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15. Januar 2015: Von Frank Naumann an Michael Feldhorst
Das sich Finanzämter an Pilotenlizenzen sehr wohl beteiligen, hat das Finanzgericht in seiner Urteilsbegründung doch eindeutig zum Ausdruck gebracht:

Zudem bestünden auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass diese Aufwendungen als vorab entstandene oder vorweggenommene Werbungskosten hinsichtlich einer angestrebten, anders gearteten Tätigkeit anzuerkennen seien.

Man muß halt nur auch deutlich sagen, daß man Berufspilot werden möchte, am besten garniert mit einem Dutzend Bewerbungen bei Fluglinien. Das Risiko, dabei quasi wider Willen vom GF zum FO degradiert zu werden, ist derzeit ja eher überschaubar...

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