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13. Februar 2014: Von Lutz D. an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Und das gilt für die unterste Grenze des Luftraums G."

und

"Und was die Jungs über Luftrecht zum Besten geben, ist teils haarsträubend. Darauf muss man hinweisen dürfen, finde ich."

Fällt Dir hier so gar nichts auf? ;)

Ich kann erstmal nur erkennen, dass "die Jungs" jetzt hier einen sehr konstruktiven Versuch gestartet haben, ihr Wissen zu erweitern. Er schreibt doch ausdrücklich, dass viel Halbwissen vorhanden ist. Wir wollen sie doch nicht dumm sterben lassen.

Desweiteren muss man darauf hinweisen, dass die Forderung, Modelle müssten bemannten Luftfahrzeugen ausweichen, bzw. das Vorflugrecht gewähren, sich so nirgendwo im Luftrecht findet. Das ist allenfalls aus der allgemeinen Rechtsauffassung begründbar, dass Personen vor Sachen gehen.

Klar ist aber auch: Die Forderung, dass der Starter/Steuerer des Modells dieses immer in Sichtweite im Sinne der LuftVO haben muss, ist absolut, alles andere wäre nicht zu verantworten, und zwar in der Tat bis hinunter zur Untergrenze des Luftraums G (das ist übrigens der Boden).

Darauf darf man nicht nur, sondern muss auch darauf hinweisen!
13. Februar 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Lach ;)

In den ersten 500 Fuß des Luftraums Golf können Drohnenbesitzer weit entfernt von Flugplätzen meinetwegen machen, was sie wollen. Das meine ich damit: in der Tat recht unglücklich formuliert.
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Thore L.
Ich denke, das würde doch auch vielen Drohnenbesitzern schon ausreichen, klar es kann natürlich technische Applikationen geben, wo eine größere Höhe erforderlich ist, was weiß ich, Kontrolle der Außenhaut von Wolkenkratzern oder so, aber da ist das dann ohnehin fast egal.
Ich meine ja auch nur, wir sollten uns konstruktiv am Austausch beteiligen.
14. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.

"Ich meine ja auch nur, wir sollten uns konstruktiv am Austausch beteiligen."

Absolut, Lutz, denn wir wissen ja selbst aus leidvoller Erfahrung (und als die den Kürzeren ziehenden), wie es ist, wenn man sich ständig gegen Unsachlichkeit und Halbwissen, teilweise sogar schiere Ahnungslosigkeit wehren muss. Hier fragt jemand freundlich und das finde ich sehr gut, auch wenn ich Thore's Bedenken zugegebenermaßen teile (Thore, wie hast du das mit den Winkeln und Größenverhältnissen zum Mond herausbekommen - heute Morgen erschien einem der Mond z. B. ziemlich groß ;-)

14. Februar 2014: Von Thore L. an Roland Schmidt
Moin Roland,

hier der Link zur Winkelberechnung:


Dort im Text weiter unten steht auch die "Größenangabe" des Mondes. Und die beiden Winkel habe ich dann in Relation zueinander gestellt. Ich denke, dass damit der Mond gemeint ist, der nicht mehr durch die Luftschichten der Erde uns vergrößert erscheint, also erst wenn er oben am Himmel steht. Dass er zudem je nach Entfernung uns ein bisschen größer oder kleiner erscheint, muss hier - finde ich - keine wesentliche Rolle spielen. Ich denke, mit dem Mond als ca. Vergleichsobjekt kann man sich gut vorstellen, was an Sicht von einer Drohne in 500 Metern noch übrig bleibt: 1/10 Mond? Das ist nichts.
14. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Thore L.
Ach so. Problematisch wird's wahrscheinlich dann, wenn einem aus Cockpitsicht das Modell wesentlich größer erscheint, als dem Steuernden. "Near misses" in vergleichbarer Größenordnung passieren einem ja regelmäßig mit Vögeln. Denen traue ich hinsichtlich Ausweichen allerdings einiges mehr zu, dennoch kracht's halt manchmal. Wie gesagt, ich teile deine Bedenken durchaus, sehe die Kollisionsgefahr jedoch (noch?) nicht größer als bei IFR in IMC im Luftraum Golf ;-)

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