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12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Alexis von Croy Bewertung: +9.33 [10]

Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind? Weil in seiner persönlichen Kontrollgruppe von drei Angehörigen die zwei Geimpften krank geworden sind und der dritte, Ungeimpfte keine Symptome nach einer Infektion entwickelt hat.

NIcht dass ich diese und andere in diesem Thread vertretene schräge Thesen auch nur ansatzweise teilen würde - aber alle Alternativen zur Möglichkeit, auch so etwas frei äußern zu dürfen, scheinen mir schnurstracks in eine Gesellschaft zu führen, in der ich nicht mehr gerne leben möchte...

Das wurde schon x mal geklärt

Von wem wurde was geklärt?

13. Dezember 2022: Von F. S. an Tobias Schnell

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind?

Zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit gibt es noch einen relativ großen Raum an Äusserungen, die von keinem von beiden betroffen sind. Nur, weil etwas nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit fällt ist es nicht automatisch strafbar. Ich darf auch in den meisten Fällen straffrei in der Öffentlichkeit pupsen, ohne, dass es so etwas wie eine grundrechtliche Flatulenzfreiheit gäbe.

Genau so ist es mit falschen Tatsachenbehauptungen: Das sind und bleiben schlicht Lügen (und keine geschützten Meinungen), aber bei Weitem nicht jede Lüge ist strafbar!


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