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18. Februar 2014: Von Heiko L. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
"In der Theorie alles richtig. Nur leider gibt es immer ein paar wenige, die meinen, sich nicht daran halten zu müssen oder sich überhaupt nicht schlau machen. Und um diese geht es wohl eher."

Und ausgerechnet diese Leute sollen sich durch eine formale Beschränkung beeindrucken lassen? Etwa so wie sich die "Mit-80-durch-die-30er-Zone-Raser", die "Mit-Laserpointer-in-Cockpits-Blender" oder die "Ohne-Lizenz-Learjet-Flieger" durch die dort überall schon vorhandenen, formalen Beschränkungen beeindrucken lassen? Bitte nicht übel nehmen, aber DAS finde ich nun eher praxisfern!

Es ist zumindest einen Versuch wert, diese (wenigen) Leute durch Aufklärungsarbeit und Ächtung gefährlicher Verhaltensweisen durch in der Szene akzeptierte Vorbilder und Medien (z.B. den jeweils angesagten Internetforen, sozialen Medien) von Schlimmerem abzuhalten. Und ein Vertreter genau so eines Mediums fragt hier zu dem Thema bei uns an, das ist doch prima! Da sollten wir nicht gleich mit der Verbotskeule kommen. Die Regeln gibt es doch schon, es scheint nur eine übersichtliche, modellfliegerkompatible Aufbereitung der relevanten Punkte zu fehlen.

Aber wie sieht das eigentlich der DMFV? Leider hat man dort offenbar noch kein Bewusstsein für die Problematik der gemeinsamen Nutzung des Luftraums mit "manntragendem" Verkehr entwickelt: Was ist erlaubt? Modellflug-Gesetzeslage in Deutschland und Nicht ohne Grenzen Wie hoch darf ich fliegen?. Hier werden grundsätzlich nur die formalen Kriterien wie 1,5 km lateraler Abstand zu Flugplätzen, das Verbot des Fliegens in Kontrollzonen und die Untergrenzen des Luftraum E als Einschränkung des Luftraums für Modellflugbetrieb angesehen. Man hat sich sogar in diversen Prozessen das Recht erstritten, die Modelle auch über 150 m zu betreiben. Also dort wo auch wir unterwegs sind.

Schade, dass nicht wenigstens ein Hinweis auf den dort zu erwartenden anderen Verkehr erfolgt...

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