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46 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | IRI vs. FI (IR)  
7. Mai 2013: Von Jochen Dimpfelmoser 
Kann mir jemand den Unterschied erkälten zwischen einem IFR Rating Instructor (FCL.905.IRI IRI) und einem Flight Instructor IFR (FCL.905.FI ) .
7. Mai 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Jochen Dimpfelmoser
Der IRI ist ein Lehrer, der zunächst nur IFR ausbilden darf und auch keinen "vollen" Fluglehrer-Lehrgang absolviert hat. Ein FI kann dagegen immer mit einem Fußgänger anfangen und, wenn er zusätzliche Lehrqualifikationen erworben hat, auch IFR und Klassen-/Musterberechtigungen ausbilden. IRI bzw. noch deutlicher bei CRI/TRI, sind eher der Praxis in großen Flugbetriebsorganisationen geschuldet, um den sehr praxiserfahrenen Piloten zu ermöglichen, ihr Wissen an jüngere Piloten weiterzugeben, ohne den "Ballast" einer Basis-Ausbildung zum Fluglehrer.

Ein FI hat zum Beispiel deutlich niedrigere Mindestvoraussetzungen, um auch IFR ausbilden zu können, als ein IRI. Der IRI benötigt mindestens 800 Stunden unter IFR, um dann mit einem "relativ" kurzen IRI-Lehrgang auch IFR ausbilden zu dürfen. Dagegen benötigt ein FI nur 200 Stunden unter IFR als Mindestvoraussetzung, da man wohl annimmt seine stärker auf Didaktik ausgelegte "FI-Grundausbildung" sowie die mindestens 100 Stunden umfassende praktische Lehrerfahrung sind mindestens gleichwertig zur höheren Praxiserfahrung des reinen IRI.

Gruß,
Michael
7. Mai 2013: Von Markus Vogt an Jochen Dimpfelmoser
Hallo Jochen,

Der FI(A) mit min. 200h (150h als PIC), 10h IR-Ausbildung + Fluglehrerausbildung darf Flugschüler ab "Fußgänger" ausbilden. Falls er selbst die Instrumentenflugberechtigung, min. 200h IFR-Zeit und eine (5h) Zusatzausbildung zum FI(I) hat, darf er auch IR(A) ausbilden. -> JAR-FCL 1.330

Der IR(I) mit min. 800h IFR-Zeit + Theorie-Ausbildung + 10h Flugausbildung darf "nur" (keine Wertung!) IR(A) ausbilden (im Sinne von "weiterbilden"). -> JAR-FCL 1.390

Nach meinem Verständnis richtet sich der IR(I) an ATPL-Inhaber, die jede Menge Jet- und IFR-Erfahrung haben, aber evtl. die Voraussetzungen für Ausbildung SEP nicht erfüllen?

Markus>

7. Mai 2013: Von Markus Vogt an Markus Vogt
Oops, Michael war schneller ;-)
7. Mai 2013: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing
Warum hab ich dann doppelt so viel pro Stunde für den IR-Lehrer als für den PPL-Lehrer bezahlt? :-)
7. Mai 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H.
Tja, Preise haben mit der Ausbildung nichts zu tun. Das regeln Angebot und Nachfrage. Oder andersherum, Du hast wahrscheinlich in der PPL-Ausbildung viel zu wenig bezahlt ;-)

Ganz extrem:
Die Ausbildung zum CPL(H) kostet mehr als das Zehnfache im Vergleich zu einem Busfahrer. In der Arbeitsfliegerei kann der Pilot aber froh sein, wenn er in etwa denselben Stundenlohn wie ein städtischer Busfahrer bekommt, von Arbeitsplatzsicherheit ganz zu schweigen.
7. Mai 2013: Von Jochen Dimpfelmoser an Markus Vogt
Die Vorausetzungen für IRI und FI (IR)sind mir klar aber letztlich dürfen bei das selbe ausbilden, beispielsweise eine PPLA Inhaber zum IR.

Das Interssante dabei ist, den IRI benötigt man um IRE zu werden. Mit einen FI (IR) geht das nicht
FCL 1005IRE
a) IRE(A). Bewerber um ein IRE-Zeugnis für Flugzeuge müssen Inhaber einer IRI(A) sein

Vom FI (IR) steht da nix. Für mich impliziert diese Aussage, dass der IRI die höher wertige Lizenz ist oder liege ich da falsch.
7. Mai 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Jochen Dimpfelmoser
Richtig, beide dürfen dasselbe ausbilden.

IRE(A) ist dann die Prüfberechtigung für den IRI(A). Ein FI(A) würde als Prüfer ein FE(A) sein, der ebenfalls - je nach Berechtigung - Prüfer für IR sein kann.

Ich würde in diesem Zusammenhang nicht von höher- oder minderwertiger sprechen, bestenfalls von spezieller und allgemeiner. Der FI ist der "allgemeinere" Fluglehrer, während der IRI "speziell" IR ausbilden darf.

Grüße,
Michael
7. Mai 2013: Von Jochen Dimpfelmoser an Mich.ael Brün.ing
IRE(A) ist dann die Prüfberechtigung für den IRI(A). Ein FI(A) würde als Prüfer ein FE(A) sein, der ebenfalls - je nach Berechtigung - Prüfer für IR sein kann.


Das bezweifle ich, denn in der FCL1000 zum FE wird in keinem Wort erwähnt,dass der FE unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls IR prüfen kann. Das scheint mir alles recht verwirrend .........
7. Mai 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Jochen Dimpfelmoser
Interessant! Du hast recht. Es steht explizit so nicht drin. Ich bin allerdings bislang immer von einem FE(A) gecheckt worden, sowohl initial, als auch in der jährlichen Befähigungsüberprüfung.

In der Praxis macht ein IRE(A) auch wenig Sinn, da der IR-Check ja meist mit der Verlängerung der Klassen- oder Musterberechtigung gemeinsam gemacht wird. Ich kenne jedenfalls niemand, der IR vollkommen losgelöst verlängert.

Michael
8. Mai 2013: Von RotorHead an Mich.ael Brün.ing
Einen IRE braucht man für den Ersterwerb eines IR. Grundsätzlich sind FI-IR und IRI gleichwertig, das IR und auch den IRE betreffend.
8. Mai 2013: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Für für den Erwerb seiner Berechtigungen hat der FI (IR) gegenüber dem FI zusätzlich ein Instrumentrating erworben und 200 IFR Stunden absolvieren müssen - also bis zu 70.000€ mehr in seinen Werdegang investiert.

8. März 2021: Von Joachim P. an Bernhard Tenzler

(ist schon ein wenig älter, das Töpfchen hier... ich antworte an den Letzten...)

Lese ich das richtig, dass die Restrictions, die ein frischer FI hat, nur auf PPL und Co greifen, nicht auf die IR Erweiterung? Wer also die 800h für den IRI noch nicht hat, kann FI machen, dann direkt danach die IR Eweiterung und kann dann ewig restricted bleiben und IR Ausbildung schulen, aber halt keine "Fußgänger"?

8. März 2021: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Die RP beziehen sich nur auf das Freigeben von ersten Alleinflügen (erster Alleinflug und erster Allein-Überlandflug). Natürlich darf ein FI von Anfang an Fussgänger schulen. Wie sollte er die RP sonst loswerden?

8. März 2021: Von Tobias Schnell an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Das war aber ja nicht die Frage...Die lautete eher "darf man auf einen rp einen FI-IR draufsetzen?" Und da kenne ich persönlich einen Fall, wo das LBA sagt "nein", auch wenn ich das aus FCL.910.FI so nicht herauslesen kann.

8. März 2021: Von Jan Brill an Jochen Dimpfelmoser

Für mich impliziert diese Aussage, dass der IRI die höher wertige Lizenz ist oder liege ich da falsch.

Für den Erwerb IRE(A) spielt es keine Rolle ob man einen IRI(A) oder einen FI(A) IR hat. Habe mir das seinerzeit vom LBA bestätigen lassen und in der Praxis auch so gemacht. Sonst hätte ich einen separaten Eintrag beantragt.

CRE(A) oder TRE(A) + IRE(A) ist eine typische Konfiguration wenn man nicht über die FE(A) Schine kommt. Es gibt eine (sehr) spezielle Interpretation des LBA wonach Erstprüfungen zu einer Klassen- oder Musterberechtigung nur von CRE/TRE + IRE gemacht werden dürfen, wenn's die erste ME IR ist ... wenn das jetzt nur Buchstabensalat ist ... alles gut ... mir geht's genauso ;-)

Bisherige Praxis ist aber wie gesagt: Für die Rechte und dem was man darauf aufbauen kann spielt es absolut keine Rolle ob man IRI(A) oder FI(A) IR ist.

viele Grüße,
Jan Brill

8. März 2021: Von Christof R. an Tobias Schnell

Ich kennen einen Fall so wie von dir beschreiben wo das kein Problem war! Jedoch bei der Austro Control und nicht beim LBA

8. März 2021: Von Joachim P. an Tobias Schnell
Das ist interssant, sehe es auch so, dass FCL diese Position nicht hergibt. Weißt du mehr darüber? Wurde das in dem Fall vorher abgeklârt oder gabs hinterher lange Gesichter?
8. März 2021: Von Sven Walter an Tobias Schnell
Vom Wortlaut Verständnis irrt sich da das LBA, was wiederum dann nicht verwundert, wenn man sich den Laden sonst so anguckt...
8. März 2021: Von Walter Adam an Jan Brill

Hi Jan,

das ist so nicht (ganz) richtig.

Ein IRE darf MEP-IR-Erstprüfungen abnehmen (der CRE, wenn er kein IRE ist nicht), da der Bewerber ja ein gültiges MEP-PIC mitbringt.

MEP Verlängerungen, egal ob PIC (VFR), oder IR hingegen darf der IRE nur, wenn er auch CRE ist, obwohl der IRE bei der Erstprüfung (Skilltest) die wesentlich umfangreichere Prüfung und damit höhere Verantwortung trägt.

Walter

8. März 2021: Von Jan Brill an Walter Adam

Ein IRE darf MEP-IR-Erstprüfungen abnehmen (der CRE, wenn er kein IRE ist nicht), da der Bewerber ja ein gültiges MEP-PIC mitbringt.

MEP Verlängerungen, egal ob PIC (VFR), oder IR hingegen darf der IRE nur, wenn er auch CRE ist, obwohl der IRE bei der Erstprüfung (Skilltest) die wesentlich umfangreichere Prüfung und damit höhere Verantwortung trägt.


Hallo Walter, ja sehe ich auch so, sorry, wenn das nicht klar wurde in meinem Beitrag. Ich meinte allerdings den Fall einer kombinierten Erstprüfung für Type- oder Classrating mit IR. Da braucht's dann wenn's das erste ME IR ist einen CRE+IRE oder TRE+IRE. Zumindest bei den Typeratings macht das m.E. nur Deutschland so, bei den anderen NAAs ist ein TRE genug.

War aber eigentlich nicht das Thema des Threads ... ;-) mir ging es nur darum, dass daher eine Reihe von TRE-Kollegen gezwungen waren den IRE sozusagen nachzurüsten.

viele Grüße,
Jan

8. März 2021: Von Tobias Schnell an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Wurde das in dem Fall vorher abgeklârt oder gabs hinterher lange Gesichter?

Weiß ich leider nicht - aber hier liest jemand mit, der es wissen wird. Vielleicht meldet der sich ja :-)

8. März 2021: Von Michael Weyrauch an Thomas R.

Gemäss Erläuterung des LBA steht die gesamte Ausbildungstätigkeit eines FI(A)rp unter Supervision. Freigeben zum ersten Alleinflug und zum ersten Allein-Überlandflug darf der FI(A)rp gar nicht. Das heisst also, dass echt selbständige Schulung durch einen FIrp nicht erlaubt ist. Der Supervisor kann sich nach seinem Gutdünken einschalten.

8. März 2021: Von Joachim P. an Michael Weyrauch Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Info. Aus meiner Sicht legt FCL.910.FI fest, dass Einschränkung und Supervision lediglich in 4 Fällen greifen. Immer wieder faszinierend, wie das LBA seine eigenen Gesetze macht. Bei Austrocontrol scheint es ja zu gehen. Also müsste man um (mit LBA-Lizenz) auf diesem Weg IFR schulen zu können erst mal 100h Fußgänger-Schulung machen um ein richtig guter FI-IR zu sein. Naja, geben wir diesen Thread wieder zurück in die Versenkung... Danke an alle fürs Mitmachen... ;)

9. März 2021: Von Thomas R. an Michael Weyrauch Bewertung: +1.00 [1]

Gemäss Erläuterung des LBA steht die gesamte Ausbildungstätigkeit eines FI(A)rp unter Supervision. Freigeben zum ersten Alleinflug und zum ersten Allein-Überlandflug darf der FI(A)rp gar nicht. Das heisst also, dass echt selbständige Schulung durch einen FIrp nicht erlaubt ist. Der Supervisor kann sich nach seinem Gutdünken einschalten.

Die Supervision steht ja auch in PART-FCL. Die Einschränkung der Freigabe der ersten Allein- und Allein-Überlandflüge ist m.E. sinnvoll, allerdings in der Praxis nicht besonders bedeutsam, da es vor ersten Alleinflügen ja üblicherweise sowieso einen Check durch einen zweiten, meist erfahreneren Fluglehrer (z.B. den Ausbildungsleiter) gibt. Der kann natürlich auch einfach dann den Flugauftrag erteilen, wenn alles passt.

Gibt es eigentlich irgendwo eine Erläuterung, wie die Supervision genau aussehen soll? Habe dazu in den AMC nichts gefunden. In den ATOs, in denen ich so schule, gibt es (sinnvollerweise) einen erfahrenen Fluglehrer, der diese Rolle übernimmt und dann Ansprechpartner für den FI RP ist. Der sitzt aber natürlich nicht mit drin und schaut sich alles an. Insofern würde ich schon sagen, dass der FI RP recht selbständig schult, aber natürlich im Rahmen des sowieso vorgegebenen Ausbildungsplans. Er hat halt jemanden, den er nach Best Practices oder bei Problemen fragen kann. Also eher einen Berater, weniger einen Kontrolleur. So zumindest meine Wahrnehmung.


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