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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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Sonstiges | Beitrag zu Mindestanforderungen für die Cheyenne
26. Januar 2010: Von Jan Brill an Julian Koerpel
@okguido, diamondflyer und simonwalther

Nunja, bei der Anwendbarkeit des Alien Flight Student Program auch für Vorgänge außerhalb der USA gibt's leider wenig Interpretationsspielraum. Siehe auch:

http://www.aopa.org/tsa_rule/

Wie immer kommt's darauf an die Sache nicht zu übertreiben. US-Ausbildung zu PPL, IFR und Multi-Engine ist klar TSA-pflichting, egal wo. Übungsflüge und Checkouts nach § 61.31 sind es nicht.
Wer also einige Stunden z.B. Cheyenne fliegt und dann ein High-Altitude-Endorsement eingetragen bekommt ist m.E. auf der sicheren Seite.
Wer aber zwanzig Stunden High-Altitude-Endorsement loggt und dann direkt zur Multi-Engine-Prüfung antritt hat's wohl übertrieben.

Gleiches gilt für den Regelungsanspruch des LBA bei jedweder Flugausbildung in Deutschland. Wer Checkouts macht oder sich in Übung hält hat nichts zu befürchten. Wer aber ohne Genehmigung reihenweise Ratings und Lizenzen produziert wird sich erklären müssen.

Es gilt also Maß zu halten und den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen ...

viele Grüße
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Mindestanforderungen für die Cheyenne
25. Januar 2010: Von Jan Brill an Michael Höck
Ich bin der Meinung das die Cheyenne Komplex genug ist ein Classrating zu rechtfertigen. Das finde ich in Amiland fast zu relaxed.

... sehe ich ebenfalls so. Bei einem Typerating für die PA31/42 liegen die praktischen und behördlichen Mindestanforderungen nicht weit auseinander. Mehr zu machen als verlangt steht ja immer noch jedem frei (und ist eine gute Idee, wenn's z.B. die erste Turboprop ist).

Allerdings isses in der Praxis in den USA nicht so, dass die Leute mit MEL munter in Cheyenne, C90 oder Conquest einsteigen. Die Versicherungen verlangen die entsprechenden Kurse z.B. von FlightSafety oder SimCom zwingend, selbst für Haftpflicht-Schutz. Diese Kurse sind mindestens Deckungsgleich wenn nicht sogar umgangreicher als ein JAR-Type-Rating-Kurs.

@ Herrn Renelt: Die hier durch die Kollegen richtig aufgeführten Anforderungen beziehen sich auf das legale Fliegen als PIC. Solange die Cheyenne n-reg ist, und der SafetyPilot MEL-Lehrer ist (was wohl der Fall sein dürfte), können Sie auch als normaler PPLler links fliegen und Time in Type, sowie Dual Received loggen. Nur eben nicht PIC.

viele Grüße
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Bitte anschnallen! EASA regelt die Gurtinstandhaltung
24. Januar 2010: Von Jan Brill an Florian Guthardt
Bei Aircraftspruce zum Beispiel kostet ein Vordersitz mit Beschlägen und Schultergurt für z.B. eine 152 170USD, auch das finde ich nicht wirklich schlimm und dann ist das neu und man hat Ruhe mit dem Thema.

Moin, meinst Du die "13-00902-1 BELT/HARNESS BLCK C-150/C152 $ 169,95" ?

Falls ja haben D-reg Halter leider gelitten, da diese zwar PMA-approved sind, ohne zusätzliche STC (=große Änderung) aber in D-reg Fliegern nicht eingesetzt werden könnten.
Die Gurte fallen meises Wissens (kann mich irren) nicht unter das billaterale Abkommen zum PMA, da sie als laufzeitbegrenzte „Kritische Bauteile“ gelten.


viele Grüße,
Jan [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
22. Januar 2010 Jan Brill

Luftrecht: EASA AD fuer Flugzeuggurte


Bitte anschnallen! EASA regelt die Gurtinstandhaltung

Wenn legislative Theorie und aviatische Praxis aufeinanderprallen, steht der Halter nicht selten im Regen. So sieht’s auch bei der Grundinstandsetzung von Gurten aus. Mit einer Proposed AD ist die EASA nun dabei, nahezu jeden in Deutschland in Stand gesetzten Gurt aus dem Verkehr zu ziehen, und damit die GA-Flotte größtenteils zu grounden. Was sich wie ein absurder Aprilscherz anhört, geht auf eine übertriebene Interpretation der EU-Vorschrift 145.45 zurück und würde die jahrzehntelang gepflegte und vom LBA genehmigte Praxis der Grundinstandsetzung von Sicherheitsgurten über Nacht vom Markt fegen. Rechts- und Planungssicherheit für die Halter? Schikaneverbot zum Schutz der Betriebe? Fehlanzeige. Eine Story aus dem Gruselkabinett der EU-Regelungswut.

Liest man die Proposed AD Nummer 10-010, könnte man es glatt mit der Angst zu tun bekommen. Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten muss der Halter alle Gurte der Hersteller:
  • AmSafe,
  • Anjou Aeronautique (früher TRW Repa S.A., früher L‘Aiglon),
  • Autoflug,
  • Davis Aircraft Products Co.,
  • Schroth Safety Products GmbH und
  • Pacific Scientific,
die bei einem der vier deutschen Instandhaltungsbetriebe
  • LTB Schlemann,
  • ACM Aircraft Cabin Maintenance GmbH,
  • Gadringer Gurte GmbH und
  • R & S Aircraft Service
überholt oder repariert wurden, ausbauen und durch andere Gurte ersetzen. Darüber hinaus dürfen instandgehaltene Gurte dieser vier Firmen zukünftig auch nicht mehr verbaut werden.

Grund für diese drastische Maßnahme ist nun aber nicht etwa, dass die betroffenen Gurte auseinanderfallen, fehlerhafte Teile ausgeliefert wurden oder dass gar Probleme oder Mängel in der Praxis aufgetreten wären, Grund ist, dass diese Gurte durch die vier vorgenannten LTBs nach fein säuberlich durch das LBA genehmigten Reparatur- und Instandhaltungsanweisungen grundüberholt wurden.

Einziger Haken – diese vom LBA seit Jahrzehnten genehmigten und praxiserprobten Instandhaltungsmaßnahmen fußen nicht auf Herstellerdaten, sondern auf von den Fachbetrieben (die zum Teil selbst Hersteller sind) selber entwickelten Reparaturbeschreibungen.


Mehrzahl der deutschen Flugzeuge gegroundet

© Gadringer 
Von dieser AD betroffen dürfte die überwiegende Mehrzahl der mehr als zwölf Jahre alten Luftfahrzeuge in Deutschland sein, denn die vier betroffenen Instandhaltungsbetriebe wickeln den Löwenanteil der Grundüberholungen bei Sicherheitsgurten ab.
Deutsche Flugzeughalter sind von dieser Problematik besonders betroffen, denn das LBA verlangt seit vielen Jahren den Austausch bzw. die Überholung von Flugzeuggurten alle zwölf Jahre. Selbst dort, wo es keine Herstellerangaben zum Life-Limit der Gurte gibt, verlangt das LBA im Unterschied zu FAA und anderen europäischen Behörden die Überholung nach zwölf Jahren.
Das bedeutet: Sämtliche in Deutschland zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge, vom A340 bis zum Segelflugzeug KA8, die älter als 12 Jahre sind, haben schon mal das Gurtzeug wechseln müssen, und die überwiegende Mehrzahl, auch hier ist jegliche Kategorie betroffen, hat die Gurte bei einem der vier deutschen Instandhaltungsbetriebe überholen lassen: schnell, günstig und – so glaubten die Halter – behördlich abgesegnet!


Was passiert bei der Gurtüberholung?

Unter dem zwölf-Jahres-Mandat des LBA hatte sich insbesondere in Deutschland eine Szene kleiner Instandhaltungsbetriebe gebildet, die – zu recht kostengünstigen Preisen und zur Zufriedenheit der Kunden – den Haltern halfen, diese weit über viele Herstellerangaben hinausreichende Vorgabe der Behörde zu erfüllen.

An einfachen Becken- und Schultergurten gibt’s ja eben nur eine begrenzte Anzahl von Reparaturmöglichkeiten, in aller Regel wurden Verschlüsse und Beschläge ausgetauscht, vor allem aber auch beschädigtes Gurtband erneuert. Die Kosten für einen Satz Gurte in z.B. einer älteren PA-28: Nicht mehr als 350 Euro. Das ist rund die Hälfte des Preises, den ein neuer Satz Gurte direkt vom Hersteller kostet. De facto bekam der Halter einen neuen Satz Gurte, der jedoch die alte Partnummer trug und so einfach und unproblematisch wieder an der alten Stelle angebracht werden konnte. Die Überholung eines simlen Gurtsatzes war in aller Regel in einem Tag erledigt, die Gurte nach drei Tagen wieder beim Werftbetrieb und 350 Euro alle zwölf Jahre kippt nun wirklich keinen Halter aus den Schuhen. Auch dieses Argument wurde seitens des LBA angeführt, um das im Vergleich sehr strenge Mandat zu verteidigen.

Die Betriebe nutzten dabei auch nicht einfach irgendein Gurtband, sondern brachten ihre jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung und Überholung von Sicherheitsgurten ein, ließen die Reparaturanweisungen selbstverständlich vom LBA genehmigen, und die Behörde überwachte dies im Rahmen ihrer Aufsicht über die Betriebe. Einen solchen Vorgang nennt man gemeinhin „rechtens“, ein auf einem solchen Vorgang fußendes Geschäft genießt in einem Rechtsstaat mitunter auch Rechtssicherheit.

Dieter Schlemann vom Schlemann LTB in Rotenburg Wümme berichtet im Gespräch mit Pilot und Flugzeug, dass sein Unternehmen im Jahr ca. 1.500 Flugzeugsätze an Gurten überholt. All diese Sätze wären jetzt von der Grounding-AD der EASA betroffen. Vier Mitarbeiter sind dort beschäftigt, die bei Inkrafttreten der AD freilich sofort ihren Hut nehmen könnten.
Auch Harald Müller von der Gadringer-Gurte GmbH in Kassel ist platt: „Wir sind seit 1966 im Geschäft, Teile unseres Unternehmens bestehen seit 1923“, sagt er gegenüber Pilot und Flugzeug. Wir sind selber Hersteller, überholen aber auch Gurte anderer Hersteller. „Das LBA überwacht unsere Tätigkeit seit jeher, noch nie wurden Mängel in unserer Arbeit oder an unserenProdukten festgestellt.“


EU-Regel, Herstellerkonkurrenz oder Behördenclinch?


Flugzeuggurte sind nicht unbedingt eine Ge­heim­wissen­schaft. Bei der Grund­in­stand­setz­ung wurden falls nötig Metall­teile getauscht und das Gurt­band erneuert. Die Betriebe in Deutschland haben dies jahrzehntelang schnell, kostengünstig und nach vom LBA genehmigten Reparatur­vor­schriften erledigt. Nicht nur dass mit dieser erprobten Praxis nach dem Willen der EASA nun Schluss sein soll, alle Gurte, die so in Umlauf gekommen sind, sollen auch aus dem Verkehr gezogen werden. Ein tatsächliches Sicherheits­problem, das diese drastische Maßnahme rechtfertigen könnte, liegt indes nicht vor!
© Gadringer 
Bleibt die Frage, wieso die EASA hier derart drastisch eine seit Jahrzehnten gängige und behördlich genehmigte Praxis bekämpft.
Als Grund wird die EU-Regulation EC-145.45 angegeben, die vorschreibt, dass Instandhaltungen generell auf Grundlage der Herstelleranweisungen erfolgen müssen. Soweit ist das klar, gibt man seinen Lycoming zu einem Überholungsbetrieb, wird dieser die Triebwerksgrundüberholung auf Basis des Maintenance- oder Repair-Manuals von Lycoming durchführen.

Bei Gurten sind diese Hersteller-Anweisungen jedoch nicht in allen Fällen zu bekommen. Das liegt zunächst daran, dass im Hauptmarkt für Flugzeuggurte, in den USA, das Überholungsthema keine große Rolle spielt, da die Gurte dort ohnehin on-condition geflogen werden, also erst ausgetauscht werden, wenn sie wirklich kaputt sind, und dass dann für viele Hersteller eine Anzahl von PMA-Nachbauten zur Verfügung steht.

Erschwerend kommt hinzu, dass es eine Anzahl von Gurtmodellen gibt, deren Hersteller schon lange vom Markt verschwunden sind. Will man hier ein neues Gurtmodell einbauen, müsste der gesamte Vorgang nach EASA-Regeln als große Änderung mit STC-Approval und allem drum und dran behandelt werden.
Da es sich bei Sicherheitsgurten aber nicht unbedingt um hochgradig geheime Rocket-Science handelt, haben Aufsichtsbehörden wie das LBA in diesen Fällen in der Vergangenheit selbst entwickelte Reparaturanweisungen von Fachbetrieben genehmigt.

Auffällig bei der vorgeschlagenen AD ist nun, dass nur Gurte von sechs Herstellern vom Grounding betroffen sein sollen. Es gibt jedoch noch eine Anzahl weiterer Gurt-Hersteller, die ebenfalls von den Instandhaltungsbetrieben bearbeitet werden und deren Grundüberholung genauso wenig eine originale Herstelleranweisung zugrunde liegt. Man darf also die Frage stellen, warum nur im Falle dieser sechs Hersteller ein schweres und unmittelbar zu korrigierendes Sicherheitsproblem vorliegt.
Es liegt der Eindruck nahe, dass hier womöglich eine geschäftliche Auseinandersetzung zwischen Herstellern und Instandhaltungsbetrieben auf dem Rücken der Halter ausgetragen wird.

Es ist aber auch denkbar – und Pilot und Flugzeug liegen unbestätigte Informationen in diese Richtung vor – dass ein Behördenclinch zwischen EASA und LBA nun für die drastische Maßnahme mitverantwortlich ist. Denn auffällig ist, dass von der EASA-AD nur Instandhaltungsbetriebe in Deutschland betroffen sind. Firmen, beispielsweise in Österreich, der Schweiz oder Schweden, die vergleichbare Überholungen mit vergleichbaren Methoden anbieten, sind nicht aufgeführt. Möchte hier womöglich die EASA mal dem LBA zeigen, wie’s richtig geht, und hat sich dafür ein Feld ausgesucht, bei dem möglichst viele Halter aufschreien?
Fazit

Was auch immer die politischen und/oder geschäftlichen Hintergründe sind. Die AD ist nach den Worten von Harald Müller unvollständig, ungerecht und unangemessen.

Unvollständig, da weder alle Hersteller- noch alle Instandhaltungsbetriebe von der Maßnahme erfasst werden. Es werden vier deutsche Betriebe vor den Augen der entsetzten Halter gekreuzigt, wer seine Gurte in Graz oder Basel erneuern ließ, hat Glück gehabt!

Ungerecht: Den Haltern, die schlussendlich neue Gurte kaufen und ihre überholten und bezahlten Gurte wegwerfen müssen, haben sich keines Versäumnisses schuldig gemacht. Sie haben ihre Ausrüstung bei einem ordentlich genehmigten und überwachten deutschen Betrieb instand setzen lassen und an der Lufttüchtigkeit der Gurte besteht kein begründeter Zweifel.

Unangemessen: Die Maßnahme einer AD mit Dreimonatsfrist zum Grounding ist grandios überzogen. Es liegen keinerlei Hinweise auf tatsächliche Mängel oder Sicherheitsprobleme vor. Es handelt sich um ein rechtliches Problem, bei dem es zu klären gilt, ob die Grundlage der vom LBA erteilten Genehmigung noch mit europäischem Recht vereinbar ist. Hier Flugzeuge zu grounden – und zwar nicht ein paar, sondern gleich mal zehntausende – ist überzogen, um nicht zu sagen hysterisch.


Die EASA muss sich überlegen, ob sie das Mittel einer Grounding-AD nun wirklich für jeden verwaltungsrechtlichen Mumpitz einsetzen will, bei dem die bisherige Praxis in den Mitgliedstaaten nicht mit der schönen neuen Welt der EU-Regularien zusammenpasst. Hier tropfen keine Spritleitungen und es wackeln keine Bolzen. Von einem unmittelbaren Problem für die Flugsicherheit kann gar keine Rede sein, es geht um Paperwork, um eine Frage der reinen Lehre bei der Auslegung von EU-Richtlinien.

Wenn die EASA die in Deutschland entstandene Situation abstellen möchte, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die nicht gleich das ganze Land grounden.

Zunächst einmal sollte die EASA darauf drängen, die deutsche Sonderregel mit der zwölfjährigen Überholung jeglicher Sicherheitsgurte abzuschaffen und auf die originalen Herstelleranweisungen (die man an anderer Stelle ja so schätzt) zurückgehen, was für die meisten Fabrikate einen Betrieb on-condition bedeuten würde. Dann – wenn die Situation für die Halter zukünftig soweit entschärft wurde – kann man die Genehmigung der Betriebe hinterfragen und ggf. in einem geordneten Verfahren mit genügend langen Fristen zurückziehen.

Ausgelieferte Gurte, die im Rahmen einer gültigen Genehmigung überholt und eingerüstet wurden, müssen ihre Lufttüchtigkeit natürlich behalten.

Noch ist die AD ein Vorschlag. Die EASA nimmt bis zum

10. Februar 2010


Kommentare zu dieser AD entgegen. Wir empfehlen betroffenen Haltern dringend, die EASA auf die Konsequenzen ihres Tuns hinzuweisen. Kommentare sollten schriftlich an den Executive Director der EASA und an das AD Directorate gerichtet werden:
European Aviation Safety Agency

Patrick Goudou
Executive Director
Postfach 10 12 53
D-50452 Koeln, Germany
und
ADs@easa.europa.eu

Die von der EASA vorgeschlagene AD (PAD) finden Sie hier zum Download oder auf der Webseite des EASA Safety Management & Research Section, Certification Directorate.


  
 
 






IFR & ATC | Beitrag zu Mitteilung von der DFS über Flugsicherungsgebühr 2010 ??
20. Januar 2010: Von Jan Brill an Peter Schneider
Moin,

gibt keinen Mindestsatz beim Gewichtsfaktor. Es werden die Tonnen mit drei Dezimalstellen genommen und dann der Faktor p kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.

Fällig wird bei An- und Abflug auch nur eine Gebühr, Zähleinheit ist der Abflug.

(Telefonische Auskunft der Gebührenstelle).

Der von Ihnen zitierte Satz bezieht sich auf die bisherige Regelung mit Pauschal 10,70 + MwSt für< 2 Tonnen und den darüber VFR um 60% verminderten Satz. Das ist passé.

viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Bringing Home the Bacon
20. Januar 2010: Von Jan Brill an Hubert Eckl
Hallo,

"was ist eigentlich aus dem treuen Kolbenschüttler Twin geworden?"

Nunja, ich hoffe mal die TwinCo liest das Forum nicht, denn der Flieger muss noch bis weit in den Sommer rein für uns arbeiten.

Die Cheyenne ist ja erstmal bis November an Fly-and-Help vermietet um etwas Geld in die Kasse zu kriegen. Heute Abend ist der Flieger übrigens in Accra, Ghana.

Gegen Ende des Jahres werden wir uns dann nach einem neuen Zuhause für die brave Twin Comanche umschauen. Motto: "Unternehmungslustiges Flugzeug sucht neue Aufgabenfelder".

Wir haben gerade nochmals einen größeren fünfstelligen Betrag in den Flieger gesteckt für diverse Werterhaltungsmaßnahmen an der Zelle, z.B. Steuerseile und Neubeplankung verschiedener Baugruppen und andere Aufräumarbeiten, die den Flieger D-registrabel machen.

Wann und zu welchen Bedingungen die N7311Y aber aus dem Redaktionsflugbetrieb ausscheidet, hängt noch von diversen Faktoren ab, z.B. auch davon, ob wir die Vorbereitung der Leserreise 2011 (Afrika) noch mit der PA30 oder schon mit der Cheyenne machen (ist eine Terminfrage, der Explorationsflug wird wohl im Herbst diesen Jahres stattfinden müssen).

So sehr ich nach 40 Stunden von der Cheyenne begeistert bin, ich bitte zu beachten, dass dieses signifikante Upgrade auch das Ende des klassischen Modells "Redaktionsflugzeug" bedeutet. Als Flugzeug allein für den Verlagsbetrieb und die persönliche Nutzung ist die Cheyenne zu groß.

Im Gegensatz zu den bisherigen Redaktionsflugzeugen wollen wir, dass die Cheyenne auch von den Lesern mitbenutzt wird: Training, Erfahrung oder die eigene Traumreise – hier gibt es diverse Betätigungsfelder für interessierte Piloten.
Dazu haben wir verschiedene recht spannende Modelle, die wir nach der Rückkehr von Fly-and-Help dann publik machen. Aufgrund der Rahmenbedingungen (Safetypilot, Kosten) wird das natürlich etwas anders aussehen als bei Lisa ...

viele Grüße, auch an Tassilo (hoffe die Preussen haben den Bayern noch nicht ganz assimiliert!)

Jan [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mitteilung von der DFS über Flugsicherungsgebühr 2010 ??
18. Januar 2010: Von Jan Brill an Peter Schneider
... welche Grenze bei 2 Tonnen?

MfG
jb [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
18. Januar 2010 Jan Brill

Routing: Nordatlantik in der Businessclass


Bringing Home the Bacon

Im dritten und letzten Teil unserer Reportage über den Umstieg auf Turboprop beschäftigen wir uns mit der eigentlichen Integration eines solchen Flugzeuges in den heimischen Flugbetrieb (unter den erschwerten Bedingungen des eisigen Winterwetters der letzten Wochen versteht sich) und berichten von ersten Aha-Erlebnissen im Cockpit und an der Tankstelle. Lesen Sie hier vorab online die Auflösung unserer Akquisitions-Story und den Bericht vom Ferry-Flug über den winterlichen Nordatlantik.

In der zurückliegenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug schlossen wir die Repor­tage über die Turboprop-Transition im Redaktions­flugbetrieb zunächst damit ab, dass in der dritten Dezemberwoche nach einer turbulenten Suche in den USA endlich ein geeigneter Kandidat gefunden und auch gekauft wurde. Es handelte sich um eine 1981er Cheyenne I, N191MA, mit 7.000 Stunden Gesamtzeit, 1.600 Stunden Restlaufzeit auf den factory-überholten PT6-Turbinen, neuen Props, neuen Boots und einer Garmin 530/430-Avionik mit einigen Extras wie Radar, Traffic und Stormscope zum Preis von 380.000 Dollar. Damit freilich war die Sache noch lange nicht erledigt, denn das Flugzeug musste nun EU-Luftraum-konform ausgerüstet und auch nach Europa überführt werden. Das alles natürlich gestern! Denn die Maschine geht unmittelbar nach dem Kauf an die Arbeit. Wesentlicher Bestandteil unseres Projekts ist es nämlich, das Flugzeug zu verchartern. Und nur dank der Zusage von Fly-and-Help Pilot Reiner Meutsch, das Flugzeug im ersten Jahr zu seiner 300-Stunden-Weltumrundung einzusetzen, beschlossen wir, die Maschine schon so früh und kurzfristig zu kaufen. Die Maschine musste also nicht nur technisch fit genug sein, um nach dem Ferry-Flug auch gleich zu einer elfmonatigen Weltumrundung aufzubrechen, das Flugzeug musste auch in punkto Avionik noch entsprechend ausgerüstet werden, zwei weitere Piloten mussten sich mit der Maschine vertraut machen und dabei eventuell auftretende Problemchen an der Technik umgehend beseitigt werden.

Route des Ferry-Fluges von Iowa nach Deutschland. Für die rund 4.500 NM Flugstrecke hat die Cheyenne rund 21 Stunden reine Flugzeit und 5.120 Liter Treibstoff gebraucht.
Enger Zeitplan Dreitausend Fuß Ceiling, 5 Meilen Flugsicht, Daylight! Ich erwische mich auf dem Flug von Amsterdam nach Minneapolis am 14. Dezember 2009 dabei, wie ich diese Zahlen auf die Rückseite meiner Bordkarte kritzele. Es handelt sich dabei um die Wetter-Minima, die ich mir selber für den ersten Flug allein mit der Cheyenne gesetzt habe. Damit diese Minima später im Eifer des Gefechts nicht aufgeweicht werden, schreibe ich die Zahlen auf. Den Zeitplan für Übernahme und Über­führung unserer neuen Twin-Turbo­prop als aggressiv zu bezeichnen wäre eine Untertreibung. Das einzig Gute: Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass selbst der kleinste Hick-up irgendwo zwischen FAA-Paperwork, Avionik-Umrüstung, Flugzeug-Technik und Piloten-Performance unser Ziel, das Flugzeug vor dem 18. Dezember in Deutschland zu haben, zunichte machen würde.

Vertrautmachen mit der Cheyenne bei Schnee und Eis.Für geübte Multi-Engine-Piloten ist der Umstieg auf die große Turboprop völlig problemlos. Das Flugzeug verschafft ein schnelles und schönes Erfolgserlebnis, da man plötzlich Twin-Turbine Cabin-Class fliegt, ohne dafür fliegerisch sonderlich viel tun zu müssen.
Bereits am Sonntag, den 13. Dezember, hatte ein lokal ansässiger Cheyenne-Pilot und FAA-Examiner die Maschine vom Werftbetrieb in Dubuque, Iowa, in das 70 NM entfernte Waterloo, Iowa, geflogen, wo am Montag die unbedingt notwendigen Avionik-Arbeiten beginnen sollten. Dies waren DME-Einrüstung, 406er-ELT Einbau und Austausch eines der GTX-327 gegen einen Mode-S GTX-330 Transponder. Überhaupt eine Werft zu finden, die dies kurz vor Weihnachten erledigen konnte, war nicht ganz leicht, aber auch noch einen Betrieb aufzutreiben, der das in 48 Stunden erledigt, darf man getrost als Wunder bezeichnen. Am Mittwoch, den 16. Dezember, musste ich das Flugzeug in Waterloo (KALO) übernehmen, und zwar nicht irgendwann, sondern möglichst früh am Morgen, denn am selben Tag muss ich mit dem Flieger noch nach Dubuque, IA, um die Werft zu bezahlen, weiter nach Duluth, Minnesota, um dort Ferry-Pilot Arnim Stief einzusammeln, der als Safety-Pilot zusammen mit Reiner Meutsch die Weltumrundung fliegt und auf dem Überführungsflug nach Europa seine Einweisung auf dem Muster erhalten sollte. Dann gehts weiter nach Montreal, wo wir Reiner Meutsch selbst aufsammeln würden, der sich auf dem Ferry-Flug ebenfalls einen ersten Eindruck von der Cheyenne verschaffen wollte. Am Wochenende müssten wir wieder in Deutschland sein, denn wir alle hatten so kurz vor Weihnachten noch zahlreiche andere Dinge zu tun ... Das wäre selbst mit der bestens vertrauten Twin Comanche ein recht ambitioniertes Programm für einen Tag, mit der Cheyenne jedoch kommt noch eine kleine weitere Schwierigkeit hinzu: Ich bin diesen Flugzeugtyp noch nie geflogen! Eine fünftägige Simulatorausbildung hatte zwar für Vertrauen in die Verfahren und Technik der PA-31T1 gesorgt, eigentlich geflogen bin ich das Muster aber noch nie! Ein in Deutschland geplantes Landetraining mit einem erfahrenen Cheyenne-Operator scheiterte an der Technik, nur Stunden vor dem Abflug konnte ich jedoch Dick Anderson, einen lokalen FAA-Examiner und erfahrenen Cheyenne-Piloten, gewinnen, mir am Mittwoch irgendwo zwischen Avionik-Abnahme und Weiterflug einen Checkout auf der N191MA zu geben. Jedenfalls, wenn die FAA mitspielt! Denn die eigentliche Eigentumsübertragung fand am Montag, den 14. Dezember, statt und da wir den Pink-Slip des Kaufvertrages (eine Art nationale einstweilige Registration, die ich zur Werft nach Waterloo hatte schicken lassen) ja nicht für einen Flug nach Montreal nutzen konnten, hing die ganze Geschichte zusätzlich noch davon ab, ob die FAA zusammen mit unserer Title-Company rechtzeitig den sogenannten Temp-Wire, also eine für internationale Flüge gültige Registration des Flugzeuges ausstellen und per Fax übermitteln konnte. "Das wird spannend ...“, denke ich mir und unterstreiche nochmals meine Mini-Ops-Rules auf der Rückseite der Bordkarte. Kleine Hindernisse

Relaxtes Fliegen in der Business-Class. Wir nutzen den Ferry-Flug, um Arnim Stief, der die Fly-and-Help-Weltumrundung als Safety-Pilot mitfliegen wird, mit der Cheyenne vertraut zu machen. Fly-and-Help Initiator Reiner Meutsch hat derweil ein First-Class-Platzangebot in der Kabine. Den Gesichtsausdruck der beiden Piloten bezeichnet man auch als Turboprop-Smile.
Das Umsteigen in Minneapolis klappt ausgezeichnet, mit einer Saab 340 fliegen wir von KMSP direkt nach Waterloo, wo wir am Dienstag, den 15. Dezember, in der Abenddämmerung landen. Es herrschen minus 22 Grad Celsius und der Flugplatz inklusive Start- und Rollbahnen ist mit einer dicken Schneedecke überzogen. „Na“, denke ich, „den werden die bis morgen wohl noch wegräumen, eine Einweisung auf Schnee wird ja wohl kaum möglich sein.“ Kaum fertig gedacht fällt mir auch auf, wie idiotisch dieser Gedanke ist, denn wenn KALO den Schnee für den einzigen Linienflieger des Tages nicht wegräumt, dann wohl kaum für einen irren Deutschen mit seiner Cheyenne. Anyway – ich stapfe durch die Kälte zur Avionik-Firma, wo ich kurz vor Feierabend reinschneie. Der Fortschritt der Arbeiten sieht vielversprechend aus: „Wenn wir die Nacht durcharbeiten sind wir bis morgen fertig“, sagt der Werkstatt-Chef, die entsprechende Autorisierung für Overtime hatte ich bereits im Vorfeld gegeben. Allerdings gibt es natürlich ein Problem, die Werft hatte den falschen Circuit-Breaker für den Transponder bestellt, der Irrtum ist erst heute morgen aufgefallen, der richtige Breaker kommt morgen Vormittag. Ich sehe meinen Zeitplan schon dahinschmelzen, denn Dick Anderson, der Examiner, hat nur am Vormittag Zeit. Ich schlage vor, alles bis auf den Circuit-Breaker fertigzustellen und den Transponder INOP zu labeln, damit ich am Vormittag mit dem zweiten Transponder den Checkout fliegen kann und den Circuit-Breaker nur noch einzusetzen, sobald der braune UPS-Kastenwagen durch den Schnee gepflügt kommt. Der Werkstattleiter wundert sich ein wenig, dass ich den Zeitplan nun micro-manage, sieht aber den Vorteil des Plans und gibt entsprechende Anweisung an die Nachtschicht. Überhaupt wundert man sich bei McCandless Avionics nicht schlecht, wieso ich das schöne Garmin-Panel aufreißen lasse, um ein hässliches DME einzusetzen und einen GTX-327 durch einen GTX-330 ersetzen zu lassen, wo das Flugzeug doch mit einem L3-TCAD ausgerüstet ist: „You know, you got traffic in this airplane, why do you want the 330?“ Die Werft war unsicher, wo sie das TIS-Traffic-Awareness Signal des Transponders anschließen sollte. „I know, you don‘t have to connect the TIS“, gebe ich zur Antwort, „we don‘t have TIS in Europe.“ Warum zum Geier ich dann einen Mode-S-Transponder wolle, fragt der Avioniker. „We have to, the regulator in Europe requires us to, but doesn‘t provide the TIS-Broadcast.“ „Makes sense – I hope you like it over there“, sagt der Werkstattleiter kopfschüttelnd. Ich überlasse den Rest der Nachtschicht und falle eine Stunde später ins Hotelbett. Meine E-Mails für heute beinhalten eine böse Überraschung: Im Kaufvertrag war ein Schreibfehler! Der Verkäufer hatte den Namen seiner eigenen Firma nicht richtig geschrieben, der Title-Service hatte dies bei der Prüfung der Dokumente nicht bemerk, und die FAA hatte das Dokument abgelehnt, F***! Zwar hatte Val vom Title-Service nun im Laufe des Tages ziemlich Gas gegeben, dem Verkäufer einen neuen Vertrag geschickt, der bereits unterschrieben auf dem Weg zurück nach Oklahoma war, aber das Ziel, morgen schon einen Temp-Wire für internationale Flüge zu erhalten, war in weite, weite Ferne gerückt. „I‘ll see what I can do with the FAA, give me a call tomorrow“, ist der letzte Position-Report von Val, für einen Wutausbruch bin ich leider schon zu müde. The longest day … Als am Morgen des 16. Dezember langsam die Gedächtnis-Festplatte in mein massiv verschlafenes Gehirn geladen wird, möchte ich den Brain-Boot-Prozess am liebsten abbrechen. Es stehen für heute an:
  • Übernahme des Flugzeuges von der Avionik-Nachtschicht mit INOP-Transponder No. 1,
  • Checkout-Flug mit Dick Anderson auf Schnee mit einem Flugzeugtyp, den ich bis dato noch nicht geflogen war,
  • Warten auf den UPS-Hundeschlitten mit dem richtigen Circuit-Breaker und Montage desselben,
  • Prüfung des Installations-Paperworks, der Mode-S-Programmierung, ELT-Registration und Bezahlung der Werft,
  • Flug nach Dubuque, und Bezahlung der Werft dort,
  • Flug nach Duluth, Einsammeln von Arnim, hoffen auf den Temp-Wire für den Weiterflug nach Montreal und
  • Flug nach Montreal sowie ggf. Weiterflug nach Goose Bay.
Auf der Habenseite: Gutes Wetter mit glasklarem Himmel, zumindest bis Duluth. Früh am Morgen telefoniere ich mit Reiner, der in Montreal auf uns wartet. Wie ich die Chancen einschätze, dass wir uns heute in Montreal sehen: „Minimal – vor allem wegen dem Paperwork für den Temp-Wire.“

Aufgrund des stark vereisten Vorfeldes muss die Cheyenne in Narsarsuaq mit einem Gewicht beschwert werden. Die Bodenoperationen bei Schnee und Eis erweisen sich während des Ferry-Fluges als eigentliches Problem.
Dick Anderson erscheint pünktlich um 10.00 Uhr zum Checkout-Flug. Er hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Cheyenne und ist die Ruhe selbst. Genau das, was ich jetzt brauche. Auf dem Schnee sind alle im Sim so sorgfältig eingeübten Verfahren vor dem Start nutzlos, da das Flugzeug bei etwas mehr als Grund-Idle ohnehin haltlos über das Eis schlittert. Wir wurschteln uns also durch die Runup-Procedure so gut es geht, immerhin, die Heizung funktioniert, das wäre sonst ein klares No-Go gewesen. Ich schlittere also zum Rollhalt, immerhin 2,5 km Piste lassen zumindest die Sorge um die Breaking Action in den Hintergrund treten. Erster Takeoff: Ich beobachte im Augenwinkel, dass Dick weit zurückgelehnt auf dem rechten Sitz entspannt sitzt, er scheint also keine unmittelbaren Existenzängste zu haben. Ich bin viel zu vorsichtig mit dem Torque, aber bei der Kälte und leichten Beladung hebt die Cheyenne auch mit weniger als der nominalen Startleistung problemlos ab. Nachdem das Landetraining in Deutschland wegen eines technischen Problems ausfallen musste, hatte mir ein guter Freund und erfahrener Cheyenne-Pilot gesagt: „Stell Dich nicht so an und flieg das Ding einfach – ist sowieso viel einfacher zu landen als Deine Twin Comanche!“ Ich war dem Rat nicht gefolgt und hatte trotzdem einen Flug mit Dick arrangiert – just to be safe. Es folgen die Platzrunde und der Anflug zur ersten Landung. Anflug etwas über Blueline mit ca. 120 KIAS, dann über der Bahn allmählich das Gas rausziehen, sodass im letzten Teil des Flare die Propeller gerade im Flight-Idle ankommen. Die echte Cheyenne fliegt sich viel angenehmer als der Sim. Die Landung ist ein absoluter „Greaser“. Meine Sorge um die Handhabung der Maschine war unbegründet, im Unterschied zur Twin Comanche, die recht lange schwebt und dann relativ plötzlich das Fliegen beendet, hängt die PA-31 im Flare haargenau am Gas. Ich habe den Eindruck, das Flugzeug praktisch milimetergenau auf die Piste setzen zu können. Ich mache noch zwei weitere Landungen inkl. einem No-Flaps-Approach. Unter den gegebenen Wetterbedingungen fühle ich mich in der PA-31 sicher und pudelwohl, was auch an der gemütlich warmen Temperatur im Innern liegt! Dick bestätigt sowohl, dass ich mit dem Flieger klar komme, wie auch, dass die Maschine von ihren Werten und Leistungen her tip-top in Schuss ist. Drei große Sorgen bin ich nun los: Heizung geht, Flieger geht und ich komme mit dem Ofen klar. Zeit, sich um das restliche halbe Dutzend Probleme zu kümmern!

Die Umrisse der Topographie werden in der Morgendämmerung von Narsarsuaq erkennbar.
UPS war inzwischen da und hat den richtigen Circuit-Breaker geliefert. Ich fahre mit dem Courtesy-Car zum nächsten Starbucks und belohne mich zunächst mit einer Badewanne Kaffee-Latte. Dann zurück zur Werft. Das Paperwork ist fertig, ich zahle die Arbeiten, ein kleiner Zicker am linken Ammeter wird noch behoben, dann nix wie weg. Kurz vor dem Einsteigen ruft Val an. Sie war den ganzen Morgen persönlich bei der Registration Office und hat den FAA-Leuten in nur vier Stunden den Temp-Wire aus den Rippen geleiert!!! Das Fax ist unterwegs und landet in meiner E-Mail Inbox, wo ich es in Dubuque ausdrucken kann! Jubel! Dann der erste Flug allein mit der Cheyenne. Ich fliege die 70 NM nach Dubuque VFR, es ist schließlich keine Wolke zu sehen, meine auf die Bordkarte geschriebenen Ops-Minima für den ersten Flug sind also locker erfüllt. Gang zum Flieger, die „Air-Stair“ hinauf, Jacke ausziehen, Platz nehmen und tief durchatmen. Turboprop! Zweimal PT6 „at your service“ – einfach nur geil! Die Freude weicht einer angestrengten Schlitterpartie über die vereisten Rollflächen, dann Takeoff und Flug nach Dubuque. Ich nutze den Flug für einen kurzen Checkout des Autopiloten, alles spielt, wie es soll, meine erste Landung mit der Cheyenne allein rangiert ebenfalls in der Kategorie Ego-Booster und nach 33 Minuten stelle ich vor der Werft ab. Ein Drain-Ventil tropft seit heute morgen etwas, das soll die Werft noch schnell machen, wird auch prompt erledigt, ich zahle die Arbeiten der letzten Tage, denn die Werft hatte im Anschluss an die Prebuy gleich eine Jahresnachprüfung mit Double-Event-Inspection (200-Stundenkontrolle) durchgeführt. Dann tanke ich zum ersten Mal Jetfuel und bin nach einer Stunde wieder in der Luft, nun 280 NM nach Norden in Richtung Duluth (KDLH), ebenfalls VFR. In Duluth erfolgt dann die erste Nachtlandung, ebenfalls auf schneebedeckter Piste, Arnim begrüßt mich bei klirrender Kälte auf dem Vorfeld und strahlt über das ganze Gesicht, als er die Turboprop sieht. Marissa, Arnims Frau und unverzichtbare Ops-Zentrale, hatte inzwischen von Deutschland aus die Formalitäten für den Flug nach Kanada erledigt (eAPIS und CANPASS). Wir laden die Rettungsausrüstung an Bord, denn als erfahrener Ferry-Flieger hat Arnim für Rettungsinsel und Anzüge gesorgt. Ich gebe derweil einen Flugplan nach Montreal auf, diesmal IFR, schießlich sind wir zu zweit im Cockpit. Ich sitze noch links, da ich zunächst fünf Stunden Time-in-Type haben muss, bevor ich als Multi-Engine-Instructor Arnim einweisen kann. Wir teilen uns die Arbeit entsprechend, ich fliege, Arnim bändigt die Avionik.

Sonnenaufgang über dem Eiskap – es gibt schlimmere Arten, den Arbeitstag zu beginnen.
Um 19.00 Uhr Ortszeit starten wir in Richtung Montreal, der Flug verläuft ebenfalls absolut problemlos, die Turbinen schnurren, die Heizung heizt und die Druckkabine hält, bisher haben wir bis auf einen kleinen Zitter-Aal im rechten Torque-Indicator (der nach ca. einer Stunde auftritt) keinerlei Probleme oder Problemchen festgestellt. In Montreal (wir landen wegen der späten Zollabfertigung auf dem großen Verkehrs­flughafen, CYUL) dann eine Landung bei ca. 20 Knoten Seitenwind, auch hier bereitet die Cheyenne keinerlei Probleme, die Arbeit am Boden ist jedoch mal wieder anstrengend, denn obwohl die Betriebsflächen größtenteils geräumt sind, weht ein eiskalter Nordwind eine feine Schneeschicht über die Piste und Rollwege, die das Erkennen der Markierungen fast unmöglich macht. Wir sammeln Reiner ein, der ebenfalls das inzwischen typische Turboprop-Strahlen im Gesicht hat, tanken und sind nach einer Stunde gegen 24.00 Uhr lokal wieder ready for Startup. Auch diesen Flug mache ich noch von links, da ich aufgrund der vorgerückten Stunde und des IFR-Wetters (2.000 ft Overcast) in Goose-Bay mit einem Wechsel nach rechts keine zusätzliche Erschwernis einbringen möchte, und Arnim auch nicht Multi-Engine-Night-Current (Drei Landungen in den letzten 90 Tagen) ist. Auch der Flug nach Goose verläuft problemlos, der Anflug könnte schöner sein, ich bin immer etwas über dem Glideslope, ein sauberes ILS sieht anders aus. Wir entscheiden uns gegen 4.00 Uhr, noch ins Hotel zu gehen und einige Stunden zu schlafen, bevor es am Morgen weitergeht in Richtung Grönland. The shortest day Heute ist Arnim dran mit Links-Fliegen. Für seinen ersten Cheyenne-Flug hat er sich eine bestens vertraute Strecke ausgesucht: Goose Bay – Narsarsuaq! Mit über zehn Jahren Ferry-Flug-Er­fahrung, hunderten von Atlantik-Überquerungen und mehr als 10.000 Stunden Gesamt­flugerfahrung gehört CYYR-BGBW zu seinen Hausstrecken.

Das Überführungs-Team in Reykjavik. V.l.n.r.: Arnim Stief, Reiner Meutsch, Jan Brill. Im Vergleich zu diversen anderen Atlantik-Überquerungen ist der Flug mit einer Druckkabinen-Turboprop der reinste Urlaub. Fachleute rechnen damit, dass das PT6-Grinsen nach zwei bis drei Tagen wieder abklingt ...
Tatsächlich ist ein Atlantik-Flug mit Arnim so etwas wie ein Familienereignis. Jeder – wirklich jeder auf der Strecke kennt und schätzt den Ferry-Piloten aus Wiesbaden. Schon bei der FBO in Goose Bay werden wir mit Handschlag begrüßt, ebenso im Hotel und natürlich beim Frühstück in der Stadt-Kneipe am nächsten Morgen: „Hi – where are you going? What are you flying?“ Wie in einer Trapper-Station im 19. Jahrhundert werden Nachrichten ausgetauscht: Wer war gestern hier? „Ah, Pete with a brandnew Seminole ...“ Wir wollen heute mit einem Fuelstop in Nar­sarsuaq (BGBW) nach Reykjavik (BIRK) weiterfliegen und dort übernachten. Zwei Flüge von ca. 3,5 Stunden Dauer. Easy going. Bei minus 22°C starten wir in Goose Bay. Wir haben uns entschieden, angesichts von Twin-Turbine die Rettungsanzüge nicht anzulegen, sondern nur bereitzuhalten. Wir briefen vor dem Abflug wer im Falle eines Falls was macht und welche Handgriffe zu erledigen sind. Es dauert lange, bis wir ready for departure sind, aber das ist normal, wenn man ein neues Flugzeug erlernt. Ich hatte für meinen ersten Startup im Sim ewig gebraucht, erst die Übung von mehreren Tagen, in denen man die Verfahren immer und immer wieder abarbeitet, sorgt für Speed. Da Arnim das Flugzeug sehr gründlich und sorgfältig erlernen möchte, brauchen wir fast 40 Minuten bis zum Takeoff. Zusammen mit dem ohnehin späten Aufbruch wegen der erforderlichen Mindestschlafmenge erreichen wir Narsarsuaq – nach einem wunderschönen und entspannten Flug in FL230 – erst wenige Minuten vor Sonnenuntergang bei severe CAVOK. Normalerweise wäre ein Weiterflug kein Problem. Gegen einen Flug bei Dunkelheit nach Rey­kjavik ist in einer Cheyenne nichts einzuwenden, zu unserer Überraschung erklärt man uns aber, dass nach Sunset in Narsarsuaq keine Takeoffs mehr erlaubt seien, obwohl der Flugplatz nach AIP noch über eine Stunde geöffnet ist. Sowohl Arnim wie auch mir war dies neu! Bislang hatte sich die Problematik jedoch auch nicht gestellt, da weder Arnim noch ich jemals mit einem Flugzeug hier waren (Single oder Piston-Twin), mit dem man versucht gewesen wäre, nachts über das Eiskap zu fliegen. Mit der Cheyenne ist das natürlich etwas anderes, aber die Grönländer machen keine Ausnahme. Wir haben also beide gerade kräftig dazugelernt. Eine Airline-Crew, die einen Jumbolino zu einem Nasschartereinsatz in den Norden Grönlands bringen soll (viermotorig, Düse!), ist davon ebenfalls überrascht, aber auch deren lebhafte Diskussion nützt nichts. Hierbleiben! Okay, das war also ein eher kurzer Tag.

Empfang des zukünftigen Redaktions­flugzeuges bei –18°C in EDFZ. Isabella Lang und Silvia Behnert machen es sich schonmal im Cockpit bequem. Oben: V.l.n.r.: Silvia, Karin und Isabella warten in eisiger Kälte auf die Landung der Cheyenne. Unten: Bei der obligatorischen Nordatlantiktaufe gefriert der Sekt noch auf dem Flugzeug.
Das gesamte Vorfeld ist extrem vereist. Es herrschen tropische +5°C, der Boden ist jedoch steinhart gefroren und wir können kaum gehen, ohne hinzufallen. Damit das Flugzeug angesichts des kräftigen Windes auf seinem Abstellplatz bleibt, wird die Cheyenne an einen riesigen Bagger gebunden – die Tie-Downs im Boden sind allesamt unzugänglich. Arnim trifft sofort mehrere Bekannte am Flugplatz, das Hotel ist organisiert, zusammen mit der ebenfalls gestrandeten Jumbolino-Crew sind wir die einzigen Gäste im Hotel Narsarsuaq. ATC-Ausbildungschef Thomas Jesperson, der eigentlich in Südafrika geboren ist, und den es nun nach Narsarsuaq verschlagen hat, fährt uns höchstpersönlich ins Hotel und zeigt uns auf dem Weg noch seinen Garten: „Der einzige Garten in Grönland!“, sagt er stolz. „Habe vor Jahren hier einen Weihnachtsbaum gepflanzt, wenn der so weiterwächst, haben wir Weihnachten 2045 den ersten grönländischen Christbaum!“ Sowohl für Arnim wie auch für Reiner und mich ist dies der erste Abend seit Wochen, der nicht bis auf die letzte Minute mit Arbeit verplant ist. Abgeschnitten von E-Mail und Telefon sitzen wir nun im Hotel beim Abendessen, während in unseren Köpfen die Turbinenräder allmählich herunterdrehen. So sehr wir den unfreiwillig entspannten Abend in Grönland genießen, für den nächsten Tag, Freitag, den 18. Dezember, bedeutet dies eine fast unlösbare Aufgabe. Wir wollten ja eigentlich am Freitag wieder in Deutschland sein. Mit zwei Tankstopps in Reykjavik (BIRK) und Wick (EGPC) würde der 1.950 NM lange Flug ins Rhein Main Gebiet allein acht Stunden reine Flugzeit bedeuten. Für Egelsbach definitiv zu spät, vielleicht ginge Mainz Finthen, ansonsten bliebe nur Hahn oder Frankfurt Main. Wir entscheiden uns es wenigstens zu versuchen, sitzen am nächsten Tag schon rechtzeitig vor Sonnenaufgang im Flieger, arbeiten die Verfahren ab und sind dann nach einer erneuten Taxiway-Rutschparty tatsächlich unmittelbar bei Sonnenaufgang in der Luft. Es herrscht immer noch CAVOK und der winterliche Sonnenaufgang über Narsarsuaq über dem Eiskap lässt selbst einem alten Atlantik-Hasen wie Arnim eine Gänsehaut über den Rücken laufen. Wie genießen den Flug nach Reykjavik, ein leichter Rückenwind hilft, im hinteren Teil der Maschine können Reiner und ich es uns abwechselnd bequem machen, Reiner wird zum Cruise-Pilot erklärt und geht während des Reisefluges auf den rechten Sitz, während ich zu Start und Landung nach vorn komme. Die Bequemlichkeit in einer solchen Cabin-Class-Turboprop ist mit nichts zu vergleichen, was wir bislang über den Atlantik geflogen haben. Arnim hört sich die Funksprüche seiner Ferry-Kollegen auf der 123,45 an, die weit unten über Eis und Wind klagen, macht nun selber Relay-Station und genießt die Aussicht. Wir fliegen in FL230 in der Sonne, lassen Grönland hinter uns und landen nach 3:35 Stunden in Reykjavik. Während ich entspannt auf zwei Sitzen liegend meine Zeitung in der Kabine lese, beginne ich allmählich zu verstehen, wieso die Crews von Cheyenne III, King Air, PC-12 und Jetprop auf den Leserreisen immer so relaxt aus ihren Fliegern gestiegen sind! Marissa hatte schon alles vorbereitet für unseren Fuelstop in Reykjavik, wir sind das einzige Flugzeug am GAT und nach 30 Minuten schon wieder in der Luft. Mainz hatte uns ein großzügiges PPR zugesagt, falls wir dort nicht landen könnten, haben wir beschlossen, zusammenzulegen und nach EDDF zu fliegen. Ein kräftiger Rückenwind bläst uns mit knapp 300 KTS Groundspeed nach Wick, dort macht Arnim einen Visual Approach. Zum ersten Mal merken wir in der Cheyenne deutlich den Kontakt mit dem Erdboden bei der Landung. Ich nörgele nach dem Abstellen ein wenig ob des Aufsetzens, werde beim Aussteigen aber vom Nordweststurm fast von der Air Stair geblasen und nehme meinen Landerüffel unverzüglich und in aller Form zurück. Auch hier ist alles vorbereitet, Tanken und Flugplan klappen in Rekordzeit, jedoch berichtet Mainz von Schnee auf der Landebahn, was als großes Problem angesehen wird. Es ist der Freitag-Abend des vorweihnachtlichen Kälteeinbruchs in Deutschland und auf den Straßen herrscht Chaos, wir wollen ja aber auch nicht nach Mainz fahren, sondern fliegen. Ist sowieso sicherer. Mehrmals werden wir telefonisch vor dem Schnee gewarnt. Arnim und ich schauen uns etwas ratlos an: „Nun gut, dann ist das eben die schneebedeckte Piste Nummer 5 für diesen Trip ...“ Rechtzeitig für unser PPR erreichen wir Mainz Finthen. In 5.000 ft haben wir Erdsicht. Die Flugsicht ist wegen Schneefalls nicht gerade optimal, aber in jedem Fall ausreichend. Wir canceln von Norden her kommend über dem Rhein und Arnim macht einen klassischen VFR-Nacht-Anflug: Midfield-Crossing dann Downwind und eine weite Platzrunde zur Piste 08. Nochmals werden wir vor dem Schnee gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Landung nicht empfohlen sei und auf eigene Verantwortung geschhehe (!). Mit tausend Metern Länge ist das die kürzeste der schneebedeckten Pisten auf diesem Trip, aber auch die vertrauteste. Als ob er nie etwas anderes gemacht hätte, setzt Arnim die Cheyenne in den ersten 150 Metern der Piste 08 auf, dank Reverse sind wir schon kurz nach der Halbbahnmarkierung im Fußgängertempo und rollen auf das ebenfalls tief verschneite Vorfeld. Dort werden wir von Marissa und dem gesamten Team von Pilot und Flugzeug erwartet: Isabella, Karin und Silvia sind bei –18°C zu später Stunde nach EDFZ gekommen um Max, das zukünftige Redaktionsflugzeug, zu bewundern. Bei der eilig anberaumten Nordatlantik-Taufe gefriert der Sekt noch auf der Nase des Flugzeuges, die eisigen Temperaturen bewegen uns dazu, die Feierlichkeiten stark abzukürzen, wir sind darüber hinaus auch hundemüde, jetzt erstmal nach Hause, ausschlafen und freuen! Lesen Sie in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 29. Januar von unseren ersten Erfahrungen im europäischen Winterwetter mit der Cheyenne, wie die weitere Ausbildung und Integration in den Flugbetrieb abgelaufen ist, welche Erfahrungen wir an der Tankstelle gemacht haben und wie die Aus- und Umrüstung für den Fly-and-Help Trip rechzeitig abgeschlossen werden konnte. Themenverzeichnis Wenn Sie selber den Umstieg auf Turboprop erwägen finden Sie ausführliche Artikel zum Thema in folgenden Ausgaben von Pilot und Flugzeug:
  • 2004-09: TBM 700 im Test
  • 2006-04: Turbinenumrüstung – Die Drei Ölbrenner: Test- und Flugbericht Tradewind-Bonanza, C210 Silver Eagle, PA46 Jetprop
  • 2006-09: PC-12 im Test (Serie 10A)
  • 2006-06: Jet vs. Turboprop mit Daten zu King Air 90, 200 und 350 sowie CJ1+,2+
  • 2007-01: TBM 850 im Test
  • 2007-05: Piper Lineup mit Bericht zur PA46 Meridian
  • 2007-11: Technik: Geschichte der PT6-Turbine
  • 2008-01: King Air 90GTi und B200GT
  • 2008-02: Extra 500 im Test
  • 2008-04: Cheyenne vs. MU-2B, Performance-Vergleich und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • 2008-11: Technik: Geschichte der Allison 250 Turbine
  • 2008-12: PC-12NG im Test (Schwerpunkt Honeywell Apex Edge)
  • 2009-03: King Air 350i
  • 2009-03 bis 2009-09: Serie: Technik der Turbinentriebwerke
  • 2009-12: Cheyenne I und II – Varianten, Technik und Gebrachtmarkt
  • 2010-01: Cheyenne I - Reportage über eine Akquisition in den USA
  • 2010-01: Cheyenne I - Training und Umstieg auf Turbine
  • 2010-02: Cheyenne I - Reportage Flugerfahrungen und Ferry-Flug
  • 2010-04: Bericht PA46-Reihe inkl. Jetprop und Meridian


  
 
 






IFR & ATC | Beitrag zu Welche Ausrüstung für legales IFR mit N-Reg in D?
17. Januar 2010: Von Jan Brill an M. Koepfer
Moin allerseits,

My 2 cents:

Ohne A/P mit einem 100 Knoten Flieger IFR zu fliegen ist weder Schwachsinn, noch (N-reg) illegal. Es bedeutet jedoch eine erhöhte Workload und zwar vor allem während des Reisefluges. Denn die üblichen A/Ps wie STEC-30 oder -50 machen im Approach herzlich wenig außer vielleicht einen LOC oder ein Radial zu tracken. Eine wirklich automatisierte Flugführung sieht anders aus.

Richtig ist aber, dass für ein IFR-Reiseflugzeug ein A/P eine sinnvolle Anschaffung ist. Ich würde aus eigener Erfahrung übrigens den STEC-30 vorziehen (wir betreiben beide und der -30 ist nochmal etwas moderner, platzsparender und beim Tracken von GPS genauer), aber wenn ein STEC-50 vorhanden ist ... kein Grund zu tauschen.

Eine A/P-Nachrüstung wird übrigens durchaus vom Gebrauchtmarkt honoriert.

Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift eines A/P in D-reg Single Pilot IFR-Cockpits zwei Dinge getan:

1) Einen durchaus wünschenswerten Zustand zur Pflicht erhiben

2) Einen ggf. sicheren aber manchmal eben auch grenzwertigen Zustand verboten.

Die Praxis ist wie immer weniger eindeutig: Ein Wingleveler ist besser als gar nix, ein STEC-50 mit Alt-Hold ist besser als ein reiner Wing-Leveler, ein STEC-55 mit Preselect und V/S-Mode ist besser als ein einfacher -30 oder -50 und ein Garmin GFC 700 ist sowieso das allergeilste.

Also – bitte keine Dogmen oder Glaubensbekenntnissse zum A/P. Lassen Sie sich nicht abhalten bei miesem Wetter eben einen Approach ohne A/P zu fliegen, das ist in jedem Fall besser als marginal VFR irgendwo reinzudonnern.

Eine 172er die 90% der Zeit nach VFR geflogen wird sollte nicht daran gehindert werden legal bei miesem Wetter dreimal im Jahr einen Approach zu machen. Genau das tut aber unser fürsorglicher Gesetzgeber mit dem §32 Luft BO.

Beurteilen Sie vernünftig Ihre Workload im Cockpit. Wenn diese die Mehrarbeit zulässt, dann fiegen Sie nach den Flugregeln die das Wetter notwendig macht. Wenn nicht, fliegen Sie eben an diesem Tag nicht.


Viele Grüße,
Jan Brill

P.S. Ultra-Kurzfassung für N-reg IFR-Ausrüstung im deutschen Luftraum:
  • 2 COMM (über FL195 muss eines 8,33 KHz haben)
  • Annex 10 NAV
  • IFR GPS nach TSO 129 oder zweites NAV (ohne GPS geht nur unter FL80). NAV und GPS dürfen nicht in einer Box sein (z.B. ein GNS430 geht nach FSAV nicht)
  • DME (irgendeins, braucht nach FSAV weder TSO, noch FM-Hamonics Filter zu haben)
  • ELT (USA verlangen nur 121,5 würde 406er aber in der EU empfehlen um Diskussionen zu vermeiden)
  • Mode-S-Transponder mit üblicher Zugabe (> 250 KTAS als Diversity mit Enhanced Surveillance = €€.€€€, sonst einfacher Elementary Surveillance Class I oder II Transponder = 2.000 bis 3.000 Euro. Bitte beachten: Unter 15.000 ft max operating altitude können nochmal günstigere Class II Geräte gewählt werden).
Zusätzlich natürlich alles was FAR 91.205, 91.171 etc. vorsieht.

Der günstigste Stack für einen Echo-Flieger unter FL195 sähe so aus:
  • KX155 (Annex 10) oder KX125
  • Garmin 155XL oder auch Honeywell KLN89B, KLN94 GPS
  • Zweites COM (z.B. Becker AR-4201 oder Bendix KY...) ggf. Garmin 300XL GPS/COM anstatt einzelnem GPS
  • KN64 oder 62 (KN62A-01 wenn D-reg geplant ist)
  • Mode-S-Trasnponder (irgendeinen, den man legal n-reg einbauen kann, wenn über FL150 geflogen wird muss es ein Class I sein, z.B. BXP6401-1)
  • 406er ELT (irgendein fest installiertes nach TSO C126)
Fertig. Siehe auch flylisa.de

A/P wie oben beschrieben empfehlenswert aber für N-reg nicht zwingend vorgeschrieben da die gesamte LuftBO und damit auch der §32 im Gegensatz zu FSAV auf N-reg keine Anwendung findet.


P.P.S.: Spannend wird’s beim Thema ADF. Ist in D-Land nicht vorgeschrieben in anderen Ländern aber sehr wohl (z.B. Grönland). Man kann jetzt argumentieren dass N-reg ein Enroute NDB durch ein TSO-129er GPS ersetzt werden kann. Dazu gibt's nur ein Advisory Circular der FAA was außerhalb der USA herzlich wenig Bedeutung hat (AC 90-94 "Guidelines for using Global Positioning System Equipment for IFR En Route and Terminal Operations and for Nonprecision Instrument Approaches in the U.S. National Airspace System" und AC 20-138).
Hier kann man sich Stundenlang die Köpfe heiss reden. Im Prinzip müsste man die Substitutionsregeln für jedes einzelne Land recherchieren. Macht kein Mensch. Wir haben in unseren Fliegern (Lisa, PA30 und Cheyenne) kein ADF mehr. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mitteilung von der DFS über Flugsicherungsgebühr 2010 ??
12. Januar 2010: Von Jan Brill an Bitterlich, Jörg
Hallo Herr Bitterlich,

vielen dank für die Übersendung des Schreibens. Meine Interpretation:

DON'T PANIC !

Es handelt sich tatsächlich im eine recht moderate Gebührenerhöhung u, 4-6 Prozent.

Der in Punkt 4. genannte Betrag von 162,54 Euro muss in die obige Formel R = t * p eingesetzt werden, wobei p = MTOW[in Tonnen]/50 hoch 0,7 ist.
Im Exponent liegt auch tatsächlich die Erhöhung der stieg nämlich von 0,5 auf 0,7.

So wie ich das Schreiben lese bezieht sich dies auf die An- und Abfluggebühren NICHT auf die Streckengebühren, deren Höhe nach der gültigen AIP unverändert bleibt. Die unglückliche Formulierung "Vormalige Bestimmungen ..." bezieht sich auf die VFR- und< 2.000 kg Pauschalen für Anfluggebühren an kontrollierten Plätzen die es bis Dato gab.
Diese werden nun durch die Formel ersetzt. Für unser Leserflugzeug Lisa beispielsweise ergibt sich dabei so gut wie keine Änderung, für die 1,7 Tonnen schwere PA30 eine Erhöhung von 5,4%.

Beispiel Anflug kontrollierter Platz für Leserflugzeug Lisa:

p = 1/50 = 0,02 (999 kg aufgerundet)
... dann hoch 0,7 = 0,064672700657736 also p = 0,6467.

Das dann in die Formel R = t * p einsetzen, also

Gebühr = 162,54 Euro * 0,06467 = 10,51 Euro Anfluggebühr plus MwSt.

Also keine Panik. Eher bemerkenswert ist vielmehr die extrem kurzfristige Mitteilung durch die DFS, sowie die kaum verständliche Formulierung des Schreibens und der umständliche Aufbau der Preisinformation.
Wenn wir unsere Preisinformationen so gestalten würden (Heftpreis im 1.000er Pack auf logarithmischer Skala angeben und dann unsere Leser Bruchrechnung und Potenzierung im Kopf machen lassen), hätten wir wohl deutlich weniger Abonnenten ...

viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mitteilung von der DFS über Flugsicherungsgebühr 2010 ??
10. Januar 2010: Von Jan Brill an Klaus Riffart
... im NfL-I Sachverzeichnis 2009 findet sich keine diesbezügliche Veröffentlichung. Bitte mal das Schreiben im Original posten oder emailen.

viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
31. Dezember 2009 Jan Brill

Magazin


Happy New Year!

"Das nächste Jahr kann nur besser werden“, ist ein beliebter Sylvesterspruch. Tatsächlich blickt die AL in Deutschland auf ein schwieriges, um nicht zu sagen katastrophales Jahr zurück. Die Kombination aus allgemeiner wirtschaftlicher Lage und der Unsicherheit, die sich mit den kommenden EASA-Regelwerken verbindet, haben zu weit verbreiteter Angststarre geführt. Dazu kommen die beinahe schon jährlich auf die Halter einprasselnden behördlichen Ausrüstungsorgien. Diesmal waren es der extrem kurzfristig angekündigte ELT-Zwang sowie die Implementierung der Instandhaltungsprogramme nach Part M, die den Haltern tausende Euro aus der Tasche zog, und im nächsten Jahr ist mit der zweiten Stufe der Landeplatzlärmschutzverordnung bereits ein weiteres Kapitel aus der Reihe „Politik gegen die Luftfahrt“ abzusehen. Wir wollen Ihnen in diesem Artikel aber zehn Gründe nennen, warum Sie das Fliegen trotzdem noch lange nicht aufgeben sollten.

1. Käufermarkt. Noch nie hat es in den letzten fünfzehn Jahren einen so ausgeprägten Käufermarkt in der Allgemeinen Luftfahrt gegeben wie jetzt. Dies gilt für Gebraucht- genauso wie für Neuflugzeuge. Die Tendenzen sind zwar je nach Flugzeugklassen und Typen unterschiedlich, der weltweit von den USA dominierte Markt für Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt stellt sich aber durchgehend so attraktiv dar wie selten zuvor. Dazu trägt auch der niedrige Dollar bei, der seit mehr als einem halben Jahr relativ konstant zwischen 1,40 und 1,50 Euro pendelt.


2. Finanzierung. Kapitalkosten sind niedrig. Wer den Käufermarkt nutzen möchte, um upzugraden, findet im Bereich der Flugzeugfinanzierungen attraktive Angebote. Selbst bei überschaubaren Sicherheitsleistungen sollten festverzinsliche Hypotheken von zehn und mehr Jahren um 5 % kein Problem sein, und variabel verzinsliche Darlehen zwischen 3,3 und 3,6 % liegen.


3. Versicherung. Im Versicherungsmarkt herrscht erheblicher Wettbewerb um Neukunden. Geschäftsreiseflugzeuge wie z.B. eine siebensitzige Turboprop lassen sich selbst bei geringer Pilotenerfahrung nicht selten unter 1% Kaskoprämie versichern. Zählt man die Punkte eins bis drei zusammen, ergibt sich für Halter, die ein neueres, größeres Flugzeug anschaffen wollen, ein nahezu ideales Umfeld bei der fixen Kostenstruktur. Niedrig einkaufen, günstig finanzieren und attraktiv versichern. Viel einfacher wird’s nicht mehr.


4. EASA an der Leine. Die EASA ist von der EU-Kommission merklich an die Leine genommen worden. Nicht die Luftfahrt neu erfinden, sondern auf JAR-Basis einheitliche Verhältnisse schaffen, lautet der Auftrag. Dies soll keine vollständige Entwarnung bedeuten: Umfangreicher finanzieller Schaden ist durch die Instandhaltungsprogramme bereits angerichtet worden, weitere Nackenschläge sind zu erwarten, besonders wenn nationale Behörden EASA-Vorgaben übereifrig und/oder inkompetent umsetzen. Nach wie vor hat der Bürger keinen Rekurs, eine wildgewordene „Competent Authority“ in einem klar definierten Rechtsverfahren auf den Boden zurückzuholen. Vorsicht ist bei den EASA-Ops-Regeln geboten. Für Twin-Turboprops und privaten IFR-Verkehr birgt der aktuelle Entwurf der Behörde das maximale Schädigungspotenzial.
Die Zeiten, wo man in Köln aber eine Baustelle nach der anderen eröffnete und die Stakeholder mit wild-gewagten Entwürfen beglückte, sind aber vorbei.


5. N-registrierte Fliegerei bleibt. In Ergänzung zu Punkt 4 ist noch anzumerken, dass die Unterbindung der N-registrierten Fliegerei jedenfalls kurz und mittelfristig nicht zu erwarten ist. Die EASA hat dieses Vorhaben in den bürokratischen Eiskeller verbannen müssen und die „Third Country Operators“ mit der niedrigsten Priorität versehen. Bedeutet: Erst wenn die EASA in allen anderen Bereichen ihre Aufgaben erledigt hat, wird sie sich diesem Teilbereich widmen. Kenner großer Organisationen wissen, was das in der Praxis bedeutet. Wenn überhaupt wird es kurzfristig Anstrengungen zum Enforcement der vollkommen ausreichenden US-FARs geben. Dagegen ist jedoch in der Sache nichts einzuwenden.


6. ZÜP auf dem Totenbett. Der politische Wille, die ZÜP gegen alle Verfassungsgründe durchzusetzen, schwindet. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung findet sich diesbezüglich sogar ein vage formulierter Satz. Die Protagonisten der ZÜP, Schily und Schäuble, widmen sich inzwischen anderen Aufgaben, und selbst wenn das Unding ZÜP auf dem politischen Wege nicht gekillt wird, so ist doch bei der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung nur noch leichte Gegenwehr zu erwarten.


7. Die Alternativen werden auch nicht besser. Die Alternativen zur Allgemeinen Luftfahrt werden nicht gerade attraktiver. Sicher, mit Flugleiter-Fetischismus und Preiserhöhungsorgien (siehe Mönchengladbach, Samedan oder Berlin Schönefeld) ist die geschäftliche Nutzung der AL in den letzten Jahren nicht unbedingt einfacher geworden. Gleiches gilt aber für Straßen- und Schienenverkehr. Auch hier haben sich Angebote und Infrastruktur in den letzten Jahren kaum verbessert, auch hier sind die Kosten gestiegen. Wer in Zentraleuropa geschäftlich unterwegs ist, hat mit Cirrus, Mooney oder Seneca immer noch ein im Vergleich unschlagbar flexibles und bemerkenswert attraktives Verkehrsmittel zur Hand.


8. Branchenreinigung. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten zwei Jahre hat es viele Dampfplauderer aus der Branche geschlagen. Firmen, die ausschließlich auf Versprechungen gebaut waren und durch unhaltbare Ankündigungen den Markt und die Erwartungshaltung der Käufer verzerrt hatten, sind von der Bildfläche verschwunden: Epic, Eclipse und Adam sind nur einige Beispiele. Firmen, die auch wirklich ein Produkt anbieten und die im Moment selber mit herben Einbußen, Entlassungen und Kürzungen klarkommen müssen, werden sich so schnell nicht mehr als Dinosaurier beschimpfen lassen müssen, sondern stellen vielmehr die Überlebenden der aktuellen Evolutionsstufe dar.


9. Es geht auch wieder aufwärts! Für all jene, die den Käufermarkt nur beobachten können, da die eigene Situation keine Investitionen erlaubt – und seien sie noch so attraktiv – wird sich die Lage ebenfalls bessern. Erste Anzeichen einer Erholung sind in den USA auszumachen, und die staatliche Schuldenorgie mit der dies jenseits und diesseits des Atlantiks erkauft wurde, wird auch bei uns zu Kostendruck und Kürzungen in einer viel zu groß gewordenen Luftfahrtverwaltung und einer ins Absurde überhöhten Security-Fixierung führen.


10. Bedrohte Art. Menschen, die sich selbständig und auf eigene Faust durch die Luft bewegen, die sich lieber mit AIS, Flugplan, RAD, Slots, AIP, CFMU, Wetter, Zoll, Grenzpolizei, ZÜP, Part-M und NfL beschäftigen, dafür aber selbst entscheiden, wann und wo sie starten, landen und bleiben, haben Seltenheitswert. Diese Art – obwohl unbequem und unhandlich – sollte nicht aussterben.

Das ganze Team von Pilot und Flugzeug wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes und sicheres Jahr 2010!


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
15. Dezember 2009 Jan Brill

Infrastruktur: Berliner Flughaefen auf Konfrontationskurs


Schönefeld: Neue Entgeltordnung vorerst nicht genehmigt

Mit forschen Tönen hatte der Flughafen Berlin Schönefeld in den letzten Wochen Stimmung gegen die von ihm so bezeichneten „Hobbyflieger“ gemacht. Fachlich etwas dünn geratene Artikel zu Pannenmaschinen wurden in der willfährigen Presse platziert, und Hobbyflieger ebenso allgemein wie grundlos für Verspätungen am baustellengeplagten zukünftigen Großflughafen verantwortlich gemacht. Es blieb jedoch nicht bei markigen Worten: Mit einer neuen Entgeltordnung sollte insbesondere der nichtgewerbliche Flugbetrieb aus BBI weggeekelt werden – Pilot und Flugzeug berichtete in Ausgabe 2009/11 und 2009/12. Es regte sich massiver Protest in der GA und auch die IHK Berlin intervenierte. Ergebnis: Der neuen Entgeltordnung wurde vorerst vom zuständigen Brandenburger Infrastrukturministerium die Genehmigung verweigert.


Berliner Flughafenpolitik: Tempelhof übereilt zumachen, dann die Allgemeine Luftfahrt aus Schönefeld rausekeln.
Diese kleine Panne auf dem Weg zur schönen neuen Flughafenwelt hindert die FBS jedoch nicht daran, weiter auf den Putz zu hauen. Nachdem Pressesprecher Ralf Kunkel Anfang November mit seinen – fachlich leider unrichtigen – Ausführungen zur angeblich durch „Hobbyflieger“ nicht so recht beherrschten Seitenwindlandung selber etwas von der Piste abkam, wagte sich nun Sprecher Leif Erichsen hervor und bezeichnete in der Berliner Morgenpost Pläne, die Geschäftsfliegerei aus BBI zu verdrängen, als „groben Unfug“ und fügte hinzu: „Was wir nicht wollen, sind die Hobbyflieger.“

Dummerweise scheint man sich in BBI jedoch in den Kopf gesetzt zu haben, dass alles, was leichter als zwei Tonnen ist, irgendwie dem Hobby-Segment zuzuordnen wäre. Pilot und Flugzeug liegen zahlreiche kürzlich durch den Flughafenbetreiber ausgesprochene Hallenplatz-Kündigungen vor, allesamt für Flugzeuge unter zwei Tonnen, allesamt für Flugzeuge, die von Unternehmern als klassische Business-Tools eingesetzt werden: Mooney, Cirrus, PA46 etc.

Erichsen sollte es eigentlich besser wissen, denn als ehemaliger Sprecher der ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) sollte er mit der real existierenden Business-Aviation schonmal in Kontakt gekommen sein und wissen, dass eine Trennung nach Gewicht ungefähr so sinnhaft ist wie eine Aufteilung von PKW nach Farbe.


Kommentar: Nicht aufs Glatteis führen lassen!


Leif Erichsen wechselte im September vom ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) zum Schönefeld-Betreiber FBS. In seiner Funktion als Pressesprecher fand er markige Worte für seine zukünftigen Kunden: 'Wir wollen eine starke Business Aviation. Was wir nicht wollen, sind die Hobbyflieger.'
© ADV 
Die Bürger, die Beobachter dieser Auseinandersetzung und die Brandenburger Genehmigungsbehörde sollten sich aber durch die Frage, was ist „Business“ und was ist „Hobby“, nicht auf’s Glatteis führen lassen. Ein Flughafen ist eine öffentliche Verkehrsanlage. Im Fall von BBI wird er massiv durch Steuergelder bezuschusst. Die Frage, wer ihn wann nutzen darf, hängt definitiv nicht damit zusammen, ob der Flug nun einem geschäftlichen Termin oder einem Verwandtschaftsbesuch gilt.

Durch das von der FBS angezettelte Hickhack, wer nun in den Hobbykeller muss und wer sich zur Businessclass zählen darf, wird die Diskussionsgrundlage verschoben. Es wird dadurch schon vorausgesetzt, dass private Flüge in BBI ohnehin nichts verloren haben, es geht also nur noch um die Frage, wer ist Business und wer ist privat.

Damit muss die Diskussion zwangsläufig ins Idiotische abgleiten, denn eine solche Unterscheidung geht zunächst einmal niemanden etwas an und ist darüber hinaus auch praktisch gar nicht zu machen, es sei denn, die FBS würde für jeden Flug eine Zweckerklärung (am besten an Eides Statt) fordern, ließe diese stichprobenartig nachprüfen und bei Falsch-Deklarierungen strafrechtlich verfolgen.

Also liebe FBS: Bitte merken und gegebenenfalls aufschreiben:
  1. Nicht alle Geschäftsleute fliegen Businessjet.

  2. Besonders mittelständische Unternehmer, die kostenbewusst sind und ihre Reisekosten nicht auf die Shareholder abwälzen können, fliegen oft Flugzeuge, die irgendwie verdächtig nach „Cessna“ aussehen.

  3. Auch Nicht-Unternehmer oder Unternehmer, die gerade nichts unternehmen, sind Menschen, zahlen Steuern, finanzieren damit Eure Bauwut und haben möglicherweise ein berechtigtes Interesse, in die Bundeshauptstadt zu gelangen.

  4. Kein Mensch kommt nach BBI, wenn er nicht muss. Euer Flughafen ist unter Service-Gesichtspunkten und in punkto Verkehrsanbindung eine komplette Katastrophe. Niemand kommt freiwillig zu Euch. BBI und Tegel sind aber die einzigen IFR (= Schlechtwetter) Flugplätze in Stadtnähe. Also einfach eine brauchbare Alternative schaffen (z.B. in Schönhagen endlich die IFR-Verfahren genehmigen und die Betriebszeiten ausdehnen) und schon seid Ihr die nervigen Individualisten ganz von alleine los.


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Das neue Heft ist da, Ausgabe 2009/12
13. Dezember 2009: Von Jan Brill an Jens-Albert Schenk
Hallo Herr Schenk,

vielen Dank für die konstruktive Kritik! Hilft uns sehr.

Die von Ihnen angesprochenen Themen sind sämtlich in der Vergangenheit ausführlich behandelt worden. Nahezu mit exakt den Überschriften die Sie sich gewünscht haben.

Gerade VFR-, IFR-Flugplanung und IFR-Wetter (Ice) war 2006 und 2007 stark vertreten. Wir versuchen Wiederholungen innerhalb von 3 Jahren aber zu vermeiden.
VFR-Flugplanung kommt im nächsten Frühjahr mit den beiden Seminaren auch wieder im Heft dran. IFR-Flugplanung, CFMU und Slots haben wir in den letzten 24 Monaten ziemlich totgetreten, aber Wetter ist sicher wieder ein Schwerpunkt in 2010.
Technisch wird’s 2010 vor allem um Kolbentriebwerke und malwieder um Glascockpits gehen und Themenvorschläge hören wir immer gern.
Produktreviews sind in 2009 zu kurz gekommen, da gebe ich Ihnen Recht.

Unter:

http://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Store.class?front&tn=sp_einzelhefte

könne Sie in den Jahresinhalten seit 2004 blättern (Katalog ist verbesserungsfähig, gebe ich zu!).

Und hier finden Sie alle Inhaltsverzeichnisse seit 2004 in einem PDF zur bequemen Volltextsuche (26 mb, 70 Ausgaben).

Falls eine Ausgabe vergriffen sein sollte drucken wir einzelne Artikel für Abonnenten auch gern kostenfrei nach.

Herzliche Grüße
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
7. Dezember 2009 Jan Brill

Magazin: Weihnachtsaktion 2009


An Weihnachten endlich verstanden werden! Gewinnen Sie eines von zwei beyerdynamic HS600 Digital ANR Headsets

Auch in diesem Jahr halten wir für die Weihnachtsaktion von Pilot und Flugzeug wieder wertvolle Preise bereit. Schenken oder abonnieren Sie Pilot und Flugzeug und gewinnen Sie eines von zwei wertvollen beyerdynamic HS600 Digital ANR Headsets. Die Headsets, die wir auch im Redaktionsflugbetrieb einsetzen und die natürlich auch in unserem Leserflugzeug Lisa zur Verfügung stehen, heben aktive Geräuschdämmung auf ein neues Niveau. Mit Hilfe digitaler Rechentechnik wird in Echtzeit der optimale Schalwellen-Mix erstellt. Dabei kommt das HS600 ohne das ermüdende Maskierungskrauschen anderer ANR-Headsets aus.


Digitale Geräuschdämpfung, Tragekomfort und schicke Optik: In diesem Jahr verlosen wir im Rahmen unserer Weihnachtsaktion zwei HS600 Digital ANR Headsets im Wert von je 700 Euro.
Unter allen zwischen 15.11.2009 und 15.01.2010 neu abgeschlossenen Jahresabonnements verlosen wir zwei nagelneue beyerdynamic HS600 Digital ANR Headsets im Wert von je 700 Euro.

Abonnieren Sie also jetzt Pilot und Flugzeug oder verschenken Sie ein Abonnement und sichern Sie sich so Ihre Chance auf eines der beiden Headsets. Bestellen können Sie online unter:

shop.pilotundflugzeug.de
oder telefonisch in unserem Verlagsbüro:
+49 6103 8314 188 (Mo.– Fr. 9.00 bis 13.00 Uhr)



Teilnamebedingungen: Um an der Pilot und Flugzeug Weihnachtsverlosung teilzunehmen, darf der Empfänger des Jahresabonnements in den letzten zwölf Monaten kein Pilot und Flugzeug Jahresabonnement bezogen haben. Bei Geschenk­abonnements nimmt der Zahler an der Verlosung teil. Bei geworbenen Abonnements nimmt der Werber an der Verlosung teil.


  
 
 

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Pilot und Flugzeug Artikel
2. Dezember 2009 Jan Brill

Magazin: Ausgabe 2009-12


Das neue Heft ist da, Ausgabe 2009/12

In der neuen Ausgabe von Pilot und Flugzeug geht es unter anderem um den Umstieg vom Kolbenflugzeug auf Turboprop. Nachdem uns zahlreiche Leser im Jahr 2008 geschrieben hatten, dass die Cheyenne beim direkten Vergleich MU-2/PA31T inhaltlich zu kurz kam, beschreiben wir in der Dezemberausgabe ausführlich die technischen, betrieblichen und finanziellen Aspekte der beiden Muster Cheyenne I und II. Außerdem werfen wir einen Blick auf die US-LSA-Branche und beobachten, wie man dort mit offensichtlichen technischen Problemen, wie z.B. beim Zodiac 601XL/650 umgeht.


Ab 2. Dezember in Ihrem Briefkasten oder bei ausgewählten Zeitschriftenhändlern – die neue Ausgabe von Pilot und Flugzeug.
In der Rubrik Technik geht es im Dezember um Sauerstoffsysteme bei Flugzeugen mit und ohne Druckkabine. Außerdem befassen wir uns mit der aktuellen Conti-Hydrostößel-AD, die zahlreiche Flugzeuge zurzeit groundet.

Nach einem knappen halben Jahr ist es zudem an der Zeit die Betriebskosten unseres Leserflugzegs Lisa aufzuzeigen. In der Dezemberausgabe legen wir dar, wie sich dieses Projekt bislang finanziell entwickelt hat. Piloten, die mit dem Gedanken an ein eigenes Flugzeug spielen, finden hier nach ca. 380 Betriebsstunden Informationen aus erster Hand zu den Kosten für Betrieb und Instandhaltung eines einfachen Schönwetter-IFR-Viersitzers.

Für alle, die dem grauen Herbstwetter entfliehen wollen und gedanklich schon im nächsten Frühjahr sind, stellen wir den Pilot und Flugzeug Leserflyout vom 26. Juni bis zum 4. August 2010 nach England, Schottland und Irland vor.

In der Unfalluntersuchung legt Redakteur Klaus Schulte die Ergebnisse der Ermittlungen zum Helios-Unfall im Jahr 2005 dar, und im Pilot Training befassen wir uns mit Winter-VFR und den Besonderheiten des kalten Wetters.



Feedback zu Redaktionsflugzeug plus eins?

Im Artikel Redaktionsflugzeug plus eins? hatten wir um Feedback interessierter Leser gebeten. Wir stellen in diesem Artikel die Frage, inwieweit das Angebot der Mitbenutzung einer Business-Turboprop (mit Safety-Pilot) auf Interesse im Leserkreis stoßen würde.

Wäre das was für Sie?


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
30. November 2009 Jan Brill

Infrastruktur: Flugplatz Samedan LSZS


Gut festhalten: Der nächste Ausflug nach Samedan könnte umwerfend werden

Der Flugplatz Samedan (LSZS), beliebter Landepunkt für Winterausflüge in den Engadin, nach St. Moritz und Bergün hat zur Wintersaison die Gebühren erhöht. Soweit wäre dies noch keine Meldung wert, Art und Umfang der Erhöhung veranlasst uns jedoch unsere Leser an dieser Stelle zu warnen. Je nach Flugzeugklasse müssen Sie mit bis zu fünf mal höheren Kosten rechnen. Besonders ärgerlich: Die Berechnung der Gesamtkosten ist inzwischen so komplex geworden, dass eine vorherige Preis-Sondierung nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.

Bisher bestanden die Gebühren in LSZS vor allem aus Landetaxen, Abstellgebühren, Passagiergebühren und dem unterhalb von 4 Tonnen freiwilligen Handling. Mit der ab 1. Dezember 2009 gültigen Tarifordnung werden diese Grundgebühren nicht nur kräftig erhöht, es werden auch eine Anzahl weiterer Aufschläge erhoben, deren Berechnung ohne zusätzliche Recherche gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Die wichtigsten Fanghaken sind:
  • Die Feuerwehrgebühr wird ab ICAO-Klasse III nun verpflichtend. Bedeutet, alles ab etwa einer King Air 200 oder PC-12 muss je nach Größe pro Tag (also für An- und Abreise!) 300 bis 600 Franken zahlen.

  • Die AFIS-Gebühr wurde von 10 bis 20 Prozent der Landegebühr auf pauschal 60% der Landegebühr erhöht.

  • Vom 1. November bis zum 30 April wird eine zusätzliche Schneegebühr in Höhe von 40% der Landegebühr fällig.


Willkommen im Engadin! Gebührenerhöhung im das Zwei- bis Fünffache ab 1. Dezember 2009 in Samedan LSZS.
In der neuen Struktur ist ein gewisses Bemühen zu erkennen, die kleinere GA unter 4 Tonnen nicht allzu sehr zu belasten. So haben sich beispielsweise die eigentlichen Landegebühren unter 4.000 kg nicht erhöht, zusammen mit den höheren Aufschlägen für AFIS und Schnee ergeben sich aber trotzdem bis zu doppelt so hohe Gesamtkosten.

Besonders bitter wird’s für Flugzeuge ab 4.000 kg, denn für diese ist nun das Handling verpflichtend (vorher gab’s 50% Rabatt bei Verzicht auf die Abfertigung) und hier springen auch die Grundgebühren – und damit die Aufschläge – gleich im ein Vielfaches.

Ein Leser aus Krefeld hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht alte und neue Gebühren in einer Tabelle nebeneinander zu stellen. Diese Tabelle haben wir am Ende des Artikels angehängt. Für Flugzeuge unter 4.000 kg und unterhalb der ARFF-Klasse 3 erhöhen sich die Kosten um etwa das Doppelte darüber um das Vier- bis Fünffache

Grund: "Zurückgehende Verkehrszahlen"

Dass Gebühren teurer werden, daran hat man sich gewöhnt. Die Erhöhung in Samedan um etwa den Faktor vier ist jedoch prohibitiv. Als Begründung werden – wie so oft – zurückgehende Verkehrszahlen angegeben. Wie man ausbleibende Besucher jedoch mit einer Gebührenerhöhung um 400 bis 500 Prozent wieder zu einem Flug ins Engadin bewegen möchte ist schwer nachvollziehbar.

Besonders ärgerlich ist der Umstand, dass – was sich früher aus zwei bis drei Tarifen zusammensetzte – nun aus vier bis fünf Positionen besteht, die man im Kopf kaum mehr überschlagen kann. Und wer nicht zufälligerweise die ICAO ARFF-Klasse seines Flugzeuges aus dem Kopf kennt, der erlebt dann mit einer Feuerwehr-Gebühr von 300 oder 600 Franken noch eine zusätzliche Überraschung.

Vielleicht gibt es auch andere lohnende Ziele in den Alpen. Informieren Sie doch Ihre Fremdenverkehrspartner in der Region warum Sie sich eventuell für einen anderen Urlaubsort entscheiden. Womöglich bringt man ja so den vor einigen Jahren in private Hände verkauften Engadin-Airport zur Vernunft.

Weitere Information:


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Mit Ralf Kunkel zur Seitenwindlandung – Flughafen Schönefeld in der Defensive
10. November 2009: Von Jan Brill an 
... um genau zu sein heisst es jetzt: "Neigung um die Längsachse (Querneigung oder Bank-Angle)" ...

Oder auf Hessisch einfach: "Flääsche häänge lassee" [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
10. November 2009 Jan Brill

Infrastruktur: Schoenefeld in der Defensive


Mit Ralf Kunkel zur Seitenwindlandung – Flughafen Schönefeld in der Defensive

Der Flughafen Schönefeld muss schon arg in der Defensive sein. Offensichtlich missfiel die – auch von diesem Magazin publik gemachte – Politik der Aussperrung für kleine Geschäfts- und Privatflugzeuge auch einigen Verantwortlichen in der Berliner Stadtpolitik. Jedenfalls setzte der Flughafen nun zum pressetechnischen Gegenschlag an und förderte im Berliner Tagesspiegel einen bemerkenswerten Artikel zutage, in dem nicht nur mit markigen Worten ("Hobbypiloten haben auf einem modernen Verkehrsflughafen aber generell nichts zu suchen") das deutsche Luftverkehrsgesetz umgeschrieben wird, nein, der aviatisch bewanderte Leser erfährt von Pressesprecher Ralf Kunkel auch Erstaunliches zum Thema Seitenwindlandung!

Wir wollen uns hier mit dem Artikel selbst nicht länger befassen als unbedingt nötig. Es handelt sich um eine Gefälligkeit gegenüber dem Flughafen, in dem Aussagen und selbst die Terminologie des FBS-Pressesprechers Ralf Kunkel ungeprüft abgedruckt werden. So was gehört normalerweise in die Anzeigenabteilung, nicht aber in die Redaktion einer Zeitung.
Depperte "Hobbypiloten" mit "Pannenmaschinen" würden da den Weg für schöne neue Linienjets versperren. So lässt sich der Artikel mit einem Satz zusammenfassen.

Leider hat sich der Tagesspiegel noch nicht einmal die Mühe gemacht zu prüfen, welchen Anteil am Verkehrsaufkommen die von Kunkel als "Hobbypiloten" beschimpften Geschäfts- und Privatflüge eigentlich haben.

Man hat in der Redaktion auch nicht das offensichtliche getan und gefragt, wie die 30-minütige Sperrung einer Piste überhaupt zu Verspätungen und Umleitungen im Linienverkehr führen kann. Denn offensichtlich kommen mehr als 12.000 andere Verkehrsflughäfen in aller Welt ja ganz gut mit der Invasion der "Lufttrottel" klar. Antwort: Da man in Berlin mit der Schliessung der Verkehrsanlage Tempelhof noch nicht einmal warten konnte bis der Bau der zweiten Piste in EDDB abgeschlossen war, muss man in Schönefeld nun – einmalig unter den großen internationalen Flughäfen –, mit nur einer Piste auskommen. Ein Witz im Vergleich der Flughäfen, man könnte auch sagen ein "Hobby-Airport" …

Man erwähnt zwar kurz den Flugplatz Schönhagen, stellt die Situation aber so da, als ob die "Hobbyflieger" nur aus Sturheit oder Wichtigtuerei in EDDB landen würden. Dabei verschweigt der Tagesspiegel die Tatsache, dass Schönhagen mangels IFR-Verfahren noch gar nicht über die Voraussetzungen verfügt um termingerechten Geschäftsreiseverkehr aufnehmen zu können.

Wer herausfinden möchte für welches Publikum derart unvollständig recherchierte Berichte gedacht sind, der wird in den Leserkommentaren fündig:"damit Kleinflugzeuge wieder in Neuköllner Hinterhöfe krachen können, wenn verpeilte und halbbesoffene Hobbypiloten mit ihren fliegenden Rasenmähern kommen. Gabs ja alles schon"Prima, so geht's voran in Berlin!


Ralf Kunkel und die Seitenwindlandung

Wirklich unterhaltsam wird der Bericht jedoch, da Ralf Kunkel, nachdem er sich so despektierlich über die Hobbypiloten geäußert hat, offenbar nicht widerstehen kann dem oder der staunenden Tagesspiegel-Journalist(in) auch noch etwas Piloten-Talk mitzugeben.

Grund für die vielen Pannen seien die Seitenwindlandungen. Wir wissen zwar nicht aus welchen BfU-Berichten Kunkel hier zitiert, oder ob er in Funktion des Pressesprechers auch gleich noch die Unfalluntersuchung miterledigt, er impliziert aber, dass die Hobbypiloten damit nicht klar kämen und gibt auch gleich noch Tipps:
Die Piloten müssten dann eine so genannte Schiebelandung machen, bei der sie ihre Maschine schräg auf der Landebahn aufsetzten und dann sofort in die Geradeaus-Position bringen müssen. Dabei werden besonders die Reifen beansprucht, die dann auch platzen können. Weil eine solche verunglückte Maschine dann die Landebahn blockiert, muss diese gesperrt werden.

Typische ein- und zweimotorige Motorflugzeuge werden bei Seitenwind mit Längsneigung (Bank-Angle) an den Boden geflogen. Der zur Seite abgezweigte Teil der Auftriebskomponente gleicht dabei die Versetzung durch den Wind aus. Das Luv-Rad des Hauptfahrwerks setzt zuerst auf, dann zweite Hauptrad, dann das Bugrad.
Dummerweise beschreibt Ralf Kunkel damit dass exakt falsche Verfahren für eine Seitenwindlandung in einem typischen GA-Flugzeug! Was Kunkel da beschreibt, ist ein zulässiges Verfahren für Segelflugzeuge und (teilweise) große Airliner – nicht aber für Cessna, Beech, Piper oder Cirrus!

Typische ein- und zweimotorige Motorflugzeuge werden bei Seitenwind mit Neigung um die Längsachse (Querneigung oder Bank-Angle) an den Boden geflogen. Der zur Seite abgezweigte Teil der Auftriebskomponente gleicht dabei die Versetzung durch den Wind aus. Das Luv-Rad des Hauptfahrwerks setzt zuerst auf, dann zweite Hauptrad, dann das Bugrad.

Vielleicht findet Herr Kunkel ja in Schönefeld noch einen Privat- oder Berufspiloten, der sich von Verunglimpfung, Preisen und Kundenbeschimpfung noch nicht hat abschrecken lassen und ihm das alles nochmals in Ruhe erklären kann.

Ein Bild von Fliegerlegende Bob-Hoover, das diese Technik verdeutlicht, haben wir schonmal angehängt (Schnurrbart ist optional) …


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
2. November 2009 Jan Brill

Infrastruktur: Flugplatz gegen Kunde Teil 2


Flugplätze im Kampf gegen den Kunden

Im zwei Teil unserer Reportage "Flugplatz gegen Kunde" richten wir den Blick auf die Nibelungen- und Lutherstadt Worms, wo ein Flugplatz-Krach erster Güte mit Strafanzeigen, Drohungen, Serviceverweigerung und allerlei kuriosen Erschwernissen tobt. Der Flugplatz Worms EDFV sollte eigentlich eine gewisse Nestwärme für die Allgemeine Luftfahrt ausstrahlen. Sicher, die Bausubstanz aus den 1960er-und 1970er-Jahren ist nicht mehr besonders schick, das Flugplatz-Restaurant eher weniger weit oben auf dem Michelin-Guide zu finden und die Zufahrt rustikal, aber das macht nichts. Die Gebühren sind niedrig, es gibt viel Hallenplatz und der Flugplatz liegt günstig und ist gut zu erreichen.


Die Wormser Ostkurve – Dauerstress mit der Flugleitung. V.l.n.r.: Manfred Strauber, Jürgen Kammer, Anke Jaspers, Andreas Nitsche, Kurt Hengst, Olaf Ronsdorf.
Die meisten hier haben auch beruflich mit der Fliegerei zu tun. Lufthansa-Wartungsspezialistin Anke Jaspers führt gerade eine Kontrolle an ihrer Bonanza durch, Jürgen Kammer, airlineerfahrener ATPL-Pilot und FAA-A&P, baut schon die zweite Seneca auf. Klar wird: Hier wird mehr gemacht, als für das reine Fliegen erforderlich ist. Die Flugzeuge sind zum großen Teil „better than new“ – am Samstag treffen sich die Ostkurvler zur Wartung bei Pizza und Cola und zu ausgiebigem Hangar-Talk.

Jeder hatte hier schon seine Erlebnisse mit BfL Meinecke. Manche skurril, manche ärgerlich, andere schon ziemlich bedenklich. Beliebtes Mittel ist die Drohung mit einer Anzeige. Nun kann in Deutschland jeder jeden anzeigen. Sie können Ihren Nachbarn anzeigen, weil er eine Brille trägt, oder auch weil er keine Brille trägt. Ist egal.

Von einem Beauftragten für Luftaufsicht sollte jedoch eine gewisse Fachkenntnis zu dem von ihm verwalteten Aufgabenbereich erwartet werden. Das ist augenscheinlich nicht immer der Fall:
Herr S. beispielsweise betrieb in EDFV ein UL-Segelflugzeug. Meinecke befahl, einen Helm aufzusetzen, und drohte mit einer Anzeige, sollte dies unterbleiben. Erst eine Klarstellung des LBA und eine im Nachgang veröffentlichte NfL (II-63/99) konnte den Flugleiter von der Harmlosigkeit des Flugvorhabens überzeugen.

Häufiger finden sich in Worms Piloten mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Unschuld zu beweisen. Das Flugzeug eines UL-Piloten wurde von Meinecke mit Startverbot belegt, nachdem der Propeller Bodenberührung hatte. Begründung: Shock-Loading. Das Flugzeug verfügte jedoch über eine Freilaufkupplung, ein Startverbot war ebenso unnötig wie eine Shock-Loading-Inspection.

Nicht nur im übertragenen, sondern auch im buchstäblichen Sinne legt man den Piloten in Worms auch gerne mal Steine in den Weg. Da der Flugplatz am 1. Januar 2007 wegen des Neujahrsfeiertages geschlossen war, signalisierte die Flugplatzleitung dies den Piloten durch weiße Kreuze auf der Landebahn. Soweit ist das gesetzeskonform. Allerdings platzierte man rund um die weißen Kreuze auch noch große Betonsteine auf der Piste, groß genug, um ein rollendes Luftfahrzeug an Propeller oder Fahrwerk massiv zu beschädigen.
Es kam, was kommen musste: Ein Motorsegler aus Heppenheim, der dort wegen der Windverhältnisse nicht landen konnte führte eine Sicherheitslandung in EDFV durch. Nur mit viel Geschick konnte eine Kollision mit den Betonquadern vermieden werden.

Gelegentlich gibt aber auch eine der beteiligten Parteien einfach nach. Als vor der PA28 von Kurt Hengst bei der Landung unmittelbar vor Feierabend ein Storch mitten auf der Landebahn (Höhe Halbbahnmarkierung) saß, teilte Meinecke dies dem Piloten mit, nicht jedoch ohne den Hinweis hinzuzufügen, dass, wenn er jetzt durchstarte, der Flugplatz geschlossen wäre und er dann beim zweiten Versuch eine verbotene Außenlandung durchführen würde. Einer Bitte des Piloten, dann den Storch vielleicht noch schnell zu verscheuchen, wollte oder konnte Meinecke nicht entsprechen. Was tun? Landen und den Storch gefährden oder durchstarten und außenlanden? Wer jetzt einen Fachanwalt im Flugzeug dabei hat, ist klar im Vorteil. In letzter Sekunde löste der Storch das Problem und flog davon.

Möller erklärt gegenüber Pilot und Flugzeug: „Es gibt eben immer Leute, die sich nicht an die Regeln halten wollen. Knatsch kommt immer aus einer Ecke, das scheint überall der Fall zu sein. Einer aus der Klientel ist eine Viertelstunde nach Platzschließung in stockfinsterer Nacht gelandet. Da darf man sich nicht wundern.“ Dass die Betroffenen das anders sehen, kann kaum überraschen.


Diese Bonanza aus den 1940er-Jahren wird von Lufthansa-Wartungsspezialistin Anke Jaspers liebevoll gepflegt. Aber um den Lärmschutz dieses Flugzeugs gab es Krach, da der Flugplatz nicht glauben wollte, dass eine Lärmbescheinigung von einem FAA-I/A unterschieben war. Zudem meinte man in der Flugleitung das MTOW der Beech besser zu kennen als die Halterin selbst und belastete gleich mal kräftig nach. Die Angaben im Lärmzeugnis stimmten jedoch.
Dass die Anzeigenwut jedoch kein alleiniger Spleen des Herrn Meinecke ist, sondern auch vom Geschäftsführer der Flugplatz GmbH Worms Alexander Möller praktiziert wird, zeigt das Beispiel von Andreas Nitsche. Dieser holte im Frühjahr 2005 seine neu erworbene Baron G-BLJM aus England ab. Nach der Landung meinte der Flugleiter zu erkennen, Nitsche habe auf dem linken Sitz gesessen. „Verboten!“ folgerte man bei der Flugleitung, da Nitsche damals noch kein Zweimotrating besaß. Geschäftsführer Möller erstattete Strafanzeige gegen Nitsche.

Das Problem war nur: Nitsche war auf dem Flug gar nicht der PIC! ATPLer Jürgen Kammer flog verantwortlich, ein Sachverhalt, den die Staatsanwaltschaft auch schnell ermittelte und daraufhin das unter dem Aktenzeichen 103 JS 16508/06 geführte Verfahren am 8. November 2006 einstellte, nicht jedoch, ohne dass Nitsche bei der beantragten Eintragung seines Ratings in die deutsche Lizenz durch das schwebende Verfahren noch erhebliche Probleme entstanden.
Möller scheint nach wie vor noch nicht von der Unschuld seines Kunden überzeugt zu sein. Auf die Frage von Pilot und Flugzeug nach den Gründen für die Anzeige sagt er: „Nitsche saß links. Der ist sowieso ein Revoluzzer, hat sich schon mit der ZUP angelegt, der kriegt ja auch in Darmstadt nichts mehr [in den Schein] eingetragen.“

Wir haken im Gespräch nach und wenden ein, die Ermittlungen seien ja schließlich eingestellt worden. Auch dafür hat Möller eine Erklärung: „Oft sind Staatsanwälte überfordert, weil auch da der Sachverstand nicht gegeben ist!“

Dem unbeteiligten Beobachter mag sich die Frage aufdrängen – warum? Warum um alles in der Welt macht es ein Flugplatz seinen Kunden so schwer?


Keine Verkehrsinformation – auch nicht bei Gegenverkehr

Dass es hier nicht mehr um Kundendienst, Vorschrifteneinhaltung oder gar die Sicherheit im Luftverkehr geht, sondern sich vielmehr längst um persönliche Kränkungen, Stolz und jahrelange Feindschaften dreht, zeigt der Vorfall, der der Nessler-Halle ihren Namen geben sollte.

Zitieren wir aus den Zeugenaussagen gegenüber der Kripo Worms: Es ist der 12. Juni 2006. Zwei Piloten der Ostkurve zogen eine Turboarrow aus der Halle. Einsteigen, checken, anlassen. Dann das Funkgerät einschalten: „Good afternoon Worms, is there any traffic in the pattern?“ Antwort: „Negative Sir.“ Da es windstill war, entschieden sich die beiden Piloten, auf der Piste 24 zu starten. Am Rollhalt angekommen, hörten sie zwei Flugzuge kurz hintereinander im Anflug auf die Piste 06!
Ein Missverständnis? Ein harmloser Irrtum? Kann man alles nach dem Flug klären. Nach einem ereignislosen Flug befragten die beiden Arrow-Piloten zunächst den Piloten eines der Gegenverkehr-Flugzeuge. Diese erklärte, selbstverständlich mit der Infostelle Kontakt gehabt zu haben. Daraufhin die Frage an BfL Meinecke: „Warum haben Sie mich nicht über den [entgegengesetzt] anfliegenden Verkehr informiert?“
Und die verblüffende Antwort: „Hielt ich nicht für nötig, da sie mich sowieso für überflüssig halten.“

Es kann nicht überraschen, dass, als dann kurze Zeit später die Mordkommission wegen des Vorfalls ermittelte, die Bänder keine Tonaufzeichnungen mehr enthielten. Die hier beschriebenen Zitate sind jedoch aktenkundig und von mehreren Ohrenzeugen bestätigt. Egal, ob Meinecke nun ein banaler Irrtum unterlief oder ob andere Absichten hinter dem Vorgang standen – die Aussage „Hielt ich nicht für nötig, da sie mich sowieso für überflüssig halten“ lässt tief blicken und wirft die Frage nach der charakterlichen Eignung des BfL für seinen Job auf.


Drei Piloten der Ostkurve stellen für Pilot und Flugzeug das Ereignis nach, dass zum jüngsten Eklat zwischen Kunde und Flugleitung führte: Das Packen eines Sprungschirms auf der Wiese. BfL Meinecke sah darin den Versuch eines verbotenen Gleitschirmfluges!
Es gäbe noch mehr zu berichten: Unangekündigte Autorennen während der Betriebszeiten mit Billigung der Geschäftsführung (seitdem heißt die Halle 7 im Osten des Platzes nur noch „Ostkurve“), Drohungen, miese Stimmung und die Angst aller Beteiligten, zum Blitzableiter des gesamten Frusts zu werden, wenn man wirklich mal einen nachweisbaren Fehler beginge.

Wie sehr die Nerven in EDFV blank liegen, zeigt der jüngste Vorfall: Der aktive Fallschirmspringer Jürgen Kammer packt auf der Wiese neben der Halle auf einer Grasfläche seinen Sprungschirm. Der Wind fährt in den Schirm und hebt eine Seite der Kappe etwas an. In Sekundenschnelle braust BfL Meinecke mit dem Flugplatzbus samt wild rotierendem gelben Drehlicht an. Sie wissen, was folgt. Sicher nicht die höfliche Frage: „Guten Tag mein Name ist Meinecke, ich arbeite für den Flugplatz, darf ich fragen, was Sie machen?“ Nein. Im Befehlston erfolgt die Anweisung, dies sofort zu unterlassen. Begründung: Gleitschirmfliegen sei in Worms verboten!

Wir wollen uns hier nicht weiter mit den Details beschäftigen. Natürlich ist ein Sprungschirm kein Gleitschirm, er ist viel, viel kleiner, und natürlich kann man mit einem Sprungschirm auch nicht abheben.
Möller erklärt dazu, Meinecke sei von einem der Umstehenden übel beschimpft worden, und fährt fort: „Eine Delegation der mehrfach genannten Herrschaften sitzt dann da, wartet mit dem Handfunkgerät, bis der besagte Mitarbeiter auf dem Turm ist, und dann wird eben provoziert.“


Auswirkungen der Pisten-Vendetta

Die Pisten-Vendetta hat schon längst negative Auswirkungen auf die Service-Qualität am Flugplatz. Im Januar 2009 fragte Herr E., Lufthansa MD-11 Pilot und damit fliegerisch nicht ganz ohne Vorkenntnisse, ob Worms vielleicht die Öffnungszeiten etwas lockern wolle und dies zwecks Kostenersparnis mit einer von anderen Plätzen bekannten Fliegen-ohne-Flugleiter-Regelung verbinden könne. Herr E. begründete seine Anfrage mit all den guten Argumenten, die auch aus diesem Magazin bestens bekannt sind. In der Absage, die E. auf sein Schreiben hin erhielt, argumentierte Geschäftsführer Möller jedoch auf ganz anderem Felde:Es wäre müßig, zum wiederholten Mal unsere diesbezüglichen Argumente aufzuzeigen, da Ihnen diese in schriftlicher und mündlicher Form bereits mehrfach dargelegt wurden. Gleichwohl möchten wir es jedoch nicht versäumen, Ihnen ergänzend zu berichten, dass sich die Rahmenbedingung der thematisierten Angelegenheit eher verschlechtert haben. Dies liegt darin begründet, dass selektive Flugplatznutzer mit inakzeptablen Aktionen und Verhaltensweisen versuchen die Flugplatz GmbH zu provozieren.So argumentiert kein Unternehmer seinen Kunden gegenüber, so argumentiert der Lehrer einer dritten Schulklasse, wenn er den Wandertag absagt, weil einer mal wieder gestört hat.


Ein Safety-Problem

Die Vorfälle in Worms sind jedoch mehr als eine Posse aus der Pfalz. Sie sind ein Sicherheitsproblem, denn was wohl allen Beteiligten auf beiden Seiten des Tower-Glases klar sein muss, ist, dass bei einem echten und nachweisbaren Fehler kein Pardon gewährt wird. Und das ist ein Sicherheitsproblem, denn Fehler passieren – häufig und jedem.

Wer sich jedoch ausschließlich auf das Unsichtbarmachen seiner Fehler konzentriert, der kann sich nicht mehr um deren Vermeidung kümmern, von der nervlichen Anspannung mal ganz abgesehen.

Es gibt in Deutschland bestenfalls noch eine Handvoll solcher Hotspots im Grabenkrieg. Meist sind es unkontrollierte Plätze, aber es gibt auch Tower-Besatzungen, deren Handlungen immer wieder auf dem Schreibtisch von Pilot und Flugzeug landen.

Es ist in einem solchen Fall die Aufgabe des Vorgesetzten, eine Klärung und Entspannung zu versuchen, oder dort, wo dies nicht möglich ist, die Situation zu bereinigen, sei es durch Kündigung eines Kunden oder durch Änderung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Denn eine funktionierende Sicherheitskultur – zu der ein gewisses Maß an Offenheit und Nachsicht gehört – hat Vorrang vor den Empfindlichkeiten Einzelner.

Auf diese Problematik angesprochen, erklärt Geschäftsführer Möller, dass schon mehrfach Gespräche angeboten worden seien, dieses Angebot durch die betroffenen Kunden jedoch immer abgelehnt worden sei.

Möller sind andererseits jedoch auch die Hände gebunden: „Den entsprechenden Mitarbeiter einzubremsen ist kaum möglich. Eine ordentliche Kündigung geht gar nicht, außerordentlich kriegt man das nicht hin. Ich war gestern schon wieder beim Luftamt.“

Grund für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers, ist dass Möller einen Deal akzeptierte, den viele Flugplätze in Deutschland eingehen: Da Meinecke als BfL einen Teil der Luftaufsicht übernimmt, schießt das Land dem Flugplatz 50% des Gehalts für den Mitarbeiter zu. Das Problem dabei ist: Damit gilt der TVÖD, der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Und damit ist Meinecke in seinem 60. Lebensjahr praktisch unkündbar, obwohl die Flugplatz GmbH selbst weniger als elf Mitarbeiter hat.


Fazit

Es ließen sich noch viele Beispiele landauf, landab zitieren:

Der Flugplatz Sylt beispielsweise berechnet eine Sicherheitsgebühr für Passagiere, auch wenn das Flugzeug gar nicht am GAT abgefertigt wird, sondern bei einer Werft landet. Wenn dann die Anzahl der Paxe nicht festgestellt werden kann, „schätzt“ der Flughafenbetreiber die Insassen: drei Personen bei einer Cirrus, fünf Personen bei einer Seneca!
Es geht dabei nicht um 5 Euro. Es geht um die Dreistigkeit der Beschaffung. Eine ehrliche Gebührenerhöhung hätte bei den Kunden sicher für weniger Ärger gesorgt.

Der Flugplatz Heide Büsum verkauft kostengünstigen Autokraftstoff. Aber nur an Flugzeuge mit Rotax-Motor! Was interessiert den Flugplatzbetreiber denn die Flugzeugzulassung und was weiß der Pilot auch schon von seinem Flugzeug. Die Pisten-Fürsten wissen es besser! Auf Nachfrage von Pilot und Flugzeug warum man den Mogas-Piloten unnötig das Fliegen verteuere, erklärt man „jemand“ habe das so beschlossen, es habe da mal einen Vorfall gegeben ...


GA-Flugplätze in Deutschland sind inzwischen zum größten Teil serviceorientierte Verkehrsanlagen. Leider gibt es aber nach wie vor noch Inseln, an denen unsinnige Regeln, persönliche Profilierung und wirtschaftlicher Abgerlaube gedeihen.
Befragt man die Verantwortlichen nach Sinn und Zweck solcher Regelungen, hört man die ganze Palette von Schutzbehauptungen und Rationalisierungen – nur nicht: „Ja, eigentlich für den Kunden schwer einzusehen. Wir prüfen mal, ob das wirklich eine gute Idee war.“
Flugplatzbetreiber haben per se vom Gesetzgeber eine kleine Kontrollfunktion. Das ist nunmal so. Jenseits dieser sehr eng umschränkten Funktion muss der Kunde im Vordergrund stehen. Gebühren für Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, Aussperren ganzer Verkehrsarten, Powertrips, Würfelentgelte oder lokale Neufassungen der Zulassungsvorschriften für Luftfahrzeuge schaden der Branche und damit auch dem eigenen Geschäft!

Kunden lassen sich ja durchaus etwas lenken, nur geht das sehr viel besser durch Anreize, anstatt durch Abschreckung.
Das Verhalten der Schönefelder Flughafenmanager mit Geister-Gebühren, Kündigung und Handling-Zwang ist derart plump, dass man schon fast aus Trotz mal nach EDDB fliegen möchte. Wenn Deckert keine Möglichkeiten der Kostensenkung sieht und die GA stärker zur Kasse bitten möchte, dann muss er die Gebühren für die Leistungen erhöhen, die seine Kunden auch wirklich in Anspruch nehmen, statt mit einem Verpackungstrick (Terminalgebühr) Entgelte zu bündeln, die vom privaten Kunden gar nicht genutzt werden.

Wenn er Piloten zur Stationierung in Schönhagen bewegen will – warum tun er und FSB GmbH Chef Prof. Dr. Rainer Schwarz sich nicht mit den Betreibern dort zusammen und schnüren ein finanziell attraktives Umzugs-Angebot, anstatt die Kunden vor die Tür zu setzen? Die Kunden wollen ja gar nicht nach Schönefeld. Wer wetterunabhängig und zu Randzeiten fliegen muss, hat nur eben keine Alternative!

Warum nutzt er nicht das immer wieder zitierte wirtschaftliche und politische Gewicht der geliebten Großluftfahrt, um dafür zu sorgen, dass EDAZ endlich ein IFR-Verfahren und geschäftsfliegerfreundliche Betriebszeiten bekommt, auch wenn das womöglich einen schlechten Tag für ein paar Singvögel bedeutet? Die FSB gräbt ja auch sonst halb Brandenburg um im Dienst des Hauptstadt-Airport BBI.

Der Wormser Ego-Trip entzieht sich ohnehin einer rationalen Bewertung. Die Situation ist restlos verfahren und solange alle Beteiligten sich nicht zu strikter Korrektheit zwingen (im Fall des Flugleiters kann dies vielleicht durch einen Co-Dienst oder „Flugleiterassistenten“ erreicht werden), wird sich im Grabenkrieg am Rhein auch so schnell nichts ändern.

Warum erhöht Sylt nicht ehrlicherweise die Grundgebühren oder verzichtet eben auf die Sicherheitsgebühr bei den paar Werftlandungen?

Und warum verkauft man in Heide Büsum dem Kunden nicht einfach den Sprit, für den das Flugzeug zugelassen ist, und überlässt ansonsten dem Piloten die Führung und Betriebsstoffversorgung seines Flugzeuges?


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
31. Oktober 2009 Jan Brill

Magazin: Ausgabe 2009-11


Das neue Heft ist da, Ausgabe 2009/11

In der aktuellen Ausgabe von Pilot und Flugzeug beschäftigen wir uns intensiv mit der Flugplatz-Infrastruktur in Deutschland. In der Reportage "Flugplätze im Kampf mit den Kunden", die in zwei Teilen auch online verfügbar ist, behandeln wir zunächst die Verhältnisse in Berlin-Schönefeld wo man entgegen aller früheren Versprechungen und Zusagen die GA auszusperren versucht. Dann richten wir den Blick auf den Flugplatz Worms wo ein Konflikt zwischen Flugplatzleitung und Kunden die Verhältnisse trübt. Im technischen Schwerpunkt der Novemberausgabe geht es um die Bordelektrik. Im Pilot Training erörtern wir zunächst die praktischen Aspekte von Bedienung und Überwachung der elektrischen Anlage. In der Rubrik Technik erläutert Klaus Schulte dann die Grundlagen von Stromerzeugung und Stromverteilung im Flugzeug.


Ab 30. Oktober in Ihrem Briefkasten oder bei ausgewählten Zeitschriftenhändlern – die neue Ausgabe von Pilot und Flugzeug.
Die erfreuliche Nachricht, dass die EASA nun die Reglung der "Third-Country-Operators" (also der N-registrierten Maschinen in Europa) auf eine sehr niedrige Prioritätsstufe gestellt hat, nehmen wir zum Anlass, in einem Gastbeitrag von FAA-DAR Lloyd Nelson die Rechte und Pflichten des Halters bei der Instandhaltung N-registrierter Flugzeuge genauer unter die Lupe zu nehmen. Nelson gibt dabei neben Erläuterungen zu den rechtlichen Aspekten auch praktische Hinweise zu Dokumentation und Gliederung der amerikanischen Wartungsunterlagen.

Unter der Überschrift Handeln statt Jammern stellen wir zwei private Initiativen zur Interessenvertretung in der Allgemeinen Luftfahrt vor und zum Ende des Hefts beschäftigen wir uns nochmals mit dem Thema Flughäfen: In der Unfallanalyse betrachten wir den Unfall eines Agrarflugzeuges während des Flugtages in Eisenach im April 2008. Der Vorgang offenbart nicht nur erhebliche Defizite beim verantwortlichen Piloten, sondern auch in der Organisation und Leitung des Flugtages.


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
26. Oktober 2009 Jan Brill

Infrastruktur: Flugplatz gegen Kunde Teil 1


Flugplätze im Kampf gegen den Kunden

Dass selbst das beste Flugzeug nur so nützlich ist wie der Flugplatz, an dem es betrieben wird, gilt ganz besonders für die Bundesrepublik mit ihrem gesetzlich festgeschriebenen Flugplatzzwang. In einem schwierigen Kosten- und Genehmigungsumfeld zwischen Flugleiter-Zwang, Feuerschutzanforderungen weit über dem ICAO-Standard hinaus und natürlich dem immerwährenden Lärmproblem machen viele Flughäfen, Flugplätze und Landeplätze einen guten Job. Was aber passiert, wenn ein Flugplatz aus wirtschaftlichem Aberglauben oder persönlicher Animosität seine Kunden nicht mehr als Existenzgrundlage, sondern vielmehr als Feinde betrachtet und gegen diese zu Felde zieht, hat Pilot und Flugzeug anhand einiger sehr unterschiedlicher Beispiele in den letzten Monaten recherchiert. Lesen Sie im ersten Teil unserer zweiteiligen Reportage, was man sich am neuen Großflughafen Schönefeld so einfallen lässt um die Kunden in die Flucht zu schlagen ...


An so manchem Flugplatz drängt sich der Eindruck auf, dass Bremsen und Verhindern vor Kundendienst und Service rangieren.
© FBS 
Wir betrachten die Situation in der Hauptstadt Berlin, im Jahr eins nach der Schließung von Tempelhof, wo sich Befürchtungen zur GA-Feindlichkeit von Schönefeld mehr als bestätigen.

Viele Piloten befürchteten nach der Schließung von Tempelhof in der Bundeshauptstadt Münchner Verhältnisse. Die bayrische Landeshauptstadt ist nämlich mit dem privaten Flugzeug so gut wie gar nicht zu erreichen. München sperrt den Großteil der AL mittels PPR-Mandat aus EDDM aus, Augsburg ist zwar günstig, ILS-ausgestattet und freundlich, aber eben eine stauträchtige Autobahnstunde entfernt, und Fürstenfeldbruck wird von der bayrischen Landes- und Kommunalpolitik mit allen Mitteln bekämpft und an der Entwicklung gehindert.

Nun sind in Berlin die Verhältnisse nicht direkt vergleichbar: Rund um die Stadt gibt es mit Strausberg und Schönhagen zwei gute VFR-Plätze in 30 km Entfernung vom Zentrum, und mit Bienenfarm, Saarmund und Werneuchen eine Reihe kleinerer PPR-Plätze. Wer aber termingerecht nach IFR-unterwegs ist, der hat seit der Schließung von Tempelhof nur noch die Wahl zwischen Tegel (EDDT) und Schönefeld (EDDB). Und ausgerechnet die Flughafenleitung von Schönefeld scheint es sich nun in den Kopf gesetzt zu haben, der kleinen und privaten Allgemeinen Luftfahrt den Garaus zu machen.

Zunächst setzte man dazu die finanziellen Daumenschrauben an. Kurz nach der Schließung von Tempelhof steigerte man die Mindesttonage für die Abrechnung der Landegebühren auf 6 Tonnen. Bedeutet: Eine 152er zahlt genau soviel wie eine 400er-Cheyenne: 26,70 Euro. Eingeführt wurde ein Passagierentgelt, ein Lärmentgelt, ein Abstellentgelt, ein Positionsentgelt, das sowohl inbound wie outbound zu entrichten ist, und – Sie ahnen es – natürlich auch das allseits beliebte Sicherheitsentgelt!
Daneben gibt es noch ein PRM-Entgelt für den gewerblichen Verkehr, was genau man sich mit diesem Entgelt erkauft, lässt sich selbst aus der 14 Seiten umfassenden Gebührenordnung der FBS nicht entnehmen. Dort findet sich lediglich der Hinweis: „entsprechend der EU-Verordnung 1107/2006 berechnen wir für jeden abfliegenden Passagier im gewerblichen Passagier- und Werkverkehr ein PRM- Entgelt.“ Okay, lange Rätseln lohnt sich nicht, PRM kostet 0,14 Euro pro Pax.


Abschreckung mittels Gebührenordnung in Schönefeld

Insgesamt läppern sich aber die Gebühren in Schönefeld. Ein Zwei-Tonnen-Flieger zahlt im privaten Verkehr ohne Passagiere 54,70 Euro, eine Citation übrigens 64,50 Euro. Kommen Passagiere im gewerblichen oder Werksverkehr hinzu, wird die Landung mit der Zwei-Tonnen-Einmot schnell teurer. Über 90 Euro können jetzt fällig werden.

In einem „Konsultationsgespräch“ mit den Mietern des Flughafens, das am 30. September 2009 stattfand und dessen Protokoll Pilot und Flugzeug vorliegt, erklärte der Bereichsleiter Aviation Management der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) Andreas Deckert seinen erstaunten Kunden, mit welchen Maßnahmen man nun beabsichtige, sie endgültig loszuwerden.

Zunächst wurde die Absicht erklärt, den GAT-Bereich des Flughafens Schönefeld qualitativ auf europäischen Standard zu bringen. Dazu werde das GAT outgesourct, also an ein „führendes Unternehmen im Bereich Business Aviation Centers“ für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren vergeben.
Sie ahnen es – das wird nicht billig für den Kunden. Ungeachtet der Tatsache, dass die meisten Anwesenden am zweckmäßigen GAT außer dessen großer Entfernung vom Berliner Stadtzentrum nichts auszusetzen hatten, fuhr Deckert fort: Dazu würden dem GAT-Betreiber folgende Aufgaben übertragen werden:
  • Besetzung des GAT 24/7
  • Information bei Betriebsstörungen
  • Betrieb der Company Frequenz und Abhören der ATC-Frequenz
  • Erfassung der Flugdaten
  • Inkasso der Entgelte
  • Überwachung der Betriebsflächen
  • Kooperation mit den an der Allgemeinen Luftfahrt beteiligten Parteien
  • Zutrittskontrolle


Schmucke Terminals mit schicken Lounges sind das Letzte was ein ansässiger GA-Pilot braucht. Für ansässige Owner-Pilots ist das GAT ein Hindernis, das es so schnell wie möglich zu queren gilt. Die FBS gibt unumwunden zu, mit Handling-Zwang und hohen Preisen die private Luftfahrt wegekeln zu wollen.
© ExecuJet 
Weiterhin solle das GAT optisch aufgehübscht werden. Deckert präsentierte Bilder der VIP-Lounges anderer europäischer Flughäfen. Jedoch braucht niemand ein schickes Ledersofa im Glas-Terminal weniger als ein vor Ort stationierter Flugzeughalter. Owner-Pilots kommen mit fertiger Flugvorbereitung zum GAT, für sie ist das Terminal ein reines Hindernis, das es so schnell wie möglich zu durchqueren gilt.

Unbekümmert von den tatsächlichen Bedürfnissen der existierenden Kunden gibt die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) daraufhin bekannt, für die Aufwertung des GAT werde die Gebührenstruktur „vereinfacht“. Ein neues „Terminalentgelt-GAT“ solle die bisherigen Positionen Passagierentgelt, Sicherheitsentgelt und PRM-Entgelt ablösen. Der Clou dabei: Waren diese drei Entgelte bislang nur von gewerblichen und Werksverkehr-Flügen zu entrichten, die auch wirklich Passagiere dabei hatten, ist das neue Terminalentgelt-GAT auch dann zu zahlen, wenn man allein und ganz privat im Flieger sitzt.
Deckert drückte das so aus: „Das Terminalentgelt-GAT ist transparent und nicht diskriminierend. Es wird bei jeder Landung, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen, nach MTOW des jeweiligen Flugzeuges gestaffelt berechnet.“

Bis 2 Tonnen beträgt das Terminalentgelt 28 Euro. Unsere private Landung, die eben noch 54,70 Euro kostete, schlägt jetzt mit 82,70 Euro zu Buche!

Für ein wirkliches Konsultationsgespräch eher unüblich teilte Deckert dann mit, die entsprechende Änderung sei bei der Genehmigungsbehörde bereits beantragt und solle zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten.

Wir erlauben uns an dieser Stelle auf die Gebührenkreationen des Flughafens Köln/Bonn hinzuweisen, wo man ebenfalls Kunden für Leistungen zur Kasse bat, die diese regelmäßig gar nicht in Anspruch nahmen oder nehmen konnten. Dort ging man erst kürzlich mit solchen Wertschöpfungsinitiativen vor Gericht gewaltig baden (siehe Pilot und Flugzeug Ausgabe 2007/02, S. 28 ff.). In diesem Fall musste der Flughafen einem Nutzer 28.000 Euro zurückzahlen, weil das OLG Düsseldorf zahlreiche Gebühren sowie deren Art und Berechnung für unbillig und dem Kunden gegenüber für unverbindlich erklärte.


Schönefeld setzt Echo-Flieger vor die Tür

Für alle, die jetzt noch mit Kopfrechnen beschäftigt waren, hatte die FBS dann aber einen kleinen Aufwecker parat: Für den neuen Taxiway C müssen die bisherigen ILA-Hallen 001 und 062 abgerissen werden. Da sich damit der verfügbare Abstellplatz verringert, werde die FBS „Hallenmieter mit einmotorigen Luftfahrzeugen bis 2 t MTOW, die privat genutzt werden, fristgerecht zum 31. Dezember 2009 kündigen“.

Wir wissen zwar nicht, wie die FBS feststellt, ob ein Flugzeug privat oder beruflich genutzt wird, wir wissen auch nicht, warum eine JetProp irgendwie weniger business-like sein soll als eine DA-42 oder eine Seminole, aber was wirklich dahinter steckt, wurde gegen Ende der Veranstaltung klar:


Brandenburger Sandburgen: Die FBS träumt von einem gigantischen Business-Center am Flughafen und vergrault die real existierenden Business-Leute, also Owner-Pilots und GA-Nutzer, nach Kräften. Mit Bestürzung stellt man dann fest, dass die Verkehrszahlen bei den Geschäftsfliegern einbrechen.
© FBS 
Zusätzlich zu der bereits bekannt gegebenen Erhöhung soll es ab dem 1. Dezember 2009 in Schönefeld einen Handlingzwang geben. Im Amtsdeutsch liest sich das so: „Ab dem 1.12.2009 [soll] für jeden ankommenden und abgehenden Flug die Nutzung eines Dienstleisters zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten zwingend erforderlich sein.“ Die Begündung können GA-Piloten fast schon im Chor mitsprechen:„Damit soll die Sicherheit auf dem Vorfeld wesentlich erhöht und die Einhaltung der vorgeschriebenen Prozesse zwingend sichergestellt werden.“Was ein solcher Handling-Dienst kosten solle, sei weder bekannt noch festgelegt und im Übrigen auch nicht Bestandteil der Gebührenordnung nach §43a LuftVZO. Bedeutet mit anderen Worten: Ein sinn- und zweckfreier Handlingzwang, der für die private Luftfahrt kaum Mehrwert, dafür aber Kosten in unbekannter Höhe erzeugt, die noch nicht einmal der Gebührenordnung unterworfen sind.


Deckert erklärte unverhohlen, und von den offensichtlichen Widersprüchen unbekümmert, dass das Hauptgeschäft des Flughafens die Großluftfahrt sei, dass die Erlöse im GAT-Bereich dringend gesteigert werden müssten und dass man „nichtgewerbliche Flüge zur Nutzung von Alternativstandorten ermutigen“ wolle. Zur Begründung legte Deckert ein Zahlenwerk über die Finanzsituation vor, das selbst durch den gesammelten Sachverstand der größtenteils unternehmerisch tätigen FBS-Kunden nicht entschlüsselt werden konnte.

Für jeden Kaufmann verständlich war jedoch diese Zahl: Statt der prognostiezierten 16 Prozent Wachstum im Verkehrsaufkommen der Allgemeinen Luftfahrt verzeichnete Schönefeld einen Einbruch bei den Verkehrszahlen in der AL um die Hälfte!

Und jeder Geschäftsmann weiß: Jetzt massiv die Preise zu erhöhen, also die Stammkunden (= Mieter) zu verärgern und Neukunden abzuschrecken hilft sicherlich schnell aus dem AL-Umsatztal heraus!

Noch redet man in Schönefeld nicht offiziell davon, nach Münchner Vorbild auch die Betriebspflicht für Flugzeuge unter zwei Tonnen zu streichen, sollten sich die Piloten aber von:
  • Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen,
  • Handlingzwang und
  • fehlenden Hallenplätzen
nicht abschrecken lassen, wäre das ein logischer nächster Schritt.


Niemand landet freiwillig auf einem Verkehrsflughafen

Deckert und die FBS verkennen in ihren Überlegungen, dass die euphemistisch als „Ermutigung“ bezeichneten Abschreckungsmaßnahmen für die GA nicht nur unklug, sondern auch schädlich sind. Denn kein Pilot nutzt einen Verkehrsflughafen, wenn er eine vernünftige Alternative hat!

Schönhagen und Strausberg sind gute VFR-Plätze, verfügen aber nach wie vor nicht über die für die termingerechte Fliegerei eben unverzichtbaren Instrumentenanflugverfahren.
Schlimmer noch: Sie verfügen noch nicht einmal über IFR-Abflugverfahren, was besonders für dort stationierte Flugzeuge wichtig wäre! Denn während man bei schlechten Wetterbedingungen im Anflug immer noch die Möglichkeit hat, nach Tegel oder Schönefeld auszuweichen, steht man – dank des ICAO-widrigen bundesdeutschen IFR-Verbots im Luftraum Golf – beim Abflug unweigerlich am Boden, wenn der Brandenburger Nebel über den Sandboden zieht.
Eben dieser Zustand veranlasst Menschen, die ihr Flugzeug als Verkehrsmittel nutzen, ihre Maschinen auf IFR-Plätzen zu stationieren, und da gibt es eben nur Tegel und Schönefeld.


Sicherheitskontrollen und lange Schlangen. Kein Privatflieger landet freiwillig auf einem Verkehrsflughafen wenn er auch nur eine halbwegs brauchbare Alternative hat. Die gibt es aber in Berlin nicht, da Schönhagen trotz intensiver Bemühungen der Betreiber nach wie vor kein IFR-Verfahren erhalten hat.
Die GA in Schönefeld rauszuekeln, ohne in Schönhagen wenigstens die Grundvoraussetzungen für einen termingerechten und halbwegs wetterunabhängigen Flugbetrieb geschaffen zu haben, zeugt von gravierender Unkenntnis der Berliner Flughafenverantwortlichen.

Dabei liegt es sicher nicht am Engagement des Teams um EDAZ-Geschäftsführer Klaus Jürgen Schwahn, dass es in Schönhagen noch keine IFR-Verfahren gibt. Der Fugplatz tut was er kann um ein IFR-Verfahren zu erhalten. Irrwitzige Genehmigungsverfahren und eine Baumreihe, die wegen drohender Singvogel-Traumatisierung nur zu ganz bestimmten Jahreszeiten gefällt werden darf, verzögerten die lange gewünschte Einrichtung von IFR-Verfahren bis heute.

Zudem ist der von Deckert und der FBS angelegte Maßstab zur Unterscheidung zwischen privatem und irgendwie beruflich motiviertem Verkehr zunächst unsinnig und dann auch noch schlecht umgesetzt.
Flughäfen sind öffentliche Verkehrsanlagen, genauso wie Autobahnen und Schienen. Warum muss sich ein Nutzer rechtfertigen, ob er nun zum Geschäftstermin oder zur Schwiegermutter fliegt?
Und selbst wenn – das angelegte Kriterium(< 2 Tonnen, einmotorig) ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn man im Straßenverkehr bestimmen würde, dass alle Kombis Firmenfahrzeuge und alle Limousinen Privatwagen wären. Weiß Deckert eigentlich irgendetwas über die Kunden, die er da so vehement versucht loszuwerden?

Malibu, JetProp, Bonanza, Arrow, Mooney, Saratoga, Cirrus, SilverEagle, Bonanza oder Columbia sind klassische Einmots unter zwei Tonnen, die im beruflichen Verkehr eingesetzt werden, wohingegen mehrmotorige Muster wie Seminole, Duchess oder Apache eher selten geschäftlich genutzt werden.

Das dilettantische Trauerspiel um die Luftverkehrsinfrastruktur in Berlin setzt sich fort. Nach der Schließung von Tempelhof mit der politischen Brechstange erleben wir nun die Defacto-Schließung von Schönefeld mittels Gebührenordnung und Handlingzwang.


Im zweiten Teil unserer Reportage richten wir am kommenden Montag den Blick auf die Nibelungen- und Lutherstadt Worms, wo ein Flugplatz-Krach erster Güte mit Strafanzeigen, Drohungen, Serviceverweigerung und allerlei kuriosen Erschwernissen tobt.
Außerdem fliegen wir in den hohen Norden der Republik, wo man sich an den beschaulichen Plätzen von Sylt und Heide-Büsum ebenfalls allerlei interessante Kunden-Abschrecker hat einfallen lassen.


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
22. Oktober 2009 Jan Brill

Events: Teure Anmeldung


Das etwas andere PPL-Training – Vorsicht vor Verwechslung im Internet

Dass es im Internet so manche Dienst­­leistungsangebote gibt, deren Mehrwert sich dem Betrachter nicht unbedingt und sofort erschließt, dürfte bekannt sein. Vorsicht bei der Eingabe persönlicher Daten ist ohnehin Standard, und nicht jede Mail Ihrer Bank, bei der dringend um Bestätigung Ihrer Kontodaten gebeten wird, sollten Sie beantworten. Anfang September wurden wir in der Redaktion selber zum „Kunden“ eines aus unserer Sicht nicht unbedingt preiswerten „Dienstleisters“. Das Pikante dabei: Um in den Genuss einer Geschäftsbeziehung mit der von Henning Tessler geführten AKEBO Crossmedia aus Herford zu kommen, mussten wir noch nicht einmal etwas tun. Es geschah alles ganz von allein ...

Am 1. September erhielten wir im Redaktionsbüro eine E-Mail. Darin stand zu lesen: Hallo Jan,

Du wurdest nun erfolgreich zum Training für den PPL-A Test angemeldet!
Unter www.open-ppl.de kannst Du dich nun mit folgenden Daten einloggen:
Username: jan.brill@pilotundflugzeug.de
Passwort: brille

P.S.: Sollte Deine vollständige Emailadresse als Login nicht funktionieren, benutze bitte den Teil Deiner Emailadresse der vor dem [at] steht, als Username.

Wir wünschen viel Spaß beim Trainieren!

So weit, so nutzlos. Der Adressat dieser Mail und Autor dieser Zeilen hatte noch nie in seinem Leben von open-ppl gehört. Er hat vielmehr vor einem knappen Jahr den schriftlichen US-ATPL-Test absolviert und bereitet sich dieser Tage mittels Horizon DAA Kurs auf die Umschreibung der Lizenz ins JAR-System und die damit verbundenen 14 Theorie-Examen vor. Bei aller Notwendigkeit, hier auch gelegentlich mal wieder die Basics zu wiederholen – ein PPL-Training gehört ganz sicher nicht zum Lehrplan!

Die Nachricht sorgte jedoch auch nicht für sonderlich viel Verwunderung oder gar Aufmerksamkeit, denn wie jedes Unternehmen, das seine E-Mail-Adressen offenlegt, erhalten wir Tausende von frohen, aber nicht immer praxisrelevanten Botschaften am Tag: Wir gewinnen fortwährend in Lotterien, an denen wir nicht teilgenommen haben. Speziell in den Niederlanden müssen inzwischen Berge von Bargeld auf uns warten. Afrikanische „Liebe Freunde“ berichten uns täglich von nachrichtenlosen Vermögen, die der Entsperrung harren, und asiatische Geschäftspartner schlagen uns einen Superdeal nach dem anderen vor – von den diversen anatomisch ausgelegten Tuning-Angeboten ganz zu schweigen ...
Die Mail und der Absender gingen also den Weg, den täglich mehr als tausend Nachrichten auf unserem Server gehen – in den Müll.


Eine Rechnung von Henning Tessler ...


Wertschöpfungskette: Die von Henning Tessler (Firma AKEBO) betriebene Seite openppl.de berechnet, dem Kunden 39 Euro, um dessen Daten im Anmeldeformular der tatsächlich kostenlosen Seite open-ppl.de von Stephan Haux einzutragen. Haux wusste zunächst noch nicht einmal davon. Wer die AKEBO dann nicht bezahlt, erhält sehr schnell Mahnungen, Mahngebühren und eine interessante Lektion zum Thema Widerrufsrecht.
Einige Tage später flatterte jedoch eine Rechnung der Herforder AKEBO Crossmedia (Inhaber Henning Tessler) ins Hardware-Postfach. Gerade mal 39 Euro wollte das Unternehmen für eine Dienstleistung unter openppl.de.

Die Rechnung wanderte nicht in den Zahlungsausgang sondern in das Fach für Abklären, da zumindest unserer seit 14. August 2009 neu in Egelsbach tätigen Büroleiterin hierzu kein Vorgang bekannt war. Noch bevor die Abklärung dieser Rechnung in Angriff genommen werden konnte, erhielt der Autor am 17. September jedoch per E-Mail eine Mahnung.
Da wurde „Ein Stück Anmeldeservice auf www.openppl.de zum Training für die PPL-A Prüfung“ angemahnt sowie auch gleich mal eine Mahngebühr von 5 Euro draufgeschlagen.

Auch diese Mail wäre um ein Haar in den Müll gewandert, allerdings traf die Nachricht des Herrn Tessler zu einem ungünstigen Zeitpunkt ein, denn durch den Umzug von Straubing nach Egelsbach, den Nachsendeauftrag und den Personalwechsel im Verlagsbüro war es tatsächlich vorgekommen, dass Rechnungen fehlgeleitet wurden oder verloren gingen.
Es wäre also zumindest denkbar gewesen, dass einer der Mitarbeiter von Pilot und Flugzeug einen solchen Auftrag erteilt hätte, obgleich die verwendete E-Mail-Adresse dies eigentlich ausschloss. Diese Mail wurde also beantwortet, und zwar recht kurz:... zu vorliegender Mahnung liegt uns kein Auftrag vor. Bitte übersenden Sie den entsprechenden Auftrag.Ein Auftrag allerdings traf nicht ein, sondern am 24. September eine zweite wortgleiche Mahnung, nur dass AKEBO vertreten durch Herrn Henning Tessler jetzt zweimal 5 Euro Mahngebühr verlangte.

Jetzt platzte dem Adressaten der Kragen. Da unter der angegebenen Telefonnummer von AKEBO, einer Handy-Nummer im Vodafone D2-Netz, niemand zu erreichen war, griff der Chefredakteur zu den üblichen Recherchewerkzeugen und fand unter „open ppl“ relativ schnell einen Herrn Stephan Haux aus der Nähe von Frankfurt. Dieser rief auf eine dringende Nachricht hin auch sofort zurück und musste sich daraufhin in zunächst sehr barschem Ton vom Chefredakteur diverse Fragen und Beschwerden anhören. Herr Haux bekam den Zorn des Autors jedoch zu Unrecht ab, wie sich sehr schnell herausstellte.

open-ppl ist nicht gleich openppl

Denn Herr Haux betreibt unter der Internetadresse open-ppl.de einen tatsächlich vollkommen kostenlosen Online-Fragenkatalog für Anwärter auf die Privatpilotenlizenz.
Statt Lob und Anerkennung für sein ehrenamtliches Engagement in der Allgemeinen Luftfahrt zu erhalten, erntete Haux jedoch in den letzten Wochen dutzendweise wütende Anrufe und ärgerliche Schreiben. Und das plötzlich und aus heiterem Himmel, denn Haux hatte an seinem Online-Angebot in den letzten Monaten so gut wie nichts geändert.

Geändert hatte sich aber offenbar die geschäftliche Ausrichtung von Herrn Tessler und seiner AKEBO. Denn das Unternehmen, das bisher eine Partybilder-Seite („2000L Freibier, Tequila 1€ und jede Menge Spaß? Klar das können nur die VorAbiparties im X-Herford sein!“) betrieb, hatte sich in den Geschäftsbereich der Allgemeinen Luftfahrt vorgewagt und unter der verblüffend ähnlichen Internetadresse openppl.de einen ganz eigenen Service feilgeboten.

Was dieser Service genau umfasste, dass mussten wir uns erst genau erklären lassen. Herr Tessler schrieb uns dazu am 29. September: Auf unserer Seite bieten wir interessierten Usern an, sie gegen Gebühr bei einem Trainingsdienst für die AZF, BZF oder PPL-A Prüfung anzumelden. Die Seiten, bei denen wir die User anmelden, sind kostenlos und könnten durch gezieltes googlen von diesen auch selber gefunden werden. Manchen Usern gelingt dies jedoch nicht. Unsere Dienstleistung besteht in der Anmeldung des Users bei einer zu seiner Anfrage passenden Trainingsseite.Im Fall des Online-Angebots von Herrn Haux bedeutete dies, dass Herr Tessler für seine Kunden sechs Felder (Loginname, Passwort, Passwort-Bestätigung, Name, E-Mail und Telefon) in das Webformular von open-ppl.de eintrug und seinen auf openppl.de gestoßenen Kunden für diese Dienstleistung 39 Euro berechnete. Wer hier einen Merhwert erbringt – Herr Haux, der sämtliche PPL-Fragen im Web bereitstellt und pflegt, oder Herr Tessler, der sechs Felder in ein Formular einträgt –, das mag der Leser selbst entscheiden. Kassiert hat jedenfalls Herr Tessler, und das offenbar bei einigen Kunden, denn in den Foren von eddh.de und gyrocopterforum.de beklagten sich die Betroffenen mehrfach.

Tessler weist im Kleingedruckten der Anmeldeseite jedoch auf die Natur seiner Dienstleistung hin. Dort steht:Unser Service bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung eines Trainingszugangs bei einem Drittanbieter.
Für unseren Service verlangen wireinmalig einen Pauschalbetrag von 39,- Euro.
Dabei nutzt Tessler eine nicht ungeschickte Konstruktion im Widerrufsrecht. Denn der normale Internet-Shopper geht nicht selten davon aus, dass Web-Geschäfte, ähnlich wie Haustür-Deals der Drückerkolonnen, innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Schaden widerrufen werden können.
Und wer vorsichtig genug ist, vor dem Anmelden-Klick sogar noch auf die AGBs und die Widerrufsbelehrung zu klicken, der liest dort in der ersten Zeile gleich:

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen."

Also alles safe – oder. etwa nicht? Im letzten Absatz des juristischen Traktats steht nämlich zu lesen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Die Dienstleistung gilt auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers als vollständig erfüllt, wenn wir seine Daten an einem zu seiner Anfrage passenden Trainingsdienst übermittelt haben und er hierfür eine Bestätigungsemail von uns geschickt bekommen hat. Und als „vollständig erfüllt“ gilt der Vertrag nach Lesart der AKEBO, wenn die sechs Felder in das Registrierungsformular der kostenlosen open-ppl.de Seite eingetragen und dem Kunden zugesandt wurden.

Bei einem unbeteiligten Beobachter könnte hier durchaus der Eindruck entstehen, dass die AKEBO womöglich von der ein oder anderen Verwechslung der Webadressen openppl.de und open-ppl.de profitiert hat.

Ob Ihnen die Eingabe von sechs Textfeldern die Summe von 39 Euro wert ist, müssen Sie freilich selbst entscheiden. Als etwas pessimistisch beurteilen wir in der Redaktion die Aussage von Herrn Tessler: „Manchen Usern gelingt dies jedoch nicht.“

Dass es sich bei der Eingabe von Loginname, Passwort, Passwort-Bestätigung, Name, E-Mail und Telefon aber entgegen unserer Einschätzung durchaus um eine komplexe Dienstleistung handeln könnte, bestätigte niemand anderes als die AKEBO selbst. Denn nach schriftlicher Aussage von Herrn Haux, war unser – unbeauftragtes – Login durch die AKEBO gar nicht bei open-ppl.de registriert worden!
Für ein Unternehmen, dessen Mahnwesen so prompt arbeitete, eine durchaus enttäuschende Leistung. Herr Tessler erklärte uns zwar noch, der Bestellvorgang sei von einer IP aus Oldenburg getätigt worden (ein Ort, an dem der Inhaber der E-Mailadresse in seinem ganzen Leben noch nicht war), in der Datenbank des Herrn Haux waren wir wie gesagt jedoch nicht angemeldet ...



Wenn nix mehr hilft – einfach drohen ...


Kunden, die den Wert der von AKEBO feilgebotenen Dienstleistung (sechs Felder in ein Formular eintragen) womöglich nicht erkennen und von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, erleben eine Überraschung. Mal abgesehen, dass der Text schon wegen der Codierung der Sonderzeichen faktisch nicht lesbar ist, steht die Würze ganz am Schluss, wo das im ersten Absatz in Aussicht gestellte allgemeine Widerrufsrecht im konkreten Fall entkräftet wird.
Wir kündigten Herrn Tessler gegenüber an, über unsere Erlebnisse mit der AKEBO berichten zu wollen. Herr Tessler schien darüber zunächst weitgehend unbekümmert und antwortete: Ihre Vorankündigung, über uns berichten zu wollen, habe ich mit Freude vernommen, und bedanke mich dafür. Gerne können Sie sich mit Fragen bzgl. unseres Unternehmens direkt an mich oder den Kundensupport wenden.So ganz schien sich Herr Tessler jedoch bezüglich der Erfolge seiner bisherigen Pressearbeit nicht zu sein, äußerten sich Forumsteilnehmer bishehr doch eher wenig begeistert vom Preis-Leistungsverhältnis der AKEBO. Daher schrieb er uns vorsichtshalber einige Zeilen später: In Zusammenhang hiermit bitte ich Sie um vorherige Abschrift Ihres Artikels, bevor Sie diesen publizieren.
Bedenken Sie bitte, dass zu einer Berichterstattung in diesem Fall zwei Seiten gehören. Sollten Sie Ihren Bericht ohne unsere Zustimmung veröffentlichen und sollte dieser den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, werden wir auch gegen Sie rechtlich vorgehen. Da ich mich mit meinem Unternehmen keiner Straftat schuldig gemacht habe und ich auch keine Person der Öffentlichkeit bin, verbiete ich Ihnen hiermit aus Vorsorge die Nennung meines Namens.
Mal abgesehen davon, dass diese Passage eine durchaus besorgniserregende Einstellung zur Pressefreiheit verrät, erlauben wir uns an dieser Stelle eine von Herrn Tessler abweichende Interpretation der Rechtslage und sind in der Redaktion von Pilot und Flugzeug der Ansicht, dass gerade wegen der offenkundigen Verwechslungsgefahr zwischen open-ppl.de und openppl.de eine vollständige Nennung der beteiligten Unternehmen und Unternehmer und der angebotenen Dienstleistungen unerlässlich ist:
  • Stephan Haux: Stellt unter open-ppl.de Prüfungsfragen für den PPL zum Training bereit. Er berechnet dafür nichts, der Service ist kostenlos.

  • Die AKEBO Crossmedia (Inhaber Henning Tessler) bietet unter openppl.de einen Registrierungsservice, der beinhaltet, sechs Felder in das Formular eines Drittanbieters einzutragen, und berechnet dafür 39 Euro sowie 5 Euro Mahngebühren schon nach 14 Tagen.

Ende September war die openppl.de-Seite der AKEBO übrigens außer Betrieb. Stephan Haux hatte Herrn Tessler untersagt, Benutzer kostenpflichtig auf seiner open-ppl.de-Seite anzumelden. Die Startseite seines Internetangebots ist geprägt von der Auseinandersetzung mit der AKEBO, auch sein Google-Anriss beschäftigt sich mit dieser Sache.

Inzwischen läuft aber auch die openppl.de-Seite der AKEBO wieder – in neuem Design und mit vielen weitgehend sinnfreien, aber Google-freundlich gruppierten Schlagworten. Wir wissen nicht auf welche Seiten Herr Tessler und seine Mitarbeiter ihre Kunden nun eintragen, scheuen aber aus gewissen Gründen auch das Kostenrisiko eines Selbstversuchs ...


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Soviel zum Thema Berlin und GA...
20. Oktober 2009: Von Jan Brill an Philipp Tiemann
... ja, ist die absehbare Entwicklung in Richtung EDDM. Wir haben zu dem Thema viele interne Dokumente und Korrespondenz aus Schönefeld und im nächsten Heft einen umfangreichen Artikel.

Die zum 1.12. beantragte Gebührenordnung verdoppelt fast die Kosten für eine privat betriebene Echo-Einmot, und stellt auch wieder Leistungen in Rechnung, die von diesen Flugzeugen gar nicht genützt werden können. Das ist auch rechtlich umstritten, Köln ist damit 2007 baden gegangen (siehe Pilot und Flugzeug, Ausgabe 2007/02, Seite 28 ff.).

Schon im letzten Jahr wurde kräftig erhöht (Positionsentgelt), jetzt setzt sich das fort. Privaten Einmots< 2 to wird der Hallenplatz gekündigt, wobei niemand weiss wie man privat oder geschäftlich bei einem Owner-Pilot eigentlich festlegt. Fliegt dann immer einer von der FBS mit?

In den internen Unterlagen, die uns dazu vorliegen wird unumwunden von einem Rausschmiss der "Kleinflugzeuge" geschrieben, auf der anderen Seite beklagt man, dass es in 2009 statt der vorausgesagten 16% Wachstum 50% Einbruch im AL-Geschäft gegeben hat.

Darüber hinaus soll es in EDDB auch bald einen Handling-Zwang geben, da darf dann bedenkenlos zugelangt werden da diese Kosten nicht nach § 43a LuftVZO genehmigungspflichtig sind.

Das alles während Schönhagen noch keinen IFR-An- oder Abflug hat, weil man dort mit dem Bäume fällen auf traumatisierte Singvögel warten muss.

Berlin rangiert heute schon am unteren Ende bei der Erwerbsquote in Deutschland. Wenn der letzte Unternehmer oder Freiberufler dann abgezogen ist, können sich die Staatsbediensteten endlich ungehindert entfalten.

Berliner Luftfahrtpolitik bleibt auch im Jahr 1 nach Tempelhof kurzsichtig dumm und unrealistisch.

MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Leserflugzeug
16. Oktober 2009 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Hallenplatz EDFE


Lisa ab sofort in der Halle - reibungsloser Winterflugbetrieb sichergestellt

Leserflugzeug Lisa hat am 15. Oktober den lange ersehnten Hallenplatz in Egelsbach bezogen. Damit ist sichergestellt, dass auch bei eisigen Temperaturen und Herbstwetter das Flugzeug nutzbar bleibt. Langwierige Schneeschaufel-Aktionen oder Enteisungs-Orgien können sich die Lisa-Piloten also sparen. Das Flugzeug steht vorerst in der Halle 15, der so genannten großen Drehtellerhalle. Piloten müssen die Maschine noch nicht einmal selber ein- oder ausräumen, das erledigt der Betriebsdienst des Flugplatzes.


Ab jetzt in der Halle und auch im Winter nutzbar. Leserflugzeug Lisa.
Das Ein- und Aushallen funktioniert so: Wenn Sie Lisa nutzen möchten sagen Sie am besten eine halbe Stunde vorher am Flugplatz bescheid (Tel. 06103 9418 0). Die Maschine wird dann auf den Vorplatz vor der Halle geräumt. Bitte beachten: Die Gabel am Bugrad vor dem Flug unbedingt entfernen!! Nach Ihrer Rückkehr rollen Sie über den Taxiway Charlie zur Halle 15 und stellen Lisa wieder auf eben diesem Vorplatz ab. Wichtig: Die Gabel muss nach dem Abstellen wieder an das Bugrad angebracht werden!! Falls dies vergessen geht, muss der Betriebsdienst einen Schlepper einsetzen, was mit 40 Euro zu Buche schlägt. Liegt die Gabel aber bereit, entstehen für das Ein- und Aushallen keine Zusatzkosten. Also – vor und nach dem Flug: Gabel nicht vergessen! ###-MYBR-###

Rollstrecke vom Vorplatz der Halle 15 über den Taxiway Charlie.


  
 
 





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