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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Februar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
... Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt ...

ich gehe davon aus, dass ähnlich wie beim durch die FAA verbotenen Bierkastentransport (s.u.) mittels Drohne in Michigan die Fragestellung des thread-Eröffners auch einen Drohnen-Reiseflug von A nach B im Luftraum
G impliziert,
natürlich ausserhalb der Sichtweite des Steuerers. Denn das ist die Zukunft der Branche (s. DHL).
Sonst könnte man ja beim bekannten Modellflugzeug bleiben.

Dann "Gute Nacht"

https://www.youtube.com/watch?v=qmHwXf8JUOw
14. Februar 2014: Von  an Norbert S.
Die Flughöhe, die im "Biertragerl"-Video gezeigt wird, wäre doch eigentlich ok, solange das Modell nicht autonom unterwegs, sondern sichergestellt ist, dass der Apparat einem landenden Heli oder evtl. gerade notlandenden Flächenflugzeug ausweichen kann.

Hier besteht noch erheblicher Regulierungsbedarf, denn in nicht allzu ferner Zukunft wird man auch dieses Fluggerät sinnvoll einsetzen wollen und dann wird es für unbemannte Drohnen noch enger. Irgendwann muss man die ethische Frage beantworten, was wohl wichtiger ist: Das Interesse, die neue Technik für den Bürger im Rahmen der GA zu nutzen, oder das militärische bzw. kommerzielle Interesse von z.B. Logistikkonzernen. Wollen wir Wetten abschließen, wer in dem Konflikt GA vs. NSA/DHL die Oberhand behalten wird?

Unter weiß-blauem Himmel grüßt
DaWoidda

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