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Hallo,
angenommen eine kleine Strecke des Flugweges soll VFR über einer geschlossenen Wolkendecke stattfinden, wobei mit 100% Sicherheit gewährleistet ist, dass Departure und Destination Flugplätze definitiv ohne ein climb/descend durch Wolken hindurch erreichbar sind und lediglich enroute z.B. ein tiefhängender aber geschlossener Stratus überflogen werden müsste, da drüber letztlich sicherer als drunter ...
Was sind die Mindestanforderungen nach SERA?
3000ft über Grund, 1000ft Wolkenabstand, 8km Flugsicht und 1,5 Horizontalabstand ...?
Muss ein VOR oder anderes zugelassenes Flächennavigationsgerät an Bord sein, oder reichen theoretisch Schnappskompass + Sixpack + Uhr? (In der Praxis Skydemon verfügbar auf 3 mobilen Geräten).
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Da SERA in Deutschland nicht restriktiv genug ist musst Du noch die FSAV befolgen:
https://www.gesetze-im-internet.de/fsav_2004/BJNR309300004.html
Darin heisst es:
(6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
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3. Flüge über Wolkendecken.
Ausgerüstet bedeutet fest verbaut und zugelassen. Mobil geht da nix. Ob das gegen SERA verstößt interessiert in D nicht da FSAV gültiges Recht und nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auch europarechtskonform ist.
Bedeutet zB auch dass man in D ein fest verbautes Funkgerät benötigt weil FSAV das fordert, SERA aber nicht. In Österreich kann man das dann ausbauen.
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Startflugplatz und Landeflugplatz lassen zumindest durch Wolkenlöcher VFR nach unten /oben durchfliegen.
Abhängig der Länge einer Flugstrecke über geschlossene Wolken muss einkalkuliert werden, dass im Überlandflug zwischen diesen wolkenoffenen Flugplätze ein technisches Problem des Flugzeug auftritt, wo eine Sicherheitslandung unverzüglich notwendig ist. Wenn aber dann über eine geschlossene Wolkendecke geflogen wird, wie soll VFR durch die geschlossene Wolkendecke eine unvorhergesehene Sicherheitslandung möglich sein?
Was steht in solche Fälle in den gesetzlichen Vorschriften?
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Was steht in solche Fälle in den gesetzlichen Vorschriften?
Nur weil man nicht überall und immer gleich ein Landefeld hat, wird nicht gleich die halbe Welt zur No-Fly-Zone. Sonst könnte niemand über das Gebirge oder offenes Gewässer fliegen. Das persönliche Risiko muss jeder für sich selbst abwägen.
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Ich glaube nicht, dass das so ist wie Du schreibst, denn EASA NCO, SERA usw. sind Regeln durch EU Verordnungen.
Zitat:
"Wenn EU-Recht Vorrang vor entgegenstehendem nationalen Recht hat, werden die nationalen Bestimmungen nicht automatisch annulliert oder außer Kraft gesetzt. Die nationalen Behörden und Gerichte müssen sich jedoch weigern, diese Bestimmungen anzuwenden, solange die vorrangigen EU-Normen in Kraft sind.
Der Grundsatz des Vorrangs soll dafür sorgen, dass die Menschen vom EU-Recht gleichmäßig im gesamten EU-Hoheitsgebiet geschützt werden. Es ist anzumerken, dass der Vorrang des EU-Rechts nur dort gilt, wo die Mitgliedstaaten ihre Souveränität an die EU abgetreten haben – Bereiche wie der Binnenmarkt, Umwelt, Verkehrusw. Er gilt jedoch nicht für Bereiche wie Bildung, Kultur oder Tourismus."
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/primacy-of-eu-law-precedence-supremacy.html#:~:text=Wenn%20EU%2DRecht%20Vorrang%20vor,EU%2DNormen%20in%20Kraft%20sind.
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Leider liegst Du falsch. Das ist die Auslegung der Ämter und wenn Du beim Luftamt Deiner Wahl nachfragst wirst Du genau die Antwort bekommen die ich gegeben habe. Das war nämlich nicht meine persönliche Auslegung.
Ob man sich bei einer Ahndung bis vor europäische Gerichte klagen kann oder möchte sei jedem selbst überlassen.
siehe zB auch https://aopa.de/wp-content/uploads/AOPA_Letter_05_2016.pdf s.12
Ist nichts neues und seit einem Jahrzehnt (?) bekannt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales un Verkehr ist FSAV auch mit europäischem Recht vereinbar.
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Patrick hat recht. Ein solches nationales Gesetz für die Flugzeugausrüstung kann nur für nicht-EASA Luftfahrzeuge gelten. Für EASA-Luftfahrzeuge gilt abschliessend EU-Recht.
Die Frage ist in NCO.IDE.A.195 beantwortet. Man muss eigentlich einfach seinem Flugplan folgen können. Ob das Visuell ist dank identifizierbaren Antennen und Hügeln, die aus dem Nebel ragen, oder via VOR, GNSS, ist alles möglich.
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Ob man sich bei einer Ahndung bis vor europäische Gerichte klagen kann oder möchte
Die Wahrscheinlichkeit einer Ahndung in diesem Fall (kein VOR-Empfänger) für einen VFR-Flug über einem undercast ist ungefähr so groß wie dafür, dass das Wolkenloch, durch das man später wieder heruntersinkt nur 2,9 statt 3 km Durchmesser hatte.
Wer will das wie nachweisen?
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Jein, so leid es mir tut: Patrick hat es perfekt bezüglich der Fragen von Regelungslücken im supranationalen Recht hergeleitet, der Anknüpfungspunkt der Ämter ist aber die Regelung des Luftraumes, nicht des Luftfahrzeuges. Und das können alle ICAO-Staaten (bzw. natürlich alle Staaten) selbst tun. EASA-Regeln gelten daher für die Luftfahrzeuge, und da kann die BRD, da es nicht um ergänzende Regelungen bei einer Richtlinie (da ginge dies), sondern einer Verordnung (die ist abschließend) geht, nichts regeln. Beim Luftraum aber schon.
De lege ferenda (Merz... man hofft...) könnte man die FSVA sofort fast vollständig streichen bzw. sachlich auch für das dämlichste Amt dahingehend ändern, dass man reinschreibt "seitens des Luftraumes muss das Luftfahrzeug über die für den Flugbetrieb (IFR) und Flugplan notwendige Ausrüstung verfügen" und rein deklaratorisch auf die EASA-Normen verweist. Dann weiß das Amt, es ist für DME, VFR on top etc. komplett raus, auch für jegliche Instrumentierung für N-regs etc. gelten per Flugplan aufgegebene Flugvorhaben (Spezialfälle kann sich jetzt jeder dazudenken, sind aber kaum praxisrelevant).
Die Normen sorgen nur sinnfreierweise für Verunsicherung, nichts weiter.
Aber: Zum Schwur käme es erst, wenn es kracht oder bei einer Kontrolle beanstandet würde, und dann würde es auch erst europarechtlich geklärt und ausgelegt.
Daher ist das ganz klar eine Überregulierung des dt. Gesetzgebers. Ärgerlicherweise.
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Damit wir uns nicht nur Gesetze an den Kopf werfen, hier noch ein Zitat der EASA in klarem Englisch von 2016 zur Einführung von Part-NCO und SERA:
"All minimum required equipment is specified in Part-NCO. In addition, airspace requirements for radio and navigation equipment may apply, which are laid down in Part-SERA. Existing national requirements no longer apply."
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Ja - das interessiert aber die Behörden und Ämter in Deutschland eben nicht. Aussage Luftamt ist FSAV gilt. Ende.
go fund me für eine Ablösung FSAV unterstütze ich gerne. Obs logisch ist oder nicht interessiert da niemanden.
Die Frage war welche Anforderungen für den Flug über eine geschlossene Wolkendecke gelten. FSAV liefert die rechtlich korrekte Antwort für die BRD.
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Die Wahrscheinlichkeit einer Ahndung in diesem Fall (kein VOR-Empfänger) für einen VFR-Flug über einem undercast...
Reinhard Mey könnte einen verklagen.
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Daher ist das ganz klar eine Überregulierung des dt. Gesetzgebers. Ärgerlicherweise.
Frei nach dem Motto "wo kämen wir da hin, wenn wir unsere Regelungen streichen, die FSAV war schließlich vor dem ganzen EASA-Kram da ..." ;-)
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Es ist ja nicht so, dass dieses nationale Gesetz gelöscht werden müsste. Nur der Geltungsbereich hat sich geändert auf Non-EASA-Luftfahrzeuge (Annex I). Deshalb hat z.B. die Schweiz eine Verordnung geschrieben, worin steht, dass auch für diese die Air Ops Regulation, inkl. Part-NCO, gilt (SR 748.127.7), sowie übrigens auch Part-ML. In Schweden wurde es ebenfalls so geregelt. Die Piloten haben dann wenigstens Rechtssicherheit, dass die geltenden Gesetze nicht einfach wechseln, wenn man von der Cessna 170 auf die 172 umsattelt.
"Recht haben heisst nicht recht bekommen". Aber man darf hoffen, dass in ein paar Jahrzehnten die Behörden bemerken, dass da was geändert hat im Jahr 2016. :-)
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Merz... man hofft...
Ich fürchte eher, dass hier der "Only Nixon could go to China"-Effekt voll durchschlägt. Friedrich Merz ist politisch sicher klug genug, um zu wissen, dass jedes aktive Engagement seinerseits für die GA von den Interessengruppen auf der anderen Seite voll instrumentalisiert werden wird.
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Ja, und er geht ja gerade leicht lädiert in die Kanzlerschaft.
Wobei gerade bei der FSAV jeder Abteilungsleiter aus vorauseilendem Gehorsam sowas anstoßen könnte, gerade in dem Wissen, dass sich hier inhaltlich nix ändern sollte. Denn Brüssel hat es ja bereits, zumindest nach eigener Interpretation, harmonisiert. Es beseitig nur Unsicherheiten bei überflüssigen Auslegungen bei einer Aufgabe, die weitestgehend de iure nach Brüssel, de facto nach Köln abgegeben wurde.
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der merz fritze könnte ja mal zu einer aopa-versammlung kommen und ideen mitnehmen und diese durchsetzen...gegen die grün-linke-rot-regierung...das wärs...
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Diese Ampel hat FoF durchgesetzt. Just saying. An ihren Taten sollte man sie messen.
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nachdem sie die energie nachhaltig verteuert hat....mal sehen was als nächstes kommt...
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Putin ungleich Ampel.
Korrelation und Kausalität sind nicht das Gleiche.
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Für svens putinversteherfanclub...welche kleine brauchst? Größe hast ja keine...:-))
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Ich geb dir recht...aber nach wie vielen anläufen...keiner wollte es verstehen oder umsetzen...warum wird das volk v der eigenen "gewählten demokratischen"regierung f dumm gehalten?
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Mittels dem EASA Standard Change CS-SC052d lässt sich leicht ein nicht zertifiziertes GPS (bei meinem Flieger ein Garmin 495) zum fest eingebautem Flächennavigationsgerät machen. Laut dem CS-SC052d darf es dann auch für VFR-Navigation (auch nachts) verwendet werden. Theoretisch könnte man mittels des 52d auch ein Tablet mit Skydemon oder Foreflight fest installierten.
Beste Grüße Mark
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Wann wirst du hier im Forum endlich mal gebannt? Das ist ja unerträglich.
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Ich finde es doch sehr gut, Meinungsfreiheit zu leben. Und halte andere Meinungen meist gut aus.
Sie gehen durch ein Forumsverbot ja auch nicht weg. Nur woanders hin. Wo es vielleicht keine Widerworte gibt.
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