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Luftrecht und Behörden | PPL Medical Konsultation LBA  
6. Oktober 2021: Von Oliver Bridge 
Hallo zusammen,

ich wollte hier mal nach Erfahrungsberichten fragen.
Ich habe vor mehr als 3 Monaten das Medical Klasse 2 für den PPL Schein gemacht und das wurde zur Konsultation zum LBA übermittel. Seit dem ist funkstille und auch auf Kontaktversuche reagiert das LBA nicht.
Hat jemand Erfahrung mit dem LBA und wie lange diese Konsultation gängigerweise dauern kann?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße
6. Oktober 2021: Von Andreas Trainer an Oliver Bridge Bewertung: +1.00 [1]
Hast du schon deinen Fliegerarzt gefragt?
Ich würde die Kommunikation über den laufen lassen.
7. Oktober 2021: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Oliver Bridge Bewertung: +2.00 [2]

Unter 3 Monaten läuft da nix. Wegen Umstellung auf Home.Office und Corona, schreiben sie. Richtig verstehen kann ich es nicht. Man ist auch sehr genau mit Befunden geworden. Das bremst wohl. Man will wohl beim nächsten EASA Audit besser abschneiden. Beschleunigen kann ich als Fliegerarzt das überhaupt nicht. Der direkte Draht zum LBA ist auch nicht mehr gegeben.

7. Oktober 2021: Von Nicolas Nickisch an Dr. Thomas Kretzschmar

Bedeutet das, das jetzt bei jedem Medical 3+ Monate Gegencheck vom LBA erfolgt?

7. Oktober 2021: Von T. Magin an Nicolas Nickisch

Also mein letztes Medical vor nem halben Jahr, und damit mitten in der Corona-Welle, lief beim Fliegerarzt wie immer und ohne jede Konsultation ab. Kann wohl kaum sein, dass jetzt jedes Medical vom LBA geprueft wird. Dann steht ja der Laden still. Interessant waere zu wissen, warum denn der Fliegerarzt das LBA konsulieren muss.

7. Oktober 2021: Von Horst Metzig an T. Magin Bewertung: -3.00 [3]

Nach der Verordnung ( EU ) 1178/2011 der Kommission vom 3 November 2011 muss ein Fliegerarzt die Entscheidung zu einer Fliegertauglichkeit an die Genehmigungsbehörde übergeben, ( Vorgang nennt sich Konsultation ) wenn eine Krankheit vorliegt, welche die Rechte einer Pilotenlizenz beeinträchtigen können.

Die Corona Situation ist kein Grund einer Konsultation, wenn nicht durch eine Corona Erkrankung fundamentale gesundheitliche Fähigkeiten betroffen sind, welche eine sichere Ausübung der Rechte einer Pilotenlizenz beeinträchtigen können.

Hier hat der Fliegerarzt wirklich keinen eigenen Spielraum.

Bei Herz - Kreislauf norm Abweichungen ist es allerdings einfacher eine Entscheidung zu treffen, da hier durch EKG Kurven eindeutig alles sichtbar ist.

Schwieriger wird es bei psychischen/psychiatrischen Normabweichungen, wie beispielsweise Autismus. Wenn ein Bewerber schon wie ein " Hampelmann, Zappelphilip " zum Fliegerarzt erscheint, ist eine Konsultation auch eindeutiger zu rechtfertigen.

Manche Piloten denken oft an einen Fliegerarzt im Ausland. Wenn aber eine Konsultation bereits eingeleitet ist, dann wird man zumindest in Deutschland auch bei Klasse 2 in dem EMPIC Datensystem für andere deutsche Fliegerärzte gesperrt.

In deinen Fall könnte man an einen ausländischen Fliegerarzt, Ungarn, Tschechien, usw. denken. Allerdings wird generell bei einer Bewerbung zur Fliegertauglichkeitsuntersuchung das aktuelle gültige Medical beim Fliegerarzt eingezogen, bei dem ausländischen Fliegerarzt muss man dann als fliegerischer Fussgänger sich für eine flugmedizinische Neuausstellung bewerben. In diesen Fall muss der ehemals konsultierte Bewerber so konsequent sein, und bei der deutschen Genehmigungsbehörde seine Pilotenlizenz zurückgeben mit dem Hinweis, sich ein anderes Hobby zu suchen.

EMPIC gilt nur für Klasse 1, so die Auskunft der EMPIC Organisation.

Das LBA Abt. Flugmedizin ist durch Germanwings aufgeschreckt. im Konsultationsverfahren müssen meist vereidigte Gutachter angeschrieben werden, der Fall muss intern besprochen werden, Gutachter haben auch eine Terminliste.

Befasse Dich mit Deiner Krankheit, wieweit diese die Rechte einer Klasse 2 Pilotenlizenz beeinträchtigen kann. Dazu kann man ausländische fliegerärzte besuchen, um eine Aufwand - Nutzenabkärung zu machen. Eine Fliegerarzt anlügen ist immer schlecht.

7. Oktober 2021: Von Tim Harris an Horst Metzig

EMPIC gilt nur für Klasse 1, so die Auskunft der EMPIC Organisation.

Laut ACG website:

EMPIC (European Medical Pilot Check) ist (...) der Tauglichkeitsklassen 1, 2, 3 und LAPL sowie für Cabin Crew Mitglieder gemäß den gesetzlichen Vorgaben der EU-Verordnung.

7. Oktober 2021: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.00 [2]

Nein. Nur wenn wegen Problemen das LBA entscheiden muss im Rahmen einer Konsultation. Im Normalfall und bei LAPL gehts beim Fliegerarzt. Was der Fliegerarzt vor Ort entscheiden kann, und was die Behörde entscheiden muss, steht in den Richtlinien

7. Oktober 2021: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +5.00 [5]

Hier ist soviel falsch, dass ich das nicht kommentiere

7. Oktober 2021: Von Oliver Bridge an Oliver Bridge

Ich konnte heute mit einer Dame vom LBA sprechen, welche mir zwar keine Aussage zu meinem Fall geben konnte, aber mir eine grobe Einsicht zu der aktuellen Lage des LBA auskunft gegeben hat.

Anscheinend gibt es aktuell nur 1 bis 2 Sachbearbeiter, die sich mit den aktuellen Anfragen (Medizinische) an das LBA auseinandersetzen und diese abarbeiten. Hier wurde mir mitgeteilt, dass es durchaus noch 2 bis 4 weiter Monate dauern kann, bis ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage erwarten kann. Somit eine Bearbeitungszeit von 5 bis 7 Monate.... Das LBA scheint radikal unterbesetzt zu sein.

Danke schon mal an alle Antworten soweit.

7. Oktober 2021: Von Horst Metzig an Tim Harris Bewertung: -1.00 [1]

Da ist mir ein Fehler passiert. Ich habe EMPIC mit EAMR verwechselt.

EMPIC: https://www.empic.aero/clients/

EAMR: https://www.easa.europa.eu/domains/medical/european-aero-medical-repository

EAMR ist ein europäisches Flugmedizinisches Archiv, welches nur die Tauglichkeitsklasse 1 archiviert. Hier kann der Pilot europaweit kein Fliegerarzthopping machen. Eine interessante Fragestellung ergibt sich für den Fall, wenn das LBA personell unterbnesetzt ist, ob im EU Ausland dennoch ein Fliegerarzt untersuchen kann?

Einige Monate auf eine behördliche Tauglichkeitsentscheidung warten zu müssen ist meiner Ansicht eine Zumutung.

In der EMPIC Datenbank werden alle Tauglichkeitsklassen gespeichert, um auch Fliegerarzthoppiung zu unterbinden. Da nicht alle EU Staaten EMPIC verwenden, ist zumindest bei Klasse 2 oder LAPL ein Fliegerarzthopping möglich. Nur nutzt das wenig, weil die lizenzausstellende Behörde entscheidet in letzter Konsequenz über die Fliegertauglichkeit.

7. Oktober 2021: Von Wolff E. an Oliver Bridge Bewertung: +2.00 [2]

Ich galue nicht, dass das LBA unterbesetzt ist. Die haben eher keinen Plan....

7. Oktober 2021: Von Horst Metzig an Wolff E.

Meiner Information hat das LBA erst Personal eingestellt, um diesen Untersuchungs/Entscheidungs Engpass zu beseitigen?

7. Oktober 2021: Von Jens V. an Wolff E.
Nö....die Gutachten machen ja Mediziner und nun rate mal wo so Studierte arbeiten: In der freien Wirtschaft bzw. Selbständig oder in einer Bundesbehörde? ....kurzer Spoiler: Ist bei den Veterinärern ähnlich
10. November 2021: Von Tomasz Soroczynski an Oliver Bridge

Hallo,

nach meinem Wissen hat LBA drei Monate Zeit für den Abschluss des Konsultationsverfahren. dann kannst du die Untauglichkeit der Behörde an Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und EASA melden.

Darzeit hat das Referat L6 hat keinen Leiter und und wahrscheinlich auch keine Medical Assessors.

11. November 2021: Von Nicolas Nickisch an Dr. Thomas Kretzschmar

Ich hatte zum Glück bisher nie Probleme.

Aber ich höre immer öfter, daß das Medical erst vom LBA geprüft und freigegeben werden muß. Mit entsprechendem Zeitbedarf.

Wenn tatsächlich eine Bearbeitungsfrist existiert - wird das Medical dann automatisch freigegeben wenn das Amt die Frist nicht einhält?

AFAIK gibt es sowas im Bereich Bauen und auch manches Strfaverfahren muß eingestellt werden wenn die Behörden nicht nachkommen

11. November 2021: Von Jan Brill an Oliver Bridge Bewertung: +4.33 [5]

Moin,

die zuständige Referat beim LBA arbeitet statt mit ca. 7 Stellen zurzeit mit ca. 0,7. Also rund einem Zehntel. Die Behörde hat die Arbeit also faktisch eingestellt (Stand: September/Oktober 21). Einige Mitarbeiter*innen die dort in der Zeit nach Dr. K. was konnten und was bewegen wollten haben den Laden nach nur wenigen Jahren wieder verlassen.

Konsequenzen für Abteilungsleiter Dehning und Behördenleiter Mendel: Null.

Sorry, dass ich keine besseren Neuigkeiten habe.

viele Grüße,
Jan Brill

11. November 2021: Von Michael Söchtig an Jan Brill

Edit: Richtet sich natürlich nicht an Jan, sondern war einfach eine Antwort mittels Antwortfunktion ;)

Nicht Strafrecht und Verwaltungsrecht vermischen. Beim Fliegen handelt es sich bei den Vorschriften zur Lizenz Züp und Medical um das verwaltungsrechtliche Institut des präventiven Verbots mit gebundenem Erlaubnisvorbehalts. Sinngemäß: Fliegen ist gefährlich und daher erst mal verboten, da wie ein freies Land sind muss man es aber jedem erlauben der die Voraussetzungen erfüllt. Wenn jetzt die Behörde nicht reagiert bei einer ärztlichen Bewertung darf man leider erst mal nicht Fliegen. Daher gibt es im Verwaltungsrecht das Institut der Untätigkeitsklage mit dem man Behörden zur Durchführung zwingen kann. Dauert lang und ist umständlich aber rechtsstaatlich erst mal konsequent - die Zeiten die so ein Verfahren dauert sind allerdings so lange dass ein Berufspilot schon in ernsthafte Jobprobleme käme. Im Baurecht gilt das gleiche. Ohne Genehmigung darf man nicht bauen- wenn aber alle Voraussetzungen erfüllt sind dann muss die Genehmigung erteilt werden. Erfolgt das nicht in der Frist kann man auch da klagen. Im OWig und Strafrecht gibt es zwar auch den Anspruch auf eine rechtsstaatliche Verfahrensdauer - ein Verstoß führt ggf. zu Strafrabatt. Aber das ist rechtlich ein ganz anderes Prinzip.

11. November 2021: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig
Aus den Vorgaben resultiert eigentlich auch die Pflicht Behörden und Gerichte angemessen mit Personal auszustatten. Das wird dann aber immer gerne vergessen.
11. November 2021: Von Tomasz Soroczynski an Jan Brill

Hallo,

heißt es, dass tatsächlich das LBA keinen Medical Assessor (im Sinne von Absatz AMC1 ARA.MED.120 des Part-Med Gesetzes) im Einsatz hat? Wenn ja, die Untauglichkeit der Behörde muss sofort an BMVI gemeldet werden!

11. November 2021: Von Jan Brill an Tomasz Soroczynski Bewertung: +4.00 [4]

Wenn ja, die Untauglichkeit der Behörde muss sofort an BMVI gemeldet werden!

... dem BMVI sind die Zustände beim LBA bestens bekannt ... ... und weitgehend egal.

viele Grüße,
Jan

11. November 2021: Von Tomasz Soroczynski an Jan Brill

Ist dies keine Straftat? Ich denke, dass es ist. Wenn das Problem den Beamten bekannt ist und die nichts unternehmen, um das Problem zu behoben, sollte der Staatsanwalt eingesetzt werden.

11. November 2021: Von Ernst-Peter Nawothnig an Jan Brill Bewertung: +1.33 [3]

Demokratie ist, wenn der Juristenstaat sich ständig in seinen eigenen Netzen verfängt und der Bürger zornbebend und ohnmächtig zugucken muss.

11. November 2021: Von T. Magin an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

"Demokratie ist, wenn ..."

Da haste recht. Die Alternativen sind aber weitaus gruseliger!

11. November 2021: Von Michael Söchtig an T. Magin
Man muss auch nicht wegen jedem Fall ausbaufähiger Behördenorganisation gleich die Systemfrage stellen.

Die öffentliche Hand muss aber irgendwann auch mal bei den Arbeitsbedingungen reagieren. Anfang 2000 hat man man Jurist praktisch keine Chance gehabt in der öffentlichen Verwaltung zu landen wenn man nicht doppelt Prädikat hatte. Das hat sich fundamental gewandelt, wer arbeitet schon gerne doppelt weil die Hälfte der Stellen weg ist und das bei Bezügen die deutlich geringer gestiegen sind als früher.

Bei Planern ähnlich. Bein LBA kenne ich mich nicht aus. Aber offenkundig besteht auch da erheblicher Mangel an Personal.

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