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13. Februar 2014: Von Lutz D. an Wolff E.

Also, ich denke, wir müssen hier klar unterscheiden, zwischen dem, was gesetzlich zulässig ist und zwischen dem, was sein sollte.

Einschlägig ist die LuftVO.

Aus der LuftVO geht für Flugmodelle hervor:

- Erlaubnispflicht >5kg

- Erlaubnispflicht für den kontrollierten Luftraum

Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt

Verbot für >25kg.

Begrenzungen auf Grund des Abstands zu Flugplätzen etc.

Nicht genannt werden Flugmodelle in §13 der Vordnung: Ausweichregeln.

Sehr wichtig ist der Hinweis in der LuftVO auf die Sichtweite des Steuerers. Wenn das Flugobjekt nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, hat es die Sichtweite des Steuerers oder Aufsteigenlassers verlassen. Das dürfte in der Regel deutlich unter 500m Entfernung der Fall sein, denn zur Eindeutigkeit gehört auch Fluglage und -richtung.

Diese Regeln waren bisher ok, weil die Zahl der aufsteigenden Flugmodelle begrenzt war und die Chance sehr gering war, dass einem in 2000ft in G ein Flugmodell unter 5kg auf Kollisionskurs begegnete.

Sie durften und dürfen dort sein!

Ob das noch wünschenswert ist - da bin ich eher unsicher. Die Zunahme entsprechender Flugmodelle macht den Luftraum kleiner. Wünschenswert wäre sicher aus Pilotensicht das, was Thore beschreibt: max Aufstiegshöhe 500ft AGL.

Als (oft geschundene) Piloten sollten wir das aber möglichst offen diskutieren, wir wissen ganz genau, wie es ist, wenn man uns unser "Hobby" durch neue Regeln vermiesen will.

Persönlich glaube ich, dass man vielleicht mit einer Beschränkung auf 1000ft alle glücklich machen könnte. Das ist eine Höhe, in der wir uns eher selten rumtreiben, auf Überlandflügen nur bei schlechtem Wetter, letzteres dürfte die Zahl der Objekte sowohl bei den Modellen als auch bei uns in diesen Lufträumen stark reduzieren und Begegnungen sehr unwahrscheinlich machen. Ich plädiere hier für eine "ruhige Hand".

13. Februar 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Irgendwie aber ne Phantomdebatte, oder? Solange der Modellpilot sein Modell sehen kann, und den Luftraum darum beobachtet, ist ja auch alles gut. Kommen wir da nun angebraust, sieht er uns und weicht aus - alles gut.

Wenn er allerdings so weit weg ist, dass er sich oder den Luftraum nicht mehr ausreichend beobachten kann, hat er da nichts verloren. Und wer behauptet, er könne eine 5 Kilo Drohne aus 150 Meter prima beobachten, war entweder im vorigen Leben Adler oder lügt sich seine Wahrnehmung zurecht.

Anyway: Ihr, die ihr da draussen meint, ich flieg die Dinger wie ich will und da wird schon nichts passieren: wir haben alle schon Pferde kotzen sehen. Das dürften so ca. 5 Kilo bei 110 Knoten gegen die Windschutzscheibe gewesen sein. Die hatten Glück.
13. Februar 2014: Von Claudius Wagner an Thore L.
Wäre mal spannend zu klären, ob ein Drohnenpilot von unten sehen kann, welche Flughöhe er im Verhältnis zum anfliegenden Flugzeug hat. Die Tiefenwahrnehmung ist bei 150m wohl nicht mehr gegeben.
13. Februar 2014: Von Wolff E. an Claudius Wagner
Daran habe ich auch schon gedacht. Ich vermute mal zu 99 % verschätzt man sich total. Aber wie schon ein Vorredner geschrieben hat, werden sich leider einige nicht dran halten und meinen, mit der Onboard-Kamera schon alles sehen zu können. Die meisten werden sich zwar dran halten, aber für diese Minderheit, die meint Gesetzte sind für andere da, werden wohl über kurz oder lang Regelungen kommen.Alles in Maßen gemacht ist Ok, aber leider gibt es immer Leute, die meinen, es übertrieben zu müssen. Diese gibt es überall auf der Welt in jedem Bereich und Hobby.
13. Februar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
... Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt ...

ich gehe davon aus, dass ähnlich wie beim durch die FAA verbotenen Bierkastentransport (s.u.) mittels Drohne in Michigan die Fragestellung des thread-Eröffners auch einen Drohnen-Reiseflug von A nach B im Luftraum
G impliziert,
natürlich ausserhalb der Sichtweite des Steuerers. Denn das ist die Zukunft der Branche (s. DHL).
Sonst könnte man ja beim bekannten Modellflugzeug bleiben.

Dann "Gute Nacht"

https://www.youtube.com/watch?v=qmHwXf8JUOw
14. Februar 2014: Von  an Norbert S.
Die Flughöhe, die im "Biertragerl"-Video gezeigt wird, wäre doch eigentlich ok, solange das Modell nicht autonom unterwegs, sondern sichergestellt ist, dass der Apparat einem landenden Heli oder evtl. gerade notlandenden Flächenflugzeug ausweichen kann.

Hier besteht noch erheblicher Regulierungsbedarf, denn in nicht allzu ferner Zukunft wird man auch dieses Fluggerät sinnvoll einsetzen wollen und dann wird es für unbemannte Drohnen noch enger. Irgendwann muss man die ethische Frage beantworten, was wohl wichtiger ist: Das Interesse, die neue Technik für den Bürger im Rahmen der GA zu nutzen, oder das militärische bzw. kommerzielle Interesse von z.B. Logistikkonzernen. Wollen wir Wetten abschließen, wer in dem Konflikt GA vs. NSA/DHL die Oberhand behalten wird?

Unter weiß-blauem Himmel grüßt
DaWoidda

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