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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Juni 2026 13:07 Uhr: Von Tobias Schnell an E. Jung Bewertung: +4.00 [4]

Nein, das geht leider nicht. Die FAA-Regelung (14 CFR 61.3 (a)(1)(vii), die ausländische Lizenzen für N-Reg erlaubt, bezieht sich auf Länder, die Dual-Qual-Regelung der EASA bezieht sich auf das EU-Gebiet insgesamt. Sobald Du irgendwo in der EU wohnst, brauchst Du beide Lizenzen. Ausnahme: Im Ausstellerstaat Deiner EASA-Lizenz (und nur dort) genügt diese, um ein N-Reg-Flugzeug zu fliegen. Eine FAA-Lizenz alleine ist nirgendwo in der EU ausreichend.

17. Juni 2026 20:34 Uhr: Von Patrick Leanhard an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Nicht nur EU Gebiet sondern auch EASA Gebiet sein, oder? Schweiz, Norwegen...

18. Juni 2026 00:39 Uhr: Von Tobias Schnell an Patrick Leanhard

Nicht nur EU Gebiet sondern auch EASA Gebiet sein, oder?

Ja, natürlich korrekt.

19. Juni 2026 00:05 Uhr: Von Wolfgang Bardorf an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

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