 |
Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]
|
|
|
|
|
Sehr geehrter Herr Winde,
Ihre Spekulationen zu "Schuld" in diesem Fall gehen ins Leere. Zur Information: In der letzten Aprilwoche wurden die Zebra-Zylinder (halb Lyc., halb Superior) eingerüstet. Soviel fliegen wir übrigens auch nicht mit der PA30. Seitdem sind 40 Flugstunden vergangen. Klar ist schon jetzt, dass die Superor-Zylinder in dieser Konfiguration einen deutlich stärkeren Verschleiss aufweisen als die Lycoming Zylinder.
Soviel zum Befund. Warum das so ist - und ich denke das ist die wesentlich interessantere Information - wird noch analysiert. Leider braucht das Zeit - ich hätte auch gern alle Antworten gleich und sofort und endgültig, aber das gibt's nur beim Papst.
Nun zu Ihrem Stil:
Merkwürdiges Verhalten! Riecht für mich langsam danach, dass Herr Brill vielleicht doch nicht ganz unschuldig an dem Desaster war!?
Was soll das? Ich finde Ihre Art hier Vermutungen mit Halbwissen zu kombinieren höchst befremdlich. Dann psychoanalysieren Sie weiter:
Aber sonst war er doch auch immer eher selbstkritisch und stand zu seinen Fehlern. Hier nun plötzlich nicht mehr. Wie gesagt, sehr merkwürdig. Stößt mir irgendwie sauer auf, langsam.
Wenn Ihnen das "sauer aufstößt" - wieso haben Sie mir dann nicht gemailt oder in der Redaktion angerufen und gefragt: "Was machen die Zylinder?".
Ich kann nicht jedes Heft mit öligen Schlüssellochbildern aus dem Innenleben der PA30 vollmachen. Es gibt auch noch andere Themen und über die Zylinder wird berichtet wenn wir in der Sache etwas wissen - Vermutungen gibt's ja bekanntlich schon genug in dieser Sache...
MfG, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Lieber Herr Klemt,
dem stimme ich zu. Normalerweise erfährt man den Namen des Benutzers wenn man auf dessen ID über der Nachricht klickt.
Seit dem 15.05.2004 - und als Resultat der 12-fachen oabgo-Erscheinung - werden nur noch Benutzer zum Forum zugelassen, die ihren Namen angeben. Diese Bedingung ist seitdem auch ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Nutzungesbedingungen. (Es gibt sehr wenige Ausnahmen, die der Redaktion bekannt sind und aus beruflichen Gründen darum gebeten haben - sehr wenige... und die sind noch nie ausfallend geworden)
Es gibt aber einige Benutzer, die vor diesem Termin angemeldet waren und ihre Benutzerdaten leider nicht aktualisiert haben. Bis jetzt war das kein Problem, aber wie's aussieht müssen wir die Konten einiger Nutzer erneut daraufhin überprüfen.
Ich halte den Ton im Forum übrigens ebenfalls für wenig hilfreich, halte aber noch weniger von Zensur oder Eingriffen.
Freedom of speech is also the burden of bullshit - Douglas Adams
MfG, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

Gebiet mit Flugbeschränkungen während des Papstbesuches vom 18. bis 21. August in Köln. | © DFS | Das Basisnotam der DFS können Sie hier herunterladen. Grundsätzlich gilt, dass zu bestimmten Tageszeiten vom 18. bis 21. August 2005 in einem Umkreis von 10 oder 30 NM um die Koordinaten N 50 53 12, E 006 44 42 eine Beschränkung für VFR-Flüge zwischen GND und FL100 besteht. Ausnahmen sind dem NOTAM nach mittels Freigabe durch die DFS möglich, wie dies praktisch gehandhabt wird wissen wir zur Stunde noch nicht, die genauen Aktivitätszeiten der Flugbeschränkung würde am Vortag bekannt gegeben. Auch der Flughafen Köln/Bonn wird mehrmals kurz geschlossen werden, man darf sich auf Verspätungen einrichten.
Wir bitten alle Piloten, egal ob IFR oder VFR zwischen dem 18. und 21. August vor einem Flug in der Nähe von Köln äußerst sorgfältig die NOTAMS zu checken.
Interessanter Weise endet die 30NM Zone mit der deutschen Staatsgrenze. Hält man etwa eine 28 NM entfernte Cessna über Belgien für weniger gefährlich, oder war den gipfel- und EU-erfahrenen Belgiern und Holländern dieser Sicherheitsaktionismus einfach zu dumm?
Die DFS unterstreicht in ihrer Pressemitteilung mal wieder, dass man entweder an aktiver Irreführung interessiert ist oder den Luftverkehr, so wie er in Deutschland stattfindet immer noch nicht verstanden hat. Die Deutsche Flugsicherung schreibt auf:
Während des Papst-Besuches beim Weltjugendtag 2005 in Köln wird es vermutlich spürbare Verspätungen beim Charter- und Linienverkehr am Flughafen Köln-Bonn geben, da der Flughafen während der Ankunft des Papstes am 18. August und während des Abfluges am 21. August für jeweils 45 Minuten gesperrt wird.
Darüber hinaus wird es zwischen dem 18. und dem 21. August Einschränkungen für Privatflieger geben. Die Flugbeschränkungen für Flüge nach Sichtflugregeln betreffen ein Gebiet von 30 nautischen Meilen (ca. 56 Kilometer) bzw. 10 nautischen Meilen (ca. 18 Kilometer) um den Veranstaltungsort (Marienfeld) bis zu einer Höhe von rund 3.000 Metern. Privatfliegern ist das Fliegen im 10-Meilen-Radius nicht erlaubt, im 30-Meilen-Radius nur nach Freigabe durch die Flugsicherung. Die genauen Zeiten werden noch per NOTAM (kurzfristige Nachricht für Luftfahrer) bekannt gegeben.
Es bleibt das Geheimnis der Autoren dieser beiden Absätze, was man unter Privatfliegern" versteht. Privatpiloten vielleicht? Oder soll das bedeuten dass gewerblich betriebene Luftfahrzeuge von der VFR-Beschränkung ausgenommen sind? Oder sind auch Privatflieger, die frecher Weise IFR unterwegs sind gemeint? Wahrscheinlich will man durch diesen irreführenden Text den Kollegen von der Presse gegenüber nur die Auswirkungen der Beschränkung auf lokale Flugbetriebe verharmlosen. Ein wenig Desinformation hat da noch nie geschadet.
Um so kräftiger hauen dafür aber die üblichen Verdächtigen auf den Putz: Flugabwehrraketen seien stationiert, AWACS-Flugzeuge im Einsatz gibt der Organisator bekannt. Fröhlich wird hier das Grundgesetz verletzt, alles im Dienst einer privaten Religionsgemeinschaft. Wir hoffen nur, dass niemand auf die Idee kommt solche Raketen auch einzusetzen, schließlich würde jede gegen ein Kleinflugzeug eingesetzte Waffe sehr viel mehr Schaden anrichten als das Flugzeug selbst je könnte.
Wir stellen in der Redaktion von Pilot und Flugzeug fest, das Sicherheitspolitiker und Bürokraten anscheinend mittels Salamitaktik und vorsichtiger Gewöhnung mehr und mehr dabei sind die Grundlagen unseres Gemeinwesens auszuhöhlen. Erklärte man den Bush-Besuch noch für einen Sonderfall, wird nun der Pabst von Flugbeschränkungen und Raketen gegen eine nicht existierende Gefahr durch Privatflieger geschützt. Morgen dann Schröder, Merkel, Westerwelle und der Ortsvorsteher von Neufeld-Mitte.
Sicherheit, wie sich unsere Bürokraten das vorstellen.
Lesen Sie zu diesem Thema auch das Editorial in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug: Den Aufgaben nicht mehr gewachsen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
Diskussion geschlossen / Thread closed
|
|
|
Sehr geehrter kaiolav
weiss hier jemand etwas genaueres über den beruflichen Background von Herrn Brill? Ich habe interessehalber ´mal im Internet gesucht aber leider nichts aufschlussreiches gefunden.
Also bevor sich da Forumsteilnehmer mit Vermutungen aus dem Fenster lehnen lieber ein paar Informationen aus erster Hand (zu diesem Thema habe ich die nämlich, zur TT62 inzwischen nicht mehr):
Jan Brill, Dipl-Ing (FH) Medientechnik von 1998 bis 2004 angestellt bei der UBS Investment Bank bis 2001 Zurich Branch bis 2004 New York Branch Geschäftsbereich Securities Lending und Cash and Collateral Trading (sorry, dafür gibt's keine deutschen Übersetzungen).
Aufgabengebiete: Softwareachitektur für OO-Backend Systeme, Projektmanagement, Technical Operating Comitee, Vendor-Management.
seit 03.2004 Geschäftsführer, Mitinhaber und oberster Kaffeekocher der Teegen Verlags GmbH Straubing.
Aufgabengebiet: Chefredaktion PuF, Seminare, Twin Comanche reparieren, Webauftritt, Leserreisen, Onlineredaktion...
... ich hoffe ich konnte wenigstens in diesem Punkt weiterhelfen.
MfG, jb [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
ganz entschieden täuschen Sie sich, wenn Sie glauben Visuals bringen grössere Kapazität - das Gegenteil ist der Fall. Jede Extrawurst ist Aufwand und wird nur zum Piloten-Vergnügen gemacht. NIE kommt von selbst eine Visual-Clearance ins Cockpit eines Airbus - nicht mal in Frankreich!
Sehr geehrter Aviator,
Ihre Einstufung der Visual Approaches ist leider unrichtig. Auf nahezu allen großen US-Airports wird selbstverständlich erwartet, dass Sie bei geeigneten Wetterbedingungen einen Visual akzeptieren - und zwar egal ob Airline oder Katana. Das ist nicht nur meine jahrelang erlebte Praxis, das wiederholen auch die Lotsen bei den vierteljährlichen Pilot-Controller-Townhall-Meetings gebetsmühlenartig.
Gleiches gilt übrigens in Island (BIRK), in Skandinavien und auch im Iran (OIII). Sobald man aus Zentraleuropa herauskommt werden Visuals geflogen und zwar ganz klar auf die Initiative des Lotsen hin (bin in Theran fast vom Hocker gefallen!).
Hier bei uns gibt es den "visual light". Das Flugzeug wird auf das ILS XY gecleart dann gibt der Lotse den Verkehr an "11 o'clock blubb, blah". Wenn der Pilot "in sight" meldet gibt der Lotse zurück "maintain visual separation...". Damit kann er - wie beim Visual Approach auch - die Staffelungsminima zwischen den beiden Maschinen legal unterschreiten.
Ziel all dieser Maßnahmen ist ausnahmslos die Erhöhung der Kapazität durch Veringerung der Abstände.
Der Grund wieseo mehr und mehr EU-Airlines vom Verkehr nach New York La Guardia ausgeschlossen werden ist übrigens - so jedenfalls der Traffic-Manager von New York Tracon im AOPA-Newsletter 03.2003 - deren konsequenter Unwillen die dort üblichen Visual-Approaches und Visual-Transitions zu fliegen. ###-MYBR-### MfG, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Ich habe noch eine Korrektur zum Testbericht anzubringen: Auf Seite 31 wird die GA7 erwähnt mit den Worten:
eine wunderschöne Twin zwar, aber mit zwei 180 PS Saugmotoren nicht gerade ein Wunderwerk der Effektivität
Richtig ist, dass die GA7 Cougar zwei 160 PS Saugmotoren hat.
Sorry für die Fehlinformation. ###-MYBR-### MfG, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
EDBB FROM 05/08/01 00:01 UNTIL PERM E1009/05 RESTRICTED AREA ED-R146 BERLIN ESTABLISHED BY MINISTRY OF TRANSPORT, BUILDING AND HOUSING. RADIUS 3NM AROUND 523107N 0132234E. ALL ACFT OPERATIONS ARE PROHIBITED EXC: 1. POLICE FLTS , ACTUAL MISSIONS OF GERMAN ARMED FORCES AND RESCUE FLTS. 2. IFR-FLTS FROM/TO BERLIN-TEGEL AND BERLIN-TEMPELHOF ON PUBLISED INSTRUMENT PROCEDURES. 3. VFR-FLTS FROM/TO BERLIN-TEGEL AND BERLIN-TEMPELHOF ON PUBLISHED VFR PROCEDURES (RMK: FLT TIME AND DISTANCE INSIDE ED-R146 SHALL BE LIMITED TO THE ABSULUTE OPERATIONAL MINIMUM).

Abflug vom Berliner Flughafen Tempelhof | Wir haben diesen abzusehenden Schritt in der vergangenen Woche lang und heftig kritisiert. Wir haben zahllose Briefe an Medienvertreter und politisch Verantwortliche geschrieben, mussten unsere Serverkapazität erhöhen und in der Redaktion liefen die Telefone heiß. Erfolg dieser Bemühungen war zumindest ein kritisch differenzierter Bericht in den ARD Tagesthemen am gestrigen Freitag. Im Unterschied zu dem augenscheinlich stark auf die Geriatrieabteilung zugeschnittenen Betulichkeitsjournalismus des ZDF heute journals kam der Bericht der ARD ohne die irreführende Terminologie von den Hobbyfliegern aus und zeigte deutlich die Sinnlosigkeit der getroffenen Maßnahme, die Auswirkungen auf ehrliche, vernünftige und normale Piloten und die ganze Hilflosigkeit des Ministers Stolpe, der zugeben musste, Maßnahmen nach dem Motto es geht ums Prinzip zu treffen.
Das Verkehrsministerium hat damit eine weitere Bürokratieleiche geschaffen, eine Vorschrift ohne praktischen Nutzen, die nicht die Bürger am Boden schützt, dafür aber den gesetzestreuen Bürger in der Luft jede Menge Schwierigkeiten macht. Der Bürokratieaufbau ist in vollem Gange.
Die Diskussion zu diesem Thema ist komplex und beinhaltet mehrere Aspekte, wie nicht zuletzt auch die Diskussion auf unserer Internetseite zeigt. Deshalb hier noch einmal Schritt für Schritt der durch die Redaktion von Pilot und Flugzeug vertretene Standpunkt.
- Von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt, die typischerweise ein Abfluggewicht zwischen 0,5 und 3 Tonnen haben geht rein physikalisch keine größere Gefährdung aus als von einem Mittelklasse PKW oder einem Lieferwagen.
Dies ergibt sich nicht nur aus der quantitativen Betrachtung von Masse und Geschwindigkeit, sondern wird auch durch die leider täglich erlebte Praxis bestätigt in der Terroristen und Kriminelle Straßenfahrzeuge als Hilfsmittel bei Anschlägen verwenden, während es in den letzten zehn Jahren genau Null terroristische Anschläge mit Hilfe von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt gab. Jede Maßnahme, welche die Bewegungsfreiheit des fliegenden Bürgers mit dem Argument der terroristischen Bedrohung stärker Einschränkt als die des Auto fahrenden Bürgers, muss daher als unverhältnismäßig und unbegründet erachtet werden. Dies ist im Übrigen inzwischen auch der offizielle Standpunkt der ja nicht gerade für Ihre Laxheit bekannten US-amerikanische Transport Security Administration (TSA).
- Ignoriert man das in Punkt (1) dargelegte Argument muss man jedoch feststellen, dass ein entschlossener Übeltäter weder von einem Flugbeschränkungsgebiet noch durch eine Transponderpflicht von seinem Vorhaben abzubringen wäre. Auch der Pilot der am 22.07. abgestürzten Maschine flog ohne die erforderliche Flugverkehrskontrollfreigabe und damit illegal.
Die Vorwarnzeit in einem z.B. 3 NM Durchmesser großen ED(R) beträgt zwischen 45 Sekunden und eineinhalb Minuten. Für polizeiliche Maßnahmen egal welcher Natur bleibt da keine Zeit. Dies hat Berlins Innensenator Körting am 23.07.2005 auch klar gesagt, jedenfalls bis er von seinem Parteifreund Stolpe zurück auf populistische Linie gebracht wurde.
- Militärische Maßnahmen wie sie von Unionspolitikern und dem notorisch Beckstein-hörigen SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz immer wieder gefordert werden sind erstens ungeeignet und zweitens grundgesetzwidrig.
Das bestätigt sowohl Bundesverteidigungsminister Struck, wie auch der Kommandeur der Nato-Luftverteidigungszentrale in Kalkar, Hans-Joachim Schubert.
- Privat- und Berufspiloten in der Bundesrepublik müssen sich bereits jetzt einer äußerst strengen Sicherheitsüberprüfung unterziehen, die für andere Berufs- oder Interessensgruppen undenkbar wäre.
Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt sind personell eng umgrenzte Einrichtungen, in denen Fremde oder verdächtige Personen umgehend auffallen. Auch hier muss sich jede Maßnahme zur so genannten Verbesserung der Sicherheit an der Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln und technischen Einrichtungen messen.
Wäre der Zugang zu Autos oder Baufahrzeugen derart reglementiert und bürokratisiert wie der Zugang zu Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt, müsste jeder Autofahrer bevor er sich ans Steuer setzt eine grundgesetzwidrige Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen. Zudem müsste bei der Ausfahrt aus der Garage eine Amtsperson (Fahrleiter) den Vorgang überwachen und zusammen mit Zeit, Fahrtziel, Zweck und Insassenzahl in ein amtliches Fahrbuch eintragen.
- Es gibt in Deutschland keine Hobbypiloten. Der Begriff ist irreführend, weil er suggeriert, dass hier Bürger einer Tätigkeit nachgehen, die sie nicht vollständig überschauen. Diese Vorstellung ist abwegig.
Es gibt genau wie im Straßenverkehr auch unterschiedliche Lizenzen. Wie beim Führerschein berechtigt die eine, die so genannte Privatpilotenlizenz, dabei zum Ausüben der entsprechenden Tätigkeit im privaten Bereich. Daneben gibt es andere Lizenzen die wie beim Kfz-Verkehr auch zum gewerbsmäßigen Ausüben der Tätigkeit berechtigen.
Bei allem Verbesserungspotential, dass die Pilotenausbildung in Deutschland birgt, ist die Ausbildung zum Privatpiloten um ein Vielfaches umfangreicher, aufwendiger und teurer, als beispielsweise der Erwerb der höchsten aller Fahrerlaubnisse im Güterkraftverkehr! Ein zum Privatpilot ausgebildeter Bürger ist vollumfänglich in der Lage verantwortungsbewusst und professionell am Luftverkehr teilzunehmen. Er muss sich darüber hinaus regelmäßigen Prüfungen (IFR-Checkflug) oder Übungen (JAR-Übungsflug) unterziehen.
Von Hobbypiloten zu sprechen ist also genauso abwegig wie 55 Millionen Inhaber einer Fahrerlaubnis in Deutschland als Hobbyfahrer zu bezeichnen. Der Begriff zeugt von einem tiefem Unverständnis der Materie, wenn nicht gar von ausgeprägter Borniertheit und Neidkultur.
Was bleibt also? Die Politik in der Bundesrepublik hat ein weiteres mal gezeigt, dass sie sich von irrationalen Ängsten und Wahlkampfhysterie mehr leiten lässt als von sachlichen Überlegungen und nachprüfbaren Argumenten. Personen, die eine sachliche Note in die Diskussion bringen, wie Berlins Innensenator Körting, werden parteipolitisch auf Linie gebracht, Bürger, die ein Flugzeug nutzen mit dem gleichen Recht mit dem andere ein Auto, Boot oder Fahrrad verwenden werden als Hobbypiloten diffamiert.
Es liegt an uns!
Es liegt an uns durch unser Verhalten und durch immer wieder neue Argumentation und Öffentlichkeitsarbeit den massiven Vorurteilen breiter Bevölkerungsschichten in Punkto Luftfahrt entgegen zu treten. Eine einige, kampfeslustige und schlagkräftige Interessensvertretung würde dabei sicher sehr helfen.
Wenn Sie sich mit den oben dargelegten fünf Argumentationspunkten identifizieren können, dann bitten wir Sie diese an Ihre lokalen Medienvertreter weiter zu senden.
Auch Ihr Bundestagsabgeordneter würde sich über Post zu diesem Thema zweifellos sehr freuen. Fragen Sie ihn doch einmal wie er die am 29.7. durch die Bundesregierung getroffenen Maßnahmen mit diesen klaren und nachprüfbaren Argumenten in Deckung bringt.
Wie werden im Septemberheft von Pilot und Flugzeug die flugbetrieblichen Aspekte dieses ED(R) beleuchten und vor allem der Frage nachgehen, wieso in DFS-Deutschland Städte, die einen Luftraum D und darüber einen Luftraum C haben nach VFR eigentlich immer so elend tief überflogen werden müssen... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

Physikalische Tatsache: Von den Flugzeugen der AL geht - vom VLA bis zur Kolbentwin - keine Gefahr aus, die auch nur theoretisch größer wäre als die von einem PKW ausgehende Bedrohung | In drei Briefen an Medienvertreter und Wortführer der politischen Diskussion begegnet Pilot und Flugzeug der zentralen Fehleinschätzung die jeglicher Diskussion über Flugverbote, Raketenabwehr oder Kampfhubschrauber zu Grunde legt:
Von den gängigen Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt geht keinerlei Gefahr aus, die auch nur theoretisch betrachtet größer wäre als das Risikopotential eines Mittelklassewagens. Dieser Umstand ist nicht nur einleuchtend, er ist auch unter Sicherheitsfachleuten weitgehend unumstritten und inzwischen offizieller Standpunkt auch der US-amerikanischen TSA. So lange man PKW und Lieferwagen nicht aus der Innenstadt verbannt, solange ist ein Flugverbot für Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt unbegründet und widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Die leider täglich erlebte Praxis bestätigt diese simple physikalische Betrachtung auf tragische weise. Während es weltweit nahezu wöchentlich zu verheerenden Anschlägen mit Personen- oder Kleinlastwagen kommt, sind Anschläge mit Hilfe von Kleinflugzeugen äußerst selten (0 Null Vorkommnisse in den letzen 10 Jahren weltweit).
Die nun lautstark erhobene Forderung nach Flugverboten oder weiter greifenden Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen der Allgemeinen Luftfahrt ist also unbegründet.
Im Gegenteil: Angesichts der irrationalen Überhöhung des von diesen Flugzeugen ausgehenden Gefährdungspotentials müssen sich die politischen Wortführer - allen voran Herr Beckstein und Herr Schönbohm - fragen lassen, ob sie an einem wirklichen Schutz der Bevölkerung interessiert sind oder durch das Schüren von populistischen Ängsten die Aufmerksamkeit von der tatsächlichen Bedrohung unserer Gesellschaft durch terroristische Kräfte ablenken wollen.
Die drei Briefe liegen hier zum Herunterladen bereit.
- Brief an die Redaktion von ARD-Aktuell anlässlich der Berichterstattung vom 23.07. - Brief an die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag und die Minister Beckstein und Schönbohm - Brief an die SPD-Fraktion im Bundestag und den MdB Wiefelspütz
Wir bitten unsere Leser diese Schreiben mit Nachdruck an ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten weiterzuleiten um so auf eine sachliche und an tatsächlichen Gefährdungspotentialen orientierte Diskussion um die Sicherheit im Luftverkehr hinzuwirken.
Wie irreführend die Politik mit dieser Thematik umgeht zeigt ausgerechnet Bundesverkehrsminister Stolpe, indem er der DDP gegenüber ein "Flugverbot für Hobbypiloten" ankündigt.
Sehr geehrter Herr Stolpe - es gibt in Deutschland keine "Hobbypiloten". Es gibt Privat-, Berufs- und Militärpiloten. Des weiteren darf bereits jetzt über der Bundeshauptstadt nur mit Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) geflogen werden! Manfred Stolpe unterstreicht ein weiteres mal seine vollständige Unkentnis der Materie Luftfahrt. Es ist geradezu erschreckend, dass sich der zuständige Fachminister nicht zumindest kompetenter beraten lässt. Eine Flugverbotszone ist bürokratischer Unsinn - sie hätte weder den Piloten vom 22.7. abgehalten, noch würde sie einen ernstlichen Schutz vor irgendwelchen Übeltätern bieten. Stolpe fügt in seinem hilflosen und infantilen Aktionismus der traurigen Sammlung deutscher Bürokratieleichen ein weiteres Beispiel hinzu. Seine Mitarbeiter wissen das, sein Parteifreund Körting weis das und hat es gestern selbst gesagt und sämtliche Piloten in Deutschland wissen das.
Als ob damit die Inkompetenz des Ministers noch nicht deutlich genug hervor träte, fügt er an: "Der Zwischenfall von Freitag habe gezeigt, dass auch von kleineren Fluggeräten eine massive Gefahr ausgehen könne". Diese Aussage ist schlicht und einfach unrichtig. Hier wird ein reiner Propagandafeldzug geführt beim grossen Wettrennen mit rechts-überholen in der Klasse "alle gegen Beckstein". Es wird ohne Scham gelogen. Man suggeriert der Bevölkerung auf dem Rücken einer zahlenmässig schwachen Gruppe hier "etwas zu tun" und ignoriert die Fakten und die Physik.
Warum sagt Herr Stolpe nicht die Wahreit und teilt der - gar nicht so hysterischen - Bevölkerung mit: In einer freien Gesellschaft, gibt es ein gewisses Lebensrisiko, aber das Gefährdungspotential der Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt - die Ihnen Organe, frische Blumen, Freunde, Freude, Post oder Pilotenausbildung bringen - ist nicht größer als das Risiko das von einem VW-Polo mit eingeschlafenem oder unaufmerksamen Fahrer ausgeht.
Es wird stattdessen wahlkämpfend aktionistischer Tineff fabriziert und das staatliche Handeln gleitet ab in den Bereich hysterischer Esoterik.
Wo ist jetzt der DAeC mit seinen "hervorragenden Kontakten" zur Politik? Wo sind Allerdissen und seine Mannen - Anwälte und Experten - die proaktiv (also mit praktikablen Gegenvorschlägen!) den regulatorischen Auswüchsen der Politik entgegen treten oder mit der Macht der hunderttausend Mitglieder wenigstens eine qualifizierte Gegenrede führen?
Wieso obliegt es malwieder einer kleinen und unabhängigen Fachzeitschrift hier am Sonntag die Stellung gegen die populistische Wahlkampfmühle der Sicherheitsfetischisten zu halten?
Der Wettlauf nach Absurdistan
Wie zum Hohn auf unser demokratisches Grundgesetz fordern nun SPD- wie Unionspolitiker den stärkeren Einsatz der Bundeswehr im Innern. Es wäre nicht das erste mal, dass Ereignisse um den Deutschen Reichstag - die Furcht vor einer tatsächlichen oder erfundenen Bedrohung - die Militarisierung unserer Gesellschaft zur Folge hätte. Liebe Leser: Es brennt in unserem Land! Wenn der - noch nicht einmal aufgeklärte - Absturz eines 400 Kilo-Flugzeuges auf einer Wiese in Berlin, bei dem mit Ausnahme des Piloten lediglich ein paar Maulwürfe zu Schaden kamen, eine Diskussion um die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung nach sich zieht, dann wird es höchste Zeit dass die Bürger diesem Wettlauf nach Absurdistan nachdrücklich Einhalt gebieten.
Islamistische Terroristen haben in Deutschland noch keinen einzigen ernst zu nehmenden Anschlag verübt. Das brauchen sie auch nicht. Wir machen uns in vorauseilendem Gehorsam einfach selber fertig! Wie feige und hysterisch erscheint der Grossteil unserer politisch handelnden Klasse im Vergleich zu den Briten, die angesichts von Tod und schrecklicher Zerstörung als erstes riefen: "we are not afraid!" und damit meinten sich den liebgewonnenen Lebensstil nicht von Verbrechern - egal welcher Motivation folgend - kaputt machen zu lassen.
Anscheinend besitzt nur Verteidigungsminister Struck noch elementare Kenntnisse des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Er sagt: "Die Bundeswehr ist für den Schutz nach Außen zuständig, die Polizei für den Schutz im Innern - dabei bleibt es."
Die von uns nicht selten kritisierte Bundeswehr sträubt sich mit Händen und Füssen gegen diese politische Instrumentalisierung und scheint im Gegensatz zu Wiefelsspütz, Beckstein, Merkel und Co. die Nerven zu behalten. Der Absturz vor dem Reichstag "eignet sich dafür nicht", sagte der Kommandeur der Nato-Luftverteidigungszentrale in Kalkar, Hans-Joachim Schubert, gegenüber der Welt am Sonntag. Zwar könnten Leichtflugzeuge vom Radar der Luftwaffe nicht erfasst werden, ihre zerstörerische Wirkung sei aber nicht zu vergleichen mit der großer Verkehrsmaschinen.
Das sagen wir auch. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

Erstflug des Businessjet aus Mindelheim | © Grob Aerospace | Testpilot Gerard Guillaumaud sagte nach der Landung auf dem Allgäu Airport (EDJA): Alle Systeme funktionierten einwandfrei, Steuerbarkeit und Stabilität waren gut. Das Flugzeug zeigt angenehme Flugeigenschaften und es ist eine Freude, damit zu fliegen.
 | © Grob Aerospace | Pilot und Flugzeug berichtete in der Ausgabe 2005-07 über den Überraschungscoup von Grob. Nun wird die Mindelheimer Firma in der Flugerprobung unter Beweis stellen müssen, dass die ambitionierten Leistungsdaten des SPn realisiert werden können. 1.800 NM NBAA-Reichweite und eine Balanced Field Length von 3.000 Fuß hat sich Grob als Ziel gesteckt, was den 6-sitzigen Jet ins klassische Turboprop-Segment vordringen lasen würde. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Viele dieser Schreiben gehen sodann per Fax oder Email an unsere Redaktion. Das ehrt uns sehr, zeugt es doch von einer gewissen Vertrauenswürdigkeit, die wir unseren Lesern und den Piloten in Deutschland gegenüber haben. So hat sich inzwischen fast ein ganzer Aktenschrank mit Aufforderungen zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung angesammelt. Die Fragen sind immer die gleichen, die sich um dieses Schreiben ranken: Was soll das? Wieso ich? Wie mache ich das? Was kostet das? Was wollen die von mir? Wo?
Tatsächlich handelt es sich bei diesem Schreiben erst einmal um eine skandalöse Verkehrung der Aufgaben und Rollen im Rechtsstaat. Der Staat wünscht, von allen Bürgern, die über eine Pilotenlizenz verfügen, umfangreiche Informationen einzuholen. Er wünscht nahezu sämtliche staatlichen Stellen, vom Zollkriminalamt bis zum Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach Daten irgendwelchen Daten des Bürgers abzufragen. Sogar den Flugplatzbetreiber, in der Regel also ein privates Unternehmen, möchte der Staat nach Anhaltspunkten befragen, die in der einen oder anderen Weise darauf hinweisen, dass der entsprechende Pilot Angriffe auf das Grundgesetz oder seine Mitbürger im Schilde führt.
Beweislastumkehr als Hintertür aus der Rechtsstaatlichkeit
Dass diese ungeheuerliche Datensammelwut als solche gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt, war sogar den Erbauern dieser Vorschrift klar. Deshalb muss auch der Bürger diese Überprüfung beantragen und damit auf den Schutz des Grundgesetzes in dieser Frage verzichten. Man nennt dies im Strafrecht Erpressung. Dem Bürger wird mit empfindlichen persönlichen Nachteilen gedroht, dem Verlust seiner Fluglizenz nämlich, sofern er dem Staat nicht freiwillig die Erlaubnis erteilt, ausserhalb des Schutzes des Grundgesetzes Datensammlungen und Nachforschungen (teils bei Privatunternehmen) über ihn anzustellen. Na? Regt sich hier jemand auf? Haben Sie etwa ´was zu verbergen?!?
Es kommt noch schlimmer: Neben dem damit geäußerten Pauschalverdacht, ist der Kriterienkatalog, an dem festgemacht wird, welche Handlungen, Absichten oder ggf. geäußerten Meinungen einen Bürger unzuverlässig machen, vollkommen unklar. Mit anderen Worten: Der Willkür des Spitzelstaates ist hier Tür und Tor geöffnet. Ein Flugplatz, der einen unliebsamen Kunden loswerden will? Was wäre einfacher als dem IM der Zuverlässigkeitsprüfung nebenbei zu stecken, dass Herr X ja schon seit jeher Kritik an der Behörde äußert und im Übrigen vor kurzem in Jordanien war.
Unklare Kriterien und behördliche Willkür: Das LuftSiG als Inkassokeule!
Wie begründet diese Warnung vor behördlicher Willkür ist, zeigt ein Brief des Regierungspräsidiums Stuttgart, in dem man seiner Ansicht Ausdruck verleiht, die Einbahaltung strittiger Rechnungsbeträge (aus einer flugmedizinischen Gutachterschlacht) mache den Bewerber gegebenenfalls unzuverlässig. Noch Fragen? Anstatt rechtsstaatlicher Prüfung von Ansprüchen und Forderungen droht der Mitarbeiter des RP mit dem Entzug der Zuverlässigkeit wenn die private Forderung eines Gutachters nicht beglichen wird! Das erinnert stark an Nazimethoden und tatsächlich prüft der betroffene Pilot momentan die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Verfasser des Briefes. Welche Handlungen, welche Äußerungen und im schlimmsten Fall welche Ansichten machen einen Bürger also im Sinne des §7 LuftSiG unzuverlässig, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen sicher zu stellen?
Wir wissen es nicht. Wir sind allerdings entsetzt über die Umkehr der Beweislast. Machen Sie sich das klar: Der Staat verdächtigt Sie, lieber Leser, ein Terrorist, oder zumindest ein Sympathisant zu sein. Sie nun müssen den Staat (kostenpflichtig) bitten, durch das Heranziehen sämtlicher über Sie verfügbarer Informationen den Verdacht auszuräumen. Einen Kriterienkatalog gibt es nicht. Eine Berufung auch nicht. Wir sind der Stasi seit 1989 ähnlicher geworden als die uns, ist ein Satz, dessen Bedeutung mir bis vor kurzem nicht ganz klar war. Die monströse Beweislastumkehr mit Willkürfaktor ist nicht nur uns in der Redaktion von Pilot und Flugzeug aufgestoßen.
Wer wehrt sich und wer läuft mal wieder mit?
Es gibt Menschen, die sich - unter erheblichem persönlichen Risiko - gegen diesen Übergriff wehren. Pilot und Flugzeug veröffentlichte in der letzten Ausgabe die gemeinsame Petition der Initiative Jar-Contra zu diesem Thema. Weiterführende Informationen und die Petition zum Download unter www.jar-contra.de.
Für den juristischen Grundbedarf hat die AOPA Deutschland gesorgt, die auf ihrer Internetseite www.aopa.de einen Mustertext zur Verfügung stellt, mit dem der geforderte Antrag unter Vorbehalt und Wahrung der Rechtsmittel gestellt werden kann. Ein erster Schritt. Darüber hinaus sucht die AOPA nach Musterklägern, die den Nerv und die Zeit und den Mut haben, ihren Fall juristisch durchzufechten.
Wesentlich beklemmender ist da der offene Brief, mit dem sich Prof. Konrad Vogeler von der Technischen Universität Dresden gegen den Verdacht und die willkürliche Beurteilung seiner Unzuverlässigkeit wehrt. Niemand wird Vogeler, einem anerkannten Spezialisten für Flugzeugantriebe, aktiven Piloten und Beamten auf Lebenszeit vorwerfen, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen zu gefährden. Nur jetzt muss er das auch beweisen!
Beweisen Sie mal gegen einen Ihnen unbekannten Kriterienkatalog, dass Sie kein Terrorist sind! In einem detaillierten und sehr ernsthaften Brief, frei von jeder Polemik oder Pointe, weist Vogeler auf das Recht des Bürgers hin, nach Art. 103 (2) GG die Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen, deren Verletzung für ihn zu Nachteilen führt. Eine absolute Banalität und Grundvoraussetzung für ein geordnetes Gemeinwesen. Er verlangt von der für ihn zuständigen Landesluftfahrtbehörde des Landes Sachsen Einsicht in die Kriterien, nach denen seine Zuverlässigkeit beurteilt werden wird. Auf die Antwort ist nicht nur Professor Vogeler sehr gespannt. Man kann nur hoffen, dass die Behörde mit dem gleichen Ernst und der gleichen Sorgfalt antwortet, mit der Vogeler seine Anfragen formuliert hat. Wie sehr die vom Gesetzgeber veranlasste Beweislastumkehr in das Leben und die Privatsphäre jedes Einzelnen eingreift, wie sehr sie zum Hinterfragen selbstverständlicher Gepflogenheiten im internationalen Forschungs-, Wirtschafts und Reiseverkehr führt, macht eine weitere Frage Vogelers an die Behörde deutlich:
8. Mit welchen Ausländern darf ich in Zukunft noch Kontakt haben, ohne behördlichen Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu wecken? Ich haben berufliche Kontakte zu US- amerikanischen Kollegen mit iranischem und pakistanischem Pass. Wenn sie mir nicht schriftlich bestätigen, dass diese Kontakte für mich auch potentiell keine negativen Konsequenzen haben können, werde ich diese abbrechen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Kollegen deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.
Ich bekomme regelmäßig Anfragen aus dem arabischen Raum, Nordafrika, Pakistan, Indien, China und Südamerika nach Praktika, Diplom- oder Doktorarbeiten an meinem Lehrstuhl. Ich kann diesen Studenten in der Regel nichts anbieten. Aber wo immer möglich, versuche ich, diese jungen Leute weiter zu vermitteln.
Bis Sie mir die angeforderte, schriftliche Positivliste gegeben haben, mit welchen Ländern ich weiter Kontakte pflegen darf, ohne meine Fluglizenzen zu gefährden, werde ich jede dieser Anfragen grundsätzlich ablehnen. Ich werde keine Weitervermittlung mehr vornehmen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Terroristen den Weg in die BRD geebnet zu haben. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen. Ohne eine definitive, schriftliche Positivliste von Ihrer Behörde werde ich nur noch Kontakte zu Personen mit Pässen der EU oder NATO Staaten aufrechterhalten. Im Zweifelsfall werde ich die Frage nach der Nationalität stellen und ich werde die von unserem Staat vorgegebenen sicherheitspolitischen Gründe und die für mich bestehende Rechtsunsicherheit für den Kontaktabbruch schriftlich mitteilen.
Können Sie sich vorstellen, dass im Deutschland des Jahres 2005, das unsere Bundesregierung in ihrer Leistungsbilanz nun als weltoffen und freundlich beschreibt, solche Zeilen geschrieben werden müssen? Aber was soll der Bürger tun, wenn der Staat ihn zwingt, seine Unschuld zu beweisen, gegen Kriterien, die ihm noch nicht einmal bekannt sind?
Der Redaktion von Pilot und Flugzeug sind zahlreiche weitere Fälle bekannt, in denen sich Bürger, Staatsbedienstete und Hochschullehrer mit vergleichbaren Anfragen an die prüfende Behörde gewandt haben.
Wir werden für unsere Mitarbeiter dasselbe tun und anfragen, in wieweit die umfangreichen persönlichen und beruflichen Kontakte, die wir in die Welt pflegen, zum Problem bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden können. So halten wir für die Vorbereitung unserer Leserreise enge Kontakte mit der iranischen Zivilluftfahrtbehörde: ein Problem? Emailverkehr mit einem Handling-Agenten in Karachi: unzuverlässig? Freundschaftliche Beziehungen mit dem Royal Jordanian Glider Flying Club in Amman: Hilfe für Terroristen?
Unser Staat muss auch angesichts einer ernsthaften Bedrohung zur Vernunft kommen. Abgesehen von der simplen Wahrheit, dass Piloten kleiner Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt rein physikalisch keine größere Bedrohung darstellen als VW-Golf oder Polo-Fahrer, muss sich der Staat bei der Erledigung seiner Aufgaben an das Grundgesetz halten. Eine Hintertür aus der Rechtsstaatlichkeit heraus darf es nicht geben! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

AEIO-540. Ebenfalls betroffen sind Vierzylindermodelle der Reihe O-360 | © Textron Lycoming | Es besteht kein Zweifel daran, dass angesichts dieses inzwischen gut dokumentierten Problems die amerikanische FAA mit einer AD nachziehen wird, die dann auch Part91 Operators und sämtliche Halter im EASA-Raum betrifft.
Von diesem neuerlichen MSB betroffen sind schätzungsweise rund 1.200 Kurbelwellen, der Motorenserien 540 und 360. Die Anzahl der Modelle wäre hier zu komplex, Lycoming führt im Service Bulletin, dass Sie hier herunterladen können, die einzelnen Seriennummern auf.
Für Halter entsprechender Motoren, die nach dem 1. März 1999 ausgeliefert wurden oder eine neue Lycoming-Kurbelwelle erhalten haben, ist also erstmal Detektivarbeit in den Wartungsunterlagen angesagt. Lycoming fordert in seinem Service Bulletin, das innherlab von 6 Monaten oder 50 Stunden erledigt werden muss, die betroffenen Halter auf, Kontakt mit den Customer Service Department unter einer US-Telefonnummer aufzunehmen.
Die Firma kündigt an, die Kosten für den Austausch und Ersatz der schadhaften Teile zu übernehmen.
Weiteres Kapitel in der Kurbelwellensaga
Damit geht das große Kurbelwellendesaster in die nächste Runde. Bereits im Februar diesen Jahres hatte Lycimong im Streit mit dem Zulieferer der Kurbelwellen ein juristischens Waterloo sondergleichen erlebt. Pilot und Flugzeug berichtete im Internet über diesen spektakulären Prozess.
Pikant an der ganzen Geschichte: Die nun von Lycoming zurückgerufenen Kurbelwellen für Vierzylindermotoren sind nicht nach dem Hammerschmiedeverfahren produziert worden, das Lycoming im Prozess gegen Interstate Forging als ausschlaggebend für die Qualitätsmängel bezeichnet hat.
Wir dürfen also auf das nächste Kapitel der Saga gespannt sein... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

Lange angekündigt kam die Robin 135 mit erheblicher Verspätung auf den Markt | © Apex | Dabei sind die Zahlen des vierten Dieselflugzeuges durchaus viel versprechend. Rund 100 kg leichter als die TAE-angetriebene PA28 oder C172 kommt die in Holzbauweise hergestellte Robin auf knackige 126 Knoten Reisegeschwindigkeit und eine Startstrecke (50 ft Hindernis) von gerade einmal 1.443 ft. So jedenfalls die Werbung von Apex - geflogen sind wir die Robin 135 bisher noch nicht.
Naturgemäß wird die Robin mit dem sparsamen Diesel zum Reichweitenwunder. 1.200 km sind bereits mit dem Standardtank von 109 Litern möglich, mit dem 50 Liter fassenden Zusatztank werden 1.800 km erreicht.
In 14 Tagen wird die erste Kundenmaschine in Deutschland ausgeliefert, so Marco Intelisano im Gespräch mit Pilot und Flugzeug. Weitere Auslieferungen sollen im September folgen: Apex ist bemüht die bereits bestellten Maschinen zu bauen, so Intelisano weiter: 90% der Produktion werden momentan als Dieselvariante gebaut. Etwa 5 Maschinen kann Apex pro Monat herstellen.
Nachrüstkits wie bei der PA28 oder C172 sind zur Zeit nicht geplant. Wer eine Dieselrobin fliegen will muss sich auf absehbare Zeit wohl ein Neuflugzeug zulegen.
Pilot und Flugzeug wird im Laufe des Sommers die Robin 135 genauer unter die Lupe nehmen. [ Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Information ist dabei der Schlüssel zum Erfolg: Amnesty-Airport.de ist die umfangreichste Sammlung von Informationen und Beispielen zum Thema Fliegen ohne Flugleiter. In den vergangenen Wochen war unsere Online-Redaktion fleißig und hat das Informationsangebot einer Generalüberholung unterzogen. Vom Rechtsgutachten bis zu Fallbeispielen, hier finden Sie alles was Sie brauchen.
Seit dem Herbst 2004 sammelt die Redaktion von Pilot und Flugzeug zusammen mit führenden Unternehmen der Allgemeinen Luftfahrt alles was sich mit dem Thema Fliegen ohne Flugleiter beschäftigt. Dabei geht es uns nicht darum serviceorientierte und hilfreiche Flugplatzmitarbeiter ihres Jobs zu entledigen. Ein Flugplatz braucht Service, ein Flugplatz braucht Mitarbeiter nur darf die Abwesenheit eines Mitarbeiters nicht zur nicht dazu führen, dass eine teure und gute Infrastrukturanlage um 18.01 Uhr unbenutzbar ist. Das ist eigentlich so logisch, dass einem die Finger wehtun, wenn man es eintippen muss...
Es geht uns vor allem um eine Erhöhung der Sicherheit durch die Klarstellung der vielerorts regelwidrigen AFIS-Verfahren, sowie um eine bessere Nutzbarmachung unsrer Flugplätze. Es geht darum Deutschland auf den Stand zu bringen, der in Dänemark, Frankreich, Norwegen oder Schweden schon immer galt. Im Gespräch mit Piloten über dieses Thema stellen wir nicht selten mit Bestürzung fest, das sich viele Flugzeugführer gar nicht vorstellen können, das Fliegen ohne Flugleiter einfach so und ohne Aufsicht überhaupt möglich sein soll.
Wer aber einmal ins Ausland fliegt, der merkt schnell Fliegen ohne Flugleiter ist das normalste von der Welt. Es ist sicherer, als unsere de-facto regelwidrigen AFIS-Verfahren, bei denen die Verantwortung unklar bleibt und die Pflichten des Piloten zur Ansage der Platzrundenteile (siehe NfL I-248/02) vernachlässigt werden, und es ist billiger.
Ein Verkehrslandeplatz im Umland von Berlin spricht von 1.000 eingesparten Arbeitsstunden im Jahr, bei gesteigerten Erlösen durch bessere Öffnungszeiten! Das mache man sich bitte klar jeder Flugplatz, der mit dem Gedanken an Gebührenerhöhungen oder teurere Hallenmieten auch nur spielt muss sich fragen lassen, ob man hier alles tut was getan werden kann!
Knapp 70 Jahre nach der Verkündung des Gesetzes zur Verhinderung der Reichsflucht, das uns (neben einer Menge anderer Probleme) diesen international einmaligen Blödsinn eingebracht hat, kämpfen vielerorts Serviceorientierte Flugplatzbetreiber um entsprechende Regelungen.
Wenn auch Sie Fliegen ohne Flugleiter an Ihrem Flugplatz einführen oder anregen wollen, dann finden Sie unter www.amnesty-airport.de alles was Sie brauchen.
Wenn Sie schon ohne Flugleiter fliegen, dann lassen Sie uns das wissen: redaktion@amnesty-airport.de. Gerne würden wir Ihren Flugplatz in die Liste der Beispiele aufnehmen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hier können Sie den Petitionstext als PDF mit einer Unterschriftenliste herunterladen.
Sammelpetition gegen die geplante Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiGAn den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bereits mit Schreiben vom 23.03.2005 hatte der Deutsche Aero Club e.V. gegenüber dem Bundesminister des Innern seinen scharfen Protest u.a. gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten gemäß § 7 LuftSiG zum Ausdruck gebracht. Das Gesetz beschneidet die freiheitlichen demokratischen Rechte einer Gruppe von Bundesbürgern in unnötiger und unzumutbarer Art und Weise. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung stellt eine bürokratische Maßnahme dar, die völlig ungeeignet ist, mehr Sicherheit vor Terroranschlägen zu erzeugen, selbst wenn man unterstellen würde, dass sich potenzielle Terroristen gesetzestreu einer Überprüfung unterziehen würden. Konsequenterweise müsste man diverse andere Bevölkerungsgruppen, von denen im Gegensatz zu den Luftsportlern und Privatpiloten bereits nachweislich Terrorgefahren ausgegangen sind, gleichfalls einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Dies würde beispielsweise für alle Bahnreisenden gelten (Terroranschlag in Madrid). Offenbar schreckt der Gesetzgeber vor diesem Schritt dann doch zurück und hält ihn nicht für umsetzbar, weil er den Unmut der Wähler deutlich zu spüren bekäme und fürchtet. Anders verhält es sich gegenüber der Minderheit der Luftsportler und Privatpersonen. Dabei ist das Gefährdungspotential unserer Sportgeräte, der Motorsegler oder einmotorigen Sportflugzeuge, aufgrund ihres Gewichts und Ihrer maximalen Geschwindigkeit nicht höher einzustufen, als das Gefahrenpotenzial eines Pkw auf deutschen Straßen. Der in der Diskussion oft herangezogene Vergleich mit dem Frankfurter Irrflieger oder den Ereignissen des 11. September in New York geht daher an der Sache vorbei und ist völlig absurd. Vergleicht man nämlich das Gefährdungspotential eines Passagierflugzeuges mit demjenigen eines Motorseglers, ergibt sich ein ähnliches Masseverhältnis, wie im Vergleich eines 40 -Tonnen-LKWs mit einem Fahrrad. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG ist nach alledem
- ungeeignet, den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern,
- nicht erforderlich, da von den betroffenen Luftsportlern keine erhöhte Gefahr ausgeht,
- nicht angemessen, da anderweitig wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit
bestehen, die nicht durch eine vergleichbare Überprüfungsmaßnahme abgewendet werden sollen und der Nachteil für die Betroffenen in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel und zum verfolgten öffentlichen Interesse steht. Es ist daher unangemessen, eine sportbegeisterte Bevölkerungsgruppe als potenzielles Sicherheitsrisiko zu diskriminieren und unter generellen Terrorverdacht zu stellen. Hierdurch wird der Luftsport in Deutschland massiv eingeschränkt und das Ehrenamt stark zurückgedrängt. All dieses verträgt sich nicht mit den sonstigen Bemühungen der deutschen Politik zur Verstärkung und Förderung des Ehrenamtes und des Sports. Unannehmbar ist auch die derzeitige Umsetzung des Gesetzes, solange die Durchführungsverordnung fehlt, die notwendigerweise Art und Umfang von Überprüfungsmaßnahmen festlegt. Als Begründung für die sofortige Umsetzung des Gesetzes wird ein Fall im Land Brandenburg herangezogen, bei dem ein Bürger vermutlich arabischer Herkunft unter falschem Namen versucht hat, die Privatpilotenlizenz zu erwerben. Nun muss ein Einzelfall herhalten, um jedweder Art von Behördenwillkür Tür und Tor zu öffnen. Die Bandbreite der Auslegungen und der Maßnahmen bei der Umsetzung des Gesetzes in den Bundesländern reicht derzeit vom völligen Verzicht auf Überprüfung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerbern, welche erstmals die Privatpilotenlizenz erwerben, bis hin zur Überprüfung der Piloten bei jeglicher Lizenzverlängerung. Die Kosten liegen dabei zwischen 20 und 200. Diese Petition richtet sich gegen das Luftsicherheitsgesetz und insbesondere gegen die ungerechte, absurde, wirkungslose und teure Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ich fordere:
- die Aufhebung, hilfsweise die Abänderung von §7 LuftSiG dahingehend, dass die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler nicht erfolgt.
- Hilfsweise fordern wir: die Abfassung der in Arbeit befindlichen Durchführungsverordnung für das Luftsicherheitsgesetz so vorzunehmen, dass die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten und Luftsportlern (Nutzern von Kleinflugzeugen) gesondert geregelt wird,
- die Aussetzung der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7LuftSiG bis zum Inkrafttreten der Durchführungsverordnung.
Der Deutsche Aero Club e.V. als Interessenvertretung der Luftsportler in Deutschland prüft derzeit alle notwendigen Rechtsmittel. Die Luftsportler in Deutschland werden die völlig überzogenen Beschneidungen ihrer demokratischen und staatsbürgerlichen Rechte durch dieses Gesetz nicht akzeptieren und hinnehmen. Wir erwarten daher vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine schnelle und wirksame Stellungnahme. Die Flugsaison 2005 ist bereits im Gange und die entstandene Rechtssituation kann und darf im Luftsport und seinen gemeinnützigen fast 1.000 Luftsportvereinen nicht dazu führen, dass die Ausübung unseres Sportes existenziell eingeschränkt und damit der Fortbestand des Luftsportes gefährdet wird. [ Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

Nicht unhübsch: Der erste Businessjet aus Deutschland. Mit dem SPN wagt sich Grob mit einem Jet ins klassische Turbopropsegement | © Grob | Der vollständig in Verbundbauweise gebaute Jet wird von zwei Williams FJ44-3 Triebwerken angetrieben. Ursprünglich wollte man nach Paris fliegen, daraus wurde jedoch nichts, jetzt ist der Juli als Termin für den Erstflug angepeilt. Grob stößt mit dem SPN Utility Jet in ein Marktsegment, vor das bisher vor allem von Turboprops bedient wurde. Mit unbefestigten Bahnen soll der Jet zurecht kommen, eine variable Kabine wird den Jet für vielfältige Einsatzgebiete qualifizieren.
Single Pilot IFR, RVSM, P-RNAV, Known Icing und all das nach EASA CS 23: Mit dem SPN hat man sich bei Grob viel vorgenommen.
Weitere Informationen und ein Update zum Stand der G-160 Ranger Turboprop im ausführlichen Messebericht zum Aerosalon 2005 im Juliheft von Pilot und Flugzeug am 27.6. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Winkler,
eine gute Frage mit den PIREPs. Ich setze regelmässig PIREPs über Vereisungsbedingungen und Wolkenobergrenzen ab und wundere mich ebenfalls wieso diese nach der Landung NIE im pc_met auftauchen.
Vor einigen Wochen hatte ich zu diesem Thema ein Gespräch mit Mitarbeitern der DFS, wo mir versichert wurde wie und auf welchem Wege die PIREPs an den DWD weitergeleitet werden.
Jetzt versuche ich näheres vom DWD zu erfahren. Wenn die Story komplett ist gibt's 'nen Bericht...
MfG, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Und komme mir keiner mit Journalistenehre - auch PuF nicht - siehe die Zylinder für die PA30 - ein Anderer hätte mit Sicherheit dumm aus der Wäsche geguckt und nix für Lau bekommen.
fliegerfahre,
was soll dieses dumme Geschwätz von den Zylindern?? Wenn Motorenkomponenten nach 100 Stunden TIS den Geist aufgeben, dann liegt das Ethikproblem wohl kaum auf der Kundenseite - oder?
Von "lau" kann hier keine Rede sein, sagt Ihnen der Begriff "Gewährleistung" etwas?!?
Kaum kommt ein Unternehmen mal der Verantwortung für sein Produkt nach, muss irgendetwas anderes faul sein. Gehen Sie mit Ihren Kunden etwa so um? Oder glauben Sie vielleicht Superior ist glücklich mit der unfreiwilligen PR durch diese Sache?!?
Pilot und Flugzeug (namentlich die Teegen Verlags GmbH) bezieht sämtliche Leistungen und Produkte für den Redaktionsflugbetrieb zu marktüblichen Konditionen. Das gilt ganz besonders für Produkte, die wir testen oder über die wir berichten. Diese werden nach Abschluss des Tests entweder gekauft oder zurückgegeben.
Darauf legen wir hier übrigens sehr grossen Wert, denn es ist die Basis unserer journalistischen Arbeit. Es ist die Grundlage dafür dass unsere Produktempfehlungen Basis zahlloser Kaufentscheidungen sind und es ist der Grund weshalb unsere Tests nachgedruckt werden und von den Herstellern als Informationsmaterial an die Kunden geht (z.B. Honeywell oder Socata). Man nennt das Glaubwürdigkeit und die ist für ein Abonnentenmagazin (anders als bei einem Anzeigenblatt) nunmal die Geschäftsgrundlage. Da müssen dann auch Überlegungen im Anzeigengeschäft mal zurückstehen. Glauben Sie etwa DLE hat sich über meine Ansichten zum SMA-Diesel gefreut? Oder JPI wäre glücklich über den Erfahrungsbericht mit dem EDM-760 (der übrigens schon wieder kaputt ist?).
Wenn Sie da anders lautende Informationen haben schlage ich vor Sie belegen diese umgehend...
Mit freundlichen Grüßen Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Henry,
ich unterbreche Sie nur ungern in Ihrem Drang nach Rechtschaffenheit, habe aber doch zwei Fragen und eine Anmerkung:
1. Was genau meinen Sie mit der "Uneinsichtigkeit, der Überheblichkeit und der arroganten Selbstgefälligkeit, die in diesem Forum an der Tagesordnung sind" ??
2. Wie kommen Sie zu der Erkenntnis "Unsere Militärs [seien] in dieser Beziehung viel zu lasch"?
Meines Wissens nämlich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in der Bundesrepublik nach wie vor die Aufgabe der zivilen Strafverfolgungsbehörden - nicht des Militärs (es ist natürlich möglich, dass es da kürzlich eine Änderung gab, von der ich nichts weis...).
Und diese Strafverfolgungsbehörden kommen Ihrem Ideal der "unnachsichtigen Verfolgung" schon recht nahe, denn im Gegensatz zu den meisten anderen Sünden in der Luftfahrt ist der Einflug in ein ED(R) in Deutschland eine Straftat und keine OWi. Was wollen Sie noch mehr -- Prügelstrafe??
Zudem: Ihre Behauptung, in den USA würde man für eine vergleichbare Luftraumverletzung mit einigen Tagen Gefängnis bedacht ist schlicht unrichtig: Verfolgung und Ahnung von Verstößen gegen die FARs (Federal Aviation Regulations) sind in den USA ausschliesslich Sache der FAA, bzw. im Streitfall eines NTSB-Richterkollegiums. Die FAA wird abhängig von den Umständen des Vergehens eine Nachschulung anordnen, ihre Lizenz einziehen oder temporär sperren. Nicht einmal die unglückseligen Cessna-Piloten, die am 13.05. bis auf drei Meilen ans Weisse Haus heran flogen mussten ins Gefängnis.
Um in den Genuss eines amerikanischen Knastes zu kommen müssen sie in Verbindung mit dem FAR-Verstoss beispielsweise vor der Feststellung ihrer Personalien einen Fluchtversuch unternehmen oder weitere Lokal-, Staats-, oder Bundesgesetze brechen, die dann von den zuständigen Polizeibehörden geahndet werden. Beispielsweise: Drogen- oder Einwanderungsdelikte.
In einem Punkt kann ich Ihnen jedoch zustimmen: An der Routine der Flugvorbereitung vieler Piloten hier bei uns hapert es gewaltig. Hier liegt ein großes Verbesserungspotential was die Professionalität unserer AL angeht. Ob man mit dem VFR-Bulletin oder dem Blick auf die Webseite der AOPA seine Pflicht getan hat ist eine andere Frage. Am sichersten, schnellsten (und übrigens auch rechtsverbindlich) ist die Lektüre der NOTAMS.
Hier muss auf der Angebots- (Darstellung, Verfügbarkeit) wie auf der Rezipientenseite gearbeitet werden. Härtere Strafen oder "unnachsichtige Verfolgung" wird die Leute nur weiterhin vom Fliegen abhalten und zu ängstlichen Platzadlern machen. Selbstvertrauen, Professionalität und eine gewisse Routine in diesen Dingen würden die Situation verbessern. ###-MYBR-### MfG, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
...ich weiss ja nicht ob die Teilnehmer der Diskussion Interesse an einer Auflockerung haben, aber ein Versuch isses wert: Aus der Email-Inbox von Heute, der Washington DC Bumper-Sticker... [ Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Nein, etwas genaues weis auch PuF noch nicht. Als wir im November 2004 einen Test der DA42 angesetzt hatten wurde dieser seitens Diamond abgesagt.
Nun bin ich aber weiterhin sehr gespannt auf das Flugzeug und der Test ist für die nächsten Monate geplant. Ergänzt wird dieser durch die operationellen Erfahrungen von WeFly bei der schon eine DA42 im Einsatz ist.
Man darf also weiterhin gespannt sein...
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Sehr geehrter Henry,
Offensichtlich gehen Sie bei Ihrer Bewertung der Vorgänge von grundverschiedenen Fakten aus. Es handelte sich nach den der Redaktion von PuF vorliegenden schriftlichen und bestätigten Informationen nicht um einen unidentifizierten Flug. Sowohl die tschechische wie die deutsche Flugsicherung wusste wer da kommt (PIC+1, POB:2), was da kommt (PA46), wohin die Maschine will (EDDS) und welchen Weg Sie nimmt (Flugplan). Man wusste anhand des Primärradarziels auch wo sich der Flug gerade befindet. Von einem "UFO" wie Sie es nennen kann also keine Rede sein. Daran ändern auch noch so viele Details aus der NATO-Terminologie oder Argumente nach dem Motto "haben wir schon immer so gemacht" nichts. Es war kein UFO. Wenn man in Kalkar nichts davon wusste, hätte ein Anruf bei den zivilen Flugsicherungsorganisationen genügt. Was man aber wann bei der Luftwaffe wusste, darüber liegen mir noch keine Erkenntnisse vor - Sie können aber sicher sein, dass wir versuchen dies herauszubekommen.
Insofern kann ich in Ihren Ausführungen keinen Bezug zu dem Vorfall oder meinem Artikel erkennen. Was Ihr Post Scriptum betrifft: Wenn Sie interessante Aspekte zu diesem Fall haben, veröffentliche ich diese auch gern im Magazin - selbstverständlich auch, wenn Sie in der Bewertung dieser Fakten zu anderen Schlüssen kommen als die Redaktion von PuF.
Viele Grüße nach Hessen, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|

Baden gegangen: Das Regierungspräsidium Darmstadt | Die Geschichte geht auf das Jahr 2002 zurück. Die PA46 eines Frankfurter Geschäftsmannes muss in Egelsbach im Anflug auf die 27 durchstarten. Bei dem Manöver wird angeblich die Ortschaft Egelsbach überflogen. Auf Betreiben des Flugplatzes (!) wird gegen den Piloten ein Bußgeldbescheid erlassen. Als Beweismittel dient eine nach Ansicht dieser Redaktion ohne Rechtsgrundlage erstellte Tonbandaufzeichnung und ein Radarplot der DFS. Es soll schnell abgeurteilt werden, Flugplatz-GmbH, der selbsternannte DFS-Gutachter und der RP-Darmstadt arbeiten Hand in Hand. Pilot und Flugzeug berichtete damals über das System Ekelsbach.
Aber der Pilot wehrt sich. Er hinterfragt die Beweismittel und setzt durch, dass der Gutachter, der den offiziellen Schriftverkehr mit selbsternannten Fantasietiteln unterschreibt, wegen Befangenheit abgelehnt wird. Am 25. Mai nun kam es vor dem Amtsgericht Darmstadt zum zweiten und letzten Verhandlungstag in der Sache. Und dieser war nicht ohne Würze. Gründlich und mit durchaus Sachkenntnis versehen arbeitete der vorsitzende Richter die Vorgeschichte des schicksalhaften Durchstartmanövers auf: Unklare Verfahrenssprechgruppen der Infostelle bringen den Piloten in eine prekäre Lage. Ein an Lächerlichkeit kaum noch zu überbietender Tonbandmitschnitt, der nach Aussage sämtlicher Zeugen entscheidende Lücken aufweist, wird dem Gericht präsentiert. Die anwesenden Behördenvertreter können weder Herkunft noch Authentizität des Bandes aufklären.
Ein wirklich unabhängiger Gutachter fasst am Ende das Geschehen zusammen: Ein alltäglicher Vorgang in der Fliegerei, bei dem der Pilot unter hoher Arbeitsbelastung einen Teil der veröffentlichten Platzrunde um rund 800m verfehlte. Ein Vorgang, so alltäglich und so banal, dass der vorsitzende Richter am Ende keine fünf Minuten braucht dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid statt zu geben. Einen schuldhaften Verstoß gegen die am Flugplatz Egelsbach geltenden Platzverfahren konnte das Gericht nicht erkennen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Aus, Ende, vorbei - schönes Wochenende.
Erschreckende Begleitumstände
Erschreckender noch als die Sache selbst sind die Begleitumstände des Prozesses. Nicht nur, dass ein Behördenvertreter offenbar mit der Anwesenheit der Fachpresse in einer immerhin öffentlichen Verhandlung hadert und dem Vertreter dieses Magazins mit großem Ärger droht. Auch ein Mitarbeiter der DFS in Frankfurt, jener mit Fantasietiteln geschmückte Sachbearbeiter, der selbst nach seiner Ablehnung durch das Gericht trotzig und zur Verwunderung der Prozessbeteiligten wie gewohnt bei den Gutachtern Platz nimmt, macht sich und sein Unternehmen lächerlich.
Hinzu kommt, dass der schlussendlich gerichtlich bestellte und höchst kompetente Gutachter die Verfahren und die Praxis am Flugplatz Egelsbach als dass bezeichnet was sie nach den vorliegenden Fakten aus dem Jahr 2002 waren: Unzweckmäßig und unprofessionell! Eine Ohrfeige für die Behörde, die weit über den eigentlichen Bußgeldbescheid hinaus nachhallen wird.
Schließlich ist da die höchst unrühmliche Rolle, die der Flugplatz Egelsbach in der ganzen Sache spielt. Während das sei fairer Weise gesagt der Flugplatz uns gegenüber seit Anfang 2004 durchweg durch ausgesprochen freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter auffällt, zeigen mehrere Aktenvermerke im vorliegenden Fall eindeutig, dass man im Jahre 2002 die Behörde geradezu drängte gegen den betroffenen Piloten vorzugehen. Was die handelnden Personen der Betreibergesellschaft hier geritten hat auf solche Weise gegen einen Kunden vorzugehen, ist eine weitere offene Frage...
Lesen Sie unsere ausführliche Reportage zu diesem Fall mit Namen, Zahlen und Fakten in der Juliausgabe von Pilot und Flugzeug ab 26. Juni 2005. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Bei Faustformeln geht es immer um einen Kompromiss aus Anwendbarkeit und Genauigkeit. Es gilt also eine möglichst einfach im Kopf zu handhabende Formel zu finden die gleichzeitig hinreichend genaue Ergebnisse liefert. Dabei fällt es den meisten Menschen leichter mit kleinen und ganzen Zahlen zu rechnen als mit großen Werten oder Dezimalzahlen.
Daher haben wir für die Seitenwind-Faustformel eine Stufenformel aus dem FAA-Airplane Flying Handbook entnommen. Hier der vollständige Kasten aus Heft 2005-06:
 Man rechnet mit ganzzahligen Werten für die Windstärke. Dass dies ab 10 Knoten erstaunlich gute Ergebnisse bringt zeigt unten stehende Reihe. Blau ist der trigonometrisch exakt berechnete Seitenwind aufgetragen. Pink die mit 20 Knoten rechnende Formel und gelb die für die Windgeschwindigkeit mit jeweils mal 2 oder mal 3 angepasste Formel. Selbst die auf 20 Knoten fixierte Formel liefert im üblichen Bereich zwischen 15 und 30 Knoten noch brauchbare Werte. Für Windstärken über 30 Knoten muss die Formel (wie in dem leider verschluckten Nachsatz angegeben) angepasst werden. Natürlich wird diese vereinfachung bei großen Windwinkeln ab 70 Grad immer ungenauer, aber bei einem Windwinkel von 70 oder 80 Grad würde man in der Praxis ohnehin die absolute Windgeschwindigkeit als Seitenwindkomponente annehmen.  [ Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Sehr geehrter redbaron,
ist ja interessant wie Sie da so lospoltern, leider ist Ihre Interpretation der Diskussion aber bestenfalls lückenhaft.
Plötzlich aber könnten die Punkte 1 und 2 ausscheiden, und auf denen baut Ihr ganzer Beitrag auf.
Ist schlicht unrichtig. Es ging und geht in der Berichterstattung um die künstliche Überhöhung des Gefahrenpotentials der AL und die Reaktion darauf. Also bestenfalls um Punkt 4 aus der Antwort des MdB. Punkte 1 und 2 habe ich behandelt weil sie von ATCler in die Diskussion eingebracht wurden.
Oder soll man nach dem Verfahren wer nix sagt, auch wenn er gar nichts mehr sagen kann, der braucht keine Hilfe verfahren ???
Welche Hilfe hätten Sie denn gern geleistet mit einer Phantom am Geschwindigkeitsminimum? Die Frage die ich stelle ist ob die getroffene Maßnahme die Situation für den Piloten verbessert oder erschwert. Dass ein begleiteter NORDO-Flug es den Lotsen einfacher macht ist klar, der Lotse sitzt aber in diesem Moment nicht an Bord eines havarierten Flugzeuges im schlechten Wetter, folglich müssen seine Belange in einem solchen Luftnotfall vielleicht einmal zurückstehen.
Der Steuerzahler weiß zum Glück nicht wie viele Plätze der AL er subventioniert nur damit wir dort landen können, dürfte wesentlich teurer sein als der Einsatz der F4 in diesem Fall.
Können Sie diese Behauptung denn auch mit ein paar Fakten belegen? Was ist für Sie denn eine Subvention ? Vor allem aber: Was ist Ihre Schlussfolgerung? Brav die Klappe halten, weil an anderer Stelle ebenfalls Mittel unzweckmäßig eingesetzt werden? Wie Sie sicher wissen kritisiert PuF vehement die Infrastrukturpolitik nach dem Gieskannenprinzip in manchen Regionen.
Überhaupt wäre ich froh wenn wir beim Thema bleiben könnten. Da Sie nach eigener Aussage ja die Sicht der ATC gut kennen vielleicht erklären Sie uns anhand Ihrer Erfahrung und Ihrer Einschätzung ob Sie zwei F4F in einer solchen Situation wirklich für die optimale Maßnahme halten und wieso. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo ATCler,
danke für Ihre beiden umfangreichen Beiträge. Was Sie mit verdrehten Tatsachen meinen kann ich nicht nachvollziehen, es sind lediglich wegen eines Missverständnisses die Wetterdaten vom Folgetag gepostet worden, aber das wird korrigiert sobald die Mitarbeiter des DWD wieder im Büro sind morgen.
Ansonsten kann ich Ihnen versichern, dass ich keine "privaten Apathien" (ich glaube Sie meinen Antipathien, kann das sein?!?) gegen irgend eine Form der Fliegerei hege, auch nicht gegen die militärische. Wieso auch? Viele unserer Leser sind ehemalige oder aktive Militärpiloten, auf unseren Lehrgängen arbeitet regelmässig herrvorragend qualifiziertes Personal aus der militärischen Fliegerei mit.
Ich stehe den o.g. Vorgängen nur eben kritisch gegenüber. Offensichtlich kritischer als Sie, da ich bestimme Aktionen (Einsatz der Streitkräfte im Innern) eben anders bewerte als Sie (dafür isses auch völlig unerheblich, was die Rumänen oder sonstwer machen!).
Ich wäre Ihnen also sehr verbunden, wenn wir von der - haltlosen - Unterstellung persönlicher Antipathien absehen können. Ihre Argumente sind nämlich durchaus interessant, auch wenn ich Sie nicht teile.
Viele Grüße, Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
 |
|
 |