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Luftrecht und Behörden | cbIR @LBA  
12. Juni 2017: Von T. Magin  Bewertung: +18.00 [18]

Heute ging's zum Amt um ein wenig Computerspass zu haben. Und dies soll ein Post fuer alle Diejenigen sein, die die Theoriepruefung noch vor sich haben und sich ein paar logistische Fragen stellen. Eben die Fragen, die ich mir auch im Vorfeld stellte.

Das faengt mit der Anreise an. Das LBA hat, wenn man das iPhone fragt, in Braunschweig zwei Adressen. Und nirgends gibt's einen Hinweis, schon gar nicht in der foermlichen Einladung, wo denn die Pruefung stattfindet. Die Antwort: in der Hermann-Blenk-Strasse am Flughafen, in dem stylischen Gebaeude mit dem schicken Vorbau. Und jener ist just der Pruefungsraum, wie Ihr an dem Foto bei genauem Hinsehen erkennen koennt.

Vom Flughafen kommend geht's vor dem Gebaude rechts auf die Besucherparkplaetze. Das es sowas gibt und wo sie sich befinden, auch diese Info sucht man beim LBA vergebens.

Dort angekommen rein durch die grosse Tuer. Die Rezeption war unbesetzt also habe ich beherzt einer Dame die Innentuer aufgehalten, die diese mit ihrem Dienstausweis gerade geoeffnet hatte - und bin hinterher. Was wohl gegen die Vorschriften war, bin prompt verpetzt worden. Die Rezeptionsaufsichtsfachkraft erklaerte mir, dass dies ja voellig gegen die Regeln sei (wobei auch die nirgends ausgeschrieben waren). Also wurde ich in Empfang genommen, der Personalausweis kontrolliert, mein Name in einer Liste abgehakt, und ich bekam meinen Spindschluessel. Und jetzt durfte ich offiziell rein - wow :-)

Dort geht's dann gleich in den ersten Stock wo eine Menge junger ATPL-Anwaerter noch vor Ihren Laptops und Unterlagen sassen. Naja, wer's auf die letzten Minuten braucht. Zielsicher hatte ich zwei Personen, leicht angegraut wie ich, ausgemacht, wo ich mir dachte ... naja wenn das mal keine cbIR-Kandidaten sind. Zielsicher verirrten wir uns in Smalltalk ueber das aufgeregte Jungvolk ... ja, ja, das Alter (und eine anstaendige Berufsausbildung), lassen einen so eine Pruefung sehr entspannt angehen ;-)

Dann eine ermahnende Ansprache bevor wir in den Pruefungsraum durften. Alles ausser Navibesteck und Stifte einschliessen, hat ja jeder seinen Spind. Handymitnahme gilt als Taeuschungsversuch. In so einem Falle darf man erst ZWOELF Monate spaeter den naechsten Versuch starten. Ach ja und nochmal: alles wegschliessen.

Dann durfte wir in die heilige Halle, schoen im Gaensemarsch. "Ihren Ausweis, bitte!", "Wie, ich sollte doch alles wegschliessen?", "Aber nicht den Ausweis", "Hamseabernichgesagt", "Wissensiedochaber", "Woher?", egal ... Also raus, an den Spind und hinten wieder anstellen.

Jeder bekommt seinen Arbeitsplatz zugeteilt, moderne Ausstattung, ausser das Pruefungsprogramm. Erinnerte mich stark an meine Gehversuche in Borland-C anno 1992. Welch modernes GUI. Aber performant und nahezu selbsterklaerend. Jetzt die naechste muendliche Ermahnung der Do's and Don'ts. Und hab ich's schon erwaehnt? Alles im Spind einschliessen! Taschenrechner werden uebrigens gestellt. Und los geht's.

Die sieben Themen kann man in bel. Reihenfolge abarbeiten. Zwischen den Themen kann man Pausen machen und den Raum verlassen. Die Summe aller Einzelpruefung ist 3:50h, die Gesamtzeit die man hat sind 5h. Beginn 08:00Uhr (local) und Schluss um 13:00. Wenn man bis dahin nicht durch ist, obwohl man keine der Einzelsitzungen ueberzogen hat, ist man bei allen noch ausstehenden Themen durchgefallen! Also bei den Pausen drauf achten.

Es gibt eine Kantine wo man Cash bezahlen kann und alles bekommt, was man so zum Pruefungsleben braucht. Man muss also nicht die Kuehlbox mitschleppen - es gibt alles vor Ort.

Nach fuenf Themen bin ich in die Kantine, dort die cbIR'ler getroffen, ein wenig geplauscht. Dann wieder zurueck, noch schnell Flugplanung und Communication durchgeknattert, und um viertel nach elf war ich schon wieder draussen. Ich denke ich hatte ein wenig Glueck. Keine der aufwaendigen Rechenaufgaben, mit ein paar Ausnahmen nur bekannte Fragen, nur bekanntes Kartenmaterial. Selbst bei Flightplanning war ich nach 25min durch, da hab ich vorher ganz andere Horrorstories gehoert. Aber wie geschrieben, vielleicht hatte ich auch einfach Glueck bei der Fragenauswahl.

Alles in Allem: die Pruefung ist sehr gut organisiert. Nur so ein paar logistische Informationen waeren im Vorfeld nett gewesen. Eine ruhige Atmosphaere. Alles zu schaffen. Mal sehen wie's fuer mich ausgeht, in ein paar Wochen weiss ich mehr.

Zum Lernen und der Vorbereitung ist hier im Forum schon genug geschrieben worden. Wie eingangs erwaehnt: dieser Post ist fuer alle, die in naechster Zeit beim LBA antreten wollen und sich fragen, wie's dort eigentlich abgeht.

Gruesse, Thomas

PS: okay, eines noch, auch wenn im Forum schon oft erwaehnt. Finger weg von Peters Exam, nehmt AviationExam - um Klassen besser. Aber dazu gibt's andere Threads. Ich aergere mich nur so fuerchterlich darueber, dass Peters von meiner Flugschule vorgeschrieben wurde :-(



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13. Juni 2017: Von Markus Vogt an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Thomas

Das siehst Du falsch! Peters Software ist nicht fehlerbehaftet. Das ist Absicht! So wird man zum nochmaligen Nachdenken über die vermeintliche falsch beantwortete Frage gezwungen, die dabei auftretende (negative) Emotion verfestigt das Gelernte. Fehlerhafte Software gehört offensichtlich zum didaktischen Konzept!

Glückwunsch zur bestandenen Prüfung

Markus

13. Juni 2017: Von T. Magin an Markus Vogt

Die Prüfung war gestern, Ergebnis kommt schriftlich. Glückwünsche also leider verfrüht ;-)

Zu Peters: es sind gar nicht die Fehler im Fragenkatalog, es ist das miserabel aufbereitete Lehrmaterial, das nur in dürftigstem Zusammenhang mit den Fragen steht. Z.B. das Thema Okklusionen. Da gibt's einige Fragen zu, deren Antworten in AE sauber erklärt werden. Bei Peters Fehlanzeige. Dazu ist der Peters Fragenkatalog schlicht lückenhaft. Und einige dieser "Lücken" hatte ich gestern prompt als Fragen vor mir. Und die haben sich wahrlich nicht von alleine erschlossen.

20. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an T. Magin Bewertung: +6.00 [6]

Ich glaube, wir waren same time, same place :-) Ich muss mich auch zur Fraktion der alten Silberrücken zählen - aber was soll's.

Bei keiner meiner bisherigen Prüfungen - und das waren viele - wurde ein solch von juristischer Detailverliebtheit überlagerter Geschiss gemacht.

Das begann schon im Vorfeld mit einem dreisten Anruf meinerseits beim Sachbearbeiter da ich aus beruflichen Gründen gerne einen kurzfristigen Termin gehabt hätte. Antwort nicht etwa: "Leider sind alle Plätze bereits voll, sorry", sondern ein Vortrag, dass das LBA einen gesetzlichen Anspruch habe, den Prüfungsantrag soundso lange zu bearbeiten (ich glaube, es ging um 10 AT). Dagegen könne ich zwar klagen, aber das hätte schon einer versucht und es würde nicht klappen. Hmmm, ein unbürokratischer Termin wäre mir lieber gewesen; aber gegen eine Klage spricht ja an sich nichts. Die Ladung war dann am übernächsten Tag im Briefkasten ...

Der Verlauf des Gespräches mit dem Sachbearbeiter deckte sich übrigens exakt mit den Prognosen der Flugschule. Dort hatte man mich gebeten auf Anrufe zu verzichten, da man befürchte Ärger mit der Behörde zu bekommen. Jawoll! So geht Amt! Der Untertan muss einfach wissen, dass er jederzeit die Knute der Obrigkeit zu spüren bekommen kann!

Die Belehrungen zu Beginn der Prüfung waren dann gar nicht so überraschend - bis hin zu Hinweisen, welche Gänge man betreten dürfe. Was man wohl in den verbotenen Gänegen alles finden kann? Bestimmt spannend. Ich stelle mir das LBA in etwa so vor wie Hogwarts ....

Weniger komisch fand ich allerdings, dass auf eine Besonderheit des Prüfungsprogramms gerade NICHT hingewiesen wurde: Man kann mehrere Antwortoptionen gleichzeitig anklicken - auch wenn in der Spielanleitung zur prüfung steht, das immer nur 1 Antwort richtig ist. Die gewählte Option ändert sich also nicht wie gewohnt! Ich könnte immer alle viere kreuzen und hätte immer die richtige gewählt! Vielleicht könnte man ja die Option Klage hier zur Anwendung bringen :-)

Diese Besonderheit des Programms fand ich heraus, nachdem ich bereits 3 Fächer abgeschlossen hatte und somit auch nicht mehr kontrollieren konnte. Das Aufsichtspersonal wies übrigens davon nichts ("Das ist neu ...")

Liebes LBA: Ein Hinweis auf solch ein exotisches Verhalten gehört in Eure Belehrungen/Hinweise! Die Software verhält sich nun mal grundlegend anders als alles was man im Bereich multiple-choice bisher gesehen hat!

Ansonsten gibt's kaum Grund zum Meckern.

Ich hatte allerdings in jedem Fach missverständliche Fragen, deren Lösung ich gerne nachvollziehen würde. Da man ja kein Screenshots machen durfte und sogar das Schmierpapier eingezogen wurde, wüsste ich gerne wie man an die inviduellen Prüfungsergebnisse nebst Fragen kommt. Klage ? :-)

Nach 1 Woche kam dann der "Bescheid". Inklusive Rechtsbelfsbelehrung natürlich. Es wäre eigentlich schade es dabei bewenden zu lassen, nur weil jetzt alles durch ist

20. Juni 2017: Von Achim H. an Nicolas Nickisch

Hmmm, ein unbürokratischer Termin wäre mir lieber gewesen; aber gegen eine Klage spricht ja an sich nichts. Die Ladung war dann am übernächsten Tag im Briefkasten ...

Ich glaube das ist eine sehr typische Wesensart der (mir zutiefst unsympathischen) preussischen Verwaltung -- im Gespräch blöd belehren, dass ich keinerlei Ansprüche habe etc. pp. und danach postwendend der Bitte entsprechen und den Antrag abschicken. Das hatte ich beim LBA mehrfach. Es ist zwar doof, aber sehr freundlich telefonisch nachfragen und die Belehrung geduldig ertragen, führt tatsächlich zu einem besseren Ergebnis.

Vermutlich sollte ich in Zukunft jede junge Mutter, die mit ihrem Kinderwagen aus/in die S-Bahn möchte, erst darüber belehren, dass sie keinen Anspruch auf meine Hilfe hat und dann den Kinderwagen heben.

20. Juni 2017: Von  an Nicolas Nickisch Bewertung: +3.00 [3]

Darf ich auch noch eine Anekdote beisteuern?

Ich habe meine (IFR-) Theorieprüfung 2002 gemacht. Nachdem ich zwei Wochen gelernt hatte, war ich eigentlich sicher, dass ich bestehen würde. Nix da, in "Flugplanung" bin ich beim ersten Versuch durchgefallen.

Da ich aber sicher war, dass ich gerade dieses Fach perfekt beherrschte (ob ich das heute noch so könnte?) ... rief ich den zuständigen Sachberarbeiter an. Ich sei durchgefallen weil ich den vorgegeben Flug auf dem "falschen Flight Level geplant hätte".

Tatsächlich war die Aufgabestellung so, dass man einen Flug in FL80 planen sollte (Strecke habe ich vergessen), der aber laut Karte nicht auf einem "EVEN"- sondern auf einem ODD-Flight Level zu planen gewesen wäre, der gewünschte Airway trug jedenfalls die Bezeichnung "ODD".

Ganz klar eine "Fangfrage" dachte ich mir, strich die Stelle auf der Karte an, schrieb einen Kommentar daneben und berechnete den ganzen Flug auf FL090. Alle Ergebnisse, das bestätigte auch der Sachberarbeiter, waren richtig, auch Spritplanung etc., aber da ich eben auf dem "falschen Level" geplant hätte, müsse ich noch einmal wiederkommen, ... was mich schlußendlich ca. € 800 gekostet hat.

Das Argument mit der falsch gestellten Aufgabe ließ der LBA-Mann ncht gelten: "Da sind sie der erste, dem das aufgefallen ist". (Auch interessant, oder?)... "bis jetzt hat das noch niemanden gestört". "Außerdem hätten Sie ja von ATC einen anderen Level bekommen können". Dass man, am Boden, bei der Planung, keine Freigabe von ATC für einen anderen Level bekommen kann ... interessierte ihn auch nicht. Ich könne ja klagen, hieß es nur.

Schaf Alexis flog also (VFR) noch einmal nach Braunschweig, ... und bekam exakt die gleiche Aufgabe, plante den Flug in FL80, ... und hat seitdem IFR.

Ich habe das sogar in einem Artikel im Fliegermagazin beschrieben, und ich war mir sicher, dass das LBA das nicht auf sich sitzen lassen würde. Es kam nie eine Reaktion.

20. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an 

2002 gab es wahrscheinlich noch kein Computer-Examen . Der Charme an den Kreuzchen-Examen ist natürlich dass man zumindest theoretisch eindeutige(re) Lösungen abfragen kann und damit besser eine Chancengleichheit bei der Beurteilung erreichbar ist. Bei manchen meiner Testate/Prüfungen konnten Kommilitoninnen einfach durch gezielte Gestaltung ihrer äußeren Erscheinung überzeugen. Das blieb mir immer verwehrt. Als ein Hoch auf die Kreuzchen-Examina.

Wenn man aber alle Fragen wegliesse, die ihren Sinn ausschliesslich aus dem Abfragen von spitzfindigen Details aus dem Definitionstext beziehen, dann bleibe wohl wenig übrig.

20. Juni 2017: Von Alexander Callidus an Nicolas Nickisch

Fragenerstellung ist mehr Arbeit als man denkt. Vor allem sinnvolle Distraktoren sind nicht so einfach zu finden, aber es ist machbar. Nach ein paar Examina hat man dann sehr gute statistische Hinweise auf die trennschärfsten Fragen, was bei der Weiterentwicklung hilft.

20. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Alexander Callidus

Aus der Sicht des Prüflings kann ich das nur bestätigen.

Zumindest für die Mediziner--Examen weiss ich, dass es zu jeder Frage/Variante statistische Auswertungen gibt und man sich Wunsch-Examen zusammengestellt hat. Die Macher der Examina wissen zwar nicht WER besteht, können aber beeinflussen WIEVIELE. Das kann manchmal relevant sein wenn es darum geht Kapazitäten auszulasten und auf keinen Fall einen Platz leer zu lassen. Sonst kommt vom Gericht einer der ihn besetzt.

20. Juni 2017: Von Chris _____ an 

Diese Anekdote finde ich ungeheuerlich, aber wieder mal typisch für die Bürokraten. Hinter vorgehaltener Hand sogar bestätigen, dass Amtshandlung völlig daneben ist, aber dennoch durchziehen.

Wenn solche Leute die Wahl haben, Vorschriften dem Buchstaben oder dem Sinn nach zu befolgen, entscheiden sie sich fast immer für ersteres.

Aber gut dass solche Leute Verkehrsregeln machen und durchsetzen, nicht wahr?

20. Juni 2017: Von  an Chris _____

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass A. nochmal zur Prüfung gegangen ist und nicht klagte. Aber rein prüfungsrechtlich hätte er bei jedem normalen VG eine Hochpunktung erhalten.

20. Juni 2017: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Klar hätte ich vor Gericht gewonnen, aber ehrlich: ich hatte darauf keinen Bock. Im selben Jahr habe ich gegen eine Bank prozessiert (die Story ist sogar noch besser), und in erster Instanz verloren, aber später beim OLG gewonnen. Das hat mir als Programm für 2002 gereicht. Aber vergessen habe ich das nicht :-)

20. Juni 2017: Von Erik N. an  Bewertung: +2.00 [2]

Jetzt sind wir natürlich schon alle ziemlich heiß auf die Story mit der Bank...

20. Juni 2017: Von  an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

Na dann .... gerne.

Mit diesem Drama habe ich es bis ins Fernsehen geschafft. Die Kurzfassung:

2002 kaufte ich zur Gründung unserer Familie eine Altbauwohnung in München Schwabing, inklusive der Sanierung. Da ich eher mittellos war (ich hatte ja schon ein Flugzeug ;-)) brachte meine Freundin als Mitgift die Anzahlung von € 300.000 mit und vertraute sie mir an. Dazu hatte sie ihre Wohnung verkauft, die ihr ihre Eltern geschenkt hatten.

Die Wohnung hatte den für mich damals horrenden Preis von € 515.000, aber nach der Anzahlung würde uns das Abbezahlen in etwa so viel kosten wie eine Miete in München. (Ich hätte damals das ganze Haus kaufen sollen … aber das weiß ich auch erst jetzt).

Dann bekam ich die Rechnung vom Bauträger über die Anzahlung, € 298.000. Diese überwies eines Tages gegen Mitternacht vom Laptop aus. Dazu schrieb ich vom Briefkopf der Rechnung eine der beiden dort aufgeführte Kontonummern ab, aber eben nicht diejenige einer Volksbank, die im TEXT der Rechnung aufgeführt war, sondern die einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz.

Ein paar Tage später rief mich der Bauträger an:
„Äh, Herr von Croy, jetzt sollten sie bald die Anzahlung überweisen“.
Ich: "Das habe ich doch vor Tagen schon gemacht!"
Er prüfte das noch mal: Kein Zahlungseingang.

Eine Stunde später rief er wieder an, das Geld sei auf dem falschen Konto gelandet. Naja, sagte ich, dann transferieren Sie es eben auf das richtige Konto. Das „ginge nicht“, meinte der Mann …

Es stellt sich heraus, dass das Sparkassen-Konto € 600.000 im Minus gewesen war als ich die Überweisung tätigte, und außerdem stellte sich heraus, dass der Bauträger so gut wie insolvent war. Noch sorgte mich das aber nicht: Im Verwendungszweck stand „Anzahlung, Wohnung, Name, Adresse“ … alles, und es gab einen Kaufvertrag.

Ein Freund von mir, guter RA, forderte die Spk ultimativ auf, das Geld innerhalb von 24 h auf das richtige Konto zu transferieren. Das war wichtig, denn nur DIESES Konto war im Kaufvertrag angegeben und notariell abgesichert, so dass mich die Insolvenz der Firma nicht tangierte. Nicht so das Spk-Konto bei der Sparkasse Donnersberg in Rheinland-Pfalz. (Diese Story gerne ausdrucken und auf Plakatwände der Sparkasse kleben! ;-))

Ich rief also den Geschäftsführer dieser Sparkasse zuhause an. Ich erkläre ihm, dass ich die falsche Kontonnummer abgeschriebene habe, und dass das nur ein Irrtum gewesen ist, und dass ich natürlich nicht vorhatte, die Schulden der Firma zu begleichen. „Das ist ja wirklich eine tragische Geschichte“, meinte er, „so ein Pech“. Im Hintergrund hörte ich Kinder toben. Ein Familienvater. Ich atmete etwas auf. Dann seine Antwort: „Aber das Geld können wir leider nicht zurück geben“.

Mein Freund, der RA, vermittelte mich an seinen Kollegen, einen jungen Anwalt. Diesem Mann bin ich bis heute dankbar, das hätte vielleicht nicht jeder so hingekriegt … aber „das" dauerte noch zwei Jahre!

Der RA prüfte die rechtliche Seite gründlich, und tatsächlich ist es (in Deutschland!) so, dass die Bank nicht verpflichtet war (!), das (meiner Meinung nach) zu unrecht erhaltene Geld zurückzugeben (!). Ganz klar beruhte die Sache aber auf einem Irrtum meinerseits, und wenn die Überweisung auf einem IRRTUM beruht, dann kann man sie auch anfechten.

Damit wir nun die Wohnung überhaupt bekamen, musste ich meinen Vater um ein Darlehen in Höhe der Anzahlung bitten. Da mein Vater das Geld auch nicht cash hatte, verpfändete er den gesamten Fuhrpark seiner Firma an seine Hausbank, die mir das Geld lieh. Unser Deal: Wenn die Sache platzt, dann verkaufe ich die Wohnung und zahle ihm das Geld zurück. Hätte meine Vater damals diese Möglichkeit nicht gehabt, wäre die Wohnung weg gewesen.

Dann kam der Prozess beim Landgericht München, etwa ein Jahr später. Wir klagten darauf, dass ich die Überweisung irrtümlich falsch ausgefüllt hatte, und wir waren uns sicher, dass das Gericht das auch so sehen würde. Der Anwalt der Sparkasse sagte vor dem Landgericht wörtlich: „Der Herr Prinz von Croy soll sich mal nicht so anstellen, das bezahlt er doch aus der Portokasse“. Unfassbar. Ich war damals angestellter Chefreporter einer Zeitschrift, verdiente etwa € 6000 im Monat.

Die Richterin lehnte unsere Argumentation ab und meinte, ich könne ja nicht „nachweisen, dass es ein Irrtum gewesen sei", es könne ja sein, dass ich „bewusst“ die falsche Kontonummer verwendet hätte. Totale Haarspalterei. Also zu blöd sei, eine Überweisung auszufüllen, was aber was anderes ist als „Irrtum“ und nicht vom Gesetz geschützt. Ich verlor tatsächlich und musste Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen….

Mein Anwalt blieb cool (ich nicht) und meinte, auf lange Sicht würde sich herausstellen, wie ungerecht diese Sache sei.

Mein Glück war schließlich, dass der insolvente Bauunternehmer, ein integerer älter Mann, uns anrief und meinem Anwalt erzählt, dass er „das nie gewollt habe“, dass es Unrecht sei, und dass er damals noch am selben Tag die Sparkasse angerufen habe und verlangt, dass diese das Geld mir zurück gebe, weil „es ihm nicht gehöre“.

Das war die Wende: Weist ein Kontoinhaber eine Zahlung auf sein Konto ZUÜCK, dann darf die Bank den Betrag nicht auf dem Konto gutschreiben. Der Bauunternehmer hatte einen Zeugen für das Telefongespräch. Hätte der Bauunternehmer einfach nichts gesagt, die Spk hätte das Geld behalten können. In der Schweiz, erfuhr ich, wäre das strafbar, in D. ist es legal.

Vor dem OLG in Zweibrücken dann dann die Berufungsverhandlung statt. Der Richter begrüßte den Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse mit den Worten „Na, Herr S., wen haben Sie denn dieses Mal betrogen?" … und da war mir klar, dass es jetzt anders laufen würde. Das ganze dauerte etwa 30 Minuten: Natürlich dürfe die Bank den Betrag nicht auf diesem Konto gutschrieben wenn der Kontoinhaber die Zahlung zurückweise. Fazit: Geld zurück, Zinsen und alle Kosten erstatten, und „sich überlegen, ob das die richtigen Methoden seien, eine Bank zu führen", meinte der Richter. Der darauf folgende Einspruch der Bank wurde eine Woche später per Fax mit einem Einzeiler abgewiesen.

Kann jemand verstehen, dass ich die Luft anhalte wenn ich eine Bank betreten muss, und erst wieder ausatme wenn ich draußen bin?

Ihr wolltet es ja wissen :-)

20. Juni 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an  Bewertung: +1.00 [1]

Eine wunderbare Geschichte...

Eine Frage hätte ich noch zum Fach "Flugplanung":

Wie sieht hier die Prüfung aus? Muss man typischerweise MC-Fragen beantworten? Oder richten sich die Fragen auf Zahlen, die einzugeben sind?

20. Juni 2017: Von  an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Ich weiß nicht, wie es heute ist. Aber mir hat Flugplanung (im Gegensatz zur Luftrecht) richtig Spaß gemacht. Ist wirklich einfach, einen IFR-Flug zu planen, Spritberechnung etc.

In Zeiten von autorouter ist das meiste davon Vergangenheit. Meinen Flug nach Paris vor zehn Tagen hatte ich in ca. 5 Minuten fertig ...

20. Juni 2017: Von B. Quax F. an Nicolas Nickisch

Ich stelle mir das LBA in etwa so vor wie Hogwarts ....

Ich glaube Hogwarts ist gegen das LBA Langweilig :-)

21. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Da bei mir die Erfahrung erst 1 Woche zurückliegt: Nach meiner Erinnerung gab es gar nicht die Option Freitext-Eingaben oder Kreuzchen zu machen. Es ging nur Kreuzchen.

Die mir zugelosten Aufgaben waren meiner Meinung nach eindeutig und gut zu lösen. Die Planungsunterlagen kamen problemlos aus dem Drucker und sogar in guter Qualität.

Ganz anders beim Lernen. Zumindest bei meiner Installation hat Peters Software zwar immer behauptet die Unterlagen ausgerduckt zu haben, es kam aber nix. Wenn man dann am Bildschirm irgendwelche Punkte nach Koordinaten suchen soll und kaum die Angaben auf den Gridlinien lesen kann , dann gute Nacht. Regelmässig lief mir damit die Zeit weg. AviationExam lässt nicht immer das Ausdrucken der Unterlagen zu.

Aber die Punkte "TIREE" und "Dean's Cross" werd ich wohl nie mehr vergessen. Fluglanung empfand ich persönlich als das einfachste der Fächer.

21. Juni 2017: Von Achim H. an Nicolas Nickisch

Ich habe beim IR 100% in Flugplanung erzielt, ohne die Aufgaben gemacht zu haben.

Als Nebeneffekt von 9 Jahre lateinische Vokabeln pauken kann ich mir (völlig unwichtige) Dinge ganz gut merken. So zum Beispiel alle korrekten Lösungen und Parameter von Flugplanungsaufgaben. Ich hatte das Glück, alle Aufgaben gekannt zu haben.

Das zeigt wie schwachsinnig Multiple Choice in Verbindung mit festen Fragenkatalogen sind. Nicht ohne Grund wird die Punktzahl in der Schule auf den Rechenweg und das Ergebnis aufgeteilt.

21. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Achim H.

Stimmt. Die Aufgaben sind machbar. Bei einigen kann man sich nur kopfschüttelnd abwenden und die Lösung auswendig lernen. Die "Land's End"-Aufgabe wäre sowas (ist aber glaube ich nicht bei Flugplanung sondern bei Radio-Nav)

Netterweise kamen die AUfgaben mit diesen Karten aus der Polarregion nicht. Erstaunlicherweise gibt es diese Aufgaben bei Peters zuhauf, während AE diese Art Aufgaben überhaupt nicht kennt.

Überhaupt unterscheiden sich die Fragenpools doch mehr als angenommen

Hallo,

in der Annahme, dass sich in diesem Thread einige Leute mit kürzlich erworbenem IR tummeln: Wie lange hat es bei Euch vom bestandenen IR-Prüfungsflug bis zum Erhalt des Scheins mit IR-Eintrag gedauert?

Danke und Gruss,

CD

21. Juni 2017: Von Achim H. an Constantin Droste zu Vischering

Das schwankt extrem, einige Tage bis > 4 Wochen.

Unterlagen einsenden, 3 Tage warten, bei der Sachbearbeiterin anrufen und äußerst freundlich erkundigen, ob denn alle Unterlagen eingegangen seien und ob es zur Zufriedenheit ist. Dann sucht sie die aus dem Stapel und wenn die schon in der Hand sind und der Anrufer ja so freundlich war... gibt es 2 Tage später Post.

21. Juni 2017: Von Roland Schmidt an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Mit "denen" kann man ganz normal sprechen. Auch im öffentlichen Dienst arbeiten "nur" Menschen. Freundlichkeit hilft allerdings IMMER.

21. Juni 2017: Von Christoph Winter an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]

Leider ist das nicht richtig. Es gibt welche, die man zu den "ganz normalen Menschen" zählen kann. Und dann gibt es noch die anderen in dem Verein ...

Ich sag nur Verkehrzulassung ...

21. Juni 2017: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt

"Freundlichkeit hilft allerdings IMMER."
Damit hast Du vollkommen recht.

"Auch im öffentlichen Dienst arbeiten "nur" Menschen."
Damit auch.

"Mit "denen" kann man ganz normal sprechen."
Nein, definitiv nein. Mein "normal" unterscheidet sich deutlich von demjenigen von Verwaltungsmitarbeitern TVÖD irgendwas. Das ist nicht meine Schuld oder deren, das ist halt so. Darauf stelle ich mich auch gerne ein. Aber normal?

Es reicht ja, daß Verwaltungsmitarbeiter hilfsbereit und offen sind. Ich bin beispielsweise jetzt ein Fan des TÜVs und der Zulassungsstelle.


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