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28. Juni 2026 15:53 Uhr: Von Norbert Rading an Rolf Andreas Bewertung: +2.00 [2]

Wenn es dir nur um die reine rechtliche Betrachtung geht: Als PIC bist du verantwortlich für "the safety [...] of all crew members, passengers and cargo on board" (NCO.GEN.105). Ich würde erwarten, dass das für jede Versicherung ausreichend ist, grobe Fahrlässigkeit zu attestieren, wenn Personenschäden aus nicht angelegten Schultergurten resultieren.

Im deutschen Luftrecht finde ich nichts explizites dazu, außer dass "Luftsportgeräteführer und Fluggast [...] einen geeigneten Kopfschutz zur Abwehr von Verletzungen bei Unfällen oder sonstigen Störungen tragen" müssen. (§ 3(2) LuftBO) - ob das jetzt bedeutet, dass man in seiner VL3 einen Helm tragen muss, weiß nur der Gesetzgeber. Aber ich würde davon ausgehen, dass auch bei Anhang-I-Flugzeugen die Versicherung im Zweifelsfall auf grobe Fahrlässigkeit plädieren wird.

In der Praxis würde ich jedem den Vogel zeigen, der aus Gründen der Bequemlichkeit auf den Schultergurt wenigstens für Start&Landung verzichten will. Bzw. die Tür, wenn ich PIC bin.


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