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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
AERO-Fazit: The good, the bad and the strange ...
Flug auf die Lofoten bei Traumwetter
Auftrieb und Widerstand – flugphysikalisch
Qaqortoq ersetzt Narsarsuaq Airport
If you want to fly – buy! Teil 3
Mangelhaftes Automation-Management
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. März 2026 18:21 Uhr: Von Manni Fold an Sven Walter

beide liegt Ihr falsch. Piloten sind Eliten. Fluglehrer sind Lehrer dieser Eliten. Jedenfalls im eigenen eingebilderten Cosmos. Wieviele Prestige verinnerlicht der Pilot und wieviel der Klavierlehrer? Pah! Letzterer ist übelriechende ZEIT-Leser, ersterer bereit den Luftraum bis zum letzten Blut/Benzintropfen zu verteidigen.

14. März 2026 18:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Manni Fold Bewertung: +3.00 [3]

...ist dann der Klavierlehrer, der Eliten-Lehrer-Lehrer...?

-Ich Frage für einen Geigenlehrer- :-)

14. März 2026 18:41 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Kain Kirchhof

quer- oder längsgeige?

14. März 2026 20:04 Uhr: Von Joachim P. an Manni Fold Bewertung: +3.00 [3]

Wer verbindet denn Fluglehrer mit Eliten? Das sind fertige Typen, gescheiterte Existenzen, mit fettigem Haar und Alkoholproblem, ohne soziale Kontakte aber mit großem Ego und immer in Geldnot. Mein Spiegelbild trügt nicht. Nie würde ich Unbekannten gegenüber zugeben, dass ich Fluglehrer bin, auch wenn die Wahrnehmung dort eine andere wäre. Mein Fluglehrerbild nach 35 Jahren Fliegerei wiegt stärker.

14. März 2026 20:40 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Aaalso...bei dem checkflug m dir über fie kühltürme v edml...habe ich dich als sprachgewandten, intelligenten, scharfsinnigen, klardenkenken menschen wahrgenomme, der seine flugschüler und verlängerungsaspiranten mit strukturierter befehlsgewalt dirigiert. Das gepflegte äußere wird durch kantige frisur unterstüzt die unter dem stahlhelm akkurat zur geltung kommt. Unterstützt wird das erscheinungsbild durch dss parfümöl armani sae 10w40

Auf der skala v 1..10 eine klare 9.76

15. März 2026 08:31 Uhr: Von Manni Fold an Joachim P.

Guten Morgen! Welch eine Erkenntnis. Reine Beobachtung ohne Urteil. Doch obacht, Stereotypen sollten nicht verfangen. Es stimmt schon, als Fluglehrer breite Anerkennung und Wertschätzung zu erwerben, wird weit leichter erreicht, als das der besprochenen Klavierlehrer.

Ich vermute (!), Suff, Frust und Einsamkeit werden durch das ständige Reiten auf der Rasierklinge und soziotektonischer Bruchkante, also eigener Mangel und dem Reichtum werter Kundschaft gefüttert. Anektotisch: Ein Eigner mit Flugzeugsammlung macht einen Biannual Checkflug. Der Geprüfte überreicht gönnerhaft einen Fuffi. " Hatten wir nicht 70 vereinbart?"-" Ja, aber es war doch keine volle Stunde." Ohnmächtiger Zorn lässt zur Flasche greifen. Andererseits: Ein (Segel)fluglehrer ,Kategorie vermögender Privatier seit Jahrzehnten, schult leidenschaftlich gerne und sehr gut, verbringt seine Wochenenden auf dem Rücksitz der ASK21.

Aber eindeutig: Die erste Kategorie der beschriebenen Paarung ist häufig, nicht selten. Nein, das ist keine selektive Wahrnehmung.

15. März 2026 10:55 Uhr: Von Willi Fundermann an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Ironie scheint hier nicht von jedem spontan verstanden zu werden.

15. März 2026 11:06 Uhr: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Eigentlich ist der Gesetzgeber gefordert, für die ganzen Freelancer eine vernünftige gesetzliche Lösung zu finden die eine legale Tätigkeit ermöglicht ohne dass sie zu Umgebungen führt. Vielleicht ähnlich wie bei der Künstlersozialkasse.

Das Problem gäbe es in Dänemark so nicht weil es da ein steuerfinanziertes Sozialsystem gibt.

Die Ignoranz des Gesetzgebers ist das eigentliche Problem.

15. März 2026 17:31 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig

Die jetzige gesetzliche Lösung ist so schlecht nicht. Das Problem ist, dass sie über viele Jahre systematisch missbraucht wurde - und man deswegen nicht von heute auf morgen zum geltenden Recht zurückkehren kann.

15. März 2026 17:57 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, leg mal dar, wie tief du in der Materie drin bist. Nach einer ganzen Reihe von sehr guten Beiträgen mal wieder einer von der Art "null Ahnung, aber ganz viel Meinung". Seit wie vielen Jahren streiten sich Rentenversicherungsträger und berufsständische Versorgungswerke von Freiberuflern aus komplett unterschiedlichen Bereichen um die Frage, wann man welchen Status hat? Mit wie vielen Unsicherheiten, Hickhack und massiven Kiesgruben im Getriebe für Dinge, die eher schlicht zu regeln wären?

Die gesetzliche Regelung ist so unfassbar schlecht geschrieben mit unklaren Rechtsbegriffen, dass einem nur der Fachterminus "Müllgesetzgebung" in den Sinn kommen kann.

Auf einer Skala von 1 bis 10, wieviel Ahnung hast du im Sozialversicherungsrecht? Ich attestiere mir da ganz ehrlich konzediert eine 1 bis 2 und schlage dich um Längen. Nachdem ich vermutlich nicht mehr als 8 - 13 Urteile in zweieinhalb Jahrzehnten zu dem Thema gelesen habe.

Florian, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal an Dieter Nuhr halten. Auch wenn du dich mit beratenden Berufen in Vollzeit seit Jahrzehnten auskennst, merke ich an einem winzigen Beitrag, dass du die Defizite der gesetzlichen Regelung nicht im Ansatz erfasst hast.

Die jetzige gesetzliche Lösung ist so schlecht nicht. Das Problem ist, dass sie über viele Jahre systematisch missbraucht wurde - und man deswegen nicht von heute auf morgen zum geltenden Recht zurückkehren kann.

18. März 2026 12:21 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an F. S. Bewertung: +8.00 [8]

Wenn es eine eindeutige gesetzliche Regelung gäbe, hätte nicht ein einziges Urteil des Bundessozialgerichts ein Erdbeben auslösen können, indem damit die faktische Rechtslage komplett gedreht wurde. Das "Herrenberg-Urteil". Seitdem ist die Rentenversicherung wie die heilige Inquisition unterwegs und definiert hunderttausende Selbstständige zu Angestellten um, jeweils rückwirkend für 4 Jahre, mit extremen finanziellen Folgen für die überraschten "Arbeitgeber", die auch gleich wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen strafrechtlich belangt werden. Die Finanzämter hängen sich mit dran und verlangen nun unberechtigt gezogene Vorsteuern zurück, ohne die von den Selbstständigen gezahlte Umsatzsteuer gegenzurechnen. Viel teure Arbeit für Anwälte und keine Rechtssicherheit mehr, auch nicht für nachweislich Selbstständige, denen die RV nicht beikommen kann. Wer weiß, vielleicht aber beim nächsten Angriff? Und Arbeitgeber sollen jetzt jeden fest anstellen, der mal den Hof kehrt und Rasen mäht? Eine Eindämmung der Schwarzarbeit ist das gerade nicht.


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