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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Mai 2013: Von Jochen Dimpfelmoser an Mich.ael Brün.ing
IRE(A) ist dann die Prüfberechtigung für den IRI(A). Ein FI(A) würde als Prüfer ein FE(A) sein, der ebenfalls - je nach Berechtigung - Prüfer für IR sein kann.


Das bezweifle ich, denn in der FCL1000 zum FE wird in keinem Wort erwähnt,dass der FE unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls IR prüfen kann. Das scheint mir alles recht verwirrend .........
7. Mai 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Jochen Dimpfelmoser
Interessant! Du hast recht. Es steht explizit so nicht drin. Ich bin allerdings bislang immer von einem FE(A) gecheckt worden, sowohl initial, als auch in der jährlichen Befähigungsüberprüfung.

In der Praxis macht ein IRE(A) auch wenig Sinn, da der IR-Check ja meist mit der Verlängerung der Klassen- oder Musterberechtigung gemeinsam gemacht wird. Ich kenne jedenfalls niemand, der IR vollkommen losgelöst verlängert.

Michael
8. Mai 2013: Von RotorHead an Mich.ael Brün.ing
Einen IRE braucht man für den Ersterwerb eines IR. Grundsätzlich sind FI-IR und IRI gleichwertig, das IR und auch den IRE betreffend.

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