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Luftrecht und Behörden | Einstellung Geschäftsbereich Luftfahrtzeug-Vollkasko der Nürnberger  
9. Februar 2025 16:57 Uhr: Von Theo Voss 

Hallo zusammen,

ist noch jemand von der Einstellung des Geschäftsbereich Luftfahrtzeug-Vollkasko der Nürnberger betroffen? Ich habe erst eine nciht fristgerechte Kündigung erhalten und dann eine Aufforderung zur Rückzahlung des Schadensfreiheitsrabattes. Letzteres ist grundsätzlich vertragskonform, aber die Kündigung eben nicht fristgerecht. Ich habe daher dem Makler (Gutzweiler) geantwortet, dass ich den Vertrag gerne weiterführen würde - noch keine Antwort. Freue mich über einen Austausch anderer Betroffener!

Danke,
Theo

9. Februar 2025 17:31 Uhr: Von Lui ____ an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]

Ich habe mitte Dezember (11.12.24) eine E-Mail bekommen in der die Änderung erläutert und eine Lösung angeboten wurde. Vielleicht im Spamordner schauen? Wobei die Nürnberger bei mir im Januar auch noch den Beitrag eingezogen hat...
Ich möchte hier jetzt auch nicht einfach irgendwelche Emails in öffentliche Foren posten.

Anmerkung: bei mir hieß es in der Email dass das Ende 2025 der Fall sein wird...

10. Februar 2025 02:28 Uhr: Von Teo Büchner an Lui ____

Ich glaube nicht das eine Email für eine Kündigung rechtlich bindend ist.

10. Februar 2025 08:06 Uhr: Von Lui ____ an Teo Büchner

Ich sagte ja dass mein Vertrag erst zum Ende des Jahres gekündigt werden soll und in der Email des Maklers die nächsten Schritte und Hintergründe erläutert wurden. Die Versicherung hat mir für 2025 eine Beitragsrechnung geschickt und die auch eingezogen.

10. Februar 2025 09:36 Uhr: Von Michael Apel an Theo Voss

Ich habe am 9.12. die Mail bekommen, dass die Nürnberger sich aus dem Luftverkehr zurückzieht. Der Vertrag läuft noch bis 30.11.25 und geht dann zur KRAVAG über. Konditionen bleiben wie gehabt. Gruß Michael

10. Februar 2025 09:57 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Apel Bewertung: +2.00 [2]

"Ich glaube nicht das eine Email für eine Kündigung rechtlich bindend ist."

Dazu nur der Hinweis - auch wenn ich deinen Vertrag nicht kenne und in den Versicherungsbedingungen ggf. etwas anderes geregelt sein könnte - dass das Gesetz keinesfalls Schriftform für die Kündigung von Versicherungsverträgen vorsieht und eine E-Mail (das ist die sogenannte Textform) durchaus eine wirksame Kündigung darstellen kann (was dann natürlich auch von der Gestaltung der E-Mail abhängt).

Womit ich natürlich nicht sage dass das in Deinem Fall eine Kündigung darstellen muss und auch nicht ob sie ggf. wirksam wäre. Nur klarstellend - eine E-Mail kann sehr wohl rechtlich bindend sein!

10. Februar 2025 10:01 Uhr: Von Markus S. an Michael Apel

Bei mir kam Ende November eine Nachricht. Hier ein Absatz daraus:

Die KRAVAG-Logistic Versicherung AG (einer der größten Transportversicherer in Deutschland im R+V Versicherung AG Konzern) wird Ihren Versicherungsvertrag ab der nächsten Hauptfälligkeit eins zu eins ohne Preisänderung übernehmen.

Beigefügt waren noch:

KRAVAG Luftfahrt-Kaskoversicherungs-Bedingungen 2012, Stand 01.01.2022

30 Seiten die ich nicht gelesen habe.

10. Februar 2025 10:23 Uhr: Von Michael Apel an Markus S.

Wie bei mir. Nur noch die Garantie über 3 Jahre, wenn der Nürnberger Vertrag mehr Leistung hätte als der Nachfolger. Die Mehrleistung bleibt 3 jahre.

10. Februar 2025 10:23 Uhr: Von Teo Büchner an Michael Söchtig

Da habe ich andere Informationen.

"Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, z.B. Angebot oder Annahme, je nach Sachverhalt. Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rückmail) zustande."

10. Februar 2025 10:31 Uhr: Von Michael Söchtig an Teo Büchner Bewertung: +5.00 [5]

Schön dass Du einem Rechtsanwalt erklärst wie das Recht aussieht. Wir sprachen aber über eine Kündigung. Eine Kündigung ist kein Vertrag sondern eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Die kann natürlich einseitig ohne Zustimmung zugehen.

10. Februar 2025 10:35 Uhr: Von Teo Büchner an Michael Söchtig

Wenn Rechtsanwälte immer richtig liegen würden, dann hätte ich schon eine Menge Geld sparen können.
Daher kann ich das dür mich kein Qualitätsnachweis.
Außerdem gibt es da Aussagen von anderen Rechtsanwälten und Urteile, bis joch zum BGH.

Außerdem ist es ja nicht von Ungefähr, das Richter und Staatsanwälte bessere Notendurchschnitte, als Rechtsanwälte haben müssen.

10. Februar 2025 10:57 Uhr: Von Michael Söchtig an Teo Büchner Bewertung: +2.00 [2]

Da redet ja ein echter Experte.

10. Februar 2025 10:59 Uhr: Von Alexander Patt an Teo Büchner Bewertung: +8.00 [8]

"Daher kann ich das dür mich kein Qualitätsnachweis."

An Selbstbezüglichkeit kaum zu überbieten - was für ein wunderbarer Satz!

10. Februar 2025 12:33 Uhr: Von Teo Büchner an Alexander Patt

Lass mich raten. Du bist Rechtsanwalt

10. Februar 2025 12:45 Uhr: Von Michael Söchtig an Teo Büchner Bewertung: +1.00 [1]

Ob er RA ist oder nicht: Er hat Recht, Du nicht. Ganz einfach.

10. Februar 2025 13:47 Uhr: Von Thomas R. an Teo Büchner Bewertung: +7.00 [7]

Sag mal, kann es sein, dass Du schon mal in FL450 bei uns warst?

10. Februar 2025 14:49 Uhr: Von Theo Voss an Thomas R. Bewertung: +2.00 [2]

Darf ich kurz erinnern, dass es hier um anderes Thema ging als um Rechtsanwälte? Danke! ;-)

10. Februar 2025 16:07 Uhr: Von Markus S. an Markus S.

....und hier noch das komplette Schreiben.

Sehr geehrter Herr,

wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihr bisheriger Versicherer, die Nürnberger Versicherung, sich nach sorgfältiger Prüfung dazu entschieden hat, sich nicht mehr im Segment der Luftfahrt-Versicherung zu engagieren. Dies betrifft ebenfalls bestehende Verträge, die perspektivisch enden werden.

Doch keine Sorge – als Ihr zuverlässiger Luftfahrt-Versicherungsmakler haben wir bereits eine Lösung für Sie verhandelt.

Die KRAVAG-Logistic Versicherung AG (einer der größten Transportversicherer in Deutschland im R+V Versicherung AG Konzern) wird Ihren Versicherungsvertrag ab der nächsten Hauptfälligkeit eins zu eins ohne Preisänderung übernehmen.

Für Ihre zusätzliche Sicherheit haben wir für Sie eine Garantieklausel vereinbart:

Sofern sich für den Versicherungsnehmer Besserstellungen aus der vorangegangenen Police ergeben, so finden diese Besserstellungen Anwendung.

Diese Sondervereinbarung gilt 3 Jahre ab Vertragsbeginn vereinbart.

Dank unserer über 20-jährigen guten Beziehungen und guten Erfahrungen mit dem Versicherer konnten wir dieses tolle Ergebnis für Sie erreichen.

Bitte beachten Sie, dass diese besonders verhandelten Konditionen ausschließlich für das derzeit versicherte Luftfahrzeug mit aktuellen Piloten und Verwendungszweck gelten. Zukünftige Änderungen oder ein Wechsel des Luftfahrzeugs werden nach dem dann geltenden, aktuellen Tarif des neuen Versicherers berechnet.

Falls Sie mit dem vorgeschlagenen Wechsel nicht einverstanden sind, kommen Sie wie gewohnt auf uns zu. Wir werden den Wechsel dann selbstverständlich nicht gegen Ihren Wunsch durchführen.

Andernfalls führen wir den Wechsel gerne ab dem 01.xx.2025 für Sie durch. Die Versicherungsbedingungen für Ihre Unterlagen finden Sie in der Anlage.

Für weitere Informationen oder bei Fragen steht unser Team Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Ihr Gutzweiler-Team

10. Februar 2025 22:16 Uhr: Von Alexander Patt an Teo Büchner Bewertung: +1.00 [1]

Weit gefehlt (lässt sich da ein Schema erkennen?), aber interessieren würde mich der Beruf tatsächlich.

10. März 2025 17:24 Uhr: Von Lars Kaderali an Theo Voss

Hm, habe heute die Aufforderung zur Rückzahlung des Schadensfreiheitsrabatts auch bekommen. Ist das ein übliches Verfahren? Es ist kein Schadensfall eingetreten, die Versicherung kündigt, und kann dann auch noch einen gewährten Rabatt nachträglich zurückfordern? Ich hätte sicher das Kleingedruckte genauer lesen sollen - aber empfinde diese Regelung doch als an der Grenze zur Sittenwidrigkeit... wie schätzen das die mitlesenden Rechtsanwälte ein? Kann man sich gegen so eine Klausel wehren?

10. März 2025 18:14 Uhr: Von Markus S. an Lars Kaderali

Habe die Aufforderung ebenfalls bekommen. Hätte den Vertrag wohl nicht geschlossen, wenn der (Dauer) Nachlass nicht gewesen wäre. Nur weil die den Geschäftsbereich einstellen, zum Schluss noch den Rabatt nachzufordern finde ich einen ganz schlechten Stil von der Nürnberger Versicherung.

Habe vorsorglich bei der Versicherung widersprochen.

10. März 2025 18:41 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus S.

Der Schlüssel liegt tatsächlich in den Bedingungen zu diesem faustischen Pakt. Kann mir nicht vorstellen, daß das als sittenwidrig gewertet wird. Es bietet allen Parteien Vorteile und von einer Verabschiedung aus der Sparte "ist nicht regelmäßig auszugehen." Wie der Jurist schreiben würde.

11. März 2025 07:36 Uhr: Von Thomas R. an Lars Kaderali

Kann man sich gegen so eine Klausel wehren?

Ja. Nicht unterschreiben.

11. März 2025 09:53 Uhr: Von Willi Fundermann an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Da wird sich der Kollege sicher freuen, dass sein Problem doch so einfach zu lösen ist!

11. März 2025 10:41 Uhr: Von Joachim P. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Ja, der Rabatt hängt ja immer am seidenen Faden, da reicht schon ein leichter Sonnenwind, dass der zurückgezahlt werden muss. Man kann pokern, dass es gut geht (wie es die meisten machen), oder eben nicht unterschreiben.

Das zum Konstrukt des vorweggenommenen Rabatts. Ob die Geschäftsauflösung am seidenen Faden zupft, ist eine andere Frage.


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