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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Oktober 2021: Von Horst Metzig an Tim Harris Bewertung: -1.00 [1]

Da ist mir ein Fehler passiert. Ich habe EMPIC mit EAMR verwechselt.

EMPIC: https://www.empic.aero/clients/

EAMR: https://www.easa.europa.eu/domains/medical/european-aero-medical-repository

EAMR ist ein europäisches Flugmedizinisches Archiv, welches nur die Tauglichkeitsklasse 1 archiviert. Hier kann der Pilot europaweit kein Fliegerarzthopping machen. Eine interessante Fragestellung ergibt sich für den Fall, wenn das LBA personell unterbnesetzt ist, ob im EU Ausland dennoch ein Fliegerarzt untersuchen kann?

Einige Monate auf eine behördliche Tauglichkeitsentscheidung warten zu müssen ist meiner Ansicht eine Zumutung.

In der EMPIC Datenbank werden alle Tauglichkeitsklassen gespeichert, um auch Fliegerarzthoppiung zu unterbinden. Da nicht alle EU Staaten EMPIC verwenden, ist zumindest bei Klasse 2 oder LAPL ein Fliegerarzthopping möglich. Nur nutzt das wenig, weil die lizenzausstellende Behörde entscheidet in letzter Konsequenz über die Fliegertauglichkeit.


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