Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. März 2021: Von Thomas R. an Michael Weyrauch Bewertung: +1.00 [1]

Gemäss Erläuterung des LBA steht die gesamte Ausbildungstätigkeit eines FI(A)rp unter Supervision. Freigeben zum ersten Alleinflug und zum ersten Allein-Überlandflug darf der FI(A)rp gar nicht. Das heisst also, dass echt selbständige Schulung durch einen FIrp nicht erlaubt ist. Der Supervisor kann sich nach seinem Gutdünken einschalten.

Die Supervision steht ja auch in PART-FCL. Die Einschränkung der Freigabe der ersten Allein- und Allein-Überlandflüge ist m.E. sinnvoll, allerdings in der Praxis nicht besonders bedeutsam, da es vor ersten Alleinflügen ja üblicherweise sowieso einen Check durch einen zweiten, meist erfahreneren Fluglehrer (z.B. den Ausbildungsleiter) gibt. Der kann natürlich auch einfach dann den Flugauftrag erteilen, wenn alles passt.

Gibt es eigentlich irgendwo eine Erläuterung, wie die Supervision genau aussehen soll? Habe dazu in den AMC nichts gefunden. In den ATOs, in denen ich so schule, gibt es (sinnvollerweise) einen erfahrenen Fluglehrer, der diese Rolle übernimmt und dann Ansprechpartner für den FI RP ist. Der sitzt aber natürlich nicht mit drin und schaut sich alles an. Insofern würde ich schon sagen, dass der FI RP recht selbständig schult, aber natürlich im Rahmen des sowieso vorgegebenen Ausbildungsplans. Er hat halt jemanden, den er nach Best Practices oder bei Problemen fragen kann. Also eher einen Berater, weniger einen Kontrolleur. So zumindest meine Wahrnehmung.

9. März 2021: Von Michael Weyrauch an Thomas R.

Ich kenne auch keine Regelungen wie die Supervision eines FIrp ausgestaltet werden soll. Aber ich weiss davon, dass manche Supervisoren Briefings (diskret) überwachen oder sich gelegentlich mit ins Flugzeug setzen (möglichst so dass der Flugschüler nichts vom Zweck des Mitfluges mitbekommt). Es ist wohl den ATOs überlassen wie die Supervision gehandhabt wird in der Praxis (Supervisor eher als Ansprechpartner oder Supervisor eher als Aufpasser). Formaljuristisch gesehen (und darauf bezog sich die Auskunft des LBA) schult ein FIrp aber nicht eigenverantwortlich.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang