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Luftrecht und Behörden | Impfen vs Medical - Thema im EASA Raum?  
11. Dezember 2020: Von Jens V. 

Soll keine Panikmache oder Stimmung gegen Info werden, sondern eher die Frage ob schon was zur Lage in der EASA gehört hat?

https://www.avweb.com/aviation-news/faa-reviewing-whether-pilots-can-take-covid-vaccine/

Vielleicht gibt es hier ja einen Fliegerarzt, der schin ein wenig detailierter berichten kann

11. Dezember 2020: Von Achim H. an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

Bisher sind das doch nur Selbstverständlichkeiten: die FAA sagt, dass man nach der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Impfstoff fluguntauglich ist. Ja was sonst? Und dann sagt sie noch, dass sie nach der Zulassung der Impfstoffe Richtlinien veröffentlichen wird.

Nachrichtenwert: null.

16. Dezember 2020: Von Achim H. an Achim H.

Wie zu erwarten war, behandelt die FAA die Impfung nicht anders wie andere: https://www.faa.gov/news/updates/?newsId=96258

Nach der jeweiligen Impfung ist man 48h untauglich. Das ist nicht viel, nach der diesjährigen Grippeimpfung war ich 72h unfit to fly...

16. Dezember 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Jens V. Bewertung: +6.00 [6]

Hallo zusammen

Heute hat ein Arzt der EASA eine Information verschickt, die aber noch auf selektive Bedingungen eingeschränkt ist.

Danach empfiehlt die Agentur folgendes: Wenn ein Pilot (im EU Rechtsraum) mit einem Imfstoff geimpft wird, der keine Zulassung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA hat, soll gemäß VO (EU) 1178/2012 MED.A.020 (Medikamentenanwendung) auf eine medizinische Fluguntauglichkeit von 30 Tagen begutachtet werden.

Wenn die EMA Impfstoffe zugelassen hat, erfolgt eine weitere Empfehlung der EASA für diese Impfstoffe.

In meinem Tätigkeitsgebiet der militärischen Flugmedizin ist die längste Periode der Fluguntauglichkeit nach Impfungen (bei Gelbfieberimpfung) bisher mindestens 6 Tage. Nach jeder Impfung erfolgt eine Arztkonsultation vor Aufnahme des nächsten Flugdienstes.

Da bisher kein Arzt irgendwelche berufliche Erfahrung mit dem CoV-2 Impfstoff haben kann, wäre mein Petitum, ähnlich wie die Bundeswehr bei der Gelbfieberimpfung zu verfahren.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

16. Dezember 2020: Von S. G. an Jens V.

Wie geschrieben, was hat das für einen Nachrichtenwert?

Welche vorbeugenden Impfungen ich mir hole ist doch meine private Sache.

16. Dezember 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Ulrich Dr. Werner

Wie sieht denn die aktuelle Vorgabe hinsichtlich der regulären Grippe-Schutzimpfung aus? Wie lange ist man danach untauglich?

16. Dezember 2020: Von Jens V. an S. G. Bewertung: +3.00 [3]

Nachrichtenwert?

Mir war zumindest nicht bewusst, dass nach einer Impfung ggf temporär auf nicht flugtauglich bewertet wird. Von daher finde ich die Info relevant. Mir ist allerdings noch nicht klar was das für ein EASA Medical bedeuten wird.

Die Diskussion ob oder doch nicht eine Impfung machen lassen hab ich ja nicht angeregt...würde ich auch nicht machen wollen. Ich werde mich jedenfalls impfen lassen

16. Dezember 2020: Von Jens V. an Ulrich Dr. Werner

Dankeschön..ist doch zumindest schon mal in der Richtung recht klar

Doofe Frage vielleicht:

Falls ich irgendwann mal ran darf um geimpft zu werden, muss ich dass dem Fliegerarzt proaktiv mitteien oder reicht es wenn ich nach der Impfung den Zeitraum X abwarte?

16. Dezember 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Jens V. Bewertung: +13.00 [13]

Hallo zusammen

Die Antwort an Michael und Jens, gültig für die Zivilluftfahrt.

Grundsätzliches ist nachzulesen in unseren eigenen Tauglichkeitszeugnissen, dort ist MED.A.020 abgedruckt. Impfung = Anwendung verschreibungspflichtiges Medikament [MED.A.020 (a)(2)], d.h. unmittelbar nach Impfung nicht fliegen, z.B. 24 Std. lang. Danach bei Beschwerdefreiheit: have fun.

Unter MED.A.020 (b) ist nur nach Beginn einer regelmäßigen Medikamenteneinnahme der Kontakt zum Fliegerarzt vorgegeben. Also: Impfung = keine regelmäßige Medikation = kein Pflichtkontakt zum Fliegerarzt, have fun.

Zur Influenza-Impfung gibt es keine individuellen Vorschriften. Meine Empfehlung (nach 30 Berufsjahren Impftäter und 20 Jahren Influenza-Impfopferempfänger), 24 Stunden Karenzzeit.

Viele Grüße

Ulrich Werner

16. Dezember 2020: Von Jens V. an Ulrich Dr. Werner

Super, danke für das Update bzw Refresher

13. Juni 2022: Von Frank Naumann an Jens V.

Vom Präsidenten der AOPA Deutschland höchstselbst gab es am 2.6.2022 ein Update zum Thema "Covid-Impfung versus Flugtauglichkeit". Prof. Elmar Giemulla schreibt:

"Wenn die Hersteller Biontech und Moderna in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur und dem Paul-Ehrlich-Institut die Auffassung vertreten, dass der Nutzen einer Impfung die Risiken überwiegt, dann ist in dieser Einschätzung die Feststellung enthalten, dass es nach wie vor (unerforschte) Risiken gibt. Einen geimpften Piloten in dieser Situation ohne weiteres als flugtauglich anzusehen, wäre deshalb ein nicht akzeptables Level der Flugsicherheit, wie sich auch aus dem Chapter 1.1.4.2 des Annex I ergibt:

'States shall apply, as part of their State safety programme, basic safety management principles to the medical assessment process of licence holders that as a minimum include:

a)...
b) Continuous re-evaluation of the medical assessment process to concentrate on identified areas of increased medical risk.'"

"Nicht übersehen werden darf ferner, dass Impfpflichten nicht zu dem Zweck eingeführt worden sind bzw. werden sollen, die Tauglichkeit eines Piloten abzusichern. Deren Bestehen kann - bei Vorliegen der hierfür geforderten Voraussetzungen - nur bei einer Nicht-Impfung als sicher angenommen werden. Die Impfung verstärkt diese Sicherheit nicht etwa, sondern ist insofern bestenfalls neutral. Allerdings ist dieses "bestenfalls" noch nicht positiv belegt, sondern hält sich immer noch im Bereich der "Wahrscheinlichkeit" auf, was gleichbedeutend mit dem Zugeständnis eines Risikos ist."

"Festzuhalten ist deshalb, dass auch die EASA die Fluggesellschaften nicht dazu anhält, Impfungen ihrer Piloten mit dem Mittel des Arbeitsrechts zwangsweise durchzusetzen. Vielmehr wird in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht diese Entscheidung den Piloten selbst überlassen. Davon abgesehen hat die EASA den neuesten Stand der Forschungen zum Thema Impfung bisher nicht weiter thematisiert - möglicherweise deshalb, weil zunehmend auch Daten vorliegen, die an der Ungefährlichkeit in der hier relevanten Situation zweifeln lassen."

"Da diese verbindlichen Vorgaben" (Anm.: gemeint ist hier EU-VO 1178/2011 Teil-MED) "den oben dargestellten ICAO-Standards des Annex I nahezu wörtlich entsprechen, kann insofern auf die obigen Ausführungen verwiesen werden. Festzustellen ist damit, dass das derzeitig geltende EU-Recht in Übereinstimmung mit den internationalen Standards der ICAO keine Verpflichtung der Piloten enthält, sich einer COVID-19-Impfung zu unterziehen. Im Gegenteil: Die Piloten sind sogar ausdrücklich dazu verpflichtet, ihre mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte nicht auszuüben, wenn eine solche Impfung die sichere Ausübung dieser Rechte beeinträchtigen kann... Dies muss jedenfalls solange gelten, wie die völlige Neutralität der Impfstoffe hinsichtlich der Flugtauglichkeit nicht positiv belegt ist."

Eigentlich beschreibt der AOPA-Präsident hier eine flugmedizinische Selbstverständlichkeit: Die Teilnahme von aktiven Piloten an medizinischen Feldversuchen zur Erprobung experimenteller (aka "bedingt zugelassener") Pharmaka ist mit deren fliegerischer Tätigkeit unvereinbar. Das Vorsorgeprinzip, das in den letzten zwei Jahren etwas unter die Räder unseres politischen Panikorchesters gekommen zu sein schien, erlangt so langsam seinen angestammten Platz zurück. Oder wie es Elmar Giemulla zusammenfassend auf den Punkt bringt:

"Flugbesatzungen sind bekanntlich anderen Umweltbedingungen ausgesetzt als andere Berufsgruppen, insbesondere einem verringerten Luftdruck... u.v.a.m. Hierin liegt angesichts dessen, dass die Folgen einer COVID-19-Impfung noch nicht in vollem Umfang erforscht sind (insbesondere unter den besonderen Umständen im Cockpit), ein bisher nicht endgültig einschätzbares Risiko. Damit steht die Impfpflicht im Widerspruch zum Grundgedanken des Flugsicherheitsrechts, Risiken auszuschließen und nicht etwa, sie in Kauf zu nehmen."

Quelle: Giemulla, Elmar M.; "Zur Impfpflicht für Piloten im Spannungsverhältnis zwischen Flugsicherheit und operativen Bedürfnissen der Fluggesellschaften"; Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht 71. Jg. 2/2022 S. 175-194

13. Juni 2022: Von Frank Schmitz an Frank Naumann

Leider nicht Online verfügbar? Heft kostet 88,00 Öro ...

13. Juni 2022: Von Chris _____ an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]

Kommt mir sehr weit hergeholt vor, diese Position. Geflogen wird immer mit _vertretbaren_ Risiken.

13. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]

Jura, Jura... kommt das nicht ursprünglich von Rabulistik?

13. Juni 2022: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann Bewertung: +9.00 [9]

Oh, noch mehr Corona- und Impf"skepsis" ...

Also, 4,77 Milliarden durchgeimpte Menschen weltweit, 5,22 Milliarden mindestens einmal geimpft, 12 Milliarden Dosen verimpft, ... (https://ourworldindata.org/covid-vaccinations). Wo finde ich die Daten, wie die Piloten reihenweise vom Himmel fallen? Und den Nachweis, dass das wegen den Coronaimpfungen ist?

Und ich dachte, die AOPA vertritt die Interessen der Piloten?

13. Juni 2022: Von Jochen Wilhe an Frank Naumann Bewertung: +14.00 [14]

Zitat "Wenn die Hersteller Biontech und Moderna in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur und dem Paul-Ehrlich-Institut die Auffassung vertreten, dass der Nutzen einer Impfung die Risiken überwiegt, dann ist in dieser Einschätzung die Feststellung enthalten, dass es nach wie vor (unerforschte) Risiken gibt. Einen geimpften Piloten in dieser Situation ohne weiteres als flugtauglich anzusehen, wäre deshalb ein nicht akzeptables Level der Flugsicherheit, wie sich auch aus dem Chapter 1.1.4.2 des Annex I ergibt:" Zitat Ende

So einen Unsnn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Jedes Medikament vom Betablocker bis zum Insulin hat Nutzen und Risiken. Jede Tetanus Impfung hat Nutzen und Risiken. Daraus die allgemeine Feststellung abzuleiten, dass es (sehr) problematisch wäre, Covid-geimpfte Piloten als flugtauglich anzusehen, lässt sehr tief blicken, in die grenzenlose Ahnungslosigkeit (oder Wichtigtuerei) mancher Funktionäre.

13. Juni 2022: Von T. Magin an Frank Naumann

"Dies muss jedenfalls solange gelten, wie die völlige Neutralität der Impfstoffe hinsichtlich der Flugtauglichkeit nicht positiv belegt ist"

Weiss jemand, auf was sich "Dies muss" bezieht? Auf eine Ablehnung der Impfpflicht bei Piloten oder auf die Zweifel gegenueber der Impfung im Allgemeinen?

13. Juni 2022: Von ch ess an Jochen Wilhe Bewertung: +4.00 [4]
Mit diesen Kenntnissen in Statistik und Medizin kann der Jurist anscheinend regelmässig punkten...
Auf Basis weit hergeholter sprachlicher Akrobatik Zweifel streuen und auf diesem dann eigene Ziele verfolgen.
Nur was er hier will, dass bleibt (noch) offen.
14. Juni 2022: Von Andy W ✈️ an Frank Schmitz Bewertung: +1.00 [1]

Leider nicht Online verfügbar? Heft kostet 88,00 Öro ...

Falls gesteigertes Interesse besteht: ich würde irgendwann in den kommenden Tagen mal zur Uni Bib in Köln gehen und dort den Artikel scannen...

14. Juni 2022: Von Nicolas Nickisch an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Ich antworte stellvertretend:

Wir sehen leider in der jüngeren Vergangenheit doch extreme Sichtweisen:

Da werden Bedenken gegen Flugtauglichkeit aufgrund nicht absehbarer Folgen angemeldet während andersherum Zwangsimpfungen diskutiert werden.

Für das Gros der Bevölkerung ist das zwar vom Tisch, für eine verhältnismässig kleine Gruppe ist eine Zwnagsimpfung aber umgesetzt: im Gesundheitssektor.

In dem von mir überblickten umfeld (Krankenhaus/Praxis) ist die Impfrate mittlerweile sehr hoch - nicht zuletzt aufhrund des angedrohten AUsschlusses von der ARbeit mit ARbeitsplatzerlust. Dennoch haben mir bekannt einige (damit meine ich wenige) sich nicht impfen lassen und nehmen den Rausschmiss in Kauf. Passiert ist nichts - bisher

Die KV hat mit wüsten Drohbriefen den Impfnachweis eingefordert - allein schon aufgrund des Wordings sollte man dem nicht Folge leisten.

Trotz der hohen Impfrate sind inzwischen nahezu alle MA positiv getestet worden und/oder erkrankt gewesen; die meisten sehr kurz, einige aber auch länger und mit noch längerer Rekonvaleszenz. Das unterscheidet sich nicht wesentlich von Grippeerkrankungen vor dem Stichtag.

Wir haben in diesem Zusammenhang ja ohnehin eine interessanten juristischen Kunstgriff: Jeder muß sich zwangsweise unterordnen um ANDERE zu schützen, der Zwang wird nicht ausgeübt damit man SELBST vor möglicherweise schwerwiegenden Folgen geschützt bleibt.

Interessant sind auch Besuche in Pflegeheimen: Die MA sind zwangsgeimpft einschliesslich Maskenzwang, während die Anstaltsinassen weder geimpft sein müssen noch unter Maskenzwang leiden.

Ganz abgesehen von den tatscählichen oder vermuteten Impf-Nebenwirkungen. Im WInter und Frühjahr kamen eigentlich in jedem Notdienst mitten in der Nacht besorgte Patienten mit komischen Symptomen oder dem Wunsch eine Herzmuskelentzündung ausgeschlossen zu bekommen. Das hat aber jetzt nachgelassen; es lässt sich ja kaum noch jemand impfen

Also: es droht Verlust der Tauglichkeit wegen möglciherweise unabsehbarer Folgen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite ist der Impfzwang mittlerweile sogar von unserem höchsten Gericht abgenickt und das obwohl der Impfzwang gar nicht den gewünschten Erfolg bringt - weder ist man selber geschützt noch schützt man andere.

Verkehrte Welt.

14. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.00 [2]

"Wir haben in diesem Zusammenhang ja ohnehin eine interessanten juristischen Kunstgriff: Jeder muß sich zwangsweise unterordnen um ANDERE zu schützen, der Zwang wird nicht ausgeübt damit man SELBST vor möglicherweise schwerwiegenden Folgen geschützt bleibt."

Das nennt man nicht juristischen Kunstgriff, sondern Gemeinwohl.

Hier mal das Bundesseuchengesetz von 1961 (bis 2001, dann nur wenig relativiert), damals herrschten noch sehr eindeutige Prioritäten.

Die Impfquote im Gesundheitswesen ist übrigens streng proportional zum Ausbildungsstand und am geringsten bei Altenpflegerinnen.



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14. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Ich bin froh, dass ich nicht eine solche Entscheidung treffen muss.

Aus meiner privaten Perspektive (und ohne jede rechtliche Abwägung) wäre ich vor 6 Monaten FÜR eine Impfpflicht gewesen, WENN dafür alle Maßnahmen (also vor allem die ständige Impfausweiskontrolle sowie die Reisebeschränkungen) weggefallen wäre. Mir wäre das lieber gewesen als das ständige Herumzeigen von Impfausweis usw.

In einer rechtlichen Abwägung überwiegen m.E. aber die Argumente klar GEGEN eine Impfpflicht: erstens grundgesetzlicher Schutz (Menschenwürde, Unverletzlichkeit) und zweitens: Um eine Pandemie einzudämmen, braucht es nicht 100% Impfquote, daher ist ein zumutbares milderes Mittel das EINWERBEN von Impfungen, ggf. gegen kleine Geschenke/Zuwendungen. Solange solche milderen Mittel nicht ausgeschöpft sind und erwiesenermaßen nicht ausreichen, ist eine Zwangsmaßnahme m.E. nicht zu rechtfertigen.

14. Juni 2022: Von Nicolas Nickisch an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]

Interessant. Das kannte ich aus dem Studium von Dias zusammen mit der Headline, daß man damals von der Polizei zum Amtsarzt geschleppt werden konnte.

Ich kann mich noch erinnern, daß wir in der Grundschule regelmässig in Unterwäsche antreten mussten für irgendwelche Impfungen. Polio war super. Ich glaube, es gab da so eine Art Impfpistole. Ob die damals schon die Nadeln gewechselt haben?

Anyway, das wäre heute völlig undenkbar. Deshalb macht man ja den Kunstgriff wie bei der Masern-Zwansgimpfung: Niemand muß seine Kinder impfen lassen - aber wenn Du 2 ungeimpfte Terroristen zuhause hast wirst Du schon weich werden.

In Anbetracht der Effizienz der Masernimpfung, 200000 Maserntoten pro Jahr und dem Zeitbedarf um an einer Masern-Enzephalitis zu sterben sehe ich diese Impfung als druchaus sinnvoll.

14. Juni 2022: Von _D_J_PA D. an Alexander Callidus Bewertung: +5.00 [5]
Das nennt man Gemeinwohl...

Interessant. Inwiefern schützt denn der 18 jährige Geimpfte seine Mitmenschen?
Statistisch wird er von Omikron so gut wie nichts mitbekommen, außer Kratzen und etwas Husten vielleicht. Insofern wird er die Intensivstation nicht überlasten (konnte man die letzten Monate prima beobachten).
Überträger des Virus ist er vollumfänglich schon wenige Tage nach der Impfung. Ggfs hat in der Hinsicht die Impfung seit omikron auch gar keine Schutzwirkung, da gibt es unterschiedliche Studien (auch solche mit mehr als zwei Probanden, schönen Gruß an Karl).

Worin hier der Fremdschutz bestehen soll, erschließt sich mir nicht.
14. Juni 2022: Von Chris _____ an _D_J_PA D.

Ich stimme zu, als dreifach Geimpfter (und DANACH Genesener).


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