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Interessant aber wenig überraschend. Den CPL hätte er als Zweitausbildung inkl. Typrating auf A320 durchbekommen. 100 Bewerbungen, keinen Job, Spaß gehabt und Steuern gespart. Die Flugzeugkosten hätte sein AG übernehmen sollen. Charterkosten von dritten gehen durch.
Thore zu Deiner Frage gibt es vier möglichkeiten: Nr. 1 Chartern, wie gesagt gehen diese Kosten von dritten 1:1 als Aufwendungen durch (Zweck der Reise sollte dokumentiert sein) Nr. 2 GmbH kauf Flieger, GF Pilot, ist wie eine rotes Tuch vor einem Stier. Auch wenn es nur 15k für eine 152 ist und ansonsten ein 911er für 165k angeschafft wird. Das Flugzeug nimmt das FA auf´s Korn. Hier muß man sich vorher genau überlegen und dokumentieren warum es seien muß und welchen Mehrwert man damit hat. Nr. 3 GmbH Chartert Flieger vom GF, der es Privat bestitzt. Auch hier gibt´s die Gesprächsbedarf, das man mämlich der Firma zu hohe Kosten in Rechnung stellen würde. Hier Wiederrum muß man eine gute Kalkulation haben und ggf. einem Drittvergleich stand halten können oder sogar an Dritte zum selben Preis verchartern. Nr. 4 Ist eine Mischung aus 1 und 3. Ein "Dritter" kauft einen Flieger und Verchartert ihn an z.B. die GmbH, den GF und ggf. noch an 1-2 andere. Wenn nun dieser Dritte nicht nur Verluste (Liebhaberei) damit einfährt, sondern von Zeit zu Zeit etwas Gewinn dann sind alle zufrieden.
Alles ohne Gewähr :-)
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Also wenn ich zu einem dienstlichen Termin statt mit meinem privaten KFZ mein privates LFZ nutze, gibt es kein Kilometergeld, verstehe ich das richtig? Hat mal jemand versucht, wenigstens die Kosten anrechnen zu lassen, die bei der Nutzung des Autos entstanden wären?
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Ich meine mich zu erinnern Nein. Das Km Geld gab es nur bei Auto, Bus oder Bahn.
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Das ist echt unglaublich. Ich sehe ja ein, daß man nicht die vollen Kosten, die ein GA Flug verursacht, absetzen kann, wenn es denn auch billiger geht mit Bus/Bahn/Auto. Aber gar nicht absetzen? Fällt mir schwer, das zu begreifen. Gibt es Links zu entsprechenden Urteilen?
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Was ist, wenn es eine amerikanische Trustgesellschaft ist, von der man den Flieger (N-Reg) chartert ?
Die gehört ja per default einem US- Citizen. Und somit ist es keine Umgehung..
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Ich bin ja auch an "schlaueren" Modellen interessiert. Aber was soll es? Mir ist nicht bekannt (lasse mich gerne belehren), dass das Finanzamt bereits Prozesse auf Steuerhinterziehung gegen Leute geführt hätte, die zwar kein Auto haben, aber Kilometerpauschalen ansetzen.
Also fliege ich, bin vorgeblich mit dem Auto gefahren, "Steuerhinterziehung" kann man mir wohl kaum vorwerfen, denn meine tatsächlichen Kosten waren höher, und fertig, denn alle sind zufrieden. Die Mehrkosten "Flugzeug" trage ich für den Spass daran halt privat.
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Wer etwas wasserdichtes sucht, checkt ggfs. mal www.wefly.de
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Lebt das Ding noch? "Ab 16.9. sind wir wieder online" und ein Hinweis unter "News", dass man WeFly auf der Aero 2013 besuchen soll klingen eher nach "sanft entschlafen"... Ansonsten ist es nur eine vernachlässigte Webseite...
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Es ist nur eine vernachlässigte Website, Wefly betreibt derzeit rund 10 Flugzeuge in ganz Deutschland in managed shared ownership.
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Leider habe ich kein Urteil/Link. Es ging aber bei einem Urteil/Grundsatzentscheidung wohl um die Begrifflichkeit "Üblich" oder "Gebräuchlichem" Transportmittel. Das paßte zum GA Flieger vom Gesetzestext nicht zusammen.
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Ende 2014 gab's doch mal irgendwo einen Bericht über einen Tierarzt in Mecklenburg-Vorpommern, der (bei VFR-Wetter) per eigenem Gyrokopter von Bauernhof zu Bauernhof geflogen ist (incl. Außenlande-/starterlaubnis, ...). Bei schlechtem Wetter hat er halt das Auto genommen und längere Fahrzeiten gebraucht. Ich habe aber nicht mitbekommen, wie das steuerlich funktioniert. Weiß das jemand?
Olaf
Mit dem Heli wäre bei entsprechenden Außenlande-Erlaubnissen und -Möglichkeiten sogar der Weg vom Flug- zum Arbeitsplatz weg, die mögliche Zeitersparnis also noch größer. Ein Argument für einen Heli-Schein? ;-)
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Schreibt der Trust oder der US Bürger die Rechnung? Wenn ja hat man eine Rechnung aus dem Ausland ohne MwSt. Abzugsberechtigung. Umgekehrt fällt für jede Reperatur/Ersatzteil Ust. an. Ist es dann eine US Firma/Person die in Deutschland verchartert? Steuerrechtlich eine interessante Frage!
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Den Pilotenschein wird er nicht als Werbungskosten abgesetzt habe! Die Flugkosten und Zeiten kann er ja gut darlegen und mit Ausenlandeerlaubniss macht es ja im Flächenstatt viel Sinn. Kundentermine, Notfälle, Zeitersparniss, gut dokumentiert! Perfekt.
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OT: Danke für den Hinweis, Julian, Du hast recht, die Beschäftigung mit Flugzeugen ist weitaus erfreulicher als mit Websites. Die Website wurde aus einem alten Backup wiederhergestellt, daher der Lapsus mit der 2013er AERO, jetzt ist sie auch aktualisiert.
@Toppic
Dass Finanzämter sich bei den Kosten der Lizenz nicht beteiligen, ist doch nicht neues.
Ein (vernünftiges) Reisemittel kann das Finanzamt immer noch nicht ablehen. Einem Tierarzt ist allerdings vor kurzem der Ferrari aus den Werbungskosten gestrichen worden, soweit ich weiß.
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Das sich Finanzämter an Pilotenlizenzen sehr wohl beteiligen, hat das Finanzgericht in seiner Urteilsbegründung doch eindeutig zum Ausdruck gebracht:
Zudem bestünden auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass diese
Aufwendungen als vorab entstandene oder vorweggenommene Werbungskosten
hinsichtlich einer angestrebten, anders gearteten Tätigkeit anzuerkennen
seien.
Man muß halt nur auch deutlich sagen, daß man Berufspilot werden möchte, am besten garniert mit einem Dutzend Bewerbungen bei Fluglinien. Das Risiko, dabei quasi wider Willen vom GF zum FO degradiert zu werden, ist derzeit ja eher überschaubar...
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