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2. August 2021 Jan Brill

Magazin: Tarifstreit Schönhagen


Pressefreiheit: GdF-Anwalt legt Bruchlandung hin

Ein eigentlich recht unspektakulärer Bericht über die tarifpolitische Auseinandersetzung am Flugplatz Schönhagen/EDAZ hat seit Erscheinen der Pilot und Flugzeug Ausgabe 2021/07 einige Mitmenschen wohl ziemlich beschäftigt. Denn wir erhielten Post von einem Anwalt der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). Und was da drin stand, war fast noch spannender als die Story selbst.

In dem Bericht ging es um Streiks, von denen der Flugplatz in Schönhagen betroffen war. Stark vereinfacht wollten fünf AFISOs eine deutlich höhere Entlohnung durchsetzen, die sich an den Gehältern für Fluglotsen orientiert.

Das Problem dabei ist zweierlei:

Erstens sind AFISOs, was Ausbildung und Auswahlverfahren betrifft, in keinster Weise mit ausgebildeten Fluglotsen vergleichbar. Ein AFIS-Mitarbeiter ist als Fußgänger von der Straße in drei Monaten bis zur Platzreife eingelernt. Davon können angehende Fluglotsen nur träumen. Und zweitens kann sich ein Platz wie Schönhagen diese Gehälter nie und nimmer leisten. Dementsprechend stieß der Arbeitskampf der fünf Herren auch nur auf wenig Zustimmung bei den restlichen Mitarbeitern des Flugplatzes.

Interessant für uns und unsere Leser ist die Signalwirkung, die von diesem Arbeitskampf ausgeht. Denn es ist zu erwarten, dass aufgrund von gesetzlichen Änderungen ab nächstem Jahr mehr und mehr Airports mit Tower auf reinen AFIS-Betrieb umstellen. Mit entsprechenden Folgen für Mitarbeiter und Kunden.

Die fünf Herren führten den Arbeitskampf dabei weitgehend öffentlich, bekannten sich in Schönhagen in aller Form zu ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit und warben ganz offen am Arbeitsplatz (oft vergeblich) für ihren Standpunkt.


Briefmarke des Bundesfinanzministeriums zur Pressefreiheit. Ginge es nach der Rechtsauffassung von Jonas Dalby von der Kanzlei Weißmantel & Vogelsang würde die DSGVO eine Berichterstattung über öffentliche Tarifauseinandersetzungen nahezu unmöglich machen. Zum Glück ist das in Deutschland nicht der Fall.
Ein Informationsschreiben des Flugplatz-Geschäftsführers Dr. Schwahn, das den Standpunkt der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH darlegte, war knapp 200 Kunden des Flugplatzes zugegangen. Dieses Schreiben zitierten wir in unserem Artikel und ließen die darin genannten Namen der fünf Arbeitskämpfer natürlich stehen. Sie waren ja ohnehin schon lange bekannt.
Mit anderen Worten: Hier wurde öffentlich eine Auseinandersetzung geführt, an der – zumindest die Fliegeröffentlichkeit – ein berechtigtes Informationsinteresse hat.

Die Gewerkschaft schäumte in einer Mitteilung vom 2.Juli 2021 denn auch vor Zorn und Klassenkampf.
Besonders enttäuscht ist man bei der GdF von der Landrätin Wehlan (Die Linke), die sich nicht so recht für die Forderung der fünf Mitarbeiter begeistern konnte. Zitat aus der GdF-Mitteilung:

„Wie anders wäre es zu erklären, dass eine politische Größe der Partei, die sich Soziales und Gerechtigkeit auf die Fahne schreibt und für sich und ihr Wahlprogramm beansprucht, auf diese Weise agiert?“

Der Flugplatz ist eben ein kommunaler Arbeitgeber und bei den hier vorgetragenen Forderungen hört offenbar selbst für die Linken die Solidarität auf. Das ist natürlich bitter.

Selbst unsere Berichterstattung kochte man aus dem Blickwinkel des Klassenkampfes hoch und erhöhte damit die Reichweite des Artikels ganz enorm, wie mir zahlreiche Kollegen und Freunde aus der Flugsicherung erläuterten:

„Damit nicht genug, in der frischen Ausgabe unserer Lieblingslektüre „Pilot und Flugzeug (PuF)“ meint ein Redakteur, seinen Kommentar zu den Vorgängen in Schönhagen geben zu müssen, was selbstverständlich sein gutes Recht ist. Dass er dabei ungefiltert völligen Unsinn über angebliche politische Bestrebungen der GdF philosophiert, zeugt immerhin von einer lebhaften Fantasie. Das Abdrucken des gesamten Briefes des Herrn Schwahn inklusive der Klarnamen der beteiligten Kollegen hingegen verstößt gegen jedweden Grundsatz eines guten, engagierten und verantwortungsbewussten Journalismus, stammt aber auch aus der Feder des Redakteurs eines Blattes, das sich eigenen Angaben folgend dadurch auszeichnet, ausschließlich die Upper Class der Bevölkerung zu seinen Lesern zu zählen, diejenigen also, die einen ausgeprägten Machtinstinkt und Veränderungs- sowie gesellschaftlichen Gestaltungswillen in sich tragen. Besagter Redakteur geht offenbar davon aus, dass es im Sinne dieses Veränderungswillens sein muss, Arbeitnehmerrechte in Feudalherren-Attitüde kurzerhand über existenzbedrohende Maßnahmen zu schleifen.

Mitarbeiter, die ihre gesetzlichen Rechte einfordern und sich der Willkür eines Geschäftsführers und der Kreisverwaltung entgegenstellen wollen, derart öffentlich mit Dreck zu bewerfen und sich an der Vernichtung ihrer Existenz zu beteiligen, ist nicht nur schäbig und hochgradig tendenziell, sondern demnächst Teil einer rechtlichen Überprüfung. Wir werden den Ausgleich aller Schäden auf Heller und Pfennig einfordern.“

Dass Pilot und Flugzeug die Lieblingslektüre auch vieler Lotsen ist, hatten wir schon lange geahnt, freuen uns aber natürlich sehr über die Bestätigung aus berufenem Munde. Aus der Tatsache, dass wir uns für einen finanziell nicht gerade auf Rosen gebetteten öffentlichen GA-Flugplatz einsetzen, aber gleich den Willen zur Existenzvernichtung bestimmter Mitarbeiter abzuleiten, finde ich dann doch etwas übertrieben. In jedem Fall waren wir gespannt auf die „rechtliche Überprüfung“.


„Nettigkeitsanruf“ vom Anwalt ?

Kurz nach Erscheinen der Juli-Ausgabe rief dann Rechtsanwalt Jonas Dalby von der Kanzlei Weißmantel & Vogelsang in unserer Redaktion an und verlangte dringend, den Autor zu sprechen. Dieser war aber gerade im Flugdienst. Unserer Verlagsmitarbeiterin teilte der Anwalt sein Missfallen über unsere Berichterstattung mit und gab weiterhin an, dass ich ihn umgehend zurückrufen solle, es handele sich um einen „Nettigkeitsanruf“. In einer per E-Mail erneut vorgetragene Bitte um telefonische Rückmeldung erklärte Dalby darüber hinaus, er sei „Verhandlungsführer der Gewerkschaft der Flugsicherung“. Ich bot ihm meinen Rückruf für den nächsten Arbeitstag an, da ich davon ausging, dass er in einem Interview „on the records“ die Sicht der Gewerkschaft ergänzen oder vervollständigen wollte. Das reichte aber offenbar nicht. Dalby erklärte:

„In Anbetracht der Wichtigkeit des Anliegens werden wir allerdings kaum bis Montag warten können. Es handelte sich bei Versuch meiner Kontaktaufnahme ohnehin schon um ein Engegenkommen. Wir würden dann förmlich tätig werden.“

Außer dem für einen Anwalt eher unüblichen orthografischen Fehler macht hier natürlich eines gleich stutzig. Wenn ich in 18 Jahren Pilot und Flugzeug etwas gelernt habe, dann, dass Anwälte bei schlechter Presse keine „Nettigkeitsanrufe“ machen und dass ein freiwilliges „Entgegenkommen“ gegenüber einem potenziellen Prozessgegner in diesem Berufsstand ebenfalls äußerst selten vorkommt.


Stellungnahme der fünf Gewerkschafter an alle Kreistagsabgeordneten. Viel direkter kann man eigentlich nicht in die Öffentlichkeit treten. Trotzdem geht GdF-Anwald Dalby massiv gegen die Berichterstattung zum Thema vor.
Tatsächlich zeigten noch am gleichen Tag die fünf Herren an, dass sie durch Rechtsanwalt Jonas Dalby, Rechts- und Fachanwälte Weißmantel & Vogelsang, vertreten seien, und am frühen Abend liefen fünf inhaltlich gleichlautende Schreiben dieser Kanzlei in unserem redaktionellen E-Mail-Postfach ein.
Das ist jetzt bei Weitem nicht das erste Mal, dass sich jemand anwaltlich über unsere Berichterstattung ärgert, aber diese fünf Schreiben waren wirklich etwas Besonderes. Statt wie üblich presserechtliche Beanstandungen geltend zu machen und z.B. Gegendarstellung oder Unterlassung zu fordern, erklärte der Verhandlungsführer der GdF:

Gegenstand der Beauftragung ist, dass unserem Mandanten kurzfristig zur Kenntnis gelangt ist, dass Sie die Gewerkschaftszugehörigkeit unseres Mandanten als sogenanntes sensitives Datum im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet haben, indem die Gewerkschaftszugehörigkeit unseres Mandanten unter Nennung seines vollen Namens gegenüber Dritten offengelegt wurde.

Hiermit macht unser Mandant den ihm aus Art. 17 DSGVO zustehenden Löschungsanspruch geltend. Wir fordern Sie auf, unseren Mandanten betreffende personenbezogene Daten und Informationen von Ihrer Webseite in Deutschland [...] sowie aus der Zeitschrift Pilot und Flugzeug, Ausgabe 7/21: Artikel „Schönhagen: Die GdF sägt am Ast“ unverzüglich zu löschen bzw. die bereits ausgelieferten Zeitschriften unverzüglich zurückzuholen und zu vernichten.“

Und besonders wichtig (weil unterstrichen) fordert der Anwalt:

„Wir fordern Sie auf, Auskunft darüber zu erteilen, welche unseren Mandanten betreffenden personenbezogenen Daten Sie verarbeiten, sowie um eine Kopie dieser Daten.“

Dann folgte u.a. eine unerfüllbar kurze Frist und schließlich der entscheidende Absatz:

„Zur Beseitigung der immateriellen Beeinträchtigung haben Sie unserem Mandanten eine Geldentschädigung zu leisten. Unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs ist ein Betrag von € 5.000,00 angemessen.“

Gefolgt von der üblichen Geschäftsgebühr + Nebenkosten über immerhin 953,40 Euro netto, die Jonas Dalby trotz gleich gelagertem Sachverhalt ganz lässig für alle fünf Herren einzeln abforderte.

Immerhin. Das war mal was Neues. Statt der üblichen langweiligen Begründung aus dem Presserecht nahm Weißmantel & Vogelsang hier die DSGVO zu Hilfe – oder versuchte es jedenfalls. Denn Medien- und Presserecht gehört zumindest, wenn man dem Briefkopf und dem Internetauftritt der Kanzlei Glauben schenkt, ganz offensichtlich nicht zu den Schwerpunkten des Unternehmens.

Sonst wüsste man dort nämlich, dass natürlich kein Journalist der Welt seiner Tätigkeit in einer freien Presse nachgehen könnte, wenn er bei seinen Recherchen nach den Vorgaben der DSGVO handeln müsste und für jeden Eintrag in seinem Recherchearchiv oder die „Weitergabe“ der journalistischen Informationen an die Rezipienten eine Zustimmungserklärung der Betroffenen einholen müsste. Das ist derart evident, dass es sogar der EU-Gesetzgeber kapiert hat und in der DSGVO ausdrücklich das Medienprivileg verankert hat, das Journalisten bei ihrer Arbeit von wesentlichen Bereichen der Verordnung ausnimmt.Nur eine kurze Google-Suche hätte den GdF-Verhandlungsführer übrigens über diese Sachverhalte informiert.

Und um dem an dieser Stelle üblichen „ja, aber“ gleich entgegenzutreten: Natürlich sind die fünf Herren mit ihrem Arbeitskampf in die Öffentlichkeit getreten. Nicht nur mündlich vor Ort. In einem Aufruf an alle Abgeordneten des Kreistags Teltow-Fläming, den die Herren mit „Die Mitarbeiter des Bereichs AFIS am Flugplatz Schönhagen“ und dann ihren vollen Klarnamen unterschrieben haben, nehmen die Arbeitskämpfer im demokratischen Prozess zum Streik Stellung. Sehr viel unmittelbarer kann man eigentlich nicht in die Öffentlichkeit treten. Oder wie man es im Juristendeutsch ausdrückt: Es liegt hier eine sog. Selbstöffnung vor.

Auch sonst ist das Vorgehen des GdF-Anwalts nach unserer Auffassung reichlich absurd, insbesondere die Forderung nach einer immateriellen Entschädigung von 5.000 Euro (!) pro Person. Denn völlig unerfindlich ist, wie den fünf bereits in die Öffentlichkeit getretenen Mitarbeitern aus der Berichterstattung über ihren Arbeitskampf ein schwerer Schaden entstanden sein soll.

Die bloße Behauptung eines Verstoßes gegen die DSGVO reicht nämlich nicht, um einen Anspruch zu begründen. Das hat das OLG Bremen am 16. Juli gerade wieder ausdrücklich klargestellt.


Fazit


Um mal wieder zur Sache zu kommen – darum geht‘s: Flughäfen mit nur wenigen Linienverbindungen wie z.B. Kassel/EDVK könnten ab nächstem Jahr aufgrund einer Änderung der Bestimmungen auch ohne Tower auskommen und auf AFIS und RMZ umstellen. Das führt natürlich auch zu Veränderungen im Gehaltsgefüge.
© CC BY-SA 3.0 Presse03 
Unseres Erachtens nach hat der GdF-Verhandlungsführer Dalby hier fünf gleichlautende evident rechtswidrige und damit sachfremde Forderungen nebst Kostennote gestellt, was wiederum die Frage des Rechtsmissbrauchs aufwirft. Wir sind jetzt mal sehr gespannt, ob die fünf Herren wirklich klagen ...
Als GdF-Beitragszahler würde ich allmählich mal beim Bundesvorstand nachfragen und sicherstellen, dass für diese unsinnige Auseinandersetzung mit der Presse keine Mitgliedsbeiträge verpulvert werden. Vielleicht überlegen sich die fünf Herren ja, ob die behauptete DSGVO-Verletzung wirklich das private Kostenrisiko eines Prozesses wert ist. Bei der Flugplatzgesellschaft Schönhagen tätig sind die Herrn inzwischen übrigens nicht mehr. Wir sehen einer diesbezüglichen Auseinandersetzung jedenfalls recht gelassen entgegen.

Und wir haben dazugelernt. In der Recherche zum ursprünglichen Artikel hatten uns Unternehmen, die mit der GdF im Tarifkonflikt standen, immer wieder „on Background“ gesagt, wie aggressiv die Gewerkschaft gerade im juristischen Bereich vorgehe. Das hielten wir in der Redaktion für parteiisch und haben es daher nicht gedruckt. Inzwischen halte ich diese Einschätzung aber für sehr viel plausibler.

Nur weil AFISOs und Lotsen beide an einem Ort namens „Tower“ arbeiten, bedeutet dies nicht, dass sie dieselbe Arbeit verrichten. Tatsache ist nun mal, dass man einen AFISO in drei Monaten angelernt hat und ein Lotse eher in drei Jahren fertig ausgebildet ist. Für beide ein ähnliches Gehalt zu fordern ist daher weltfremd.

Das hat nichts mit persönlicher Wertschätzung zu tun, sondern mit den Gesetzen des Arbeitsmarkts, denen Flugplätze genauso unterworfen sind wie Flugplatznutzer. Als Piloten brauchen wir gut bezahlte und motivierte AFISOs ebenso wie gut bezahlte und motivierte Lotsen. Wir sollten aber nicht vorgeben, dass die Berufe vergleichbar wären. Und es gibt keine Hinweise darauf, dass AFISOs in Schönhagen nicht leistungsgerecht und fair bezahlt würden.



Bewertung: +25.67 [27]  
 
 




2. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Jan Brill

Spannend.

Zwei Fragen zu Deinem Artikel - weil ich seinerzeit den Konversionskurs für die Flugleiter zum AFISO mitbetreut habe und es mich daher interessiert:

- Wo genau und von wem lässt man sich in drei Monaten von der Straße zum AFISO ausbilden?

- Du schreibst von Lotsengehältern - gibt´s denn eine Zahl? Irgendwie hört man nur Gerüchte, aber Du scheinst ja mehr zu wissen.

Gruß,
KOR.

2. August 2021: Von Achim H. an Kai-Olav Roscher

Die DFS-Tarifllöhne für Lotsen finden sich sehr leicht im Internet, das ist Dir sicherlich bekannt.

Worin genau unterscheiden sich die formalen Anforderungen an AFISO im Vergleich zu Flugleitern? Was definiert den AFISO und was den Flugleiter? Wie sieht der genaue Qualifizierungsweg aus?

2. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

"Die DFS-Tarifllöhne für Lotsen finden sich sehr leicht im Internet, das ist Dir sicherlich bekannt."

Das stimmt, aber ich fragte nach der Forderung der AFISOs aus EDAZ. Wenn man hier eine belastbare Zahl kennt - und das muss man ja wohl, wenn man behauptet, es seien Lotsengehälter gefordert worden - dann kann man das einordnen.

Worin genau unterscheiden sich die formalen Anforderungen an AFISO im Vergleich zu Flugleitern? Was definiert den AFISO und was den Flugleiter? Wie sieht der genaue Qualifizierungsweg aus?

Der Flugleiter ist der privatrechtliche Vertreter des Flugplatzunternehmers. Seine Rechte leiten sich im wesentlichen aus der LuftVo ab, hier insbesondere §23.
Einen definierten Qualifizierungsweg gibt es nicht - die Luftfahrtbehörden der Ländern regeln das individuell.

AFISOs sind sonstiges Flugsicherungbetriebspersonal - so wie bespielsweise die FIS-Spezialisten bei der DFS.. Die Ausbildung wird durch das BAF geregelt, Ausbildungsvoraussetzungen und -inhalte findest Du in der FSPersAV hier.

In a nutshell:
Im Gegensatz zum Flugleiter
- benötigt der AFISO ein Medical
- benötigt er einen Sprachkompetenznachweis
- muss er zuverlässig sein
- muss er an einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet worden sein
- hat er die in der FsPersAV festgelegten Ausbildungsinhalte zu absolvieren und das mit Prüfungen zu belegen
- muss er im Anschluss an die institutionelle noch eine betriebliche Ausbildung absolvieren und diese mit einer Prüfung erfolgreich abschliessen

Wie die Lage zur ab-initio-Ausbildung in Deutschland momentan ist, weiss ich nicht, darum fragte ich Jan ja, denn er scheint da mehr Informationen zu haben.
Stand Anfang letzten Jahres gab es keine ab-initio-Ausbildung für AFISOs in Deutschland. Man hätte eine FIS-Ausbildung bei der DFS in Langen machen können, oder einen europäischen zertifizierten Ausbildungslehrgang absolvieren können. Entry Point North bietet das beispielsweise an. Kursdauer 5 Wochen zzgl. Voraussetzung Basic ATS (8 Wochen) zuzüglich betriebliche Ausbildung - das wird ein bissl eng mit drei Monaten und ein Schnapper wird´s wohl auch nicht gerade sein.

Gruß,
KOR.

2. August 2021: Von Sven Walter an Kai-Olav Roscher

Danke für die Zusatzinfos (Gesetz selbst kannte ich), aber da bleibt für mich nur das Fazit - abschaffen. Wir bürokratisieren uns zu Tode. Das technische Personal ist natürlich nochmal eine ganz andere Nummer.

2. August 2021: Von Jürgen Scheiwe an Jan Brill

Sind diese NOTAMs vom 31.07. die Konsequenz des Ausscheidens der fünf AFIS-Mitarbeiter in EDAZ?

C2623/21 NOTAMR C2261/21 Q) EDWW/QFALI/I /NBO/A /000/999/5212N01310E005 A) EDAZ B) 2107311353 C) 2109011200 EST E) IFR PROCEDURE NOT AVBL.

C2621/21 NOTAMR C2259/21 Q) EDWW/QSFAU/IV/B /A /000/999/5212N01310E005 A) EDAZ B) 2107311352 C) 2109011200 EST E) AFIS NOT AVBL.

Und wie ist dann die Perspektive für den IFR-Betrieb in Schönhagen?

2. August 2021: Von Holgi _______ an Jürgen Scheiwe Bewertung: +1.33 [3]
Sollte ja kein Problem sein innerhalb von 3 Monaten neue Leute auszubilden.
3. August 2021: Von Ernst-Peter Nawothnig an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Für mich ist das ein Kampf im Dunkeln, den ich nicht beurteilen kann. Was haben die 5 Herren denn tatsächlich gezahlt bekommen? Das Thema "persönliches Einkommen" wird in Deutschland wie glühende Lava umtanzt, und eher geht man nackt durch die Fußgängerzone, als über konkrete Summen zu sprechen oder zu schreiben. Immer wieder bekloppt.

Also: Ich war 14 Jahre hauptamtlicher Flugleiter. Wenn es jemand wissen will, tue ich an dieser Stelle gerne kund, wie das finanziell ausgesehen hat.

3. August 2021: Von Michael Weyrauch an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

Also, das wäre schon interessant zu wissen. Noch interessanter wäre allerdings zu verstehen wie man damit umgeht, dass so ziemlich alle (besseren) Piloten den Beruf des Flugleiters für den überflüssigsten von allen halten (wie in einem Nachbar-Thread hier gerade dokumentiert). Wie sieht das aus Deiner Sicht aus? Brauchen wir Flugleiter?

3. August 2021: Von Stefan Jaudas an Jan Brill

Interessant finde ich diese Überishct der EASA:

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/AFIS%20Survey%20-%20Analysis%20of%20Responses.pdf

Es gibt in D-Land nur 25 solche Flugplätze mit AFIS? Kommt mir gefühlt weit unterrepräsentiert vor.

Und wer hat maßgeblich auf EU-Ebene die Kodifizierung von AFISOs betrieben? Waren das womöglich die klassischen "Flugleiter-Länder"?

3. August 2021: Von Holgi _______ an Michael Weyrauch Bewertung: +1.00 [1]
Mir fehlt der Nachweis, „ dass so ziemlich alle (besseren) Piloten den Beruf des Flugleiters für den überflüssigsten von allen halten.“
3. August 2021: Von Wolff E. an Stefan Jaudas

Da zeigt es sich leider auch, wie rückständig Deutschland als größter EU-Staat ist. Nur 25 AFIS Stellen, Frankreich ist mit 67 Stellen deutlich weiter, bei weniger Einwohnern..... Sehr traurig.

3. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Michael Weyrauch Bewertung: +2.00 [2]

"Also, das wäre schon interessant zu wissen. Noch interessanter wäre allerdings zu verstehen wie man damit umgeht, dass so ziemlich alle (besseren) Piloten den Beruf des Flugleiters für den überflüssigsten von allen halten (wie in einem Nachbar-Thread hier gerade dokumentiert). Wie sieht das aus Deiner Sicht aus? Brauchen wir Flugleiter?"

...vielleicht schaffen wir es aber auch, diesen Thread nicht mit der Flugleiterdiskussion zu killen... *hoff*

Gruß,
KOR.

3. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Stefan Jaudas Bewertung: +5.00 [5]

"Und wer hat maßgeblich auf EU-Ebene die Kodifizierung von AFISOs betrieben? Waren das womöglich die klassischen "Flugleiter-Länder"?"

Stellt sich die Frage, welche Länder das für Dich sind - Deutschland war jedenfalls nicht wirklich dabei (wie üblich bei Luftfahrtthemen).
Grundsätzlich ist das AFIS-Thema nichts neues, die eher nördlichen Länder machen seit Ewigkeiten einen reinen Fluginformationsdienst an Plätzen wo alle Schaltjahre (oder einmal am Tag) Schwermetall aufschlägt einen reinen Fluginformationsdienst. Die bilden das allerdings auch sehr reguliert aus, deren AFISOs werden nur geringfügig weniger aufwändig trainiert als die Lotsen - siehe das Ausbildungsprogramm bei Entry Point North.

In Deutschland hatte man sich darauf beschränkt, AFIS an den ehemaligen (F)-Plätzen in der AIP zu veröffentlichen ohne irgendetwas hinsichtlich Anforderungen für das Training oder den Dienst zu hinterlegen, weil man der Auffassung war INFO sei halt INFO und fertig.

Diese "Regelung" ist dann von der EASA angegriffen worden. Es gab ein mehrjähriges hin und her, wie üblich, und schlussendlich wurde mit der NPA 2016-09(A) festgelegt, dass AFIS ein Flugsicherungsdienst ist und dem entsprechenden Framework unterliegt. Überrascht war man davon eigentlich nur in Deutschland. Wenn ich mich recht entsinne war das dann der Zeitpunkt, zu dem man auf die geniale Idee kam zu veröffentlichen, dass man in Deutschland zwar AFIS veröffentlicht, aber eigentlich kein AFIS meint. Wollten die Spiesser bei der EASA dann aber auch nicht. Pech.

Das BAF hat im Nachgang eine entsprechende Richtlinie für AFIS-Provider herausgegeben und somit waren die Rahmenbedingungen einigermaßen gesetzt - inklusive der Anwendung der FSPersAV für die Ausbildung der AFISOs.

Das in aller Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit zur Entstehungsgeschichte des AFIS-Dienstes in Deutschland.

@Jan: wenn Du Zeit findest, würdest Du dann bitte doch noch auf die Beantwortung meiner obigen Fragen zurückkommen?

Gruß,
KOR.

3. August 2021: Von Daniel K. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +2.00 [2]

KOR schrieb:

In a nutshell:
Im Gegensatz zum Flugleiter
- benötigt der AFISO ein Medical
- benötigt er einen Sprachkompetenznachweis
- muss er zuverlässig sein
- muss er an einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet worden sein
- hat er die in der FsPersAV festgelegten Ausbildungsinhalte zu absolvieren und das mit Prüfungen zu belegen
- muss er im Anschluss an die institutionelle noch eine betriebliche Ausbildung absolvieren und diese mit einer Prüfung erfolgreich abschliessen

Und hat ein AFISO auch mehr Befugnisse? Nur auf die anderen Ausbildungsanforderungen kann man Gehaltsforderungen ja kaum fest machen.

@Jan Brill

Das Arbeitsrecht, mit der Möglichkeit zum Streik ist ein hohes Gut in Deutschland und ich sehe hier tatsächlich den Zwiespalt zwischen gewerkschaftlicher Arbeit und Gier (als sehr schmalen Grad). Oder anders ausgedrückt, dieser 5 Mann Arbeitskampf kann der ganzen Branche einen Bärendienst erweisen. Die GdF sollte auch unterscheiden zwischen gut gemeint und gut gemacht.

3. August 2021: Von Achim H. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +2.00 [2]

Im Gegensatz zum Flugleiter
- benötigt der AFISO ein Medical
- benötigt er einen Sprachkompetenznachweis
- muss er zuverlässig sein

Diese drei Punkte erfüllen die meisten klassischen Flugleiter dadurch, dass sie eine Pilotenlizenz haben.

3. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Daniel K.

"Und hat ein AFISO auch mehr Befugnisse? Nur auf die anderen Ausbildungsanforderungen kann man Gehaltsforderungen ja kaum fest machen. "

Naja, mehr Befugnisse nicht unbedingt, aber definitiv mehr Verantwortung - als Teil der Flugsicherung ist er u.a. dafür verantwortlich, den Flight Information Service und den Alerting Service anzubieten. Verantwortlich und verpflichtet wohl gemerkt (der Jurist wird hier schlagartig wach), davon ist bei einer Flugleitung nicht die Rede.

Und ehrlich gesagt denke ich durchaus, dass eine höherwertige Ausbildung auch eine höhere Gehaltsforderung rechtfertigen kann - da werden wahrscheinlich die meisten Arbeitnehmer die sich schon einmal fortgebildet haben auch zustimmen.

Natürlich kann man alles übertreiben und deshalb wäre es auch schön, wenn man einfach ´mal Zahlen kennen würde um das Ausmaß der Existenzbedrohung für die betroffenen Flugplätze einzuschätzen.

Gruß,
KOR.

3. August 2021: Von Holgi _______ an Achim H.
Mir sind jede Menge Berufspiloten bekannt, die kein Medical mehr haben und jetzt als Flugleiter oder BFL arbeiten.
Die haben nichts davon, kein Medical, keinen Sprachnachweis und auch keine ZÜP.
3. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

"Diese drei Punkte erfüllen die meisten klassischen Flugleiter dadurch, dass sie eine Pilotenlizenz haben."

Mag sein. Müssen sie aber nicht - und es bedeutet auch nicht ein de-facto Berufsverbot, wenn einer der Punkte wegfällt. Abgesehen davon sind diese Punkte auch nicht die Showstopper beim Thema AFISO, sondern der Knackpunkt ist die Ausbildung.

Gruß,
KOR.

3. August 2021: Von Jan Brill an Kai-Olav Roscher Bewertung: +8.00 [8]

Hallo Kai,

gerne kann ich zu Deinen Fragen etwas Hintergrund liefern. Wie bei den Pilotenlizenzen auch gab es in den letzten Jahren bei den AFISOs diverse Anrechnungen und Grandfather-Regelungen, sodass es ein einheitlicher Weg zum AFISO für die Vergangenheit schwer zu beschreiben ist.

In Schönhagen z.B. wurden die fünf Flugleiter nach einer solchen Übergangsregelung in einem viertägigen Lehrgang zu AFISOs.

Aktuell definiert die DFS Aviation Service gerade zwei Lehrgänge für "Fußgänger" (noch nicht genehmigt). Der Grundlehrgang umfasst laut Auskunft des GF Pötsch gegenüber der IDRF 23 Tage. Der Rating-Lehrgang dann nochmal 18 Tage.

Die Platzreife z.B. in EDAZ umfasst nach dem dort vom BAF genehmigten Ausbildungsprogramm 90 Stunden Tätigkeit on the Job.

Ein Flugleiter/AFISO verdient in EDAZ je nach Betriebszugehörigkeit 3.000 bis 4.000 Euro plus steuerfreie Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit plus betriebliche Altersversorgung plus Übernahme von Kosten zum Lizenzerhalt plus Weihnachtsgeld.

Da die genauen Forderungen der fünf Lotsen nicht Teil der "Selbstöffnung" waren möchte ich von einer Veröffentlichung hier absehen. Ich bin aber sicher, dass die GdF ihren Mitgliedern zu diesem Thema gerne Auskunft erteilt.

viele Grüße,
Jan

3. August 2021: Von Ernst-Peter Nawothnig an Michael Weyrauch Bewertung: +14.00 [14]

Das werden nun mehrere Antworten.

1. Wie geht man damit um für komplett überflüssig gehalten zu werden?

Weiß ich nicht, ist mir nie passiert, ich bin bis heute beliebt am Heimatplatz. Man kann es auch richtig machen - da hätte ich einige Tipps für Kollegen. Allerdings hatte ich gute Voraussetzungen, ich war mein eigener Herr und KEIN BFL.

2. Brauchen wir Flugleiter oder sind wir in der Lage auf sie zu verzichten?

Der absolute Flugleiterzwang in Deutschland ist Quatsch und muss abgeschafft werden! Trotzdem ist es richtig und zweckmäßig, wenn viel los ist oder bei starkem Mischbetrieb mit Springern und Segelfliegern oder bei problematischem Wetter, dass jemand die Augen offen hält, den Platzbetrieb verfolgt, sparsam funkt und sich anbahnende Gefahren erkennt. Oder auch nur Ortsfremden sagt, wo sie parken können und wo nicht.

Dafür muss er rausgucken, sich nicht ablenken lassen, und seine Hilfsmittel souverän beherrschen. Stattdessen führt er die heilige Startliste, kassiert Landegebühren, hängt am ständig klingelnden Telefon und ist unbegrenzt freundlich zu Besuchern, die jetzt ihr Wochendende genießen. Wenn er außerdem kein Profi, sondern ein armes Schwein ist, das für den Verein Arbeitsstunden ableistet und alle Vierteljahr mal "Dienst" macht, dann wird die allgemeine Flugsicherheit ihren Tiefpunkt erreichen. Wer kein reiner Sonntagsflieger ist, merkt das natürlich schmerzhaft und macht alle diese Defizite am Flugleiter schlechthin fest. Andere Verantwortliche, vom Gesetzgeber bis hin zum regelmäßig Defizit schreibenden Platzbetreiber, sind ja nicht greifbar.

Ich wäre dafür, bei Schwachlast ab sofort auf Flugleiter zu verzichten und den Tower am besten mit Vorhängeschloss zu sperren. Anders können sich manche Piloten ja nicht an eigene Verantwortung gewöhnen. Ich habe sie am Rollhalt mit Absicht schmoren lassen, wenn sie rumstanden und unausgesprochen eine "Startfreigabe" erwarteten, was übrigens immer Platzfremde waren. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass die übermittelten Positionsangaben einigermaßen stimmen (Nachschulung in Geografie rund um den Flugplatz?) und dass sie selber merken, dass man sich nicht erst beim Einflug in die Platzrunde von FIS verabschieden soll. Dann ist eben keiner da, er ihnen auf die Sprünge hilft und dafür die Frequenz volllabern muss.

So kann die Lernkurve anfangen, und mit der Zeit lässt sich die "Flugleiter-Betriebsgrenze" anheben. Bis wohin? Wird sich schon zeigen.

3. Die Kohle ...

Ich hatte einen "Pachtvertrag" für die Flugleitung und bekam den Großteil der Landegebühren. In den letzten Jahren kamen nach Abführung der Märchensteuer rund 25.000 Euro pro Jahr raus. Macht im Monat 2083€, minus 400€ Krankenversicherung und 350€ Renten-Einzahlung blieben 1.333 zu versteuerndes Einkommen.

3. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Jan,

besten Dank für die Info, das bringt doch ein bisschen Licht ins Dunkel - ich bin aus dem Thema schon eine Weile draussen.

Beim Kurskonzept der DAS reden wir hier also von 41 Lehrgangstagen, wahrscheinlich ohne Prüfungen - sprich: neun Wochen netto (ohne Prüfungsvorbereitung). Sobald der Kurs dann zertifiziert ist, selbstverständlich.

Ein wenig irritierend finde ich die 90 Stunden on-the-job - hier muss ja jeder selbst wissen was er tut, aber für einen Platz mit crossing runways, IFR, Tag und Nacht Betrieb, Segelfliegern und Fallschirmsprung (zumindest zugelassen, keine Ahnung, ob aktiv) finde ich das... ambitioniert. Natürlich kann jeder Provider (und ein solcher ist EDAZ schliesslich) selbst festlegen, was er für nötig hält, aber mein Anspruch an lizensiertes Personal wäre es, dass alle Betriebs- und Notverfahren _sicher_ beherrscht werden, bevor jemand eigenverantwortlich arbeitet. Das würde ich mir unter den gegebenen Bedingungen für Tag, Nacht, Sommer und Winter innerhalb von 12 Arbeitstagen nicht uneingeschränkt zutrauen - aber das liegt ja vielleicht einfach an mir, man wird ja nicht jünger.

Das Gehalt ist in der Tag erstaunlich hoch, wenn´s denn stimmt - ich denke, damit waren die Schönhagener mit Abstand Spitzenverdiener in Deutschland, hätte ich nicht gedacht, gebe ich zu. Ich habe vor dem Hintergrund der Eskalationsstufe, die mittlerweise erreicht ist auch vollstes Verständnis dafür, dass Du bezüglich der GdF-Forderung nicht weiter ins Detail gehen möchtest - Schade ist es natürlich trotzdem. Offensichtlich muss die Forderung substantiell höher gelegen haben, sonst wäre der Flugplatz ja nicht in seiner Existenz gefährdet gewesen.

Gruß,
KOR.

3. August 2021: Von Sebastian G____ an Kai-Olav Roscher Bewertung: +2.00 [2]

Was muss so ein AFISO eigentlich minimal tun? Nach meiner praktischen Erfahrung war das primär eine Art Funk zu Telefon Schnittstelle. Ruft bei Radar an und holt Freigabe und Transpondercode. Ruft wieder bei Radar an und holt ein release. Ruft bei AIS an und öffnet den Flugplan. In LDLO steht die Telnr. von Pula Radar im Anflugblatt und das läuft unter der Woche quasi genau so nur dass man einfach selber anruft...

4. August 2021: Von Sven Walter an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +8.33 [9]

Na dann mach ich mal einen Vorschlag zur Güte:

Alles unter 10.000 Flugbewegungen pro Jahr MUSS ohne Flugleiter sein, das Hauptbuch ist abzuschaffen, Einnahmen nur über App (auch nicht optimal) oder Spritverkauf, vollautomatisch.

10.000 - 40.000 Flugbewegungen pro Jahr KANN der Betreiber Flugleiter für die Spitzenlastzeiten einsetzen.

40.000+ MUSS er erstmal Flugleiter einsetzen zu Stoßzeiten.

Evaluation nach 3 Jahren. Dann am besten Verbot Flugleiter bei unter 50.000 Flugbewegungen, darüber Kontrollzone in Spitzenzeiten. Irgendwo muss unser Fliegernachwuchs ja üben für später anzufliegende Verkehrsflughäfen.

Und von dem gesparten Geld gibt's dann PCL an jeder Asphaltbahn, das Verbandsklagerecht für jegliche RNAV-Approaches für Naturschutzverbände wird abgeschafft, Menschenleben haben Vorrang. Gilt auch für den Baumschutz neben Zugstrecken, ein Witz, dass da bei Sturm 25 m hohe Bäume in die Oberleitung knallen, während da früher der Flammschutz für Dampfloks war, wie auch immer diese Schutzstreifen hießen.

4. August 2021: Von Holgi _______ an Sven Walter
Verbot Flugleiter?
Du bist keinen Deut besser als die Verbots und Bevormundungspartei.

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