLAN-Wetterstationen im Wert von 239 Euro für Ihr Wohnzimmer. Das in Zusammenarbeit mit Barski Design überarbeitete und mit dem „German Innovation Award 2020“ in Gold ausgezeichnete Gerät wird von wetteronline, Deutschlands größtem Internetanbieter für Wetterinformationen, gespeist.
Wie ein digitaler Fotorahmen zeigt es in einem weißen, schlanken Rahmen auf dem hochwertigen, blickwinkelstabilen HD-Display neben Wetterdaten, dem Datum und der Uhrzeit auch das hochauflösende Wetterradar für den Ort Ihrer Wahl an.

Daher: Abonnieren oder schenken Sie Pilot und Flugzeug jetzt und gewinnen Sie einen unserer vier Wetter-Preise!
Voraussetzung ist, dass der Empfänger des Abos in den letzten 12 Monaten kein Jahresabonnement bezogen hat.

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System Content | Beitrag zu Course Descriptions
9. Dezember 2020: Von Jan Brill an Jan Brill
Type Rating Instructor TRI(A) C525 Cessna CJ
Course Type Single Pilot Complex High Performance Aeroplane (SPCHPA)
Regulation FCL.915.TRI(c)
License Endorsement C525
Minimum Theoretical Instruction 10 hrs
Minimum Practical Training 5 hrs in aircraft or FFS
Average Practical Training 5 hrs
Theoretical Examination none
Practical Examination Assessment of Competency with TRE(A)
Prerequisites if this is your first TRI(A) rating • CPL/IR or ATPL;
• Valid type rating for the same aircraft;
• If you don't hold another instructor rating under part FCL you have to complete the additional teaching and learning module (25 hrs ground school).
Experience Requirements if this is your first TRI(A) 1) Within the 12 months preceding the date of application, 30 route sectors, including take-offs and landings, as PIC on the applicable aeroplane type.
2a) 500 hours flight time as pilot on aeroplanes, including 30 hours as PIC on the applicable type or
2b) hold or have held an FI certificate for multi-engine aeroplanes with IR(A) privileges.
Experience Requirements if you already hold another TRI(A) Within the 12 months preceding the application, at least 15 route sectors, including take-offs and landings on the applicable aircraft type, of which 7 sectors may be completed in an FFS;
Additional Requirements for Multipilot Operations ("MP ops") instructor privileges • Hold an MCCI certificate or
• Hold a TRI(A) for Multipilot Aeroplanes
Training Manual TM C525
Selected Aircraft and Training Documents See D-IERF
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System Content | Beitrag zu Course Descriptions
9. Dezember 2020: Von Jan Brill an Jan Brill
Type Rating TR(A) C525 Cessna CJ
Course Type Single Pilot Complex High Performance Aeroplane (SPCHPA)
Regulation FCL.720.A(c)
License Endorsement C525
Minimum Theoretical Instruction 24 hrs
Minimum Practical Training 12 hrs in aircraft or FFS
Average Practical Training 12 hrs
Theoretical Examination 100 question multiple choice test in ATO
Practical Examination Skill Test with TRE(A)
Available as first Multi Engine Rating Yes, with 5 hours additional practical training and 3 hours additional theoretical training
Prerequisites if this is your first SPCHPA rating • PPL/IR, CPL/IR or ATPL;
• ATPL-Theory or HPA-Course;
• Advanced UPRT-Training (FCL.745);
General Experience Requirements 200 hrs total, 70 hrs PIC on aeroplanes
Additional Requirements for Multipilot Operations ("MP ops") • MCC certificate or
• 500 hrs in CAT MP ops on aeroplanes or
• 500 hrs MP ops in helicopters
Training Manual TM C525
Selected Aircraft and Training Documents See D-IERF
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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Lisa B wieder im Einsatz
10. September 2020: Von Jan Brill  Bewertung: +1.00 [1]


Neue Honeywell-Geräte und ein überholter Autopilot. Lisa freut sich auf ausfallfreie Flüge in diesen wunderschönen Spätsommertagen.
Lisa B kann ab Freitag, 11.9.2020 wieder gebucht werden. Es gibt in Mainz auch ein neues Schlüsselfach mit neuer Zugangsnummer. Bitte checken Sie die aktuelle Nummer in Ihrer Reservierung. Die Zugangsnummer für die Schlüsselbox und die Lage der Box hat sich am 10.9. geändert.

Ich wünsche ausfallfreie Flüge und Happy Landings an diesen wunderschönen Spätsommertagen mit Lisa!


Die neue Lage des Schlüsselkastens. Es hat sich auch die Nummer am 10.9. geändert, bitte prüfen Sie Ihre Reservierung für die aktuelle Zugangsnummer.
Von Flügen bei IFR-Minima würde ich im Moment allerdings abraten. Grund: Sowohl das neu installierte AeroNav800 (NAV/GPS/COM) wie auch das KSD-100 (PFD) sind seit der Installation im April jetzt je zwei mal komplett ausgefallen. Nicht einfach nur kurz mal ausgefallen sondern wirklich physisch kaputt gegangen. Die Ursache ist komplett unklar. Nun haben wir nach vier Wochen Warten zwar neue Geräte installiert bekommen und bei Testflügen in Straubing und auf dem Ferry nach Mainz hat auch alles funktioniert, unser Vertrauen in die Honeywell-Avionik ist aber doch ziemlich angekratzt.

Wir hatten uns für ein Upgrade zumindest eines der (nicht mehr supporteten) KFD-840 entschieden genau um solche Avionik-bedingten langen Ausfälle mitten in der Saison zu verhindern. Das hat bislang eher weniger gut geklappt.

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Sonstiges | Beitrag zu Reine Airport-NOTAMs als FIR-NOTAMs?
1. Juli 2020: Von Jan Brill an Philipp Tiemann

... ja es gab Anfang/Mitte Mai weitere Fälle, ich erinnere aber nicht mehr genau wo. Irgendwo an der Küste, ich glaube Husum.

MfG,
Jan Brill

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Sonstiges | Beitrag zu Die heutige Wettersituation
15. Juni 2020: Von Jan Brill an Joachim P.

Ach, du warst die AM ;)

Ja genau ... das Kind-zu-Oma-Shuttle war im Einsatz. Ich war froh dass das ging mit der Bonnie, die Alternative wäre Baustellenstau am Gleinalmtunnel gewesen.

War übrigens ziemlich überrascht, dass das im Tagsverlauf so früh wieder abgebaut hat. War auf einen deutlich größeren Umweg eingestellt.

viele Grüße,
Jan

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Sonstiges | Beitrag zu Die heutige Wettersituation
15. Juni 2020: Von Jan Brill an Gerald Heinig Bewertung: +8.67 [9]

Hallo,

ich kann mich der Empfehlung von Gerald nur anschließen. Für Flugzeuge ohne echtes Radar ist das Golze-Wetter die Lösung und optimal z.B. in ForeFlight integriert. Gestern gerade wieder zwei Flüge die ohne das System nicht machbar gewesen wären. Embedded CBs über den Alpen. Das ist wirklich kein Spass und wäre ohne WX-Erkennung ein NoGo. Mit dem Uplink von Radarbild und Blitzkarte aber kein Problem. Preislich ist das System ebenfalls vernünftig dimensioniert.

Siehe Bilder...

viele Grüße,
Jan Brill

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IMG_0458.jpg

Nach dem Start, Ausweichen nach Westen hält uns vom Gebiet mit dem starken Niederschlag fern. Das ist alles embedded, also nach Sicht nicht erkennbar.




Leserflugzeug | Beitrag zu "Erfahrungsbericht" AeroVue / Lisa B frei am Pfingstwochenende
28. Mai 2020: Von Jan Brill an Alexander Wipf

Hi Alex, danke für den Erfahrungsbericht, tatsächlich muss Honeywell die beiden Probleme noch beheben, solange warten wir auch mit einem ausführlichen Testbericht im Heft. Wir sind mit Honeywell diesbezüglich in Kontakt und ich denke die Dringlichkeit wurde in die USA kommuniziert...

Was das iPad bertifft: Für Vorschläge von Lisavielfliegern wo man am besten eine Halterung anbringen sollte wäre ich noch dankbar ;-)

viele Grüße,
Jan

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Wie die Allgemeine Luftfahrt mit Corona umgeht
6. Mai 2020: Von Jan Brill an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Nachdem Achim von einem recht normal verlaufenen Trip nach Österreich berichtet hat, überlege ich, ob ich mit Familie nicht doch demnächst für ein Wochenende nach Kroatien fliegen können.

Österreich geht zurzeit ganz sicher nicht privat. Aktuell: Ich bin heute von einem Einsatz aus Tirana an meinen Wohnort Graz zurückgekehrt um hier meine Ruhezeit zu verbringen bevor die Maschie morgen zurück geht an die Homebase. Nachdem die Einreise beim letzten Mal (1. Mai) problemlos war, musste ich heute 30 Minuten lang einem Polizeibeamten in Zivil bis ins kleinse die Art des Einsatzes nachweisen. Trotz individueller Genehmigung des Krisenstabs etc.

Das ging bis auf den Level dass er die Einsatzlogs (Ops-Returns) sehen wollte um zu prüfen dass es wirklich ein gewerblicher Flug im Auftrag war usw. War am Ende zwar alles OK aber so ein Verhör braucht man nach ein paar Stunden Flugdienst natürlich ganz dringend. Wenn da auch nur der kleinste private Aspekt dabei gewesen wäre ... no go.

Stand 6.5.2020 in LOWG

viele Grüße,
Jan Brill

P.S. Ich war atemberaubende 42 Minuten am Boden in Tirana für den Turn-Around... da dreht die Flughafenpolizei hier dann komplett am Rad.

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Sonstiges | Beitrag zu BWLV - Luftsportverband lässt lieber löschen
4. Mai 2020: Von Jan Brill an Wolff E. Bewertung: +11.00 [11]

Hi Wolff,

Ist das das komplette Schreiben? Und daraufhin kam "Beleidigende Äußerungen sind aber nicht zulässig. Ich verbitte mir Beleidigungen gegenüber unserem Geschäftsführer, er handelt im Sinne des Vorstandes." Echt jetzt? Oder ist das einfach der neue Brieffuß bei jedweder Kommunikation mit den Mitgliedern?

Was machen die eigentlich wenn wirklich mal jemand auf den Putz haut?

viele Grüße
Jan

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Sonstiges | Diskussion BWLV - Luftsportverband lässt lieber löschen
4. Mai 2020: Von Jan Brill  Bewertung: +37.00 [37]

Liebe Foristen,

die Nerven scheinen im Moment ausgesprochen blank zu liegen. Wir werden zurzeit mit einer erhöhten Anzahl von Löschungsaufforderungen im Forum konfrontiert. Mich stört das sehr, denn die Meinungsfreiheit ist für mich generell und auch in diesem Forum ein überragend wichtiges Grundrecht. Dort wo augenscheinlich gegen Gesetze verstoßen wird müssen wir aber nunmal löschen. Das ist in der Prüfung viel Arbeit, denn ich möchte nur dort löschen wo es zwingend erforderlich ist und nicht jeder Beschwerde einer beleidigten Leberwurst entsprechen.

Deshalb meine dringende Bitte an alle Foristen mal zu übelregen ob man das eigene Argument auch ohne Hitler-Vergleich und Formalbeleidigung vortragen kann. Manchmal geht das ja auch.

Besonders wenig von Meinungsfreiheit scheint übrigens der Baden-Württembergische Luftsportverband e.V. (BWLV) zu halten. Denn einen nach meiner Ansicht rekordverdächtig dünnhäutigen Löschungsantrag schickte uns die Pressesprecherin des Verbandes Simone Bürkle ins Haus.

Ein Forist hatte im Thread "Corona – was sonst" zum Thema der strengen Richtlinien des Verbandes spekuliert:

Bei der Verteilung der Steuergelder (Subventionen) werden unsere Politiker sicher an die überaus vorauseilend Willfährigen des BWLV zuerst denken. Vielleicht wird dann aus dem Geschäftsführer KMH ein Hauptgeschäftsführer ...

Darin sieht der Verband eine "verleumderische Unterstellung von Untreue" und das hätte der Dachverband aller Luftsportler im Ländle gerne gelöscht.

Die Mitglieder im Verband sollten sich m.E. überlegen ob sie sich von einer derart dünnhäutigen Führung noch gut vertreten fühlen. Was machen die erst wenn wirklich mal jemand beissende Kritik übt?
Das Demokratieverständnis, das aus einem solchen Löschungsantrag spricht ist mit meinem Verständnis von freier Rede und Debatte jedenfalls nicht vereinbar.

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Wie die Allgemeine Luftfahrt mit Corona umgeht
4. Mai 2020: Von Jan Brill  Bewertung: +45.33 [46]


Ein neuer Morgen nach der Krise oder die Abenddämmerung der GA wie wir sie kennen? Wie es mit unserer Branche weitergeht entscheidet sich vor allem daran wie flexibel wir uns in dieser Krise anpassen. Dazu gehört auch das Abschneiden alter und lange verfilzter Zöpfe bei den Betriebsregeln für Flugplätze, denn unsere Infrastruktur muss in einem völlig neuen Umfeld überleben.
Einleitend eine persönliche Einschätzung. Wir werden mit corona-bedingten Einschränkungen im Luftverkehr noch lange umgehen müssen. Wer im März noch glaubte, das Ganze sei in „sechs Wochen rum“, der sieht sich heute leider im Irrtum. Einschränkungen bei Reisefreiheit und Flugplatzinfrastruktur werden uns noch ins nächste Jahr begleiten. Mindestens.

Daher ist es m.E. nach wichtig, das Verhalten von Behörden, Verbänden und Flughäfen von Anfang an kritisch zu begleiten. Denn es wird nicht in ein paar Wochen alles wieder normal laufen. Wir müssen uns zumindest mittelfristig auf erhebliche Veränderungen einstellen und das bedeutet, dass wir diese auch diskutieren und – wo erforderlich – kritisieren müssen.

Einer der vernünftigsten Sätze, die ich im Zusammenhang mit der Pandemie bislang gehört habe, war der des schwedischen Staatsepidemiologen Anders Tegnell, der schon ganz zu Anfang sagte: „Wir können nur Beschränkungen erlassen, die sich auch auf lange Sicht durchhalten lassen.“ Zumindest in der Luftfahrt müssen wir meiner Ansicht nach dies nun beherzigen und uns überlegen: Was ist zumindest mittelfristig noch tragbar und was nicht?


Die Flugplätze

Gegen das reine Fliegen mit Menschen, die nicht vom Kontaktverbot betroffen sind, gab es in den vergangenen Wochen in Deutschland keine rechtliche Einschränkungen. Es galt vereinfacht ausgedrückt: Wer zusammen Auto fahren darf, der darf auch zusammen in einer 172er sitzen.

Voraussetzung für das Fliegen ist freilich ein Flugplatz und da reichte das Spektrum von extrem hilfsbereit und konstruktiv bis gelebtes Luftfahrthindernis. Es zeigte sich – wenig überraschend: Flugplätze, die auch bislang im Normalbetrieb kundenfreundlich und flexibel agierten, führten das im Rahmen der Möglichkeiten auch unter Corona weiter. Und Flugplätze, die eher der anderen Seite des Spektrums zuzuordnen sind, erfuhren auch in der Krise keine entscheidende Wandlung. Vier Beispiele:

Mainz/EDFZ

Unser Heimatflugplatz muss hier als ausgesprochen positives Beispiel hervorgehoben werden. Hier gab es nämlich keine Einschränkungen des regulären Betriebs. Der Flugplatz arbeitete einfach weiter. Und überraschenderweise sanken die Verkehrszahlen zwar ab, aber keineswegs so stark wie andere Flugplätze, die sich aus der Betriebspflicht befreien ließen, dies befürchtet hatten.

Flugplatz-Geschäftsführer Dieter Kohl, selber Pilot und Anbieter zahlreicher Weiterbildungsseminare im Bereich Luftfahrt, erklärt im Interview mit Pilot und Flugzeug: „Wir sehen uns hier als Teil der Infrastruktur. Wir haben die diversen Verordnungen daraufhin untersucht, wie wir legal und safe weitermachen können. Nicht als Entschuldigung für eine Schließung.“

Was die Personalplanung anging, hatte man in Mainz günstige Randbedingungen für ein reduziertes Verkehrsaufkommen. Zunächst einmal lässt sich der Flugbetrieb in EDFZ genehmigungsseitig mit einem einzigen BfLer aufrechterhalten. Und keiner der hauptamtlichen BfLer in Mainz war von der Kinderbetreuungs-Problematik betroffen, es gab also keine Probleme bei der Verfügbarkeit von Personal.

Natürlich implementierte auch der Flugplatz die entsprechenden Regeln: kein Handshake, Desinfektionsmittel am Zugang zum Tower, kein Bargeldverkehr und Zahlung nur noch mit Karte oder per App. Aber ansonsten lief es bis auf den durch eine behördliche Auflage bedingten Wegfall der Schulung recht normal in Mainz: Es konnte weiter geflogen und auch gechartert werden. Privat und im Verein.

„Wir hatten sicher über 30 % Rückgang bei den Starts und Landungen“, erklärt Kohl weiter, „aber wir haben keinen Grund gesehen, zu schließen. Nach dem Schreiben des DAeC, das viel Unsicherheit gebracht hat, hatten wir natürlich auch mit dem Luftamt Kontakt, dort hat man empfohlen, nicht zu fliegen, aber niemals verboten. Das haben wir umgesetzt. Fliegen ist ein Verkehrsmittel, und eine nutzbare Infrastruktur ist zurzeit wichtiger denn je.“

Egelsbach/EDFE

Egelsbach implementierte zunächst eine sehr restriktive PPR-Regelung. Der Flugplatz ließ sich Anfang April durch den RP Darmstadt von der Betriebspflicht entbinden. Damit war man auf die Genehmigung der Flugleitung angewiesen. Und die gab es keineswegs immer. Es galt (auszugsweise):

  • Die Eingangstür des Tower-Gebäudes bleibt grundsätzlich verschlossen.
  • PPR ist einzuholen/wird erteilt über unser OPS/Flugleitung, ausschließlich per Mail oder Telefon.
  • Ein erteiltes PPR beinhaltet einen „Flugplatz-Slot“ von 60 Minuten, in denen Sie das Gebäude betreten, den Flieger vorbereiten und abfliegen können. Auch für eine Landung und Versorgung des Luftfahrzeugs umfasst das erteilte PPR ein 60-Minuten-Intervall, nach dessen Ablauf Sie das Flugbetriebsgelände und ggfs. das Towergebäude bitte wieder zu verlassen haben.
  • Die Durchführung von systemrelevanten Statusflügen, z. B. Polizei, Rettungs-, Hilfeleistungs-, Powerline-/Pipeline- und Versorgungsflügen sowie sonstigen Flügen im hoheitlichen Auftrag werden mit 4 h PPR-Vorlaufzeit vorrangig möglich sein.
  • Alle sonstigen Flugbewegungen unterliegen einer PPR-Pflicht mit 24-stündigem Vorlauf.

Lokalflüge waren kaum noch möglich, Werkstattflüge oder sonstige Vorhaben, die nicht 24 Stunden im Voraus angemeldet waren, auch nicht. Und selbst Ambulanzflugbewegungen waren einer vierstündigen PPR-Frist unterworfen. Es ging dem Flugplatz vor allem darum, Menschenansammlungen zu vermeiden, daher wurde auch der Zutritt zu den Hallen nicht immer gewährt.

Allerdings hob EDFE diese Einschränkungen am 19. April wieder auf und seitdem gilt Flugbetrieb ohne PPR, jedoch mit eingeschränkten Öffnungszeiten von 8.00 bis 19.00 Uhr Lokalzeit. Inwieweit die eingeschränkten Öffnungszeiten infektionsschützend wirken, konnte man uns nicht erklären, hier geht es wohl vorrangig um eine Kostenentlastung des Flugplatzes, die zurzeit bis 17. Mai befristet ist.

Sylt/EDXW

Dieser Platz versucht seit Jahren, die GA durch hohe Kosten und immer restriktivere Öffnungszeiten zu vergraulen. Da bleibt auch die aktuelle Krise nicht ungenutzt.
Der Flugplatz war zunächst behördlich komplett geschlossen außer für Personen mit Erstwohnsitz auf der Insel. Zum 4. Mai öffnet man auch für Personen mit Zweitwohnsitz, allerdings nur mit PPR. Und damit von denen bloß keiner auf dumme Gedanken kommt, hat man die Gebührenordnung zum 1. April abgeändert, was für Flugzeuge unter zwei Tonnen einer Erhöhung der PPR-Gebühr (die ja jetzt verpflichtend ist!) um 100 % gleichkommt. Ein dort ansässiger Flugzeughalter mit Echo-Maschine schreibt uns:

„Die Inselpiraten wollen jetzt pro Landung bzw. Start Netto 321,00 EUR PPR-Gebühr haben, und dies mit mindestens 72 Stunden Vorlauf!!! Wie soll da sicheres Fliegen (Wetter) möglich sein?
Zusätzlich kommen natürlich noch IFR-Gebühr Netto 31,00 EUR pro Anflug, Anflugentgelt, Start- und Landegebühr und Personenentgelt dazu. Also mal schlappe 1.000 EUR Brutto für einen Besuch dort.“

Wie eine Landesbehörde bei solchen Gebühren noch mitspielen kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Der Flughafen argumentiert mit den hohen Personalkosten und hat sich vorsorglich gleich mal bis Ende Mai von der Betriebspflicht befreien lassen.

Für ansässige Luftfahrtunternehmen gilt indes eine Ausnahmegenehmigung, und für Linienflüge hat man in EDXW schon immer alles möglich gemacht, gerne auch nach 22.00 Uhr, was für normale Piloten undenkbar ist. Sylt hat sich festgelegt: Man will keine GA. Die Corona-Krise beschleunigt diese Entwicklung nur noch. Und die Landesbehörde spielt erstaunlicherweise mit, wie eine öffentliche Verkehrsanlage still und heimlich umgewidmet wird.

Reichelsheim/EDFB

In Reichelsheim fand man zunächst eine sehr praktische Lösung: Ab 17. März waren zur Kontaktvermeidung nur noch Zahlungen via Konto möglich, das ist einfach und ergibt Sinn. Dann allerdings fiel Mitte April der Hammer. Der Flugplatz wurde komplett PPR. Auf Dauer und Grund angesprochen der Geschäftsführer und Eigentümer gegenüber Pilot und Flugzeug, das müssen wir beim RP Darmstadt erfragen. Wir waren zunächst überrascht, sollte die Einschränkung etwa nicht auf Betreiben des Platzhalters hin erfolgt sein?

Es kam wie erwartet. Der RP schrieb auf Anfrage dieses Magazins zurück:

„Auf Antrag der Platzhalterin wurde nach Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) der Flugplatz Reichelsheim/Wetterau GmbH & Co.KG aus wirtschaftlichen Gründen eine temporäre PPR-Regelung bis zum 03.05.2020 genehmigt, die auch in den NOTAMs veröffentlich ist.
Sollte darüber hinaus aufgrund der Corona Pandemie weiter eine situationsbedingte befristete Regelung des Flugbetriebes (ggfls. befristete eingeschränkte Betriebspflicht) genehmigt werden, wird dies ebenfalls in den NOTAMs veröffentlicht. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Platzhalterin.“

Die Einschränkungen gehen also klar auf den Platzhalter zurück. Diese Regelung galt übrigens bis 3. Mai, wurde am 1. Mai allerdings von einer neuen Einschränkung abgelöst. Samstags und sonntags herrscht zwischen 11.00 und 17.00 Uhr Lokalzeit Betrieb, der Rest der Woche ist weiterhin PPR.
Gegen eine PPR-Regelung zur Kostenersparnis wäre unter den aktuellen Bedingungen nichts einzuwenden, problematisch ist allerdings, dass diese Genehmigungen zumindest in den letzten Wochen nur äußerst sparsam und unflexibel erteilt wurden. Das gilt sogar für Flüge, die direkt beruflich bedingt waren.

Fazit Flugplätze


Anflug auf EDDF ende April: Aus dem verkehrsreichsten Flughafen Deutschlands ist ein riesiger Flugzeugparkplatz geworden. Flugplätze und Flughäfen gehen mit dieser nie dagewesene Situation sehr unterschiedlich um.
Natürlich sind die wirtschaftlichen Interessen der Flugplätze zu berücksichtigen. Wenn ein Flugplatz wie Reichelsheim nicht, wie z.B. Mainz, die Möglichkeit hat, einen Rückgang der Verkehrszahlen um 30 % zu verkraften, dann ist eine PPR-Lösung sicher besser als eine Insolvenz. Auffällig ist aber, dass diese Lösung, zumindest in Reichelsheim, immer zulasten der Nutzer geht.

Warum werden seitens der Genehmigungsbehörde und der Flugplatzbetreiber in dieser ausgesprochenen Ausnahmesituation keine anderen Lösungen gewählt, wie z.B. das Fliegen ohne Flugleiter in den Zeiten, in denen der Flugplatzbetreiber nur eine minimale Auslastung projiziert? An der Rechtsnorm der Betriebspflicht kann man offenbar beliebige Abstriche machen – beim heiligen Flugleiterzwang aber nicht? Nicht einmal im Corona-Ausnahmezustand?
Dies zeigt eine sehr einseitige Auslegung der zurzeit viel beschworenen Flexibilität in Deutschland.

Ähnliches gilt für Verkehrsflughäfen wie z.B. Karlsruhe-Baden/EDSB, wo es morgens und abends eine Einschränkung für VFR-Verkehr von jeweils zwei Stunden gibt. Auch die ist bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dort ziemlich hinderlich. Auf Anfrage beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nach dem Grund der Einschränkung erhielten wir zwar eine hervorragende Zusammenfassung des veröffentlichten und bekannten NOTAMs, aber keine Auskunft zu den Gründen. Warum sind VFR-Flüge eingeschränkt? Hat man andere Maßnahmen erwogen? Vielleicht wie Lahr den Platz teilweise unkontrolliert zu betreiben? Dazu äußert sich das Ministerium leider nicht.

Wir erfuhren vor Ort: Die Einschränkung besteht, da aus Infektionsschutzgründen immer nur ein Controller auf dem Tower sitzt und der nun mal Pause machen muss.

Kaum ein Flughafen in Deutschland befindet sich in einer finanziell besseren Lage als EDSB, dank kluger Grundstücks- und Immobilienbewirtschaftung. Da kann man keinen zweiten Controller holen? Oder für diese Zeiten eine Infostelle mit abgemeldeter Kontrollzone schaffen?
Auch hier hat das zuständige Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Referat: 35 – Luftverkehr, den einfachen Weg über Restriktionen gewählt, anstatt bei den Betriebsregeln etwas Flexibilität zu zeigen. Mit dieser Grundhaltung können wir uns für die Bewältigung der kommenden Wirtschaftskrise warm anziehen. Heilige Kühe der Verwaltung scheinen als allerletztes geschlachtet zu werden.


Die Verbände

Luftfahrtverbände haben die Aufgabe, die Allgemeine Luftfahrt zu vertreten und zu unterstützen. Auch hier ergab sich in den vergangenen Wochen ein recht unterschiedliches Bild.

Deutsche AOPA

Die deutsche AOPA konzentrierte sich auf ihre Kernaufgabe und forderte zunächst die dann auch implementierte Verlängerung von Medicals und Berechtigungen.
Und schon am 14. April titelte die Vereinigung: „Wenn es irgendwie geht: Macht die Flugplätze wieder auf!“ und setzte sich aktiv für die Erhaltung der Infrastruktur auch in der Krise ein. Viel mehr kann ein Verband im Moment eigentlich nicht tun.

Luftsport und DAeC


Ansammlungen wie diese sind im Moment nicht zulässig, aber mit Einschränkungen ist eine fliegerische Aktivität in vielen Bundesländern durchaus wieder möglich. Im Dachverband DAeC hat sich zu dieser Frage eine hitzige Diskussion entwickelt.
Etwas komplexer war das Bild beim Deutschen Aeroclub (DAeC). Der Verband und seine Landesverbände sehen sich mit einer schwierigen Situation konfrontiert. Während einige Luftsportarten nach den geltenden Regeln in den Bundesländern durchaus möglich sind, gehen andere Sportarten nicht. Und Breitensport ist ebenfalls stark eingeschränkt.

Während es weder verboten noch – unter Einhaltung einfachster Hygieneregeln – besonders riskant ist, allein im Segelflugzeug zu sitzen oder mit dem Partner im UL oder Motorflugzeug unterwegs zu sein, ist ein gemeinsamer Fallschirmsprung eng gedrängt in der Absetzmaschine natürlich keine gute Idee.
Auch ein gemeinsames Beisammensein im Club ist unter den geltenden Regeln zumindest in den meisten Bundesländern nicht möglich. Luftsportler sind also unterschiedlich stark betroffen.

Vorgaben des DAeC

Die Bundeskommission Segelflug (Buko) des DAeC verbreitete am 5. April einen generellen Aufruf, den Luftsport einzustellen:

„Es geht nicht nur darum, die zahlreichen Verordnungen und Erlasse der Bundesländer einzuhalten. Gemeinsam liegt es in unserer Verantwortung, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Als Sportler und Luftsportler müssen wir in besonderem Maße Solidarität zeigen. Bitte seid solidarisch mit unseren Mitmenschen, auch mit den Erkrankten, den besonders Gefährdeten, mit denen, die im Gesundheitswesen arbeiten, und mit denen, die beispielsweise an der Supermarktkasse für die Versorgung der Bevölkerung eintreten.

Einige wenige Segelflieger haben all dies leider immer noch nicht verstanden. Manche von ihnen stellen ihre Flüge sogar ins Netz. Im DAeC bitten wir seit dem 18. März 2020 beispielsweise auf der Startseite der DAeC-Homepage intensiv, jeglichen Luftsport einzustellen. Gleiches tun nicht nur die Luftsportverbände, sondern nahezu alle Sportbünde und Sportverbände.“

Abschließend begründet wird dieser Appell damit, dass man auf dem Weg zum Flugplatz Sozialkontakte habe. Dies entsprach der Linie des Deutschen Aeroclubs. Dort vertritt man seit Mitte/Ende März die Ansicht, dass die Mitglieder sämtliche fliegerische Aktivitäten einstellen sollten. Dieser Aufruf ist zum Redaktionsschluss nach wie vor gültig, wie DAeC-Präsident Stefan Klett im Gespräch mit Pilot und Flugzeug am 2. Mai bestätigte.

Scharfer Ton des Präsidenten

Der DAeC geht mit diesem Aufruf also weiter als die aktuellen Rechtsverordnungen in einigen Bundesländern zurzeit. Der Verband fordert, aus Solidarität mit anderen Menschen, die ihrem Sport nicht nachgehen können, auf die Ausübung einer zulässigen Tätigkeit zu verzichten. Das entsprach nicht unbedingt der Ansicht aller Mitglieder und so entwickelte sich in den Sozialen Medien eine hitzige Diskussion zwischen Präsident Stefan Klett und einigen Mitgliedern und Vereinen.

Abweichende Meinungen wurden dabei durch den Verbandspräsidenten nicht toleriert und Mitglieder, die diese vortrugen, öffentlich beschimpft. So schrieb Klett z.B. am 17. März auf Facebook:

„Corona: Deppen sterben nie aus. Kleine Mail gefällig? Wann hat endlich jeder Vereinspilot verstanden, wie ernst die Lage in Deutschland ist und JEDER seinen Beitrag zu leisten hat!?
Der Virus klebt auch am Steuerknüppel und im Cockpit – gerade bei viel genutzten Vereinsflugzeugen mit wechselnden Piloten!“

Klett zitierte dann die Zuschrift eines Mitglieds, in der vorsichtig, konstruktiv und höflich auf das doch sehr unterschiedliche Risikopotenzial verschiedener Luftsportarten hingewiesen und eine differenzierte Betrachtung angeregt wurde. Der Autor dieser E-Mail hatte vermutlich vom Präsidenten seines Interessensverbandes eine andere Reaktion erwartet, als öffentlich als „Depp“ bezeichnet zu werden.

Ebenso nachdrücklich ging Klett gegen ganze Vereine vor, die der Vorgabe des Verbandes nicht folgten. Als Burg Feuerstein in den Sozialen Medien am 19. März schrieb: „Wir fliegen“ und eine nach den damaligen Vorschriften absolut zulässige Aktivität beschrieb, postete Klett:

„Corona: Burg Feuerstein, was soll der Quatsch!!!???“

Worauf der Verein ganz sachlich antwortete:

„Der Feuerstein ist im Kontakt mit den offiziellen Stellen, nämlich dem Luftamt und dem Ordnungsamt, und hält sich an gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen. EDQE ist ein Verkehrslandeplatz und diese Infrastruktur wird bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Für ein persönliches Gespräch stehe ich als Operations Managerin gerne zur Verfügung.“

Diese Mitteilung führte indes nicht zur Beruhigung im DAeC Hauptquartier in Braunschweig. Im Gegenteil, Klett schrieb:

„Wenn ich als Einzelner eben diese vielen gefährde – und zwar auf Leben und Tod – dann muss ich ob meines Verhaltens genau das ertragen können – oder mich solidarisch verhalten!“

Am 14. April legte Klett dann in der Zeitschrift aerokurier nach:

„Die wenigen Egoisten, die unser gemeinsames Anliegen noch nicht verstanden haben, werden hoffentlich bald ein Einsehen haben. Danke nochmal beispielhaft an die Buko Segelflug für die klare Stellungnahme – der Luftsport braucht genau solche Signale.“

Am 18. April, als Rücktrittsforderungen an den Verbandspräsidenten laut wurden, schrieb er auf Facebook:

„Dabei wurde – auch leider von mir – in einigen Fällen verbal über das Ziel hinausgeschossen! Dies bedaure ich sehr und wenn ich jemanden persönlich getroffen habe, tut mir das leid, denn es ist der Sache nicht förderlich und ist auch sicher nicht angemessen.“


Der am 4. Mai nach wie vor gültige Aufruf der Buko Segelfliegen des DAeC verlangt einen Kompletten Verzicht auf fliegerische Betätigung. Die Praxis in den Vereinen weicht davon inzwischen jedoch in vielen Bundesländern ab.
Es folgen Bekenntnisse zu einem gemäßigteren Ton in der Zukunft. Wohlgemerkt, dies ist keine Bitte um Entschuldigung bei den Mitgliedern, die er für konstruktive Vorschläge öffentlich beschimpft oder für völlig legale Tätigkeiten im Verband bloßgestellt hatte. Klett drückt mit diesen Worten lediglich sein Bedauern darüber aus, dass sich einige Mitglieder von solchen Äußerungen getroffen gefühlt hatten. Eine inhaltliche Distanzierung ist das nicht, das bestätigt Klett auch im Gespräch mit Pilot und Flugzeug.

Mich persönlich – aktiver Segelflieger seit Jugendtagen, ehrenamtlicher Fluglehrer im Verein und wie die meisten Luftsportler in Deutschland Zwangsmitglied im DAeC – schockiert dieser Ton des Verbandes zutiefst.

Die Vorstellung, dass man Corona-Einschränkungen noch nicht einmal diskutieren darf, bestätigt die schlimmsten Befürchtungen, die man als Bürger angesichts der massiven Grundrechtseinschränkungen haben kann.

Der Deutsche Aeroclub hat natürlich ein Recht auf eine eigene Linie und eine Meinung, auch wenn diese deutlich über die gesetzlichen Einschränkungen hinausgeht. Der DAeC nimmt aber eine besondere Rolle in Deutschland ein, weshalb hier auch besonders scharf Kritik geübt wird.

Als de-facto Zwangsverband hat man dort nämlich nicht wie andernorts die Möglichkeit, zu sagen: „Was der Brill da bei Pilot und Flugzeug schreibt, das ist alles Käse, ich kündige!“ oder „Was der Erb bei der AOPA macht, bringt eh nix, ich trete aus!“

Beim DAeC ist man bis auf wenige Ausnahmen zwangsläufig Mitglied, wenn man in Deutschland Luftsport betreiben will. Dies verpflichtet den immerhin gemeinnützigen Verband m.E. zu einer sehr viel ausgeprägteren Inklusivität und Toleranz bei den Meinungen und Mitgliedern unter seinem Dach als ein privater Verlag oder eine private Interessenvereinigung.

Gerade weil viele Zusammenhänge in der Pandemie noch nicht mit Sicherheit bekannt sind, ist eine offene Diskussion zu den Maßnahmen und Folgen unabdingbar. Und Mitglieder zu verurteilen, weil sie legalen Aktivitäten nachgehen, ist m.E. nicht die Aufgabe einer Interessensvertretung im Luftsport.

Die „My way or the high way“-Einstellung, die in der Kommunikation des Verbandspräsidenten zutage trat, und das Lächerlichmachen konstruktiver Vorschläge aus den Reihen der Mitglieder via Facebook ist mit meinem Verständnis der Aufgaben des DAeC nicht vereinbar.

Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind nur so weit zulässig, wie sie verhältnismäßig und nützlich sind. Und sie müssen ständig auf diese beiden Kriterien hin überprüft wrden. Das können sehr punktuelle Einschränkungen sein, z.B. bei einer Tierseuchengefahr das Schlachten aller Kühe auf einem bestimmten Hof, oder sehr weitgreifende Kontaktbeschränkungen, wie wir sie im Moment gerade erleben. Sie müssen aber klar sachbezogen sein. Dass ist der entscheidende Unterschied zwischen dem Epidemiegesetz und den Notstandsgesetzen, wie sie z.B. im Kriegsfall gelten würden.

Deutschland befindet sich ja gerade nicht im Krieg. Wir haben eben nicht die Situation von „Don‘t you know there is a war going on!“. Dort, wo man von den Einschränkungen nicht betroffen ist, ist ein halbwegs normales Leben m.E. zurzeit die erste Bürgerpflicht.

Wenn man also nicht fliegen will – alles gut. Und wenn man diese eigene Ansicht als Empfehlung weitergeben möchte, ist das ein gutes Recht. Aber als Verband der Luftsportler über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Mitglieder zu beschimpfen, die einer legalen Tätigkeit nachgehen, das sollte sich ein Interessensverband tunlichst verkneifen, auch wenn das Tun oder die Meinung dieser Mitglieder den eigenen Ansichten zuwider laufen.

Der DAeC-Präsident erläutert die Politik des Verbandes

Pilot und Flugzeug befragte am 2. Mai 2020 den DAeC-Präsidenten zu seinem Kurs, mit dem der Verband einen ganz anderen Weg geht als z.B. die deutsche AOPA. Klett sieht die vom DAeC herausgegebenen Richtlinien als Beitrag zur gesellschaftlichen Aufgabe, die Infektionszahlen einzudämmen. „Ich nehme das sehr ernst, absolut ernst“, erklärt er und fährt fort, dass er den Luftsport in derselben Pflicht sehe wie alle anderen Sportarten: „Es gibt da keine Sonderstelle für den Luftsport.“

Zur Frage der Definition und Bedeutung des Solidaritätsbegriffs erklärt Klett, die Vereine sollten alles dafür tun, dass sich der Virus nicht ausbreitet.

Die Frage, ob der eigene Verzicht (auf eine legale Tätigkeit) nun irgendjemandem hilft, beantwortet Klett so:

„Das muss jeder für sich selber beantworten. Genau wie beim Umweltschutz. Wer noch eine alte Holzheizung hat, darf das. Man lebt aber von der Akzeptanz der Gesellschaft. Ganz besonders im Luftsport und bei der Lärmdiskussion. Wir müssen ein Stück zurückgeben. Auch wenn man eine Gesetzeslücke entdeckt hat, vielleicht einen rechtlichen Anspruch auf eine Tätigkeit hat, muss man sich fragen, ob das trotzdem sein muss.“

Klett betont, dass der Luftsport abhängig sei von gesellschaftlicher Akzeptanz. Er möchte den Eindruck vermeiden: „Die fahren mit ihrem Mercedes vor und haben sowieso gemacht, was sie wollten.“ „Die Gesellschaft erwartet eine Rücksichtnahme“, resümiert der DAeC-Präsident.

Phase II

Inzwischen habe sich die Situation aber geändert, erklärt Klett: „Das war Phase I, jetzt gehen wir in eine neue Phase über.“ Nach der Phase des totalen Shutdowns sei nun die Zeit gekommen, wieder aufzumachen. „Wir wollen in den diversen Fachgruppen dafür sorgen, dass der Luftsport wieder möglich wird“, erklärt Klett: „Dafür arbeiten wir im Moment, auch mit der Politik.“

Auf die Frage, ob der Aufruf der Buko vom 5. April 2020 noch aktuell sei und ob die vielen Vereine, die am langen Maiwochenende vorsichtig und legal wieder den Flugbetrieb aufnahmen, etwas falsch gemacht haben, erklärt Klett: „Der Aufruf der Buko vom 5.4. war völlig korrekt. Es gibt nichts anderes Offizielles.“


Kommentar: Der vorauseilende Neid-Totschläger

Ich denke, in einem Punkt hat der DAeC-Präsident vollkommen recht: Jetzt ist die Zeit, den Luftsport zu ermöglichen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob der DAeC hier Teil der Lösung oder Teil des Problems ist. Denn während an vielen Flugplätzen z.B. während des langen Mai-Wochenendes schon wieder fleißig geflogen wurde (unter Einhaltung einschlägiger Hygieneregeln versteht sich), gilt der Aufruf der Buko nach wie vor, der jeden – salopp gesagt – zum Kameradenschwein abstempelt, der fliegt. Zitat:

„Die jetzt noch fliegenden Piloten schaden auch dem Image unseres schönen Sports. Auch wenn es nur Wenige sind, diese sind in der Luft besonders sichtbar.“

Zum gesamtgesellschaftlichen Argument des „Bloß keinen Grund zum Neid geben“, der aus dem Aufruf der Buko spricht, möchte ich fragen: Stehen die Autoren dieses Schreibens eigentlich noch hinter unserem gemeinsamen Sport?

Unser Sport, das Segelfliegen, ist – wie so viele andere Sportarten auch – gemeinnützig, umweltfreundlich, jugendfördernd und m.E. nicht nur wunderschön, sondern auch gesellschaftlich sinnvoll und persönlichkeitsbildend. Deshalb engagiere ich mich auch genau da ehrenamtlich und nicht woanders.

Ich muss mich bestimmt für eine Menge Dinge in meinem Leben entschuldigen – ganz sicher aber nicht für das Segelfliegen.

Und wenn das nun – eingeschränkt – nach den geltenden Regeln wieder möglich ist: Warum um alles in der Welt soll man das bleiben lassen, nur weil die Fußballer bedauerlicherweise aufgrund der Natur ihres Sports im Moment ihr Hobby nicht ausüben können?

Diesen Begriff der Solidarität halte ich da für falsch. Es herrscht in den meisten Bundesländern Kontaktverbot, nicht Betätigungsverbot oder Ausgangssperre. Machen wir die Sache bitte nicht schlimmer, als sie ist. Die Maßnahmen sind streng genug, wie sie sind. Halten wir uns an die geltenden Regeln und versuchen wir, im Restbereich ein normales Leben zu führen.

Wenn ich durch meinen Verzicht irgendetwas tun könnte, damit die Fußballer schneller wieder auf den Platz kommen oder die Kranken schneller wieder gesund werden, dann wäre der Fall klar: Selbstverständlich! Das wäre ein Begriff von Solidarität, mit dem ich etwas anfangen kann. Das Argument, die Infektionszahlen insgesamt durch Verzicht eindämmen zu können, sehe ich nicht als stichhaltig. Bund und Länder haben zu diesem Zweck massive Einschränkungen erlassen. Die sind in jedem Fall ausreichend und an die halte ich mich auch. Dann isses aber auch mal gut! Ich muss nicht übers Ziel hinausschießen und schon gar nicht kann ich das von anderen verlangen.
Verzicht also um der einheitlichen Übellaunigkeit willen? Das begreife ich nicht.

Und zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Luftsports trage ich bei, indem ich lärmarm fliege, regelmäßig bei Fliegerfesten mitarbeite und ehrenamtlich Flugschüler ausbilde. Nicht indem ich übellaunig zuhause sitze, weil irgendein Griesgram, den wir sowieso nicht mehr für uns gewinnen können, beim Anblick eines Segelflugzeugs am Himmel noch verbitterter werden könnte.

Schon mal überlegt, ob ein Segelflugzeug am Himmel für einen Corona-genervten Fußgänger nicht ein willkommenes und schönes Zeichen von Normalität sein kann? Wer Alternativen zur selbstauferlegten deutschen Neid-Vorbeugung kennenlernen will, der sollte sich dieses Video mal ansehen: Vier Bonnies auf einer Flughafen-Tour rund um New York Anfang April. Reaktion des lokalen Nachrichtensenders NY1: „Keep it up guys! It‘s great to see someone is still flying!“

Fazit

Machen wir uns nichts vor. Das Thema ist noch lange nicht vorbei. Wir werden uns in der Allgemeinen Luftfahrt noch viele Monate mit der Frage befassen müssen, was geht, was geht nicht und was können wir möglich machen.

Ein Verband der – ähnlich wie der Flugplatz Mainz oder auch mein Heimatverein im Taunus – hier nach Möglichkeiten sucht, was auch immer machbar ist, auch zu realisieren, wäre ein Verband, in dem ich mich gut aufgehoben fühlen würde.

Ob der DAeC hier die Antwort ist, muss ich bezweifeln. Noch gilt der Buko-Aufruf, und der öffentliche Ton des Verbandspräsidenten Stefan Klett hat mir nicht gerade gezeigt, dass der Deutsche Aeroclub an einer offenen und kontroversen Diskussion mit den Mitgliedern Interesse hat.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Reisebericht aus einer anderen Welt
4. Mai 2020: Von Jan Brill  Bewertung: +36.00 [36]


Eine Woche Corona-Praxis im Flugdienst eröffnen ganz neue Perspektiven.
© O. Seyer 
Die Kollegen hatten mich gewarnt. Mein erster Dienst auf dem Planeten Corona würde eine neue Erfahrung werden. Hauptproblem sei der Ground-Transport an den Flughäfen. Keine Taxis. Nirgendwo.

Hauptproblem für mich war zuallererst einmal, vom Wohnort Österreich zum Arbeitsort Karlsruhe zu gelangen und auch wieder zurück – und das bitte, ohne 14 Tage in Quarantäne zu müssen. Zwar gibt es eine Pendlerregelung, die bezog sich nach den ersten Verordnungstexten allerdings nicht auf den Luftweg der Einreise nach Österreich. Als aktive Ambulanz-Crew darf ich rein. Klar. Aber als Crewmember nach dem Dienst, also Proceeding mit der Bonnie von Karlsruhe nach Graz? Nee, das ging nach Ansicht der Bezirkshauptmannschaft gar nicht.

Nun habe ich leider kein Auto, mit dem man die mehr als 800 km nach Karlsruhe gefahrlos zurücklegen kann, sondern besitze lediglich eine kurzatmige Elektrokarre, die bei der Reichweite etwa so lügt wie ein TDI beim Stickoxid. Daher empfahl die Bezirkshauptmannschaft, ich solle doch mit dem Zug fahren. Das sei zulässig. Ich wusste an dieser Stelle nicht, ob ich lachen oder weinen sollte: Acht Stunden Zugfahrt sind besser als zwei Stunden allein im eigenen Flieger? Hat hier jemand „Infektionsrisiko“ gesagt?

Zum Glück konnte über einen Kontakt der AOPA Austria eine Entscheidung auf höherer – deutlich höherer – Ebene herbeigeführt werden, die ein Proceeding, also eine An- und Abreise der Crew zum Einsatzort, ermöglichte. Sogar auf dem Luftweg!
Ich bekam also den ersten Passierschein meines Lebens.

Vorgewarnt, dass weder Ground-Transport noch Mietwagen an der Homebase in EDSB verfügbar seien, hatte ich das Fahrrad in die Bonnie gefaltet und mitgenommen. Die acht Kilometer zwischen dem Hangar und der Crew-Unterkunft lassen sich flott mit dem Velo zurücklegen und gut für die Gesundheit isses auch noch! What‘s not to like?

Mit Passierschein, Sondergenehmigung und Fahrrad am GAT in LOWG wäre die Bezeichnung „bunter Hund“ wohl noch stark übertrieben. Ich hoffte, das ungewöhnliche Setup würde wenigstens dazu führen, dass man mich bei der Rückkehr in einigen Tagen wiedererkennt und dass ich mit der Erklärung der Umstände nicht nochmal von vorn beginnen müsste. Nach sechs Wochen beinahe ununterbrochenem Zwangsaufenthalt in der Wohnung war der Start bei wunderschönem Wetter in Richtung Alpen dann das reine Vergnügen. Ich habe mich selten so am Fliegen gefreut wie jetzt, wo es großteils unmöglich oder wenig sinnvoll ist.


Der Autor zufrieden: Endlich wieder fliegen. Mit Dienst-Fahrrad ausgerüstet geht es zur Arbeit nach EDSB. Das hat viel Vorbereitung erfordert und ich habe gegenüber meinem letzten Dienst vor Corona den Eindruck, auf einem anderen Planeten gelandet zu sein.
Auffällig ist natürlich die gähnende Leere auf den Frequenzen. Von München und Langen wird man praktisch mit Handschlag auf der Frequenz begrüßt und auch oft mit einem netten Spruch wieder verabschiedet.

Nach der Landung in Karlsruhe musste ich die Bundespolizei rufen. Auch die deutsche Seite hat inzwischen Quarantäne-Regeln aufgestellt. Ich entkomme der Isolation nur, weil ich nur kurz in Deutschland bleibe und als Pilot einer erklärtermaßen wichtigen Tätigkeit nachgehe. Statt Quarantäne bekomme ich eine gesundheitliche Inaugenscheinnahme noch auf dem Vorfeld. Das heißt wirklich so!

Ein – übrigens sehr freundlicher – Bundespolizist überprüft mittels Prüfblick, ob ich gesund bin. Machen Ärzte dafür jetzt auch Grenzkontrollen? Egal. Es gibt eben nichts, was ein deutscher Beamte nicht kann! Ich bin offenbar hinreichend gesund und werde in das Land, dessen Staatsbürgerschaft ich innehabe, auch eingelassen. Immerhin.

Es folgen ein paar Übungsflüge. Eines der eingesetzten Muster bin ich seit mehr als 90 Tagen nicht mehr geflogen, da schaden ein paar Starts und Landungen nicht, bevor es auf einen Einsatz geht. Alles, wirklich alles erfordert eine Sondergenehmigung. Auch die drei Starts und Landungen. Zum Glück haben wir ein gutes Ops-Office, die arbeiten da seit Tagen dran.

Der erste Einsatz führt zu einem kleinen Regionalflughafen im Westen Deutschlands. Es ist strahlendes Wetter. Wochenende. Traumhaft zum Segelfliegen. Über den Mittelgebirgen allerdings ist kein Flugzeug zu sehen oder zu hören. Der Flughafen, den wir anfliegen, dient vorrangig als Parkplatz für eingemottete Linienmaschinen einer großen Billig-Airline. Ab und zu geht eine Frachtmaschine raus. Ansonsten: Totenstille.

Es sind die Kleinigkeiten, die jetzt ärgern: Natürlich ist im Terminal alles zu. Kein Kaffee und kein Brötchen weit und breit zu bekommen. Nicht nur für uns, auch für unsere Ärzte, für die wir versuchen, wo immer möglich Catering zu organisieren, denn die haben den sehr viel längeren Tag vor sich als wir.
Aber auf der Kaffeekanne in der Küche prangt ein großes Schild: „Eigentum Ops. Bitte nicht an Crews weitergeben.“ Also kein Kaffee. Muss das echt sein? Kann man zu Corona-Zeiten nicht mal die kleinste Ausnahme von der pingeligsten Regel machen? Offensichtlich nicht.

Am nächsten Tag muss ich für eine wichtige Trainingsmaßnahme nach Reichelsheim und mache meine Erfahrungen mit der eher unflexiblen PPR-Vergabe dort. Während wir um fünf Minuten feilschen, geht wohl meine Fantasie mit mir durch. Ich stelle mir folgendes Telefonat vor:

Pilot: „Ich würde gerne um 16.00 Uhr losfliegen, kann aber auch eine halbe Stunde später werden.“

Flugplatz: „Das ist überhaupt kein Problem. Wir haben im Moment ja Corona und wenig Verkehr – Sie wissen das ja – deshalb haben wir unseren Service stark reduzieren müssen um Kosten zu sparen. Zwischen 16.00 und 19.00 Uhr ist niemand auf dem Tower. Aber Sie können natürlich trotzdem abfliegen/landen. Wir haben ein Band laufen. Wenn Sie drei mal Klicken sagt das die Windrichtung und Stärke an. Wenn es ein Problem gibt, rufen Sie doch einfach die Tower-Nummer an, die ist weiterleitet. Den Platz kennen Sie ja gut. Ist das ok für Sie? “

Pilot: „Ja natürlich, das ist ganz fantastisch! Ich bin ganz positiv überrascht. Fliegen ohne Flugleiter? Bei uns in Deutschland?“

Flugplatz: „Ja, früher ging das gar nicht, aber aufgrund von Corona haben wir eine Ausnahmegenehmigung. Sonst könnten wir den Platz ja gar nicht offen halten für die vielen Rettungsflüge. Das Regierungspräsidium war hier super-kooperativ und hat sofort eingesehen, dass besondere Umstände auch besondere Maßnahmen erfordern. Bitte die Landegebühr dann einfach online auf unserer Webseite zahlen. Kann ich sonst noch etwas für Sie tun?“

Pilot: „Danke, nein. Alles klar!“

... ein Kollege bemerkt jetzt dass ich Abwesend bin und holt mich in die Realität zurück: „Hey Jan! Wir müssen das Paperwork fertig machen!“


Die ganze Hardware ist noch da, aber keine Menschen und keinerlei Aktivität. München am Abend ...
© O. Seyer 
Der nächste Einsatz führt uns nach München und Frankfurt. Die beiden riesigen Verkehrsflughäfen sind zu Flugzeugfriedhöfen mutiert. Wir haben die Flughäfen komplett für uns. Es ist wie in einem Zombiefilm. Das ganze Material, alle Flugzeuge, Fahrzeuge etc. sind noch da. Aber keine Menschen. Keine Bewegungen auf den Rollflächen. Es ist einer der schlimmsten Eindrücke, die ich beim Fliegen je hatte. Ganz egal, wie persönlich nun der Service durch ATC ist und wie viele Freiheiten wir nun als einzige Kunden hier haben, von denen wir vorher nie zu träumen wagten. So darf es nicht sein. Dieser Zustand wird bitterste Folgen für die ganze Branche haben, das wird hier ganz offensichtlich.

In Frankfurt laufen wir wieder in unser Ground-Transport-Problem. Taxis gibt es keine, jedenfalls nicht hier auf der Südseite. Wir müssen aber ins Hotel. Aus dem Duty wurde unverhofft ein Split-Duty, das heißt, wir müssen ein paar Stunden in einem Hotel ablegen, sonst verstoßen wir gegen die Reglen zu den Flugdienstzeiten. Problem nur: Wir wissen nicht, wie lange. Im Normalfall haben wir genug Vorlauf, um rechtzeitig wieder am Flieger zu sein. Diesmal ist das nicht gewährleistet, weil es eben keine Taxis gibt!

Ob uns ausnahmsweise und wegen der besonderen Umstände der GAT-Mitarbeiter im Notfall im nur 6 km entfernten Hotel mit dem Crewbus wieder abholen kann? Nein. Keine Chance. Das ist nicht erlaubt. Auch nicht zu Corona-Zeiten. Wieder ein Punkt auf meiner So-kommen-wir-bestimmt-prima-aus-der-Krise-Liste. Hätte ich doch nur mein Fahrrad mitgenommen!

Das gleiche Problem haben wir später in der Woche auch noch an einem anderen großen Airport in Deutschland. Weder GAT noch Hotels sind in der Lage, in diesem außergewöhnlichen Fall irgendwie flexibel zu agieren: „Ich würde sie ja gerne schnell mit meinem Privatwagen fahren, aber das erlauben die Bestimmungen nicht.“ Wenn selbst in offensichtlichen Ausnahmesituationen wie dieser von solcherlei Gängelung keine Ausnahme gemacht werden kann, dann sehe ich ziemlich schwarz für den Wiederaufbau unserer Wirtschaft.

Fazit

Ich höre die Kollegen schon sagen: „Hör auf zu jammern, immerhin fliegst du noch!“ Und das stimmt. Im Unterschied zu so vielen Berufskollegen habe ich einen Job im Cockpit, den ich sehr gerne mache und der von der Krise absehbar nicht bedroht ist. Kein Grund zu jammern.


... und am nächsten Morgen. Wir haben den Flugplatz und den ganzen Sektor für uns. So schön das ist, die Folgen für die Branche werden brutal sein und uns noch sehr lange begleiten.
Was mir aber Sorgen macht, das ist die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Alltag. Auf der einen Seite reden wir von der größten Wirtschaftskrise ever und von der größten Herausforderung im Land seit dem 2. Weltkrieg und auf der anderen Seite schaffen wir es nicht einmal, den Benutzerkreis der Firmen-Kaffeekanne – auch nur temporär – um eine Handvoll von Piloten zu erweitern, die woanders einfach nichts bekommen. Wo kämen wir denn da hin?

Dumme Regeln zur Nutzung des voll straßenzugelassenen Crew-Busses können auch dann nicht gedehnt werden, wenn es offensichtlich keine Taxis gibt und entweder Übermüdung der Crew oder der Verlust eines Organs droht.

Und vom Flugleiterzwang können wir schon gar keine Ausnahmen machen. Auch nicht für Leute die seit 20 Jahren am Platz fliegen und auch nicht wenn der Flugplatz sonst pleite geht oder der Rettungsdienst massiv beeinträchtigt wird. Die Kanzlerin sieht zwar die größte Herausforderung unserer Zeit, aber der Flugleiterzwang, der bleibt. Ohne Ausnahme. Wir leisten uns wirklich eine bemerkenswerte Abwägung unserer Rechtsgüter...

Klar ist: Niemand kann Wunder vollbringen im Moment und wir müssen alle unsere Gewohnheiten ändern und Kompromisse machen. Auch bei der Arbeit. Wenn es also keine Mietwagen gibt, dann geht‘s für 8 km auch mit dem Fahrrad – so what.
Es wäre aber sehr erfreulich, wenn wir uns gezwungenermaßen etwas mehr Flexibilität im Arbeitsalltag zurückholen könnten. Es ist ja nicht so, dass es im Moment keine gute Ausrede gäbe.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu PuF Ausgabe 05/20
1. Mai 2020: Von Jan Brill an Marco Schwan Bewertung: +1.00 [1]

Korrekt. Das Heft erscheint am 4. Mai. Es wird noch einmal eine Online-Only-Ausgabe werden, ab Juni wird dann aber definitiv wieder gedruckt (und hoffentlich auch im Einzelhandel wieder verkauft...).

Herzliche Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


System Content | Beitrag zu AT.ATO.153 FAQ
24. April 2020: Von Jan Brill an Jan Brill

Ausbildungsvertrag zwischen der Airwork Operations GmbH (AWO), Klosterwiesgasse 46, 8010 Graz und dem durch elektronische Unterschrift identifizierten Schüler.

§ 1 Ausbildungsrichtlinien

Die AWO übernimmt die Ausbildung zum Erwerb der gekennzeichneten Berechtigung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und des Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung beginnt nach Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und dr Unterzeichnung dieses Vertrages. Die AWO stellt dem Schüler die Ausbildungshandbücher zur Einsichtnahme zur Verfügung. Der Schüler verpflichtet sich die Richtlinien dieser Ausbildungshandbücher anzuerkennen.


§ 2 Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung wird nicht verbindlich vereinbart. Sie richtet sich nach den flugbetrieblichen und witterungsmäßigen Gegebenheiten sowie nach den Befähigungen des einzelnen Schülers. Die AWO verpflichtet sich jedoch, vereinbarte Termine für die Ausbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Umstände einzuhalten und für eine ordnungsgemäße und zügige theoretische und praktische Ausbildung Sorge zu tragen. Dabei hat der Schüler das Ihm seinerseits Mögliche dazu beizutragen, um die reibungslose Abwicklung der Ausbildung zu gewährleisten. Die Verpflichtung der AWO entfällt bei Verhinderung aufgrund höherer Gewalt oder staatlicher Eingriffe sowie Zahlungsverzug des Schülers. Dem Schüler obliegt die Einhaltung der Fristen im Rahmen der Ausbildung.


§ 3 Prüfungen

Die AWO sichert weder Zulassung zur behördlichen Prüfung noch deren Bestehen zu. Die Prüfungsreife für die theoretische als auch die praktische Prüfung bestimmt der Ausbildungsleiter oder ein von ihm bestimmter Lehrberechtigter. Der Prüfungsflug ist nicht Bestandteil der Ausbildung.


§ 4 Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten richten sich nach den jeweils am Tage der erbrachten Leistung gültigen Preisliste die auf der Homepage der Schule einsehbar ist. Die Ausbildungskosten sind sofort nach Rechnungslegung im fällig. Bei Vertragsabschluss wird eine Akonto-Zahlung in zu vereinbarender Höhe fällig.
Diese Akonto-Zahlung bildet einen Bestandteil dieses Vertrages.


§ 5 Versicherungen

Die Schulflugzeuge sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert. Im Einzelnen bestehen je Flugzeug versicherungen die in der Dokumententabelle in AIRDOCS einsehbar sind.

Fremdflugzeuge:

Flugzeuge die sich nicht in Halterschaft und Eigentum der AWO befinden und vom Kunden zum Zweck der Ausbildung in die ATO eingebracht werden sind Fremdflugzeuge. Der Kunde ist ausschließlich für den ausreichenden Versicherungsschutz dieser Flugzeuge verantwortlich und stellt die AWO und deren Lehrberechtigte von jeglicher Halter-Haftung, Lehrerhaftung oder Prüferhaftung oder Inanspruchnahme frei. Dies gilt auch für Prüfungsflüge, die von Lehrberechtigten der AWO durchgeführt werden und die nicht Bestandteil der Ausbildung sind.
Die AWO tritt bei Fremdflugzeugen nicht als Halter ein.

§ 6 Ausbildungsort

Der Ausbildungsort für die Ausbildung ist Graz oder Mainz. Ein anderer Ausbildungsort kann vereinbart werden. Der Schüler trägt in diesem Fall die Kosten für An- und Abreise sowie Unterbringung von Lehrberechtigten.

§ 7 Vertragsaufhebung

Die AWO ist berechtigt, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn sich ein Schüler charakterlich oder fachlich als ungeeignet erweist, um die Prüfungsreife zu erreichen, wenn der Schüler gegen die Ausbildungshandbücher verstößt, wenn er ungerechtfertigt von seinem Flugauftrag abweicht, ein Luftfahrtgerät schuldhaft beschädigt oder damit in einer Weise umgeht, die eine Beschädigung möglich erscheinen lässt.

Bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsvertrages sind die Kosten der praktischen Ausbildung, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bis dahin durchgeführten Flüge entstanden sind, zuzüglich der vollen Verwaltungsgebühr und der vollen theoretischen Ausbildungskosten sowie der Kosten für das Lehrmaterial und sonstige der AWO entstandenen Auslagen, zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug kann die AWO solange die Anmeldung zu den Prüfungen bei den Behörden verweigern, bis sämtliche Außenstände befriedigt sind.

Fassung vom 1.4.2014
Geändert am 21.9.2015
Geändert am 15.5.2018

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