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Luftrecht und Behörden | Ohne FAA-Liz./Valid. ist Betrieb N-registrierter Flugz. mit Part-FCL auf Ausstellungsstaat begrenzt  
17. Juni 2026 12:27 Uhr: Von E. Jung 

Den Artikel N-Reg und FCL-Lizenz: License must match tail number im Aerokurier von Frank Dörner, lese ich so, dass ich N-reg Flugzeuge mit Part-FCL nur noch im Part-FCL-Land meiner Lizenz betreiben darf. Sonst benötige ich Part-FCL und FAA.

Jetzt die Frage/Behauptung: Dann darf ich doch im Umkehrschluss mit FAA Lizenz (standalone) ohne Part-FCL Lizenz und mit Wohnsitz in Deutschland mit einem N-REG Flugzeug in ganz Europa herumfliegen, bis auf Deutschland oder wo immer ich in Europa meinen Wohnsitz habe. Ziehe ich demnach nach Liechtenstein, dürfte ich mit meiner "standalone FAA" nur nicht in Liechtenstein fliegen?

17. Juni 2026 13:07 Uhr: Von Tobias Schnell an E. Jung Bewertung: +4.00 [4]

Nein, das geht leider nicht. Die FAA-Regelung (14 CFR 61.3 (a)(1)(vii), die ausländische Lizenzen für N-Reg erlaubt, bezieht sich auf Länder, die Dual-Qual-Regelung der EASA bezieht sich auf das EU-Gebiet insgesamt. Sobald Du irgendwo in der EU wohnst, brauchst Du beide Lizenzen. Ausnahme: Im Ausstellerstaat Deiner EASA-Lizenz (und nur dort) genügt diese, um ein N-Reg-Flugzeug zu fliegen. Eine FAA-Lizenz alleine ist nirgendwo in der EU ausreichend.

17. Juni 2026 20:34 Uhr: Von Patrick Leanhard an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Nicht nur EU Gebiet sondern auch EASA Gebiet sein, oder? Schweiz, Norwegen...

18. Juni 2026 00:39 Uhr: Von Tobias Schnell an Patrick Leanhard

Nicht nur EU Gebiet sondern auch EASA Gebiet sein, oder?

Ja, natürlich korrekt.

19. Juni 2026 00:05 Uhr: Von Wolfgang Bardorf an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
25. Juni 2026 12:02 Uhr: Von Maik Toth an Tobias Schnell

Ist man in vorliegendem Setup auf VFR limitiert oder darf man auch IFR flegen?

25. Juni 2026 13:17 Uhr: Von Tobias Schnell an Maik Toth

Ist man in vorliegendem Setup auf VFR limitiert oder darf man auch IFR flegen?

Mir ist nicht ganz klar, welches "setup" Du jetzt meinst!? Wie oben geschrieben brauchst Du für N-Reg in Europa grundsätzlich eine EASA- und eine FAA-Lizenz. Beide müssen alle Berechtigungen enthalten, die für den jeweiligen Flug erforderlich sind.

Im Ausstellerstaat der EASA-Lizenz reicht auch eine ebensolche. Wenn die ein IR enthält, darfst Du natürlich auch IFR fliegen.

25. Juni 2026 13:59 Uhr: Von Maik Toth an Tobias Schnell

Meine Frage bezog sich darauf, ob es weitere Einschränkungen beim VFR/IFR Betrieb N-registrierter Luftfahrzeuge mit Part-FCL-Lizenzen ohne FAA-Lizenz/Validation gibt. Z.b VFR only.

Sprich mit SEP / IR könnte man die N-Reg Mooney in EDRY aus dem Nachbar Thread uneingeschränkt in DE betreiben.

25. Juni 2026 14:33 Uhr: Von Tobias Schnell an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Sprich mit SEP / IR könnte man die N-Reg Mooney in EDRY aus dem Nachbar Thread uneingeschränkt in DE betreiben

So ist es.

26. Juni 2026 18:47 Uhr: Von Toni S. an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

mit SEP / IR könnte man die N-Reg Mooney in EDRY aus dem Nachbar Thread uneingeschränkt in DE betreiben

Genau, und das wird auch regelmäßig so praktiziert. Meld' Dich gern bei Interesse :-)


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