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20. Juni 2017: Von  an Nicolas Nickisch Bewertung: +3.00 [3]

Darf ich auch noch eine Anekdote beisteuern?

Ich habe meine (IFR-) Theorieprüfung 2002 gemacht. Nachdem ich zwei Wochen gelernt hatte, war ich eigentlich sicher, dass ich bestehen würde. Nix da, in "Flugplanung" bin ich beim ersten Versuch durchgefallen.

Da ich aber sicher war, dass ich gerade dieses Fach perfekt beherrschte (ob ich das heute noch so könnte?) ... rief ich den zuständigen Sachberarbeiter an. Ich sei durchgefallen weil ich den vorgegeben Flug auf dem "falschen Flight Level geplant hätte".

Tatsächlich war die Aufgabestellung so, dass man einen Flug in FL80 planen sollte (Strecke habe ich vergessen), der aber laut Karte nicht auf einem "EVEN"- sondern auf einem ODD-Flight Level zu planen gewesen wäre, der gewünschte Airway trug jedenfalls die Bezeichnung "ODD".

Ganz klar eine "Fangfrage" dachte ich mir, strich die Stelle auf der Karte an, schrieb einen Kommentar daneben und berechnete den ganzen Flug auf FL090. Alle Ergebnisse, das bestätigte auch der Sachberarbeiter, waren richtig, auch Spritplanung etc., aber da ich eben auf dem "falschen Level" geplant hätte, müsse ich noch einmal wiederkommen, ... was mich schlußendlich ca. € 800 gekostet hat.

Das Argument mit der falsch gestellten Aufgabe ließ der LBA-Mann ncht gelten: "Da sind sie der erste, dem das aufgefallen ist". (Auch interessant, oder?)... "bis jetzt hat das noch niemanden gestört". "Außerdem hätten Sie ja von ATC einen anderen Level bekommen können". Dass man, am Boden, bei der Planung, keine Freigabe von ATC für einen anderen Level bekommen kann ... interessierte ihn auch nicht. Ich könne ja klagen, hieß es nur.

Schaf Alexis flog also (VFR) noch einmal nach Braunschweig, ... und bekam exakt die gleiche Aufgabe, plante den Flug in FL80, ... und hat seitdem IFR.

Ich habe das sogar in einem Artikel im Fliegermagazin beschrieben, und ich war mir sicher, dass das LBA das nicht auf sich sitzen lassen würde. Es kam nie eine Reaktion.

20. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an 

2002 gab es wahrscheinlich noch kein Computer-Examen . Der Charme an den Kreuzchen-Examen ist natürlich dass man zumindest theoretisch eindeutige(re) Lösungen abfragen kann und damit besser eine Chancengleichheit bei der Beurteilung erreichbar ist. Bei manchen meiner Testate/Prüfungen konnten Kommilitoninnen einfach durch gezielte Gestaltung ihrer äußeren Erscheinung überzeugen. Das blieb mir immer verwehrt. Als ein Hoch auf die Kreuzchen-Examina.

Wenn man aber alle Fragen wegliesse, die ihren Sinn ausschliesslich aus dem Abfragen von spitzfindigen Details aus dem Definitionstext beziehen, dann bleibe wohl wenig übrig.

20. Juni 2017: Von Alexander Callidus an Nicolas Nickisch

Fragenerstellung ist mehr Arbeit als man denkt. Vor allem sinnvolle Distraktoren sind nicht so einfach zu finden, aber es ist machbar. Nach ein paar Examina hat man dann sehr gute statistische Hinweise auf die trennschärfsten Fragen, was bei der Weiterentwicklung hilft.

20. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Alexander Callidus

Aus der Sicht des Prüflings kann ich das nur bestätigen.

Zumindest für die Mediziner--Examen weiss ich, dass es zu jeder Frage/Variante statistische Auswertungen gibt und man sich Wunsch-Examen zusammengestellt hat. Die Macher der Examina wissen zwar nicht WER besteht, können aber beeinflussen WIEVIELE. Das kann manchmal relevant sein wenn es darum geht Kapazitäten auszulasten und auf keinen Fall einen Platz leer zu lassen. Sonst kommt vom Gericht einer der ihn besetzt.

20. Juni 2017: Von Chris _____ an 

Diese Anekdote finde ich ungeheuerlich, aber wieder mal typisch für die Bürokraten. Hinter vorgehaltener Hand sogar bestätigen, dass Amtshandlung völlig daneben ist, aber dennoch durchziehen.

Wenn solche Leute die Wahl haben, Vorschriften dem Buchstaben oder dem Sinn nach zu befolgen, entscheiden sie sich fast immer für ersteres.

Aber gut dass solche Leute Verkehrsregeln machen und durchsetzen, nicht wahr?

20. Juni 2017: Von  an Chris _____

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass A. nochmal zur Prüfung gegangen ist und nicht klagte. Aber rein prüfungsrechtlich hätte er bei jedem normalen VG eine Hochpunktung erhalten.

20. Juni 2017: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Klar hätte ich vor Gericht gewonnen, aber ehrlich: ich hatte darauf keinen Bock. Im selben Jahr habe ich gegen eine Bank prozessiert (die Story ist sogar noch besser), und in erster Instanz verloren, aber später beim OLG gewonnen. Das hat mir als Programm für 2002 gereicht. Aber vergessen habe ich das nicht :-)

20. Juni 2017: Von Erik N. an  Bewertung: +2.00 [2]

Jetzt sind wir natürlich schon alle ziemlich heiß auf die Story mit der Bank...

20. Juni 2017: Von  an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

Na dann .... gerne.

Mit diesem Drama habe ich es bis ins Fernsehen geschafft. Die Kurzfassung:

2002 kaufte ich zur Gründung unserer Familie eine Altbauwohnung in München Schwabing, inklusive der Sanierung. Da ich eher mittellos war (ich hatte ja schon ein Flugzeug ;-)) brachte meine Freundin als Mitgift die Anzahlung von € 300.000 mit und vertraute sie mir an. Dazu hatte sie ihre Wohnung verkauft, die ihr ihre Eltern geschenkt hatten.

Die Wohnung hatte den für mich damals horrenden Preis von € 515.000, aber nach der Anzahlung würde uns das Abbezahlen in etwa so viel kosten wie eine Miete in München. (Ich hätte damals das ganze Haus kaufen sollen … aber das weiß ich auch erst jetzt).

Dann bekam ich die Rechnung vom Bauträger über die Anzahlung, € 298.000. Diese überwies eines Tages gegen Mitternacht vom Laptop aus. Dazu schrieb ich vom Briefkopf der Rechnung eine der beiden dort aufgeführte Kontonummern ab, aber eben nicht diejenige einer Volksbank, die im TEXT der Rechnung aufgeführt war, sondern die einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz.

Ein paar Tage später rief mich der Bauträger an:
„Äh, Herr von Croy, jetzt sollten sie bald die Anzahlung überweisen“.
Ich: "Das habe ich doch vor Tagen schon gemacht!"
Er prüfte das noch mal: Kein Zahlungseingang.

Eine Stunde später rief er wieder an, das Geld sei auf dem falschen Konto gelandet. Naja, sagte ich, dann transferieren Sie es eben auf das richtige Konto. Das „ginge nicht“, meinte der Mann …

Es stellt sich heraus, dass das Sparkassen-Konto € 600.000 im Minus gewesen war als ich die Überweisung tätigte, und außerdem stellte sich heraus, dass der Bauträger so gut wie insolvent war. Noch sorgte mich das aber nicht: Im Verwendungszweck stand „Anzahlung, Wohnung, Name, Adresse“ … alles, und es gab einen Kaufvertrag.

Ein Freund von mir, guter RA, forderte die Spk ultimativ auf, das Geld innerhalb von 24 h auf das richtige Konto zu transferieren. Das war wichtig, denn nur DIESES Konto war im Kaufvertrag angegeben und notariell abgesichert, so dass mich die Insolvenz der Firma nicht tangierte. Nicht so das Spk-Konto bei der Sparkasse Donnersberg in Rheinland-Pfalz. (Diese Story gerne ausdrucken und auf Plakatwände der Sparkasse kleben! ;-))

Ich rief also den Geschäftsführer dieser Sparkasse zuhause an. Ich erkläre ihm, dass ich die falsche Kontonnummer abgeschriebene habe, und dass das nur ein Irrtum gewesen ist, und dass ich natürlich nicht vorhatte, die Schulden der Firma zu begleichen. „Das ist ja wirklich eine tragische Geschichte“, meinte er, „so ein Pech“. Im Hintergrund hörte ich Kinder toben. Ein Familienvater. Ich atmete etwas auf. Dann seine Antwort: „Aber das Geld können wir leider nicht zurück geben“.

Mein Freund, der RA, vermittelte mich an seinen Kollegen, einen jungen Anwalt. Diesem Mann bin ich bis heute dankbar, das hätte vielleicht nicht jeder so hingekriegt … aber „das" dauerte noch zwei Jahre!

Der RA prüfte die rechtliche Seite gründlich, und tatsächlich ist es (in Deutschland!) so, dass die Bank nicht verpflichtet war (!), das (meiner Meinung nach) zu unrecht erhaltene Geld zurückzugeben (!). Ganz klar beruhte die Sache aber auf einem Irrtum meinerseits, und wenn die Überweisung auf einem IRRTUM beruht, dann kann man sie auch anfechten.

Damit wir nun die Wohnung überhaupt bekamen, musste ich meinen Vater um ein Darlehen in Höhe der Anzahlung bitten. Da mein Vater das Geld auch nicht cash hatte, verpfändete er den gesamten Fuhrpark seiner Firma an seine Hausbank, die mir das Geld lieh. Unser Deal: Wenn die Sache platzt, dann verkaufe ich die Wohnung und zahle ihm das Geld zurück. Hätte meine Vater damals diese Möglichkeit nicht gehabt, wäre die Wohnung weg gewesen.

Dann kam der Prozess beim Landgericht München, etwa ein Jahr später. Wir klagten darauf, dass ich die Überweisung irrtümlich falsch ausgefüllt hatte, und wir waren uns sicher, dass das Gericht das auch so sehen würde. Der Anwalt der Sparkasse sagte vor dem Landgericht wörtlich: „Der Herr Prinz von Croy soll sich mal nicht so anstellen, das bezahlt er doch aus der Portokasse“. Unfassbar. Ich war damals angestellter Chefreporter einer Zeitschrift, verdiente etwa € 6000 im Monat.

Die Richterin lehnte unsere Argumentation ab und meinte, ich könne ja nicht „nachweisen, dass es ein Irrtum gewesen sei", es könne ja sein, dass ich „bewusst“ die falsche Kontonummer verwendet hätte. Totale Haarspalterei. Also zu blöd sei, eine Überweisung auszufüllen, was aber was anderes ist als „Irrtum“ und nicht vom Gesetz geschützt. Ich verlor tatsächlich und musste Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen….

Mein Anwalt blieb cool (ich nicht) und meinte, auf lange Sicht würde sich herausstellen, wie ungerecht diese Sache sei.

Mein Glück war schließlich, dass der insolvente Bauunternehmer, ein integerer älter Mann, uns anrief und meinem Anwalt erzählt, dass er „das nie gewollt habe“, dass es Unrecht sei, und dass er damals noch am selben Tag die Sparkasse angerufen habe und verlangt, dass diese das Geld mir zurück gebe, weil „es ihm nicht gehöre“.

Das war die Wende: Weist ein Kontoinhaber eine Zahlung auf sein Konto ZUÜCK, dann darf die Bank den Betrag nicht auf dem Konto gutschreiben. Der Bauunternehmer hatte einen Zeugen für das Telefongespräch. Hätte der Bauunternehmer einfach nichts gesagt, die Spk hätte das Geld behalten können. In der Schweiz, erfuhr ich, wäre das strafbar, in D. ist es legal.

Vor dem OLG in Zweibrücken dann dann die Berufungsverhandlung statt. Der Richter begrüßte den Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse mit den Worten „Na, Herr S., wen haben Sie denn dieses Mal betrogen?" … und da war mir klar, dass es jetzt anders laufen würde. Das ganze dauerte etwa 30 Minuten: Natürlich dürfe die Bank den Betrag nicht auf diesem Konto gutschrieben wenn der Kontoinhaber die Zahlung zurückweise. Fazit: Geld zurück, Zinsen und alle Kosten erstatten, und „sich überlegen, ob das die richtigen Methoden seien, eine Bank zu führen", meinte der Richter. Der darauf folgende Einspruch der Bank wurde eine Woche später per Fax mit einem Einzeiler abgewiesen.

Kann jemand verstehen, dass ich die Luft anhalte wenn ich eine Bank betreten muss, und erst wieder ausatme wenn ich draußen bin?

Ihr wolltet es ja wissen :-)

20. Juni 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an  Bewertung: +1.00 [1]

Eine wunderbare Geschichte...

Eine Frage hätte ich noch zum Fach "Flugplanung":

Wie sieht hier die Prüfung aus? Muss man typischerweise MC-Fragen beantworten? Oder richten sich die Fragen auf Zahlen, die einzugeben sind?

20. Juni 2017: Von  an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Ich weiß nicht, wie es heute ist. Aber mir hat Flugplanung (im Gegensatz zur Luftrecht) richtig Spaß gemacht. Ist wirklich einfach, einen IFR-Flug zu planen, Spritberechnung etc.

In Zeiten von autorouter ist das meiste davon Vergangenheit. Meinen Flug nach Paris vor zehn Tagen hatte ich in ca. 5 Minuten fertig ...

21. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Da bei mir die Erfahrung erst 1 Woche zurückliegt: Nach meiner Erinnerung gab es gar nicht die Option Freitext-Eingaben oder Kreuzchen zu machen. Es ging nur Kreuzchen.

Die mir zugelosten Aufgaben waren meiner Meinung nach eindeutig und gut zu lösen. Die Planungsunterlagen kamen problemlos aus dem Drucker und sogar in guter Qualität.

Ganz anders beim Lernen. Zumindest bei meiner Installation hat Peters Software zwar immer behauptet die Unterlagen ausgerduckt zu haben, es kam aber nix. Wenn man dann am Bildschirm irgendwelche Punkte nach Koordinaten suchen soll und kaum die Angaben auf den Gridlinien lesen kann , dann gute Nacht. Regelmässig lief mir damit die Zeit weg. AviationExam lässt nicht immer das Ausdrucken der Unterlagen zu.

Aber die Punkte "TIREE" und "Dean's Cross" werd ich wohl nie mehr vergessen. Fluglanung empfand ich persönlich als das einfachste der Fächer.

21. Juni 2017: Von Achim H. an Nicolas Nickisch

Ich habe beim IR 100% in Flugplanung erzielt, ohne die Aufgaben gemacht zu haben.

Als Nebeneffekt von 9 Jahre lateinische Vokabeln pauken kann ich mir (völlig unwichtige) Dinge ganz gut merken. So zum Beispiel alle korrekten Lösungen und Parameter von Flugplanungsaufgaben. Ich hatte das Glück, alle Aufgaben gekannt zu haben.

Das zeigt wie schwachsinnig Multiple Choice in Verbindung mit festen Fragenkatalogen sind. Nicht ohne Grund wird die Punktzahl in der Schule auf den Rechenweg und das Ergebnis aufgeteilt.

21. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Achim H.

Stimmt. Die Aufgaben sind machbar. Bei einigen kann man sich nur kopfschüttelnd abwenden und die Lösung auswendig lernen. Die "Land's End"-Aufgabe wäre sowas (ist aber glaube ich nicht bei Flugplanung sondern bei Radio-Nav)

Netterweise kamen die AUfgaben mit diesen Karten aus der Polarregion nicht. Erstaunlicherweise gibt es diese Aufgaben bei Peters zuhauf, während AE diese Art Aufgaben überhaupt nicht kennt.

Überhaupt unterscheiden sich die Fragenpools doch mehr als angenommen

Hallo,

in der Annahme, dass sich in diesem Thread einige Leute mit kürzlich erworbenem IR tummeln: Wie lange hat es bei Euch vom bestandenen IR-Prüfungsflug bis zum Erhalt des Scheins mit IR-Eintrag gedauert?

Danke und Gruss,

CD

21. Juni 2017: Von Achim H. an Constantin Droste zu Vischering

Das schwankt extrem, einige Tage bis > 4 Wochen.

Unterlagen einsenden, 3 Tage warten, bei der Sachbearbeiterin anrufen und äußerst freundlich erkundigen, ob denn alle Unterlagen eingegangen seien und ob es zur Zufriedenheit ist. Dann sucht sie die aus dem Stapel und wenn die schon in der Hand sind und der Anrufer ja so freundlich war... gibt es 2 Tage später Post.

21. Juni 2017: Von Roland Schmidt an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Mit "denen" kann man ganz normal sprechen. Auch im öffentlichen Dienst arbeiten "nur" Menschen. Freundlichkeit hilft allerdings IMMER.

21. Juni 2017: Von Christoph Winter an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]

Leider ist das nicht richtig. Es gibt welche, die man zu den "ganz normalen Menschen" zählen kann. Und dann gibt es noch die anderen in dem Verein ...

Ich sag nur Verkehrzulassung ...

21. Juni 2017: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt

"Freundlichkeit hilft allerdings IMMER."
Damit hast Du vollkommen recht.

"Auch im öffentlichen Dienst arbeiten "nur" Menschen."
Damit auch.

"Mit "denen" kann man ganz normal sprechen."
Nein, definitiv nein. Mein "normal" unterscheidet sich deutlich von demjenigen von Verwaltungsmitarbeitern TVÖD irgendwas. Das ist nicht meine Schuld oder deren, das ist halt so. Darauf stelle ich mich auch gerne ein. Aber normal?

Es reicht ja, daß Verwaltungsmitarbeiter hilfsbereit und offen sind. Ich bin beispielsweise jetzt ein Fan des TÜVs und der Zulassungsstelle.

21. Juni 2017: Von T. Magin an Nicolas Nickisch

Hallo Nicolas,

wo bist Du denn gesessen? Richtung Fenster? Da war noch ein Silberruecken ;-) Ich sass ziemlich vorne links. Kann mich gar nicht daran erinnern bestimmte Gaenge nicht haette betreten zu duerfen. Naja, ich hab ja schon bei der Einganstuer die Anwartschaft auf zukuenftige ZÜPs vergeigt.

Die Fragen zu Flightplanning mussten alle MC beantwortet werden. Und da haette es ne Menge fieser Aufgaben gegeben. Nicht gerade "Landsend". Die sah schwierig aus, war aber simpel. Der Fuelberechnungskram dagegen war mitunter "hundsgemein" mit fiesen Fallen. Und die erwarteten Antworten sind auch nicht alle logisch konsistent. Aber da hatte ich Glueck. Bei FP hab ich 100Punkte geschiossen. Und auch ansonsten werde ich gegen das Ergebnis nicht klagen ...

Danke fuer Deinen Hinweis auf den SW-Bug, der das ankreuzen mehrerer Antworten erlaubt! Das ist eine bloede FAlle. War mir auch aufgefallen, hatte ich aber vergessen zu schreiben. Also Obacht!

Ja, ein Flug nach Alma, Backa und Landvetter. Was muss es schoeneres noch geben? Wird nur noch getoppt von Stornoway, Aberdeen und Benbecula ... an alle Mitleser: Ihr merkt, fuer Nicolas und mich war's schon fast traumatisch ;-)

Hab ich schonmal was zur Peterssoftware geschrieben? Ja? Egal! Also ich koennte ... nein, ich erspar's Euch.

So, eigentlich Zeit sich wieder um die Praxis zu kuemmern. Aber hier im Sueden kennt der Himmel ja nix mehr ausser severe CAVOK. Und ausserdem fehlt die Klimaanlage.

22. Juni 2017: Von Roland Schmidt an Alexander Callidus

"Mit "denen" kann man ganz normal sprechen."
Nein, definitiv nein.

Dann muss ich wohl eine Ausnahme sein - und der freundliche LBA-Mitarbeiter (Referat Technik) auf dem OUV-Treffen in Bad Dürkheim letzten Sonntag auch...

22. Juni 2017: Von Achim H. an Roland Schmidt

und der freundliche LBA-Mitarbeiter (Referat Technik) auf dem OUV-Treffen in Bad Dürkheim letzten Sonntag auch...

Glaubste der typische LBA-Miesepeter geht am Sonntag zum OUV-Treffen? Natürlich gibt es da auch engagierte, freundliche Menschen aber das Umfeld ist nicht unbedingt das beste für engagierte, freundliche Menschen :-)

22. Juni 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich finde, man sollte sich hier mal befreien von diesem permanenten LBA Bashing. PuF ist da sehr bemüht darin, aber manchmal habe ich den Eindruck, es wird auch übertrieben.

Im LBA gilt doch wahrscheinlich auch die alte Managementregel, daß der Fisch beim Kopf anfängt zu stinken. Und da es eine Behörde ist, können das nur Politiker (z.B. Minister) und/oder Staatsekretäre sein. Denen es an politischem Willen, organisatorischen Vorgaben und Budget fehlt, die Dinge zu ändern. Solange es auf der leitenden Ebene niemanden gibt, der die Allgemeine Luftfahrt versteht und auch Willen und Hebel hat, etwas zu ändern - wie soll das gerade in einer Behörde der Einzelne Beamte tun ? Das Beamtenrecht wurde nicht von Customer Relations Leuten geschrieben. Eine Kultur, der nicht von oben der Wandel immer wieder vorgegeben wird, ändert sich nicht von alleine. Und "oben" ist nicht die Abteilungsleiter- oder Bereichsleiterebene, auf der die PuF immer wieder draufhaut, sondern noch weiter oben.

22. Juni 2017: Von Roland Schmidt an Achim H.

typische LBA-Miesepeter

Ja, das ist das Bild im Kreise der elitären fliegenden Bonzen ;-)

22. Juni 2017: Von Achim H. an Roland Schmidt

Dieses Bild wurde auch durch Kommentare von verschiedenen EASA-Mitarbeitern verfestigt, Zitat: "Es ist unglaublich, wie selbst Menschen Anfang 20 so borniert sein können und geistig so wenig flexibel sind wie die vom LBA. Das kennen wir von keinem anderen Land so."

Positive Ausnahmen gibt es aber in Summe muss man sagen, dass der Fisch stinkt. Das LBA ist eine im nationalen und internationalen Vergleich sehr schlecht arbeitende Behörde.


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