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30. Juni 2023: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Naja, das Wort "Einführungsflug von kurzer Dauer" ist so schwammig wie sonst was. Schlimm genug dass auch das nur mit massivem Lobbyismus rein kam.

Aber das führt off topic. Jedenfalls gibt es ein erstaunliches Delta zwischen einer grundsätzlich wohlgesonnenen Öffentlichkeit und den bösen Superreichen. Daher - mehr Leute in den Luftsport bringen, endlich mal eine nachvollziehbare Strategie anbieten für die GA bis wann man klimaneutral und bleifrei sein will, und es wäre schon viel gewonnen.

30. Juni 2023: Von Tobias Schnell an Michael Söchtig

Naja, das Wort "Einführungsflug von kurzer Dauer" ist so schwammig wie sonst was

Wo im Gesetz findet sich diese Formulierung?

30. Juni 2023: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell

Einführungsflug‘ (introductory flight) bezeichnet jeden gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen durchgeführten Flug kurzer Dauer, der von einer zugelassenen Ausbildungsorganisation oder einer Organisation mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt zum Zweck der Gewinnung neuer Flugschüler oder neuer Mitglieder durchgeführt wird.


Einführungsflüge, Flüge zum Zwecke des Absetzens von Fallschirmspringern, Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Kunstflüge, die entweder von einer Ausbildungsorganisation mit Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedstaat und mit einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilten Genehmigung durchgeführt werden, oder die von einer mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt errichteten Organisation durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass das Luftfahrzeug von der Organisation auf der Grundlage von Eigentumsrechten oder einer Anmietung ohne Besatzung (Dry Lease) betrieben wird, der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaftet und solche Flüge bei Beteiligung von Nichtmitgliedern der Organisation nur eine unbedeutende Tätigkeit der Organisation darstellen.“

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02014R0379-20140424

30. Juni 2023: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Also wenn Du das genau liest, dann kannste eigentlich diskutieren, ob man den Rundflug mit dem Diabetiker und der 90 Jahre alten Oma noch durchführen kann. Vielleicht um die als Fördermitgileder zu bekommen.

Gilt natürlich nur für Echo, bei UL gibt es diese Einschränkungen natürlich mal wieder nicht.

30. Juni 2023: Von Tobias Schnell an Michael Söchtig

OK, in der Begriffsbestimmung hatte ich jetzt nicht geschaut.

Trotzdem ist das mehr als alles, was unter vorherigen Regeln in Deutschland möglich war, und auch z.B. im FAA-System gibt es nichts vergleichbares. Das taugt jetzt meiner Meinung nach nun wirklich nicht zum EASA-bashing...


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