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17. Dezember 2022: Von Alexis von Croy an F. S. Bewertung: +0.00 [2]

So ist das auch in einer Veröffentlichung des Bundestages erklärt – auch wenn es nicht endgültig geklärt ist:

https://www.bundestag.de/resource/blob/502158/99feb7f3b7fd1721ab4ea631d8779247/wd-10-003-17-pdf-data.pdf

Auszug:

Nach einer engeren Auffassung soll die Richtigkeit der Information Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz haben, da unwahre Äußerungen kein schützenswertes Gut sind. Kennt der sich Äußernde die Unwahrheit, lügt er also bewusst, oder ist die Unwahrheit der Tatsache im Zeitpunkt der Äußerung erwiesen, soll grundrechtlicher Schutz entfallen, da diese Äußerungen nicht einmal vom Schutzbereich erfasst sind. Nach dieser Auffassung sind Fake News als gezielte Falschnachrichten nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst.

(Die Art der Formulierung kommt daher, dass auch höchste Gerichte bisher unterschiedlich entschieden haben. Eindeutig geschützt sind Lügen und fasche Tatsachenbehauptungen aber nicht).


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