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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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14. Juni 2009 Jan Brill

Leserreise: Leserreise 2009 Departure-Briefing

Departure-Briefing in Bremen: Oshkosh-Piloten gehen baden

In knapp sechs Wochen beginnt die elfte große Leserreise von Pilot und Flugzeug. 18 Flugzeuge werden gemeinsam nach Nordamerika fliegen und neben dem Airventure in Oshkosh weitere interessante Destinationen wie Montreal, Chicago, New York und die Adirondacks besuchen. Nach dem ausführlichen Briefing ende Februar in Wien, wo unsere Crews auf den Nordatlantik, das Fliegen in Amerika und den Anflug auf das Airventure in Oshkosh vorbereitet wurden, trafen sich interessierte Crews am Samstag und Sonntag in Bremen nochmals für ein kurzes Departure-Briefing. Besprochen wurden die Einreisebestimmungen für die USA, der Reiseverlauf, der aktuelle Stand der Vorbereitung und – ganz besonderes wichtig – Notverfahren und Rettungsausrüstung für den Nordatlantik. Letztere konnten die Piloten dann auch praktisch ausprobieren
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Zum Departure-Briefing in Bremen gehört auch Rettungsmittel in der Praxis auszuprobieren.


Um den Crews die Möglichkeit zu geben eine informierte Entscheidung über die mitzuführende Rettungsausrüstung zu treffen, mieteten wir am Sonntagmorgen ein Becken im Bremer Südbad und liessen eine Rettungsinsel zu Wasser. Insbesondere die Wahl des Rettungsanzuges ist für Piloten schwierig, da hier ein Kompromiss zwischen Isolierung und Handhabbarkeit im Flugzeug gefunden werden muss.
In Bremen hatten die Piloten die Gelegenheit drei Arten von Anzügen in der Praxis zu erproben und insbesondere auch zu testen, mit welchen Anzügen man – unter optimalen Bedingungen im warmen Schwimmbecken –, noch in die Rettungsinsel klettern kann.

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Pilot und Flugzeug Artikel
3. Juni 2009 Jan Brill

Behörden: Obama Glocke


Achtung Luftraumschutz! Flugbeschränkungen in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nord-Tschechien

Wer am Donnerstag und Freitag dieser Woche in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nord-Tschechien unterwegs ist, der bekommt es mit drei großen und störenden Beschränkungsgebieten anlässlich des Obama-Besuchs zu tun. Am Donnerstag um 10.00 Uhr UTC eröffnet das Beschränkungsgebiet Dresden, das im Umreis von 30 NM um die Stadt (510307N 0134430E) zwischen GND und FL100 sämtliche VFR-Flüge der Allgemeinen Luftfahrt untersagt. Am Freitag ab 8.00 Uhr UTC besteht ein ebenfalls 30 NM großes Beschränkungsgebiet "Weimar" (510121N 0111824E, GND-FL100). Enden soll der Spuk am Freitag um 16.00 Uhr UTC in Dresden und um 18.00 Uhr UTC in Weimar. Auch auf der tschechischen Seite des Dresdner 30NM-Bogens gibt es ein Beschränkungsgebiet, dieses reicht von GND bis FL95. UPDATE 3.6. 18.20 Uhr: Äußerst kurzfristig haben die deutschen Behörden das dritte NOTAM veröffentlicht, das ein 30 NM Beschränkungegebiet in etwa um den Flugplatz Ramsetein (ETAR) erlässt. Dieses ist am Freitag den 5. Juni von 13.00 bis 22.00 Uhr Z in betrieb und verbietet ebenfalls von GND bis FL100 alle VFR-Flüge. Karte. Konsultieren Sie in den nächsten Tagen bitte vor jedem Flug den AIS-C ais.dfs.de.

Unter dem etwas irreführenden Begriff "Luftraumschutz" werden also einmal mehr erhebliche Einschränkungen für die Allgemeine Luftfahrt verordnet, die inzwischen für Päpste, Präsidenten und Fußballspiele ebenso sinnfrei wie reflexartig erfolgen.


Große, störende und sinnlose Beschränkungsgebiete zum Obama-Besuch. Symbolpolitik findet auch in der Luftfahrt statt.
© DFS 
Das Wort Luftraumschutz stellt das neuste Mitglied in einer Reihe von Schutzbegriffen dar, die vom eigentlichen Zweck mehr und mehr abstrahiert, wenig mit konkretem Schutz und mehr mit vorbeugender Einschränkung nach dem gefürchteten "precautionary principle" (Vorsorgeprinzip ) zu tun haben.

Während man beim Werkschutz oder Umweltschutz noch recht konkret erkennen kann was wie geschützt werden soll, sind die aktuell gebräuchlichen Begriffe wesentlich abstrakter und benennen keinesfalls den Schutzgegenstand selbst:

Klimaschutz schützt nicht das Klima, sondern unternimmt allenfalls einen mehr oder minder tauglichen Versuch in einem System, dessen Ursache- und Wirkungsprinzipien wir nur ungenügend kennen, ganz bestimmte Einstellschrauben zu drehen, was leider mit enormen Kosten und kaum vorhersehbaren Resultaten verbunden ist (... aber das ist eine andere Diskussion).

Wie sehr solche Schutzbegriffe abstrahiert und zweckentfremdet werden können, zeigte in den letzten Monaten die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Ursula Gertrud von der Leyen. Ausgerechnet aus diesem Ressort hätte wohl kaum jemand einen geschickten und höchst euphemistischen Angriff auf die Grundrechte der Bürger vermutet (... aber auch das ist eine andere Diskussion).
Was da im Moment unter dem Begriff des Kinderschutzes an zensorischer Infrastruktur im Web geschaffen wird, erfüllt alle Kriterien solcher Schutzmogelpackungen:
  1. Die Maßnahme ist zur Erreichung des konkreten und erstrebenswerten Ziels vollkommen untauglich.
  2. Die Maßnahme hat hohe Symbolkraft und ist für alle Beteiligten gut sichtbar.
  3. Die Maßnahme bringt Nachteile und/oder erhebliches Missbrauchspotenzial die zur tatsächlich erzielten Wirkung in keinem Zusammenhang stehen.

Luftraumschutz

Mit dem Begriff des Luftraumschutzes haben die Behörden dem sinnfreien Aktionismus auf diesem Gebiet nun wenigstens einen Namen gegeben. Geschützt wird natürlich nicht der Luftraum, sondern geschützt werden bestimmte Einrichtungen und Personen vor Gefahren aus dem Luftraum. Wieso man hier nicht den Begriff des Personenschutzes verwendet ist nicht nachvollziehbar, aber vielleicht möchte man ja gar keinen klaren Zusammenhang zwischen Maßnahme und Schutzgegenstand herstellen.

Sinnlos ist die Maßnahme in jedem Fall, weder gehen von den ausgesperrten Flugzeugen hinreichend konkrete Gefahren aus, noch eignet sich die Maßnahme (Sperrung nur für VFR-Verkehr) um hypothetische Gefahren abzuwehren.

Gut sichtbar ist die Maßnahme ebenfalls. Die Verantwortlichen können "Luftraumsperrungen" verkünden, ohne das ein nennenswerter Anteil von Wählern wirklich nachteilig davon betroffen wäre.

Nachteile bringt der Luftraumschutz für alle Bürger die ein Flugzeug der Allgemeinen Luftfahrt nutzen. Das schliesst Segelflieger, Fallschirmspringer und ULs mit ein.

Aus Sicht der Sicherheitsverantwortlichen ist dies freilich eine ganz fantastische Sache. Auf dem nächsten Sicherheitskongress kann man sich "großflächiger Luftraumsperrungen" rühmen und nur eine Handvoll ohnehin störender Individualisten ist wirklich betroffen. Flugzeuge, die tatsächlich Schaden anrichten könnten, große und Schwere Linienmaschinen also, starten unbehelligt und wie immer nach IFR nur wenige Kilometer vom Epizentrum entfernt.


Symbolpolitik

So etwas bezeichnet man gemeinhin als Symbolpolitik. Die Allgemeine Luftfahrt liefert mit der erheblichen Einschränkung des Luftverkehrs das Symbol. An tatsächlicher Gefährdung oder Risikopotenzial für den eigentlichen Schutzgegenstand ändert sich nichts.

Mit dieser Rolle ist die AL inzwischen auch nicht mehr allein: Wie sachfremd diese Symbolpolitik ausfallen kann, und wie schnell eine völlig unbeteiligte Gruppe hier zum Bauernopfer wird, zeigte die Diskussion um das Verbot von Paintball-Spielen im Nachgang des Amoklaufes in Winnenden. Dieser besonders hinrissige Vorstoß ist inzwischen wieder vom Tisch, aber einer Cessna das fliegen zu verbieten um Terrorereignisse im Stil von 911 oder Attentate zu verhindern, ist etwa genauso sinnvoll wie Räuber und Gendarm zu verbieten um Amokläufe zu verhindern (... aber auch das ist eine andere Diskussion).


Unzureichende NOTAMS


Erst mit Hilfer der grafischen Darstellung wird das tschechische NOTAM halbwegs verständlich.
© aisview.rlp.cz 
Das die neueste Luftraumschutzmaßnahme nicht nur in ihrer Konzeption sondern auch in ihrer Umsetzung eher praxisfremd ist, zeigt schon die Veröffentlichung der Beschränkungungen.

Wer auf die AIS-Seite der DFS klickt und die NOTAMS A1806/2009 und A1807/2009 grafisch oder als Text betrachtet, der stellt fest, dass das angeblich so sicherheitswichtige Beschränkungsgebiet Dresden exakt an der Deutsch-Tschechischen Grenze endet. Wer nun glaubt über das tschechische Staatsgebiet ausweichen zu können, der irrt!
Auch in Tschechien gibt es ein Beschränkungsgebiet, dieses vervollständigt den Kreis und geht von GND bis FL95. Finden kann man dieses NOTAM jedoch nur wenn man explizit in der tschechischen FIR (LKAA) sucht und die Textversion ist so schwer verständlich, das selbst wir in der Redaktion von Pilot und Flugzeug diese nicht umsetzen konnten. Erst der Blick auf die grafische Darstellung (auf Tschechisch!) zeigt womit man es zu tun hat.

Ein drittes Gebiet (Ramstein) wird dann nur 48 Stunden vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt so spät, dass die Redaktion dieses Magazins sowie zahlreiche Verbände schon vor dem eigentlichen NOTAM von dem Gebiet wissen!

Halten wir also fest: Zwei benachbarte europäische Flugsicherungen, schaffen es nicht, für ein angeblich superkritisches Sicherheits-Notam, dessen Verletzung mit empfindlichen Strafen bewehrt ist, einen gemeinsamen Text samt Kartendarstellung zu verfassen, der es dem Piloten erlaubt ohne Detektivarbeit auf tschechischen Webseiten das Gesamtbild der Beschränkung zu erfassen. Ein drittes Gebiet wird praktisch in letzter Sekunde veröffentlicht.

Auch wenn man sich an die Luftraumsymbolik und das GA-Bauernopfer schon gewöhnt hat: Darüber kann man seinen Kreislauf doch immer wieder neu in Schwung bringen!



Originaltext des tschechischen und die drei deutschen NOTAMS. Europäischer Luftraum im Jahr 2009: Das deutsche NOTAM enthält nur einen dürren Verweis auf die tschechische Veröffentlichung und das tschechische NOTAM sagt nix von der Obama-Glocke auf der deutschen Seite!

Werden Sie schlau draus? Das Tschechische NOTAM ist derart schwer verständlich, dass wir es nur mit Hilfe der grafischen Darstellung auf der Webseite der tschechischen Flugsicherung entschlüsseln konnten.

A0583/2009
LKAA
from: 2009/06/02 14:33 until: 2009/06/05 16:00 04 1000-05 1600 JUN 04 1000 - JUN 05 1600
TEMPO RESTRICTED AREA DRAZDANY: PSN 503657,44N0132124,96E - ALONG STATE BOUNDARY CZECH REPUBLIC-GERMANY - PSN 510101,48N0143155,36E - ALONG ARC OF A CIRCLE RADIUS 30NM CENTERED ON 510307N0134430E (DRESDEN) - 503657,44N0132124,96E VFR TFC PROHIBITED. FLIGHTS FOR HUMAN LIFE SAVING, SAR, POLICE, FIRE FIGHTING AND ARMY OF THE CR AFTER ESTABLISHING CONTACT WITH RELEVANT ATC UNIT ARE ALLOWED.INFO ABOUT STATUS OF THE RESTRICTED AREA ARE ON ATIS DRESDEN
FREQ 118,875 MHZ
IFR TFC NOT AFFECTED
GND up to FL095

A1806/2009
EDMM
from: 2009/06/04 10:00 until: 2009/06/05 16:00
RESTRICTED AREA 'DRESDEN' ESTABLISHED:
503657 N0132120E - CLOCKWISE ALONG THE ARC OF A CIRCLE WITH 30NM RADIUS CENTERED ON 510307N 0134430E - 512758N 0141122E - COUNTERCLOCKWISE ALONG THE ARC OF A CIRCLE WITH 1NM RADIUS CENTERED ON 512706N 0141209E - 512652N 0141343E - CLOCKWISE ALONG THE ARC OF A CIRCLE WITH 30NM RADIUS CENTERED ON 510307N 0134430E - 510101N 0143158E - ALONG THE GERMAN/CZECH BORDER BACK TO 503657N 0132120E.
ALL VFR FLIGHTS ARE PROHIBITED EXC FLIGHTS BY OR ON BEHALF OF THE POLICE, FLIGHTS BY THE ARMED FORCES, FLIGHTS ON RESCUE AND DISASTER CONTROL MISSIONS AND FLIGHTS FROM/TO NARDT AIRFIELD EDAT, INCLUDING USE OF TRAFFIC CIRCUIT.
ALL ENTRY, DEPARTURE AND TRANSIT FLIGHTS FOR THE EXCEPTIONS DESCRIBED ABOVE SHALL BE REPORTED TO THE POLICE OF DRESDEN IN ADVANCE WHO WILL INFORM THE RELEVANT UNITS AS TO PROCEDURE AND AVAILABILITY. FLIGHTS OPERATIONS OF MODEL AIRCRAFT OUTSIDE OF A CIRCLE WITH 10NM RADIUS AROUND 510307N 0134430E ARE EXEMPT FROM THE RESTRICTIONS UP TO A HEIGHT OF 150M GND.
ACTIVATION TIMES DEVIATING FROM THE ABOVE WILL BE ANNOUNCED BY THE POLICE AND PUBLISGED BY NOTAM.
INFORMATION ON THE CURRENT STATUS OF THE RESTRICED AREA IS AVAILABLE ON DRESDEN ATIS ON FREQUENCY 118.875 MHZ.
FOR CONTINUATION OF THE RESTRICTED AREA IN THE CZECH REPUBLIC PLEASE REFER TO CZECH PUBLICATIONS.
GND up to FL100

###-MYBR-###A1807/2009
EDGG EDMM
from: 2009/06/05 08:00 until: 2009/06/05 18:00
RESTRICTED AREA 'WEIMAR' ESTABLISHED:
511702N 0103743E - CLOCKWISE ALONG THE ARC OF A CIRCLE WITH 30NM RADIUS CENTERED ON 510121N 0111824E - 511546N 0103634E - COUNTERCLOCKWISE ALONG THE ARC OF A CIRCLE WITH 1NM RADIUS CENTERED ON 511604N 0103805E - 511702N 0103743E.
ALL VFR FLIGHTS ARE PROHIBITED EXC FLIGHTS BY OR ON BEHALF OF THE POLICE, FLIGHTS BY THE ARMED FORCES, FLIGHTS ON RESCUE AND DISASTER CONTROL MISSIONS AND FLIGHTS FROM/TO OBERMEHLER-SCHLOTHEIM AERODROME EDCO, INCLUDING USE OF TRAFFIC CIRCUIT.
ALL ENTRY, DEPARTURE AND TRANSIT FLIGHTS FOR THE EXCEPTIONS DESCRIBED ABOVE SHALL BE REPORTED TO THE POLICE OF DRESDEN IN ADVANCE WHO WILL INFORM THE RELEVANT UNITS AS TO PROCEDURE AND AVAILABILITY. FLIGHTS OPERATIONS OF MODEL AIRCRAFT OUTSIDE OF A CIRCLE WITH 10NM RADIUS AROUND 510121N 0111824E ARE EXEMPT FROM THE RESTRICTIONS UP TO A HEIGHT OF 150M GND.
ACTIVATION TIMES DEVIATING FROM THE ABOVE WILL BE ANNOUNCED BY THE POLICE AND PUBLISGED BY NOTAM.
INFORMATION ON THE CURRENT STATUS OF THE RESTRICED AREA IS AVAILABLE
ON ERFURT ATIS ON FREQUENCY 133.450 MHZ.
GND up to FL100


A1861/2009
EDGG
from: 2009/06/05 13:00 until: 2009/06/05 22:00
RESTRICTED AREA 'RAMSTEIN' ESTABLISHED:
491310N 0065449E - CLOCKWISE ALONG ARC OF A CIRCLE WITH 30NM RADIUS CENTERED ON 492621N 0073602E - 495416N 0075258E - COUNTERCLOCKWISE ALONG ARC OF CIRCLE WITH 1NM RADIUS CENTERED ON 495430N 0075428E -495338N 0075515E - CLOCKWISE ALONG ARC OF A CIRCLE WITH 30NM RADIUS CENTERED ON 492621N 0073602E - 490120N 0080117E - ALONG GERMAN/FRENCH BORDER BACK TO 491310N 0065449E. ALL VFR FLIGHTS ARE PROHIBITED EXC A) FLIGHTS BY OR ON BEHALF OF THE POLICE, B) FLIGHTS BY THE ARMED
FORCES, C) FLIGHTS ON RESCUE AND DISASTER CONTROL MISSIONS, D)FLIGHTS FROM/TO LANGENLONSHEIM AERFIELD EDEL, INCLUDING USE OF TRAFFIC CIRCUIT. E) VFR FLIGHTS FROM/TO FRANKFURT-HAHN AIRPORT EDFH VIA ECHO, WHISKY AND NOVEMBER INSIDE CTR EDFH. ALL ENTRY, DEPARTURE AND TRANSIT LIGHTS FOR THE EXCEPTIONS DESCRIBED UNDER A)-D) SHALL BE REPORTED TO THE POLICE IN ADVANCE WHO WILL INFORM THE RELEVANT UNITS AS TO PROCEDURE AND AVAILABILITY. FLIGHTS OPERATIONS OF MODEL AIRCRAFT OUTSIDE OF A CIRCLE WITH 10NM RADIUS AROUND 492621N 0073602E ARE EXEMPT FROM THE RESTRICTIONS UP TO A HEIGHT OF 150M GND. ACTIVATION TIMES DEVIATING FROM THE ABOVE WILL BE ANNOUNCED BYPOLICE AND PUBLISHED BY NOTAM. INFORMATION ON THE CURRENT STATUS OF THE RESTRICED AREA IS AVAILABLE ON SAARBRUECKEN ATIS ON FREQUENCY 125.300MHZ. FOR CONTINUATION OF RESTRICTED AREA IN FRENCH REPUBLIC PLEASE REFER TO FRENCH PUBLICATIONS.
GND up to FL100


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Obama-Käseglocke
2. Juni 2009: Von Jan Brill an 
... kommt am 3.6. zusammen mit einem Artikel zum neuen Modewort "Luftraumschutz" ...

MfG
jb [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Reise | Beitrag zu Suche Tipps zu Reise durch Frankreich, Spanien & Portugal
2. Juni 2009: Von Jan Brill an Jens-Albert Schenk
Hallo Herr Schenk,

- Wo kann ich sehen, ob es an einem dieser Airports eine Handlingpflicht gibt? Ich habe mittlerweile die Online-AIPs der drei Länder und dort steht nur der Kontakt zum Handling-Agent, aber nicht, ob man diesen auch nutzen muss. Die Preise des Handlings erfahre ich vermutlich bei vorheriger Anfrage? Eine gute Quelle ist auch der Jeppesen VFR Bottlang, da die Informationen hier übersichtlicher strukturiert sind als im Airway Manual.
Solange in der AIP in der Sektion AD aber nichts von "mandatory" oder "compulsory" handling steht, würde ich das Thema beiseite lassen. Eine Volltextsuche im PDF verkürzt hier übrigens sie Suche sehr!
Wenn dann vor Ort ein Schlauberger ankommt und was von mandatory handling erzählt würde ich mir die entsprechnde Textstelle zeigen lassen (meist endet die Diskussion hier) und ggf. kopieren.
Faro ist z.B. so ein Fall, liest man den Text genau, sieht man, dass Handling nur für gewerbliche Operator vorgeschrieben ist (Stand 2007).


- Zoll: Wenn ich auf den besagten Verkehrsflughäfen lande, muss ich ja vorher keinen Zoll beantragen oder? Ist das innerhalb von Schengen überhaupt nötig? Wenn ich am Ende des letzten Legs von Frankreich nach EDWO fliege, muss ich dort den Zoll hinbestellen oder mir einen Entry-Airport mit Zoll auswählen und dann erst nach EDWO übersetzen? Solange die Flugplätze in der EU sind, entfallen jegliche Zollformalitäten.
Solange die Flugplätze im Schengen-Land liegen entfallen auch die Passkontrollen.
Für Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal trifft beides zu. Thema also abhaken.


Öl: Meine Cirrus trinkt das Motoröl Shell 15W-50. Aus W&M-Gründen möchte ich ungern viele Quarts mit dem Flieger durch die Gegen fliegen und daher lieber bei Bedarf einen Quart am jeweiligen Airport kaufen. Mein Plan: ein/zwei Flaschen selbst mitnehmen (Sicherheit), den Rest bei Bedarf erwerben.Multigrade (also 15W50 oder 20W50) gibts eigentlich überall (wenn auch nicht unbedingt von Shell) und wenn nicht, macht ein Liter W100 auch nix aus. Abgesehen davon sollte das Flugzeug auf der o.g. Strecke höchstens 2-3 Liter benötigen.


- Flugwetter: Welche Programme nutzt ihr für Frankreich, Spanien und Portugal? Ich bin Abonnent von PCMET (DWD), Wetter-Jetzt und Jeppesen-Wetter. Habt Ihr spezielle, individuelle Wetterbriefing-Tipps für diese drei Länder? Ich verwende im Ausland für IFR meistens pc_met. Das reicht eigentlich immer.


- Pass: Benötigen wir als Deutsche an den Flughäfen einen Reisepass oder genügt unser Personalausweis? Personalausweis, Pilotenlizenz und Medical. Mehr ist nicht gefordert.


Viel Spass!!
MfG
Jan Brill

P.S. In Spanien oder Portugal IFR-only zu fliegen kann ich verstehen, wenn man der Funksprache dort nicht mächtig ist. In Frankreich würde ich aber überlegen auch kleinere Plätze anzufliegen, da das dort wirklich unproblematisch, günstig und oft auch von den lokalen Kontakten her sehr nett ist.

Für Faro kann ich Ihnen das Hotel der Leserreise 2007 empfehlen: "Hotel Quinta do Logo" (http://www.hotelquintadolago.com). Sehr luxuriös, aber etwas abgelegen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
1. Juni 2009 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Die ersten 100 Stunden


100 Stunden in sechs Wochen – die erste Regelwartung

In den sechs Wochen seit Dienstantritt flog das Leserflugzeug etwas mehr als 100 Stunden. Ende Mai war also die erste Regelwartung der Grumman fällig, auf diese erste Kontrolle in Europa waren wir ganz besonders gespannt. Am Dienstag den 26.5. kam Lisa also zur Firma Rieger nach Straubing. Der Blick in die Eingeweide der Einmot zeigte: Alles ok! Gute Kompression, kein Öl wo es nicht hingehört, keine Metallsplitter im Filter und keine sonstigen Anzeichen für Probleme mit Triebwerk oder Zelle. Es blieb also bei Waschen, Öl- und Filterwechsel sowie einigen Kleinigkeiten. Da wir für diese Wartung großzügige drei Tage angesetzt hatten war im Anschluss auch noch Zeit einige weitere Features zu installieren: So wurden die Lomo-Buchsen für die neuen aktiven beyerdynamic-Headsets, die GSM-Antenne für das Moving-Terrain sowie das Globalstar Tracking-Modem installiert.


100 Stunden in sechs Wochen. Die erste Regelwartung des Flugzeuges zeigte keine Auffälligkeiten.
Zu den Kleinigkeiten, die im Rahmen dieser Kontrolle erledigt wurden gehörte:
  • Drehlager am Bugfahrwerk wechseln (hatte zwar keinen feststellbaren Schaden, gab aber störende Geräusche von sich)
  • Batterierelais wechseln (hatte in der Vergangenheit zweimal kurz nicht geschlossen)
  • Kleinere Lackstellen auf der Cowling und am Brandschott ausbessern
  • Glühbirne in der Hecklampe wechseln
  • Rechte Armlehne ausbessern
  • Autopilot NAV-Tracker justieren
Mehr nicht! Halter großer Ein- oder Zweimots mögen bei dieser To-Do-Liste tief seufzen. Die Grumman ist nicht nur fliegerisch sehr einfach, sie ist auch technisch äußerst genügsam. Die Kosten für diese Maßnahmen werden wir hier anfügen sobald die entsprechenden Rechnungen vorliegen.
Es zeigte sich, dass die Teileversorgung für die Grumman in Europa gut ist: Die speziellen Messing/Teflon-Buchsen für das Bugradlager waren nach der Bestellung beim europäischen Grumman-Teilehändler MatAir (matair@btinternet.com) bereits am nächsten Tag in Straubing.


Neue Features

Mehrere angekündigte Features konnten nun fertiggestellt bzw. freigeschaltet werden:

Da sind zunächst die Lomo-Buchsen vorne, die den Betrieb hochwertiger Aktiv-Headsets ohne Batterien erlauben. Die Stecker bieten dem Headset eine eigene Spannungsversorgung über das Bordnetz. Unsere edlen neuen beyerdanamic HS-600 mit aktiver digitaler Lärmdämmung können so problemlos und dauerhaft auf den vorderen Plätzen genutzt werden. Die HS-600 erlauben zudem individuelle Musik-Einspielungen z.B. vom iPod für Pilot und Copilot (Adapterkabel in der Headsettasche).


Tausch des Bugrad-Drehlagers. Dieses hatte zwar keinen feststellbaren Schaden, gab jedoch störende Geräusche von sich.
Dann wurde die GSM-Antenne für das Moving-Terrain VisionAir installiert. Damit sind die Funktionen Blitzplan und Wetterradar jetzt nutzbar solange sich das Flugzeug in Reichweite des GSM-Netzes befindet.
Das Blitzplan-Konto für Lisa wurde durch Moving Terrain freigeschaltet, Lisa-Piloten können also über das Web oder direkt vom Gerät aus CFMU-konforme IFR-Flugpläne (I, Z, und Y) für die N26292 erstellen und aufgeben. Lisa-Piloten erhalten von uns einige Tage vor ihrer Reservierung eine E-Mail mit den Zugangsdaten für das Blitzplan-Konto, die Kosten hierfür teilen sich im Moment die Moving Terrain AG und Pilot und Flugzeug. MT sponsert die Service-Kosten, wir stiften die GSM-Verbindungsentgelte.


Tracking in der Frühphase

Schliesslich fand auch noch das Tracking-Modem einen temporären Platz für die nächste Phase der Tests. Mit dem Live-Tracking des Leserflugzeuges verfolgen wir zwei Ziele:
Zunächst einmal ist es aus unserer Sicht einfach interessant zu sehen, wie und wo das Flugzeug in der Realität wirklich genutzt wird. Was man mit einer kleinen Soft-IFR-Einmot dieser Klasse wirklich anfangen kann, sieht man nämlich am besten in der Praxis.
Darüber hinaus wollen wir aus den Track-Daten des Flugzeuges ein elektronisches Flugbuch erstellen, das sich die Piloten bequem ausdrucken können und das wir ggf. später für eine automatisierte Abrechnung heranziehen können.

Anlässlich der Leserreise 2007 nach Südamerika hatten wir ja ein Iridium-basiertes Tracking-System im Redaktionsflugzeug entwickelt und genutzt, dieses funktionierte sogar recht gut und fesselte allmorgendlich zwischen 50.000 und 60.000 Besucher auf unserer Webseite und auf Google-Earth.

Für Lisa ist dieses System jedoch keine Option, der Hardware-Aufwand wäre viel zu groß, die Verbindungskosten viel zu hoch. Stattdessen erprobten wir seit einigen Monaten im Redaktionsflugzeug ein Globalstar Simplex L-Band Modem, das wesentlich günstiger ist, in der Praxis jedoch einige Nachzeile zeigte:
  1. Die Positionssätze des Modems sind zweidimensional, also ohne Höhenangabe. Eine 3D-Darstellung, wie wir Sie für das Redaktionsflugzeug bieten konnten, scheidet also aus.

  2. Die Zuverlässigkeit der Nachrichtenübermittlung ist beim Globalstar Simplex (also one-way) Modem wesentlich schlechter als bei der Iridium Duplex (two-way) SMS-Lösung. Dies mag für die üblichen Einsatzgebiete im Fleet- und Asset-Tracking tolerierbar sein, wenn aber z.B. eine Telemetrie-Nachricht mit dem Inhalt "Hobbs aus" verloren geht, ist das eher schlecht (für den Kunden). Während unserer Tests mit verschiedenen Einbauorten in der Twin Comanche ging etwa jede zehnte Nachricht verloren.

Die Simplex-Lösung kann also weder für eine detaillierte Flugwegdarstellung noch für eine irgendwie geartete Flugbuch- oder Abrechnungs-Lösung verwendet werden. Es zeigte sich, dass lediglich die erste der oben genannten Anforderungen – also ungefähr zu wissen, wo das Flugzeug gerade ist – auf diese Art "live" implementiert werden kann.


Was man mit einem kleinen Soft-IFR-Flieger wie der Grumman wirklich machen kann, sieht man am besten in der Praxis: Mittels Live-Tracking können Pilot und Flugzeug Leser aus erster Hand mitverfolgen wo sich Lisa gerade rumtreibt.
Diese erste Phase ist nun mit Lisa im Test: Wenn das Triebwerk läuft sendet das Leserflugzeug alle 20 Minuten einen Positionsreport, der dann von unserer Server-Software zu einem Track gekoppelt und mittels Google-Maps dargestellt wird.

Es handelt sich hier um eine sehr frühe Testphase des Systems. Sollte das Flugzeug also z.B. über mehrere Stunden "im Flug" auf der Stelle stehen, hat sich Lisa mit großer Sicherheit nicht in einen Fesselballon verwandelt, sehr viel wahrscheinlicher ist, dass das L-Band-Modem von den Satelliten mal wieder nicht gehört wird ...

Für die zweite Phase (Abrechnung und Flugbuch) müssen wir also ein herkömmliches offline GPS-Logging nutzen. Diese Daten werden dann entweder manuell ausgelesen oder – besser noch – durch ein GSM-Terminal bei Stillstand des Flugzeuges übertragen und damit "near-live" verarbeitet.

Ich bitte jedoch zu beachten, dass das Tracking-Projekt die Prioritätsstufe "nette Spielerei" hat. Ob und wann wir an dieser Lösung weiterarbeiten werden kann ich im Moment nicht absehen.

Und zur Beruhigung: Wer nicht möchte, dass ihm ganz Flieger-Deutschland beim Lisa-Fliegen zusieht, kann die Tracking-Darstellung für die Dauer seiner Reservierung selbstverständlich über die Reservierungsseite www.flylisa.de deaktivieren.


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Incident: Habe ich etwas falsch gemacht?
18. Mai 2009: Von Jan Brill an Philipp Tiemann
... zeigt malwieder wie wichtig es ist alle Platzrundenteile auf der Infofrequenz zu melden, egal ob diese besetzt ist oder nicht. Wie Sie richtig sagen, Herr Tiemann, unterbleibt das leider oft.

Ins Mikro zu bellen "Bleib gefälligst in Deiner Platzrunde!!!" ist natürlich Unfug, was soll der vorausfliegende Pilot mit dieser Information anfangen??
Wenn ich außerhalb einer vereinbarten Formation hinter einem Flugzeug herfliege muss ich immer mit einer Richtungsänderung des voraussfliegenden Flugzeuges rechnen und meinen Flugweg entsprechen anpassen. Auch in der Platzrunde. Ich vermute aber mal der Pilot des Motorseglers hat sich einfach nur erschreckt.

MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Avionik | Beitrag zu Weiterer Anbieter für SAT-Inflight-Wetter in Europa?
17. Mai 2009: Von Jan Brill an Jens-Albert Schenk
Hallo Herr Schenk,

ich hatte bislang mehrmals Gelegenheit das System in Aktion zu sehen, siehe auch
- Pilot und Flugzeug 2008-07 S. 67 und
- Pilot und Flugzeug 2009-04 S. 18.

Mein Eindruck: Ausgereiftes System, das sehr gut in die Avidyne-Hardware integriert ist. Beim Release 9 z.B. werden die METARs direkt in die Karte übertragen, sodass sich Flugplatz-Symbole je nach Wetter verändern.

Allerdings: Funktioniert meines Wissens nur mit Avidyne MFDs, also nicht auf einem 430er und der Preis hat es in sich (siehe oben!):

Neben den Hardware-Kosten fallen Jährlich für den Radar-Service 1.310 Dollar an. Das ist um ein vielfaches mehr als die DB-Subscription für ein IFR-GPS und bei einem kleinen Flieger schon fast die Kasko-Prämie.

Aus meiner Benutzung des Moving-Terrain weiss ich, dass die Wetter-Funktionalität nur auf wenigen Flügen genutzt wird, dann aber "priceless" ist. Beim MT fallen hier für DWD-Kunden nur die Verbindungskosten von 3 bis 5 Euro pro Download an.
Ein Preismodell, das wie bei Avidyne auf monatlichen Fixkosten basiert ist zwar aus Sicht des Anbieters erstrebenswert (konstante Erlöse), entspricht aber nicht der Art und Weise wie solche Systeme in der GA genutzt werden.

Viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Neues aus der Gruselkammer: Mandatory Handling als GA-Abschreckung
16. Mai 2009: Von Jan Brill an 
... seufz ... Herr Fuhrmeister - Countdown war diesmal also 12.

Es hat genau 12 Postings gebraucht, um auf Ihrem Lieblingsthema (Auferstehung der DDR) anzugelangen.

Mal abgesehen davon, dass es sich hier um einen Bericht aus der Schweiz handelt, und ich glaube, dass wir der Eidgenossenschaft nach 800 Jahren praktiziertem Kapitalismus vom Anfangsverdacht der Ostalgie freisprechen können, würde ich gerne zum Thema zurückführen:

Es geht um ein sehr spezifisches Problem:

1. Welche Auflagen machen die nationalen und europäischen Regelungen zur Zugansgkontrolle für GA-Flugbesatzungen?

2. Wie können diese Auflagen erfüllt werden ohne dass die GA übermäßig eingeschränkt wird?

Die These meines Berichts oben ist, dass Zürich hier eine sehr unzweckmäßige Lösung gewählt hat. Weitere Erfahrungen und mögliche Alternativen werden im Verlauf des Threads angeführt.

Interessant wäre: Welche Erfahrungen haben Piloten mit diesem Problem auf Verkehsflughäfen in Europa gemacht?

MfG
Jan Brill


@ Stefan Jaudas: Obwohl off topic ... der kubanische Ursprung der Glühbirnenverordnung war mir neu und definitiv den Ausflug wert ... wunderbares Detail! [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Neues aus der Gruselkammer: Mandatory Handling als GA-Abschreckung
16. Mai 2009: Von Jan Brill an Max Sutter
... dabei liegt die Lösung selbst bei strengstmöglicher Auslegung der Sicherheitsbestimmungen doch auf der Hand:

Das GA-Vorfeld wird dem Sicherheitsbereich des Flughafens wieder ausgegliedert. Eine dicke rote Linie, eine Barriere oder ein Zaun markiert die Grenze zwischen „supersicher“ und „nicht-so-supersicher“ und eine Wache passt auf, dass nur Flugzeuge rein und rauskommen (sind ja optisch leicht von Personen zu unterscheiden).

Auf diese Art kann eine zweckmäßige Abwicklung von GA-Flügen ohne Be­gleitung oder Gepäckkontrolle mit den Sicherheitsanforderungen eines Verkehrs­flughafens vereinbart werden.

Jede FBO an einem Verkehrsflughafen in Kanada oder USA funktioniert so (dort gibt es ja auch strenge Auflagen). Mit dem gesparten Geld für Röntgen-Ofen und ständiger Gepäckkontrolle bleibt am Ende wahrscheinlich sogar noch was übrig.

LSZH böte mit dem abgeteilten Sektor 1 dafür sogar optimale Voraussetzungen. Ich kann nicht nachvollziehen wieso die Betreibergesellschaft stattdessen eine derart unhandliche Handling-Regelung gewählt hat.

MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Neues aus der Gruselkammer: Mandatory Handling als GA-Abschreckung
16. Mai 2009: Von Jan Brill an B. S.chnappinger
... ja, ich kenne solche Erlebnisse auch. Mich interessiert dann natürlich immer wo das alles eigentlich steht!

In der immer wieder als Begründung für solchen Unfug angeführten EU-Verordnung 2320 steht lediglich:
„Das gesamte am Flughafen beschäftigte oder häufig am Flughafen verkehrende Personal ... ist mit Flughafenausweisen auszustatten.“ (Artikel 2.2.4)
Trifft also auf GA-Flugbesatzungen übehaupt nicht zu. Ansonsten beinhaltet die Richtlinie nur noch Anforderungen zur Schulung von "Flugbesatzungen und das Bodenpersonal der Luftfahrtunternehmen".

Auch unser allseits geliebtes LuftSiG sagt nur:
„Der Unternehmer eines Verkehrsflughafens ist ... verpflichtet, ... den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten.“ (§8 Absatz 1.4).
Wenn aber die Flugbesatzung nicht besonders berechtigt ist zum Flugzeug zu gelangen, wer dann?
Wo steht, dass der Kapitän nicht über’s Vorfeld laufen darf? Wo wird definiert wieweit sich eine Besatzung vom Luftfahrzeug entfernen darf?

Hier wird mit den Totschlagbegriffen "Sicherheit" und "EU-Richtlinie" offenbar ziemlich unbekümmert argumentiert ...

Viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Neues aus der Gruselkammer: Mandatory Handling als GA-Abschreckung
15. Mai 2009: Von Jan Brill an Peter Schneider
... ja, ich kenne die Regelung in EDDN, in Köln ist es ähnlich und sicher gibt es noch weitere Beispiele.

Die hier beschriebene Praxis in LSZH unterscheidet sich aber in zwei ganz wesentlichen Punkten von den o.g. Beispielen:
  1. In LSZH muss ich das Handling vorab arrangieren. Das bedeutet erheblichen Aufwand bei kurzfritig angesetzten Flügen oder Änderungen bei der Ankunftszeit.

  2. In LSZH darf ich auch dann nicht allein zum GAT gehen, wenn ich direkt vor der Tür geparkt habe. Das Ergebnis ist das oben beschriebene Theater.

Ich weiss nicht wie's Ihnen geht, aber eigentlich möchte ich vor einem Flug keine stundenlangen Logistik-Vorbereitungen treffen. Wetter, Flugplan, NOTAMs und wenn's sein muss noch ein Slot. Die ersten drei Punkte lassen sich inzwischen in wenigen Sekunden online erledigen.
Besonders bei geschäfltichen Flügen ergibt sich die Abflugzeit oft erst kurz vorher. Ist ja auch der Sinn der AL. Bei jeder Verschiebung um fünf Minuten auch noch einen Handling-Agenten bei Laune halten zu müssen ist aus meiner Sicht sehr unzweckmäßig.

MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
15. Mai 2009 Jan Brill

Infrastruktur: Handling-Zwang


Neues aus der Gruselkammer: Mandatory Handling als GA-Abschreckung

Einen Escort-Service der ganz besonderen Art können Piloten zurzeit in Zürich (LSZH) erleben. Was wir bei einem Besuch am "Unique-Airport" erlebten, steht beispielhaft für eine Entwicklung, die der Flexibilität der Allgemeinen Luftfahrt mehr und mehr im Wege steht: Mandatory Handling an zahlreichen Flughäfen in Europa. Wir wissen nicht, ob die man in Zürich eine Art Dauer-Live-Satire des Handlings einrichten wollte. Aber die Art und Weise, wie ankommende und abfliegende GA-Flüge in Kloten erst eskortiert und dann abkassiert werden lässt sich nur noch mit sehr viel Humor ertragen.


Begleiteter Spaziergang. Auch wenn das Flugzeug nur wenige Meter vom Eingang entfernt geparkt ist bedarf es in Zürich eines Handling-Agenten für jeden Gang zwischen Flugzeug und GAC.
Zunächst einmal: Es geht hier nicht ums Geld. Handling in Zürich ist gar nicht mal teuer. Die Motorfluggruppe Zürich, die dankenswerter Weise als einer der zugelassenen Handling-Agenten diese sehr undankbare Aufgabe übernommen hat, nimmt gerade mal 15 Franken für den Handling-Service (allerdings mal zwei). Damit ist LSZH unter den großen Verkehrsflughäfen in Europa immer noch recht günstig. Für drei Tage abstellen, Gebühren und Handling liessen wir im Mai mit einer 2-Tonnen-Twin rund 80 Franken, also nicht mehr als 55 Euro in Kloten. Es handelt sich im Vergleich also keinesfalls um einen Rip-Off. Unzweckmäßig und maximal GA-feindlich Die konkrete Abwicklung eines GA-Fluges ist allerdings an Unzweckmäßigkeit und schierer Sinnlosigkeit kaum mehr zu überbieten: Wer in LSZH landen wollte musste schon von je her einige Vorbereitungen treffen: Neben einem Flugplan (wahrscheinlich kommt man aus dem Ausland und/oder IFR), muss man bei der Slot-Koordination sowohl für VFR, wie für IFR einen Arrival- und einen Departure-Slot beantragen. Spontane Flüge oder plötzliche Delays waren in LSZH schon immer von der Gnade der Slot-Koordination abhängig. Nun muss ein Pilot seine Flugzeugnutzung auch noch mit einem Handling-Agenten koordinieren. Das bedeutet: Sie müssen den Handling-Agenten informieren wann Sie kommen und wann Sie gehen möchten. Genau das taten wir auch – schriftlich, verstehet sich – allerdings trafen wir bei der Ankunft keinen Handling-Agenten an. Macht nix. Wir waren ja im Sektor 1 abgestellt, also nur wenige Schritte vom Eingang des GA-Terminals entfernt. Wie schon unzählige Male zuvor liefen wir die ca. 40 Meter vom Flugzeug zum GAC-Eingang. Übrigens ohne Zwischenfall.

Kein Witz: Wer auf dem abgetrennten Vorfeld 1 kurz vor dem Startup vielleicht noch einmal auf die Toilette muss, der muss einen Handling-Agenten bemühen um vom Flugzeug zur GAC-Tür zu gelangen.
© Jeppesen 
Im GAC-Terminal erkundigte ich mich nach den neuen Handling-Sitten. "Nein, nein, man dürfe die paar Schritte nicht mehr ohne Begleitung laufen" lautete die Antwort der GAC-Offiziellen vor Ort. Man müsse in diesem Fall den Handling-Agenten anrufen, und warten bis dieser am Flugzeug erscheine und dann die 30 oder 40 Meter gemeinsam mit dem Handling-Agenten gehen. Das es unter praktischen Gesichtspunkten (wenn z.B. die Passagiere dringend auf die Toilette müssen oder man den Unfug einfach satt hat), vollkommen umpraktikabel ist, erwachsene Menschen daran zu hindern wenige Schritte vom eigenen Flugzeug zum Terminal-Eingang zu laufen, war den GAC-Leuten ebenfalls klar, aber so seien nunmal die Regeln. "Wer diese Regeln erlassen habe?" lautet die natürliche Anschlussfrage, die Antwort besteht aus Achselzucken und fragenden Gesichtern: "der Flughafen ... irgendwer ..." Offensichtlich lässt man sich in LSZH einiges bieten, ohne auch nur den Verursacher der neuen Piloten-Dressur dingfest zu machen. Wir riefen den Handling-Agenten schliesslich noch an, und baten darum den Sauerstoff der Twin Comanche aufzufüllen, was trotz Wochenende wie üblich prompt und pünktlich erledigt wurde. Die Motorfluggruppe Zürich steht hier ganz sicher nicht in der Kritik – das sei deutlich gesagt. Sie bietet in einer unmöglichen Situation noch den günstigsten Handling-Service in LSZH. Das Handling-Erlebnis beim Abflug Beim Abflug erlebten wir das Handling dann aus nächster Nähe: Dank telefonischer Absprache wartete der Handling-Agent bereits am GAC-Ausgang. Die Twin-Comanche steht noch immer gerade mal 40 Meter vom Ausgang des GAC entfernt auf dem Vorfeld. Alleine dürfe man diese Wegstrecke nicht zurücklegen, bestätigt der Handling-Agent. Ich frage den eigentlich sehr netten Agenten, was auf den ca. 80 Sekunden unseres gemeinsamen Spaziergangs denn seine konkrete Aufgabe sei. "Aufpassen, dass wir keinen Unsinn anstellen und unser Flugzeug nicht verlassen" lautet die verblüffende Antwort. Okay, ich darf mit meiner über einer halben Tonne hochbrennbaren Sprits beladen Alu-Konstruktion also auf dem gesamten Vorfeld herumrollen, ich darf aber nicht die 40 Meter zu meinem Flugzeug alleine zurücklegen. Noch Fragen? Was hier schmerzt sind nicht die 15 Franken, was hier schmerzt ist die komplette Sinnlosigkeit der angeordneten Maßnahme. Schließlich komme ich nur auf das Vorfeld, wenn ich meinen Pilotenlizenz zeige, wenn mein Flugplan vom GAC abgestempelt wurde und ich auch tatsächlich ein Flugzeug da draussen stehen habe. Und Passagiere kommen nur in Begleitung der Crew durch die GAC-Tür. Offensichtlich traut man geprüften, gezüppten und ausgebildeten Besatzungsmitgliedern also noch nicht einmal zu, ohne Zwischenfall zum eigenen Flugzeug zu gelangen. Das in späterer Recherche vorgebrachte Argument, ein Pilot könne ja, wenn er einmal durch die Tür sei den ganzen Flughafen unsicher machen, ist natürlich Humbug, denn das Gelände wird streng bewacht, und überall fahren ständig Polizeistreifen auf dem Vorfeld herum, die einen deplatzierten Spaziergänger sicher zügig von der Piste holen würden. Nachdem dann unser Gepäck noch untersucht wurde und meine Begleiterin trotz eigener Pilotenlizenz in der Sicherheits-Lotterie das große Los erwischte und zur Detail-Untersuchung in die Dunkelkammer durfte, stand offenbar mit hinreichender Genauigkeit fest, dass wir nicht beabsichtigten das Flugzeug, dessen Besatzung wir bildeten, in die Luft zu sprengen. Wir erledigten den betreuten Spaziergang und zahlten am Flugzeug angekommen brav die 15 Franken für die Leistungen des Handling-Agenten. Am Flugzeug festgenagelt

Für die 40 Meter währende Begleitung werden jedes Mal 15 Franken fällig.
Da Tanken und Check der Maschine viel schneller gingen als geplant, und wir außerdem mit einem Arrival-Slot in LOWW beglückt wurden, ergab sich unmittelbar danach der nächste Akt der komischen Oper: Mit einer fertig betankten Maschine, "ready for Startup" und noch 20 Minuten ATC-verordneter Wartezeit wäre jeder normale Mensch die 40 Schritte zum GAC zurückgelaufen, hätte im Kaffee dort einen "Choffee mit Chipferli" bestellt und die Wartezeit auf diese Weise zumindest noch halbwegs angenehm verbracht. Not anymore! Für den Weg zur GAC-Tür hätten wir – das wurde uns ausdrücklich bestätigt – erneut den Handling-Agenten bemühen müssen, und das sogar zwei mal, nämlich für Hin- und Rückweg. Das würde nochmals 30 Franken ausmachen, der Umsatz am GAC-Café muss also ausfallen. Der Leser erlaube dem Autor an dieser Stelle den persönlichen Kommentar: "geht’s eigentlich noch hinrissiger ?!?" Wir verbringen die 20 Minuten bis zum Startup also am Flugzeug und können dabei wertvolle Einsichten in die Arbeit des Handling-Agenten gewinnen: Tatsächlich wird jede ankommende Maschine – selbst die eigenen Maschinen der MFGZ – vom Agenten begrüßt und die Besatzung zum GAC begleitet, wo sie 15 Franken Wegezoll entrichtet. In den Pausen reinigt der nette Mann die Flugzeuge der Motorfluggruppe. Fazit: Ich habe noch nie eine weniger zweckmäßige Abwicklung von GA-Flügen beobachtet, und das schliesst wirklich abstrakte Flughäfen in Indien und Südostasien mit ein. Rechercheergebnis

Auch ansässige Piloten dürfen jedweden Gang auf dem Vorfeld nur in Begleitung eines Handling-Agenten durchführen: Abgesehen davon, dass der Zustand eine Beleidigung für die Intelligenz aller Beteiligten ist, nervt weniger die Gebühr, als vielmehr der Umstand, dass das Handling immer vorab arrangiert werden muss.
Im Lauf unserer Recherche zu diesem Thema liess sich bislang folgendes in Erfahrung bringen:
  1. Angeblich aufgrund einer EU-Richtlinie, sind auf dem Vorfeld nur noch Inhaber eines Vorfeldausweises zugelassen. Was eventuell in LSZH stationierte Piloten für diesen Ausweis tun oder lassen müssen, darüber gibt es unterschiedliche Angaben, die Mehrheit der von uns beobachteten MFGZ-Piloten verfügte über diesen Ausweis jedoch nicht. Offenbar hat die Betreibergesellschaft, die Flughafen Zürich AG, diese Bestimmung in eigener Regie als Platzhalter erlassen. Eine detaillierte behördliche Auflage zum Handling-Zwang in dieser Form konnte der Redaktion von Pilot und Flugzeug bislang nicht vorgelegt werden.
  2. Selbst auf dem in sich abgeschlossenen Vorfeld 1 muss jeder Gang der vom Flugzeug weg führt von einem Ausweisträger begleitet werden. Die Aufgaben dieses Ausweisträgers sind indes völlig unklar, ebenso die Definition von "weg vom Flugzeug". Das kann zu interessanten Problemen führen: So ist z.B. nicht klar was passiert, wenn ein Passagier unmittelbar nach dem Aussteigen schnurstracks zur nächsten Grasfläche oder zur nächsten Toilette rennt um sich angesichts des zurückliegenden Flugerlebnisses (oder auch der Handling-Verordnung?) schleunigst zu übergeben. Muss der wackere Handling-Agent den kotzenden Pax dann aufhalten? Welche Ausbildung bekommen die Handling-Agenten um zwischen harmlosen Vorfällen und versuchten Anschlägen zu unterscheiden? Ebenfalls unklar ist, welche Befugnisse der Handling-Agent hat einen Piloten am Rundgang auf dem nicht freigabepflichtigen Vorfeld 1 zu hindern. Was z.B., wenn ich mir die neue PC-12 nebenan genauer ansehen möchte, zum Maintenance-Hangar laufe und nach Stickstoff für die Reifen frage, oder einfach zu Jet-Aviation gehe um ein Schwätzchen zu halten?
Das ganze ist also sowohl unausgegoren wie maximal hinderlich und einem ansonsten freundlichen und serviceorientierten Flughafen wie Zürich schlicht unwürdig. Andere europäische Flughäfen sind offenbar in der Lage die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen ohne dass dem Piloten eine vorherige Handling-Koordinierung aufgezwungen wird und ohne, dass ein Gang zur Toilette kurz vor dem Startup zur Geldfrage wird. Der Flughafen-Betreiber muss hier für eine zweckmäßige Lösung sorgen, also z.B. wie gehabt einen Vorfeld-Bus bereitstellen, der Piloten und Passagiere zu entfernteren Parkpositionen bringt, und ansonsten auf dem Vorfeld 1 anderweitig für die geforderte Überwachung sorgen (Wache, Video, etc). Wenn das dann eine Sicherheitsgebühr kostet ist das eben der Preis den wir für unsere gesellschaftliche Fixierung mit diesem Thema zu zahlen haben. Der Zustand aber, wie er im Moment in Zürich herrscht, ist eine Beleidigung der Intelligenz aller Beteiligten. Lesen Sie mehr zum wachsenden Handling-Zwang auf europäischen Flughäfen und der ominösen EU-Richtlinie, die als Grund hierfür angegeben wird, in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug.


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Preis für AVGAS 100 LL in Frankreich und Spanien
14. Mai 2009: Von Jan Brill an Rüdiger Maurer


Pilot und Flugzeug Artikel
10. Mai 2009 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Von Chicago nach Egelsbach


Die Anschaffungskosten - was hat Lisa wirklich gekostet?

Neben dem gepflegten Spass am Fliegen verfolgt Pilot und Flugzeug mit dem Projekt Leserflugzeug bekanntlich noch ein weiteres Ziel: Piloten, die bislang den Schritt zur Flugzeughalterschaft scheuten, aus erster Hand offen und über einen längeren Zeitraum hinweg über die wahren Kosten und Risiken im Betrieb einer einfachen Kolbensingle zu informieren. Der erste Eintrag im Kosten-Log beschäftigt sich daher mit den Anschaffungskosten des Flugzeuges. Vom ersten Tag des Projektes an führten wir Buch über die Ausgaben die mit Suche, Anschaffung, Ausrüstung und Überführung des Leserflugzeuges in Zusammenhang standen. Das Ergebnis enthält einige Überraschungen.


Vom Kauf in Chicago bis zu dem Punkt, an dem das Flugzeug wirklich mit EU-konformer Avionik und allem drum und dran hierzulande bereit steht und Geld verdienen kann, verdoppelte sich der Kaufpreis der Grumman beinahe. Dieser Verlauf ist typisch für kleine Kolbensingles.
© G. Warnecke 
Zunächst einmal zu den Regeln: Wir wollen ein ehrliches Bild einer privaten Flugzeugaquisition zeichnen. Das bedeutet alles was mit der Anschaffung des Flugzeuges in Zusammenhang steht, also auch und insbesondere Suche und Überführung, wird zum Kaufpreis hinzugerechnet.

Gerade im Bereich der Aquisitionskosten (Suche, Abwicklung) können sich private Halter trefflich selbst anschwindeln, wir haben daher versucht diese Kosten deutlich auszuweisen. Nicht ausgewiesen haben wir die mit der Anschaffung verbundene eigene Arbeitszeit. Zunächst einmal wären das ohnehin nur Schätzwerte gewesen, mit denen man die Rechnung beliebig hätte frisieren können, vielmehr aber gehen wir davon aus, das ein privater Halter für seine eigene Zeit, die er in Suche und Kauf eines Flugzeuges investiert, ebenfalls nicht unbedingt bezahlt werden möchte.

Sehr wohl ausgewiesen haben wir aber die Sponsoringleistungen unserer Partner Moving-Terrain, Becker und beyerdynamic. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch um Gegengeschäfte, da wir die Hardwarelieferungen in den meisten Fällen durch Anzeigendienstleistungen vergüten. Da ein normaler Halter diese Möglichkeit aber in aller Regel nicht hat, werden diese Gegenwerte bei den Anschaffungskosten explizit ausgewiesen.

Das Kosten-Log wird eine regelmäßige Einrichtung werden, daher posten wir hier Rohdaten, also Kontenblätter direkt aus der Buchhaltung.


How much ?

Für eine Betrachtung der Betriebskosten ist es nach einem Monat freilich noch viel zu früh, die Anschaffungskosten lassen sich jedoch mit Abschluss des Q1/2009 bereits abschliessend beziffern. Lisa hat bis zum Arbeitsbeginn am 8. April 2009 exakt 73.557,56 Euro gekostet (netto, also ohne Mehr- und Einfuhrumsatzsteuer).

Dies errechnet sich aus der Summe der tatsächlichen Anschaffungskosten von 60.115,56 Euro, die sämtlich im Anlagenkonto 0560 verbucht sind und den Sponsoring- und Gegengeschäften (Verrechnungskonto 3597: 13.442,00 Euro).

Erstaunlich ist zunächst, dass der eigentliche Kaufpreis nur etwa die hälfte der Anschaffungskosten ausmacht, und das obwohl das Flugzeug in sehr gutem Zustand gekauft wurde und bis auf die Avionik-Umrüstung kaum Renovierungsarbeiten gesehen hat. Bei einem Flugzeug dieser Preisklasse verdoppeln Suche, Ausrüstung und Überführung tatsächlich den Gesamtaufwand.

Wer anstatt in den USA in Deutschland kauft wird hier weniger für die Nebenkosten der Anschaffung zahlen müssen, hat es jedoch mit einem insgesamt höheren Preisniveau in Deutschland zu tun. Wir sehen jetzt: Das hat einen Grund! Der direkte Vergleich der Gebrauchtflugzeug-Preise zwischen Europa und den USA ist also wenig aussagekräftig.

Unsere Kostenaufstellung beginnt folgerichtig denn auch mit diversen Trips nach Amerika, also Hotel- und Flug- und Mietwagenkosten. Dann folgen die Positionen für Kauf und Avionikumrüstung und schließlich die direkten Kosten für den Ferryflug. Das Ergebnis ist erstaunlich nahe an unserer Kalkulation, die wir hier im Rohformat und zum selber-Spielen als Excel-Download bereitstellen (darin sind Gegengeschäfte nicht berücksichtigt).


Grauzonen und Diskussionsstoff für Buchhaltungs-Freaks...

Selbstverständlich gibt es einige Grauzonen: So z.B. die Reisekosten innerhalb von Europa, denn wir suchten ja auch hierzulande nach geeigneten Kandidaten. Diese Trips konnten wir jedoch ausnahmslos mit ohnehin durchzuführenden Geschäftsterminen kombinieren, sodass eine gesonderte Ausweisung dieser Kosten schwierig ist. Diese Kosten sind hier also nicht nochmals enthalten.

Es fehlen auch einige Nebenkosten des Geldverkehrs (Gebühren etc.) und Telekommunikationskosten da diese ebenfalls schwer von anderen Vorgängen zu trennen sind. Die großen Brocken, wie z.B. Zins auf das Abwicklungskonto haben wir jedoch zu den Anschaffungskosten gebucht.

Die Finanzierungskosten werden den monatlichen Kostenaufstellungen zugeordnet, diese finden Sie dann in den nächsten Wochen und Monaten in den Betriebskosten-Berichten.

Wir hoffen die Textierungen und Zuordnungen sind verständlich, Fragen beantworten wir gerne hier im Forum.
Anlagenkonto 0560, Anschaffungskosten Leserflugzeug, Stand 10.05.2009 [68.0 kb]Verrechnungskonto 3597, Gegengeschäfte Leserflugzeug, Stand 10.05.2009 [46.0 kb]Kalkulationstabelle Projekt Leserflugzeug vom Januar 2009 [93.0 kb]


  
 
 






Leserflugzeug
10. Mai 2009 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Erste Kleinigkeiten


Wartung bislang: Wenig Probleme, Elektrik mit kleinen Zicken

Im ersten Eintrag unseres Wartungs-Logs ist erfreulicherweise wenig zu berichten. Kleinere Probleme mit der Elektrik und eine Vakuumpumpe, die ausgerechnet auf dem Ferry-Flug den Dienst quittierte – ansonsten verliefen die ersten knapp 100 Stunden problemlos. Ein Kurzbericht über die nennenswerten technischen Ereignisse sowie einige der bisher angefallenen Wartungsdokumente:

Wenn es ein Bermudadreieck für Vakuumsysteme gibt, dann ist es der Nordatlantik! Nur wenige Meilen von dem Punkt entfernt, an dem schon 2004 auf dem Flug mit der PA30 der Horizont ausstieg, versagte bei der Grumman die Vakuumpumpe. Dass es sich ausgerechnet um eine nagelneue (< 1 Jahr, <100 Stunden) Sigma-Tek "Aeon" Trockenpumpe handelte, verbessete die Stimmung nicht. Das Studium der Maintenance-Logs ergab, dass dies bereits die zweite dieser sündteuren angeblichen "Long-Life"-Pumpen war, die keine 100 Stunden lang durchhielt. Wir ersetzten diese also nicht, sondern rüsteten wieder zurück auf eine normale Rapco 215CC Pumpe. Ansonsten verhielt sich Lisa brav. Drei Ereignisse sind zu berichten:
  1. Am 11. April 2009 versagte der Klappen-Switch. Erst durch "Wackeln" stellte dieser wieder Kontakt her. Das Problem war später nicht reproduzierbar. Ein neuer Switch wurde bestellt, der alte mit Kontaktspray behandelt jedoch noch nicht getauscht.
  2. Am 30. April 2009 musste das Landelicht gewechselt werden.
  3. Am 8. Mai 2009 vesagte das Batterie-Relais beim ersten Versuch. Erneutes Betätigen des Master-Switches stellte jedoch die normale Funktion hier. Das Problem war allerdings in Nordkanada schonmal aufgetreten, was wir zunächst auf die Kälte dort zurückführten, jedoch vorsorglich ein Ersatzrelais bestellten. Nach dem zweiten Vorkommnis wurde der Austausch des Relais nun veranlasst (Arbeitskosten stehen noch nicht fest).
Wartungs-Dokumente:
Rechnung Wechsel Vakuumpumpe, Reinigung und Messe-Vorbereitungen. [941.0 kb] Höhenmesser- und Transpondercheck (IFR-Check) [403.0 kb] Logbucheinträge Avionik-Umrüstung [973.0 kb] <100hr:all> ###-MYBR-###Rechnung Beseitigung Prebuy-Befunde [107.0 kb] Bericht Prebuy-Inspection [535.0 kb]


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu ATC verrückt – Weniger Sicherheit durch Mode-S
1. Mai 2009: Von Jan Brill an Holgi _______
da waren Sie wohl nicht schnell genug, oder Ihrer Recherche hat die Änderung bewirkt. Jedenfalls darf in dem erwähnten Luftraum jetzt geflogen werden und der Transponder ist auszuschalten.

... wahrscheinlich Antwort A. Wir hatten am Dienstag zuletzt offfiziellen Kontakt mit LVNL gehabt, da wurde nur mitgeteilt es werde sich bald etwas ändern. Nun trägt das neue SUP das Datum vom 25.4.2009. Interessant ...

Erfreulich ist, dass der Luftraum nun – wenn auch mit Einschränkungen – wieder beflogen werden kann, es bleibt aber bei einer erheblichen Einschränkung der Sicherheit für die GA in dieser Gegend.

viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion ATC verrückt – Weniger Sicherheit durch Mode-S
30. April 2009: Von Jan Brill 

Dank Mode-S ist nun ein großer Teil des Luftraums unterhalb der TMA von Schipol für die AL faktisch gesperrt.
Das Supplement der Niederländischen Flugsicherung hatte nach der Veröffentlichung in der ersten Aprilwoche einiges Aufsehen erregt. Im Gegensatz zu so mancher Interpretation dieser Vorschrift, heisst die Zusammenfassung des Zweiseiters aber nicht etwa nur "Transponder ausschalten", de facto wird ein großer Teil des Luftraums für den VFR-Verkehr gesperrt.

Die Sache erscheint auf den ersten Blick so irre, dass wir uns etwas Zeit nahmen hinter den Kulissen mit ATC-Leuten zu sprechen und verschiedene Begründungen für diese Einschränkung zu prüfen.

Unhandlich ist bereits die Art und Weise, wie die Luftraumsperrung im AIP SUP 04/09 kommuniziert wird. Da wird in der Einleitung zunächst erklärt, dass "radar clutter" im Luftraum um Schipol die Niederländische Flugsicherung daran hindern würde ihre Aufgaben wahrzunehmen. Schuld sind natürlich die VFR-Flieger, die unterhalb der TMA mit eingeschaltetem Transponder im Luftraum unterwegs sind. Also "reinigt" die Flugsicherung diesen Luftraum von den Transponderzielen. Man schafft eine "Special Rules Zone", die Schipol SRZ, unterhalb der TMA. Dort ist der Betrieb von Mode-S-Transpondern ab dem 4. April 2009 nicht mehr gestattet.

So weit, so schlecht. Jetzt aber hebt die Sache ab: Am Zwang zur Mitführung und zum Betrieb eines Mode-S-Transponders ändert sich nichts, das schreibt die Flugsicherung ganz ausdrücklich! To be perfectly clear: the mandatory carriage of a mode S transponder is not changed.
Aus beiden Vorschriften zusammen, die eine schreibt Mode-S vor, die andere verbietet Mode-S-Flugzeugen den Luftraum, ergibt sich dann – oops – das Verbot für VFR-Flugzeuge unterhalb der Schipol-TMA!

UPDATE 01.05.2009: Mit dem neu herausgegebenen AIP SUP 05/09 darf der Luftraum zwar mit Einschränkungen (<1200 ft AMSL) wieder beflogen werden, der Transponder muss aber ausgeschaltet bleiben. Es bleibt also bei einer erheblichen Einschränkung der Sicherheit für die GA im Großraum Amsterdam.

...ähh – what !?

Auffällig erscheint zunächst, warum der Luftraum um Schipol einzigartig sein sollte. Terminal-Airspace mit VFR-Verkehr darunter gibt es eigentlich überall, auch mit Mode-S-Transponderzwang. Wenn die Mode-S-Technik im Luftraum unterhalb von Frankfurt oder unterhalb von München funktioniert, dann dürfte die Situation angesichts von vergleichbarem Verkehrsaufkommen in Amsterdam nicht grundsätzlich verschieden sein. Die Frage wäre also vielmehr:
  1. Warum kommt die Niederländische ATC mit dem Problem nicht klar und
  2. warum sind VFR-Flugbewegungen der Allgemeinen Luftfahrt die Leidtragenden und
  3. warum entschuldigt sich die Flugsicherung nicht wenigstens für die erheblichen Unannehmlichkeiten, die den Piloten der Allgemeinen Luftfahrt nun täglich entstehen ??


Sicherheits-Einbußen in Hilversum und Lelystad

Eine Entschuldigung, oder zumindest eine nachvollziehbare Erklärung wäre sicher angebracht, denn die Nachteile beschränken sich keineswegs nur auf das Durchflugverbot in der Schipol SRZ. Um die Flugplätze Hilversum und Lelystad muss der Transponder nämlich ab 3. April 2009 abgeschaltet werden. Das bedeutet: TCAS oder andere Traffic-Awarenes-Systeme sind dort nutzlos. Für Piloten und Passagiere in dieser Region bedeutet dies eine ganz erhebliche Sicherheitseinbuße, vom reduzierten ATC-Servicelevel ganz zu schweigen.

Wer beim Inhalt der Veröffentlichung den Eindruck bekommt hier sei Holland in Not, der wird auch angesichts der Form stutzig: Das Supplement trägt das Veröffentlichungsdatum 4. April 2009. Die einschneidenden Maßnahmen der Schipol SRZ werden ebenfalls am 4. April gültig, die Maßnahmen der Hilversum SRZ sogar schon am 3. April, also einen Tag vor der Veröffentlichung! Anscheinend musste es ziemlich schnell gehen ...


Noch mehr Mode-S Nebelkerzen

Die Einschränkung kommt just zu einem Zeitpunkt, an dem die DFS zusammen mit der Niederländischen Flugsicherung daran arbeitet, wenigstens einen kleinen Vorteil der Mode-S-Technologie zu realisieren, nämlich die Einsparung von Transpondercodes durch den Code A1000 für mehrere Luftfahrzeuge gleichzeitig und die Zuordnung mittels Mode-S-ID.
Dieses Projekt erscheint Insidern zwar als reichlich überflüssig, da die angebliche Code-Knappheit auch durch eine vernünftige und europaweite Code-Verteilung im Rahmen des CCAMS-Projekts gelöst werden kann, das hinderte die DFS aber nicht daran, im März folgende Jubelmeldung herauszugeben: Als erster europäischer Service Provider hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) den Mode S Conspicuity Code (MSCC) aktiviert. Auf dem City-Pair zwischen Frankfurt und München feierte der MSCC Premiere. Damit sei ein weiterer Schritt zur Nutzung der Mode S-Technik gelungen.
Dass dies freilich nur eine technische Spielerei ist, da Domestic-Codes ohnehin nie knapp waren und es vielmehr die Transit-Codes sind mit denen man haushalten muss, verschweigt die DFS ebenso, wie die Copy-Paste-Presse, die diese Meldung gnadenlos als großen Fortschritt vervielfältigte.


Alles nur ein Darstellungsproblem?

Insider vermuten hinter der Schipol-SRZ auch weniger einen Mode-S oder Mixed-Mode-Clutter, sondern vielmehr ein schon lange bestehendes Darstellungsproblem der LVNL, das jetzt bequem über die den Mode-"BS"-Kanal entsorgt werden kann.

Dass man damit ausgerechnet jene Halter massiv benachteiligt, die gezwungen wurden sich einen teuren Mode-S-Transponder anzuschaffen, erscheint offenbar als durchsetzbar. Dass sich die LVNL noch nicht einmal zu einer Entschuldigung an die Halter durchringen konnte, zeigt sowohl die völlige Ohnmacht der Branche in dieser Auseinandersetzung wie auch den Stellenwert den der Niederländische ATC-Provider seinen "Kunden" der Allgemeinen Luftfahrt zumisst. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa, das Leserflugzeug ist da! Erfolgreiche Premiere auf der AERO Friedrichshafen
27. April 2009: Von Jan Brill an RotorHead
FAA Order 8700.1, Chapter 29, paragraph 5D states; “A foreign pilot applicant should be advised that Title 14 of the Code of Federal Regulations (14CFR) Part 61, i.e.. 61.3, allows foreign registered aircraft to be operated within the United States by a pilot holding a current license issued by the foreign country where the aircraft is registered.
A U.S.-registered civil aircraft may be operated within a foreign country by a pilot holding a certificate issued by that foreign country. A person may not act as a pilot of a U.S.-registered civil aircraft in the United states unless that person holds a US. Pilot certificate”. Therefore, the restricted certificate must be issued under § 61.75 in order to comply with § 61.3.
If the foreign pilot operates the U. S. registered aircraft in a foreign country he does not have to meet Part 61 requirements (including flight review). If he operates a foreign aircraft in the US on his foreign license, he again does not have to meet the requirements of Part 61. The question then is why is it different for a foreign pilot, who is issued a restricted certificate based only on his foreign licenses, than for a person who operates a foreign registered aircraft in this country using his foreign licenses? The answer seems to be; there is no difference. The purpose of the restricted license is to meet the requirements of § 61.3 and that the flight review is not a requirement. In order to exercise that privilege the foreign pilot must always meet the requirements of his foreign license other wise the restricted certificate is no longer valid. Because of this and the fact that the individual does not hold a non-restricted U S pilot certificate, it appears that they are not required to meet any other section of Part 61, other than what is stated in 61.75.



Quelle: FREQUENTLY ASKED QUESTIONS 14 CFR, PART 61 ARRANGED BY SECTION

General Aviation and Commercial Division, AFS-800

John D. Lynch, E-Mail: john.d.lynch@faa.gov
Phone: (202) 267-3844

REVISION #21, DATE: October 12, 2004 [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Leserflugzeug Lisa: Die Erste Woche bei der Arbeit
21. April 2009: Von Jan Brill an 
Moin,

ja, so eine Lösung wollen wir auch, eine entsprechende Funktion ist für den Software-Release am 29. April geplant und zurzeit im Test.


Auch das wollen wir aber einfach halten: Wenn ein Pilot seine Reservierung wieder frei gibt, erscheint diese ganz normal als frei im Plan (warum/wieso frei ist dem nächsten Piloten ja egal). Wenn jetzt ein anderer Kunde bucht erhält der erste Kunde eine Gutschrift über 49 Euro. Wenn nicht, eben leider nicht.

Buchungstechnisch ist das zwar nicht ganz trivial für die Software, aber lösbar. Sofern die Tests zufriedenstellend verlaufen sollte das im Release vom 29.4. enthalten sein.

MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Leserflugzeug Lisa: Die Erste Woche bei der Arbeit
18. April 2009: Von Jan Brill an Peter Noeding
Hallo Herr Noeding,

Ich habe Ihre Anregung, die Sie ja auch schon in einer Email an mich zum Ausdruck gebracht haben, mit Interesse gelesen.

Allerdings möchte ich genau in diese Diskussion (VFR/IFR Wetter, Go/Nogo) mit den Kunden nicht einsteigen.

Bei einem wie auch immer gearteten Wetterkriterium hängt dann die Frage Erstattung oder nicht eventuell davon ab, ob die Ceiling mal kurz von 400 auf 500 ft springt - also immer noch völlig willkürlich, nur haben jetzt alle Beteiligten sehr viel mehr Arbeit.
Außerdem sind Sicht und Ceiling nicht die alleinigen Gesichtspunkte. Was ist mit Seitenwind, Niederschlag und Enroute-Wetter? Da möchte ich mich ganz sicher nicht in die Entscheidung der Piloten reinhängen.

Ich möchte keinem Kunden - implizit oder explizit - sagen: Bei 2 km Sicht und 600 ft hätten Sie aber losfliegen können. Ich möchte und kann aber auch keinen erfahrenen IFR-Piloten hindern die gesetzlichen Wetter-Minima auszuschöpfen. Von den praktischen Aspekten wie Feststellung und Aufzeichnung des Wetters, und der im Detail sehr komplexen vertraglichen Festlegung solcher Regeln einmal ganz abgesehen.

Lisa soll für die Leser ein "eigenes Flugzeug auf Zeit" sein. Und da läuft es wie bei der eigenen Maschine schlussendlich auf die Frage hinaus: Wer trägt das Kostenrisiko bei schlechtem Wetter? 49 Euro halte ich da nicht für allzu hoch. Abgesehen davon bitte ich zu berücksichtigen:

1. Bei einem mehrtägigen Trip ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Folgetag loskommen sehr hoch.

2. Wenn es wirklich ein Tagestrip ist, kann man ja auch reservieren, wenn das Wetter absehbar ist.


Viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
15. April 2009 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Erste Arbeitswoche


Leserflugzeug Lisa: Die Erste Woche bei der Arbeit

Nur zwei Tage nach dem Ende der AERO trat Leserflugzeug Lisa am Mittwoch, den 8. April ihren ersten Arbeitstag in Egelsbach an. Die erste Woche "on the Job" beinhaltete zahlreiche Checkouts sowie erste Ausflüge innerhalb Deutschlands am langen Osterwochenende. Auch das Team von Pilot und Flugzeug lernte fleissig, einige unserer Vorstellungen klappten ganz hervorragend, andere müssen der Praxis und dem Kundenwunsch angepasst werden. Ein Bericht von der ersten Arbeitswoche.


Lisa am neuen Arbeitsplatz in Egelsbach. Das Interesse an unserem Leserflugzeug ist enorm, das Feedback einhellig positiv.
Wie sich schon auf der AERO andeutete, ist das Interesse am Leserflugzeug groß – sehr groß. Zahlreiche Reservierungen bereits in den ersten Tagen und mehr als 300 Piloten, die unseren Online-Theorie-Checkout für das Flugzeug ablegten, demonstrieren dies eindrücklich (herzlichen Dank an alle, die uns auf kleine und große Fehler oder Ungenauigkeiten im Theorie-Checkout hingewiesen haben!). Allerdings scheinen die Piloten anders an die Sache heranzugehen, als wir das gedacht hatten. Offenbar möchten die Interessenten zuerst einmal den Checkout erledigen und dann das Flugzeug buchen. Dies führt dazu, dass die von uns vorgesehenen Checkout-Tage im April bereits restlos ausgebucht sind, und sich die angesetzten Termine im Mai ebenfalls schnell füllen. Daher hier gleich ein erster Hinweis: Sie können den Checkout auch an jedem anderen Tag erledigen, an dem Lisa frei ist. Sie müssen Lisa dann eben nur für diesen Tag reservieren und einen Termin mit einem Lehrer der Motorflugschule Egelsbach ausmachen. Unsere Checkout-Tage sind lediglich ein Angebot, bei dem unsererseits sichergestellt ist, dass auch FAA-Lehrer für BFRs und IPCs verfügbar sind. Normale Charter-Checkouts sind aber keineswegs auf diese Tage beschränkt. Wenn Sie also Ihren Checkout außerhalb der Checkout-Tage machen möchten, gehen Sie bitte so vor: Vereinbaren Sie zuerst einen Termin mit der Motorflugschule Egelsbach (06103 49521). Dieser etablierte und renommierte Ausbildungsbetrieb unterstützt uns bei den Checkouts wirklich vorbildlich, allerdings sind auch dort die personellen Ressourcen beschränkt. Also bitte erst einen Termin mit einem Lehrer dort vereinbaren, dann Reservieren Sie das Flugzeug für diesen Tag über das Online-Reservierungssystem. Sie haben den Flieger dann für den ganzen Tag, können Lisa nach erfolgreichem Charter-Checkout also gleich nutzen! Der Einzug in Egelsbach Herzlich bedanken möchte wir uns auch beim Team des Flugplatzes Egelsbach. Freundlich und ausgesprochen hilfsbereit unterstützte man den "Einzug" von Lisa an der neuen Homebase. Aufgrund des engen Zeitplans müssen einige der Verfahren für Schlüsselaufbewahrung und Papiere unsererseits erst noch etabliert werden. Momenten gibt es für Lisa lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente im Flugzeug (Airworthiness Certificate, Registration, Handbuch), sowie eine Betriebszeitenliste, die zusammen mit dem Schlüssel aufbewahrt wird. Ein Bordbuch muss für ein N-registriertes Flugzeug ja nicht im selben Umfang geführt werden, dieser Umstand sorgte immer wieder für Fragen. Wir werden in der kommenden Woche aber eine bordbuchähnliche Dokumentenmappe zusammenstellen, in der dann auch Tankkarte, Lärmwertzeugnis, Kopien der Versicherungspapiere und einige andere Dokumente zusammengefasst sind. Außerdem werden wir weitere Schlüssel in EDFE hinterlegen. Das Tanken – Mogas ja, nur wo? Lisa mag bekanntlich Mogas, das Flugzeug kann und darf geeigneten Autokraftstoff tanken, das trägt erheblich zu den moderaten Betriebskosten bei und macht je nach Bezugsquelle zwischen 12 und 15 Euro pro Flugstunde aus. Da es in Egelsbach bekanntlich keinen Anbieter von Mogas gibt, beabsichtigen wir die Maschine aus einem der bekannten und voll zugelassenen Maul-Anhänger zu versorgen. Dieser ist auch kurzfristig verfügbar, allerdings ist noch nicht geklärt wo (auf welcher Fläche) die Betankung in EDFE durchgeführt werden kann. Wir sind hier mit verschiedenen Seiten im Gespräch, das Thema ist heikel. Bis dies geklärt ist haben wir folgende Lösung gefunden: Mainz Finthen (EDFZ), nur 9 Flugminuten von Egelsbach entfernt, bietet Mogas und dies an einer normalen SB-Tankstelle zu günstigen Konditionen (€ 1,43 inkl. MwSt.). Dort erhalten wir eine Tankkarte und ein Abrechnungskonto. Wer möchte, kann also schnell und bargeldlos mit der Lisa-Tankkarte in Mainz tanken, der Mogas-Preis in EDFZ ist dann auch der Erstattungsbetrag für Kunden-Tankvorgänge. Als kleines Dankeschön dafür, dass Sie uns helfen Lisa günstig zu halten, zahlen wir Ihnen bei einem Tankvorgang in EDFZ die Landegebühr dort. Sie können in Finthen also direkt und unbürokratisch Mogas tanken und brauchen noch nicht einmal auf den Turm, das haben wir dort entsprechend besprochen. Einfach landen, tanken und weiterfliegen ... Fuel-Price Finder auf you-fly.com

you-fly.com bietet Flugplatz-Service-Infos und Treibstoff-Preise jetzt übersichtlich auf frei konfigurierbaren Karten.
Damit Sie auch unterwegs günstig tanken können, haben wir uns etwas einfallen lassen. Wäre doch schön, wenn man eine Karte der Mogas-, Jet- und Avgas-Tankstellen in Europa hätte, oder grafisch einfach nach dem besten Preis in der Umgebung oder der nächsten Mogas-Tankstelle suchen könnte. Alles was man dafür bräuchte, wäre eine Datenbank, in die Piloten seit Jahren fleissig die aktuellen Treibstoffpreise gefüttert haben. Hmm... den Satz: "Da können wir konzerninterne Synergieeffekte nutzen" wollte ich schon immer einmal verwenden ... Unsere you-fly.com Datenbank, die inzwischen dank fleissiger Teilnahme der Piloten mehr als 4.600 PIREPS über Landegebühren, Service- und Treibstoffkosten enthält, kommt da wie gerufen. Dort haben wir nun einen Fuel-Price-Finder implementiert: Sie können Flugplätze nach der von Piloten berichteten Kraftstoffsorte auswählen und – damit die Sache übersichtlicher wird – die Suchergebnisse auch gleich noch in einer Google-Maps-Karte grafisch anzeigen lassen. Sie wollen also z.B. alle Mogas-Preise in Deutschland sehen? Kein Problem. Oder alle Avgas-Preise die in den letzten sechs Monaten eingetragen wurden? Ebenfalls kein Problem. Oder Sie wollen alle Jetfuel-Tankstellen im Umkreis von 100 NM von Ihrem Ziel angezeigt bekommen? Voila! Wir haben einige Karten fertig für Sie vorbereitet, Sie können aber jedes beliebige Suchergebnis mit bis zu 300 Resultaten auf einer Google-Maps-Karte anzeigen lassen. Schade, dass bei soviel Auswahl unsere Lisa nur alle 600 NM eine Tankstelle braucht ... Beispielkarten:Für Google Maps: 1. Alle EU Mogas Preise auf einer Karte 2. Alle aktuellen EU Avgas Preise auf einer Karte (neuer als sechs Monate)
Für Google Earth: 1. Alle Flugplätze in Deutschland 2. Alle Flugplätze in Europa 3. Alle Jetfuel-Preise in Europa 4. Alle Avgas-Preise in Europs 5. All Mogas-Preise in Europa (Google Earth 5 erforderlich)
Bitte berichten Sie auch weiterhin fleissig die aktuellen Treibstoffpreise, denn die Karte ist nur so gut, wie die zugrundeliegenden PIREPs! Flugpraxis

Typische Werte: Knappe 110 Knoten Indicated Airspeed in FL55 macht ca. 120 Knoten true bei 65% Leistung und 25 bis 27 Litern pro Stunde.
© M. Brüning 
Die Kunden, die Lisa bislang kennen gelernt haben, lieferten uns einhellig positives Feedback. Gelobt wurde die gute Ausstattung und Avionik, dass krach-einfache Chartermodell und die simplen Flugeigenschaften. Kritisiert wurde die eher überschaubare Steigleistiung der auf Cruise ausgelegten Grumman AA-5A (siehe auch Artikel zu diesem Thema) und die Tatsache, dass es in Deutschland bislang nur eine Lisa gibt ... Am Osterwochenende war Lisa dann auch länger unterwegs, ein Ausflug nach Süddeutschland stand an, auch hier äußerte sich der Kunde ausgesprochen positiv. Lesen Sie zu Flugeigenschaften und Handhabung der AA5A auch den Pilot-Report in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 28. April 2009. Am kommenden Montag ist der nächste Checkout-Tag, dieser ist bereits ausgebucht. Wie oben beschrieben können Sie bei dem schönen Wetter aber gerne auch einen Checkout an einem normalen Tag erledigen, denn Lisa sucht für das Wochenende noch nach einem Date ... Noch eine Bitte: Die Motorflugschule Egelsbach kann ausschliesslich normale Charter-Checkouts sowie JAR-Prüfungsflüge durchführen. FAA-Flüge wie BFR oder IPC sind nur an den Checkout-Tagen oder nach Vereinbarung mit Jan Brill oder einem anderen Lisa-eingewiesenen FAA-Lehrer möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu FAA-Prüfungsflügen direkt an die Redaktion (+49 9421 968464 oder jan.brill@pilotundflugzeug.de) und nicht an die Motorflugschule.


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Eurocontrol und General Aviation
13. April 2009: Von Jan Brill 
Wir störten uns bei den Plakaten vor allem an der Forderung, GA-Piloten sollten ihre Flüge so planen, dass um den kontrollierten Luftraum von vorn herein ein großer Bogen gemacht wird. Dies sei so nicht beabsichtig, erklärte man uns nun, wir werden die Sache nun mit den Machern des Plakats im Detail besprechen und in der nächsten Ausgabe berichten. Wir haben die beiden Plakate hier einmal zur Ansicht bereitgestellt, damit Sie sich selbst ein Bild machen können.
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[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Jammerfreie Zone: Nachlese von der AERO Friedrichshafen
13. April 2009: Von Jan Brill 
Mehr als 70 Prozent der AERO-Fachbesucher verfügten 2009 über eine Pilotenlizenz, 35% der Besucher kamen nach Angaben der Messegesellschaft aus dem Ausland. Während die GA-Hersteller durchaus passable Umsatzzahlen verzeichnen konnten, lag der thematische Schwerpunkt der Messe im Jahr 2009 auf neuen Abtriebstechnologien. Nicht alles, was hier zu sehen war ist unbedingt kurzfristig praxistauglich, zahlreiche Entwicklungen erschienen uns jedoch durchaus vielversprechend. Lesen Sie hierzu die ausführliche Analyse von Klaus Schulte in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 28. April 2009. Bei den Flugzeugen sorgte TECNAM mit der P2006T für Aufsehen. Die 1.180 kg leichte Twin mit Garmin Glascockpit und 2x 100 PS Rotax-Motor stellt im Ausbildungs- und leichten Reisesegment eine auf erprobter Technologie basierende attraktive Alternative zur DA42 dar. Das Unternehmen erwartet in Kürze die Zulassung für VFR und IFR (Pilot und Flugzeug berichtete zuletzt in Ausgabe 2007/11), sobald diese erfolgt ist, werden wir uns hübsche italienische Twin genauer ansehen. Bei aller Neugierde auf die P2006T sollte man nicht vergessen, dass TECNAM mit einer vollständigen Produktpalette aus insgesamt 10 Flugzeugen nach Friedrichshafen gekommen war und in allen Klassen, vom europäischen UL, über US-LSAs bis zum CS-VLA-Flugzeug mehrere Produkte im Angebot hat und auf mehr als 2.500 Auslieferungen weltweit verweisen kann. Auch Pilot und Flugzeug konnte zufrieden sein. Mit der Premiere unseres Leserflugzeuges "Lisa" hatten wir in Halle A7 alle Hände voll zu tun, besonders freuten wir uns über die vielen interessanten Gespräche mit Lesern, Freunden und Bekannten, und natürlich über die große Zahl der neu abgeschlossenen Abonnements. Unsere Lisa trat unmittelbar nach der Messe ihre Arbeit in Egelsbach an, erledigte nur drei Tage nach der AERO schon die ersten Checkouts mit Interessenten und verdiente am Osterwochenende bereits das erste Geld mit Kunden-Flügen. Weitere Informationen und Analysen zur Messe finden Sie in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 28. April 2009. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa, das Leserflugzeug ist da! Erfolgreiche Premiere auf der AERO Friedrichshafen
13. April 2009: Von Jan Brill an Bernhard T.
Was würde Lisa kosten, wenn die diverse Avionik + Zusatzeuipment, das hier gesponsered wurde (ich nehme mal an Hardware ebenso wie Arbeitszeit) an den Kunden weiter verrechnet werden müsste?

1. Arbeitszeit ist gar nicht gesponsort worden. Alles voll bezahlt.

2. Der Wert der gesponsorten Geräte (Becker und Moving-Terrain) beläuft sich auf ca. € 12k.

Was Lisa wirklich kostet, werden wir ab Mai im Kosten-Blog auf flylisa.de detailliert beschreiben. Die Anschaffung und den täglichen Betrieb einer solchen Maschine auf längere Zeit offenzulegen ist ja auch ein Aspekt des Projekts.

Dabei werden alle dem Flugzeug zugeordneten Kosten mit berücksichtigt, z.B. auch Nebenkosten der Anschaffung (Flüge, Hotels, Mietwagen, Ferry, Avionik-Umrüstung, Messe-Auftritt, Werbung) etc. Zählt man all das zusammen, sind wir mit der Anschaffung bei knappen € 70k und damit leicht unter dem veranschlagten Budget.

Eine Aussage über den Betrieb lässt sich zurzeit freilich noch nicht machen.

MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
2. April 2009 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Vorstellung Leserflugzeug


Lisa, das Leserflugzeug ist da! Erfolgreiche Premiere auf der AERO Friedrichshafen

Das Flugzeug als Reisemittel einsetzen, flexibel und günstig Europa kennenlernen und mit modernster Avionik sicher und zeitgemäß nach VFR oder IFR unterwegs sein. Diese Möglichkeiten der Allgemeinen Luft­fahrt möchten wir auch den Lesern näher bringen, die selber nicht über ein eigenes Flugzeug verfügen. Wir wollen praktisch recherchieren, was der Betrieb eines einfachen, aber modernen IFR-Viersitzers wirklich kostet, und dabei unseren Lesern die Möglichkeit geben, ein Flugzeug ganz nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen zu nutzen. Darf ich vorstellen: Lisa, das Leserflugzeug!

Klicken Sie hier um Lisa direkt zu reservieren

Großes Interesse an Lisa auf der AERO 2009.
Es kommt zum Glück nicht allzu oft vor, dass wir eine Idee mit großem Brimborium ankündigen und dann ganz schnell sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden lassen. Das Projekt Leserflugzeug, vorgestellt als der 100-Euro-Flieger (Pilot und Flugzeug Ausgabe 2008/05) war leider zunächst so ein Fall. Wir wollten damals praktisch feststellen, ob man für 100 Euro pro Stunde einen einfachen IFR-Viersitzer betreiben kann. Das Projekt Leserflugzeug war geboren und das ganze Vorhaben hatte zwei Aspekte: Zum einen würden wir unseren Lesern einen günstigen und modernen Flieger zu einem äußerst attraktiven Preis zum Charter anbieten und zum anderen könnten wir in einer fortlaufenden Berichterstattung, einer Art Flugzeughalter-Tagebuch, potenziellen Flugzeugeigentümern über einen längerem Zeitraum und aus erster Hand berichten, was der Betrieb eines solchen typischen Privatflugzeuges wirklich kostet. Die Pleite des Motorenherstellers Thielert erledigte diese Pläne, noch bevor die Um­setzung wirklich begonnen hatte. Nicht zuletzt auch aufgrund von Veränderungen im eigenen Hause rutschte das Projekt dann in der Ablage „Diverses“ immer weiter nach unten. Mit dem Abgang des TAE-Diesels war das Ziel eines 100-Euro-Flugzeuges ohnehin in unerreichbare Ferne gerückt. Neuanfang ohne Diesel ... Im Winter 2008/2009 begannen wir in der Redaktion jedoch, die Einzelteile des Pro­jektes neu zu betrachten und zu bewerten. Welche Elemente des Konzeptes waren unter den geänderten Rahmenbedingungen noch nutzbar? Welche Aspekte könnten neu hinzukommen? Das positive Feedback, welches wir auf unsere Projektvorstellung im Mai 2008 erhalten hatten, ließ vermuten, dass zumindest die Nach­frageseite intakt war. Die Erfahrungen, die der Verlag in den 1990er-Jahren mit der „Keep-them-flying“-Katana (DA-20) gemacht hatte, zeigten darüber hinaus, dass Piloten durchaus bereit waren, für eine günstige und attraktive Chartermöglichkeit auch eine gewisse Anreise in Kauf zu nehmen.

Das neue Cockpit unseres Leser­flugzeuges nach der Modernisierung durch Penn Avionics. Modernste Navigations­elektronik und ein großes Moving Terrain MFD. Die Vorbereitungen für den Einbau des Honeywell Glascockpits sind auch schon abgeschlossen (Sixpack als Sub-Panel). Man beachte die Reiseleistung: 125 Knoten true in 9.500 ft bei 7,2 GPH (27 l/h) !
Bestärkt wurden wir in der Wiederaufnahme des Projektes dadurch, dass zahlreiche führende Ausrüster und Avionik-Hersteller ihre Bereitschaft erklärten, aktiv mitzuarbeiten und das Flugzeug als Plattform für die Präsentation ihrer Produkte zu nutzen. Honeywell, Moving-Terrain und Becker erkannten sofort den Vorteil, ihre Avionik-Lösungen einem breiten Pilotenpublikum live und in der Praxis zu präsentieren. Der technische Projektschwerpunkt verschob sich also vom Triebwerk hin zur Avionik. Von der Vorstellung eines 100-Euro-Fliegers konnten wir uns damit zwar verabschieden, waren im Gegenzug aber auch nicht mehr an mögliche TAE-Zellen gebunden und konnten so ein Flugzeug auswählen, das unserem An­forderungsprofil optimal entsprach:
  1. Es sollte ein einfaches viersitziges Reiseflugzeug sein, fehlertolerant und von jedem PPL-Anfänger zu fliegen. Einziehfahrwerk oder Verstellpropeller schieden aus, anderweitig komplexe Systeme ebenfalls.
  2. Das Flugzeug muss für Soft-IFR ausgerüstet und zugelassen sein.
  3. Der Preis, zu dem das Flugzeug unseren Lesern angeboten wird, sollte unter dem kommerzieller Anbieter liegen.
  4. Die Vercharterung muss simpel sein. Keine Sonderregeln, komplizierten Paragraphenwerke, Mindestcharter oder sonstige Überraschungen. Ob ein Pilot die Maschine zum Stundensammeln nutzt oder einfach nur eine Woche nach Sylt und wieder zurück fliegt, sollte dabei keine Rolle spielen.
Während sich für Punkt 1 eine ganze Reihe von Zellen anbot, und Punkt 2 dank unserer Avionik-Partner als lösbare Aufgabe erschien, bereiteten Punkt 3 und 4 einiges Kopfzerbrechen. Das Chartermodell Um dem Kostenziel wenigstens nahe zu kommen, musste das Flugzeug MOGAS-tauglich sein. Der persönliche Favorit des Autors, die Grumman Tiger (AA-5B), schied damit aus. Punkt 4, das Chartermodell erwies sich dann als klassisches Optimierungsproblem. Das Flugzeug soll pro Tag verchartert werden, alles andere erschien aus dem Nutzungsprofil der DA-20 und auch aus dem erhaltenen Feedback der Leser als wenig zweckmäßig.

Robustes und bequemes Interior.
Damit ergaben sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
  1. 1. All you can fly: Der Kunde bekommt die Maschine pro Tag trocken zu einem Fixpreis und zahlt die Betriebsstoffe selber. Das ist gut für Stundensammler und schlecht für Leute, die mal gemütlich mit Zelt und Schlafsack eine Woche durch Skandinavien cruisen wollen, und genau für solche Reisen wollen wir das Flugzeug ja anbieten. Um dieses Modell wirtschaftlich tragfähig zu gestalten, wäre eine Fülle von Regeln und Bedingungen notwendig geworden: Maximale Stundenzahl pro Tag, pro Woche etc. Was bei diesen Beispielrechnungen schlussendlich herauskam, sah aus wie ein Mobilfunkvertrag und war vollkommen unüberschaubar. Also: Njet.
  2. Regulärer Stundencharter: Hierbei hängt die Wirtschaftlichkeit entscheidend vom Nutzungsprofil ab. Wird das Flugzeug wirklich nur als Ferienvehikel für eine Woche Mittelmeer genutzt, sähen wir mit unserer 70.000-Euro-Investition ziemlich alt aus. Auch hier wäre eine Fülle von Sonderregeln notwendig, Mindestcharter, Wochen­end-Sonderregeln etc. Alles viel zu kompliziert!
Die Lösung fand sich nach einigen Nächten der „Nutzungssimulation“ am Computer schließlich in einem Kompromiss: Wir erheben eine geringe Tagesgebühr und einen moderaten Stundencharter-Preis. Das Ergebnis war so einfach, dass wir sehr gespannt sind herauszufinden, wo eventuell der Haken sein könnte. Die Sache läuft so (alle Angaben inklusive MwSt):
  1. Der Kunde zahlt 49,- Euro für das Flugzeug pro Tag. Egal, ob geflogen wird oder nicht. Wenn er das Flugzeug reserviert, werden die 49 Euro pro Tag fällig. Keine Ausnahmen, keine Extragebühren, keine Sonderregeln.
  2. Für jede geflogene Stunde zahlt der Kunde dann 119,- Euro pro Flugstunde (hey, da haben wir wenigstens im Nettopreis noch eine Erinnerung an die 100 Euro!). Dieser Preis versteht sich nass, inklusive aller Betriebsstoffe und unter Verwendung von MOGAS (bei mehr als sechs Stunden Endurance wird sich für kostenbewusste Piloten sicher eine MOGAS-Tankstelle auf der Reise finden!).
Fertig. Mehr Regeln gibt’s nicht. Bei allen auch nur halbwegs realistischen Nutzungs­profilen geht diese Rechnung auf. Egal, ob das Flugzeug nun von Hardcore-Stunden­sammlern genutzt und zehn Stunden pro Tag kreuz und quer durch Deutschland gehetzt wird, oder ob es von Flug-Urlaubern gechartert wird, die für das lange Pfingstwochenende über vier Tage magere drei Stunden nach Venedig hin- und zurückfliegen, die Sache passt. Und dort, wo sonst das Kleingedruckte steht, können wir einfach Bilder unserer schicken Avionik drucken oder unseren Kunden mitteilen, was sie sonst noch – auf Wunsch – auf die Reise mitbekommen: Natürlich gibt’s für die Single eine Rettungs­insel samt Schwimmwesten und Not­aus­rüstung, natürlich hat das Flugzeug zwei GPS mit aktuellen IFR-Datenbanken (zwölf Wochen Cycle) sowie ein 406er ELT. Natürlich gehören aktuelle VFR-Karten von Europa, top-moderne ANR-Headsets und ein MT-Wetterdatenlink zum Charterpreis dazu. Wir wollen ja schließlich nicht, dass Sie vor Ihrer Flugreise erst einen Großeinkauf im Pilot-Shop erledigen müssen, sondern wir wollen, dass Sie sich auf die Flugplanung konzentrieren, einsteigen und mit allem, was Sie in ganz Europa brauchen, einfach losfliegen. Wir kennen das ja ... Das Flugzeug Die Suche nach dem Flugzeug gestaltete sich dann doch etwas zeitaufwendiger als gedacht. Das Projekt war auf ca. 70.000 Euro budgetiert. Für dieses Geld sollte eine Maschine, welche die Anforderungen an unser Leser­flugzeug erfüllt, zu bekommen und auszurüsten sein.

Top-Moderne IFR-Avionik. Das Front-Office der Grumman erfährt drei Ausbaustufen: Stufe 1, realisiert (oben): EU-Konforme IFR-Avionik mit Garmin IFR-GPS, Moving Terrain Vision Air und Becker Mode-S-Transponder sowie Becker COM2. Stufe 2, Sommer 2009: Sobald die AML-Zulassung vorliegt, wird das Honeywell Apex Edge Glascockpit (KFD840) in den bereits vorbereiteten Ausschnitt installiert (Mitte). Stufe 3: Winter 2009/2010: Das GPS 155XL wird durch ein Honeywell KNS770 NAV/COM/GPS ersetzt.
Mit der Bernhauser Bank in Filderstadt bei Stuttgart fand sich ein Partner für die Finanzierung, der sofort das Potenzial im Projekt Leserflugzeug erkannte. Flugzeug­finanzierungen sind eine spezielle Sache, ganz besonders derartige Flugzeuge. Wir waren begeistert von der Möglichkeit, hier mit einer Bank zusammenzuarbeiten, die in der Person von IFR-Pilot und Flugzeugeigner Stefan Bendl wirklich etwas von der Materie versteht. Daher wurden andere mögliche Finanzier­ungs­modelle (z.B. die Gründung eines gemeinnützigen Vereins mit eigener gGmbH, was eventuell auch umsatzsteuerliche Vorteile gebracht hätte) bald verworfen und wir entschieden uns für eine normale Abwicklung innerhalb des Verlages. Die Kandidatenliste setzte sich dann im Wesentlichen aus zwei Typen zusammen: Cessna 172P und Grumman AA-5A. Für die Grumman mussten wir erst einige Hausaufgaben erledigen, das Ergebnis dieser Recherche findet sich in der letzten Ausgabe von Pilot und Flugzeug, 2009/03.Beide Flugzeuge verfügen über vergleichbare Zuladungswerte, die Grumman ist dank 20% besserer Reisegeschwindigkeit der Cessna aber bei der Payload-Range überlegen. Beide Flugzeuge haben mit dem O320-D2J bzw. O320-E2G nahezu das gleiche Triebwerk und sind MOGAS-tauglich. Die Cessna ist natürlich bekannter, dafür ist die Grumman wesentlich hübscher (!), schneller und in ihren Systemen sogar noch etwas einfacher als die Skyhawk. Unser Flugzeug musste einen Zweiachs-Autopilot und eine vollständige EU-IFR-Avionik haben (unabhängig davon, ob die Maschine zunächst N- oder EASA-registriert werden würde). Bei nahezu allen Kandidaten waren also wesentliche Avionik-Arbeiten notwendig. Schnell wurde klar, dass es im Vergleich zu einem Komplett-Aufbau einer veralteten Avionik-Ausstattung wesentlich günstiger werden würde, eine bereits gut ausgerüstete Zelle zu kaufen, da der Markt diese Nachrüstungen nicht in vollem Umfang honoriert. Trotzdem wäre für unsere Nutzung als Leserflugzeug aber ein neues Panel notwendig, da wir unseren Lesern ein wirklich sauberes Panel-Layout und eine durchdachte Cockpit-Ergonomie statt einer reinen Komponentensammlung bieten wollen. Zwei sehr schöne Kandidaten fanden sich nach einigen Wochen in der Endauswahl: Eine top-ausgerüstete Reims-Cessna 172P in Bremen und eine von einem fürsorglichen Halter innen und außen in „Better-than-new“-Zustand gebrachte Grumman. Letztere stand zum Verkauf, da der Besitzer nach einem Arbeitsunfall ein Bein verloren hatte und – um weiterzufliegen – ein Flugzeug mit gelenktem Bugrad benötigte. Die finanziellen Parameter sprachen unter diesen Umständen eindeutig für die Grumman, die Frage war, ob sich der Besitzer schnell genug von seinem heißgeliebten Flugzeug trennen würde. Es klappte! Nicht zuletzt dank unserer kompetenten und ausgesprochen flexiblen Partner von der bereits erwähnten Bernhauser Bank, über die Luftfahrtversicherer VFS-Grümmer, die NAIC-Trust-Company von FAA-DAR Lloyd Nelson und natürlich ganz besonders Moving Terrain und Becker Avionics, konnte das Projekt nach der Entscheidung zugunsten der Grumman in weniger als sechs Wochen auf die Beine gestellt werden: Komplett mit EU-konformem Avionik-Umbau, Vorbereitung auf das kommende Honeywell Apex-Edge-Glascockpit, Online-Reservierungssystem und vor allem rechtzeitig zur AERO in Friedrichshafen! Okay, was muss ich tun, um ein Date mit Lisa auszumachen? Lisa wird voraussichtlich in Egelsbach, EDFE, stationiert. Der erste mögliche Chartertag ist Donnerstag, der 9. April (Gründonnerstag). Zum einen ist der Standort Egelsbach nahe Frankfurt wesentlich zentraler als Strau­bing, zum anderen konnten wir dort mit der Motorflugschule Egelsbach ein grundsolides Unternehmen als Partner für Trainings- und Checkout-Flüge mit dem Leserflugzeug gewinnen. Die Motorflugschule besteht seit 1956 und gehört zum Urgestein der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland. Die Lehrberechtigten dort werden uns bei der Durchführung der erforderlichen JAR- und FAA-Checkouts unterstützen und ein Auge auf unsere Lisa haben. Ein Date mit Lisa auszumachen, ist dann sehr einfach: Sie gehen zunächst auf
www.flylisa.de
Dort sehen Sie sofort einen Kalender, der Ihnen anzeigt, an welchen Tagen das Flug­zeug frei ist. Treffen Sie Ihre Auswahl, und klicken Sie auf Reservieren. Sie können gerne mehrere Tage reservieren, Sie können das Flugzeug auch für eine ganze Woche oder zwei Wochen haben. Kein Problem. First come, first serve. Wenn Sie ein Kundenkonto im Pilot und Flugzeug-Webshop haben, können Sie die Reservierung unmittelbar über dieses Konto abschließen, ansonsten brauchen wir noch Ihre Anschrift und eine Kontakt-E-Mail-Adresse. Die 49 Euro pro Tag sind sofort fällig. Wenn Sie Lisa also beispielsweise für das erste lange Maiwochenende nehmen, werden für Freitag, Samstag und Sonntag drei Tage, also zusammen 147,- Euro, fällig. Diese können Sie per Lastschrift oder Paypal bezahlen. Mit der Bezahlung der drei Tage ist Ihre Re­ser­vierung fix. Nur, wenn das Flugzeug aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht flugbereit sein sollte, erhalten Sie diese zurück. Sofern das nicht ihr erstes Date mit Lisa ist, haben Sie danach nichts weiter zu tun. Über­nehmen Sie einfach die Maschine am 1. Mai in Egelsbach und genießen Sie das lange Wochen­ende. Checkout muss sein, macht aber auch Spaß ...

Was wir nicht haben sind Sonderregeln, Mindestcharter oder Extra-Gebühren. Dafür gibt's einfache Abrechnung, Online-Reservierung und günstige Preise, denn auch das Drumherum soll Spass machen.
Wenn Sie Lisa vorher noch nicht gechartert hatten, dann brauchen wir noch ein Ausweisdokument von Ihnen. Dieses können Sie bequem über die Reservierungsseite schicken. Außerdem müssen Sie einen Checkout erledigen. Dieser ist zwingend, wenn Sie Lisa zum ersten Mal fliegen oder wenn Sie Lisa mehr als sechs Monate lang nicht geflogen haben. Der Checkout besteht aus zwei Teilen: Erstens: Den theoretischen Teil des Check­outs erledigen Sie bequem im Internet. Hier werden Ihnen nicht mehr als zwei Dutzend Fragen zu den praktischen Aspekten der Grumman gestellt: Zuladung, Reichweite, Treibstoffarten, Notverfahren und einige minimale Technik-Grundlagen. Natürlich dürfen Sie hierzu das Handbuch und das Excel-Weight-and-Balance-Programm verwenden, das Sie auf der Website zum Download finden. Wir wollen ja schließlich keinen Kopfrechentest veranstalten, sondern Ihnen helfen, Ihre Reise optimal vorzubereiten. Sie haben für diese Fragen so viel Zeit wie Sie wollen, Sie dürfen uns bei Fragen auch gerne kontaktieren, Sie müssen aber alle 20 Fragen am Ende richtig beantwortet haben. Zweitens: Der praktische Checkout muss dann natürlich im Flugzeug erledigt werden; er besteht aus mindestens einer Stunde Fliegen. Sie können den praktischen Checkout natürlich während Ihrer Reservierung erledigen, aber ich nehme einmal an, dass Sie am Tag Ihrer Reservierung ja losfliegen wollen und nicht vorher erst noch Platzrunden und Manöver vorturnen möchten. Daher haben wir für Lisa sogenannte Check­out-Tage vorgesehen. An diesen Tagen steht Lisa nicht zum Charter zur Verfügung, sondern ist ausschließlich für Checkouts reserviert. Vor Ihrer Reservierung am 1. Mai gibt es drei Checkout-Tage: Mittwoch, der 8. April, Montag, der 20. April, und Montag, der 27. April. Wenn Sie Ihren Checkout an einem dieser Tage erledigen möchten, erlassen wir Ihnen sogar die 49 Euro pro Tag. Sie zahlen dann nur 119 Euro pro Stunde und was Ihr Fluglehrer für seine Arbeit verlangt. Melden Sie sich für den Checkout-Tag per E-Mail bei uns, wir erstellen dann einen Zeitplan, damit Wartezeiten minimal bleiben. Falls Sie noch einen behördlichen Checkout, also z.B. einen JAR-Übungsflug, einen FAA-Biannual Flight Review (BFR) oder einen FAA-Instrument-Proficiency-Check (IPC) benötigen, können wir dies natürlich gern mit erledigen.

Am Stand von Pilot und Flugzeug wurde Lisa der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nach dem Checkout sind Sie „ready to go“. Den Checkout müssen Sie wiederholen, wenn Sie Lisa länger als sechs Monate lang nicht geflogen sind. Sie können aber jederzeit auch gern freiwilling eine Stunde Refresher nehmen. Denn: Freiwillige Übungsflüge macht Lisa ganz besonders gern. Ihre Flugstunden werden dann abgerechnet, wenn Sie zurückkommen. Es zählt die Hobbs-Time, also die Triebwerkslaufzeit auf dem Betriebsstundenzähler (Hobbs). Sie tragen diese Zeiten auf der Internetseite in Ihrem Benutzerkonto ein. Wir erproben zurzeit auch ein satellitengestützes Tracking-System, das Ihnen diese Arbeit abnehmen wird und Ihnen stattdessen automatisch Ihr Lisa-Flugbuch vorlegt, vorerst benötigen wir jedoch den manuellen Eintrag der Flugzeiten. Treibstoffseitig verrechnen wir Ihnen unterwegs den jeweiligen MOGAS-Preis in Egelsbach, sofern Sie uns eine Tank-Rech­nung vorlegen. Wenn Sie günstiger tanken – gut für Sie, wenn Sie teurer tanken, müssen Sie die Differenz tragen. Auf der Reservierungsseite finden Sie den Chartervertrag, die Versicherungskodumente und eine kurze Aufstellung der wichtigsten Fraken und Antworten nochmal zum Ausdruck zusammengefasst. Wenn’s Probleme gibt: Informationsvorsprung für alle dank Position-Tracking Eine Frage kommt bei dieser Gelegenheit immer wieder auf: Was passiert, wenn der vorherige Kunde das Flugzeug nicht rechtzeitig zurückbringt?

Besucher der AERO bekommen die Vorzüge von Lisa von anderen Piloten und Pilotinnen aus dem Team von Pilot und Flugzeug erklärt.
Antwort: Selbstverständlich erhalten Sie von uns die 49 Euro zurück, wenn Sie das Flugzeug an diesem Tag nicht mehr genutzt haben und wir berechnen die Gebühr dem vorherigen Kunden weiter. In der Praxis wird das nicht oft vorkommen: Zunächst einmal: Lisa ist nicht nur hübsch, sondern auch street-smart. Das Flugzeug verfügt über ein Satelliten-Tracking. Die aktuelle Position kann über die Internetseite auf Google-Earth nachgeschaut werden (keine Sorge wegen Datenschutz, Sie können die Tracking-Darstellung als Kunde für Ihre Reservierungstage deaktivieren, wenn Sie wollen!). Jeder Kunde kann aber zumindest sehen, wie viele Meilen Lisa noch von ihrer Homebase in Egelsbach entfernt ist und ob das Flugzeug gerade fliegt (System wird ab 1. Mai verfügbar sein). Das hat zwei Vorteile: Wir sehen direkt, wann Lisa eventuell eine Wartungspause einlegen muss, und können vorplanen. Vor allem aber: Damit sehen Sie als nächster Kunde, ob sich eventuell ein Problem mit der Rückgabe anbahnt. Wenn Lisa abends um 9 Uhr noch 500 NM von EDFE entfernt am Boden steht, wird es wohl knapp werden für den nächsten Tag. Sie können den vorherigen Kunden dann kontaktieren (die Kontaktdaten stehen nur uns und dem nächsten Charterkunden zur Verfügung) und nach einer Lösung suchen. In aller Regel findet sich dann auch eine Lösung. Strafgebühren oder ähnlichen Kindergarten-Kram wollen wir unbedingt vermeiden. Wir behalten uns aber vor, Reservierungen notorischer Zu-Spät-Heimkommer abzulehnen. Wer darf Lisa fliegen?

Endlich da! Lisa, das Leserflugzeug. Ein Flugzeug, mit dem Sie Europa erkunden können.
Für das Jahr 2009 wird Lisa Amerikanerin bleiben. Bis zum Winter werden wir die N-Registrierung in jedem Fall beibehalten, danach werden wir entscheiden, das Flugzeug in einem EASA-Staat zu registrieren (wahrscheinlich Österreich) oder N-registriert zu belassen. Damit ergibt sich folgende Situation: Fall 1: Sie haben noch nie eine amerikanische Lizenz besessen, Sie wissen gar nicht, wie so etwas aussieht. In diesem Fall können Sie Lisa formlos nach der Bestimmung unter CFR § 61.3(a) fliegen. Diese sagt, dass ein US-Flugzeug vom Inhaber einer ausländischen Lizenz in dem Land geflogen werden darf, in dem seine Lizenz ausgestellt wurde. Bedeutet: Als Inhaber einer deutschen Lizenz, die zumindest nach ICAO oder JAR ausgestellt wurde, können Sie Lisa sofort und ohne weitere Schritte in Deutschland fliegen. Ihre deutsche Lizenz muss gültig sein, ebenso Ihr Medical natürlich. Einen eigenen US-Checkflug (BFR) benötigen Sie nicht. Fall 2: Sie haben eine US-Anerken­nung Ihrer deutschen Lizenz nach CFR § 61.75. Sie waren z.B. einmal in den USA und sind dort geflogen. Ihre US-Validierung ist zurzeit gültig (das bedeutet, es steht die aktuelle Nummer Ihrer deutschen Lizenz drin). Ergebnis: Sie können Lisa überall fliegen, solange Ihre deutsche Lizenz gültig ist. Sie brauchen also ein JAR-Medical und einen FAA-Checkflug (BFR) in den letzten 24 Monaten. Dieser FAA-Checkflug kann beim Checkout selbstverständlich miterledigt werden. Fall 3: Sie haben eine eigenständige und gültige US-Lizenz (es steht also nichts von Ihrer deutschen Lizenz darauf). Ergebnis: Sie können Lisa überall fliegen, solange Ihre US-Lizenz gültig ist. Die benötigen ein gültiges US- oder JAR-Medical und ebenfalls einen Biannual Flight Review in den letzten 24 Monaten, den wir, wie schon erwähnt, gern beim Checkout mit erledigen. Bei Fragen zu dieser Thematik helfen wir Ihnen gerne weiter. Lesen Sie mehr über Lisa in unserem Pilot Report in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 28. April 2009 oder besuchen Sie uns vom 2. bis zum 5. April auf der AERO und nehmen Sie das Flugzeug selber in Augenschein: Halle A7, Stand 205.


  
 
 





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