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10. Februar 2025 09:57 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Apel Bewertung: +2.00 [2]

"Ich glaube nicht das eine Email für eine Kündigung rechtlich bindend ist."

Dazu nur der Hinweis - auch wenn ich deinen Vertrag nicht kenne und in den Versicherungsbedingungen ggf. etwas anderes geregelt sein könnte - dass das Gesetz keinesfalls Schriftform für die Kündigung von Versicherungsverträgen vorsieht und eine E-Mail (das ist die sogenannte Textform) durchaus eine wirksame Kündigung darstellen kann (was dann natürlich auch von der Gestaltung der E-Mail abhängt).

Womit ich natürlich nicht sage dass das in Deinem Fall eine Kündigung darstellen muss und auch nicht ob sie ggf. wirksam wäre. Nur klarstellend - eine E-Mail kann sehr wohl rechtlich bindend sein!

10. Februar 2025 10:23 Uhr: Von Teo Büchner an Michael Söchtig

Da habe ich andere Informationen.

"Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, z.B. Angebot oder Annahme, je nach Sachverhalt. Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rückmail) zustande."

10. Februar 2025 10:31 Uhr: Von Michael Söchtig an Teo Büchner Bewertung: +5.00 [5]

Schön dass Du einem Rechtsanwalt erklärst wie das Recht aussieht. Wir sprachen aber über eine Kündigung. Eine Kündigung ist kein Vertrag sondern eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Die kann natürlich einseitig ohne Zustimmung zugehen.

10. Februar 2025 10:35 Uhr: Von Teo Büchner an Michael Söchtig

Wenn Rechtsanwälte immer richtig liegen würden, dann hätte ich schon eine Menge Geld sparen können.
Daher kann ich das dür mich kein Qualitätsnachweis.
Außerdem gibt es da Aussagen von anderen Rechtsanwälten und Urteile, bis joch zum BGH.

Außerdem ist es ja nicht von Ungefähr, das Richter und Staatsanwälte bessere Notendurchschnitte, als Rechtsanwälte haben müssen.

10. Februar 2025 10:57 Uhr: Von Michael Söchtig an Teo Büchner Bewertung: +2.00 [2]

Da redet ja ein echter Experte.

10. Februar 2025 10:59 Uhr: Von Alexander Patt an Teo Büchner Bewertung: +8.00 [8]

"Daher kann ich das dür mich kein Qualitätsnachweis."

An Selbstbezüglichkeit kaum zu überbieten - was für ein wunderbarer Satz!

10. Februar 2025 12:33 Uhr: Von Teo Büchner an Alexander Patt

Lass mich raten. Du bist Rechtsanwalt

10. Februar 2025 12:45 Uhr: Von Michael Söchtig an Teo Büchner Bewertung: +1.00 [1]

Ob er RA ist oder nicht: Er hat Recht, Du nicht. Ganz einfach.

10. Februar 2025 13:47 Uhr: Von Thomas R. an Teo Büchner Bewertung: +7.00 [7]

Sag mal, kann es sein, dass Du schon mal in FL450 bei uns warst?

10. Februar 2025 14:49 Uhr: Von Theo Voss an Thomas R. Bewertung: +2.00 [2]

Darf ich kurz erinnern, dass es hier um anderes Thema ging als um Rechtsanwälte? Danke! ;-)

10. Februar 2025 22:16 Uhr: Von Alexander Patt an Teo Büchner Bewertung: +1.00 [1]

Weit gefehlt (lässt sich da ein Schema erkennen?), aber interessieren würde mich der Beruf tatsächlich.


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