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11. November 2021: Von Michael Söchtig an Jan Brill

Edit: Richtet sich natürlich nicht an Jan, sondern war einfach eine Antwort mittels Antwortfunktion ;)

Nicht Strafrecht und Verwaltungsrecht vermischen. Beim Fliegen handelt es sich bei den Vorschriften zur Lizenz Züp und Medical um das verwaltungsrechtliche Institut des präventiven Verbots mit gebundenem Erlaubnisvorbehalts. Sinngemäß: Fliegen ist gefährlich und daher erst mal verboten, da wie ein freies Land sind muss man es aber jedem erlauben der die Voraussetzungen erfüllt. Wenn jetzt die Behörde nicht reagiert bei einer ärztlichen Bewertung darf man leider erst mal nicht Fliegen. Daher gibt es im Verwaltungsrecht das Institut der Untätigkeitsklage mit dem man Behörden zur Durchführung zwingen kann. Dauert lang und ist umständlich aber rechtsstaatlich erst mal konsequent - die Zeiten die so ein Verfahren dauert sind allerdings so lange dass ein Berufspilot schon in ernsthafte Jobprobleme käme. Im Baurecht gilt das gleiche. Ohne Genehmigung darf man nicht bauen- wenn aber alle Voraussetzungen erfüllt sind dann muss die Genehmigung erteilt werden. Erfolgt das nicht in der Frist kann man auch da klagen. Im OWig und Strafrecht gibt es zwar auch den Anspruch auf eine rechtsstaatliche Verfahrensdauer - ein Verstoß führt ggf. zu Strafrabatt. Aber das ist rechtlich ein ganz anderes Prinzip.

11. November 2021: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig
Aus den Vorgaben resultiert eigentlich auch die Pflicht Behörden und Gerichte angemessen mit Personal auszustatten. Das wird dann aber immer gerne vergessen.

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