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15. Dezember 2022: Von Frank Naumann an Jens V. Bewertung: -1.33 [3]

Es gibt Neuigkeiten zum Thema Impfung, diesmal wieder von Herrn Gassen, dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der hatte im Juni 2022 ja schon einmal für Furore gesorgt. Die damals von der KBV veröffentlichten Abrechnungsdaten zeigten, daß die Zahl der Patienten, die aufgrund von Impfnebenwirkungen im Jahre 2021 kassenärztliche Versorgung benötigten, sich bezogen auf die Zahl der verabreichten Impfungen fast versechsfacht hatte: Kam im Jahre 2020 noch jeweils ein Impfschaden auf 392 (konventionelle) Impfungen, war das Verhältnis 2021 nach Einführung der mRNA-Spritzen mit 1:69 deutlich schlechter. (Quelle) Er bestätigte damit die früheren Hochrechnungen von Andreas Schöfbeck, seinerzeit Chef der Betriebskrankenkasse ProVita. Dieser hatte bereits im Februar 2022 anhand der ihm vorliegenden BKK-Versichertendaten (korrekt) vermutet, daß es in ganz Deutschland zwischen 2,5 und 3 Millionen behandlungspflichtige Impfschäden pro Jahr geben dürfte und diesen Verdacht auch dem Paul-Ehrlich-Institut mitgeteilt. (Quelle: BKK) Das hat Herrn Schöfbeck kurz darauf seinen Job gekostet.

Nun hat Herr Gassen am 28.11.2022 noch mal kräftig nachgelegt und alle über die KVen abgerechneten Diagnosecodes der Jahre 2016-2021 für ca. 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherte veröffentlicht (Rohdatensatz für Interessierte im Anhang). Diese Daten bergen in zweifacher Hinsicht politischen Sprengstoff:

Zum einen wird die bisher in den Medien als "Verschwörungstheorie rechter Querdenker" diffamierte, unterschwellige Wahrnehmung vieler Menschen, daß immer mehr Geimpfte "plötzlich und unerwartet" und viel zu jung das Zeitliche segnen, von den Krankenkassen-Daten überraschend gestützt: die einschlägigen ICD-Codes für "Plötzlicher Herztod", "allein aufgefundene Leiche" oder "Plötzlicher Tod unbekannter Ursache" haben sich seit dem 1. Quartal 2021 schlagartig mehr als verdoppelt (Abb. 1). Auch die Zahl der dokumentierten Myocarditis-Fälle hat sich seit dem Start der Impfkampagne mehr als verdoppelt (Abb. 2). Abb. 1 enthält wohlgemerkt keine Menschen, die an Covid-19 gestorben sind. Solche Fälle wären mit den ICD-Codes B34.2 (Infektion durch Corona-Viren) und U04.9 (SARS) abzurechnen gewesen. Die Zahl der behandlungsbedürftigen Coronavirus-Infektionen ist demgegenüber durch die Impfkampagne nicht wesentlich beeinflusst worden (Abb. 3).

Zum anderen belegen die KBV-Daten, daß das Paul-Ehrlich-Institut als für Arzneimittelsicherheit zuständige Bundesbehörde ganz offensichtlich seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt! Warum? Nun, dazu muß man sich die übliche Arbeitsweise der Abteilung Pharmakovigilanz vor Augen führen. Es mag vielen überraschend scheinen, aber das PEI hat grundsätzlich keine Autorität, von sich aus Untersuchungen an Patienten oder Verstorbenen zu veranlassen, um damit einzelne Impfschäden zu bewerten. Es kann zum Beispiel keine behördliche Obduktion anordnen, selbst wenn das im Einzelfall sinnvoll wäre. Das PEI ist daher, um Sicherheitsprobleme bei Medikamenten überhaupt erst detektieren zu können, auf externe Daten angewiesen. Diese stammen im wesentlichen aus drei Quellen:

1. Die Sterblichkeitsdaten des Statistischen Bundesamtes.
Das ist die schärfste Waffe im Arsenal des PEI, weil in diesem Datensatz die Gesamtbevölkerung zu 100% erfasst wird. Niemand stirbt in Deutschland, ohne daß das Statistische Bundesamt via Standesamt davon erfährt, wenn auch anonymisiert. Dieses schärfste Schwert des PEI ist gleichzeitig aber auch ausgesprochen träge: Die Daten für das Jahr 2021 wurden für Mitte Dezember 2022 (sic!) in Aussicht gestellt, bis heute aber immer noch nicht geliefert (Quelle). Auf diesem Auge ist das PEI also unverschuldet blind, Impfrisiken bleiben zwangsläufig verborgen.

2. Die Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten.
In diesen Daten sind zwar viele (etwa 72 Millionen), jedoch nicht alle Bürger repräsentiert, das macht die Erkennung von Risikosignalen etwas schwieriger. Dafür stehen die Daten aber auch schon unterjährig jeweils am Quartalsende, also deutlich schneller zur Verfügung. Das ist bei neu eingeführten Arzneimitteln oder Impfstoffen natürlich hilfreich. Trotzdem ist das PEI auf diesem Auge ebenso blind, und der Grund dafür ist der eigentliche Skandal: Das PEI hat die KBV-Daten aus 2021 bis heute nicht ausgewertet, ja noch nicht einmal angefordert! (Quelle) Dabei sind die KVen laut §13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, diese Daten zu liefern. Und spätestens nach den Hinweisen von Herrn Schöfbeck hätte es auch sehr gute Gründe gegeben, diese Analyse mit hoher Priorität voranzutreiben. Die Zahlenblindheit des PEI auf diesem Auge ist also ganz klar selbst verschuldet - frei nach dem Motto: "Stelle keine Fragen, wenn Du die Antwort gar nicht wissen willst..."

3. Spontanmeldungen von Betroffenen bzw. Hinterbliebenen oder Ärzten.
Das ist zweifelsohne die schwächste der drei Datensäulen, eigentlich mehr eine Krücke. Warum? Weil es hier aus verschiedenen Gründen einen erheblichen Untererfassungsfaktor gibt. Ärzte sind zwar gesetzlich verpflichtet, jede neu aufgetretene Arzneimittel-Nebenwirkung schon auf bloßen Verdacht hin sowohl via Gesundheitsamt an das PEI (siehe hier) als auch an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (siehe hier) zu melden. In der Praxis wird das aber meistens ignoriert - es ist zeitaufwendig, es ist emotional belastend anzuerkennen, einem Patienten geschadet zu haben, das Wartezimmer ist vielleicht brechend voll, und es wird finanziell überhaupt nicht honoriert. Außerdem hat weder die pharmazeutische Industrie noch ihre Vertreter in Regierung und Ärztekammer an diesen Meldungen irgendein übersteigertes Interesse. Auf gut Deutsch: "Da kräht kein Hahn danach." Betroffene Patienten bzw. deren Hinterbliebene haben meist keine medizinische Expertise und erkennen verdächtige Nebenwirkungen in der Regel nur dann, wenn ein ausgesprochen enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Das alles führt im Endeffekt dazu, daß nur etwa eine von 40 Nebenwirkungen tatsächlich gemeldet wird, und von den wenigen Meldungen stammen wiederum nur 10% von Ärzten (Quelle: Dr. Dirk Meltzer, PEI). Diese Datenkrücke nimmt das PEI nun her, macht daraus eine Observed-vs-Expected-Analyse und stellt wenig überraschend fest: Die gemeldete Häufigkeit einer x-beliebigen Nebenwirkung ist nicht höher als das, was statistisch zu erwarten war - wie auch, wenn das meiste gar nicht gemeldet wird. So entsteht dann das Lauterbach'sche Märchen von der "nebenwirkungsfreien" Impfung.

Abschließend weisen sowohl Andreas Gassen (der Datenlieferant) als auch Tom Lausen (der Datenanalyst) - vollkommen zurecht - darauf hin, daß man aus Korrelationen prinzipiell keine Rückschlüsse auf Kausalität ableiten kann. (Quelle) Wir haben hier zunächst einmal "nur" ein klares Risiko-Signal, es ist jedoch grundsätzlich denkbar, daß das alles reiner Zufall ist und nichts mit der ab 2021 ausgerollten Impfkampagne zu tun hat. Bis zur abschließenden Klärung dieses Sicherheitssignals erscheint es dennoch auf jeden Fall geboten, die mRNA-Impfungen sofort zu stoppen. So, wie das in der Vergangenheit bei anderen verdächtigen Medikamenten auch immer gemacht wurde. Der Ball liegt nun beim Paul-Ehrlich-Institut, wir dürfen gespannt sein.




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Abb1.jpg



15. Dezember 2022: Von Jirka L. an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]
Naja. Sehr viel reininterpretiert was nicht reingehört. Hier eine ganz andere Aussage vom selben Verein:

https://www.kbv.de/html/2022_59205.php
15. Dezember 2022: Von Jirka L. an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]
Und für einen anstieg des plötzlichen Herztodes ist wohl Covid verantwortlich

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112570/SARS-CoV-2-kann-ploetzlichen-Herzstillstand-ausloesen

Aber man kann es sich natürlich zurechtbiegen wie man will…
15. Dezember 2022: Von F. S. an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]

Das sind ja "interessante" Daten, die Du da zeigst. Schauen wir doch mal genauer drauf:

Laut Deinen Daten gab es in Q1/21 einen sprunghaften Anstieg der entsprechenden Diagnosen, der sich dann in Q2 und Q3 wieder abgeschwächt hat und in Q4/21 und Q1/22 wieder stärker geworden ist.
Das ist deswegen interessant, weil die "Impfwelle" in Q1/21 erst angefangen hat, in Q2/21 ihren Höhepunkt hatte, dann noch mal einen Spike gegen Ende Q3/21 (erste Booster) und in Q4/21 & Q1/22 kaum noch neu geimpft wurde.

Der von Dir selber zitierte Verlauf der Diagnosemengen korelliert schon in der Betrachtung auf Quartalsebene kaum bis gar nicht mit dem Verlauf der Impfmengen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfungen und den von Dir zitierten Diagnosen ist damit auf Basis dieser Daten so gut wie ausgeschlossen.

Grundsätzlich stimme ich auch mit Deiner Einschätzung nicht überein, dass "Abrechnungsdaten der GKV" eine gute Datenquelle wäre (jetzt mal abgesehen davon, dass KBV-Daten keine Abrechnungsdaten der GKV sind).
An Abrechungsdaten hängt die Geldverteilung sowohl zwischen den Ärzten, als auch die Bezahlung von Krankenhäusern, etc. betrifft.
Vor Allem, wenn sich solche Daten am Jahresanfang sprunghaft ändern, also dann, wenn wenn sich die Abrechnungsrichtlinien für's neue Jahr ändern, braucht man kein besonderer Schelm zu sein, um sich was dabei zu denken.

Um es kurz zusammen zu fassen: Deine Daten sind nicht besonders verlässlich, aber wenn wir sie glauben, dann sagen sie eher das Gegenteil von dem, was Du behauptest.

15. Dezember 2022: Von Flieger Max Loitfelder an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Das verstehe ich schon: wenn sich schon unser Altbundeskanzler Vranitzky vor wenigen Wochen zur im Parlament abgehaltenen Schweigeminute anläßlich seines verkündeten Ablebens äußern musste kann es doch für manche Mitmenschen durchaus plausibel sein dass sich schwere Impfnebenwirkungen bereits lange vor der erfolgten Impfung zeigen.

15. Dezember 2022: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann Bewertung: +2.00 [4]

Fake News. Eine Impfreaktion ist kein Impfschaden. In den allermeisten Fällen sogar das Gegenteil - einn Zeichen, dass die Impfung angeschlagen hat.

Zudem extrem viele Impfungen gar nicht über "Kasse" liefen. Irgendwelche Wehwehchen, welche mit der Impfung zu tun haben könnten, oder auch nicht, dafür schon.

15. Dezember 2022: Von Alexis von Croy an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [5]

Meine bescheidene Meinung: Dieser substanzlose, geschwurbelte Querdenkermüll hat hier nichts verloren.

15. Dezember 2022: Von Joachim P. an Alexis von Croy Bewertung: +7.00 [7]
Man muss neidlos anerkennen, dass Frank viel Energie in seine Mission einbringt. Immer wieder versucht er hier Argumente zu finden und mit viel Elan darzulegen. Schade, dass diese Energie nicht für das Gemeinwohl genutzt werden kann. Außer es gelingt jemandem, diese judogleich in eine nützliche Richtung unzulenken.
16. Dezember 2022: Von Michael Stock an Alexis von Croy Bewertung: +9.00 [9]

"Meine bescheidene Meinung: Dieser substanzlose, geschwurbelte Querdenkermüll hat hier nichts verloren."

... und meine bescheidene Meinung ist, daß jeder das Recht haben sollte, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, und eine Zensur nicht stattfindet.

Meinungen zu verbieten, wenn sie nicht widerlegt werden können, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme.

16. Dezember 2022: Von F. S. an Alexis von Croy Bewertung: +10.00 [10]

Das er sich die Mühe macht, seine falschen Schlussfolgerungen hier so ausführlich zu begründen gibt weniugstens die Möglichkeit, aufzuzeigen, wo er in seiner Argumentation falsch abbiegt bzw. die Daten falsch interpretiert.

Wird es seine Meinung ändern? Vermutlich nicht! Aber andere können davon durchaus was erkennen ...

16. Dezember 2022: Von Thomas Nadenau an Michael Stock
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Dezember 2022: Von Thomas Nadenau an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Und deshalb meinen Dank an dich und die anderen hier, die genau diese Mühe auf sich nehmen. Dankeschön!
17. Dezember 2022: Von _D_J_PA D. an Michael Stock Bewertung: +2.67 [10]
Bravo, genau das ist der Punkt.
Nun gibt es leider sehr einfach gestrickte Charaktere, die jede begründete (und unbegründete) abweichende Meinung oder Schlussfolgerung lautstark als "Schwachsinn, Querdenkermüll" usw. versuchen niederzuknüppeln.
Das ist schade, denn gerade die aktuellen Übersterblichkeitszahlen und astronomisch hohen Stände bei Kinderinfektionen sollten uns doch dazu bringen kritisch zu hinterfragen, ob unser sehr eingeengter Fokus auf nur wenige Meinungen während der Pandemie wirklich so dolle war. Ausgerufene "Alternativlosigkeit" ist immer gefährlich.
Spätestens nachdem man aber ganze, nachweislich gesunde Bevölkerungsgruppen ihrer Grundrechte über mehrere Monate beraubt und diese öffentlich diffamiert hatte sollte doch dem Letzten aufgefallen sein, dass sich hier etwas in die falsche Richtung entwickelt.
Wenn wir den Diskurs nicht mehr zulassen, werden wir uns gesellschaftlich nicht weiterentwickeln.
17. Dezember 2022: Von Stefan Jaudas an _D_J_PA D. Bewertung: +14.00 [15]

Faslche Zahlen sind keine "Meinung". Und auch keine "Wissenschaft". Sondern nur falsche Zahlen.

https://www.zeit.de/wissen/2022-01/sterbefallzahlen-2021-statistik-uebersterblichkeit-corona?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

Es mag ja sein, dass bei der aktuellen Infektionswelle "die Coronamaßnahmen" eine Rolle spielen mögen. Oder auch nicht. Das wird sich vielleicht noch erweisen. Aber auch hier hilft z.B. eine Grippeimpfung, um schon mal einen Faktor herauszunehmen.

Aber schon komisch, wie manche Menschen ganz genau "wissen" was alles falsch gemacht wurde. Hinterher natürlich. Und dass natürlich sie selber alles richtig gemacht hätten. Nur, was würden genau diese Leute sagen, hätte man in Spreebogenpark Kühlcontainer aufstellen müssen wie im Central Park in New York?

Und dieses Grundrechtgesülze aus den coronalternativen Kreisen kann ich auch nicht mehr hören. Die tun gerade so, als ob sie mit Peitsche und in Ketten zum Bau der Pyramiden angetrieben worden wären. Ganz nebenbei, zum Freiheritsrecht gehört auch das Recht Anderer, trotz hohen Alters und/oder Vorerkrankungen noch etwas zu leben.

Komisch, die Normalos lassen Corona langsam hinter sich. Aus den coronalternativen Kreisen aber werden selbst älteste Kamellen regelmäßig wieder aufgewärmt. Wie diverse andere Themen auch.

17. Dezember 2022: Von Michael Stock an Stefan Jaudas

"Falsche Zahlen sind keine "Meinung"."

Doch, das sind sie. Die Begründung dafür kann man in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nachlesen.

17. Dezember 2022: Von Alexis von Croy an Michael Stock Bewertung: -3.00 [3]

Ist Dir das gar nicht peinlich Lügen und Fake News zu "legitimer Meinung" zu erklären? Ich schäme mich schon für Euch obwohl ich Euch nicht kenne.

17. Dezember 2022: Von Michael Stock an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [5]

Beschwerden bitte an die Väter des Grundgesetzes und das Bundesverfassungsgericht. Der Grund dafür, daß auch falsche Tatsachenbehauptungen unter die Meinungsfreiheit fallen, liegt darin, daß ansonsten auch umstrittene oder unerwünschte Tatsachenbehauptungen unterdrückt werden könnten. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt Art. 5 GG in einer weiten Auslegung - so einfach ist das. Darüber kann man lachen oder weinen, je nach eigener Einstellung und Toleranz gegenüber Andersdenkenden.

17. Dezember 2022: Von Alexis von Croy an Michael Stock Bewertung: +0.00 [2]

Toleranz gegenüber Schwurblern, Lügnern, Populisten und Querdenkern war schon immer falsch.

So eindeutig wie Du das hier darstellen willst ist die Gesetzeslage auch nicht.

Fragen an das Grundfesetz:

Wo endet die Meinungsfreiheit?

Die Meinungsfreiheit kann durch andere Gesetze eingeschränkt sein. So sind Beleidigungen zum Beispiel nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Auch offensichtliche Unwahrheiten wie die Leugnung vom Holocaust oder das Verbreiten von Fake News sind nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt.

https://www.anwalt.org/meinungsfreiheit/

Der rechtsradikale Populist Alex Jones wurde in den USA wegen der jahrelangen Verbreitung von Lügen (zum Schul-Massaker von Newtown) zu einer Strafe von USD 995 Mio verurteilt.

17. Dezember 2022: Von Lutz D. an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]
Ich glaube es fehlt da jetzt ein wenig an intellektueller Durchdringung. A priori lassen sich falsche Tatsachenbehauptungen außerhalb von Aussagelogik ja nicht widerlegen. Deshalb ist der Anspruch an solche nicht etwa, dass sie korrekt sein, sondern dass sie falsifizierbar sein müssen.

Das ist bei den Verschwörubgstheorien entweder nicht der Fall - oder die Aussagen sind einfach widerlegbar. Das ist aber eine Aufgabe, die jeder selbst leisten muss (außerhalb des Persönlichkeitsrechts).

So kann ich natürlich jederzeit gegen besseres Wissen behaupten, ein Kilo Alu wiege immer und unter allen Umständen so viel wie ein Kilo Blei.
17. Dezember 2022: Von F. S. an Michael Stock Bewertung: +4.00 [4]

"Falsche Zahlen sind keine "Meinung"."

Doch, das sind sie. Die Begründung dafür kann man in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nachlesen.

Knapp vorbei ist auch daneben. Im Scientology-Urteil von 1998 auf das Du dich wahrscheinlich beziehst sagt das BVerfG zwar tatsächlich:

"Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen"

es sagt aber im Satz davor genauso klar:

"Außerhalb des Schutzbereichs (der Meinungsfreiheit) liegen ... bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht"

Es fällt also unter die Meinungsfreiheit, wenn Du (oder jemand anderes) etwas als Tatsache darstellst, von dem man heute noch nicht so genau weiss, ob es wahr ist. Das ist auch gut so.
Es fällt aber ganz klar nicht unter die Meinungsfreiheit, wenn man falsche Tatsachen behauptet, von denen heute schoin "unzweifelhaft feststeht", dass sie falsch sind.
Und ja: Natürlich gibt es Grenzfälle mit denen sich auch immer wieder Gerichte beschäftigen, in denen nicht ganz klar ist, ob zum Zeitpunkt der Aussage schon "unzweifelhaft klar" war, dass die behaupteten Fakten falsch sind. Falsch zitierte Statistiken gehören aber nicht zu diesen Grenzfällen.

In so fern stimmt deine Aussage nicht: Falsche Zahlen sind wirklich keine Meinung. Lediglich Zahlen, bei denen noch nicht feststeht, ob sie falsch sind, können Meinung sein.

17. Dezember 2022: Von Alexis von Croy an F. S. Bewertung: +0.00 [2]

So ist das auch in einer Veröffentlichung des Bundestages erklärt – auch wenn es nicht endgültig geklärt ist:

https://www.bundestag.de/resource/blob/502158/99feb7f3b7fd1721ab4ea631d8779247/wd-10-003-17-pdf-data.pdf

Auszug:

Nach einer engeren Auffassung soll die Richtigkeit der Information Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz haben, da unwahre Äußerungen kein schützenswertes Gut sind. Kennt der sich Äußernde die Unwahrheit, lügt er also bewusst, oder ist die Unwahrheit der Tatsache im Zeitpunkt der Äußerung erwiesen, soll grundrechtlicher Schutz entfallen, da diese Äußerungen nicht einmal vom Schutzbereich erfasst sind. Nach dieser Auffassung sind Fake News als gezielte Falschnachrichten nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst.

(Die Art der Formulierung kommt daher, dass auch höchste Gerichte bisher unterschiedlich entschieden haben. Eindeutig geschützt sind Lügen und fasche Tatsachenbehauptungen aber nicht).

17. Dezember 2022: Von Michael Stock an F. S.

Ich beziehe mich auf keine bestimmte Entscheidung, sondern die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

"unzweifelhaft"

Das ist das Schlüsselwort. Unzweifelhaft ist 2 + 2 nicht gleich 5, aber bei fast allen Zahlen, um die es in den gängigen Diskussionen geht, ist eine solche Eindeutigkeit eben gerade nicht gegeben. Statistiken lassen sich ja in vielfältiger Weise manipulieren.

Und dann fallen die Äußerungen dazu unter die Meinungsfreiheit. Daran wird auch "www.anwalt.org" nichts ändern. Im Übrigen aus 1 BvR 917/09:

"Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet. Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 90, 241 <248>; stRspr)."

18. Dezember 2022: Von Stefan Jaudas an Michael Stock Bewertung: +0.00 [2]

Wo bitteschön ist es von der "Meinungsfreiheit" gedeckt, wenn ständig wahrheitswidrig verbreitet wird, dass Zigtillionen Menschen an "Impfschäden" leiden, Fantastillionen durch Impfung "krank" werden und massenhaft an Impfungen sterben würden?

18. Dezember 2022: Von Michael Stock an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Ganz einfach: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und - begleitend dazu - der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die auch in diesem Forum erkennbare Tendenz, unliebsame Meinungen verbieten statt widerlegen zu wollen, zeigt, wie wichtig die Meinungsfreiheit ist. Ohne diese würde jeder Diskurs über Grundsätzliches unmöglich gemacht. Die Betrachtung der Geschichte totalitäter Systeme zeigt, wo das hinführt.

18. Dezember 2022: Von Alexis von Croy an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Dann solltest Du vielleicht doch mal das Netzwerkdurchsetzungsgetz (NetzDG) lesen, dann wirst Du erkennen, dass es Grenzen der "Meinungsfreiheit" gibt:

Aus einem Artikel der Bundesregierung:

Falschnachrichten und Verschwörungsmythen werden vor allem über die sozialen Netzwerke geteilt. Daher sind die Plattformbetreiber in der Verantwortung, gegen die Verbreitung von Desinformation vorzugehen. ...(...)

(...) Auf europäischer Ebene hat man kürzlich weitere Regelungen im Rahmen des Digital Services Act beschlossen. Auf der Grundlage überarbeiteter Leitlinien legte die Europäische Kommission im Juni 2022 einen noch strengeren Verhaltenskodex vor. Die Plattformbetreiber sollen verhindern, dass mit Desinformation Geld verdient wird und zugleich mehr Möglichkeiten schaffen, irreführende oder falsche Inhalte zu melden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desinformation/gefaehrliche-falschnachrichten-1905340

Oder bei der EU-Kommission:

Den Kampf gegen Desinformation müssen alle EU-Institutionen gemeinsam angehen. Die EU steht in enger Zusammenarbeit mit Online-Plattformen und hält diese dazu an, verlässliche Quellen zu fördern, erkanntermaßen falschen oder irreführenden Inhalten kein Forum zu bieten und illegale oder potenziell schädliche Inhalte zu entfernen.

https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/fighting-disinformation_de


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