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14. Januar 2015: Von  an M. S.
In dieser Konstellation hätte ich auch kein anderes Urteil erwartet. Es bleibt in dem Kurzkommentar auch die Frage offen weshalb die Firma die Reisekosten nicht erstattet hat. Wenn das Verkehrsmittel "üblich" für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb wäre, dann fiele das unter erstattungsfähige Reisekosten (und der Steuerberater der Firma dreht die Pirouetten). Wenn denn das Fliegen in dem Kontext nicht eine übliche Reisetätigkeit im gewöhnlichen Betrieb ist, dann ist folgerichtig auch der CPL nicht beruflich veranlasst. Irgendwie scheint aber auch der Steuerberater des Geschäftsführers nur bedingt involviert gewesen zu sein, denn das war irgendwie mit Ansage.

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