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Am Wochenende beteuerte ein Vertreter von AirTaxiExpress vollmundig und coram publico, daß es ihnen gelungen sie ihr UL nachtflugtauglich im gewerblichen Betrieb zuzulassen. Offengesagt verunsichert mich das, war es doch in einem Brustton der Überzeugung vorgetragen. Hier sind ja UL-Kreuzritter im Forum, gibt es das?
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Schwer vorstellbar. Nachtflug ist in D mit UL grundsätzlich nicht erlaubt. Auch gibt es für den UL-Schein keine NVFR Berechtigung. Diese gibts erst ab LAPL/PPL, mit dieser Lizenz wiederum darfst du aber kein UL fliegen. Dürfte ein weiterer Auswuchs dieser Unternehmung sein...
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Was versprecht Ihr Euch eigentlich von diesem permanenten Abarbeiten an ATE und neuerlichen Entrüstungs-Postings, jedesmal wenn der Knabberbusch mal wieder eine seiner Schoten raushaut?
Dass das alles eine Mischung aus Investoren-Scam, unlauterem Wettbewerb, unseriöser Außendarstellung, Realsatire, ... - aber eben kein ernstzunehmendes Luftfahrtunternehmen ist, wissen wir ja schon längst. Und es wird auch nie eines werden. Aber jede öffentliche Reaktion, jede Gegendarstellung spielt denen voll in die Karten, indem Reichweite erzeugt wird - ein sehr hohes Gut in dem "Business".
Warum sagt jeder gute Influencer am Ende seines Videos "schreibt mir in die Kommentare, was Ihr denkt"? Doch nicht weil der an Eurer Meinung interessiert ist - sondern weil Beiträge mit vielen Reaktionen vom Algorithmus gepushed werden.
Und bevor jetzt jemand kommt und sagt, man müsse unwissende Paxe vor den gefährlichen UL-Mitflügen schützen: "Point taken". Aber bitte auch hier die Kirche im Dorf lassen: Bisher habe ich noch keinen einzigen Hinweis darauf gesehen, dass ATE tatsächlich Flüge durchführt, die gegen luftrechtliche Vorgaben verstoßen (lasse mich aber auch "gerne" eines besseren belehren). Dass man Nachtflüge mit ULs zu geschlossenen Grasplätzen anfragen kann - siehe oben. Realsatire halt. Beim ersten belastbaren Indiz auf illegale Operationen darf und sollte man gerne laut und öffentlich darauf hinweisen. Aber so lange wertet man den ganzen Quatsch mit dieser Rezeption nur (ungewollt) auf.
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Excellent auf den Punkt gebracht Tobias. gratulation ��
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Wo in Deinem UL-Schein steht, dass er nur am Tag gilt. Faktisch kann man damit in Deutschland in der Nacht nicht fliegen, weil Nachtflüge verboten sind - aber das ist kein Problem der Fluglizenz. Meine IFR-Berechtigung gilt auch im Luftraum Golf, obwohl ich faktisch in Deutschland auf Grund des tiefen LR Golf dort gar nicht IFR fliegen kann.
Wenn wir diesen Laden schon kritisieren (und nicht einfach in der Bedeutungslosigkeit vrschwinden lassen), dann sollten wir es mit den richtigen Argumenten tun....
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Was postings betrifft: Völlig richtig. Aber hier war es "im echten Leben" vorgetragen, wenn auch wetterbedingt vor wenig Publikum
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Als ob das der lächerlichste Thread hier wäre.
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Nee Flo, ganz so stimmt das nicht. Auf meinem Luftsportgeräteführerschein steht natürlich nichts von Tag oder Nacht, wofür auch? §36 LuftVO verbietet es grundsätzlich, muss man dann nicht noch zusätzlich auf den Lappen schreiben.
Auf meiner anderen Lizenz steht aber auch nix von Tag oder Nacht. Hättest du dein IR ohne NVFR Berechtigung erworben, dann würde da "day only" stehen, tuts aber nicht. Der SEP (Land) PIC berechtigt per se erstmal nur zum Fliegen bei Tag, solange man keine NAchtflugberechtigung erworben hat, das wird auch nicht separat vermerkt.
Dein IR gilt natürlich auch in LR G, der Grund, weshalb du es in D aber dort nicht nutzen kannst, ist nicht die Höhe des LR...
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Auf meiner anderen Lizenz steht aber auch nix von Tag oder Nacht.
Da steht deswegen nichts von "Tag" oder "Nacht", weil es ein CPL/ATPL ist. Und die gibt es nicht ohne Night Rating, deswegen wird das da nicht mehr extra aufgeführt.
In PPL's bleibt die Nachtflugberechtigung auch eingetragen, wenn man ein IR erwirbt. Ohne diesen EIntrag darf man auch mit IR nicht nachts fliegen.
Dein IR gilt natürlich auch in LR G, der Grund, weshalb du es in D aber dort nicht nutzen kannst, ist nicht die Höhe des LR...
Sondern? :-)
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Das stimmt so nicht, es hängt davon ab, WANN man das IFR gemacht hat. Bei mir war das im Jahr 2000 und da war Nachtflug noch zwingenden Voraussetzung für IFR - und darum wurde es auch nicht mehr eingetragen. Ich darf trotzdem nachts fliegen.
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Da steht deswegen nichts von "Tag" oder "Nacht", weil es ein CPL/ATPL ist. Und die gibt es nicht ohne Night Rating, deswegen wird das da nicht mehr extra aufgeführt.
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass das Konzept, man dürfe alles tun, was in der Lizenz nicht explizit verboten ist, einer gewissen Schaudelichkeit nicht entbehrt.
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Stimmt, sehr gut! Diese "Was nicht verboten ist erlaubt" befeuert die so verhasste Bürokratie.
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Naja, grundsätzlich ist das eine Kernbotschaft unserer freiheitlichen Ordnung: Art 2 Abs. 1 GG sagt es explizit, alles ist erlaubt was nicht verboten ist (aber der Staat darf vieles verbieten und regeln, das kommt gleich danach unter "verfassungsmäßige Ordnung").
Ob allerdings Raum für Gesetzeslücken im Lizenzrecht ist, das ist eine ganz andere Frage. Gut formulierte, übersichtliche Regelungen helfen da, es wird meistens nicht besser wenn es immer länger wird.
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nunja Cum-Ex baute genau drauf auf.. Cum-Cum sowieso
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alles ist erlaubt was nicht verboten ist
Das ist ja auch so. Aber es ist nicht alles erlaubt, was nicht in einer Fluglizenz explizit als "verboten" eingetragen ist. Und das suggeriert das eine oder andere Posting hier...
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Puh, ihr habt mir erst echt Angst gemacht. Aber ich habe meine Lizenz rausgesucht und: Entwarnung. Da steht nichts zu der Frau meines Chefs drin und zu unserer Freizeitgestaltung, wenn er auf Dienstreise ist. Aber es ist ja ein CPL. Wie Du sagst, da stehen dann manche Sachen nicht mehr drin.
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nunja Cum-Ex baute genau drauf auf.. Cum-Cum sowieso
Das begründe er mal...
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Ich bin immer wieder dankbar, wenn du die Basics an Rationalität hier einpflegst.
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Das muss ich einem Volljuristen nicht begründen, ein Vollpfosten würde ohnehin nichts verstehen. Aber ok, der mittlerweile Knacki Berger, begründete allen Ernstes es gäbe kein Gesetz, welches verbieten würde die Körperschaftssteuergutschrift an einem Stichtag mehrfach zu ziehen. Bei Cum-Cum ist fast schon logisch: Natürlich kann ich meine Aktie zum Stichtag an einen Ausländer verkaufen und diese dann Ex Dividende am nächsten Tag zurück kaufen. Die Differenz zwischen kleiner Quellensteuer und EK wird einfach geteilt. Sinnvoll nur bei großen Beträgen.
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Vorab ein Kompliment, dass hast du brilliant kurz erklärt, besser als Anne Brorhilker in diversen Podcasts (ihr Buch habe ich noch nicht gelesen) und der Großteil der deutschen Qualitätspresse.
Aber: wenn Michael sagt...
Gut formulierte, übersichtliche Regelungen helfen da, es wird meistens nicht besser wenn es immer länger wird.
und du das bestätigst, impliziert das, dass die Regelung komplex war. War sie hier aber gar nicht. Kompliziert waren die grenzüberschreitenden Transaktionen und Verschleierungen, und darauf aufbauend wird es dann kompliziert, wenn man nicht die Bewegungen supranational auswerten kann, wie dies auch zur Vermeidung von Umsatzsteuerkartellen immer wieder angeschoben wird. Mit halbgaren Erfolgen.
Denn das hier...
Stimmt, sehr gut! Diese "Was nicht verboten ist erlaubt" befeuert die so verhasste Bürokratie.
...mag ein beisteuernder Faktor sein, aber Rundflugpiloten, die mit Kostenteilern im Südschwarzwald in Stahlseile fliegen, Piper-Cub-Hotdogger, die Spaziergänger mit dem Prop schreddern etc. erfasst man bereits voll mit Straf- und vorhandenem Luftfahrtrecht. Es ist eher die Bürokratie, die selbst wuchern will. Flugbehördensicherheit statt Flugsicherheit. Den politischen Reflex als "wir müssen was machen" gibt's natürlich, aber meist will die Bürokratie nur sich selbst absichern und zusätzlich wuchern.
Meine 2 Cents.
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Was ich über Bürokratie als Folge der Gesetzesübertretung schrieb ist modellhaft. Natürlich gibt auch andere Ursachen der Bürokratie wie Fettleber UND innere Blutungen bei Alkoholmissbrauch.
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