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Luftrecht und Behörden | VFR über den Wolken Anforderungen nach SERA  
Heute 14:45 Uhr: Von Rolf Andreas 

Hallo,

angenommen eine kleine Strecke des Flugweges soll VFR über einer geschlossenen Wolkendecke stattfinden, wobei mit 100% Sicherheit gewährleistet ist, dass Departure und Destination Flugplätze definitiv ohne ein climb/descend durch Wolken hindurch erreichbar sind und lediglich enroute z.B. ein tiefhängender aber geschlossener Stratus überflogen werden müsste, da drüber letztlich sicherer als drunter ...

Was sind die Mindestanforderungen nach SERA?

3000ft über Grund, 1000ft Wolkenabstand, 8km Flugsicht und 1,5 Horizontalabstand ...?

Muss ein VOR oder anderes zugelassenes Flächennavigationsgerät an Bord sein, oder reichen theoretisch Schnappskompass + Sixpack + Uhr? (In der Praxis Skydemon verfügbar auf 3 mobilen Geräten).

Heute 15:12 Uhr: Von Lui ____ an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Da SERA in Deutschland nicht restriktiv genug ist musst Du noch die FSAV befolgen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fsav_2004/BJNR309300004.html

Darin heisst es:

(6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:

...
3. Flüge über Wolkendecken.
Ausgerüstet bedeutet fest verbaut und zugelassen. Mobil geht da nix. Ob das gegen SERA verstößt interessiert in D nicht da FSAV gültiges Recht und nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auch europarechtskonform ist.
Bedeutet zB auch dass man in D ein fest verbautes Funkgerät benötigt weil FSAV das fordert, SERA aber nicht. In Österreich kann man das dann ausbauen.
Heute 16:50 Uhr: Von Horst Metzig an Rolf Andreas

Startflugplatz und Landeflugplatz lassen zumindest durch Wolkenlöcher VFR nach unten /oben durchfliegen.

Abhängig der Länge einer Flugstrecke über geschlossene Wolken muss einkalkuliert werden, dass im Überlandflug zwischen diesen wolkenoffenen Flugplätze ein technisches Problem des Flugzeug auftritt, wo eine Sicherheitslandung unverzüglich notwendig ist. Wenn aber dann über eine geschlossene Wolkendecke geflogen wird, wie soll VFR durch die geschlossene Wolkendecke eine unvorhergesehene Sicherheitslandung möglich sein?

Was steht in solche Fälle in den gesetzlichen Vorschriften?

Heute 17:01 Uhr: Von Johannes König an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Was steht in solche Fälle in den gesetzlichen Vorschriften?

Nur weil man nicht überall und immer gleich ein Landefeld hat, wird nicht gleich die halbe Welt zur No-Fly-Zone. Sonst könnte niemand über das Gebirge oder offenes Gewässer fliegen.
Das persönliche Risiko muss jeder für sich selbst abwägen.


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