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13. Dezember 2022: Von F. S. an Tobias Schnell

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind?

Zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit gibt es noch einen relativ großen Raum an Äusserungen, die von keinem von beiden betroffen sind. Nur, weil etwas nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit fällt ist es nicht automatisch strafbar. Ich darf auch in den meisten Fällen straffrei in der Öffentlichkeit pupsen, ohne, dass es so etwas wie eine grundrechtliche Flatulenzfreiheit gäbe.

Genau so ist es mit falschen Tatsachenbehauptungen: Das sind und bleiben schlicht Lügen (und keine geschützten Meinungen), aber bei Weitem nicht jede Lüge ist strafbar!


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