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14. Januar 2015: Von Hubert Eckl an Gerald Heinig
Man darf da nicht Birnen mit Äpfel vergleichen:

Reisen als abhängig Beschäftigter: Meine bisherigen Arbeitgeber haben meine Spesen, Sprit und Charterrechnung bezahlt, wenn es " im Rahmen" bleibt. Äquivalent LH-Ticket und/oder 50ct-KM-Geld. Belege müssen eindeutig sein. Vorh Jahren hatten wir zu viert eine Cheyenne Hannover-Strassburg-Hannover gechartert, ca. 6.000,-DM. Da mussten wir argumentieren: Nur ein Arbeitstag, keine Übernachtung für Vier.Hilfreich ist das Statement der Berufsgenossenschaft: GA ist ein völlig normales REisemittel, nicht gefährlicher als Fähre und Fahrrad..

Reisen zum Arbeitsplatz und retour: Es sind maximal 30ct für die einfache Strecke in Anrechnung zu bringen. Pauschal als wärest Du Autofahrer oder beleghaft. LH-Tickets, Bahnrechnungen. Interessanterweise ist die Bahncard 100 für 4.700,-€ p.a. exakt das Maximale was p.a. zwischen Ffm und Berlin möglich ist..Zufall?

Ausbildung zum Piloten: Ja das geht! Aber nur, wenn der Beruf "luftfahrtverwandt" ist. Techniker, Avioniker, FLugzeugverkäufer, Flugzeugversicherungsverkäufer (!) und natürlich Berufspilot. Es muss ein Bezug her.

Interessant: Im Rahmen einer Veranstaltung sollte ich Sponsoringeinnahmen versteuern. Herzlich gerne! Dann aber auch den Aufwand gegenrechnen. Da war fiskale Stille.

15. Januar 2015: Von Guido Frey an Hubert Eckl
"Reisen zum Arbeitsplatz und retour: Es sind maximal 30ct für die einfache Strecke in Anrechnung zu bringen. Pauschal als wärest Du Autofahrer oder beleghaft. LH-Tickets, Bahnrechnungen. Interessanterweise ist die Bahncard 100 für 4.700,-€ p.a. exakt das Maximale was p.a. zwischen Ffm und Berlin möglich ist..Zufall?"


Ganz so einfach ist es leider nicht: EStG §9 Abs. 1 Punkt 4 Satz 3 sagt "Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32"

Demnach können für den Weg von und zum Arbeitsplatz Flugkosten nur in der tatsächlichen Höhe geltend gemacht werden. Das wurde mir nämlich mal um die Ohren gehauen, als ich die Entfernungspauschale für meine Linienflüge zum Dienst ansetzen wollte...
15. Januar 2015: Von  an Guido Frey
Entfernungspauschalen sind nur eine vereinfachte Möglichkeit die Kosten anzusetzen, übrigens eine bei der der Staat einen richtig guten Schnitt macht. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit die Vollkosten steuerlich abzusetzen, wenn denn die Fahrten und Kosten lückenlos belegt werden und der Anteil privat herausgerechnet werden kann. Auf die Art und Weise gibt es meines Wissens auch keine Deckelung, denn die Aufwendungen für die Ausübung des Berufs sind generell vom Gesetz privilegiert. Die meisten Steuerzahler haben allerdings keine Lust auf den erheblichen Dokumentationsaufwand und verschenken da viel Geld.
15. Januar 2015: Von Guido Frey an 
"Entfernungspauschalen sind nur eine vereinfachte Möglichkeit die Kosten anzusetzen, übrigens eine bei der der Staat einen richtig guten Schnitt macht. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit die Vollkosten steuerlich abzusetzen <...>"

Es ist leider nicht ganz so einfach: Auf dem Weg von zuhause zur ersten Tätigkeitsstätte funktioniert das nicht, da greift die Pauschalierung für Autofahrer, auch bei Nachweis der tatsächlichen Kosten. Etwas anderes ist es bei Dienstreisen zu einem anderen Arbeitsort als die erste Tätigkeitsstätte...

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