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Luftrecht und Behörden | PPL mit Diabetes Typ 1 - Erfahrungen ARA.MED.330 ?  
17. September 2025 01:05 Uhr: Von Jonathan Bieler 

Hallo zusammen,

gibt es hier Piloten, die in Österreich oder UK/Irland mit Typ-1-Diabetes einen PPL oder LAPL unter dem ARA.MED.330-Protokoll erworben haben – oder die jemanden kennen, der diesen Weg gegangen ist?

Ich würde mich sehr über einen Austausch freuen – insbesondere zum konkreten Weg zum Medical sowie zum Umgang und zur Einstellung von Flugschulen und Prüfern gegenüber diesem "Sonderweg". Nach Rücksprache mit der EASA wird es eine entsprechende Regelung auf EU-Ebene erst in ca. 3 Jahren geben.

Vielen Dank schon Vorab!

19. September 2025 12:28 Uhr: Von Hanno Gräf an Jonathan Bieler

Ich habe zwar keine Erfahrung damit gemacht, weiß aber das es viele Interessenten gibt, die auf eine "händelbare" Lösung warten. Falls du über irgendeinen Kanal genauere Infos bekommst, wäre es schön wenn du es hier teilen würdest ��

19. September 2025 14:23 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hanno Gräf Bewertung: +1.00 [1]

ich sehe da eher ein problem mit typ 1...ich muß mich mal ins regelwerk einlesen....

aber thomas K, fliegerdoch aus brilon weis alles darüber....

19. September 2025 20:08 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Kann man mit Diabetes mellitus Typ 1 in Europa eine medizinische Tauglichkeit als Pilot bekommen?

Gib diese Frage in ChatGPT ein. Dann wird dich geholfen

19. September 2025 21:29 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Dr. Thomas Kretzschmar

hallo herr doktor....ist es wirklich möglich, daß zimt über einen zeitraum X den BZ senken kann?

19. September 2025 21:43 Uhr: Von Horst Metzig an Jonathan Bieler Bewertung: +2.00 [2]

Hier im Forum wird es nicht einfach sein einen insulinabhängigen Piloten zu finden, welcher Dir praxisnahe und brauchbare Ratschläge zu Deine Fragestellungen zu Typ 1 Diabetes geben wird.

Ich habe mal im ARA.med.330 Protokol nachgelesen. Im deutschen Sprachgebrauch ist austrocontrol mit dem ARA.med.330 Protokoll https://www.caa.co.uk/media/axmpaid1/20230608-uk-v4-2-ara-med-330-content.pdf massgeblich daran beteiligt, für insulinabhängige Bewerber um eine Fliegertauglichkeit eine brauchbare Lösung zu finden. Zur Zeit gilt in Europa mit der Einführung der EU Verordnung von 2012 auch insulinpflichtige LAPL Piloten mit diabetes Typ 2 zertifiziert werden. Deine Frage richtet sich aber nach Diabetes Typ 1. In Europa mit den Anforderungen aus EU 1178/2011 unmöglich, also untauglich. Das steht in EU 1178/2011 Med.B.025 Stoffwechsel und endokrines System. Med.B.025 - c) Diabetes mellitus (1) Bewerber mit insulinpflichtigen Diabetes mellitus sind als untauglich zu beurteilen. (2) Bewerber mit nicht insulinpflichtigen Diabetes mellitus sind als untauglich zu beurteilen, es sei denn, es kann eine erfolgreiche Einstellung des Blutzuckerspiegels nachgewiesen werden.

Und jetzt lese ich das Besondere in ARA.med.330 Protokoll, Kanada und Australien wurden Piloten mit insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 eben nicht ausgeschlossen.

Ziel dieses ARA.med.330 Protokoll ist es, ausgewählte Bewerber der Klasse 1,2 und LAPL zu zertifizieren und Sicherheitsnachweise für die Prüfung durch das EASA Regelungsverfahren zur Änderung der Durchführungsbestimmungen (Med.B.025(c)(1) und AMC) hinsichtlich der Zertifizierung von Piloten mit insulinpflichtigen Diabetes zu sammeln. Hierzu könnte ein kanadischer Fliegerarzt, mit dessen Arztpraxis ich schon telefoniert habe, sein Wissen mit einbringen.

Ich habe für Dich einen kanadischen Fliegerarzt ausgesucht: https://www.hmedical.ca/aviation-medicals

Bitte hier antelefonieren und Deine Sachlage für eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung in Kanada abklären: https://www.hmedical.ca/contact-us

Versuche das alles mal so zu verstehen, vor etwa 200 Jahre haben sich die Lebensbedingungen speziell in Europa so verschlechtert, dass viele ihr Lebensglück in Amerika durch Auswandern versucht haben zu finden. Mit dem Diabetes Mellitus Typ 1 erkenne ich bei Piloten gewisse Parallelen zur damaligen Zeit.

Wenn das mit einer kanadischen Fliegertauglichkeit funktioniert, dann mache in Kanada Deine gewünschte Pilotenausbildung, kaufe ein kanadisch registriertes Flugzeug, vielleicht über einen Strohmann/frau, und überführe das zu Deinen Wohnort. Das währe eine Alternative zum personenbezogenen Auswandern nach Kanada. In Kanada kannst Du mit Deiner Piper von Deiner Farm zum nächsten Supermarkt, 200 km entfernt, fliegen um einzukaufen. Kanada ist eben ein grosses Land. Ein kanadisches Medical, eine kanadische Frau, was gibt es sonst noch?

Ich habe, nachdem ich dieses geschrieben habe, um 22:19 Uhr nach Kanada telefoniert, 001 416 366 2273. Da meldet sich eine nette Dame, und sie bestätigte mir Dr. Kapoor macht Fliegertauglichkeitsuntersuchungen. Ich bin gleich auf insulinpflichtiges Diabetes mellitus eingegangen, Typ 1. Ich brauche kein Termin, die Dame wollte mir einen Termin geben. Mit Air Canada bin ich am Nachmittag schnell drüben.Ich denke, die kanadischen Fliegerärzte haben bei flugmedizinische Untersuchungen bei Bewerber mit insulinpflichtigen Diabetes mellitus Erfahrung. Auch Erfahrung wie Bewerber fliegertauglich erkannt werden können. Die EASA Vorschriften gelten halt nicht in Kanada oder Australien.

Etwa 4 Stunden später habe ich eine Antwort aus Kanada bekommen. " Insulin dependet diabetics are permitted to fly under certain cirumstances with the decision being reviewed by Transport Canada." Insulinabhängige Diabetiker dürfen unter bestimmten Umständen fliegen, die Entscheidung wird von Transport Canada geprüft.

Aus dem Inhalt dieses Protokoll ist für mich schon jetzt erkennbar, dass sich austrocontrol im deutschen Sprachbereich weitaus besser für die Interessen von Piloten mit abweichenden medizinische Normen einsetzt als das Luftfahrtbundesamt Abteilung für Flugmedizin.

Ich habe nach Kanada geschrieben um zu wissen, unter welche Umstände insulinpflichtige Piloten in Kanada ihre Fliegertauglichkeit bekommen, und ob auch deutsche Bewerber um eine Fliegertauglichkeit in Kanada von den bisher gemachten Erfahrungen profitieren können? Somit liesse sich die Wartezeit von gesagten 3 Jahre umgehen?

Sorry, mehr kann ich hier im Forum nicht machen. Für betroffene Personen ist es nicht immer einfach lernen zu verstehen, dass der eigene Körper anders funktioniert als bei der Mehrheit der Bevölkerung. Glücklich kann derjenige sein in ein Land zu leben, wo diesen Personenkreis öffentliche Hilfe zukommt.

Inzwischen sitze ich jetzt um 4 Uhr morgens früh am Computer im regen E Mail Briefwechsel mit einen kanadischen Fliegerarzt. Ihn habe ich die Situation in Deutschland etwas erklärt, er fragte für welche Klasse, ich schrieb für Klasse 1 und 3 ( in Kanada ist Klasse 3 identisch der Klasse 2 bei uns ) Eine kanadische flugmedizinische Zertifizierung in Europa erfordert das gleiche wie mit einer amerikanischen Pilotenlizenz und US Medical in Deutschland, ein kanadisch registriertes Flugzeug in Deutschland.

Die wichtigste Voraussetzung für insulinpflichtige Piloten steht im ARA.med.330 Protokoll:" Piloten ohne hypoglykämie - Wahrnehmung erfüllen nicht die Anforderungen des medizinischen Bewertungsprotokolls, und können daher keine flugmedizinische Zulassung erhalten."

https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=hypoglyk%C3%A4mie+Wahrnehmung

Die schlussendliche Antwort aus Kanada:" Wir freuen uns über alle Piloten aus Deutschland, die ihre medizinische Untersuchung abschliessen. Alle Erstuntersuchungen insulinabhängiger Piloten werden zur weiteren Untersuchung an die Zentrale von Transport Canada weitergeleitet."

In diesen Sinne eine kleine Aufmunterung, it is a long way to the pilots medical: https://www.youtube.com/watch?v=gs5IH76mwCM&list=RDgs5IH76mwCM&start_radio=1

21. September 2025 08:13 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Ein kanadisches Medical, eine kanadische Frau, was gibt es sonst noch?"

Das wäre doch eine Geschäftsidee: Consulter für Medicalerlangung plus Partnervermittlung, IATA-Reisebüro optional.

21. September 2025 11:10 Uhr: Von Horst Metzig an Flieger Max Loitfelder

Nix IATA Reisebüro, sowas müssen wir schon selber organisieren.Die Idee ist vom Grundsatz gut, ich währe nicht darauf gekommen.

Die Mitarbeiter im IATA Reisebüro sind alle ausgebildete Kaufleute, die haben keine Organisationserfahrung mit der Organisation solcher komplexen Reiseveranstaltungen.

Ich überlege mir nur, ob mit Air Canada oder einen eigens für diese Kompakt Ausflagaktion geeigneten Airbus zu mieten mit der technischen Voraussetzung, den Transatlantikflug mit Zero G Flugeigenschaften https://www.zdf.de/video/reportagen/purplus-100/zero-g-100 zu erweitern. Man muss dem Kunden etwas anbieten können, die Fluggesellschaften bieten doch nur langweilige und monotone Transfers an.

Von der flugmedizinischen Betrachtung habe ich mir diesen insulinpflichtigen Diabetes mellitus Menschentyp nach Beginn dieses Forumbeitrag viele male durch meine Gehirnwindungen mit mein Vorstellungsvermögen durchlaufen lassen. Immerhin muss ich mich in eine Eigenschaft hineinversetzen können, welche ich nie am eigenen Körper kennen gelernt habe. Auch der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit mit der körperlichen Eigenschaft insulinpflichtige Diabetes mellitus muss gewisse spezielle Eigenschaften mitführen, um die kanadischen Bedingungen zu erfüllen. Diese habe ich in mein vorherigen Beitrag beschrieben auf Verweis ARA.Med.330 Protokoll. Man muss die ersten Ausfallerscheinungen bei Unterzuckerung rechtzeitig erkennen können, um noch handlungsfähig Gegenmassnahmen einleiten zu können, und das alles während des Flug vorne links, oder alleine im UL. Diese insulinpflichtigen Typen müssen eine hypoglykämie Wahrnehmung im höchsten Masse besitzen. https://www.diabetes-psychologie.de/Betroffene/UnterzuckerHypo/Wahrnehmung

Ich möchte diesen Hypoglykämiker/in mal mit einen Bewerber/in um die Wehrfliegertauglichkeit im Eurofighter vergleichen wollen. Dieser Eurofighter ist eine fliegende, computerbasierende Kampfmaschine, um im Luftkampf mit einen fliegenden Bösewicht eine Überlebenschance zu bekommen, muss sich der Pilot den konstruktiven möglichen Belastungen dieses Flugzeug aussetzen und flugmedizinisch die Beschleunigungskräfte von positiver 9 facher Erdbeschleunigung und negativer 5 facher Erdbeschleunigung handlungsfähig bleiben. Aber selbst der gesündeste menschliche Körper ist, im Gegensatz zum Kunstrukt Eurofighter, für diese Beschleunigungskräfte biologisch nicht geschaffen. Daher braucht dieser Bewerber ein spezielles Training in der Humanzentrifuge. Er muss lernen, eine Pressatmung zu entwickeln, welche im normalen Leben nicht notwendig ist. Dieses Erlernen einer Pressatmung schafft nicht jeder. Und genau so muss ein Hypoglykämiker eben lernen, die ersten Anzeichen von Unterzuckerung zu erkennen, und Gegenmassnahmen durchführen, um die Blutzuckerwerte nicht in die Nähe von 35mg/dl zu bekommen, um überlebensfähig im Cockpit zu bleiben. Wahrnehmungseigenschaft, um danach die antrainierten Gegenmassnahmen auch während eines anspruchsvollen Alleinflug zu tätigen. Und genau diese Testphase, wo auch die Fliegerärzte neu dazulernen müssen, wird in ARA.med,330 Protokoll durchgeführt. In Kanada sind die Fliegerärzte vom Fachwissen einen Schritt weiter als die europäischen Fliegerärzte, vor allen die europäischen, flugmedizinische Regelwerke.

21. September 2025 12:37 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig

horst....die 35 mg/dl....da würde jeder nicht-typ-1-diabetiker schon im land der träume sein!

ein langzeit-typ-1-diabetiker gewöhnt sich an sehr niedrige werte mit der zeit, und kann das

absacken nicht mehr so mitbekommen, und wenn er es merkt, dann geht es rapide abwärts

bis auf ca 10 mg/dl. ich habe mit einer diabetischen frau ein kind und habe sie während der

schwangerschaft einmal mit 5 mg/dl wieder langsam in den normalbereich mit ein bisschen

cola gebracht. sie hat nix gemerkt, nur ich habe es an ihrem wirren gerede und ein paar

anderen sachen gemerkt.

es ist sehr unwarscheinlich, daß - wenn der hba1c einmal gut ist...ca 6 oder 6,2 bei einem

typ-1, muß nicht heißen, daß er das ganze im griff hat. seine umwelt muß das auch wissen,

damit richtig reagiert werden kann!

21. September 2025 12:50 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Bitte, versuche Dich mal in die Gefühlslage eines Flugmediziners zu versetzen, wenn er bei einen Bewerber um eine Fliegertauglichkeit mit dessen insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 1 konfroniert wird. Diese insulinpflichtigen Typen wollen die Rechte für das Alleinfliegen im Flugzeug. In Kanada scheint das unter gewissen Voraussetzungen möglich zu sein, in Europa werden die ersten Versuche mit ARA.med.330 Protokoll gemacht.https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/Protokoll_ARAMED300_2019-01-09_1001485.pdf

Ist dieser Bewerber um eine Fliegertauglichkeit trotz insulinpflichtigen Diabetes mellitus überhaupt in der Lage, seine Wahrnehmung im Alleinflug so zu trainieren, auch bei psychologisch komplexen Flugzustände, dass dieser kognitiv handlungsfähig bleibt. Also bei Kommunikation mit der Flugsicherung noch richtige Antworten geben kann, und gleichzeitig Gegenmssnahmen zu treffen, damit sein Körper nicht noch weiter in die Unterzuckerung kommt? Das sind hochgradige psychologische Anforderungen. Zur Zeit läuft diese Studie mit ausgewählten Bewerber in dieser https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/Protokoll_ARAMED300_2019-01-09_1001485.pdf

21. September 2025 13:28 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig

erinnere dich mal an den flugunfall in hildesheim vor vielen jahren mit dem aerostar....genau das meine ich!

21. September 2025 13:38 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Diesen Unfallbereicht habe ich gefunden: https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2011/Bericht_11_3X150_PA60_Hildesheim.pdf?__blob=publicationFile&v=2

In der Beurteilung der BFU lese ich auf Seite 14, dass dieser Pilot mit dem Management seines Diabetes wohl übefordert war? Mit dem insulinfplichtigen Diabetesmanagement lernen umzugehen arbeitet das Protokoll ARA.med.330., zumindest versucht es.

In dem Protokoll ARA.med.330 lese ich, dass Piloten eine sehr disziplinierte Blutzuckerkontrolle durchführen müssen, so 30 Minuten vor dem Start, wähend des Flug alle 2 Stunden. Wenn die Werte ausserhalb der toleranzen liegen, sind diese Kandidaten fliegeruntauglich.

Diese ganze Sache hängt sehr stark an einer inneren Kontrolldisziplin insulinpflichtiger Piloten.

Ich kenne diese Zustände nicht an mein Körper, aber was ich so in diesen Protokoll lese, ist das ganze Leben von ständiger Kontrolle abhängig, zumal die meisten insulinpflichtigen Diabetiker Autofahrer sind, und dort kann gegenüber einer Fussgängerfunktion viel schlimmes passieren.

21. September 2025 21:22 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Jonathan Bieler Bewertung: +4.00 [4]

Guten Tag zusammen

Zum Thema hier einmal der aktuelle Stand im EASA Regelungsraum. Der Paragraph ARA.MED.330 wurde mit der letzten Änderung der Verordnung übrigens ersatzlos gestrichen.

Unabhängig davon hat die EASA bereits 2022 eine wissenschaftliche Studie beauftragt, die als Grundlage dienen soll, die Regeln zur Stoffwechselkrankheit Diabetes zu überarbeiten. Nachzulesen ist dies unter: https://www.easa.europa.eu/en/research-projects/diabetes-mellitus-dm

Unter dem Link kann man sehen, wer die Ausschreibung gewonnen und wieviel Geld die EASA dafür in die Hand genommen hat. Die Studie soll im Oktober 2025 vorgelegt werden. Die EASA hat bereits Fachpublikum zu einer dreitägigen Konferenz eingeladen, die vom 12. – 14. November in Köln stattfindet.

https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/events/conference-advancing-health-management-aviation-diabetes-and

Wie in diesem Faden schon angedeutet, bedeutet dies keine kurzfristige Änderung, mit einer Umsetzung ist danach in einem Zeitraum von 2-3 Jahren zu rechnen. Ich persönlich rechne aber mit einer Ausweitung der Möglichkeiten (einer Sondergenehmigung) für Medicals aller Klassen in Zusammenhang mit Diabetes.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

22. September 2025 09:19 Uhr: Von Jonathan Bieler an Jonathan Bieler Bewertung: +1.00 [1]

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!

Ich bin bereits im Austausch mit der Projektleiterin zum EU-Diabetesforschungsprogramm bei der EASA - nach ihrer vorsichtigen Schätzung dauert es wohl noch ca. 3 Jahre, bis Regelungen für insulinpflichtige Diabetiker auf EU-Ebene etabliert werden. Die (vorläufigen) Studienergebnisse sehen (wenig überraschend) überaus positiv aus. Bei einem gut eingestellten(!) Diabetes scheint es keinen Grund mehr zu geben, das Medical zu verwehren. Dazu gilt insbesondere auch für Multi Crew Umgebungen, wodurch ATPL/Class 1 ebenfalls wahrscheinlich möglich sein wird.

Zu der von Ulrich angesprochenen Veranstaltung im November bin ich angemeldet und werde mir das mal anschauen :)

Mein Plan war eigentlich, unter ARA.MED.330 in Österreich die PPL zu erwerben, um dann in Deutschland auf einem Luftfahrzeug mit OE-Registrierung zu fliegen (entspr. dem Scope der ARA.MED.330). Von Austrocontrol hab ich dazu allerdings eine Absage bekommen - sie vergeben die ARA.MED.330 Medicals nur an Personen, die bereits eine Lizenz hatten, nicht an Neuerwerber. Allerdings geht der offizielle Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis von Austrocontrol meiner Meinung nach darüber hinaus:

"Wenn bei einem österreichischen Lizenzinhaber eines Pilotenscheines bzw. Bewerber um eine solche ein insulinpflichtiger Diabetes […]“ (Seite 2, GZ: E-LFA714-2/04-23 27.09.2023 / Rev. 3)

Außerdem kennt die ARA.MED.330 keine entsprechende Limitierung.

Mein ursprünglicher Plan kann leider nicht (mehr) umgesetzt werden, da das ARA.MED.330 Protokoll wohl ausgelaufen ist (wie Ulrich bereits meinte). Die entsprechende Veröffentlichung habe ich gerade erst gefunden. Als Hoffnungsschimmer habe ich erfahren, dass diskutiert wird, das Protokoll im Lichte der Studienergebnisse zu verlängern, bis eine "fertige" Regelung da ist.

Es bleibt also spannend - aber mittelfristig wird es auch ohne Umwege klappen; ich hab schon so viele Jahre gewartet, die drei Jahre halte ich notfalls auch noch aus.

22. September 2025 12:20 Uhr: Von Horst Metzig an Ulrich Dr. Werner

Die UNI Graz hat sich voll auf Diabetiologie spezialisiert. Die medizinische Forschung ist für mich beachtenswert. https://forschung.medunigraz.at/fodok/suchen.projekt_uebersicht?sprache_in=de&menue_id_in=300&id_in=7255

Forschung bedeutet für mich, die biologische Ursache von Diabetes Typ 1 zu finden, um medizinische Reparaturarbeiten vorzunehmen, was im Ergebnis bedeutet, die Insulinproduktion und der zugehörige Regelmechanismus eines Gesunden herzustellen. Vielleicht muss man sich die embrionale Entwicklungsphase genauer ansehen, welche Faktoren zu Diabetes Typ 1 führt. https://online.medunigraz.at/mug_online/wbAbs.showMaskAbsBetreuer?pOrgNr=&pPersNr=50877

22. September 2025 12:38 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig

horst...wenn einmal die langehanschen inselzellen nicht mehr insulin produzieren...geht nix mehr, dann bist typ 1!

eine reaktivierung oder implantierung der zellen ist unmöglich, da dann auch die immunreaktion kommt und unterdrückt

werden muß. siehe herz-T oder leber-T: danach bekommst so starke medikamente, daß du als nicht-diab. zum typ 1 wirst...

22. September 2025 12:45 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Mein Gott, ich gleite so langsam hier im Forum in das Physikum. https://de.wikipedia.org/wiki/Langerhans-Inseln

Bedeutet das die Hilflosigkeit der Medizinforschung?

22. September 2025 14:43 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig

nein...das nicht...aber der körper bekriegt sich selber...mit einer autoimmunreaktion gegen sich selbst...den grund

kennt man bis heute nicht...genetisch...umwelt...ernährung (typ2)...medizinisch (transplantation)...


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