Jein.
Richtig ist, dass es dort, wo Drohnen parallel zivil genutzten Luftraum nutzen möchten, auch Zulassungskriterien zu erfüllen haben.
Es ist schon richtig, dass wir als GA hier einem besonderen Problem gegenüberstehen werden, weil die Großluftfahrt in der Regel in Höhen operiert, die weniger zugänglich für Kleindrohnen sind (< 5kg) und andererseits sind die dort genutzen Flugzeuge auch deutlich weniger anfällig gegen eine Kollision z.B. mit so einem Multicopter (vermute ich)
Insgesamt müssen wir aber die Wahrscheinlichkeiten mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Die Chance auf eine schicksalhafte Kollision mit einem Modellflieger der beschriebenen Größe (2m Spannweite) ist sehr sehr sehr gering. Das heißt nicht, dass es nicht passieren kann oder wird. Aber wir dürfen auch nicht auf die Idee verfallen, für alles eine Regel machen zu wollen, was nur möglich ist.
Ich habe im letzten Jahr den zuständigen Mitarbeiter der Europäischen Kommission getroffen (zusammen, na klar, mit der IAOPA, das Thema ist da schon auf dem Schirm). Dieser bearbeitet das Thema in Teilzeit! Zusammen mit anderen internationalen Akteuren, wie der ICAO arbeitet man an einem Plan zur Integration von Drohnen, der aber erst Mitte des nächsten Jahrzehnts konkrete Parallelität ZUGELASSENER ziviler Drohnen mit anderem ZIVILEN Luftverkehr vorsieht.
Man hat einerseits erkannt, dass das Thema komplex ist, andererseits ist es absolut unbeeindruckend, festzustellen, dass politische, regulierende Akteure glauben, sie hätten soviel Zeit und könnten die rasante technische Entwicklung mit so wenig Personal stemmen.