Zum Thema "Schultergurtpflicht an den Vordersitzen" existieren einige NFL II.
NFL II Nr 62 aus 1977 schreibt folgendes vor:
1. Einbau von Schultergurten im Rahmen der Musteprüfung deren Antrag nach dem 01.06.1976 gestellt wurde.
2. Im Rahmen der erstmaligen Verkehrszulassung deren Antrag nach dem 01.01.1977 gestellt wurde.
3. alle bereits zugelassenen LFZ die zur ausbildung genutzt werden bis zur nächsten JNP , spätestens aber bis zum 01.01.1977
4. alle anderen LFZ bis zum 01.01.1978.
Dann gibts noch eine NFL II die Ausnahmen davon regelt, namentlich NFL II Nr 5 aus 1978.
Die besagt dass die Behörde Ausnahmen von der Pflicht zum nachträglichen Einbau von Schultergurten in begründeten Einzelfällen zulassen kann. Bei NCO und NICHT zur Schulung verwendeten Flugzeugen die VOR dem 01.01.1966 zum Verkehr zugelassen wurden wird es dem Eigentümer freigestelt ob er Schultergurte einbaut oder nicht.
DANN gibts sogar noch eine NFL (NFL II 14 /1978 welche den technischen Betrieben auferlegte bei der JNP auf dem Nachprüfschein zu vermerken ob Schultergurte eingebaut sind oder nicht..
Aufhebung letzterer erfolgte mit NFL II 78 / 1980.
Entsprechend kann festgestellt werden: Schultergurte an den Vordersitzen sind verpflichtend und sind dann wohl auch zu verwenden. Ob die Versicherung im im Schadensfall dann eine Regulierung ablehnt müsste man wohl mal die Versicherer fragen.