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2. Juni 2021 Jan Brill

Behörden: Prüferaufsicht durch das LBA


LBA verlangt von bestimmten Prüfern zehn Tage Voranmeldung für alle Prüfungsereignisse

Das Luftfahrtbundesamt war bezüglich Voranmeldung von Prüfungsereignissen bislang immer sehr pragmatisch und bürgerfreundlich. Es gab keine. Bis auf wenige seltene Ereignisse zum Ersterwerb bestimmter Lizenzen und Berechtigungen konnte man mit einem Prüfling ohne Voranmeldung fliegen wenn Flugzeug/Wetter/Kandidat und Prüfer überein kamen. Nun schwenkt das LBA hier um und verlangt eine zehntägige Vorankündigung von Checkflügen. Das aber auch nur von bestimmten Prüfern, was diese Kollegen massiv benachteiligt.


Prüfungsereignisse in Simulatoren sind meist recht gut planbar ...
Bei zahlreichen NAAs in Europa ist es Gang und Gäbe: Selbst ein trivialer ProfCheck für eine Rating-Verlängerung muss angemeldet werden. 48 Stunden vorher in der Schweiz, sieben Tage in den Niederlanden und sogar 15 Tage für einige TRI-Checks in Italien. Andere Länder wir z.B. Dänemark oder Irland, die in der Vergangenheit strenge Anmeldefristen hatten, sind davon inzwischen aber wieder abgerückt, meist reicht dort eine E-Mail-Benachrichtigung und die automatische Antwort die nach wenigen Minuten kommt ist ausreichend.

Es gehört zum täglichen Geschäft eines Prüfers diese ständig wechselnden Anforderungen im Examiner Differences Document nachzulesen, nur um dann eine behördliche Ermahnung zu kassieren, weil diese Informationen eh nicht mehr aktuell waren und man natürlich nicht stundenlang auf der Website der in Landessprache nach dem aktuellsten Hinweis sucht (wozu man auch nicht verpflichtet ist).

Okay. Aber bislang lief das in Deutschland ausgesprochen gut. Ratings und IRs konnten geprüft werden sobald Prüfer, Flugzeug, Kandidat und Wetter eine Schnittmenge gefunden hatten. Nun verschickt das LBA an bestimmte Prüfer aber die folgende Aufforderung:

Wir bitten Sie daher, die nächsten 10 von Ihnen geplanten Prüfungsereignisse mindestens 10 Tage vor der Durchführung anzuzeigen.
Für diese Anzeige nutzen Sie bitte das beigefügte Formblatt und senden dieses mit dem Betreff "L 306 - Meldung von Prüfungsereignissen" an das Funktionspostfach testnotifications@lba.de.

Begründung ist die Pflicht der Behörde zur Erstellung eines "Aufsichtsprogramm[s] zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Prüfern". Das LBA führt weiter aus:

Integraler Bestandteil dieser Aufsicht sind Inspektionsbesuche vor Ort und die Teilnahme an Prüfungsereignissen.

Das ist richtig. Allerdings: Inspektionsbesuche gab es auch bislang. Ohne die Frist von zehn Tagen. Ich bin bei einem der wenigen schon immer meldepflichtigen Ereignisse selber mal in den Genuss eines solchen (unangekündigten) Aufsichtsbesuchs gekommen. Das lief pragmatisch, professionell und unproblematisch. Kein Problem also.


Massive Nachteile für betroffene Kollegen


... echtes Wetter, echte ATC, echte Technik und echte Logistik sorgen aber meist dafür, dass ein sorgsam ausgearbeiteter Schedule im Flugzeug den Kontakt zur Realität nur kurz übersteht. Die jetzt für einige Prüfer vom LBA bestimmte Zehn-Tages-Frist ist hier leider nicht praxistauglich.
Das Problem an der jetzigen Regelung ist nur: Prüfer die unter der Zehn-Tages-Frist stehen haben gegenüber den Kollegen die nicht in den Genuss dieser Aufmerksamkeit kommen einen massiven Nachteil. Sie können nicht einfach mal "nächste Woche noch den XY" checken, weil sie der Frist nicht genügen wurden. Das gilt sogar für Prüfungen im Ausland für andere NAAs, denn das Schreiben des LBA macht hier keinen Unterschied.

Bislang galt: Welche Fristen man einzuhalten hatte stand im Differences Document der EASA und das galt für alle. In Deutschland gilt nun: Bestimmte Prüfer müssen zehn Tage vorher anmelden, andere Prüfer nicht und ausländische Kollegen sowieso nicht.

Nur bitte jetzt nicht eine Zehn-Tages-Frist für alle einführen. Das wäre massiv schädlich. Nicht mal Italien, das so ziemlich als schlimmstes Land für ausländische Prüfer gilt, hat eine so lange Frist für reguläre Prof-Checks.

Denn: Airline-Prüfungen die im Simulator stattfinden kann man vielleicht ausreichend lange vorausplanen. Im Simulator ist immer Wetter, ATC spielt immer mit und der Simulator ist nie "im Einsatz" unterwegs. Prüfungen auf dem Flugzeug sind aber eine andere Sache. Da muss das Wetter passen, der COVID-Test, die Termine, die Öffnungszeiten, die lokalen Beschränkungen, das Verkehrsaufkommen und das Flugzeug muss einsatzbereit sein.

Und jemandem noch schnell einen Gefallen zu tun nach dem Motto "okay, leider hast Du die 12 Stunden nicht damit wir das SEP mitziehen können, aber wenn nachher noch Zeit ist können wir den SEP-Flug noch machen", geht dann auch nicht mehr.

Wechsel, wie sie vor allem bei gewerblichen Flugbetrieben ständig vorkommen sind auch passé: "Die Anne ist gestern viel später vom Einsatz zurückgekommen als geplant. Wir machen den Check heute lieber mit dem Olli, der ist fit."

Solche Dinge kommen ständig vor. Hinzu kommt, dass gerade bei teuren Flugzeugen Prüfungen gerne mit Leerflügen z.B. zur Werft kombiniert werden. Auch das ist nur selten zehn Tage im Voraus planbar.

Am gravierendsten sind aber die Unterschiede zwischen den Prüfen. "Wir haben am Freitag die Maschine hier, kannst Du den Walter checken?". Da muss der Prüfer dann sagen: "nein, ich stehe unter Zehn-Tages-Frist." Der ausländische oder deutsche Kollege (ohne Frist) kann den Check aber ohne Probleme machen.


Es gibt Alternativen

Sinnvoll wäre eine E-Mail-Benachrichtigung die die betroffenen Prüfer abzugeben haben, mit den ausdrücklichen Hinweis, dass man um soundsovielte Tage Vorlauf bittet, die Einhaltung der Frist aber keine Voraussetzung für die Akzeptanz der Prüfung ist. Zwei oder drei Tage sind auch in der GA realistisch, das klappt meistens, aber halt nicht immer. Wenn dann ein Prüfer alle seine Ereignisse nur 30 Minuten im Voraus meldet, dann kann man ja mal mit dem Kollegen reden und eine etwas kooperativere Mitarbeit bei der gesetzlichen Aufsichtspflicht einfordern. Dazu sind die Prüfer nämlich auch verpflichtet.

Oder man beschränkt die Meldepflicht auf Skill Tests. Die fallen nicht vom Himmel und sind meist besser planbar, da der Kandidat ja vorher eine längere Ausbildung durchläuft.

Oder man meldet nur Prüfungsereignisse, lässt aber Wechsel bei Kandidat und Prüfling bis eine Stunde vorher zu. Dann kann das Amt kommen, aber die Umplanungen, die nunmal Teil des täglichen Lebens sind wenn man mit echten Flugzeugen im echten Wetter und echter Logistik hantiert, bleiben möglich.

Wichtig ist aber dass für alle – auch ausländische Kollegen – das gleiche gilt. Und zehn Tage sind für den Kontakt mit der flugbetrieblichen Realität viel, viel zu lang ...



Bewertung: +7.00 [7]  
 
 




2. Juni 2021: Von Sven Walter an Jan Brill

Warum nicht noch einfacher - der Prüfer führt einen Prüfungsonlinekalender beim LBA, und Änderungseinträge muss man begründen. So können die ihrer Prüfungspflicht nachkommen und im Regelfall sehen, was für operationelle Gründe zu welchem Wechsel oder welcher Kurzfristigkeit geführt haben. Erlaubt einfachen Plausibilitätscheck, Texte sind extrem kurz, und die Behörde kann auch so ein Muster erkennen ("der prüft halt immer die Flugschüler lokal für SEP und TMG, und guckt da fast nur auf den Seitenwind und so", "der checkt die PC12er immer aus, meist ab dort auf dem Weg in die Werft XYZ" etc.).

Missbrauch stelle ich mir jetzt einfach mal bei "Kumpelprüfungen" vor, alles andere kommt ja vermutlich recht flott raus.

2. Juni 2021: Von Guido Frey an Jan Brill

Ist derzeit ein Muster für die Auswahl der betroffenen Prüfer durch das LBA erkennbar?

2. Juni 2021: Von Jan Brill an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Soweit ich weiss sind hauptsächlich Kollegen betroffen, die in den in den nächsten 12 Monaten mit der Verlängerung dran sind.

UPDATE 2.6. 21.20 Uhr:

Das LBA hat in einer Mail vom späten Nachmittag heute die Frist deutlich entschärft. Nach der neuen Formulierung ist die 10-Tages-Meldung keine Vorbedingung für die Durchführung der Prüfung mehr.

Nach den Wortlaut der aktuellen Mail ist die zuständige Abteilung beim LBA wirklich bestrebt eine vernünftige Lösung zu finden um die EASA-Anforderungen auf der einen und die flugbetrieblichen Zwänge auf der anderen Seite vereinbar zu halten.

Das ist erfreulich, wir werden in der nächsten Woche detailliert berichten.

viele Grüße,
Jan Brill

4. Juni 2021: Von Maik Toth an Jan Brill

Kann ich so nicht bestätigen. Ich bin seit diesem Jahr Prüfer und auch in den Genuss dieser Reglung gekommen.


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