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Naja, schon die Graffity Sprayer (und gewisse Teile der RAF Sympathisanten) kamen aus gewissen Elternhäusern.
Das ist ja auch das, was mich an diesen Leuten so ankotzt - Sachen fordern, die sie selbst nicht betreffen. Flug teurer? Egal, Papa zahlt. Tempolimit? Egal, ich wohne eh in der Stadt. Wärmepumpe? Schon längst eingebaut.
Nur sind die Forderungen betreffend Klimaschutz deshalb ja nicht automatisch falsch. Das Ziel ist Aufmerksamkeit. Übrigens ist es dann vielleicht gar nicht so verkehrt, wenn die Tagesschau n i c h t darüber berichtet. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Naja, wir sind zum Glück ein Rechtsstaat. Strafen werden durch Urteile gesprochen, nicht durch die Festnahme seitens der Polizei.
§ 112 StPO regelt das abschließend, wann U-Haft angeordnet werden darf.
(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, 2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder 3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder c) andere zu solchem Verhalten veranlassen, und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).(...)
Rein praktisch relevant ist da ausschließlich Fluchtgefahr. Und das ist oftmals schwierig zu begründen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich finde man kann hier doch 2 Sachen feststellen:
1. Zum Thema was die private Luftfahrt tun kann und tun muss haben wir hier leidenschaftlich und sehr kontrovers im Forum diskutiert, ohne dass man sich einig wurde.
2. Zur Einordnung was diese Straftäter veranstalten herrscht dagegen absoluter Konsens.
Erschreckend finde ich, dass in der Presse 1 und 2 verwischen - nach dem Motto es gibt gute und böse Straftäter, und solange es gegen RWE oder "die Reichen" geht, sind Straftaten ok. Das ist m.E. höchstgradig fragwürdig und ein gerdezu linksextremes Narrativ, das aufs schärfste verurteilt gehört.
Dessen ungeachtet bleibe ich auch dabei, dass die Aviation Branche gefordert ist, jetzt endlich kommunikativ UND technisch nachzulegen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Pitch up ohne Gas reinschieben in einer kritischen Flugphase klingt jetzt aber irgendwie nicht so ideal... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Vermutlich wollte die Sprecherin den Shitstorm vermeiden, der durch die etwas lockeren Äußerungen zu den Durchsuchungen das letzte Mal entstanden ist. Dass das eine Sachbeschädigung ist, dürfte sehr wahrscheinlich (Flugzeug: Substanzveränderung) bis offensichtlich (Zaun) sein. Vorsatz ist hier auch kein Problem. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Was passiert wenn man den Knopf drückt? Wird der Gashebel dann automatisch "rein gedrückt"? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Unterschiedlich - ich habe aber meist ganz gute Reaktionen erhalten wenn man sachlich und freundlich im Ton schreibt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Leider kommt von der CDU nur "wir sind gegen alles und machen gar nichts". Da muss man sich nicht wundern wenn die Leute gleich das blaubraune Original wählen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nur leider wird die Methode "Vergrämung durch Gebührenordnung" eher nicht Tom Cruise und Tom Hanks auf ihrer Tour von und zu Wetten Dass treffen, sondern eher die Kategorie SET, SEP und UL.
Ich sehe hier die AOPA gefordert, diesem populistischen Blödsinn entgegenzuhalten - bleibe aber auch dabei, dass die ganze Branche sich bewegen muss mit einer Strategie, die wirklich zu nachhaltigem Fliegen führt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ziemlicher Unsinn. Nach dem Prinzip der begrenzten Ermächtigung hat die EU im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz das Recht, Gesetze mit Anwendungsvorrang zu erlassen. Die Grenzen dessen findet man in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sind hier aber nicht einschlägig.
Natürlich kann man dumm sein und aus der EU austreten. Wenn man seine eigene Wirtschaft ruinieren und den Frieden in Europa gefährden will, kann man genau das tun. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zumal dann natürlich im Fall der Fälle hinterher auch genau geschaut wird, inwieweit die gültigen SERA Regeln eingehalten wurden (Mindesthöhe, Abstand zu Hindernissen). Und wenn man in einer Steilkurve an der Mindesthöhe abschmiert ist man im Versicherungsfall auch schnell bei grober Fahrlässigkeit (auch wenn das einen selber dann wahrscheinlich nicht mehr juckt, wohl aber die Erben).
Trotzdem soll das jetzt hier nicht sagen dass es nicht geht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das war so ein klassischer Kirchturmflug. Mir war schon am Boden aufgefallen dass der Schalter komisch war, er hat nicht eingerastet, aber das Licht noch angeschaltet, daher bin ich geflogen. Nach ca 20min dann für die Platzrunde angefasst, und der war glühend heiß.
Wieder was gelernt... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich halte das für zulässig, übernehme dafür aber keine Haftung, da, wie gesagt, nicht höchstrichterlich entschieden. Vom Wortlaut her passt das m.E. und hat nichts miteinander zu tun.
Etwas Risiko könnte man vielleicht darin sehen, dass der Flug durchgeführt wurde um die Fotos zu machen - es gibt also einen inneren Zusammenhang zwischen der Durchführung des Fluges und der Bereitschaft des Fotografen, sich an den Kosten zu beteiligen um dann später Gewinn mit den Fotos zu erzielen (der aber nicht bei Dir landet). Das ist aber etwas weit hergeholt.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ja schon, aber im Flug zu gucken welcher, das war in der Platzrunde dann nicht unbedingt Prio 1 für mich ;). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wenn ich es etwas zynisch das positive sehen will dann, dass aufgrund solcher Unfälle wohl mittlerweile so gut wie alle Schwachstellen des Thielert-Motors bekannt sind. Im Ergebnis sind das jetzt gute Motoren.
Ich hatte aber vor einigen Tagen auch so ein Ereignis - bei einer Vereins-Cessna war der Landescheinwerfer-Schalter defekt. Nach einiger Zeit im Flug war der Schalter glühend heiß (ich hab mich tatsächlich an dem Switch verbrannt). Kurz überlegt, den Hauptschalter auszuschalten, aber bin dann schnell gelandet und der Schalter wird jetzt repariert.
Ja, dann gibt es diese Backup-Batterie, aber trotzdem ist das so ein Szenario bei dem ich die Dinosaurier tatsächlich mal schätze. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Zukunftsverweigerung ist schon erschreckend. Vor allem on denen, die sonst immer nach Markt schreien, aber kaum will in einem Markt niemand mehr die Schrott-Technologien von vorgestern kaufen, sind die Grünen schuld.
Ich habe gerade meinen VW ID.3 in der Werkstatt und einen VW Polo mit 3 Zylinder Automatik bekommen. Was für eine Möhre. Wer mal E-Auto gefahren ist, der hat kein Bock mehr auf so ruppige Steinzeittechnik. Und der TSI Motor ist technologisch so ziemlich das Ende der Fahnenstange, mit Turbo, Downsizing, Technik pur. Sparsam ist er sogar einigermaßen mit 6 Litern, das entspricht thermisch 60 kWh. Ein VW ID.3 braucht im Sommer bei ähnlichem Fahrprofil 15kWh, im Winter 25 kWh. Weniger als die Hälfte. Kein Wunder dass in China niemand mehr einen Verbrenner will.
Nein, mit Zukunftsverweigerung wird man die deutsche Industrie nicht retten. Aber wahrscheinlich ist das ohnehin das Ziel der AFD, Arbeitslose Frustwähler sind ja ihr Kernklientel.
Zum Glück sind die Menschen bei uns in der Regel weiter - und genau da kann man die Grünen tatsächlich angreifen - ihr "was kann ich heute noch schön verbieten" Ansatz geht mir nämlich auch auf den Sack. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Naja bei einem 600KG UL ist auch Platz für ein schönes Tele. Ging mir aber tatsächlich nur um die Rechtslage. Langsame Steilkurven sollte man damit aber auch nicht fliegen. Meine Meinung zur Rechtslage ist dass man hier durchaus noch einiges anpassen muss. Die Regulierung der EASA sollte insbesondere für Vereinsflüge noch etwas Liberalisierung erhalten, die UL Regeln passen m.E nicht mehr zur technischen Entwicklung. Aber das ist off topic. Zusammenfassung bleibt - alles was über Kostenteilung hinausgeht ist riskant. Und es geht nicht nur um die Lizenz. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Absolute Zustimmung. Hohe Querneigung in geringer Höhe mit g Belastung und geringer Airspeed. What could possibly go wrong? Der Hinweis mit dem UL war übrigens tatsächlich ernst gemeint. Die Regulierung ist da tatsächlich eine andere. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ansonsten bleibt zumindest ein Restrisiko. Zu unterscheiden ist dabei einmal
a) was Du mit der PPL Lizenz darfst
b) was für Voraussetzungen für den Flugbetrieb selbst bestehen, wenn dieser gewerblich durchgeführt ist.
Letzteres ist geregelt in der VO 954/2012 die mehrfach geändert worden ist. Danach fällt aber erst mal jeder Flug gegen Bezahlung in die Kategorie gewerblicher Flug, das ergibt sich aus Ziffer 1d des Artikel 2:
gewerblicher Flugbetrieb“ (commercial operation): Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder der, wenn er nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Betreiber und einem Kunden erbracht wird, wobei der Kunde keine Kontrolle über den Betreiber ausübt.
Von einem Vertrag ist hier in jedem Falle auszugehen, auch wenn das hier nicht näher definiert wird. Eine bloße Gefälligkeit scheidet aber nach meinem Dafürhalten hier aus.
Dann aber hast Du schon erhebliche Anforderungen aus Art. 5 Abs. 1 der VO, die du nicht erfüllst.
Nach Art 6 der VO 954/2012 in der aktuellen Fassung gibt es davon aber Ausnahmen. Demnach darf ein Betrieb unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
(4a) Abweichend von Artikel 5 Absätze 1 und 6 darf folgender Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Flugzeugen und Hubschraubern gemäß Anhang VII durchgeführt werden:
Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die Anzahl der Personen, die die direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt ist.
Es ist daher zulässig, auf Kostenteilungsbasis so einen Flug durchzuführen. Über den Verteilungsschlüssel ist dabei zu sprechen, im Zweifel aber sind die Kosten gleich aufzuteilen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, was Du mit der Lizenz darfst. Darauf gehe ich hier nicht näher ein, aber eine Kostenbeteiligung dürfte nicht als Vergütung im Sinne der VO 1178/2011 anzusehen sein.
Aber: Höchstrichterlich entschieden wie die ganzen Rechtsbegriffe auszulegen sind, wurde bisher nicht. Und im Falle eines Unfalles kann es natürlich sein, dass eine Versicherung eine andere Rechtsauffassung darlegt. Eine Vergütung über Kostenteilung hinaus dürfte aber in jedem Falle unzulässig sein.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Mach nen UL Schein und flieg damit ;). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Internet gibt es einen jungen Österreicher der Touren auf Youtube reinstellt. Ich finde eigentlich dass die das ganz gut darstellen. Bei deren Griechenland Tour sind sie von Sizilien nach Österreich zurück. Die Teile 8 bis 11 sind m.E. durchaus interessant - viel Funk und Verfahren mit drin: https://youtu.be/9JBaE8-RrJE [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Doofe Frage, aber wenn man den ollen VFR-Kreiselkompass und den künstlichen Horizont durch 2 Garmin G5 ersetzt und sonst den Uhrenladen behält, braucht man dann aber nichts, oder? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Es gibt halt das 11. Gebot - du sollst Dich nicht erwischen lassen. Wenn etwas aktenkundig ist (als Verurteilung), dann ist das halt schlecht, zumal die ZüP Behörde den unbegrenzten BZR Auszug bekommt, da sind dann halt auch 30 Jahre alte Verurteilungen drin. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Kollege hat mir was von ca. 160 EUR erzählt, Stand 2023. Mal sehen, ich bin im Oktober dran und werde berichten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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