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Luftrecht und Behörden | BSG Urteil - Freelancer  
3. Februar 2025: Von Ingo Schmittner  Bewertung: +3.00 [3]

In einem anderen Thread wurde ja schonmal dieses Urteil diskutiert:

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Urteil.html

Dazu gibt es nun eine weitere Entwicklung: Der Rechtsausschuss des Bundestages hat offenbar eine Übergangsfrist bis 2027 beschlossen.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042188

Vielleicht nimmt sich die kommende Regierung des Themas ja nochmal an - es sind jetzt 2 Jahre Zeit, entsprechend die lokalen Kontakte zu Abgeordneten in dieser Sache zu nutzen.

Wörtlich heißt es auf der genannten Website:

Die Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch betrifft die Versicherungspflicht von Lehrkräften, insbesondere in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen. Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 und die Prüfung des Erwerbsstatus von Lehrkräften. Vorgesehen ist, dass im Falle einer Prüfung durch einen Versicherungsträger, die eine Versicherungspflicht der Lehrkraft feststellt, die Versicherungspflicht erst ab 1. Januar 2027 gilt. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt. Mit der Regelung soll es laut Antrag ermöglicht werden, „für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen“ und „Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit zu geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können“.

29. März 2025: Von Ingo Schmittner an Ingo Schmittner Bewertung: +0.00 [1]

Die AOPA unterstützt folgende Petition zu dem Thema - zumindest was FI betrifft:

https://bit.ly/4bBolpa

Quelle: https://aopa.de/2025/03/11/scheinselbstaendigkeit-bei-freiberuflichen-fluglehrern-jetzt-petition-zeichnen/

14. März 2026 09:43 Uhr: Von Ingo Schmittner an Ingo Schmittner

Und die Übergangsregelung gilt für ein weiteres Jahr (Bis Ende 2027)

https://www.verdi.de/selbststaendige/herrenberg-urteil

Hatte das Thema auch mit der Klavierlehrerin meiner Kinder: Was ich bei den Musikern interessant finde, dass es dort offenbar auch Empfehlungen zum Honorar gibt: 80 € pro 60 Min. gilt wohl als angemessen. Sowas für FI wäre ja auch mal schön :-) Aber offenbar ist dazu die Fliegerei zu kleinzellig organisiert.

14. März 2026 11:39 Uhr: Von Chris _____ an Ingo Schmittner Bewertung: +0.00 [6]

Mit Verlaub, Klavierspielen und unterrichten ist um Größenordnungen anspruchsvoller als Fliegen. Und es ist typischerweise ein Full-Time-Job, während Fluglehrer meist nebenbei arbeiten.

14. März 2026 15:35 Uhr: Von Ben Martens an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Aha, so ist das also. Darf man mal provokant fragen ob diese Einschätzung auf einschlägiger Berrufserfahrung sowohl als Klavierlehrer als auch als Fluglehrer basiert? Ich bin ja weder das eine noch das andere...

14. März 2026 16:30 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Ben Martens

vorsicht...chris ist nebenberuflich professioneller sarkastiker...

14. März 2026 16:51 Uhr: Von Chris _____ an Ben Martens Bewertung: +0.00 [6]

Flugschein machen ist peanuts im Vergleich zu Klavierspiel lernen auf einem Level, wo man das unterrichten kann. Allein schon die benötigte Zeit ist ein Vielfaches.

Wer ernsthaft ein Klavierstudium mit einem PPL und anschließendem FI gleichsetzen will oder letzteres sogar höher, der sollte mal ganz intensiv nachdenken.

14. März 2026 18:05 Uhr: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich finde, da hast du eindeutig recht und unrecht zugleich:

Natürlich ist es viel schwerer zu lernen, zeitlich und koordinativ. Einen PPL kann man binnen weniger Wochen erschlagen, den Fluglehrer mit voller CPL-Theorie kann man bei entsprechendem Kosten - ein gebrauchter Steinway ist da recht realistisch für den finanziellen Aufwand einschließlich aller Flugstunden; für die Fähigkeiten eines Klavierlehrers sind es indes lange Jahre bis Jahrzehnte.

Nur ist das nicht das Ziel der eigentlichen Ausbildung, auch Preisbildung am Markt hängt nicht an der Ausbildungsdauer und die Verantwortung liegt in ganz anderen Dimensionen. Sich durch schlechten Klavierunterricht umzubringen ist dann doch eher was für Satire oder Persiflage. Bei defizitärem Flugunterricht kann es schneller als man glaubt tödlich enden.

Du wirst begeisterte Klavierlehrerinnen und -lehrer für günstig finden, die von ihrer Leidenschaft leben wollen, aber wo eszum Konzertpianisten nicht gereicht hat.

Ob Vollzeit oder Nebenjob hängt arg von der Zahlungsbereitschaft und Auslastung ab, und nicht der Ausbildungsdauer.

14. März 2026 18:21 Uhr: Von Manni Fold an Sven Walter

beide liegt Ihr falsch. Piloten sind Eliten. Fluglehrer sind Lehrer dieser Eliten. Jedenfalls im eigenen eingebilderten Cosmos. Wieviele Prestige verinnerlicht der Pilot und wieviel der Klavierlehrer? Pah! Letzterer ist übelriechende ZEIT-Leser, ersterer bereit den Luftraum bis zum letzten Blut/Benzintropfen zu verteidigen.

14. März 2026 18:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Manni Fold Bewertung: +3.00 [3]

...ist dann der Klavierlehrer, der Eliten-Lehrer-Lehrer...?

-Ich Frage für einen Geigenlehrer- :-)

14. März 2026 18:41 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Kain Kirchhof

quer- oder längsgeige?

14. März 2026 20:04 Uhr: Von Joachim P. an Manni Fold Bewertung: +3.00 [3]

Wer verbindet denn Fluglehrer mit Eliten? Das sind fertige Typen, gescheiterte Existenzen, mit fettigem Haar und Alkoholproblem, ohne soziale Kontakte aber mit großem Ego und immer in Geldnot. Mein Spiegelbild trügt nicht. Nie würde ich Unbekannten gegenüber zugeben, dass ich Fluglehrer bin, auch wenn die Wahrnehmung dort eine andere wäre. Mein Fluglehrerbild nach 35 Jahren Fliegerei wiegt stärker.

14. März 2026 20:40 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Aaalso...bei dem checkflug m dir über fie kühltürme v edml...habe ich dich als sprachgewandten, intelligenten, scharfsinnigen, klardenkenken menschen wahrgenomme, der seine flugschüler und verlängerungsaspiranten mit strukturierter befehlsgewalt dirigiert. Das gepflegte äußere wird durch kantige frisur unterstüzt die unter dem stahlhelm akkurat zur geltung kommt. Unterstützt wird das erscheinungsbild durch dss parfümöl armani sae 10w40

Auf der skala v 1..10 eine klare 9.76

15. März 2026 08:31 Uhr: Von Manni Fold an Joachim P.

Guten Morgen! Welch eine Erkenntnis. Reine Beobachtung ohne Urteil. Doch obacht, Stereotypen sollten nicht verfangen. Es stimmt schon, als Fluglehrer breite Anerkennung und Wertschätzung zu erwerben, wird weit leichter erreicht, als das der besprochenen Klavierlehrer.

Ich vermute (!), Suff, Frust und Einsamkeit werden durch das ständige Reiten auf der Rasierklinge und soziotektonischer Bruchkante, also eigener Mangel und dem Reichtum werter Kundschaft gefüttert. Anektotisch: Ein Eigner mit Flugzeugsammlung macht einen Biannual Checkflug. Der Geprüfte überreicht gönnerhaft einen Fuffi. " Hatten wir nicht 70 vereinbart?"-" Ja, aber es war doch keine volle Stunde." Ohnmächtiger Zorn lässt zur Flasche greifen. Andererseits: Ein (Segel)fluglehrer ,Kategorie vermögender Privatier seit Jahrzehnten, schult leidenschaftlich gerne und sehr gut, verbringt seine Wochenenden auf dem Rücksitz der ASK21.

Aber eindeutig: Die erste Kategorie der beschriebenen Paarung ist häufig, nicht selten. Nein, das ist keine selektive Wahrnehmung.

15. März 2026 09:02 Uhr: Von F. S. an Ingo Schmittner Bewertung: +2.00 [2]

Schon lustig, wie sich aus einer "Empfehlung" eines Lobby-Verbandes (aka. "Wunschdenken") so eine Diskussion entspinnen kann.
Hier im Ort kostet an der Musikschule der Einzelunterricht 90 EUR pro Monat. Das sind, wenn man im Mittel drei 45-Minuten-"Stunden" pro Monat rechnet, so etwa 40 EUR pro Zeitstunde. Dass von diesen 40 EUR der "selbständige" Lehrer am Ende 80 EUR abbekommt halte ich für ... nennen wir es mal "mathematisch herausfordernd".

Im übrigen sind diese 90 EUR pro Monat völlig unabhängig davon, ob man Blockflöte, Klavier oder Geige lernt und auch unabhängig davon, ob der Lehrer ein international bekannter Studiomusiker oder ein Anfänger frisch von der Akademie ist. Da könnten Zweifel an der selbständigen Tätigkeit durchaus angebracht sein.

15. März 2026 10:55 Uhr: Von Willi Fundermann an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Ironie scheint hier nicht von jedem spontan verstanden zu werden.

15. März 2026 11:06 Uhr: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Eigentlich ist der Gesetzgeber gefordert, für die ganzen Freelancer eine vernünftige gesetzliche Lösung zu finden die eine legale Tätigkeit ermöglicht ohne dass sie zu Umgebungen führt. Vielleicht ähnlich wie bei der Künstlersozialkasse.

Das Problem gäbe es in Dänemark so nicht weil es da ein steuerfinanziertes Sozialsystem gibt.

Die Ignoranz des Gesetzgebers ist das eigentliche Problem.

15. März 2026 14:47 Uhr: Von Chris _____ an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Eine m.E. offensichtliche Gemeinsamkeit zwischen Fluglehrer und Klavierlehrer: Man erwirbt die Qualifikation meist aus einer gewissen Begeisterung für die Sache, nicht aus marktwirtschaftlichen Überlegungen (zukünftige Verdienstmöglichkeiten).

Während der typische Fluglehrer das kompensiert (normaler Job neben ein paar lockeren Stunden mit Flug"schülern" in der Luft), versucht der typische Klavierlehrer davon zu leben (Prekariat). Soweit meine Beobachtungen...

15. März 2026 17:31 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig

Die jetzige gesetzliche Lösung ist so schlecht nicht. Das Problem ist, dass sie über viele Jahre systematisch missbraucht wurde - und man deswegen nicht von heute auf morgen zum geltenden Recht zurückkehren kann.

15. März 2026 17:57 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, leg mal dar, wie tief du in der Materie drin bist. Nach einer ganzen Reihe von sehr guten Beiträgen mal wieder einer von der Art "null Ahnung, aber ganz viel Meinung". Seit wie vielen Jahren streiten sich Rentenversicherungsträger und berufsständische Versorgungswerke von Freiberuflern aus komplett unterschiedlichen Bereichen um die Frage, wann man welchen Status hat? Mit wie vielen Unsicherheiten, Hickhack und massiven Kiesgruben im Getriebe für Dinge, die eher schlicht zu regeln wären?

Die gesetzliche Regelung ist so unfassbar schlecht geschrieben mit unklaren Rechtsbegriffen, dass einem nur der Fachterminus "Müllgesetzgebung" in den Sinn kommen kann.

Auf einer Skala von 1 bis 10, wieviel Ahnung hast du im Sozialversicherungsrecht? Ich attestiere mir da ganz ehrlich konzediert eine 1 bis 2 und schlage dich um Längen. Nachdem ich vermutlich nicht mehr als 8 - 13 Urteile in zweieinhalb Jahrzehnten zu dem Thema gelesen habe.

Florian, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal an Dieter Nuhr halten. Auch wenn du dich mit beratenden Berufen in Vollzeit seit Jahrzehnten auskennst, merke ich an einem winzigen Beitrag, dass du die Defizite der gesetzlichen Regelung nicht im Ansatz erfasst hast.

Die jetzige gesetzliche Lösung ist so schlecht nicht. Das Problem ist, dass sie über viele Jahre systematisch missbraucht wurde - und man deswegen nicht von heute auf morgen zum geltenden Recht zurückkehren kann.

18. März 2026 12:21 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an F. S. Bewertung: +8.00 [8]

Wenn es eine eindeutige gesetzliche Regelung gäbe, hätte nicht ein einziges Urteil des Bundessozialgerichts ein Erdbeben auslösen können, indem damit die faktische Rechtslage komplett gedreht wurde. Das "Herrenberg-Urteil". Seitdem ist die Rentenversicherung wie die heilige Inquisition unterwegs und definiert hunderttausende Selbstständige zu Angestellten um, jeweils rückwirkend für 4 Jahre, mit extremen finanziellen Folgen für die überraschten "Arbeitgeber", die auch gleich wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen strafrechtlich belangt werden. Die Finanzämter hängen sich mit dran und verlangen nun unberechtigt gezogene Vorsteuern zurück, ohne die von den Selbstständigen gezahlte Umsatzsteuer gegenzurechnen. Viel teure Arbeit für Anwälte und keine Rechtssicherheit mehr, auch nicht für nachweislich Selbstständige, denen die RV nicht beikommen kann. Wer weiß, vielleicht aber beim nächsten Angriff? Und Arbeitgeber sollen jetzt jeden fest anstellen, der mal den Hof kehrt und Rasen mäht? Eine Eindämmung der Schwarzarbeit ist das gerade nicht.


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