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Sonstiges | FG Hessen: berufl. Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs nicht als Werbungskosten absetzba  
13. Januar 2015: Von M. S. 

FG Hessen: GmbH-Geschäftsführer kann berufliche Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs nicht als Werbungskosten absetzen

Das Hessische Finanzgericht hat die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Abzug von Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs und für den Erwerb einer internationalen Flugzeuglizenz als Werbungskosten mit Urteil vom 14.10.2014 abgewiesen. Das FG sah die Flüge nach den Umständen als privat mitveranlasst an. Ein geeigneter Aufteilungsmaßstab für die Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Aufwendungen fehle. Die Fluglizenz sei für die Geschäftsführertätigkeit nicht notwendig (Az.: 4 K 781/12).

Weiter zum Artikel:

https://beck-aktuell.beck.de/news/fg-hessen-gmbh-gesch-ftsf-hrer-kann-berufliche-nutzung-eines-selbstgesteuerten-privatflugzeugs

13. Januar 2015: Von Julian Koerpel an M. S.
Nach dem Motto "Man kann´s ja mal probieren".
Ist in Deutschland aber vermutlich sinnlos.

Und bei 250k zu verst. Jahreseinkommen tut das mit den 30h selber zahlen zwar sicher auch irgendwie weh, aber auch nicht all zu weh vermute ich, sofern das "Kleinflugzeug" keine Turbine hat.
13. Januar 2015: Von Gerald Heinig an M. S.
Daß das Finanzgericht seine CPL-Ausbildungskosten nicht anerkennen wollte, wundert mich gar nicht. Wenn überhaupt, dann hätte ein PPL/IR mehr Sinn gemacht, aber selbst in diesem Fall steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Die nicht-Anerkennung der Fahrt/Flugkosten ist für mich dagegen nicht so einfach nachvollziehbar. Es wurde argumentiert, daß man als selbststeuernder Pilot keine Unterlagen einsehen und keine Telefonate machen kann. Das kann man bei einer Autofahrt allerdings auch nicht. Zumindest nicht Akten/Unterlagen einsehen und telefonieren tue ich beim Autofahren grundsätzlich nicht, da sind andere vielleicht anderer Meinung.

Wenn ich anstatt einer 5-stündigen Autofahrt, Übernachtung im Hotel plus 5-stündiger Rückfahrt einen 2-stündigen Flug mit anschließendem genauso langen Rückflug deutliche finanzielle und zeitliche Ersparnisse erzielen kann (letztens aus gegebenem Anlass selber nachgerechnet) wieso wird das nicht anerkannt?

Hat das jemand mal versucht? (Hubert zum Beispiel...)
13. Januar 2015: Von Thore L. an M. S.
Jaa, die Kosten in Höhe von 25-30.000 Euro für die "Commercial Private Licence"... Diese Lizenz ist die teuerste von allen...

Interessant: zwar hat das Gericht durchaus eine lohnenswerte Zeiteinsparung des GF gesehen, diese werde aber durch die fehlenden "Bürozeiten", die er ja auf dem gleichen Weg in der Bahn hätte haben können, wieder aufgefressen. Müssen Richter sein, die noch nie in einem vollen Zug gesessen haben...

Das Urteil sagt dennoch nicht wirklich viel aus, weil es den wohl häufigsten Fall - Firma kauft Flugzeug, GF fliegt damit zu Terminen - nicht behandelt. Kennt jemand dazu auch ein Gerichtsurteil?
13. Januar 2015: Von B. Quax F. an M. S. Bewertung: +2.00 [2]
Interessant aber wenig überraschend. Den CPL hätte er als Zweitausbildung inkl. Typrating auf A320 durchbekommen. 100 Bewerbungen, keinen Job, Spaß gehabt und Steuern gespart. Die Flugzeugkosten hätte sein AG übernehmen sollen. Charterkosten von dritten gehen durch.

Thore zu Deiner Frage gibt es vier möglichkeiten:
Nr. 1 Chartern, wie gesagt gehen diese Kosten von dritten 1:1 als Aufwendungen durch (Zweck der Reise sollte dokumentiert sein)
Nr. 2 GmbH kauf Flieger, GF Pilot, ist wie eine rotes Tuch vor einem Stier. Auch wenn es nur 15k für eine 152 ist und ansonsten ein 911er für 165k angeschafft wird. Das Flugzeug nimmt das FA auf´s Korn. Hier muß man sich vorher genau überlegen und dokumentieren warum es seien muß und welchen Mehrwert man damit hat.
Nr. 3 GmbH Chartert Flieger vom GF, der es Privat bestitzt. Auch hier gibt´s die Gesprächsbedarf, das man mämlich der Firma zu hohe Kosten in Rechnung stellen würde. Hier Wiederrum muß man eine gute Kalkulation haben und ggf. einem Drittvergleich stand halten können oder sogar an Dritte zum selben Preis verchartern.
Nr. 4 Ist eine Mischung aus 1 und 3. Ein "Dritter" kauft einen Flieger und Verchartert ihn an z.B. die GmbH, den GF und ggf. noch an 1-2 andere. Wenn nun dieser Dritte nicht nur Verluste (Liebhaberei) damit einfährt, sondern von Zeit zu Zeit etwas Gewinn dann sind alle zufrieden.

Alles ohne Gewähr :-)
13. Januar 2015: Von Christian Weidner an B. Quax F.
Also wenn ich zu einem dienstlichen Termin statt mit meinem privaten KFZ mein privates LFZ nutze, gibt es kein Kilometergeld, verstehe ich das richtig? Hat mal jemand versucht, wenigstens die Kosten anrechnen zu lassen, die bei der Nutzung des Autos entstanden wären?
13. Januar 2015: Von B. Quax F. an Christian Weidner
Ich meine mich zu erinnern Nein. Das Km Geld gab es nur bei Auto, Bus oder Bahn.
13. Januar 2015: Von Christian Weidner an B. Quax F.
Das ist echt unglaublich. Ich sehe ja ein, daß man nicht die vollen Kosten, die ein GA Flug verursacht, absetzen kann, wenn es denn auch billiger geht mit Bus/Bahn/Auto. Aber gar nicht absetzen? Fällt mir schwer, das zu begreifen. Gibt es Links zu entsprechenden Urteilen?
13. Januar 2015: Von Erik N. an B. Quax F.
Was ist, wenn es eine amerikanische Trustgesellschaft ist, von der man den Flieger (N-Reg) chartert ?
Die gehört ja per default einem US- Citizen. Und somit ist es keine Umgehung..
13. Januar 2015: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]
Ich bin ja auch an "schlaueren" Modellen interessiert. Aber was soll es? Mir ist nicht bekannt (lasse mich gerne belehren), dass das Finanzamt bereits Prozesse auf Steuerhinterziehung gegen Leute geführt hätte, die zwar kein Auto haben, aber Kilometerpauschalen ansetzen.
Also fliege ich, bin vorgeblich mit dem Auto gefahren, "Steuerhinterziehung" kann man mir wohl kaum vorwerfen, denn meine tatsächlichen Kosten waren höher, und fertig, denn alle sind zufrieden. Die Mehrkosten "Flugzeug" trage ich für den Spass daran halt privat.
14. Januar 2015: Von Julian Koerpel an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]
Wer etwas wasserdichtes sucht, checkt ggfs. mal www.wefly.de
14. Januar 2015: Von B. S.chnappinger an Julian Koerpel
Lebt das Ding noch? "Ab 16.9. sind wir wieder online" und ein Hinweis unter "News", dass man WeFly auf der Aero 2013 besuchen soll klingen eher nach "sanft entschlafen"... Ansonsten ist es nur eine vernachlässigte Webseite...
14. Januar 2015: Von Julian Koerpel an B. S.chnappinger
Es ist nur eine vernachlässigte Website, Wefly betreibt derzeit rund 10 Flugzeuge in ganz Deutschland in managed shared ownership.
14. Januar 2015: Von B. Quax F. an Christian Weidner
Leider habe ich kein Urteil/Link. Es ging aber bei einem Urteil/Grundsatzentscheidung wohl um die Begrifflichkeit "Üblich" oder "Gebräuchlichem" Transportmittel. Das paßte zum GA Flieger vom Gesetzestext nicht zusammen.
14. Januar 2015: Von  an M. S.
In dieser Konstellation hätte ich auch kein anderes Urteil erwartet. Es bleibt in dem Kurzkommentar auch die Frage offen weshalb die Firma die Reisekosten nicht erstattet hat. Wenn das Verkehrsmittel "üblich" für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb wäre, dann fiele das unter erstattungsfähige Reisekosten (und der Steuerberater der Firma dreht die Pirouetten). Wenn denn das Fliegen in dem Kontext nicht eine übliche Reisetätigkeit im gewöhnlichen Betrieb ist, dann ist folgerichtig auch der CPL nicht beruflich veranlasst. Irgendwie scheint aber auch der Steuerberater des Geschäftsführers nur bedingt involviert gewesen zu sein, denn das war irgendwie mit Ansage.
14. Januar 2015: Von Olaf Musch an B. Quax F.
Ende 2014 gab's doch mal irgendwo einen Bericht über einen Tierarzt in Mecklenburg-Vorpommern, der (bei VFR-Wetter) per eigenem Gyrokopter von Bauernhof zu Bauernhof geflogen ist (incl. Außenlande-/starterlaubnis, ...). Bei schlechtem Wetter hat er halt das Auto genommen und längere Fahrzeiten gebraucht.
Ich habe aber nicht mitbekommen, wie das steuerlich funktioniert.
Weiß das jemand?

Olaf

Mit dem Heli wäre bei entsprechenden Außenlande-Erlaubnissen und -Möglichkeiten sogar der Weg vom Flug- zum Arbeitsplatz weg, die mögliche Zeitersparnis also noch größer. Ein Argument für einen Heli-Schein? ;-)
14. Januar 2015: Von B. Quax F. an Erik N.
Schreibt der Trust oder der US Bürger die Rechnung? Wenn ja hat man eine Rechnung aus dem Ausland ohne MwSt. Abzugsberechtigung. Umgekehrt fällt für jede Reperatur/Ersatzteil Ust. an. Ist es dann eine US Firma/Person die in Deutschland verchartert? Steuerrechtlich eine interessante Frage!
14. Januar 2015: Von B. Quax F. an Olaf Musch
Den Pilotenschein wird er nicht als Werbungskosten abgesetzt habe! Die Flugkosten und Zeiten kann er ja gut darlegen und mit Ausenlandeerlaubniss macht es ja im Flächenstatt viel Sinn. Kundentermine, Notfälle, Zeitersparniss, gut dokumentiert! Perfekt.
14. Januar 2015: Von Stephan Schwab an M. S.
Ich zitiere mal aus dem Text:

Denn nach den Gesamtumständen habe der Kläger das von ihm selbst gesteuerte Privatflugzeug aus Freude am Fliegen und damit aus privaten Motiven anderen Verkehrsmitteln vorgezogen. Zwar hätten sich durch die Nutzung seines Privatflugzeuges die Reise- und Abwesenheitszeiten verkürzt. Gleichzeitig habe aber - im Gegensatz zu Linienflügen und Bahnfahrten - keine Zeit für Telefonate, Durchsicht von Geschäftsunterlagen oder elektronische Kommunikation bestanden. Für die Erhöhung der effektiven Arbeitszeit habe dem Kläger auch kein Anspruch auf entsprechende Vergütung durch den Arbeitgeber zugestanden.

Da scheint eine Meinung und damit kulturelle Sache durch. Das ist das generelle Problem bei dem ganzen Thema was nun abzugsfähig ist oder nicht. In einem Land, in dem Auto und Bahn allgemein anerkannte Verkehrsmittel sind und gern zwischen Arbeit und Leben getrennt wird, wird es dann schwierig andere Ansichten anerkannt zu bekommen.

Da wird dem Mann Freude am Fliegen schon fast vorgeworfen und er wird darauf hingewiesen, daß er das nicht mit der Arbeit vermischen soll. Arbeit hat was Negatives zu sein und wenn man etwas tut, welches einen Teil der Arbeit zu etwas Angenehmen macht, dann darf man das nicht steuerlich abziehen, weil das dann ja einen Vorteil gegenüber allen anderen, die das nicht können, darstellt. Die Idee hierzulande ist ja, daß versucht wird möglichst gerecht zu sein.

Und dann wird auch noch auf die Effizienz eingegangen. Je mehr Zeit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen kann, desto besser. Das ist Denken aus dem 19/20. Jahrhundert und paßt so gar nicht mehr. Als ob es die Erhöhung der effektiven Arbeitszeit wichtig wäre. Was ist denn mit z.B. der Motivation? Es gibt eine Menge Regeln, die Mitarbeiter demotivieren und damit dann die Haltung Zeit für Geld verstärken. Aufblühen tun die Menschen dann nach dem Ende der Arbeit oder halt überhaupt nicht mehr.

Für den Betroffenen kommt dieses Urteil einer Bestrafung gleich und das wird sicherlich Auswirkungen auf seinen Einsatz für die von ihm geführte Firma haben. Auch wenn er ein ziemlich gutes Gehalt hat, so wirkt sich diese vom Gericht dargestellte Meinung sicher langfristig aus - auch bei anderen, die davon erfahren.
14. Januar 2015: Von Ingo Wolf an Stephan Schwab
Ich seh das mal nicht so negativ: ohne den konkreten Fall besser zu kennen als durch die Lektüre der verlinkten Publikation meine ich, der Steuerpflichtige hat es sich in dem Fall etwas zu einfach machen wollen. Dass das so nichts werden kann, liegt doch fast schon auf der Hand, da hier das Hobby und der Spaß erkennbar im Vordergrund zu stehen scheinen. Und als Steuerzahler möchte ich auch nicht, dass die Partikularinteressen von einzelnen Bürgern steuerfinanziert sind.

Und: es gibt - es wurden ja bereits Wege genannt - gute und völlig legale Verfahren, bei denen das FA nicht ansatzweise die Geltendmachung von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Halten bzw. der Nutzung eines Kleinflugzeuges oder bei der Ausbildung zum Piloten entstehen, problematisiert. Ich selber beteilige das FA auch an entsprechenden Kosten, und das ist bisher durchgehend anerkannt worden. Nur finanziert das FA ganz sicher nicht mein Hobby.
14. Januar 2015: Von Stephan Schwab an Ingo Wolf Bewertung: +1.00 [1]
Und als Steuerzahler möchte ich auch nicht, dass die Partikularinteressen von einzelnen Bürgern steuerfinanziert sind.

Ist das so? Ist es nicht eher so, daß die diversen Abzugsmöglichkeiten das Problem überhaupt erst erzeugen?

Ich habe schon in vielen Ländern - außerhalb Europa - gelebt und gearbeitet und kann berichten, daß woanders Entscheidungen hinsichtlich Lebensführung und des Verhaltens im Arbeitsleben nicht so extrem an steuerlichen Fragen festgemacht werden wie das in Deutschland der Fall zu sein scheint. Das Steuersystem steuert Verhalten und es wird auch ganz bewußt von der Politik genau dafür genutzt. Damit kann man also schön sehen was in einer Gesellschaft gewollt ist und was nicht.

Im vorliegenden Fall kam die Ansicht nicht per eigenem Flugzeug reisen zu sollen heraus. Das ist was ich bedauere.

In meinem eigenen Fall werde ich sehen wie das in einiger Zeit sein wird. Meine Tätigkeit ist im Moment mehr oder weniger auf der Fähigkeit mit dem Flugzeug flexibel reisen zu können aufgebaut. Stören tut mich, daß ich durch solche Dinge gezwungen bin meine Entscheidungen gegenüber unbeteiligten Dritten rechtfertigen zu müssen. Ich erbringe eine Dienstleistung für meine Kunden und arbeite für mein Einkommen. Also sollte es auch meine Sache sein für was ich es einsetze. Es ist aber so, daß in Deutschland offenbar die Gesellschaft - vertreten durch z.B. Finanzgerichte - da mitreden will. Bei Gesprächen im Ausland darüber fanden das meine Gesprächspartner regelmäßig seltsam.

Mir ist klar, daß man sich am Ende zwischen Mitgestalten oder Weggehen entscheiden muß.
14. Januar 2015: Von Lennart Mueller an Ingo Wolf Bewertung: +1.00 [1]
Dass das so nichts werden kann, liegt doch fast schon auf der Hand, da hier das Hobby und der Spaß erkennbar im Vordergrund zu stehen scheinen. Und als Steuerzahler möchte ich auch nicht, dass die Partikularinteressen von einzelnen Bürgern steuerfinanziert sind.

Man könnte dem Besitzer eines teuren Sportwagens (wie schon erwähnt wurde manchmal teurer als ein Flugzeug) genauso vorwerfen, dass er hauptsächlich als Hobby wegen des Spaßes mit diesem Auto unterwegs ist und zu Geschäftsterminen stattdessen gefälligst mit dem Jedermannsfortbewegungsmittel Eisenbahn zu fahren hat. Macht das Finanzamt aber nicht. Ein wenig widersprüchlich, nicht wahr?
14. Januar 2015: Von Ingo Wolf an Lennart Mueller
... ein wenig widersprüchlich ja, aber im Gegensatz zum privaten Kleinflugzeugen ist ein privater Luxuswagen - unabhängig vom Preis - beispielsweise bei jedem Wetter und also universell einsetzbar. Damit wird's dem FA schwer gemacht, den Spaß-Gedanken in den Vordergrund zu stellen; der sich natürlich, seien wir mal ehrlich, beispielsweise beim klassischen 911er als Firmenwagen auch nicht ganz abstreiten wird lassen.

Ich wehre mich ja gar nicht gegen das steuerliche Geltendmachen, tue ich teilweise auch - nur muss es eben korrekt erfolgen, damit das FA das auch mitttragen kann.
14. Januar 2015: Von Hubert Eckl an Gerald Heinig
Man darf da nicht Birnen mit Äpfel vergleichen:

Reisen als abhängig Beschäftigter: Meine bisherigen Arbeitgeber haben meine Spesen, Sprit und Charterrechnung bezahlt, wenn es " im Rahmen" bleibt. Äquivalent LH-Ticket und/oder 50ct-KM-Geld. Belege müssen eindeutig sein. Vorh Jahren hatten wir zu viert eine Cheyenne Hannover-Strassburg-Hannover gechartert, ca. 6.000,-DM. Da mussten wir argumentieren: Nur ein Arbeitstag, keine Übernachtung für Vier.Hilfreich ist das Statement der Berufsgenossenschaft: GA ist ein völlig normales REisemittel, nicht gefährlicher als Fähre und Fahrrad..

Reisen zum Arbeitsplatz und retour: Es sind maximal 30ct für die einfache Strecke in Anrechnung zu bringen. Pauschal als wärest Du Autofahrer oder beleghaft. LH-Tickets, Bahnrechnungen. Interessanterweise ist die Bahncard 100 für 4.700,-€ p.a. exakt das Maximale was p.a. zwischen Ffm und Berlin möglich ist..Zufall?

Ausbildung zum Piloten: Ja das geht! Aber nur, wenn der Beruf "luftfahrtverwandt" ist. Techniker, Avioniker, FLugzeugverkäufer, Flugzeugversicherungsverkäufer (!) und natürlich Berufspilot. Es muss ein Bezug her.

Interessant: Im Rahmen einer Veranstaltung sollte ich Sponsoringeinnahmen versteuern. Herzlich gerne! Dann aber auch den Aufwand gegenrechnen. Da war fiskale Stille.

14. Januar 2015: Von Wolff E. an Ingo Wolf
Wenn der Flieger IFR ausgerüstet ist und der GF/Pilot IFR hat, ist er auch im Winter einsetzbar. Also ähnlich den Winterreifen. Ich habe irgend was in Erinnerung, das IFR auch eine Bedingung war, einen Flieger im Geschäft einzusetzen.

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