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5. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Thomas R.

Meinungen darf jeder frei äußern, falsche Fakten zu verbreiten ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

12. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

"Meinungen darf jeder frei äußern, falsche Fakten zu verbreiten ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt."

So ein Unsinn. BVerfG v. 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind dabei im Grundsatz auch alle Meinungen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden; sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.

12. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]

Da habe ich andere Informationen. Es geht nicht um "Meinungen", sondern um das Verbreiten falscher Fakten und Lügen. Darauf gibt es natürlich kein Grundrecht.

Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit". :-)

Auch Tatsachenäußerungen werden von der Meinungsfreiheit erfasst – aber nur, wenn sie wahr sind. Wer Lügen verbreitet, kann sich also nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Eine falsche Tatsache ist etwa die Behauptung, dass Bill Gates mit seiner Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 80 Prozent finanziere. Nach WHO-Angaben liegt der Anteil nur bei 11,4 Prozent. Auch erfundene und verfälschte Zitate werden laut Bundesverfassungsgericht nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.

12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit"

Wenn ich über Dich behaupten würde, dass Du ständig betrunken mit Deiner SR22 in 300 ft über der Münchner Innenstadt herumfliegst und Dir das alles sowieso nur leisten kannst, weil Du regelmäßig Sprit bei Deinem Hangarnachbarn klaust - dann wäre das "Verleumdung" (wenn ich es besser weiß) oder "üble Nachrede" (wenn ich es tatsächlich glaube), aber in jedem Fall strafbar.

Wenn ich aber behaupte, dass ein Kilogramm Blei mehr wiegt als ein Kilogramm Alu, und die Erde nur aufgrund atmosphärischer Verzerrungen auf Weltraumfotos wie eine Kugel aussieht - dann sind das zwar falsche Fakten, deren Verbreitung aber nicht strafbar ist.

See the difference? Wenn es gegen eine Person geht, hat die Meinungsfreiheit Grenzen - ansonsten kann man schon ziemlich beliebigen Quatsch verbreiten. Ausnahmen (Holocaust-Leugnung etc.) sind ausdrücklich erwähnt.

Meinungen von Impfskeptikern muss die Demokratie schon aushalten.

12. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell
Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt.
12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +9.33 [10]

Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind? Weil in seiner persönlichen Kontrollgruppe von drei Angehörigen die zwei Geimpften krank geworden sind und der dritte, Ungeimpfte keine Symptome nach einer Infektion entwickelt hat.

NIcht dass ich diese und andere in diesem Thread vertretene schräge Thesen auch nur ansatzweise teilen würde - aber alle Alternativen zur Möglichkeit, auch so etwas frei äußern zu dürfen, scheinen mir schnurstracks in eine Gesellschaft zu führen, in der ich nicht mehr gerne leben möchte...

Das wurde schon x mal geklärt

Von wem wurde was geklärt?

13. Dezember 2022: Von F. S. an Tobias Schnell

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind?

Zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit gibt es noch einen relativ großen Raum an Äusserungen, die von keinem von beiden betroffen sind. Nur, weil etwas nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit fällt ist es nicht automatisch strafbar. Ich darf auch in den meisten Fällen straffrei in der Öffentlichkeit pupsen, ohne, dass es so etwas wie eine grundrechtliche Flatulenzfreiheit gäbe.

Genau so ist es mit falschen Tatsachenbehauptungen: Das sind und bleiben schlicht Lügen (und keine geschützten Meinungen), aber bei Weitem nicht jede Lüge ist strafbar!

13. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22

"Da habe ich andere Informationen. Es geht nicht um "Meinungen", sondern um das Verbreiten falscher Fakten und Lügen. Darauf gibt es natürlich kein Grundrecht."

Selbstverständlich gibt es ein Grundrecht auf das Verbreiten "falscher Fakten". Siehe I. (2.) unter "Gründe". Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist sehr weit auszulegen.

"Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit". :-)"

Um den Ehrenschutz geht es hier nicht.

"Eine falsche Tatsache ist etwa die Behauptung, dass Bill Gates mit seiner Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 80 Prozent finanziere. Nach WHO-Angaben liegt der Anteil nur bei 11,4 Prozent."

Eine Tatsachenbehauptung läßt sich nicht einfach dadurch als falsch klassifizieren, daß die betreffende Organisation selbst sie als falsch bezeichnet. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments würde auf Nachfrage auch sagen, daß Berichte über EU-Korruption "falsche Tatsachen" sind. Wer lügt dann?

13. Dezember 2022: Von R Cepeda an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Antoworte nicht an Michael, nur allgemein...

Meinungsfreiheit heißt, dass der Staat niemanden aufgrund seiner oder ihrer Meinungen bestrafen darf. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Wenn Jemand mir sagt, dass was ich sage nur Quatsch ist, wird meine Meinungsfreiheit gar nicht berührt. Ich kann weiter sagen, sie könen weiter meinen und so.

Ich kann hier sagen, dass ich jemanden die ZÜP wegnehmen würde, weil ich kein Beamte bin und so spreche es nur für mich, nicht für den Staat. Das ist auch Meinungsfreiheit. Ein Polizeibeamte oder ein Richter dürfen das nicht machen, denn sie den Staat representieren.

Sorry, aber wenn man beim Ausüben seiner eigenen Meinungsfreiheit etwas in einem öffentlichen Forum schreibt, muss man erwarten, dass jemand, beim Ausüben seiner eigenen Meinungsfreiheit, sag, dass man liebe still bleiben sollte.

Un wenn ich jemandem sage, dass er still bleiben sollte, muss ich bereit dafür sein, dass diese Person nicht still bleibt.


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