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5. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Thomas R.

Meinungen darf jeder frei äußern, falsche Fakten zu verbreiten ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

5. Dezember 2022: Von F. S. an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

Ein positiver Schnelltest bei Erkrankten (der von Dir zitierte Punkt 5.(1)b.) ist mit PCR zu bestätigen, genau wie im Zivilleben auch.

Diese Aussage ist schlicht nicht richtig. Eine Pflicht, einen positiven Schnelltest per PCR bestätigen zu lassen gibt es für "Zivilisten" schon seit einiger Zeit (Vielleicht seit März? Ich glaube aber schon länger - aber da müsste man Geschichtsforschung betreiben) nicht mehr.

Es gab in einigen Bundesländern noch länger die Pflicht, vor Wiederaufnahme der Arbeit einen negativen PCR-Test vorzulegen. Das hat (erwartbar) dazu geführt, dass die Positiv-Raten bei PCR-Tests in der Zivilbevölkerung rapide nach unten gegangen sind, weil sich die Menschen erst dann PCR-testen lassen, wenn die Schnelltests wieder negativ sind.

In so fern ist die Dienstvorschrift für Bundeswehangehörige materiell strenger, als entsprechende Vorschriften für die Zivilbevölkerung - was notwendig zu einer erhöhten Testdichte und vermehrt postiven Tests führt.

5. Dezember 2022: Von Horst Metzig an F. S.

Die PCR Test kosten zivil auch Geld. Wenn es nicht gesetzlich verlangt, bitte kein PCR Test. Wenn der Gesetzgeber PCR Test verlangt, dann soll der Staat das alles auch zahlen.

Ich habe die biologischen Zusammenhänge einer schweren Covid Erkrankung in abhängigkeit der Blutgruppe nicht verstanden. Welche Marker im Körper bewirken einen schweren Verlauf?

Im Vergleich zur Bundeswehr sollte auch bedacht werden, dass in aller Regel junge, gesunde und dynamische Menschen bei der Bundeswehr dienen, und keine Alten und Gebrechliche mit Vorerkrankungen.

Covid Erkrankung und Fliegertauglichkeit? Wer sich nicht wohl fühlt, steigt nicht in das Cockpit, höchstens als Passagier bei der REGA zwecks Notfallverlegung.

Einer meiner Vereinskollegen fühlte sich wohl, sein Ehefrau hatte einen positiven Coronatest. Darauf liessich auch der Vereinskollege richtig testen, und er war auch Corona positiv.

Meine Frage, warum fühlt der eine Mensch nichts von seiner Corona Erkrankung, der andere landet auf der Intensivstation? Diese Frage konnte mir bisher kein Mediziner qualifiziert beantworten.

5. Dezember 2022: Von Wolff E. an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Diese Frage konnte mir bisher kein Mediziner qualifiziert beantworten

Wenn man das wüsste, könnte man was dagegen tun bzw. derjenige wäre vermutlich der "hoch gefeierte Endecker". Warum bekommt der eine starke Raucher Lungenkrebs und Helmut Schmidt wurde fast 97? Mit solchen "Ungenauigkeiten" muss man nun mal leben. Queen Mum wurde fast 102, und "genehmigte" sich gern mal 1-xx Gin. Churchill war starker Raucher und "Sportfeind" und wurde 90. Warum lebt Keith Richards von den Stones trotz enormen Drogenkonsum noch, aber David Bowie ist verstorben?

5. Dezember 2022: Von F. S. an Horst Metzig

Ich habe die biologischen Zusammenhänge einer schweren Covid Erkrankung in abhängigkeit der Blutgruppe nicht verstanden. Welche Marker im Körper bewirken einen schweren Verlauf?

Das ist auch nicht einfach zu verstehen. Das Einzige, was man sicher sagen kann, ist, dass rein statistisch die Schwere der Erkrankung mit der Blutgruppe im AB0-System zusammen hängt.
Das ist übrigens keine Besonderheit von Covid - auch bei SARS (1), MERS oder z.B. bei der Virusgrippe unterscheidet sich die (statistische) Schwere der Erkrankung nach der Blutgruppe. Während es bei vielen VIruserkrankungen so ist, dass Menschen mit Blutgruppe 0 eher weniger stark erkranken, gibt es bei Grippe sogar Virenstämme, wo diese Blutgruppe am stärksten betroffen ist.

Der (molekular-)biologische Grund dafür ist bei Covid noch nicht abschliessend bekannt und wenig erforscht.
Es gibt erste Untersuchungen, dass eines der Covid Spike-Proteine von (m)ACE2 in die Zelle gebracht wird. Menschen mit unterschiedlichen Blutgruppen haben dieses Enzym unterschiedlich häufig.
Aber das sind im Moment eher Vermutungen. Wenn es Dich interessiert, findest Du Material hierzu z.B. hier und hier.

12. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

"Meinungen darf jeder frei äußern, falsche Fakten zu verbreiten ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt."

So ein Unsinn. BVerfG v. 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind dabei im Grundsatz auch alle Meinungen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden; sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.

12. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]

Da habe ich andere Informationen. Es geht nicht um "Meinungen", sondern um das Verbreiten falscher Fakten und Lügen. Darauf gibt es natürlich kein Grundrecht.

Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit". :-)

Auch Tatsachenäußerungen werden von der Meinungsfreiheit erfasst – aber nur, wenn sie wahr sind. Wer Lügen verbreitet, kann sich also nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Eine falsche Tatsache ist etwa die Behauptung, dass Bill Gates mit seiner Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 80 Prozent finanziere. Nach WHO-Angaben liegt der Anteil nur bei 11,4 Prozent. Auch erfundene und verfälschte Zitate werden laut Bundesverfassungsgericht nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.

12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit"

Wenn ich über Dich behaupten würde, dass Du ständig betrunken mit Deiner SR22 in 300 ft über der Münchner Innenstadt herumfliegst und Dir das alles sowieso nur leisten kannst, weil Du regelmäßig Sprit bei Deinem Hangarnachbarn klaust - dann wäre das "Verleumdung" (wenn ich es besser weiß) oder "üble Nachrede" (wenn ich es tatsächlich glaube), aber in jedem Fall strafbar.

Wenn ich aber behaupte, dass ein Kilogramm Blei mehr wiegt als ein Kilogramm Alu, und die Erde nur aufgrund atmosphärischer Verzerrungen auf Weltraumfotos wie eine Kugel aussieht - dann sind das zwar falsche Fakten, deren Verbreitung aber nicht strafbar ist.

See the difference? Wenn es gegen eine Person geht, hat die Meinungsfreiheit Grenzen - ansonsten kann man schon ziemlich beliebigen Quatsch verbreiten. Ausnahmen (Holocaust-Leugnung etc.) sind ausdrücklich erwähnt.

Meinungen von Impfskeptikern muss die Demokratie schon aushalten.

12. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell
Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt.
12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +9.33 [10]

Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind? Weil in seiner persönlichen Kontrollgruppe von drei Angehörigen die zwei Geimpften krank geworden sind und der dritte, Ungeimpfte keine Symptome nach einer Infektion entwickelt hat.

NIcht dass ich diese und andere in diesem Thread vertretene schräge Thesen auch nur ansatzweise teilen würde - aber alle Alternativen zur Möglichkeit, auch so etwas frei äußern zu dürfen, scheinen mir schnurstracks in eine Gesellschaft zu führen, in der ich nicht mehr gerne leben möchte...

Das wurde schon x mal geklärt

Von wem wurde was geklärt?

13. Dezember 2022: Von F. S. an Tobias Schnell

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind?

Zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit gibt es noch einen relativ großen Raum an Äusserungen, die von keinem von beiden betroffen sind. Nur, weil etwas nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit fällt ist es nicht automatisch strafbar. Ich darf auch in den meisten Fällen straffrei in der Öffentlichkeit pupsen, ohne, dass es so etwas wie eine grundrechtliche Flatulenzfreiheit gäbe.

Genau so ist es mit falschen Tatsachenbehauptungen: Das sind und bleiben schlicht Lügen (und keine geschützten Meinungen), aber bei Weitem nicht jede Lüge ist strafbar!

13. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22

"Da habe ich andere Informationen. Es geht nicht um "Meinungen", sondern um das Verbreiten falscher Fakten und Lügen. Darauf gibt es natürlich kein Grundrecht."

Selbstverständlich gibt es ein Grundrecht auf das Verbreiten "falscher Fakten". Siehe I. (2.) unter "Gründe". Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist sehr weit auszulegen.

"Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit". :-)"

Um den Ehrenschutz geht es hier nicht.

"Eine falsche Tatsache ist etwa die Behauptung, dass Bill Gates mit seiner Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 80 Prozent finanziere. Nach WHO-Angaben liegt der Anteil nur bei 11,4 Prozent."

Eine Tatsachenbehauptung läßt sich nicht einfach dadurch als falsch klassifizieren, daß die betreffende Organisation selbst sie als falsch bezeichnet. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments würde auf Nachfrage auch sagen, daß Berichte über EU-Korruption "falsche Tatsachen" sind. Wer lügt dann?

13. Dezember 2022: Von R Cepeda an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Antoworte nicht an Michael, nur allgemein...

Meinungsfreiheit heißt, dass der Staat niemanden aufgrund seiner oder ihrer Meinungen bestrafen darf. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Wenn Jemand mir sagt, dass was ich sage nur Quatsch ist, wird meine Meinungsfreiheit gar nicht berührt. Ich kann weiter sagen, sie könen weiter meinen und so.

Ich kann hier sagen, dass ich jemanden die ZÜP wegnehmen würde, weil ich kein Beamte bin und so spreche es nur für mich, nicht für den Staat. Das ist auch Meinungsfreiheit. Ein Polizeibeamte oder ein Richter dürfen das nicht machen, denn sie den Staat representieren.

Sorry, aber wenn man beim Ausüben seiner eigenen Meinungsfreiheit etwas in einem öffentlichen Forum schreibt, muss man erwarten, dass jemand, beim Ausüben seiner eigenen Meinungsfreiheit, sag, dass man liebe still bleiben sollte.

Un wenn ich jemandem sage, dass er still bleiben sollte, muss ich bereit dafür sein, dass diese Person nicht still bleibt.

15. Dezember 2022: Von Frank Naumann an Jens V. Bewertung: -1.33 [3]

Es gibt Neuigkeiten zum Thema Impfung, diesmal wieder von Herrn Gassen, dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der hatte im Juni 2022 ja schon einmal für Furore gesorgt. Die damals von der KBV veröffentlichten Abrechnungsdaten zeigten, daß die Zahl der Patienten, die aufgrund von Impfnebenwirkungen im Jahre 2021 kassenärztliche Versorgung benötigten, sich bezogen auf die Zahl der verabreichten Impfungen fast versechsfacht hatte: Kam im Jahre 2020 noch jeweils ein Impfschaden auf 392 (konventionelle) Impfungen, war das Verhältnis 2021 nach Einführung der mRNA-Spritzen mit 1:69 deutlich schlechter. (Quelle) Er bestätigte damit die früheren Hochrechnungen von Andreas Schöfbeck, seinerzeit Chef der Betriebskrankenkasse ProVita. Dieser hatte bereits im Februar 2022 anhand der ihm vorliegenden BKK-Versichertendaten (korrekt) vermutet, daß es in ganz Deutschland zwischen 2,5 und 3 Millionen behandlungspflichtige Impfschäden pro Jahr geben dürfte und diesen Verdacht auch dem Paul-Ehrlich-Institut mitgeteilt. (Quelle: BKK) Das hat Herrn Schöfbeck kurz darauf seinen Job gekostet.

Nun hat Herr Gassen am 28.11.2022 noch mal kräftig nachgelegt und alle über die KVen abgerechneten Diagnosecodes der Jahre 2016-2021 für ca. 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherte veröffentlicht (Rohdatensatz für Interessierte im Anhang). Diese Daten bergen in zweifacher Hinsicht politischen Sprengstoff:

Zum einen wird die bisher in den Medien als "Verschwörungstheorie rechter Querdenker" diffamierte, unterschwellige Wahrnehmung vieler Menschen, daß immer mehr Geimpfte "plötzlich und unerwartet" und viel zu jung das Zeitliche segnen, von den Krankenkassen-Daten überraschend gestützt: die einschlägigen ICD-Codes für "Plötzlicher Herztod", "allein aufgefundene Leiche" oder "Plötzlicher Tod unbekannter Ursache" haben sich seit dem 1. Quartal 2021 schlagartig mehr als verdoppelt (Abb. 1). Auch die Zahl der dokumentierten Myocarditis-Fälle hat sich seit dem Start der Impfkampagne mehr als verdoppelt (Abb. 2). Abb. 1 enthält wohlgemerkt keine Menschen, die an Covid-19 gestorben sind. Solche Fälle wären mit den ICD-Codes B34.2 (Infektion durch Corona-Viren) und U04.9 (SARS) abzurechnen gewesen. Die Zahl der behandlungsbedürftigen Coronavirus-Infektionen ist demgegenüber durch die Impfkampagne nicht wesentlich beeinflusst worden (Abb. 3).

Zum anderen belegen die KBV-Daten, daß das Paul-Ehrlich-Institut als für Arzneimittelsicherheit zuständige Bundesbehörde ganz offensichtlich seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt! Warum? Nun, dazu muß man sich die übliche Arbeitsweise der Abteilung Pharmakovigilanz vor Augen führen. Es mag vielen überraschend scheinen, aber das PEI hat grundsätzlich keine Autorität, von sich aus Untersuchungen an Patienten oder Verstorbenen zu veranlassen, um damit einzelne Impfschäden zu bewerten. Es kann zum Beispiel keine behördliche Obduktion anordnen, selbst wenn das im Einzelfall sinnvoll wäre. Das PEI ist daher, um Sicherheitsprobleme bei Medikamenten überhaupt erst detektieren zu können, auf externe Daten angewiesen. Diese stammen im wesentlichen aus drei Quellen:

1. Die Sterblichkeitsdaten des Statistischen Bundesamtes.
Das ist die schärfste Waffe im Arsenal des PEI, weil in diesem Datensatz die Gesamtbevölkerung zu 100% erfasst wird. Niemand stirbt in Deutschland, ohne daß das Statistische Bundesamt via Standesamt davon erfährt, wenn auch anonymisiert. Dieses schärfste Schwert des PEI ist gleichzeitig aber auch ausgesprochen träge: Die Daten für das Jahr 2021 wurden für Mitte Dezember 2022 (sic!) in Aussicht gestellt, bis heute aber immer noch nicht geliefert (Quelle). Auf diesem Auge ist das PEI also unverschuldet blind, Impfrisiken bleiben zwangsläufig verborgen.

2. Die Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten.
In diesen Daten sind zwar viele (etwa 72 Millionen), jedoch nicht alle Bürger repräsentiert, das macht die Erkennung von Risikosignalen etwas schwieriger. Dafür stehen die Daten aber auch schon unterjährig jeweils am Quartalsende, also deutlich schneller zur Verfügung. Das ist bei neu eingeführten Arzneimitteln oder Impfstoffen natürlich hilfreich. Trotzdem ist das PEI auf diesem Auge ebenso blind, und der Grund dafür ist der eigentliche Skandal: Das PEI hat die KBV-Daten aus 2021 bis heute nicht ausgewertet, ja noch nicht einmal angefordert! (Quelle) Dabei sind die KVen laut §13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, diese Daten zu liefern. Und spätestens nach den Hinweisen von Herrn Schöfbeck hätte es auch sehr gute Gründe gegeben, diese Analyse mit hoher Priorität voranzutreiben. Die Zahlenblindheit des PEI auf diesem Auge ist also ganz klar selbst verschuldet - frei nach dem Motto: "Stelle keine Fragen, wenn Du die Antwort gar nicht wissen willst..."

3. Spontanmeldungen von Betroffenen bzw. Hinterbliebenen oder Ärzten.
Das ist zweifelsohne die schwächste der drei Datensäulen, eigentlich mehr eine Krücke. Warum? Weil es hier aus verschiedenen Gründen einen erheblichen Untererfassungsfaktor gibt. Ärzte sind zwar gesetzlich verpflichtet, jede neu aufgetretene Arzneimittel-Nebenwirkung schon auf bloßen Verdacht hin sowohl via Gesundheitsamt an das PEI (siehe hier) als auch an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (siehe hier) zu melden. In der Praxis wird das aber meistens ignoriert - es ist zeitaufwendig, es ist emotional belastend anzuerkennen, einem Patienten geschadet zu haben, das Wartezimmer ist vielleicht brechend voll, und es wird finanziell überhaupt nicht honoriert. Außerdem hat weder die pharmazeutische Industrie noch ihre Vertreter in Regierung und Ärztekammer an diesen Meldungen irgendein übersteigertes Interesse. Auf gut Deutsch: "Da kräht kein Hahn danach." Betroffene Patienten bzw. deren Hinterbliebene haben meist keine medizinische Expertise und erkennen verdächtige Nebenwirkungen in der Regel nur dann, wenn ein ausgesprochen enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Das alles führt im Endeffekt dazu, daß nur etwa eine von 40 Nebenwirkungen tatsächlich gemeldet wird, und von den wenigen Meldungen stammen wiederum nur 10% von Ärzten (Quelle: Dr. Dirk Meltzer, PEI). Diese Datenkrücke nimmt das PEI nun her, macht daraus eine Observed-vs-Expected-Analyse und stellt wenig überraschend fest: Die gemeldete Häufigkeit einer x-beliebigen Nebenwirkung ist nicht höher als das, was statistisch zu erwarten war - wie auch, wenn das meiste gar nicht gemeldet wird. So entsteht dann das Lauterbach'sche Märchen von der "nebenwirkungsfreien" Impfung.

Abschließend weisen sowohl Andreas Gassen (der Datenlieferant) als auch Tom Lausen (der Datenanalyst) - vollkommen zurecht - darauf hin, daß man aus Korrelationen prinzipiell keine Rückschlüsse auf Kausalität ableiten kann. (Quelle) Wir haben hier zunächst einmal "nur" ein klares Risiko-Signal, es ist jedoch grundsätzlich denkbar, daß das alles reiner Zufall ist und nichts mit der ab 2021 ausgerollten Impfkampagne zu tun hat. Bis zur abschließenden Klärung dieses Sicherheitssignals erscheint es dennoch auf jeden Fall geboten, die mRNA-Impfungen sofort zu stoppen. So, wie das in der Vergangenheit bei anderen verdächtigen Medikamenten auch immer gemacht wurde. Der Ball liegt nun beim Paul-Ehrlich-Institut, wir dürfen gespannt sein.




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15. Dezember 2022: Von Jirka L. an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]
Naja. Sehr viel reininterpretiert was nicht reingehört. Hier eine ganz andere Aussage vom selben Verein:

https://www.kbv.de/html/2022_59205.php
15. Dezember 2022: Von Jirka L. an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]
Und für einen anstieg des plötzlichen Herztodes ist wohl Covid verantwortlich

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112570/SARS-CoV-2-kann-ploetzlichen-Herzstillstand-ausloesen

Aber man kann es sich natürlich zurechtbiegen wie man will…
15. Dezember 2022: Von F. S. an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]

Das sind ja "interessante" Daten, die Du da zeigst. Schauen wir doch mal genauer drauf:

Laut Deinen Daten gab es in Q1/21 einen sprunghaften Anstieg der entsprechenden Diagnosen, der sich dann in Q2 und Q3 wieder abgeschwächt hat und in Q4/21 und Q1/22 wieder stärker geworden ist.
Das ist deswegen interessant, weil die "Impfwelle" in Q1/21 erst angefangen hat, in Q2/21 ihren Höhepunkt hatte, dann noch mal einen Spike gegen Ende Q3/21 (erste Booster) und in Q4/21 & Q1/22 kaum noch neu geimpft wurde.

Der von Dir selber zitierte Verlauf der Diagnosemengen korelliert schon in der Betrachtung auf Quartalsebene kaum bis gar nicht mit dem Verlauf der Impfmengen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfungen und den von Dir zitierten Diagnosen ist damit auf Basis dieser Daten so gut wie ausgeschlossen.

Grundsätzlich stimme ich auch mit Deiner Einschätzung nicht überein, dass "Abrechnungsdaten der GKV" eine gute Datenquelle wäre (jetzt mal abgesehen davon, dass KBV-Daten keine Abrechnungsdaten der GKV sind).
An Abrechungsdaten hängt die Geldverteilung sowohl zwischen den Ärzten, als auch die Bezahlung von Krankenhäusern, etc. betrifft.
Vor Allem, wenn sich solche Daten am Jahresanfang sprunghaft ändern, also dann, wenn wenn sich die Abrechnungsrichtlinien für's neue Jahr ändern, braucht man kein besonderer Schelm zu sein, um sich was dabei zu denken.

Um es kurz zusammen zu fassen: Deine Daten sind nicht besonders verlässlich, aber wenn wir sie glauben, dann sagen sie eher das Gegenteil von dem, was Du behauptest.

15. Dezember 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Das verstehe ich schon: wenn sich schon unser Altbundeskanzler Vranitzky vor wenigen Wochen zur im Parlament abgehaltenen Schweigeminute anläßlich seines verkündeten Ablebens äußern musste kann es doch für manche Mitmenschen durchaus plausibel sein dass sich schwere Impfnebenwirkungen bereits lange vor der erfolgten Impfung zeigen.

15. Dezember 2022: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann Bewertung: +2.00 [4]

Fake News. Eine Impfreaktion ist kein Impfschaden. In den allermeisten Fällen sogar das Gegenteil - einn Zeichen, dass die Impfung angeschlagen hat.

Zudem extrem viele Impfungen gar nicht über "Kasse" liefen. Irgendwelche Wehwehchen, welche mit der Impfung zu tun haben könnten, oder auch nicht, dafür schon.

15. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [5]

Meine bescheidene Meinung: Dieser substanzlose, geschwurbelte Querdenkermüll hat hier nichts verloren.

15. Dezember 2022: Von Joachim P. an Charlie_ 22 Bewertung: +7.00 [7]
Man muss neidlos anerkennen, dass Frank viel Energie in seine Mission einbringt. Immer wieder versucht er hier Argumente zu finden und mit viel Elan darzulegen. Schade, dass diese Energie nicht für das Gemeinwohl genutzt werden kann. Außer es gelingt jemandem, diese judogleich in eine nützliche Richtung unzulenken.
16. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22 Bewertung: +9.00 [9]

"Meine bescheidene Meinung: Dieser substanzlose, geschwurbelte Querdenkermüll hat hier nichts verloren."

... und meine bescheidene Meinung ist, daß jeder das Recht haben sollte, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, und eine Zensur nicht stattfindet.

Meinungen zu verbieten, wenn sie nicht widerlegt werden können, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme.

16. Dezember 2022: Von F. S. an Charlie_ 22 Bewertung: +10.00 [10]

Das er sich die Mühe macht, seine falschen Schlussfolgerungen hier so ausführlich zu begründen gibt weniugstens die Möglichkeit, aufzuzeigen, wo er in seiner Argumentation falsch abbiegt bzw. die Daten falsch interpretiert.

Wird es seine Meinung ändern? Vermutlich nicht! Aber andere können davon durchaus was erkennen ...

16. Dezember 2022: Von Thomas Nadenau an Michael Stock
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Dezember 2022: Von Thomas Nadenau an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Und deshalb meinen Dank an dich und die anderen hier, die genau diese Mühe auf sich nehmen. Dankeschön!

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