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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. August 2021: Von Daniel K. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +2.00 [2]

KOR schrieb:

In a nutshell:
Im Gegensatz zum Flugleiter
- benötigt der AFISO ein Medical
- benötigt er einen Sprachkompetenznachweis
- muss er zuverlässig sein
- muss er an einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet worden sein
- hat er die in der FsPersAV festgelegten Ausbildungsinhalte zu absolvieren und das mit Prüfungen zu belegen
- muss er im Anschluss an die institutionelle noch eine betriebliche Ausbildung absolvieren und diese mit einer Prüfung erfolgreich abschliessen

Und hat ein AFISO auch mehr Befugnisse? Nur auf die anderen Ausbildungsanforderungen kann man Gehaltsforderungen ja kaum fest machen.

@Jan Brill

Das Arbeitsrecht, mit der Möglichkeit zum Streik ist ein hohes Gut in Deutschland und ich sehe hier tatsächlich den Zwiespalt zwischen gewerkschaftlicher Arbeit und Gier (als sehr schmalen Grad). Oder anders ausgedrückt, dieser 5 Mann Arbeitskampf kann der ganzen Branche einen Bärendienst erweisen. Die GdF sollte auch unterscheiden zwischen gut gemeint und gut gemacht.

3. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Daniel K.

"Und hat ein AFISO auch mehr Befugnisse? Nur auf die anderen Ausbildungsanforderungen kann man Gehaltsforderungen ja kaum fest machen. "

Naja, mehr Befugnisse nicht unbedingt, aber definitiv mehr Verantwortung - als Teil der Flugsicherung ist er u.a. dafür verantwortlich, den Flight Information Service und den Alerting Service anzubieten. Verantwortlich und verpflichtet wohl gemerkt (der Jurist wird hier schlagartig wach), davon ist bei einer Flugleitung nicht die Rede.

Und ehrlich gesagt denke ich durchaus, dass eine höherwertige Ausbildung auch eine höhere Gehaltsforderung rechtfertigen kann - da werden wahrscheinlich die meisten Arbeitnehmer die sich schon einmal fortgebildet haben auch zustimmen.

Natürlich kann man alles übertreiben und deshalb wäre es auch schön, wenn man einfach ´mal Zahlen kennen würde um das Ausmaß der Existenzbedrohung für die betroffenen Flugplätze einzuschätzen.

Gruß,
KOR.


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