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Luftrecht und Behörden | Luftrecht und Flughöhen - Drohnen und Multicopter  
13. Februar 2014: Von Markus Heinemann  Bewertung: +1.00 [1]
Hallo zusammen,

ich möchte mich ersteinmal vorstellen - ich bin neu hier - mein Name ist Markus. Anders als wohl sicherlich die meisten hier bin ich kein Pilot und habe auch keinen Flugschein. Warum ich trotzdem hier bin, dazu muss ich etwas weiter ausholen..

Eigentlich bin ich über Google auf euch gestoßen bei der Suche nach Kompetenzen im Bereich Luftrecht, Gesetzgebung etc.
Dort gibt es viele Gesetzestexte oder Infos von der BFS - da das ganze aber schon recht unüberschaubar ist, wollte ich lieber mit Fachleuten in den direkten Dialog treten.. warum aber, wenn ich kein Pilot bin?

Nun, ich und viele meiner Kollegen beschäftigen sich teils beruflich oder teils privat im Hobby mit sogenannten Multicoptern und Drohnen. Also ferngesteuerte unbemannte Flugobjekte (UAVs) - RC-Drohnen.
Beruflich oft für Luftaufnahmen und Luftvideos oder zur Überwachung von technischen Anlagen..

In diesem Bereich gibt es relativ viel gesundes aber auch ungesundes Halbwissen über die rechtliche Lage im Luftrecht - vor allem aber über das Thema Flughöhen - was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt..

Sicherlich sind diese Multicopter und Quadrocopter (Drohne) vielen von euch Piloten ein Dorn im Auge - da diese sicherlich auch eine Gefahr für Flugzeuge darstellen können (wenn z.B. widerrechtlich in der Nähe von Flugplätzen geflogen wird).

Ein Freund hat unter folgendem Link mal das zusammengetragen, was wir aus der aktuellen Gesetzeslage verstehen konnten und wie wir das Lufrecht auslegen würden.

Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhevon Multicoptern

Nicht mit allen Details und Paragraphen - sondern nur die wichtigsten Fakten zusammengefasst - denn wenn es zu kompliziert und detailliert wird, versteht es nciht jeder oder viele lesen es sich gar nicht erst durch..

Mir wäre wichtig, hier mal ein paar Meinungen dazu zu hören.. geht das in die richtige Richtung? Wie kann man das ganze "deckeln" - also wo ist man zu 100% im sicheren Bereich? Gibt es noch andere wichtige (realistische) Ausnahmen?
Ich wäre für jede Infos dankbar.. nur wenn wir hier einen offenen Dialog führen, können wir das Wissen (von euch) auch transportieren und vor allem den Hobbyfliegern (der Drohnen und Multikopter meine ich) auch klar machen, wie wichtig und sensibel das Thema ist..

Hauptunklarheit und Hauptfrage sind sicherlich die beiden Themen: maximal erlaubte Flughöhe - und Abstand zu Flugplätzen, Flughäfen und Segelflugplätzen etc..

Man muss bedenken, daß selbst Einsteigerdrohnen wie die Dji Phantom, Phantom 2 oder Phantom 2 VISION oder FlameWheel Hexacopter problemlos eine Flughöhe von 500 Metern in kürzester Zeit erreichen könnten..
Und man im privaten Bereich außer einer Haftpflichtversicherung keine weiteren Scheine oder Freigaben benötigt und "wild" fliegen kann (mit "wild" ist gemeint, unabhängig von Modellflugplätzen und speziellen Fluggeländen)

Ich freue mich auf eure Antworten zu dem Thema..
Bitte keine weiteren Links zu anderen Definitionsseiten oder Gesetzestexten - die habe ich alle durch :o) mir geht es um eine direkte Rückmeldung..

Gern unabhängig von der Rechtslage auch mal eine Einschätzung, wie kritisch ihr das Thema seht oder dem gegenübersteht - oder ob es unter euch evtl sogar auch Modellfliger und Multikopter-Piloten gibt?

DANKE & Gruss

(wen es interessiert: so sehen die kleineren Quadrocopter der neusten Generation aus:)
13. Februar 2014: Von  an Markus Heinemann Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe früher Modellflug betrieben, sowohl Segelflug als auch Motorflug. Kritisch, damals wie heute, sehe ich eine generelle Aussage wie "in x Umkreis um". Eine solche Vereinfachung führt bei unseren komplexen Luftraumstrukturen immer zu falschen Einschätzungen! Ich würde solche generalisierten Aussagen aus einer Website heraushalten, denn in dem Moment, wo ein Unfall passiert und der Lenker glaubhaft machen kann, dass die Information einen Anteil am Unfall hatte, ist der Teufel für den Webseitenbetreiber los.

Für uns Kleinflieger würde ich mich sogar aus dem Fenster lehnen und die 300m Flughöhe als gefährlich einstufen. Wir fliegen legal bis auf 600ft herunter und dort IST Verkehr, also 180m Höhe plus ein bisschen Sicherheit - also vielleicht maximal 100-150m Höhe mit so einem Teil könnte vielleicht noch OK sein. Wobei man die noch deutlich tiefer fliegenden Hubschrauber von Polizei und Rettung nicht unterschätzen darf.

Ich halte einen allgemeinen Exkurs über Lufträumen am absoluten Anfang für absolut notwendig. Das darf nicht erst auf der zweiten Hälfte der Seite erscheinen! In C und D flitzen jetzt schon zu viele von den Dingern illegal herum. Es muss einem bewusst sein, dass man u.U. auch 30km von einem Airport noch in Charlie GND-2500 ist. Vor einiger Zeit ist mir zB bei M Wetter nahe Bargteheide (Nordostecke EDDH C) auch in großer Höhe so ein Quirl ziemlich nahe gekommen.

Ich habe in den vergangenen Monaten ZU OFT beim Abflug in Hamburg, Hannover, Bremen, Braunschweig und ein paar anderen Flughäfen die Ansage des Towers "da ist ein unidentifiziertes Primärziel in ihrer Take/Off Verlängerung, keep a sharp look-out" gehört ... letztens in Bremen haben wir fast so ein Sch###ding vor die Cockpitscheibe geklatscht bekommen.

Einem jeden sein Hobby und ich bin sicher der letzte, der Spaß verbieten will, aber die explodierende Verbreitung dieser Luftspaßgeräte halte ich für kritisch. Hoffen wir das sich rechtzeitig genügend Beschäftigung mit der Materie bei den Spaßpiloten heraus bildet, bevor noch ein Unglück geschieht.
13. Februar 2014: Von Norbert S. an Markus Heinemann
Luftraum G: unkontrollierter Luftraum - keine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich - dies ist der Bereich, in dem wir uns aufhalten müssen!
Nicht ganz richtig -
bemannte Flugzeuge dürfen in 500ft Höhe fliegen. Da Ihr niemanden in den Apparaten sitzen habt, der nach
Sichtflugregeln ein Ausweichmanöver steuern kann, könnt Ihr nicht in dieser Höhe bzw. darüber fliegen. Anflug/ Abflugsektoren auch von unkontrollierten Flugfeldern müssen ebenfalls frei bleiben, denn dort wird die Mindestflughöhe von 500ft AGL zwecks Landung/ Start unterschritten.
Ein Nearmiss mit einer Drohne würde wahrscheinlich zu einem Strafverfahren wg §315 StGb führen
( Gefährlicher Eingriff ...)
Größere Flughöhen sind erst denkbar, wenn der Luftraum und die Ausweichregeln anders gesetzlich definiert werden (z.B. Pflicht zu ADS-B in allen Luftfahrzeugen mit automatisiertem Ausweichverfahren).

Das ist ein langer Weg ...
Denkbar wäre aber auch, sich einen Luftraum reservieren zu lassen, der in den Karten eingetragen wird und dann für andere tabu ist. Oder mal einen Tag lang einen Sonderlandeplatz mit PPR "zu mieten", der dann ein NOTAM ( Notice to Airmen ) herausgibt und den Platz für andere Luftfahrtteilnehmer sperrt.
13. Februar 2014: Von Claudius Wagner an 
Au weia... Kennt jemand dieses Video? Böse böse...

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=RmIMVl2qkI4

Highlight(8:41) ist Luftraum F für "Ballonfestivals"
13. Februar 2014: Von Thore L. an Markus Heinemann
Hallo Markus,

finde es gut, dass Du ein Pilotenforum aufsuchst, um solche Fragen zu erörtern. Den Link von Dir habe ich mir angeschaut. Ganz ehrlich: da gruselt's mir ein bisschen.

Ich denke, wir sind uns beide einig, dass Du mich mit Deinem Modellflieger (für mich ist das erst mal nichts anderes) nicht im Flug erschlagen möchtest. Auch eine Berührung mit der Flügelfläche oder einem Hubschrauberrotor kann nicht gesund sein.

Die rechtliche Einschätzung, die ich aus dem Link ersehe, nämlich dass Ihr unter Umständen im unkontrollierten Luftraum (G) unterwegs bis teils 2500ft sein dürftet, teile ich nicht und halte sie für EXTREM gefährlich. Dort sind SICHTFLIEGER, also Flugzeuge deren Piloten nach draussen schauen und alleine dadurch keinem anderen LFZ reinfliegen wollen, unterwegs. Der Luftraum beginnt bei 500ft über Grund, also ca. 150 Meter. Da drüber habt Ihr ganz sicher (!!) nichts verloren, weil Ihr ja nicht mitguckt. Ausserdem seid Ihr viel zu klein, um von Piloten gesehen zu werden.

Und da einen eine Böe schnell mal 50 Meter nach oben drückt, würde ich SPÄTESTENS bei 100 Meter Höhe - schon alleine aus diesem Grund - die Grenze ziehen.

Allerdings, richtig ist: auch unter den 500ft sind zB Rettungshubschrauber unterwegs. Und dann hast Du aber echt die Ar**karte gezogen, wenn Du zwar nach einem Herzinfarkt grade noch rechtzeitig mit dem Heli abgeholt wirst, dann aber leider zusammen mit dem von einer Drohne versenkt wirst. Also - schon aus Eigeninteresse: ihr dürft die Dinger nicht aus den Augen lassen. Und es muss so sein, dass Ihr einen auch unter 500ft rumfliegenden Heli rechtzeitig erkennen könnt.

In dem Artikel meint Ihr noch, dass 1,5 Kilometern von Flugplätzen alles ok sein könnte. Hilfe! Da verläuft an den allermeisten Kleinflugplätzen genau die Platzrunde, die gerne auch mal in 600 - 800 Fuß geflogen werden muss. Das wäre eine richtig böse Falle.
13. Februar 2014: Von Wolff E. an Claudius Wagner
Wie kommt er auf 1,5 km im Umkreis eines Flughafens mit Kontrollzone D? In FFM sind alleine die bahnen 4 bzw 2.5 km lang. und seit wann steigt ein A320 digital von 0 auf 30000 ft? Und die Ausweichregel kann ein Modell in Luftraum G auch nicht einhalten bzw. kennt der Modellpilot diese Regeln gar nicht. Alles in allem ein mehr als nur fragwürdiger Beitrag. Nun müssen wir nicht nur nach Seglerflugzeugen in weiss schauen sondern auch auf Modellflugzeuge in 2000 ft. Na dann gute Nacht.
13. Februar 2014: Von Norbert S. an Wolff E.
wenn du dir eine bordkanone montierst, muss die noch nicht einmal durch den propellerkreis schiessen :-)
aber bitte EASA major mod beachten!
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Wolff E.

Also, ich denke, wir müssen hier klar unterscheiden, zwischen dem, was gesetzlich zulässig ist und zwischen dem, was sein sollte.

Einschlägig ist die LuftVO.

Aus der LuftVO geht für Flugmodelle hervor:

- Erlaubnispflicht >5kg

- Erlaubnispflicht für den kontrollierten Luftraum

Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt

Verbot für >25kg.

Begrenzungen auf Grund des Abstands zu Flugplätzen etc.

Nicht genannt werden Flugmodelle in §13 der Vordnung: Ausweichregeln.

Sehr wichtig ist der Hinweis in der LuftVO auf die Sichtweite des Steuerers. Wenn das Flugobjekt nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, hat es die Sichtweite des Steuerers oder Aufsteigenlassers verlassen. Das dürfte in der Regel deutlich unter 500m Entfernung der Fall sein, denn zur Eindeutigkeit gehört auch Fluglage und -richtung.

Diese Regeln waren bisher ok, weil die Zahl der aufsteigenden Flugmodelle begrenzt war und die Chance sehr gering war, dass einem in 2000ft in G ein Flugmodell unter 5kg auf Kollisionskurs begegnete.

Sie durften und dürfen dort sein!

Ob das noch wünschenswert ist - da bin ich eher unsicher. Die Zunahme entsprechender Flugmodelle macht den Luftraum kleiner. Wünschenswert wäre sicher aus Pilotensicht das, was Thore beschreibt: max Aufstiegshöhe 500ft AGL.

Als (oft geschundene) Piloten sollten wir das aber möglichst offen diskutieren, wir wissen ganz genau, wie es ist, wenn man uns unser "Hobby" durch neue Regeln vermiesen will.

Persönlich glaube ich, dass man vielleicht mit einer Beschränkung auf 1000ft alle glücklich machen könnte. Das ist eine Höhe, in der wir uns eher selten rumtreiben, auf Überlandflügen nur bei schlechtem Wetter, letzteres dürfte die Zahl der Objekte sowohl bei den Modellen als auch bei uns in diesen Lufträumen stark reduzieren und Begegnungen sehr unwahrscheinlich machen. Ich plädiere hier für eine "ruhige Hand".

13. Februar 2014: Von Ulrich Dr. Werner an Markus Heinemann

Guten Tag

Unabhängig von den Einschränkungen im kontrollierten Luftraum (z.B. Kontrollzone) ist das Aufsteigen von Flugmodellen jeglicher Art "...in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen..." erlaubnispflichtig, auch im Luftraum G [LuftVO § 16 (1) 1.d)]. Das muss klar herausgestellt sein.

Weiterhin definiert § 16 der genannten LuftVO den Begriff Sichtweite "...Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist. ..."

In meiner Familie wird ein Phantom Quadcopter betrieben, mit Aufstiegserlaubnis auch auf einem Flugplatz. Aus Erfahrung kann man sagen, dass das "eindeutige Erkennen" bei Distanzen über 300 Meter für dieses Muster fragwürdig ist.

Und ja, viele Piloten haben als Modellflieger angefangen und sind es immer noch.

Viele Grüße

Ulrich Werner

13. Februar 2014: Von Olaf Musch an Markus Heinemann
Spannendes Thema,

und für mich als Heli-Piloten noch mal etwas bedeutsamer, weil ich im Schnitt
deutlich tiefer unterwegs bin, als die Kollgen mit den starren Tragflächen.

LuftVO (§16, Abs. 1) wurde ja schon genannt.

Was für mich das große Risiko darstellt, dass die Hersteller von diesen Modellen werben:

Beyond visual range (BVR) flight

(Quelle: https://www.dji.com/feature/phantom-2-feature/)

Und DA wird's dann richtig eklig. Das Ding kurvt dann über Wälder und Felder
(übrigens hat der DAeC zum Thema Modellflug und Umweltschutz auch schon
was veröffentlicht), und ist nicht in der Lage, auf Ereignisse in der Luft
zu reagieren.

Helis von Einsatzkräften, Flugzeuge und Helis in Ausbildungs-/Trainings-Einsätzen,
Arbeitsfliegerei, ...

Das alles findet zwischen GND und ~1000ft über unbewohntem Gebiet statt, und
da ist der Pilot in voller Konzentration gefordert.
Wenn dann so ein UAV in die Quere kommt...
Und auch 5kg maximale Flugmasse sind kein Garant dafür, dass ein
Kontakt zwischen so einem Ding und einem echten Motorflieger
keine Probleme verursacht.

Ich möchte so eine Drohne nicht in den Heckrotor bekommen, und
Du als Drohnenbesitzer möchtest sicher nicht meine Familie
für den Rest ihres Lebens entschädigen, oder?

Die hier erwähnte Idee, für Drohnenflüge entsprechend kommunizierte Gebiete/Zeiten
einzurichten, scheint im ersten Moment die einzige sicher umsetzbare Möglichkeit
der "Parallelexistenz" zu sein.
Machen Modellflieger, Fallschirmspringer, Ballonfahrer bei Massenaufstiegen, ...
heute schon.
Steht für längerfristige Dinge auch gerne mal in der SUP AIP VFR
(Aufstieg von Modellraketen, ...).

Erst, wenn die Technik (wurde auch schon geschrieben) weit genug ist, dass wirklich
alle Drohnen und Flugzeuge mit gegenseitiger Erkennung und dem automatisierten Einhalten
entsprechender Ausweichregeln versehen werden können, wird's einfacher.

Und spaßig wird's dann auch, wenn die ersten "Flugautos" kommen und die
Führerscheininhaber dann plötzlich feststellen, dass "einfach von der Autobahn abheben"
nicht drin ist, sondern Luftrecht, Lufttüchtigkeit, ... gelernt werden müssen.
Wenn die aber mit ihren Terrafugias mal irgendwann ohne Weiteres von der
Autobahn aus starten dürfen, dann will ich mit dem Heli auch
auf einer Autobahnraststätte ohne Weiteres landen dürfen... ;-)

Olaf
13. Februar 2014: Von  an Wolff E.
Die 1,5km Entfernung kommen auch aus der Lärmschutzverordnung - kein Modellflugbetrieb näher als 1,5km zu Gebäuden.

Die Diskussion über zulässige Flughöhen von Modellflugzeugen wurde schon ziemlich oft geführt und führt wegen fehlender Ausführungen in den entsprechenden Gesetzen immer wieder in eine Sackgasse. Prinzipiell wäre die Nutzung vom Luftraum G bis 2.500ft durch Modellflugzeuge zulässig - mit den bekannten Einschränkungen, ABER die Einschränkung Sichtflug gilt auch für Modellluftfahrzeuge und da dürfte es mit der Fähigkeit etwas zu sehen eher knapp werden. Im Streitfall stellen Richter auf die Beurteilung der permanenten sicheren optischen Erkennung von Position, Lage, Richtung, Geschwindigkeit und umgebendem Verkehr ab. Dabei geht es dann um die Sicht des Lenkenden auf das Luftgerät - wenn Telemetrie ins Spiel kommt, wird es schnell unangenehm, denn da kommt ziemlich regelmässig recht schnell der Staatsanwalt mit Ermittlungen wegen § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Kritisch ist auch die Aussage umgebender Verkehr, denn oftmals haben wir zB früher an der Waldkante gestanden um ein bisschen Schatten zu haben - das würde heute Mecker geben, weil ein über dem Wald ankommender Heli nicht mehr ausreichend gesehen würde.

Bei einem Modell wird es mit der sicheren Lageerkennung ab etwa 150 Meter langsam schwierig, was ja mit unseren 500ft Sicherheitshöhe so ungefähr passen könnte, wenn sich dran gehalten würde.
13. Februar 2014: Von Stefan Jaudas an Markus Heinemann Bewertung: +0.33 [2]
Leider sind in der nichtkommerziellen Drohnenszene viel zu viele
  • Möchtegren-Hacker,
  • Pseudo-Geeks,
  • hedonistische Gadgeteers
ohne jede (modell)fliegerische Vorbildung unterwegs.

Die halten es für ihr gottgegebenes Recht, immer, überall und zu jeder Zeit ihre Spielzeuge von der leine zu lassen, weil
  • man es kann,
  • einem alle anderen sowieso gestohlen bleiben können,
  • man zur neuen sozio- technologischen Elite gehört, und deshalb Regeln nicht für einen selber gelten,
  • jede Einschränkung sowieso ungerechtfertiger Eingriff in die eigene Freiheit ist,
  • man eine Haufen Geld für das Teil bezahlt hat,
  • man das Teil billig auf EBAY geschossen hat,
  • usw., usw.
Dass die kommerzielle/ militärische/ staatsschützende Drohnenszene sowieso am liebsten allen Luftraum für sich alleine hätte, dürfte inzwischen bekannt sein.

Nee, Privatdrohnen sind Spielzeug. Und haben außerhelb der Modellflugregeln nix verloren. Aber das wird gehen wie mit den Lasern. Die Psychos werden davon magisch angezogen.

Und alle anderen Drohnen sind ein Riesen-Hype. Die haben in einem tatsächlichen Kriegs- und Krisengebiet wie Afghanistan ihre Daseinsberechtigung. Aber ansonsten sind die unnötig. Wenn die mal soweit sind, wirklich gleichberechtigt am normalen Luftfverkehr teilzunehmen (also ohne die bestehenden Regeln zum Nachteil der bemannten Fliegerei aufzuweichen), wird man feststellen, dass ein Pilot in einem manntragenden Fluggerät allemal billiger ist. Wenn das denn tatsächlich überhaupt mal möglich sein sollte. Weil, dazu bräuchte man wahrscheinlich einen Roboter von Asimov'schem Format. Nicht sehr wahrscheinlich, dass die Computer in näherer Zukunft sich ihrer selbst bewußt werden ...
13. Februar 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Irgendwie aber ne Phantomdebatte, oder? Solange der Modellpilot sein Modell sehen kann, und den Luftraum darum beobachtet, ist ja auch alles gut. Kommen wir da nun angebraust, sieht er uns und weicht aus - alles gut.

Wenn er allerdings so weit weg ist, dass er sich oder den Luftraum nicht mehr ausreichend beobachten kann, hat er da nichts verloren. Und wer behauptet, er könne eine 5 Kilo Drohne aus 150 Meter prima beobachten, war entweder im vorigen Leben Adler oder lügt sich seine Wahrnehmung zurecht.

Anyway: Ihr, die ihr da draussen meint, ich flieg die Dinger wie ich will und da wird schon nichts passieren: wir haben alle schon Pferde kotzen sehen. Das dürften so ca. 5 Kilo bei 110 Knoten gegen die Windschutzscheibe gewesen sein. Die hatten Glück.
13. Februar 2014: Von Claudius Wagner an Thore L.
Wäre mal spannend zu klären, ob ein Drohnenpilot von unten sehen kann, welche Flughöhe er im Verhältnis zum anfliegenden Flugzeug hat. Die Tiefenwahrnehmung ist bei 150m wohl nicht mehr gegeben.
13. Februar 2014: Von Wolff E. an Claudius Wagner
Daran habe ich auch schon gedacht. Ich vermute mal zu 99 % verschätzt man sich total. Aber wie schon ein Vorredner geschrieben hat, werden sich leider einige nicht dran halten und meinen, mit der Onboard-Kamera schon alles sehen zu können. Die meisten werden sich zwar dran halten, aber für diese Minderheit, die meint Gesetzte sind für andere da, werden wohl über kurz oder lang Regelungen kommen.Alles in Maßen gemacht ist Ok, aber leider gibt es immer Leute, die meinen, es übertrieben zu müssen. Diese gibt es überall auf der Welt in jedem Bereich und Hobby.
13. Februar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
... Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt ...

ich gehe davon aus, dass ähnlich wie beim durch die FAA verbotenen Bierkastentransport (s.u.) mittels Drohne in Michigan die Fragestellung des thread-Eröffners auch einen Drohnen-Reiseflug von A nach B im Luftraum
G impliziert,
natürlich ausserhalb der Sichtweite des Steuerers. Denn das ist die Zukunft der Branche (s. DHL).
Sonst könnte man ja beim bekannten Modellflugzeug bleiben.

Dann "Gute Nacht"

https://www.youtube.com/watch?v=qmHwXf8JUOw
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Stefan Jaudas Bewertung: +8.00 [8]
Hallo Stefan,

finde Deinen Beitrag nicht nachvollziehbar. Das ist mit all den vorgebrachten Ressentiments (Psychos, Spielzeug, billig...) genau analog zu dem, was viele in der kommerziellen Luftfahrt über die AL denken - von der Gemeinde der Flugplatzgegner da draußen mal ganz zu schweigen. Ich finde es nicht in Ordnung, andere derart abzuqualifizieren. Es gibt keine Wertigkeitspyramide der Luftraumnutzer. Ein Kind mit seinem Drachen, ein Hochzeitspärchen mit 99 Luftballons, der Threadersteller mit seiner Drohne, Wolff mit der Aerostar, Markus mit dem A320, Olaf mit dem Hubi ("die heißen jetzt Helis" -wer kennt die Quelle?-) oder ich mit dem Fallschirm - keiner hat mehr oder weniger Anspruch darauf, seiner Beschäftigung, seinem Hobby oder seinem Spleen nachzugehen. Nur das geltende Recht schafft bisweilen Gewinner und Verlierer. Als AL stehen wir schon ziemlich weit unten am Ende der Nahrungskette. Das kann aber kein legitimer Grund sein, die, die sich preislich, technisch, größenmäßig oder nach sonst einem Kriterium noch weiter unten befinden, mit Füßen zu treten. Ich lese hier, dass 'wir' uns ja schließlich bestens mit Luftrecht etc auseinandersetzen müssen und deshalb gar keine wirkliche Gleichberechtigung herrschen könne. Ich sage: Bullshit! Die Threadliste ist voll von Gezeter über zuviel Regeln, zuviel Bürokratie, zu komplizierte und unnötige Ausbildung. Und jetzt kommen wir allen Ernstes selbst und wollen das als Differenzierungsmerkmal und Abschottungsargument nutzen? Das kann doch nicht Euer Ernst sein.
Drohnen (ich schrieb das hier schon vor zwei Jahren), sind ein Wachstumsmarkt. Das kann man gut finden oder schlecht. Aber sich dagegen zu stemmen ist einerseits vermutlich ein bereits verlorener Kampf und andererseits unredlich.

Wir sollten durch unsere Expertise mithelfen, die Ko-Existenz möglich und sicher zu machen. Das sollten wir frei von völlig irrationalen Ängsten tun. Wir brauchen einen Regelungsrahmen, der klare Grenzen mit genauer Definition setzt ohne prohibitiv zu wirken.

Solange wir den Rechtsrahmen nicht beeinflussen können, was wird die real existierende Ko-Existenz wohl sicherer machen? Abqualifizierende Schelte wie die oben stehende, oder konstruktive Mitarbeit an dem Projekt des Threaderstellers. Man lasse nur mal einen außenstehenden den Thread lesen. Wer wird da wohl am Ehesten als Psycho eingeordnet werden? Der Threadersteller ja wohl kaum.
13. Februar 2014: Von Malte Höltken an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Da man in Deutschland kaum einen Stein werfen kann, ohne einen Flugplatz zu treffen, wäre es nicht am pragmatischsten sich das nächste Fluggelände zu suchen und in Absprache mit dem Platzhalter oder Flugleiter dort seine Drohnen fliegen zu lassen? Das hätte den Vorteil, daß der Verkehr bekannt ist und jeder Pilot in dem Bereich mit Verkehr rechnet und auch durch die Modeller berechenbar ist.

Nur so ne Idee...
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Malte Höltken
...gut und einfach!
13. Februar 2014: Von Thore L. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Lutz,

wie Du oben schreibst: es geht um die Sicht. Sieht der Luftraumnutzer seine Drohne, ja oder nein? Die ganze Luftraum- oder Höhendiskussion ist ansonsten hinfällig.

Eine 1/2 Meter breite Drohne in 150 Meter Entfernung hat einen Sehwinkel von 0,191 Grad. Das ist ein bisschen mehr als 1/3 Mond am Himmel (wenn er oben steht).

Und das gilt für die unterste Grenze des Luftraums G. Ist das Teil in 500 Meter Höhe, reduziert sich der Sehwinkel auf 0,057 Grad - das ist jetzt noch ein Zehntelchen Mond.

Wie soll da ein Mensch die Fluglage und relative Beziehung zu einem sich annähernden Flugzeug erkennen?

Wenn Du mich fragst: gar nicht. Passiert da nichts, ist das dem Umstand geschuldet, dass es nicht so viele Drohnen und Flugzeuge in einer ganzen Menge Luft gibt. Und was die Jungs über Luftrecht zum Besten geben, ist teils haarsträubend. Darauf muss man hinweisen dürfen, finde ich.
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Und das gilt für die unterste Grenze des Luftraums G."

und

"Und was die Jungs über Luftrecht zum Besten geben, ist teils haarsträubend. Darauf muss man hinweisen dürfen, finde ich."

Fällt Dir hier so gar nichts auf? ;)

Ich kann erstmal nur erkennen, dass "die Jungs" jetzt hier einen sehr konstruktiven Versuch gestartet haben, ihr Wissen zu erweitern. Er schreibt doch ausdrücklich, dass viel Halbwissen vorhanden ist. Wir wollen sie doch nicht dumm sterben lassen.

Desweiteren muss man darauf hinweisen, dass die Forderung, Modelle müssten bemannten Luftfahrzeugen ausweichen, bzw. das Vorflugrecht gewähren, sich so nirgendwo im Luftrecht findet. Das ist allenfalls aus der allgemeinen Rechtsauffassung begründbar, dass Personen vor Sachen gehen.

Klar ist aber auch: Die Forderung, dass der Starter/Steuerer des Modells dieses immer in Sichtweite im Sinne der LuftVO haben muss, ist absolut, alles andere wäre nicht zu verantworten, und zwar in der Tat bis hinunter zur Untergrenze des Luftraums G (das ist übrigens der Boden).

Darauf darf man nicht nur, sondern muss auch darauf hinweisen!
13. Februar 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Lach ;)

In den ersten 500 Fuß des Luftraums Golf können Drohnenbesitzer weit entfernt von Flugplätzen meinetwegen machen, was sie wollen. Das meine ich damit: in der Tat recht unglücklich formuliert.
13. Februar 2014: Von Sim L..... an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Die RC Technik, sei es jetzt n-Copter, Flächenmodelle, etc. selbst-gesteuert oder mit Hilfe von Autopiloten, ist in den letzten Jahren verfügbar und erschwinglich geworden. Während man früher große Modelle monatelang gebaut und dann auf dem Modellflug-Vereinsplatz geflogen hat, kann man heute so ein Gerät fast aus der Packung heraus starten.

Gibt es einige, die mit so einem Gerät dann direkt an unpassender Stelle herumfliegen? Vielleicht (ich habe noch keine bemerkt - dafür jede Menge Vögel auf meinem FL). Aber ich merke, dass die meisten doch ziemlich schnell die Frage stellen, ob, wie und wo sie fliegen dürfen. Die Versicherungen für Modellflug verhalten sich im Schadensfall nämlich wie alle Versicherungen: Wenn dem Nachbar das Modell in einer CTR auf das Auto fällt, zahlen die keinen Cent. Daher finde ich, dass solch ein Alarm gar nicht nötig ist.

Ich selbst habe mir ein "Flächen"-RC Modell zugelegt (- erst nachdem ich den PPL hatte. Die Reihenfolge dürfte seltener vorkommen). Im Geschäft ließ mich der Inhaber auch nicht aus dem Laden bevor er mir erklärt hatte wo ich fliegen dürfe und wo nicht. Also die das Verständnis, dass "dort noch andere herumkurven" ist durchaus vorhanden. - Und das Interesse für die "manntragende" Variante des Fliegens ebenso. Finde ich gut.

Simon
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Thore L.
Ich denke, das würde doch auch vielen Drohnenbesitzern schon ausreichen, klar es kann natürlich technische Applikationen geben, wo eine größere Höhe erforderlich ist, was weiß ich, Kontrolle der Außenhaut von Wolkenkratzern oder so, aber da ist das dann ohnehin fast egal.
Ich meine ja auch nur, wir sollten uns konstruktiv am Austausch beteiligen.
14. Februar 2014: Von christof brenner an Sim L..... Bewertung: +1.00 [1]
>Im Geschäft ließ mich der Inhaber auch nicht aus dem Laden bevor er mir erklärt hatte wo ich fliegen dürfe und wo nicht. Also die das Verständnis, dass "dort noch andere herumkurven" ist durchaus vorhanden. - Und das Interesse für die "manntragende" Variante des Fliegens ebenso. Finde ich gut. <

Lob an deinen Händler, so sollte es sein. Ist es leider in der breiten Masse nicht. In meinem Geschäft hab ich es regelmäßig mit folgendem Schema zu tun: Modellflieger, die ihre Quadkopter irgendwo vom Chinesen oder im Internet bestellt haben, dann damit nicht klar kommen und deshalb bei mir im Laden aufschlagen, um sich kostenlose Tips zu holen. Die sind dann, vorsichtig ausgerückt, schockiert, wenn ich ihnen was von Versicherungspflicht oder Lufträumen erzähle, oder ihnen auf der ICAO-Karte zeige, daß sie ihr Modellflugzeug auf der von ihnen beschriebenen Wiese in direkter Nähe zu einem IFR-Platz betreiben. Meistens verlassen sie das Geschäft dann mit einem "Vielen Dank für die Infos", meinen aber: "Oh Gott, der ist aber spießig mit seinen Vorschriften und Gefahrenszenarien."
Die langjährigen "ernsthaften Modellbauer" sind meiner Erfahrung nach meist deutlich verantwortungsbewußter und weniger beratungsresistent, aber gerade im Quadkopterbereich gibt es aber viele Neueinsteiger, die die Geräte als spannendes Spielzeug sehen, aber mit Luftfahrt eigentlich gar nichts am Hut haben.

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