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14. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.

"Ich meine ja auch nur, wir sollten uns konstruktiv am Austausch beteiligen."

Absolut, Lutz, denn wir wissen ja selbst aus leidvoller Erfahrung (und als die den Kürzeren ziehenden), wie es ist, wenn man sich ständig gegen Unsachlichkeit und Halbwissen, teilweise sogar schiere Ahnungslosigkeit wehren muss. Hier fragt jemand freundlich und das finde ich sehr gut, auch wenn ich Thore's Bedenken zugegebenermaßen teile (Thore, wie hast du das mit den Winkeln und Größenverhältnissen zum Mond herausbekommen - heute Morgen erschien einem der Mond z. B. ziemlich groß ;-)

14. Februar 2014: Von Thore L. an Roland Schmidt
Moin Roland,

hier der Link zur Winkelberechnung:


Dort im Text weiter unten steht auch die "Größenangabe" des Mondes. Und die beiden Winkel habe ich dann in Relation zueinander gestellt. Ich denke, dass damit der Mond gemeint ist, der nicht mehr durch die Luftschichten der Erde uns vergrößert erscheint, also erst wenn er oben am Himmel steht. Dass er zudem je nach Entfernung uns ein bisschen größer oder kleiner erscheint, muss hier - finde ich - keine wesentliche Rolle spielen. Ich denke, mit dem Mond als ca. Vergleichsobjekt kann man sich gut vorstellen, was an Sicht von einer Drohne in 500 Metern noch übrig bleibt: 1/10 Mond? Das ist nichts.
14. Februar 2014: Von Olaf Musch an Lutz D.
Olaf mit dem Hubi ("die heißen jetzt Helis" -wer kennt die Quelle?-)

Off topic, aber: Das müsste "Nummer 5 lebt!" sein, wenn ich mich richtig erinnere ;-)

Back to topic: Wenn die "Neulinge" im Modellflug insbesondere die Sichtbarkeitsregeln
und die bekannten Erlaubnisse und Abstände einhalten, habe ich kein allzu großes
Problem, aber sobald einer seinen x-Copter per GPS-Programmierung im Blindflug
über das Gelände jagen lässt, um mit seiner HD-Kamera für neue Youtube-Hits
zu sorgen, wird's brenzlig.

Und ich fliege auch bei tieferen Wolken und Regen (brauche ja auch nur 800m Sicht),
so dass nicht dann ein x-Copter-Besitzer sagen kann "ist ja eh keiner in der Luft, da
kann ich das ja machen".

Schlimm ist, wenn die Hersteller der Dinger mit solchen "Blindflugeigenschaften"
auch noch werben, ohne auf die Luftraumregeln des Landes, in dem das Gerät
betrieben wird, hinzuweisen.

Steht eigentlich in der Aufbau- und Betriebsanleitung der Dinger irgendwas dazu?
Es müsste doch ein "Bitte beachten Sie unbedingt die für Ihr Land geltenden
Rechtsvorschriften und Verordungen zum Luftverkehr" enthalten sein, sonst
ließe sich ja sogar noch im Falle eines Falles der Hersteller verklagen, oder?

Schönen Gruß

Olaf
14. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Thore L.
Ach so. Problematisch wird's wahrscheinlich dann, wenn einem aus Cockpitsicht das Modell wesentlich größer erscheint, als dem Steuernden. "Near misses" in vergleichbarer Größenordnung passieren einem ja regelmäßig mit Vögeln. Denen traue ich hinsichtlich Ausweichen allerdings einiges mehr zu, dennoch kracht's halt manchmal. Wie gesagt, ich teile deine Bedenken durchaus, sehe die Kollisionsgefahr jedoch (noch?) nicht größer als bei IFR in IMC im Luftraum Golf ;-)
14. Februar 2014: Von  an Norbert S.
Die Flughöhe, die im "Biertragerl"-Video gezeigt wird, wäre doch eigentlich ok, solange das Modell nicht autonom unterwegs, sondern sichergestellt ist, dass der Apparat einem landenden Heli oder evtl. gerade notlandenden Flächenflugzeug ausweichen kann.

Hier besteht noch erheblicher Regulierungsbedarf, denn in nicht allzu ferner Zukunft wird man auch dieses Fluggerät sinnvoll einsetzen wollen und dann wird es für unbemannte Drohnen noch enger. Irgendwann muss man die ethische Frage beantworten, was wohl wichtiger ist: Das Interesse, die neue Technik für den Bürger im Rahmen der GA zu nutzen, oder das militärische bzw. kommerzielle Interesse von z.B. Logistikkonzernen. Wollen wir Wetten abschließen, wer in dem Konflikt GA vs. NSA/DHL die Oberhand behalten wird?

Unter weiß-blauem Himmel grüßt
DaWoidda
14. Februar 2014: Von Claudius Wagner an Lutz D.
>Olaf mit dem Hubi ("die heißen jetzt Helis" -wer kennt die Quelle?-)

Also ich sage "Knockin' on Heaven's Door"
14. Februar 2014: Von Olaf Musch an Claudius Wagner
Es könnte auch Police Academy sein ;-)
14. Februar 2014: Von B. Quax F. an Claudius Wagner
"Knockin' on Heaven's Door" richtig da gibt es den Satz!

Ich komme ja vom Modellflug und bin immer wieder begeistert wo heute Modellbauer (nennen wir sie mal so) ihre Flugmodelle so in die Luft bringen. Auf Feldern in der Nähe von Straßen, Spapziergängern und Häusern (unter 1,5km). Bei den vielen Stunden auf dem Modellflugplatz habe ich viele unkotrollierte Absürzte gesehen. Persönlich habe ich nie ein Modell außerhalb des Modellflugplatzes fliegen lassen (gerade beim Hubschrauberfliegen fühlte ich mich hinter einem Fangzaun immer wohler und nie ohne Versicherung). Allerdings habe ich mir auch nie Gedanken gemacht einen echtes Fluggerät zu treffen. Ich fand es immer schwer die Fluglage der Flächen oder Hubschraubermodelle ab einer gewissen Höhe oder Entfernung zu erkennen (natürliche Begrenzung). Die Modellflugtage in Deuschland sind auch sehr begrenzt (noch schlimmer als VFR fliegen). Oft zu viel Wind und bei Regen und OVC005 sieht man auch wenige Modellflieger auf dem Acker. Aus heutiger Pilotensicht würde ich sagen, um so höher man fliegt um so besser.
14. Februar 2014: Von  an B. Quax F.
Meine ersten Begenungen mit dem Fliegen hatte ich auch mit dem Modellflug in den 70ern und 80ern. Allerdings haben wir uns damals als ModellBAUER verstanden und so einige Stunden in das Basteln hineingesteckt. Dabei mussten sowohl die Flugzeuge - unter Einsatz von viel Balsaholz und einigem Talent zum Basteln - als auch die Fernsteuerungen - mit Lötkolben, Meßgerät und Fingerspitzen - selber gebaut werden

Was war das für eine Freude, wenn man dann von der Post eine hochoffizielle Sendeerlaubnis für seine selbst gelötete Fernsteueranlage bekommen hat ... Während man auf die Fernsprechkollegen gewartet hat, war es damals auch eine Frage der Ehre herauszufinden, wo man denn überhaupt fliegen darf - was schon damals nicht ganz trivial war. Erinnert sich noch jemand an den Modellflugplatz bei Ahrensfelde, gibt es den eigentlich noch?

Wenn ich mir den größten Teil der ModellFLIEGER heute anschaue, dann ist das handwerkliche Talent oft schon mit dem Aufreissen einer Styroporverpackung und dem Einlegen von Batterien erschöpft. Schade, aber es gibt ja noch das kleine Fähnlein anderer. Schwierig zu erreichen sind aber eben die 100% Konsumenten, die oftmals den hier diskutierten Fragen völlig wie die Schafherde entgegen steht.

Unser Themenstarter ist schon mal ein absolutes Ausnahmebeispiel von jemandem, der sich scheinbar wirklich interessiert. Danke nochmals an dieser Stelle dafür!
14. Februar 2014: Von Olaf Musch an Claudius Wagner
Ich glaube, dass in Knockin' on Heaven's Door nur aus Nummer 5 lebt zitiert wird. Der kam nämlich ein Jahr früher raus.

Aber jetzt muss Lutz den Schiedsrichter machen ;-)

Olaf
14. Februar 2014: Von Lutz D. an Olaf Musch
Ich hbe es zuerst in Nr.5 lebt gehört. ;)
14. Februar 2014: Von Ulrich Dr. Werner an Markus Heinemann Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Forumleser

Durch meine berufliche Tätigkeit habe ich einige Detailkenntnis, womit ich zu diesem Thread eine Meinung aufzeigen kann.

Die Sichtbarkeit von Objekten musste leider schon öfters in Flugunfalluntersuchungen bewertet werden, z.B. der Flugunfall einer Midair-Kollision, der bei der BFU unter dem Aktenzeichen 3X191-1-2.98 geführt wird. Die Erkennbarkeit eines Objekts durch das menschliche Auge ist insbesondere physikalisch definiert. Es gilt derzeit als wissenschaftlich belegt, dass ein Objekt der Größe 2 mrad wahrnehmbar ist (oder 0,115 Winkelgrad). Auf einer fiktiven Glasscheibe 1 Meter vor dem Auge wäre das ein Objekt von 2 Millimeter Größe.

Weiter oben (07:57 Uhr) in diesem Thread gibt es den Link auf eine Rechenformel, mit der jetzt trefflich gespielt werden kann.

Für den Quadcopter Phantom kann eine allseitige „Sichtgröße“ von 20 cm unterstellt werden, der zentrale Körper des Modells. Die maximale Spannweite kann hier nicht genommen werden, da die Auslegerarme je nach Sichtwinkel nicht wahrnehmbar sind (in dem o.g. Flugunfall ist die Spannweite von 15 Metern nicht wahrnehmbar (!), da der Flügel nur 12 bis 15 cm dick ist).

So gerechnet ergibt sich eine Distanz von 100 Metern, bei welcher der Quadcopter Phantom sicher erkennbar ist. Das würde ich als Sachverständiger fachlich belegen können.

Die LuftVO definiert folgendes: „Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.“

Innerhalb des oben beschriebenen Abstandes („eindeutig zu erkennen“), hat man einen Gutachter auf seiner Seite, jenseits davon wird man sehr einsam werden.

Viele Grüße

Ulrich Werner

14. Februar 2014: Von  an Ulrich Dr. Werner
Das deckt sich ja auch ungefähr mit den "ca. 100 Meter", die die alten Modellflughasen als Maximum ansehen. Anders herum wären 100m horizontal bei 100 Knoten nur 2 Sekunden ... bisschen wenig um dem Quirl noch ausweichen zu können.
14. Februar 2014: Von Tino S. an Markus Heinemann
Hallo,
mit genau diesem Thema hat sich auch schon der General Flugsicherheit Bw beschäftigt.
Den Artikel dazu findet man in der "Flugsicherheit" Ausgabe 01/2013.
Link zum PDF
Dazu heißt es auf Seite 3, dass Flugmodelle allen anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen haben (Leider ohne Quelle)!

Always happy landings

Tino
14. Februar 2014: Von Stefan Jaudas an Lutz D.
Hallo,

die Drohnen sind eine ganz wild gemischte Szene. Ich habe kein Problem mit den Leuten, die an der Technik interessiert sind. Ich habe kein Problem mit Leuten, die sich vorher kundig machen und sich dann an die Regeln halten. Aber gerade bei den ganzen Minidrohnen sind viel zu viele Gadgeteers unterwegs. Kaufen, auspacken, und jetzt schauen wir mal, wie hoch und weit das Teil von alleine fliegen kann und wieder zurückfindet. Es gab ja schon die ersten unheimlichen Begegnungen. Und dann warten wir mal ab, was passiert, wenn die Laser-Penner die Drohnen für sich entdecken.

Und was
"Wir sollten durch unsere Expertise mithelfen, die Ko-Existenz möglich und sicher zu machen. Das sollten wir frei von völlig irrationalen Ängsten tun. Wir brauchen einen Regelungsrahmen, der klare Grenzen mit genauer Definition setzt ohne prohibitiv zu wirken."
angeht, viel Glück. Etwa so wie die faire Zuteilung und sinnvolle Verwaltung von Luftraum, und dass wirklich nur notwendige Flugbeschränkungen eingeführt werden? Ich bin da eher pessimistisch. Die werden die Torpfosten so lange hin und her schieben, bis die Drohnen blind reintreffen.

Sorry, Drohnen haben außerhalb der Sichtweite ihres Steuerers im zivilen Luftraum nichts verloren. Weil sie per Definition nicht das können, was ein menschlicher Pilot vor Ort kann. Und auch in absehbarer Zeit nicht können werden.
14. Februar 2014: Von Olaf Musch an Lutz D.
Ich hbe es zuerst in Nr.5 lebt gehört. ;)
Bingo! ;-)

Olaf
14. Februar 2014: Von Arno Reinhard an Ulrich Dr. Werner
Danke für die konstruktiven Beiträge zu diesem Thema.
RC Flugmodellbau mag zwar von einigen " echten" Piloten belächelt werden. Bei näherem Hinsehen wird man jedoch bemerken, wie viele Modellbauer sich durch dieses Hobby den traum vom selbst fliegen dadurch verwirklicht haben, vielerorts sogar beruflich, icluding myself. Das finde ich gut. deshalb danke an Markus für den approach in diesem forum. Eine Grenze hat sich tatsächlich verschoben, die auch nach luftverkehrsgesetzen m.E. nicht zu greifen ist. " klare erkennbarkeit des lfz" aus meiner leidlichen erfahrung als Rc modellflieger war nie das problem das modell nicht zu erkennen, aber fliegt es auf mich zu oder von mir weg? 90% aller crashs die im vor EPM schaumwaffelzeitalter noch wirklich pein und stunden im keller nach sich zogen. die sichere abstandschätzung einer 10m spannweite piper/cessna vs eines nahe fliegenden 3 meter modellseglers erscheint mir deshalb mehr als fraglich.

Bzgl erlaubter Flughöhen scheint tatsächlich eine Grauzone zu herrschen. als persönliches Beispiel nenne ich hier EDRZ Zweibrücken. Zum einen flieg ich hier PPL SEP, andererseits auch im innerhalb der CTR(Luftraum D) auf dem modellflugplatz des MBC Zweibrücken. Modellfliugplatz ist ICAO Karten/dfs approach charts gekennzeichnet. Die FBO Meines Modellflugvereines gibt eigentlich klare regeln zum Überfliegen von Wohngebieten, allerdings keine Höhenrestrictions, modellflugbetrieb muss von einem (modellplatz) flugleiter bei EDRZ TWR angemeldet werden und wird auch umgekehrt bei T/O in ZQW mitgeteilt. insofern sollten keine Probleme entstehen, denn für LFZ ist sicherheitsmindesthöhe 500ft. und für Modellflieger ist das gewöhnlich eine höhe wo modellflieger nicht unbedingt sicher erkennbar sind. komma, aber, einen 3meter spannweite segler mag mancher sicher noch in 500 ft betreiben können. einen 600g EPM elektofllieger oder meinen 650 g t-rex 1kw hubi mit 3axis gyro, position, altitude hold etc seh ich ab 100m nicht mehr zweifelsfrei..

und hier scheiden sich die geister. toll dass markus sich hier meldet. zum thema UAVs hat sich einges verschoben.
wer 1000std balsaholz verbaut hat für einen flieger, für den wird derzeitige gesetzgebung kein problem darstellen.

es gibt allerdings mittlerweile out of the box bausätze von z.b quadrocoptern, die auch per FPV first person view das digitale kamerasehfeld des modells/ drohne oder wie auch immer auf meine sonnebrille projeziert. der gemeine militärpilot in einer f16 gewöhnt sih gerade daran. siehe you tube, da sind tatsächlich alle luftraumgrenzen und see and avoid procedures für viele unwissende ad ab surdum geführt.

Der Blick voraus: ja das wird einThema werden, sollen schon Minister daran gescheitert sein (global/eurohawk)

markus, wahrscheinlich nix neues für dich: DMFV , by the way eine teilgruppe des DAEC, in dem fast alle deutschen Fliegvereine organisiert sind, ist eigentlich die rechtssicherste anlaufstelle für deine fragen

Im März ist Vom DAEC Saarland eine Flugsicherheitstagung anberaumt, bei dem sowohl DFS/BFU etc vortragen ich versuch mal das thema auf die agenda zu bringen. denn es ist eins, autonom, GPS, FPV alles unter kontrolle....? fliege sowohl mdell- als auch echte flieger und habe ebenfalls bei GenFluSi der BW Flugunfalluntersuchung gelernt und leider leidlich bearbeiten müssen.

entschuldige gross/kleinschreibung und sonstige ornithologische/graphische fehler. thx toIpad
17. Februar 2014: Von R. F. an Arno Reinhard Bewertung: +1.00 [1]
Hallo,

auf Grund dieses Themas habe ich mich jetzt doch "endlich" einmal hier im Forum angemeldet. Kurz zu meiner Person:

Ich bin in der GA aufgewachsen und bin (ich glaube mit 16Monaten war das) infiziert worden. Zum eigenen Schein hat es leider nie gereicht, dashalb fing ich dann auch an R/C-Flug zu betreiben.

Seit geraumer Zeit aber, lese ich hier fleissig mit, um nicht den "Anschluss" zu verlieren.

Zum Thema Dronen/Flächenmodelle:

Ich habe den gestrigen Tag einmal zum Anlass genommen und bin mit Telemetrie mal gestiegen. Referenzmodell war eine 1,5m große Beaver (MTOW 3,2kg) im Test. Irgendwann war dann auch recht schnell der Punkt erreicht, wo die Fluglage der Maschine fast nichtmehr zu identfizieren war. Nach der Landung dann hatte der Logger folgende Daten ausgespuckt:

max. entfernung latteral waren 322 Meter mit einer max. Flughöhe von 89 Metern. Dieses hatte mich doch dann arg überrascht. Gefühlt war ich deutlich höher.

Mein Fazit dadurch ist, das Modelle jeglicher Art dieser Größe eigentlich gar nicht so ohne weiteres in gefährliche Höhen kommen (macht auch gar keinen Spaß, lieber die Kiste in der Nähe haben und genießen).

Doch die Technik, wie schon angesprochen, bringt gerade eine sehr gefährliche Spezies hervor. Die FPV'ler. Und da wird es wirklich spannend. Der, wer ein bisschen mehr ausgibt, kommt locker in Höhen von 500m und mehr. Das große Problem, der Mann am Boden, der das Flugzeug visuell erfasst halten muss, kann da gar nix mehr sehen und der Pilot(mit Brille auf der Nase) hat nur die sicht nach vorne. Wenn dann auch noch GPS-bassierte "Autopiloten" hinzukommen, hat meine eine gefährliche, vollwärtige Drohne die "unkontrolliert" im besten Fall im Luftraum G unterwegs ist.

Da es aber für solche Leute keine Einweisungen in Luftraumstrukturen gibt, sind sie im besten Fall im E oder sogar D/F anzutreffen. Und dass in 1000ft oder darüber. Tödlich!!!

Im Falle dann einer Annäherung einer GA'lers, keine Chance und durch den kleinen sichtbaren querschnitt der Modelle, für den PIC in diesem Moment auch keine Chance das Modell rechtzeitig zu erkennen oder ggf. auch auszuweichen.

Ich denke, da sollte der Gesetzgeber schnellst möglich eingreifen, denn die Technik wird weiter reifen, aber die Leute mit solchem Gerät nicht eingewiesen/bzw. mitreifen. (Ausnahmen bestätigen die Regel wie Hr. Heinemann, der diesen Thread hier dankenswerter weise aufgemacht hat.)

many happy landings

R. Forster

17. Februar 2014: Von Olaf Musch an R. F.
Hallo Robert,

vielen Dank für Deine Ansicht, die noch mal aus Sicht des Modellfliegers das stützt, was wir als GA-Piloten so darüber denken.

Übrigens: Jetzt am Wochenende war's zwar zu windig, aber bei uns im Wohngebiet gibt es einen Modellflieger, der direkt im Feld neben dem Wohngebiet hin und wieder seinen kleinen Motorflieger aufsteigen lässt.
Das ist aus Sicht der GA zwar völlig ungefährlich, weil er dabei kaum das doppelte der Baumwipfelhöhe der umstehenden Bäume erreicht, aber den kleinen Motor hört man dann durch's ganze Wohngebiet schnurren.
1,5km Abstand hält er nicht ein, denn das hieße für ihn, weit raus zu fahren. Schließlich sind die nächsten Dörfer näher als 3 km, so dass er schon wirklich mit dem Auto auf Land raus müsste.

Mich würde jetzt noch mal interessieren, was unser Thread-Starter nach all dem hier geschriebenen über das Thema inzwischen denkt, und ob und welche Maßnahmen er für sich daraus ableitet.

@Markus: Wie sieht's aus?

Olaf
17. Februar 2014: Von  an Markus Heinemann
Ich bin ebenfalls sowohl mit Fullscale wie auch mit Modellen unterwegs. Kritisch sehe ich Berichte und Videos von (zum Glück noch Wenigen) die dank FPV in luftige Höhen aufsteigen.

Wer sich mal ein Bild über den Stand der Technik machen möchte, sollte mal hier vorbeisurfen: https://www.fpv-community.de

Die Betreiber dort haben aber auch schon die Gefahr erkannt und versuchen ihre Mitglieder an die aktuellen Gesetze bzgl. Sendeleistung und Lufträume sowie Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen.

Dennoch werden Menchen natürlich von Bilder wie diese hier angezogen:

https://youtu.be/fPoorKnUzec

Ein derartiges Setup ist schon für unter 1.000€ zu bekommen und setzt nur geringe technische Fähigkeiten vorraus. Ein solches Modell, mit 220cm Spannweite und fast 4kg will ich nicht im Prop/Höhenruder haben.

Ich wäre auch dafür, dass Vertreter aus dem Bereich Modell/FPV/GA zusammen eine "lesbare" Information erstellen um eine Co-Existens zu ermöglichen.

Jan von PuF zusammen beim Bier mit Heiko von FPV-Community wäre bestimmt interessant.
17. Februar 2014: Von B. Quax F. an 
Sind die überhaupt IFR zugelassen? ;-)
Enteisung (für Kamera, Fläche und Prob) und Horizont wären dann noch nett! Sowei ein 8,33 und Mode S-Transponder!
17. Februar 2014: Von Sim L..... an 
> https://youtu.be/fPoorKnUzec

Das ist natürlich heftig. Die Bilder sind schön aber die Aktion ist natürlich unverantwortlich. Aus den Kommentaren bei Youtube geht hervor, dass das in er SF Bay Area war. Da werden wohl einige Controller für ihren Radarschirmen die Fäuste geballt haben. Ich will auch nicht, dass mich so etwas aus einer Wolke heraus anfällt.


@Robert
> Ich denke, da sollte der Gesetzgeber schnellst möglich eingreifen...

Es sollte eine Regelung geben. Aber wenn wir auf den Gesetzgeber warten, können wir nur schwer auf das Ergebnis einwirken. Besser skizzieren wir schon einmal eine Lösung, die für alle Seiten akzeptabel ist.

Die selbständig fliegenden Geräte (UAVs) finde ich besonders interessant. Die Technik hat zu viel Potential, als dass man hier einfach auf blinde Verbote drängen sollte. target="_self">In diesem Wettbewerb wird zum Beispiel ein vermisster Wanderer in der Wüste gesucht. So etwas kann einmal Leben retten. target="_self">Andere UAVs dienen als Trägerplattform für Messgeräte. So etwas ist ein kostengünstiges Forschungsgerät. Natürlich funktioniert das nicht von Anfang an und braucht (definierte) Luft- und Freiräume zur Entwicklung.

Hier jetzt mal ein erster Vorschlag. Man könnte die Geräte in verschiedene Klassen einteilen. Die höheren Klassen haben mehr Berechtigungen, benötigen aber auch eine bessere Ausstattung.

Klasse 1: max. 100m GND, erkennbare Fluglage, direkter Eingriff möglich.

Das ist das klassische RC Flugzeug, Kopter, etc. Hier gilt "See & Avoid" und es kann jederzeit über eine RC Steuerung bedient werden. Hier kann auch ohne großen Aufwand ein neues UAV getestet werden.

Klasse 2: max. 100m-200m GND, begrenztes Einsatzgebiet (NOTAM), Anti Kollisions Licht (LED Blitzer), FLARM, bidirektionaler Telemetrie-Link (Zuweisung der Wegpunkte. Bei Abbruch selbständige Rückkehr zur Basis), VFR Wolkenabstand

Das sind die semi-professionellen UAV. Hier kann schon aus der Sichtweite des Steuerers geflogen werden. "See & Avoid" ist zwar nicht möglich aber die Flughöhe ist begrenzt (weit unter unserem typischen Bereich), das Einsatzgebiet ist auf wenige Kilometer um die Basis definiert und der Verantwortliche ist bekannt. Dieser soll ohne großen Aufwand und Vorlaufzeit ein NOTAM eintragen können. Es ist gut beleuchtet und besitzt es einen passiven FLARM Transponder. So etwas existiert zwar noch nicht speziell für den RC Bedarf, aber bereits für Gleitschirme und Hängegleiter. Der Rest könnte der Markt regeln. Die Nachfrage scheint zumindest vorhanden.

Klasse 3: Alles von Klasse 2 ohne Begrenzung auf Einsatzgebiet, Höhe und NOTAM. Zusätzlich Mode S Transponder, ATC-Freigabe und -Kontakt, IFR

Das ist dann der Bereich, in dem nur noch Profis zu finden sein sollten. Hier wird auch schon alleine wegen der Größe auf Redundanz der Systeme wert gelegt.

Wie geschrieben, das ist ein erster Vorschlag. Ergänzungen und Kommentare sind willkommen.

Simon
18. Februar 2014: Von R. F. an Sim L.....
@Simon

die von dir angesprochene Klasseneinteilung find ich so schon mal gar nicht schlecht. Das große Problem sollte auch nicht die Technik sein (?was wiegt ein Flarm?), sodern, wer hat in seiner 172,PA28, oder gern auch eine Seneca und co. ein Flarm im Cockpit?

Aus meiner Sicht laufen da ja jetzt schon zwei Fliegergruppen aneinander vorbei. Die Segler mit Flarm und die anderen mit XPDR und TCAS. Beide aber nicht kompatibel zu einander. Selbst wenn jetzt auf dem TCAS Flarmsignale (vllt. anderes Symbol und Farbe) angezeigt werden, sucht der PIC ersteinmal nach einem Segler/Gleiter in seiner nähe und nicht nach einem Modell.

Ich denke, hier besteht nachholbedarf in der Allgemeinen LF.

Die Technik die mittlerweile bereitsteht ist gigantisch und birgt noch viel Potenzial nach oben. Was aber in diesem moment nach meiner Meinung auch eine Pflicht in Form Einweisung/Lizenz nach sich ziehen sollte.

Wenn ich ein Modell habe, was hoch kann und auch weiter fliegen kann, dann sollte man unbedingt Regeln haben, die dann auch erlernt werden müssen. Luftrecht z.B.. Das ganze vllt. wie beim Binnenwasser-Botschein. Kleine Theorie, dann ein bisschen Praxis und nach zwei Wochenenden hast du dann eine art Zulassung.

Der Vorteil, man wird geschult, wie man NOTAM beantragen kann, wo ich mit GA-Verkehr rechnen kann/muss und auch eine Art Flugplanung um bewohnten Gebiet nicht zu nahe zu kommen.

Dann einen kleinen Transponder rein, der vorab einen bestimmten Sq-Code zugewiesen bekommt, damit klar ist, wer da unterwegs ist.

Für "Spaßflieger" sollte ja bis 500ft AGL alles grün sein. Ergo, sollte man da die Sendeleistung der frei erhältlichen Systeme aufmax. 500m Reichweite begrenzen um sicher zu stellen, das nicht ungewollt eine Luftraumverletzung begangen wird.

zum schluss noch ein Video was zeigt, was schon möglich ist (IFR mit dem Horizont wohl eher nicht ;))

https://www.youtube.com/watch?v=8VlYjhyAzz4

Gruß

Robert

18. Februar 2014: Von Heiko L. an R. F. Bewertung: +2.00 [2]
Klasse, jetzt wird schon über Lizenzen für Modellflieger diskutiert. Und das ausgerechnet in diesem Forum! Sind wir jetzt schon so weit, dass wir aus Angst vor neuen Beschränkungen "von oben" uns diese vorauseilend selbst verordnen?

Mit ein wenig Aufgeschlossenheit und Interesse für die anderen Nutzer des Luftraums wird es doch noch möglich sein, die Anforderungen der anderen zu verstehen und sich selbst zu organisieren. Dazu gehört auch, unwissenden und/oder uninteressierten "Gadgeteers" klar ihre Grenzen aufzuzeigen! Mit Argumenten und Überzeugungsarbeit, nicht mit der Aussage, der von uns genutzte Luftraum sei per se tabu für sie.

Ein Anfang wurde mit der Anfrage dieses Threads gemacht.Und mit dem Ansatz, sich mit dem Modell freiwillig in der Regel nicht über 150m bzw. 500ft und mit ausreichendem Abstand von Wohngebieten und Flugplätzen zu bewegen. Das wäre ein Beispiel für selbstverantwortliches Handeln.
18. Februar 2014: Von Wolff E. an Heiko L.
In der Theorie alles richtig. Nur leider gibt es immer ein paar wenige, die meinen, sich nicht daran halten zu müssen oder sich überhaupt nicht schlau machen. Und um diese geht es wohl eher. Die meisten machen sich schon Gedanken, das sehe ich auch so. Aber es ist wie überall. Gesetze werden nur für eine Minderheit gemacht, die Mehrheit macht es auch ohne Gesetze "richtig" und veranwortungsbewusst. Wenn man schon Videos sieht, die über den Wolken aufgenommen worden sind, kann man sich mal ausmalen, was da wirklich alles möglich ist. Und was möglich ist, wird oft auch gemacht....

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