Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Oktober
Ehemalige LBA-Juristin informiert über Medical
Das Minimum Maintenance Tripkit
VFR into IMC
Engine Fire über Denver
Leserreise 2025
Unfallanalyse: Bewusstlos im Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


  1922 Beiträge Seite 14 von 77

 1 ... 14 15 16 17 18 19 20 ... 76 
 



Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion EASA Safety Konferenz in Wien zur GA-Roadmap 2.0
5. Dezember 2018: Von Jan Brill  Bewertung: +20.00 [20]


Der Nutzen der Konferenz lag in diesem Jahr eher im Networking. Ein Großteil der Themen rund um E-Mobilität hatte mit der täglichen Praxis in der GA nicht viel zu tun.
Der erste Tag der Konferenz begann mit einer Begrüßung durch den österreichischen Verkehrsminister Norbert Hofer, selbst Pilot, der die Teilnehmer willkommen hieß. André Borschberg, Chairman und Gründer von H55 und bekannter Solar-Impulse-Weltumflieger, erzählte eine halbe Stunde lang von den Erfahrungen mit dem Projekt und setzte damit den Ton für die Konferenz: Mehr hochfliegende Träume als alltägliche Kleinarbeit.

Das Format für die Konferenz bildeten indes die Panels. Gruppen von vier bis acht Teilnehmern, die zu bestimmten Themen kurze Statements abgaben und gelegentlich auch diskutierten. Aus dem Publikum wurden dann via slido.com schriftliche Fragen gestellt. An Live-Fragen aus dem Publikum trauten sich die Organisatoren nur in den seltensten Fällen. Mit Slido konnten die Fragen ausgewählt und durch die anderen Teilnehmer bewertet und so nach oben gepusht werden.


Was wurde bislang erreicht?

Das erste Panel befasste sich denn auch gleich mit einer der drängendsten Fragen vieler Teilnehmer. Wie weit sind wir mit den Vorhaben aus Rom in den letzten vier Jahren vorangekommen? Unter der Moderation von Ian Seager vom Flyer Magazine gingen Julian Scarfe für Europe Air Sports, Michael Erb im Auftrag der IAOPA, Jyrki Paajanen von der EU-Kommission, Tony Rapson (UK CAA), Andreas Winkler (Austro Control) und Boudewijn Deuss der Projektmanager der GA-Roadmap dieser Frage nach.

Und schnell wurde klar: Die EASA nutzt für die Bewertung des bisherigen Fortschritts eine gänzlich andere Metrik als die Branche.

Die Agentur präsentierte eine Folie mit dem Status der 2014 angestoßenen Initiativen. Alles grün oder kurz vor grün. Das Problem dabei: Für die EASA ist ein Vorhaben erfolgreich abgeschlossen, wenn die Opinion für die jeweilige Gesetzesänderung veröffentlicht und an die EU-Kommission übermittelt wurde. Dass viele dieser Initiativen dann teilweise bis zu vier Jahre bei der EU-Kommission verschimmeln und von den dringend notwendigen Erleichterungen, z.B. beim Part-ML oder bei den Änderungen zu den Parts MED und FCL, in der täglichen Praxis nur wenig ankommt, ergibt sich aus den Vorträgen der Agentur nicht unbedingt.

Selbst für kleinste und scheinbar unkritische Änderungen ergeben sich somit Laufzeiten von vier bis sechs Jahren. Die EASA braucht in der Regel zwei bis drei Jahre, um einen NPA (Entwurf) zu erstellen und diesen im Comment-Response-Prozess zur Opinion (Gesetzesvorschlag) weiterzuentwickeln. Einige dieser Entwürfe liegen nun seit drei Jahren bei der EU-Kommission, ohne das irgendetwas Nennenswertes passiert wäre.

Dabei scheint es bei der EU-Kommission keinerlei Abstufung zwischen großen und kleinen Änderungen zu geben. Zwischen kritisch und unkritisch. Alles, was die Implementing Regulations, also die EU-VOs, tangiert, muss auf mehrere Jahre angelegt werden.

Beispiele sind der NPA 2014-29 und die dringend erforderlichen Änderungen im Part-MED.A.030 zu der Frage, wann ein CPL-Holder ein Klasse I Medical benötigt.


Änderungen im Part FCL auf Eis gelegt


Übersicht über den Status der EASA-Opinions (Auszug). Das Problem: Fast alles ist PENDING, nur die wenigsten werden durch die EU-Kom­mission umgesetzt. Sichtbare Erfolge der 2014 in Rom beschlossenen Roadmap bleiben oft aus.
Der NPA 2014-29 enthält vergleichsweise harmlose Änderungen und Vereinfachungen im Part-FCL. Er ermöglichst z.B. das Führen eines elektronischen Flugbuchs auch für private Zwecke. Der Entwurf enthält darüber hinaus vor allem Klarstellungen zur Anrechnung von Flugzeiten und Trainingszeiten und würde die unterschiedliche Auslegung dieser Bestimmungen in Europa ein Stück weit eindämmen. All das sind nicht gerade bahnbrechende Veränderungen, sie würden das tägliche Leben aber deutlich erleichtern.

Die Opinion zum NPA wurde dann unter der Nummer 05/2017 im Juni 2017 fertiggestellt. Passiert ist seitdem bei der Kommission nichts. Rein gar nichts. Der Entwurf liegt auf Eis. Genauso wir der Part-ML auf den Flugzeughalter dringend angewiesen sind.


Erleichterungen beim Part-MED blockiert

Sehr viel dramatischere Folgen hat die Unfähigkeit, schlechte Gesetze zu ändern, im Part-MED. Auf das Jahr 2013 und den NPA 2013-15 sowie die RMTs 0287 und 0700 geht ein Vorschlag zurück, der als Opinion 09/2016 im August 2016 veröffentlicht wurde. Es geht neben anderen Änderungen im Part-MED dabei vor allem um die Bestimmungen des MED.A.030 zur Frage, wer wann ein Klasse I Medical benötigt.

Hier hatte die EASA vor nunmehr zweieinhalb Jahren der EU-Kommission eine dringend nötige Änderung vorgeschlagen. MED.A.030 soll wie folgt ergänzt werden:

"When exercising the privileges of a [...] private pilot licence (PPL), a sailplane pilot licence (SPL), or a balloon pilot licence (BPL), the pilot shall hold at least a valid class 2 medical certificate; (...)"

Die erforderliche Medical-Stufe wird also nicht mehr an den Lizenzgrad gekoppelt, sondern an die tatsächlich ausgeübten Rechte. Ein TRI/TRE kann den CPL oder ATPL behalten und weiter lehren und prüfen.

Wenn es irgendeine Änderung im EASA-Regelwerk gibt, die unter Sicherheitsgesichtspunkten unkritisch ist, aber vielen aktiven und erfahrenen Piloten eine weitere berufliche Tätigkeit als Lehrer und Prüfer ermöglicht, dann ist es diese. Jede Woche müssen Piloten in Deutschland ihre Tätigkeit als TRI/TRE aufgeben, weil sie auf ein Klasse II Medical zurückfallen.
Ausgerechnet hier verschleppt die EU-Kommission die erforderliche Gesetzgebung seit zweieinhalb Jahren. Bitterer geht's für die Betroffenen wirklich nicht mehr.

Aus Gründen wie diesem stieß die Vollzugsmeldung der EASA für die erfolgreich abgeschlossenen Projekte auch nur auf verhaltene Zustimmung bei den Teilnehmern in Wien. Viele wichtige Gesetzesänderungen sind noch lange nicht bei den Betroffenen angekommen.

Das fasste auch Julian Scarfe zusammen, indem er dem Panel vorhielt: "Improvement stalled to a crawl."

Zahlreiche Fragen an das erste Panel befassten sich mit der Komplexität der EASA-Regeln. Der Versuch, ein Rulebook mit allen relevanten Bestimmungen für den privaten Motorflug in Europa zu erstellen, war kläglich gescheitert, als die erste Version dieser konsolidierten Regeln auf 1.297 Seiten angewachsen war.


FI-Mangel in Europa

Inzwischen werden die Folgen der verheerenden Gesetzgebung für die Allgemeine Luftfahrt deutlich sichtbar. In Europa herrscht ein dramatischer Mangel an qualifizierten Fluglehrern FI(A) und FI(H). Und das liegt nicht an mangelnder Bezahlung. Wer einen vollen FI, möglichst noch mit CPL- und IR-Lehrberechtigung, in der Tasche hat, der wird auch gut bezahlt. Es gibt aber kaum noch Lehrer auf dem Markt, die eine Stelle suchen. Entweder sind FIs in anderen Branchen oder als Unternehmer tätig und schulen nur, wenn sie Lust haben, oder sie sind in fester Anstellung. Der wachsende Trainingsbedarf kann in Europa daher nicht gedeckt werden.

Das ist eine direkte Folge der EASA-Gesetzgebung, die einen FI von einer Zusatzberechtigung, die man im Verein erwerben konnte, zu einer 30.000-Euro-Ausbildung aufgeblasen hat. Vor allem die Forderung nach der CPL-Theorie scheint ein großes Hindernis zu sein. Hier werden dann gerne Äpfel mit Birnen verglichen, denn die USA und die ICAO fordern für FIs einen CPL.

Der Unterschied ist nur: Als PPL/IR Pilot können Sie den CPL in den USA in zehn Stunden auf einer alten Arrow machen sowie die Theorie in zwei Wochen mit dem Gleim zuhause lernen, und die Prüfung haben Sie dann in drei Stunden bei Ihrem lokalen CATS-Center erledigt. Das Problem ist daher nach Ansicht des Autors nicht die ICAO-Forderung nach dem CPL für Fluglehrer, sondern unsere komplett überfrachtete CPL-Ausbildung!

Aber daran wird sich die EASA nicht herantrauen, vielmehr überlegt die Agentur, die Forderung nach der CPL-Theorie für FIs wieder fallen zu lassen.
Ein Anfang wäre es ja auch wenigstens, den idiotischen Umstand abzuschaffen, dass eine CPL-Theorie, die man für den FI macht, nicht für den Erwerb des CPLs nutzbar ist. Das ist nämlich wirklich irre. Aber hier reden wir halt wieder einmal von der Praxis ...


Neue Möglichkeiten durch die geänderte Grundverordnung

Einen sichtbaren Hoffnungsschimmer konnten die EASA zum Ende der ersten Panels dann aber noch verkünden. Die neue Grundverordnung No. 2018/1139, die die ungeliebte Basic Regulation 216/2008 abgelöst hat, gibt der Agentur auch bei einer fortgesetzten Blockade durch die EU-Kommission mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Verordnung ermöglicht im Unterschied zum Vorgängergesetz einen risikobasierten Ansatz auf Basis einer Deklaration, nicht auf Basis einer Genehmigung. Das im September in Kraft getretene Regelwerk zur DTO ist ein typisches Beispiel. Der Bürger oder Unternehmer deklariert seine Tätigkeit und die Behörde überprüft im Laufe der Zeit die Übereinstimmung mit den Gesetzen. Das senkt vor allem Eintrittshürden. Neben der DTO ist der Bereich der Entwicklungsbetriebe ein Feld, in dem die EASA von diesen Möglichkeiten bereits Gebrauch macht. Hier kann die Agentur zu Recht behaupten, dass sie bemüht ist, die gegebenen Möglichkeiten auszunutzen.


Artikel 62 – endlich ein Rekurs gegen unrichtige Auslegungen der EASA-Vorschriften!

Eine völlig neue Möglichkeit – und eine, die dieses Magazin seit Langem gefordert hat – bieten die Bestimmungen des Artikels 62 Ziffer 11 der neuen Grundverordnung. Denn die unrichtige und uneinheitliche Auslegung der EASA-Vorschriften ist inzwischen zu einem der Hauptprobleme in der täglichen Luftfahrtpraxis in Europa geworden. Wie zu Zeiten der nationalen Gesetzgebung muss man inzwischen bei bestimmten Sachverhalten im Lizenzwesen, Flugbetrieb oder bei Ausbildungen fragen: Geht das in Österreich? Macht das LBA da mit? Hat das BAZL hier weitere Forderungen?

Der Artikel 62 Ziffer 11) der Grundverordnung bietet hier nun ein vorsichtiges Werkzeug, das auch direkt von betroffenen Bürgern genutzt werden kann:

"Jede juristische oder natürliche Person, die dieser Verordnung unterliegt, kann die Agentur über mutmaßliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Vorschriften unterrichten. Beeinträchtigen solche Unterschiede die Tätigkeiten dieser Personen ernsthaft oder führen anderweitig zu erheblichen Schwierigkeiten, so arbeiten die Agentur und die zuständigen nationalen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten zusammen, um die Unterschiede anzugehen und erforderlichenfalls unverzüglich zu beseitigen. Lassen sich die Unterschiede nicht ausräumen, legt die Agentur die Angelegenheit der Kommission vor."

Um es klar zu sagen: Das ist nicht die große Keule, die man gegen unwillige oder unfähige nationale Behörden schwingen kann. Das ist eine kleine Stecknadel, mit der man eine Behörde pieksen könnte.
Denn er ergibt sich aus dieser Bestimmung kein direktes Zwangsmittel. Vielmehr sind zwei Stufen vorgesehen. Die erste ist unverbindlich und die zweite langwierig.

Die EASA redet zunächst mit der betroffenen Behörde und versucht, die Unterschiede auszuräumen. Das kann übrigens auch nach hinten losgehen und eine laxere Auslegung durch Behörde A kann im Unterschied zur strengeren Auslegung durch Behörde B gestrichen werden. Man sollte also vorsichtig sein...

Führt ein Gespräch nicht zum gewünschten Ergebnis, kann das Ganze der EU-Kommission vorgelegt werden. Erst dann gibt es rechtliche Handhaben, allerdings nicht direkt für den Betroffenen, sondern für die Kommission gegenüber dem Staat. Wie schnell diese jedoch arbeitet, haben wir im ersten Teil dieses Artikels ja gesehen.

Mit anderen Worten: Wegen einem falsch eingetragenen Typerating sollte man sich hier keine Hoffnungen machen. Dauerhafte Fehlinterpretationen z.B. bei Medical oder Genehmigungen können aber sehr wohl in der ersten Stufe dieses Prozesses bereinigt werden.

Aber immerhin. Vorsichtig, ganz vorsichtig, um die heiligen nationalen Kompetenzen nicht zu sehr anzukratzen, schafft die EASA neben dem Auditprozess ein Instrumentarium, um auf die tatsächlichen Probleme im Feld bei der Umsetzung der eigenen Vorschriften eingehen zu können.


Die große Keule: Entzug der Zuständigkeit

Drastischer, aber auch abstrakter ist da schon der Artikel 65. Hier kann die Aufsicht über eine Organisation von einem Staat auf die EASA übertragen werden. Und zwar auf Antrag der Organisation!

"Eine Organisation kann abweichend von Artikel 62 Absatz 4 die Agentur ersuchen, ihr gegenüber als zuständige Behörde für die Aufgaben in Bezug auf Zertifizierung, Aufsicht und Durchsetzung zu handeln, wenn diese Organisation Inhaber einer Zulassung/eines Zeugnisses gemäß Kapitel III ist oder berechtigt ist, ein solches bei der zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats zu beantragen, jedoch in erheblichem Umfang über Einrichtungen und Personal verfügt oder zu verfügen beabsichtigt, die unter diese Zulassung/dieses Zeugnis fallen, sich aber in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten befinden.
Ein solches Ersuchen können auch zwei oder mehr Organisationen stellen, die Teil einer einzigen Unternehmensgruppe sind und die jeweils einen Hauptgeschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und für die gleiche Art von Luftfahrt tätigkeit Inhaber einer Zulassung/eines Zeugnisses gemäß Kapitel III sind oder berechtigt sind, ein solches zu beantragen."

Was hier in einem langatmigen Absatz dargelegt wird, ist nicht mehr und nicht weniger als die Möglichkeit, dass ein Flugbetrieb oder eine andere Organisation die in mehreren EASA-Staaten tätig ist, ihrer nationalen Behörde davonlaufen und sich durch die EASA beaufsichtigen und genehmigen lassen kann.
Das ist natürlich eine dicke Keule: Stellen Sie sich vor, die Lufthansa stellt sich mit ihren diversen Firmen im Konzern unter das Dach der EASA. Oder eine große ATPL-Flugschule mit Trainingsorten in ganz Europa sagt der Abteilung L1 auf Wiedersehen.

Organisationen haben hier zum allerersten Mal eine realistische Möglichkeit, einer unfähigen oder unkooperativen nationalen Behörde zu entfliehen und sich direkt unter das Dach der EASA zu stellen. Ob's da freilich besser wird, muss die Praxis zeigen!


Technikträume


Flugtaxis schwirren über die Metropolen. Das soll die Zukunft der GA sein? Technisch sind diese Konzepte schon aufgrund des Energiespeichers mindestens eine Zehnerpotenz von jeglicher Marktreife unter den heute geltenden Bestimmungen für den gewerblichen Personentransport (CAT) entfernt. In der real existierenden GA macht sich daher die begründete Befürchtung breit, dass alles, was sich e-irgendwas nennt, unter ganz anderen Bedingungen operieren darf als z. B. ein heutiger Heli-Unternehmer mit seinem R66.
Die folgenden Diskussionsrunden waren vor allem durch Technik-Träume geprägt. Elektroantriebe und Drohnen wurden in allen Einzelheiten besprochen. Der gemeinsame Tenor dieser Diskussionen: Unsere Flugzeuge mit Verbrennungstrieb sind Dinosaurier und werden aussterben. Einige brachten dies humorvoll und unterhaltsam rüber, wie etwa Patrick Ky, Direktor der EASA, der ein Bild von seinem Auto und seinem Telefon zeigte aus dem Jahr, in dem er in den 1970er-Jahren begann, zu fliegen. Der Kontrast zu seinem heutigen Auto und Telefon hätte nicht deutlicher sein können. Nur das Flugzeug hatte sich in dieser Zeitspanne nicht verändert.

Andere gingen offensiver vor, so z.B. Ivo Boscarol von Pipistrel, der die Teilnehmer aufrief: "Zeigt Euren Kindern am Flugplatz nochmal die Flugzeuge mit Tragflächen, denn bald wird es die nicht mehr geben."

Diese Diskussionen waren für die Teilnehmer der Konferenz, die eher aus der Praxis kamen, schwer nachzuvollziehen. Nichts gibt es hier zu kaufen, nichts ist zugelassen, sogar die gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlen.

Warum sollen auf einmal Hunderte von autonomen Flugtaxis über unsere Städte fliegen, wenn wir keine oder kaum genehmigte Heli-Landeplätze haben? Selbst wenn man die autonome Fliegerei in den Griff bekommt "wo sollen die starten und landen" Wo liegt genau der super-disruptive Unterschied zwischen einer Elektrodrohne zur Personenbeförderung und einem R44 mit kohlenstoff-basiertem Steuercomputer auf dem Sitz vorne rechts?

Sicher: Die technischen Möglichkeiten, die sich aus dezentralen Antrieben mit vielen Elektromotoren gegenüber einem Rotor oder Propeller ergeben, sind reizvoll. Daher berichten wir auch regelmäßig über die Entwicklungen in diesem Bereich. Aber die Physik des Energiespeichers ist eben auch mit noch so schönen Computergrafiken nicht verhandelbar. Kein akku-getriebenes E-Flugtaxi könnte heute mit ausreichenden Energiereserven abheben, um die entsprechenden Bestimmungen zu den Betriebsstoffreserven für den gewerblichen Personentransport nach 965/2012 auch nur für VFR zu erfüllen! Von IFR-Reserven, Vereisung und anderen lästigen Realitäten der Fliegerei mal ganz abgesehen.

Selbst die größten Verfechter der autonomen Elektrofliegerei geben zu, dass sich die Batterietechnologie in den nächsten zehn Jahren nicht entscheidend verbessern wird, um hier die erforderliche Größenordnung in der Energiedichte hinzuzugewinnen.

Da nützt es auch nichts, wenn man Bilder vom Wright-Flyer zeigt und sich die atemberaubende Entwicklung im Flugzeugbau von dort bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs vor Augen führt. Der Energiespeicher des Wright-Flyers (a.k.a. Benzin!) war genauso effizient wie der einer nagelneuen SR22, die 110 Jahre später produziert wird. Mit anderen Worten: Akkus sind zu schwer für ihren Energiegehalt, um eine Praxisanwendung zu gewährleisten, die auch nur ansatzweise mit den heute geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen wäre. Und zwar etwa um eine Zehnerpotenz! Das ist nichts, was man in den nächsten zehn bis 15 Jahren einfach so wegoptimieren kann.

Entweder werden also für Elektroantriebe im gewerblichen Verkehr sämtliche Zulassungs- und Betriebsbestimmungen, die heute für Flugzeuge und Hubschrauber gelten, über den Haufen geworfen oder das wird ganz einfach nix!

Julie Malpas von Airbus-Helicopter zeigte das in ihrem Vortag am deutlichsten auf. Für die E-Mobilität in der Luft müssten anwendungsbezogene Zulassungen her. Das E-Flugtaxi wird als komplettes Transportsystem zugelassen, quasi ein AOC "out of the box" zertifiziert. Das bedeutet aber nichts anderes als die völlige Abkehr von Regeln, die für unser Fluggerät und unsere Flugbetriebe bisher gelten. Das wäre die größte Wettbewerbsverzerrung in der Geschichte und veranlasste Julian Scarfe zu der pointierten Frage, ob man dann nach dem risikobasierten Ansatz der EASA Musterzulassungen zumindest für privat genutzte Flugzeuge überhaupt noch brauche.


Flight-Sharing-Dienste

Kritisch wurde von den Teilnehmern auch das Panel zu den Mitflugzentralen gesehen. Hier waren vor allem Bertrand Joab-Cornu von Wingly und Youssef Oubihi von Coavmi tonangebend. Mit der Neu-Definition des gewerblichen Flugbetriebs in der VO 2018/1138 stehen diese nicht gewinnorientierten Mitflugzentralen nun wohl auf rechtlich festem Grund, von zahlreichen Behörden und Vertretern der Branche wurden die Anreize jedoch als problematisch und die Einstufung als nicht vereinbar mit nationalem Recht angesehen.

Vor allem die Frage der Gewinnerzielung ist dabei umstritten. Denn während der Pilot natürlich keinen Gewinn aus seinem Flug machen darf, arbeitet die Plattform sehr wohl gewinnorientiert.
Der Leiter der für CAT zuständigen Fachabteilung bei der Austro Control, Zeno Welsersheimb, warf denn auch die Frage nach der Versicherung für solche Flüge auf und merkte an, dass die Piloten auch durch das Bewertungssystem der Plattformen sehr wohl einen deutlichen Anreiz hätten, auch bei widrigen Bedingungen ihre Passagiere ans Ziel zu bringen. Das gibt nämlich sicher bessere Bewertungen als ein Flug, den man erst drei Stunden lag verschiebt und dann am Ende doch absagt. Diese Fragen wurde durch das Panel jedoch leider nicht aufgegriffen.

Auch hier könnten Praktiker durchaus einen gewissen Zynismus entwickeln. Wir diskutieren über neue Geschäftsmodelle wie Mitflugzentralen oder E-Flugtaxi-Dienste, während die Umsetzung eines existierenden und seit Jahren erprobten Geschäftsmodells wie die Gründung eines einfachen gewerblichen Flugbetriebs (AOC) oder die Errichtung einer Flugschule (ATO) in einigen EASA-Ländern mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Entweder werden hier für neue Geschäftsmodelle komplett alle Regeln über den Haufen geworfen oder es gilt auch hier: Das wird nix!


Schreck in der Abschlussrunde


Mal ehrlich - solange ein in den USA zugelassenes und tausendfach eingerüstetes Gerät wie das G5 von der EASA erstmal abgelehnt wird, weil die US-Luftfahrt-Zulassung nicht gut genug ist, brauchen wir doch über eine Zertifizierung von E-Taxis und autonomen Fluggeräten gar nicht nachzudenken - oder?
© Garmin 
In der Schlussrunde durfte man dann nochmal aufhorchen. Aber leider nicht im positiven Sinne. Mark Swan, Director of Safety and Airspace Regulation bei der CAA UK, schleuderte den Teilnehmern der Branche etwas entgegen, das man nur als Hohn bezeichnen kann.

Mit Hinblick auf das vorangegangene Panel zur gemeinsamen Nutzung des Luftraums durch herkömmliche Luftfahrt und autonome Drohnen erklärte der ehemalige RAF-Kampfpilot und Rechtsanwalt:

"You must become part of an integrated aviation system. Change your mindset. Share Airspace! The new entries [Drohnen]: They will destroy you if you don't adapt. If you don't grasp it the future will not be yours."

Er endete seine Einlassungen, indem er ein im Laufe der Konferenz mehrfach bemühtes Bild wiederholte: Die GA wird von Drohnen verdrängt und in einer Art Luftfahrt-Safaripark enden.

Wow! Ein Aufruf ausgerechnet an die GA-Branche, sich verändern zu müssen? Das ist, wie wenn man einem Einbeinigen befiehlt, gefälligst schneller zu rennen!
Nach allem, was ich in meiner Praxis erlebe, sind die Nutzer der GA die Letzten, die sich einer Modernisierung in den Weg stellen. Vielleicht hätte man Herrn Swan daran erinnern können, dass gerade die Behörde, die diese Veranstaltung abhielt, noch im Sommer der Ansicht war, die in den USA zugelassene Garmin G5-Auropilot-Installation für unsere Flugzeuge in Europa nicht zuzulassen zu können. Und das bei einem Produkt des führenden Herstellers, das in den USA tausendfach installiert ist! Pardon: Aber was soll das Geschwafel von den neuen Technologien, wenn nicht einmal so etwas klappt?

Entweder werden Drohnen nach komplett anderen Regeln spielen, dann können wir den Wandel aber auch umarmen ("embrace change"), solange wir wollen – es wird uns nichts nützen – oder es ist wirklich noch ein weiter Weg bis zum Himmel voller Amazon-Pakete und E-Taxis.

Gleiches gilt für die Lufträume. Swan ist schließlich für ein Luftraum-System verantwortlich, das in Großbritannien mit der Einteilung von managed (A) und unmanaged (G) Airspace vor allem auf die Trennung der Verkehrsarten setzt.
Würde er ADS-B ausgerüsteten Flugzeugen mit einfacher Hörbereitschaft den Einflug in die großen Luftraum-Alpha-Gebiete der Insel erlauben, wäre er vermutlich überrascht, wie groß die Bereitschaft zum "Sharing" des Luftraums in der GA ist!

Nein, die GA ist nicht das Problem. Wir wären vorne dabei, wenn sinnvolle und nachvollziehbare Ausrüstungsvorschriften uns eine größere Flexibilität und mehr Sicherheit im Luftraum erlauben. Wir wären auch bei moderner Navigations- und Flugführungs-Elektronik an vorderster Front, wenn die Zulassungsbehörden dies denn erlauben würden.

Zu sagen, dass wir uns schneller bewegen müssen, ist etwa so sinnvoll, wie einem Menschen mit Betonklötzen an den Füßen zu sagen, er solle höher springen. Ich hoffe sehr, dass wir nicht mit ansehen müssen, dass nur eine bestimmte Verkehrs- und Antriebsart in den Genuss einer neuen Flexibilität kommt.
Fazit


Patrick Ky bewies in seinem Schlusswort ein Gespür für die Teilnehmer und die Branche und brachte die Konferenz wieder auf den Boden der Realität zurück.
Patrick Ky, der offenbar ein gut ausgeprägtes Gespür für die Stimmung in der Branche und auf der Konferenz hat, lenkte in seinem Schlusswort die Aufmerksamkeit denn auch wieder auf die tatsächlichen Probleme der Branche. Gefragt, was für ihn die GA-Roadmap 2.0 beinhalte, erklärte er mehrfach und nachdrücklich, dass es gelte, erst einmal die Roadmap 1.0 aus dem Jahr 2014 wirklich und vollständig umzusetzen. So viel Pragmatismus von ganz oben – das war erfreulich zu hören.

Die EASA Safety Konferenz 2018 war mit der vier Jahre zuvor nicht zu vergleichen. Während man in Rom die konkreten Probleme der GA-Branche thematisierte, wurde weit mehr als die Hälfte der Zeit in Wien nach Ansicht des Autors mit elektrogetriebenen Luftschlössern verbraucht. Nur das erste und das letzte Panel der Konferenz befassten sich mit den tatsächlichen Sachverhalten der heute existierenden und praktizierten Luftfahrt in Europa. Das war ein bisschen wenig Gulasch und ziemlich viel Soße, wie man in Wien sagen würde.

Erfreulich kann der Eindruck bewertet werden, dass die EASA in ihrem Bemühen, die GA am Leben zu erhalten und kostengünstig werden zu lassen, nicht nachlässt. Dass hier Rückenwind von ganz oben weht, ist unendlich wichtig, und der Beitrag von Ky sollte nicht unterschätzt werden. Er und sein Team der GA-Roadmap stellten sich auch in den Networking-Pausen und beim abendlichen Empfang unermüdlich den Fragen der Teilnehmer. Darin lag in diesem Jahr der eigentliche Wert der Konferenz.

Videoaufzeichnung der Konferenz (Auszüge).

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Jetzt wäre ein wirklich guter Zeitpunkt Pilot und Flugzeug zu abonnieren!
5. Dezember 2018: Von Jan Brill 

Jeppesen Mobile FD VFR ist nach wie vor die unserer Ansicht nach beste VFR-Kartendarstellung für Europa. Die App bietet:

  • Stufenlos Zoomen von der Rollkarte bis zur Übersicht
  • Automatische Luftraumwarnungen
  • NOTAMs für Route und Datum
  • Graphisches Wetter
  • Kontinuierliche Kartendarstellung in allen Flugphasen.

Bestellen Sie sich also jetzt die starken Seiten der Allgemeinen Luftfahrt im Abonnement nach Hause. Sie können das Heft im Print oder online als PDF oder in beiden Formen beziehen. Oder verschenken Sie an Jahresabonnement. Sie schenken damit

  • aktuelle Informationen,
  • objektive Testberichte aus der Praxis,
  • Tips und Hilfestellung,
  • Unterhaltung,
  • Adressen der besten Luftfahrtfirmen,
  • die Option, an der nächsten Leserreise teilzunehmen,
  • interessante Berichte und Reportagen aus erster Hand.

Der Beschenkte erhält eine mit dem ersten Heft eine nette Grusskarte.

Teilnahmebedingungen: Der Empfänger des Abonnements, also Sie oder der Beschenkte, darf im letzten Jahr kein Abo bezogen haben.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Termine für Seminare 2019
5. Dezember 2018: Von Jan Brill 


Das Seminar in diesem Jahr war von Wetter her optimal schlecht! Genug IMC um wirklich IFR zu fliegen aber gerade noch so, dass die beiden Lisas nicht im Eis stecken blieben.
Unser Seminarprogramm beginnt mit dem IFR-Kickstarter. Den halten wir dieses Jahr schon im Februar ab, da Lisa B im März eventuell einen größeren Avionikumbau vor sich hat.

Machen Sie doch einfach Ihre erste IFR-Stunde mit uns! Steigen Sie mit einem unserer IR-Lehrer in Lisa ein und fliegen Sie Ihre erste IFR-Ausbildungsmission. Und die zählt schon gleich für Ihr Instrument- oder Enroute-Instrument-Rating!

Wir machen mit Ihnen ein ausführliches Vorbereitungsbriefing und fliegen dann eine Trainingsstunde mit (hoffentlich) IMC, einem Approach und jeder Menge Instrument-Flying.

Im Vorbereitungsbriefing geht es vor allem um die neuen Wege zum IR und wie man zu welchem Rating kommt. Ausserdem machen wir natürlich eine gründliche Vorbesprechung des Fluges mit Ihnen.

Termin: 16. und 17. Februar 2019 (je ein Tag). Zur Buchung.


Unsere beiden Theorie-Seminare finden im März statt. Am Samstag den 9. März steht VFR ins Europäsche Ausland auf dem Programm. Die Themen:

  • Methodik der Flugvorbereitung (Checkliste: Was muss ich lesen/beachten?)
  • Informationsquellen Jeppesen, Elektronische Streckenkartem, EAD
  • Wetterinfos im Ausland
  • Flugplanaufgabe im Ausland
  • Praxisbeispiele: Flugvorbereitung in die Nachbarländer
  • ATC-Besonderheiten in Frankreich, Spanien, Skandinavien und der Adria
  • Elektronische Kartenlösungen
  • Infrastruktur und Tipps zur Kostenreduzierung
  • Praxiserfahrungen

Zur Buchung


Und am Sonntag den 10. März befassen wir uns mit IFR-Flugplanung und -Wetter in Europa:

  • Grundlagen der Routenplanung
  • Flugplanung manuell mit CFMU
  • Moderne Tools: Rocket-Route, Blitzplan, DFS-AIS und HomeBriefing
  • Elektronische Kartendarstellung: Jeppesen und EAD
  • IFR-Wetterbedingungen und sinnvolle Flugzeug-Ausrüstung
  • Wetter bei der Planung und in der Luft: PC-Met, Jeppesen, Golze ADL

Zur Buchung


Wir freuen uns drei interessante Veranstaltungen mit Ihnen! Ort ist jeweils der Flugplatz Mainz. Es gibt einen Imbiss und Getränke.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Muttis A340
3. Dezember 2018: Von Jan Brill an Chris _____

Liebe Foristen,

ich glaube wir machen den Thread mal zu. Hat rein gar nichts mehr mit Allgemeiner Luftfahrt zu tun. Politikforen gibt es zur Genüge.

Schönen Abend,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

Diskussion geschlossen / Thread closed


Wartung | Beitrag zu Einsatzverfügbarkeit unserer Flugzeuge
2. Dezember 2018: Von Jan Brill an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Ich weise nochmals auf den oben erwähnten Unterschied zwischen Dispatch Availablity und Dispatch Reliability hin. Von daher ist auch der Titel des Threads nicht ganz glücklich.

... danke für den Hinweis, es geht in dem Zeitungsbericht um beide Größen. Mangels brauchbarer Definition von Verfügbarkeit beschränke ich mich in meinem Beitrag aber auf die Ausfallrate. Tut mir leid wenn das nicht gleich klar geworden ist, ich habe das jetzt nochmal deutlicher gemacht.

viele Grüße,
Jan

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Einsatzverfügbarkeit unserer Flugzeuge
2. Dezember 2018: Von Jan Brill an Lutz D.

Hi Lutz,

interessant wäre wirklich zu erfahren wie die Einsatzbereitschaft ermittelt wird. Leider hat der Bild-Reporter hier wohl nicht nachgefragt. Zählt Regelwartung hier mit rein?

Aber auch die zwei Prozent Ausfall erscheinen mir hoch. Immerhin doppelt so hoch wie bei der ollen Bonnie und vier mal so hoch wie bei einer Turboprop im Ambulanzflugbetrieb.

Mir geht's aber weniger um den Vergleich mit der Flugbereitschaft, der sowieso an allen Ecken hinkt, sondern wiel mehr um die Frage wie die Zuverlässigkeit bei anderen GA-Flugzeugen in der Praxis ist. Ich meine damit tatsächlich geplante Missions: Wir denken wir könnten fliegen, das Flugzeug hat aber andere Vorstellungen...

viele Grüße
Jan

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Einsatzverfügbarkeit unserer Flugzeuge
2. Dezember 2018: Von Jan Brill an Alexander Callidus

... bin ich mir nicht so sicher. Ich habe das Originalzitat gesucht. Den originalen Bild-Artikel kann ich nicht abrufen, aber die Zitate bei Welt, Spiegel und BR sprechen allesamt tatsächlich von 89% ! Das wäre ein ganz schöner Klopper...

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Diskussion Einsatzverfügbarkeit unserer Flugzeuge
2. Dezember 2018: Von Jan Brill  Bewertung: +6.00 [6]

Ich würde gerne die folgende sehr interessante Frage aus dem A340-Thread aufgreifen und in eine neue Diskussion umtopfen:

"Mit nur zwei Prozent Ausfallquote bei Regierungsflügen in den letzten beiden Jahren und einer durchschnittlichen Einsatzbereitschaft von 89 Prozent ist die Flugbereitschaft statistisch sehr zuverlässig". Verteidigungsministerin in der Bild.

Eine Frage an die Professionellen hier: sind das gute, schlechte oder normale Zahlen? Warum nimmt sie keine älteren Daten dazu? 2% abgesagte Flüge (incl Wetter?) würden in Frankfurt etwa 30 gestrichenen Flügen täglich entsprechen.

Okay, wenn das richtig zitiert ist und von der Leyen zwei Prozent Ausfall und 89% Verfügbarkeit gesagt hat, wären das für den Bereich in dem ich Flugzeuge betreibe katastrophale Zahlen.

Gehen wir mal davon aus dass Dispatch Reliability wie folgt definiert ist: Ein Flug der aufgrund von technischen Problemen um mehr als 15 Minuten verspätet ist oder nicht zum Bestimmungsort fortgesetzt werden kann erfüllt die Erfolgskriterien nicht. Wie ist die Verfügbarkeit definiert? Keine Ahnung.

Ausfall ist dann nicht allzu schwer zu ermitteln. Drei Beispiele aus verschiedenen Betriebsreglements der letzten 12 Monate:

1) Bonnie

Unsere 65 Jahre alte Vintage Bonanza. Privat nach FAR Part 91 betrieben. Was also gehen muss um das Flugzeug loszuschicken ist in AFM Chapter 2 und AC 91-67 festgelegt. Letzterer ist zwar zurückgezogen aber trotzdem noch sehr hilfreich. Seit Januar 2018 hat das Flugzeug 230 Flüge und 244 Stunden absolviert.

Zwei davon waren technische Ausfälle. Einmal ein elektrischer Defekt im Klappensystem und einmal eine zu niedrige Öldruckanzeige. Der Rest konnte technisch gesehen stattfinden.

Macht 0,87% Ausfallrate oder 99,13% Dispatch Reliability.

2) Cheyenne

Im gewerblichen Flugbetrieb eingesetzt und der MEL des Operators unterworfen. Im gleichen Zeitraum ist das Flugzeug 429 Stunden geflogen und hat 331 Flüge absolviert. Dabei gab es ebenfalls zwei Ausfälle. Ein geplatzter Reifen (auf einem Trainingsflug) und ein defekter Starter-Generator bei einer Überführung in die Werft.

Macht 0,60% Ausfallrate oder 99,40% Dispatch Reliability.

Ausfälle aufgrund von FDRZ gab's gar keine. Das hat ein guter Betrieb im Griff.

3) Die beiden Lisas

Die beiden AA5A werden ebenfalls nach Part 91 betrieben, allerdings entscheiden sich Kunden oft nicht zu fliegen, auch wenn das rechtlich möglich wäre. Wir akzeptieren das in aller Regel. Nehmen wir hier die reservierten Tage als Maß. Beide Flugzeuge zusammen wurden seit Januar für 451 Tage reserviert. 17 Tage haben wir Kunden wegen technischer Probleme gutgeschrieben.

Macht 3,74% Ausfallrate oder 96,26% Dispatch Reliability.



Man sieht also, dass zwei unterschiedliche Betriebsarten in der GA allesamt deutlich besser abschneiden. Dabei bedeutet das nicht, dass ein Flugzeug befundfrei ist. Alle vier Flugzeuge haben ständig Wehwehchen, die man teilweise lange mit sich rumschleppen muss. Das führt aber eben nicht zum Ausfall.

Insbesondere beim Betrieb der Cheyenne ist das frühzeitige Erkennen von sich anbahnenden Problemen der Schlüssel zu einer hohen Einsatzverfügbarkeit. Mit einem Tropfen Fluid am Actuator kann man natürlich den Einsatz noch zu Ende fliegen. Zu lange aufschieben darf man das aber nicht. Je größer die Flugzeuge werden, desto wirksamer sind die Werkzeuge zur Früherkennung von Problemen.

Anders ausgedrückt: Mit 2% Ausfallrate hätten wir seit 2005 nicht eine Leserreise ohne Ausfall an unserem Flugzeug fliegen können. Eine gruselige Vorstellung! Bei 89% Verfügbarkeit würden im Monat 2,5 Ambulanzflüge mit der Cheyenne ausfallen. Mit allen Folgen für den Patienten. Da hätten sich die Gesundheitsträger sicher schon andere Lösungen gesucht ...

Ich war beim Herausziehen der Zahlen trotzdem überrascht über die doch recht guten Werte. Gefühlt schlägt man sich ja ständig mit technischen Problemen herum. Aber wirkliche Ausfälle produzieren diese doch erstaunlich selten.

Wie sieht's bei Euch aus? Wie zuverlässig könnt Ihr Eure Flieger einsetzen? Welche Maßnahmen haben sich bei Euch als wirksam erwiesen die Dispatch Reliability zu erhöhen?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
12. November 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel Bewertung: +2.00 [2]

Moin, kurzes Feedback von der EASA Safety Konferenz letzte Woche zum Thema:

1) Die EASA steht zur DTO Regelung und Vertreter der GA-Roadmap haben mehrfach betont, dass diese Training ohne vorherige Genehmigung ermögliche.

2) Im Gespräch mit zwei anwesenden dt. Landesluftfahrtbehörden auf Sachbearbeiter/Teamleiter-Ebene: Wer eine DTO deklariert kann sofort anfangen zu schulen so lange er ein genehmigtes Ausbildungsprogramm nutzt. Wörtlich: "z.B. eines das in einer ATO schonmal genehmigt wurde."

3) Es bestehen zurzeit keine Bestrebungen das Thema der Ausbildungsleiter für verschiedene Trainings-Sites genauer zu behandeln. Hier erweisen sich meine Befürchtungen aus dem vorangegangenen Artikel zumindest bislang als unbegründet. In diesen zwei Behörden wird da wohl niemand ein Fass aufmachen (Niedersachsen, Bremen).


Zwischenfazit: Wie so oft sind die Verlautbarungen der EASA und die angestrebte Umsetzung unserer Behörden im Detail unterschiedlich. Die EASA sagt es kann "gleich losgeschult" werden, die zwei im Gespräch unverbindlich befragten Landesluftfahrtbehörden sagen "ja, wenn ein genehmigtes Ausbildungsprogramm genutzt wird."

Ob das Programm von der eigenen Behörde oder von einer anderen genehmigt wurde scheint diesen beiden Landesbehörden wurscht. Das ist erfreulich und macht die Sache einfacher.

Ich würde also dringend empfehlen – wenn es in der DTO sofort losgehen soll – ein Programm von einer ATO zu nutzen oder das eigene vorab genehmigen zu lassen. Ich wüsste im Moment zwar nicht welches Interesse eine ATO haben sollte die Nutzung eines hart erarbeiteten Ausbildungsprogramms zu lizenzieren aber vielleicht fühlen sich ja Dachverbände berufen hier tätig zu werden.

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Warum ist die Allgemeine Luftfahrt in den USA so viel sicherer als in Europa?
6. November 2018: Von Jan Brill an 

mich interessiert immer noch, in welcher Form die vielen privat geflogenen TPs und Jets in den USA in diese Statistik einfließen und diese eventuell verfälschen. Weißt Du darüber etwas?

So wie ich die Erläuterungen auf S. 36 verstehe sind die Jets< 5,7 to im Nall-Report mit drin:

The following aircraft categories and classes are included in this year’s Nall Report:

• Piston single-engine
• Piston multiengine
• Turboprop single-engine
• Turboprop multiengine
• Turbojet

• Helicopter
• Experimental
• Light Sport

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Warum ist die Allgemeine Luftfahrt in den USA so viel sicherer als in Europa?
6. November 2018: Von Jan Brill an  Bewertung: +1.00 [1]

... danke, ja über die unterschiedlichen Gesamtstundenzahlen hatte ich mich auch gewundert. Geradezu unglaublich ist, dass die Rate der tödlichen Unfälle über Jahre gleichbleibend ist. Das wäre die statistische Fluke des Jahrhunderts. Auch der Verlauf der Gesamtrate bei der EASA ist eher glatt...

Ich hatte im Nall-Report die Gesamtrate von 0,92 genommen um das Tranings-Segment mit einzubeziehen. Ich denke aber die sind bei der Figure 5 ebenfalls mit drin, deshalb sind die 1,13 wohl die bessere Entsprechnung für die EASA NCO Tabelle 20.

viele Grüße,
Jan

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Warum ist die Allgemeine Luftfahrt in den USA so viel sicherer als in Europa?
6. November 2018: Von Jan Brill an 

die Rate der tödlichen Unfälle aber nur etwa 1/3 höher. Es gibt bei uns also vor Allem mehr leichte Unfälle.

... sorry, aber wie kommst Du auf 1/3 höher? Für 2015 lese ich:

FAA: 0,92 tödliche Unfälle pro 100.000 Stunden
EASA: 1,6 bis 1,8 tödliche Unfälle pro 100.000 Stunden (je nachdem wie man den Graphen ausliest)

Wären für mich eine 1,7 bis 1,9 mal höher und gerade das erschreckt mich.

viele Grüße von der EASA-Konferenz in Wien,
Jan

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Warum ist die Allgemeine Luftfahrt in den USA so viel sicherer als in Europa?
5. November 2018: Von Jan Brill an Chris _____ Bewertung: +6.00 [6]

... danke für den interessanten Beitrag. Hier einige meiner Überlegungen dazu:


Was ist in beiden Systemen gleich oder weitgehend ähnlich?

1) Das Gerät. Wir fliegen mit den selben Kisten, größtenteils auch gleich gewartet auf Basis der Hersteller MM, letzteres wäre aber auch nachrangig da Technik-Versagen nicht der entscheidende Faktor ist.

2) Topographie und Wetter: Beide Regionen haben in etwa den gleichen Mix aus leichteren und meteorologisch anspruchsvolleren Bedingungen.

3) Grundlegende kulturelle Prägung: Beide Regionen sind westlich geprägt, mit ähnlichen Vorstellungen von Risiko und Risikovermeidung und individueller Verantwortung.


Was ist in beiden Systemen stark unterschiedlich?


1) Die Ausbildung

2) Die Regeln

3) Das ATC-Umfeld


Den deutlichsten Unterschied zu den USA merke ich immer wieder darin, dass US-Piloten, auch solche die sich nicht täglich und beruflich mit der Fliegerei befassen, in den relevanten Bereichen eine recht genaue Regelkenntnis haben.

Fragen Sie einen x-beliebigen US PPL-IR Piloten wann er einen Alternate braucht und welche Minima dieser aufweisen muss und sie haben gute Chancen auf eine richtige oder weitgehend richtige Antwort. Das ist bei uns nicht der Fall, weil die Regeln zu komplex sind.

Und solche Beispiele gibt es reichlich.

Die Frage ist: Tragen Regeln überhaupt zur Sicherheit bei? Ich denke wir arbeiten alle mit der Hypothese, dass das zumindest grundsätzlich so ist. Dann sind wenige Regeln die bekannt sind und befolgt werden besser als viele die keiner mehr überschauen kann.

Bei der Ausbildung ist mein Eindruck dass eines unserer Haupt-Defizite in der mangelnden Standardisierung liegt. Egal ob Sie in Anchorage oder Texas den PPL machen, Platzrunden werden immer gleich geflogen, der IR-Scan immer gleich gelehrt und der Checkride/BFR läuft nach den immer gleichen PTS ab. Auch das ist bei uns nicht der Fall.

Zusammenfassend: Man hat in den USA eine Chance auch als Privat-Pilot der die Fliegerei als Hobby betreibt die relevanten Regeln, Techniken und Verfahren zu überschauen. Man kann den Überblick behalten über alle kritischen Bereiche der Tätigkeit. Wer – der sich nicht beruflich und ständig damit befasset – kann das bei uns von sich sagen?

Meine Ansicht zu den Unterschieden im ATC-Umfeld und den möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit würde den Rahmen hier sprengen, damit werden wir uns in einem der nächsten Hefte beschäftigen.

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Warum ist die Allgemeine Luftfahrt in den USA so viel sicherer als in Europa?
5. November 2018: Von Jan Brill an  Bewertung: +6.00 [6]

Am Ende würde bezüglich Regulatorik höchstens ein "ganz oder gar nicht" Ansatz der Übernahme der US-Regularien erfolgversprechend sein - das können wir aber aus vielen Gründen nicht wollen!


Mal 'ne provokante Frage: Warum "können wir das nicht wollen" ? Ich habe vor Jahren auch gedanklich mit den Augen gerollt wenn das bei EASA-Meetings und Konferenzen zur Sprache kam. Ich beobachte aber auch seit Jahren wie gut gemeinte Verbesserungen am EASA-Regelwerk die Komplexität keinesfalls verringern.

Von dem sensationellen Gesichtsverlust einmal abgesehen – was spräche rein fachlich dagegen im FCL-Segment die US-Regeln 1:1 zu übernehmen?

viele Grüße
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Warum ist die Allgemeine Luftfahrt in den USA so viel sicherer als in Europa?
5. November 2018: Von Jan Brill  Bewertung: +5.00 [5]

Es ist erfreulich, dass die EASA mit dem Safety-Review endlich eine Datenbasis zur Verfügung stellt, die einen halbwegs aussagekräftigen Vergleich erlaubt. Das Ergebnis dieses Vergleichs ist allerdings ernüchternd.


Ist die Methodik statistisch belastbar?

Auf der einen Seite stehen im EASA Safety Review Kapitel 4b die NCO Operations mit Flächenflugzeugen. Das schliesst privaten Flugbetrieb und Flugschulen unter 5.700 kg mit EASA-Registrierung ein. Für die USA betrachtet der Nall-Report den privaten Flugbetrieb und Flugausbildung mit Flächenflugzeugen unter 5.700 kg mit US-registrierten Flugzeugen, schließt Jets aber aus.
Nach unserer Ansicht ergibt dies allenfalls einen Fehler zu Ungunsten der USA, da Jets vermutlich viele Stunden aber wenig Unfälle in die Statistik einbringen.

Unklar ist bei beiden Reports allerdings die Methode nach der die Flugstunden ermittelt werden. Während für die EASA mittels Part-M theoretisch die Möglichkeit einer verlässlichen Erhebung besteht, macht der Safety-Review hier keine Aussage zur Methodik. Segelflugzeuge und Ballone sind in beiden Betrachtungen nicht berücksichtigt.

Unterschiede USA / EASA


Die Zahlen des EASA Annual Safety Reviews (oben) und den Nall-Reports (unten). Der Rückgang der absoluten Unfallzahlen bei der EASA ist nicht aussagekräftig, da das Verhältnis zu den geflogenen Flugstunden fehlt. Bei der Betrachtung der Rate pro 100.000 Flugstunden (unten) fällt zum einen auf, dass die Unfallraten im Vergleich zu den USA erschreckend hoch sind: Fast doppelt so viele Unfälle pro Flugstunde und 1,6-mal so viele tödliche Unfallereignisse wie unter den Regularien der FAA. Zum anderen ist der Verlauf von 2014 nach 2016 für Kenner solcher Statistiken erstaunlich gleichmäßig. In keinem Zwei-Jahres-Intervall weist diese Kennlinie in den USA dieselbe Steigung aus. Eine genauere Prüfung der Auswertung scheint notwendig. Erfreulich ist aber, dass die EASA überhaupt eine Rate ermittelt und veröffentlicht und sich somit dem direkten Systemvergleich mit den USA stellt.
© EASA; AASI 
Wenn Gesetzgebung irgendeinen Einfluss auf die Unfallzahlen hat, dann sind wir in Europa auf einem katastrophalen Irrweg! Leider geht der Safety Review der EASA nicht ansatzweise so tief auf die Kausalzusammenhänge ein wie der Nall-Report, sodass z.B. ein Vergleich der VFRintoIMC-Unfälle nicht möglich ist. Der Gesamttrend ist aber auch so deutlich erkennbar. Wenn wir unsere Faktoranalyse soweit vereinfachen dürfen, dass wir davon ausgehen, dass Regulierung der Hauptunterschied zwischen der GA in Europa und den USA ist, dann lässt sich auf Basis der EASA-eigenen Daten sagen: Unser System ist im Vergleich mit dem der FAA deutlich weniger sicher.

Und der Trend in Europa ist ein langfristiger. Seit 2007 stagnieren die Zahlen. Seit 2014 gibt der Report eine Rate an und die ist zumindest bei den tödlichen Unfällen leider eine Gerade.

Man kann also die im Vergleich zu den USA hohen Unfallraten nicht allein bei der EASA abladen. Der Zustand bestand schon lange vorher. Zumindest seit JAR fliegen wir in Europa deutlich gefährlicher als in den USA.

Welche Faktoren genau zu den Unterschieden in der Sicherheitsbilanz beitragen, ist eine Frage für die wissenschaftliche Forschung. Voraussetzung für den Lernprozess wäre jedoch zuerst einmal die Bereitschaft, die Fakten anzuerkennen. Für mich sind die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale:

  • Das FAA-System macht weniger, aber klarere Vorgaben.

  • Die US-Gesetzgebung betont in der GA die Verantwortung des Einzelnen (Pilot, CFI, DPE, A&P, IA), nicht einer Organisation.

  • Das FAA-System hat sich in den letzten 30 Jahren kaum geändert, was zu einer hohen Konstanz und weitreichenden Standardisierung auf allen Ebenen beigetragen hat.

  • Die US-Flugsicherung ist um Lichtjahre flexibler und leistungsfähiger als alle Flugsicherungen in Europa. Nur drei Stichworte: Flugregelwechsel, Wetterradar-Unterstützung, ADS-B-Uplink.

  • Die US-Infrastruktur ist um Größenordnungen besser ausgebaut. Das gilt nicht nur für ADS-B, sondern vor allem auch bei den IFR-Anflugverfahren. Ein Zustand, bei dem ein paar glorifizierte Prozesshansel wie in Schönhagen die Einrichtung eines simplen GPS-Anflugs über Jahre verzögern können, ist in den USA schlicht undenkbar.

Man kann jetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und sagen: Das werden wir nie ändern. Ohne gleich 10.000 Anflugverfahren zu veröffentlichen und die ATC umzukrempeln können wir aber endlich zu einem praktikablen Regelwerk in der GA finden.

Ich habe gerade vor zwei Wochen nicht weniger als 28 Seiten Papier an eine Luftfahrtbehörde geschickt, weil das Type-Rating eines Cheyenne-Piloten 13 Tage abgelaufen war. Die USA machen das mit einem ewig gültigen Classrating (MEL) für alle Twins und kommen trotzdem nur auf drei tödliche Unfälle für alle Twin-Turboprops im gesamten Jahr!

So gut wie nichts von dem, was wir besonders im Bereich Ausbildung und Prüfung veranstalten, dient der Sicherheit. Typeratings für Turboprops unter 5,7 Tonnen können ganz einfach weg. Single- wie Multiengine. Sie bringen nichts. Halter und Versicherer regeln die Anforderungen an die Flugerfahrung von King-Air- oder PC-12-Piloten in den USA offenbar deutlich besser.

ATOs und DTOs sollten optional sein. Wer fliegen lernen will, dem genügt ein Flugzeug und ein Fluglehrer. Wir erzeugen durch unseren ATO-Wahn einfach nicht mehr Sicherheit.

Ein Checkflug alle zwei Jahre in der Kategorie (Flugzeug, Heli) reicht. Was bringen fünf Checkflüge für SEP, MEL, King-Air, Cheyenne und TBM? Nichts, wenn man sich die nackten Zahlen anschaut.

Keine dieser Ansätze wird auch nur diskutiert. Die EU-Kommission brütet stattdessen seit vier Jahren über der Frage, ob Privatpiloten vielleicht irgendwann ein elektronisches Flugbuch führen dürfen!

Welche Faktoren erklären aus Ihrer Sicht die massiv höheren Unfallzahlen unter der EASA-Regulation?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Leserreise 2019: Russland, Alaska und der Westen der USA – Anmeldung zum Briefing
24. Oktober 2018: Von Jan Brill 


Der Flugplatz von Girdwood/AQY ist ein typischer Backcountry-Airstrip in Alaska und verschafft Zugang zum Alyeska-Resort im Churach State Park.
Eine ausführliche Vorstellung der Reise finden Sie hier zum Herunterladen. Die finden Sie Reisepläne hier als Excel-Datei.


Das für alle Teilnehmer verpflichtende Briefing findet am:

Samstag, den 2. Februar 2019,

von 12.00 bis 18.00 Uhr in Mainz (Hotel Atrium) statt. Danach haben wir ein gemeinsames Abendessen zum gegenseitigen Kennenlernen geplant. Da wir uns in Alaska und den USA in touristisch beliebten Regionen bewegen, müssen wir den Anmeldeschluss auf den 10. Februar festlegen.

Sie haben Interesse an einer der beiden Varianten? Dann melden Sie sich bitte frühzeitig zum Briefing an, das erlaubt uns einen ersten Rückschluss auf die vermutliche Gruppengröße:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Kosten erst kurz vor dem Briefing verlässlich beziffern können. Für eine grobe Kalkulation rechnen Sie bitte mit den Betriebskosten Ihres Flugzeugs sowie mit:

  • 700 Euro Gebühren pro Stopp in Russland pro Flugzeug,
  • 100 Euro Gebühren pro Stopp in Nordamerika,
  • 300 Euro Gebühren pro Stopp in Grönland und Island,
  • mindestens 250 Euro pro Person und Nacht im Doppelzimmer als Hotelkosten.


Unser eigenes Flugzeug, die Cheyenne II XL, wird vermutlich die Ostroute fliegen. Wenn Sie also keine eigene geeignete Maschine haben und trotzdem Russland und Alaska gern aus dem Cockpit erleben möchten, dann kontaktieren Sie uns. Sicher ist das aber noch nicht, wenn sich eine nette Crew für die Westroute findet, kann Max auch in diese Richtung fliegen – lassen Sie uns also wissen, woran Sie Interesse haben.

In jedem Fall werden beide Routen aber von einem erfahrenen Pilot und Flugzeug-Guide begleitet. Fragen zur Teilnahme mit dem eigenen Flugzeug oder als Pilot in unserer Cheyenne beantworte ich gerne.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
22. Oktober 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

... ich glaube nicht, dass wir zu einer gemeinsamen Sichtweise kommen. Müssen wir auch nicht, denn ich habe nicht über die Erteilung von Lizenzen für Ihre Schüler zu entscheiden. Es ist ja völlig okay wenn Sie zu einer anderen Interpretation der Vorschrift finden und ich wünsche Ihnen und Ihren Schülern viel Erfolg damit.

Vor der gegebenen Verordnungslage, insbesondere des AMC1 DTO.GEN.115(c) halte ich es im Interesse der Schüler allerdings für hochriskant z.B. eine PPL(A) Ausbildung zu beginnen so lange das Programm noch nicht genehmigt ist. Was machen Sie wenn nach fünf oder sechs Schülern die Behörde Unzulänglichkeiten findet (oder behauptet) und sich auf den Standpunkt stellt Sie hätten DTO.GEN.115(c) nicht erfüllt?

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
22. Oktober 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Nachdem die zuständige Behörde nach DTO.GEN.115(c) von der DTO das Ausbildungsprogramm und etwaige Änderungen dieses Programms erhalten hat, überprüft sie dieses Ausbildungsprogramm im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen Teil-FCL.
Hat die zuständige Behörde festgestellt, dass das DTO-Ausbildungsprogramm und etwaige Änderungen dieses Programms mit diesen Anforderungen übereinstimmen, teilt sie dies dem Vertreter der DTO schriftlich mit bzw. genehmigt das Ausbildungsprogramm mit einem Formblatt. [Quelle]

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
22. Oktober 2018: Von Jan Brill an Florian S. Bewertung: +6.00 [6]

*Alle* die hier etwas zur Sache beitragen ausser Jan Brill sind der Meinung, dass die neue DTO-Regelung ein sehr deutlicher Schritt in die richtige Richtung sind und die geäusserte Generalkritik von Jan keine Grundlage hat.


Es wäre schön, wenn Sie meine Meinung differenziert und halbwegs vollständig wiedergeben würden. Ich versuche die wichtigsten Punkte nochmal zusammenzufassen:

  • Natürlich ist die neue DTO-Regelung ein Schritt in die richtige Richtung

  • Sie greift aber zu kurz und die durch die Kommission außerhalb des CRT-Prozesses eingefügten Änderungen werden – vermutlich – dazu führen, dass die wesentlichen Merkmale (Schulungsbeginn direkt bei Abgabe der Erklärung) in Deutschland nicht realisiert werden können. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass durch den Genehmigungsvorbehalt weitere Merkmale der ATO in die DTO-Überwachung einfließen (Flugzeuge, Räumlichkeiten).
    Das ist jetzt weder besonders spitzfindig interpretiert noch meine angebliche LBA-Phobie, Fachanwälte die sich jeden Tag und beruflich mit diesen Vorschriften befassen sind zu ähnlichen Erkenntnissen gelangt.

  • Weitere beabsichtige Erleichterungen z.B. bei den Trainingsstetten werden durch die neuen Formulierungen zumindest in Deutschland – vermutlich – nicht umsetzbar sein.

  • Die restlichen Einschränkungn (z.B. dass die FI-Anwärterzeit von 100 Studnen nicht an einer DTO absolviert werden kann) machen die DTO deutlich weniger nützlich als von der EASA beabsichtigt.


Vielleicht täusche ich mich. Ich würde es mir wünschen.

Viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
21. Oktober 2018: Von Jan Brill an Achim H.

Wie ist dieser Widerspruch zu verstehen? Kommt es wirklich auf das LBA an?

Ist kein Widerspruch. Nur die Erfahrungen die ich bislang mit der Aufsicht über FCL-Ausbildungsbetriebe und der Interpretation der entsprechenden Vorschriften in Deutschland gemacht habe waren eben mit dem LBA. Die allermeisten DTOs werden bei den Landesluftfahrbehörden bleiben. Es ist natürlich möglich, dass da alles viel besser und praxisnäher ablaufen wird.

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
17. Oktober 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel

Mag schon sein, aber der AMC bezieht sich nunmal auf DTO.GEN.115 c) und nicht d).

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
17. Oktober 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel

Die Verordnung macht keinen Unterschied zwischen einreichen und verweisen:

Eine DTO legt der zuständigen Behörde zusammen mit der Erklärung das Ausbildungsprogramm vor, das sie für die Durchführung der Ausbildung nutzt oder zu nutzen beabsichtigt, [...]


Darauf bezieht sich dann der AMC. Wenn ich diesen Punkt nicht erfüllen kann muss ich warten bis die Behörde es genehmigt hat. Dann ist die Forderung des AMC wieder erfüllt.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
17. Oktober 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel

Wo lesen Sie in dem AMC, das normale Ausbildungsprogramme genehmigt werden muss? Man gibt die Deklaration ab und kann schulen. Die Behörde muss sich parallel innerhalb von 6 Monaten das Programm anschauen.


Ja, nur macht der AMC eben erhebliche Einschränkungen welche Programme man überhaupt einreichen darf. Nämlich nur solche die

a) bereits genehmigt sind oder

b) von der Behörde herausgegeben wurden.

Und ums noch etwas unangenehmer zu machen, muss das nicht durch irgendeine Behörde passieren, sondern durch die für Ihre DTO zuständige Behörde.


Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
17. Oktober 2018: Von Jan Brill an Sabine Henzel

Das ist in Deutschland genauso. Herr Brill liegt komplett falsch. Die Verordnung ist genau so, wie sie sein sollte.

Vielleicht. Hoffentlich. Aber haben Sie schon mal einen Audit durch das LBA mitgemacht? Ein Satz wie:

Findet eine der von einer DTO nach Punkt DTO.GEN.110(a)(1) und (2) angebotenen Ausbildungen an mehreren Flugplätzen statt, hat die DTO [...] für jeden weiteren Flugplatz einen stellvertretenden Ausbildungsleiter zu benennen, dem auf diesem Flugplatz die Aufgaben nach Punkt DTO.GEN.210(a)(2)(i) bis (iii) obliegen

wird da genau so interpretiert wie er auf dem Papier steht. Ich sage nicht dass das sinnvoll ist, aber wir sollten im Interesse unserer Schüler nicht unserem Wunschdenken folgen.


Sie können nicht einfach ein Programm einreichen uns los-schulen. Das Programm muss durch die für Sie zuständige Behörde unabhängig von der Organisation allgemein genehmigt oder eben von der für Sie zuständigen Behörde herausgegeben worden sein. Das hat Florian Smith ja selber nochmal im AMC1 belegt. Ich sehe darin eine erhebliche Abweichung von der urspränglichen Zielsetzung der DTO.

Ich sage nicht, dass das nicht lösbar wäre. Eine Dachorganisation könnte z.B. ein solches Programm für die üblichen DTO-Kurse schreiben und von allen RPs und dem LBA genehmigen lassen. Oder beim Ministerium macht jemand einen auf vernünftig und gibt entsprechende Programme verbindlich für alls Landesluftfahrtbehörden und das LBA heraus. Aber direkt loslegen ist in der vorliegenden Fassung leider nicht drin.


viele Grüße
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Entkernt – neue DTO-Regelung in Kraft
17. Oktober 2018: Von Jan Brill an Florian R.

... nochmal etwas präziser zu dem AMC1 DTO.GEN.115(c):

Das steht's ja auch nochmal im in der Durchführungsverordnung. Das Programm darf nur eingereicht werden wenn es entweder von der zuständigen Behörde selbst herausgegeben wurde oder als FCL-konform verifiziert wurde.

Das ursprüngliche Ziel der DTO "einrichen -> losschulen" könnte somit nur erreicht werden, wenn:

a) Die Behörde ein Programm allgemein anstatt ATO-spezifisch genehmigen würde und der Halter der Genehmigung einer Nutzung durch eine andere DTO zustimmt.

oder

b) Wenn die Behörde selber ein Programm herausgibt.

Beides ist möglich – nur nach meiner bisherigen Erfahrung zumindest in D nicht sonderlich wahrscheinlich. a) würde ein komplettes Umdenken bei der Behörde erfordern. Ein Ausbildungsprogramm müsste unabhängig von den Bedingungen der Organisation, also unabhängig von verwendeten Flugzeuge, Personal, Räumlichkeiten, Sicherheitsstrategie (a.k.a. SMS) und Training-Sites genehmigt werden. Möglich, braucht aber ein kleines Weltwunder. b) Würde bedeuten, dass die Behörde selber ein Programm entwickelt und dafür die Verantwortung übernimmt. Das bedarf eines deutlich größeren Weltwunders.

Das Problem ist auch: Der AMC spricht von "the competent authority". Das bedeutet in der Terminologie die für die DTO zuständige Behörde. Man kann also nichtmal ein Programm des RP Kassel nehmen, wenn man im Zuständigkeitsbereich des RP Darmstadt tätig ist. Man kann auch auf kein allgemein genehmigtes Programm der AustroControl nehmen wenn man in Deutschland sitzt. Auch daher sind Allgemein-Programme durch z.B. AOPA oder DAeC m.E. im Moment nicht möglich.

Ich will wirklich nicht Spielverderber sein. Aber ich beobachte seit 2011 wie dieser Kram durch unsere Behörden umgesetzt wird. Und der Teil-DTO öffnet hier eine Menge großer Einfallstore um die beabsichtigte Veränderung zu blockieren. Daher meine kritische Haltung zu der Verordnung und dem AMC.

viele Grüße
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

  1922 Beiträge Seite 14 von 77

 1 ... 14 15 16 17 18 19 20 ... 76 
 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang