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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
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Auftrieb und Widerstand – flugphysikalisch
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. März 2026 11:06 Uhr: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Eigentlich ist der Gesetzgeber gefordert, für die ganzen Freelancer eine vernünftige gesetzliche Lösung zu finden die eine legale Tätigkeit ermöglicht ohne dass sie zu Umgebungen führt. Vielleicht ähnlich wie bei der Künstlersozialkasse.

Das Problem gäbe es in Dänemark so nicht weil es da ein steuerfinanziertes Sozialsystem gibt.

Die Ignoranz des Gesetzgebers ist das eigentliche Problem.

15. März 2026 17:31 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig

Die jetzige gesetzliche Lösung ist so schlecht nicht. Das Problem ist, dass sie über viele Jahre systematisch missbraucht wurde - und man deswegen nicht von heute auf morgen zum geltenden Recht zurückkehren kann.

15. März 2026 17:57 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, leg mal dar, wie tief du in der Materie drin bist. Nach einer ganzen Reihe von sehr guten Beiträgen mal wieder einer von der Art "null Ahnung, aber ganz viel Meinung". Seit wie vielen Jahren streiten sich Rentenversicherungsträger und berufsständische Versorgungswerke von Freiberuflern aus komplett unterschiedlichen Bereichen um die Frage, wann man welchen Status hat? Mit wie vielen Unsicherheiten, Hickhack und massiven Kiesgruben im Getriebe für Dinge, die eher schlicht zu regeln wären?

Die gesetzliche Regelung ist so unfassbar schlecht geschrieben mit unklaren Rechtsbegriffen, dass einem nur der Fachterminus "Müllgesetzgebung" in den Sinn kommen kann.

Auf einer Skala von 1 bis 10, wieviel Ahnung hast du im Sozialversicherungsrecht? Ich attestiere mir da ganz ehrlich konzediert eine 1 bis 2 und schlage dich um Längen. Nachdem ich vermutlich nicht mehr als 8 - 13 Urteile in zweieinhalb Jahrzehnten zu dem Thema gelesen habe.

Florian, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal an Dieter Nuhr halten. Auch wenn du dich mit beratenden Berufen in Vollzeit seit Jahrzehnten auskennst, merke ich an einem winzigen Beitrag, dass du die Defizite der gesetzlichen Regelung nicht im Ansatz erfasst hast.

Die jetzige gesetzliche Lösung ist so schlecht nicht. Das Problem ist, dass sie über viele Jahre systematisch missbraucht wurde - und man deswegen nicht von heute auf morgen zum geltenden Recht zurückkehren kann.

18. März 2026 12:21 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an F. S. Bewertung: +8.00 [8]

Wenn es eine eindeutige gesetzliche Regelung gäbe, hätte nicht ein einziges Urteil des Bundessozialgerichts ein Erdbeben auslösen können, indem damit die faktische Rechtslage komplett gedreht wurde. Das "Herrenberg-Urteil". Seitdem ist die Rentenversicherung wie die heilige Inquisition unterwegs und definiert hunderttausende Selbstständige zu Angestellten um, jeweils rückwirkend für 4 Jahre, mit extremen finanziellen Folgen für die überraschten "Arbeitgeber", die auch gleich wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen strafrechtlich belangt werden. Die Finanzämter hängen sich mit dran und verlangen nun unberechtigt gezogene Vorsteuern zurück, ohne die von den Selbstständigen gezahlte Umsatzsteuer gegenzurechnen. Viel teure Arbeit für Anwälte und keine Rechtssicherheit mehr, auch nicht für nachweislich Selbstständige, denen die RV nicht beikommen kann. Wer weiß, vielleicht aber beim nächsten Angriff? Und Arbeitgeber sollen jetzt jeden fest anstellen, der mal den Hof kehrt und Rasen mäht? Eine Eindämmung der Schwarzarbeit ist das gerade nicht.


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